bebauungsplan seniorenwohnanlage holz - Gemeinde Heusweiler
bebauungsplan seniorenwohnanlage holz - Gemeinde Heusweiler
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und Alt angestoßen werden. Beispielsweise<br />
könnten rüstige SeniorInnen als<br />
SchulweghelferInnen oder Nachmittagsbetreuer<br />
eine sinnvolle Beschäftigung<br />
finden, im Gegenzug könnten<br />
SchülerInnen z. B. Theateraufführungen<br />
in der Seniorenwohnanlage<br />
veranstalten, oder die Senioren bei<br />
Erledigungen begleiten.<br />
grossEr<br />
EinzugsBErEiCH<br />
In 30 Autominuten können von dem<br />
geplanten Standort aus etwa 300.000<br />
Einwohner erreicht werden.<br />
rahmen-<br />
bedingungen<br />
aKtuEllEs<br />
planungsrECHt<br />
lEp siEdlung<br />
Ein übergeordnetes Prinzip des LEP<br />
Siedlung ist der Umgang mit den und<br />
das Beachten von demografischen<br />
Rahmenbedingungen. Diesem Prinzip<br />
wird durch die Seniorenwohnanlage<br />
Rechnung getragen, da durch den<br />
demografischen Wandel ein erhöhter<br />
Bedarf an Einrichtungen für Senioren<br />
zu erwarten ist.<br />
Die Wiedernutzung von Brachen,<br />
Schließung von Baulücken und Konversion<br />
ist gemäß Ziel 16 des Landesentwicklungsplanes<br />
Teil Siedlung ein<br />
Ziel der Landesplanung bei der Siedlungserweiterung.<br />
Im vorliegenden Fall<br />
werden Brachflächen wiedergenutzt<br />
und eine Baulücke im Kernbereich des<br />
Ortsteiles geschlossen. (Quelle: LEP<br />
Siedlung Saarland)<br />
fläCHEnnutzungsplan dEs<br />
rEgionalVErBandEs saar-<br />
BrüCKEn<br />
Der Flächennutzungsplan stellt für das<br />
Plangebiet und den angrenzenden<br />
Bereich mit Schule, Kindergarten und<br />
Kirche eine Gemeinbedarfsfläche dar.<br />
Im Rahmen der Anpassung ist die Signatur<br />
für Schule in eine Signatur für<br />
Gebäude und Einrichtungen, die sozialen<br />
Zwecken dienen, redaktionell<br />
anzupassen.<br />
Der gesamte Ortskernbereich, welcher<br />
außerdem gemischte und Wohnbauflächen<br />
sowie eine Grünfläche beinhaltet,<br />
ist als Sanierungsgebiet ausgewiesen.<br />
BEBauungsplanung<br />
Der Geltungsbereich ist bisher nicht<br />
bauplanungsrechtlich überplant worden.<br />
Es handelt sich somit um die erstmalige<br />
Schaffung von Baurecht.<br />
landsCHaftsplan dEs stadt-<br />
VErBandEs saarBrüCKEn<br />
Der Landschaftsplan trifft keine relevanten<br />
Aussagen für den Geltungsbereich<br />
oder seine nähere Umgebung.<br />
Entwurf<br />
landsCHaftsprogramm<br />
Der Entwurf des Landschaftsprogrammes<br />
Saarland enthält keine Aussagen<br />
zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes.<br />
immissionssCHutz<br />
Aufgrund der Anzahl und Anordnung<br />
der Stellplätze sowie entstehendem<br />
Lieferverkehr sind erhöhte Lärmbelastungen<br />
der Anwohner nicht komplett<br />
auszuschließen.<br />
ErfordErliCHKEit dEr<br />
sCHaffung Von nEuEm<br />
planungsrECHt<br />
geltendes planungsrecht<br />
Die für die Planung vorgesehenen<br />
Grundstücke befinden sich im Innenbereich.<br />
Da die Zulässigkeit einer Seniorenwohnanlage<br />
an diesem Standort<br />
im Innenbereich nach § 34 BauGB<br />
nicht eindeutig sein könnte, will die<br />
<strong>Gemeinde</strong> die gewünschte Nutzung an<br />
diesem integrierten Standort bauplanungsrechtlich<br />
absichern. Gleichzeitig<br />
werden damit andere Nutzungen aus-<br />
Ausschnitt Flächennutzungsplan des Stadtverbandes Saarbrücken; Plangebiet siehe blauer Kreis<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> - Bebauungsplan Seniorenwohnanlage Holz www.kernplan.de<br />
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