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bebauungsplan seniorenwohnanlage holz - Gemeinde Heusweiler

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und Alt angestoßen werden. Beispielsweise<br />

könnten rüstige SeniorInnen als<br />

SchulweghelferInnen oder Nachmittagsbetreuer<br />

eine sinnvolle Beschäftigung<br />

finden, im Gegenzug könnten<br />

SchülerInnen z. B. Theateraufführungen<br />

in der Seniorenwohnanlage<br />

veranstalten, oder die Senioren bei<br />

Erledigungen begleiten.<br />

grossEr<br />

EinzugsBErEiCH<br />

In 30 Autominuten können von dem<br />

geplanten Standort aus etwa 300.000<br />

Einwohner erreicht werden.<br />

rahmen-<br />

bedingungen<br />

aKtuEllEs<br />

planungsrECHt<br />

lEp siEdlung<br />

Ein übergeordnetes Prinzip des LEP<br />

Siedlung ist der Umgang mit den und<br />

das Beachten von demografischen<br />

Rahmenbedingungen. Diesem Prinzip<br />

wird durch die Seniorenwohnanlage<br />

Rechnung getragen, da durch den<br />

demografischen Wandel ein erhöhter<br />

Bedarf an Einrichtungen für Senioren<br />

zu erwarten ist.<br />

Die Wiedernutzung von Brachen,<br />

Schließung von Baulücken und Konversion<br />

ist gemäß Ziel 16 des Landesentwicklungsplanes<br />

Teil Siedlung ein<br />

Ziel der Landesplanung bei der Siedlungserweiterung.<br />

Im vorliegenden Fall<br />

werden Brachflächen wiedergenutzt<br />

und eine Baulücke im Kernbereich des<br />

Ortsteiles geschlossen. (Quelle: LEP<br />

Siedlung Saarland)<br />

fläCHEnnutzungsplan dEs<br />

rEgionalVErBandEs saar-<br />

BrüCKEn<br />

Der Flächennutzungsplan stellt für das<br />

Plangebiet und den angrenzenden<br />

Bereich mit Schule, Kindergarten und<br />

Kirche eine Gemeinbedarfsfläche dar.<br />

Im Rahmen der Anpassung ist die Signatur<br />

für Schule in eine Signatur für<br />

Gebäude und Einrichtungen, die sozialen<br />

Zwecken dienen, redaktionell<br />

anzupassen.<br />

Der gesamte Ortskernbereich, welcher<br />

außerdem gemischte und Wohnbauflächen<br />

sowie eine Grünfläche beinhaltet,<br />

ist als Sanierungsgebiet ausgewiesen.<br />

BEBauungsplanung<br />

Der Geltungsbereich ist bisher nicht<br />

bauplanungsrechtlich überplant worden.<br />

Es handelt sich somit um die erstmalige<br />

Schaffung von Baurecht.<br />

landsCHaftsplan dEs stadt-<br />

VErBandEs saarBrüCKEn<br />

Der Landschaftsplan trifft keine relevanten<br />

Aussagen für den Geltungsbereich<br />

oder seine nähere Umgebung.<br />

Entwurf<br />

landsCHaftsprogramm<br />

Der Entwurf des Landschaftsprogrammes<br />

Saarland enthält keine Aussagen<br />

zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes.<br />

immissionssCHutz<br />

Aufgrund der Anzahl und Anordnung<br />

der Stellplätze sowie entstehendem<br />

Lieferverkehr sind erhöhte Lärmbelastungen<br />

der Anwohner nicht komplett<br />

auszuschließen.<br />

ErfordErliCHKEit dEr<br />

sCHaffung Von nEuEm<br />

planungsrECHt<br />

geltendes planungsrecht<br />

Die für die Planung vorgesehenen<br />

Grundstücke befinden sich im Innenbereich.<br />

Da die Zulässigkeit einer Seniorenwohnanlage<br />

an diesem Standort<br />

im Innenbereich nach § 34 BauGB<br />

nicht eindeutig sein könnte, will die<br />

<strong>Gemeinde</strong> die gewünschte Nutzung an<br />

diesem integrierten Standort bauplanungsrechtlich<br />

absichern. Gleichzeitig<br />

werden damit andere Nutzungen aus-<br />

Ausschnitt Flächennutzungsplan des Stadtverbandes Saarbrücken; Plangebiet siehe blauer Kreis<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> - Bebauungsplan Seniorenwohnanlage Holz www.kernplan.de<br />

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