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trierer strasse 7 - Gemeinde Heusweiler

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25.08.2011<br />

ENTWURF<br />

VORHABENBEZOGENER<br />

BEBAUUNGSPLAN<br />

„TRIERER STRASSE 7“<br />

ENTWURF DER BEGRÜNDUNG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN<br />

DER GEMEINDE HEUSWEILER<br />

KERN PLAN<br />

GESELLSCHAFT FÜR STÄDTEBAU UND KOMMUNIKATION mbH


Inhalt<br />

STAND: 25.08.2011<br />

BEARBEITET IM AUFTRAG VON:<br />

HERRN DR. MOHAMMAD WINTER-KHOSHREZA<br />

VERANTWORTLICHER PROJEKTLEITER:<br />

DIPL.-ING. HUGO KERN<br />

RAUM- UND UMWELTPLANER<br />

GESCHÄFTSFÜHRER<br />

PROJEKTBEARBEITUNG:<br />

DIPL.-ING. JOCHEN BREILING<br />

KERN PLAN<br />

GESELLSCHAFT FÜR STÄDTEBAU UND KOMMUNIKATION mbH<br />

KIRCHENSTR. 12, 66557 ILLINGEN<br />

TEL. 0 68 25 - 4 06 16 90, FAX 0 68 25 - 4 06 16 99<br />

WWW.KERNPLAN.DE · INFO@KERNPLAN.DE<br />

VORBEMERKUNGEN 4<br />

GRUNDLAGEN 5<br />

Eigentumsverhältnisse 5<br />

Finanzierung 5<br />

Ziel der Planung 5<br />

Begrenzung des räumlichen Geltungsbereichs 5<br />

RAHMENBEDINGUNGEN 6<br />

Nutzung des Plangebietes und Umgebungsnutzung 6<br />

Verkehrsanbindung 6<br />

Infrastruktur 6<br />

Übergeordnete Planungsvorgaben 6<br />

Geltendes Planungsrecht 7<br />

Umwelt- und Nutzungspotenziale 9<br />

Erforderlichkeit von neuem Planungsrecht 9<br />

Gesetzliche Grundlagen 10<br />

Verfahrensvermerke 10<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Trierer Straße 7“ www.kernplan.de<br />

2


DAS PROJEKT 11<br />

Planungsalternativen 11<br />

Städtebauliche Konzeption und Erschließung 11<br />

Architektur 11<br />

PLANFESTSETZUNGEN 12<br />

Art der baulichen Nutzung 12<br />

Maß der baulichen Nutzung 12<br />

Grundflächenzahl (GRZ) 12<br />

Zahl der Vollgeschosse 12<br />

Überbaubare Grundstücksflächen und nicht überbaubare Grundstücksflächen 13<br />

Flächen für Stellplätze 13<br />

Anschluss an Verkehrsflächen, hier: Einfahrtbereich 14<br />

Private Grünflächen 14<br />

Mit Geh- und Leitungsrechten zu belastende Flächen 14<br />

Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, hier: Lärmschutz 14<br />

HINWEISE 14<br />

ABWÄGUNG DER AUSWIRKUNGEN DES<br />

VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES 15<br />

FAZIT 16<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Trierer Straße 7“ www.kernplan.de<br />

3


VORBEMERKUNGEN<br />

Herr Winter-Khoshreza, Schmelz, beabsichtigt,<br />

in <strong>Heusweiler</strong> eine ehemalige<br />

Metzgerei in eine Arztpraxis, einen<br />

Optikerladen sowie in Wohnungen<br />

umzunutzen. Für Patienten, Kunden,<br />

Mieter und Eigentümer sollen Stellplätze<br />

auf dem Grundstück entstehen.<br />

Das Plangebiet befindet sich heute<br />

aus planungsrechtlicher Sicht im Innenbereich<br />

nach § 34 BauGB.<br />

Zur planungsrechtlichen Umsetzung<br />

des geplanten Gebäudes samt Stellplätzen<br />

wird ein vorhabenbezogener<br />

Bebauungsplan gem. § 12 BauGB im<br />

beschleunigten Verfahren gem. § 13a<br />

BauGB aufgestellt, da die Fläche größtenteils<br />

bereits befestigt und kleiner<br />

als 20.000 m 2 ist.<br />

Da der Flächennutzungsplan des Regionalverbandes<br />

das Plangebiet im<br />

Bereich des umzunutzenden Gebäudes<br />

als Mischgebiet darstellt, entspricht<br />

der vorhabenbezogene Bebauungsplan<br />

mit der vorgesehenen<br />

Nutzung dem Flächennutzungsplan.<br />

Das Verfahren wird nach § 13a BauGB<br />

(Bebauungspläne der Innenentwicklung)<br />

durchgeführt. Mit dem Gesetz<br />

zur Erleichterung von Planungsvorhaben<br />

für die Innenentwicklung der<br />

Städte vom 21. Dezember 2006, das<br />

mit der Novellierung des Baugesetzbuches<br />

am 1. Januar 2007 in Kraft<br />

trat, fällt die seit Juli 2004 vorgesehene<br />

förmliche Umweltprüfung bei Bebauungsplänen<br />

der Größenordnung<br />

bis zu 20.000 m² Grundfläche weg.<br />

Weitere Voraussetzung der Anwendung<br />

des § 13a BauGB ist, dass keine<br />

Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung<br />

der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a<br />

BauGB genannten Umweltbelange<br />

vorliegen. Dies trifft für den vorliegenden<br />

Vorhaben- und Erschließungsplan<br />

zu.<br />

Das beschleunigte Verfahren nach<br />

§ 13a BauGB trägt einem Bedarf an<br />

Investitionen zur Erhaltung, Sicherung<br />

und Schaffung von Arbeitsplätzen<br />

in der Abwägung in angemessener<br />

Weise Rechnung. Gemäß § 13a Abs.<br />

2 Nr. 4 BauGB gelten die Eingriffe als<br />

vor der planerischen Entscheidung<br />

erfolgt, ein Ausgleich der vorgenommenen<br />

Eingriffe ist damit nicht notwendig.<br />

Mit der Erstellung des Vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes wurde<br />

die Kernplan GmbH, Gesellschaft für<br />

Städtebau und Kommunikation, Kirchenstraße<br />

12, 66557 Illingen, beauftragt.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Trierer Straße 7“ www.kernplan.de<br />

4


GRUNDLAGEN<br />

Das ca. 0,3 ha große Plangebiet befindet<br />

sich im Ortsteil <strong>Heusweiler</strong> der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Heusweiler</strong>. Es liegt im Ortszentrum<br />

an der Trierer Straße, einer<br />

der Hauptdurchgangsstraßen im Ort.<br />

EIGENTUMSVERHÄLTNISSE<br />

Die beplante Fläche befindet sich im<br />

Eigentum des Vorhabenträgers.<br />

FINANZIERUNG<br />

Die gesamten Planungs- und Erschließungskosten<br />

werden durch den Vorhabenträger<br />

übernommen. Der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Heusweiler</strong> entstehen durch<br />

den vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

keine Kosten.<br />

Lage im Raum, o. Maßstab; Quelle: ZORA, LKVK des Saarlandes<br />

ZIEL DER PLANUNG<br />

An der Trierer Straße 7 beabsichtigt<br />

der Vorhabenträger, das bestehende<br />

Gebäude einer ehemaligen Metzgerei<br />

zu einer Arztpraxis, einem Optikerladen<br />

mit Werkstatt sowie zu Wohnungen<br />

umzunutzen. Weiterhin sollen auf<br />

dem Gelände Stellplätze für Patienten<br />

bzw. Kunden sowie für Eigentümer<br />

und Mieter entstehen.<br />

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan<br />

ermöglicht die planungsrechtliche<br />

Zulässigkeit dieses Vorhabens und<br />

trägt so zur Genehmigung und Realisierung<br />

der angesprochenen Nutzungen<br />

bei.<br />

BEGRENZUNG DES RÄUMLICHEN<br />

GELTUNGSBEREICHES<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />

wird begrenzt:<br />

• Von der Restfläche der Parzelle<br />

150/2 im Norden<br />

• Von den Parzellen 149/10, 150/3,<br />

152/18, 152/21, 152/22 und<br />

152/23 im Osten<br />

• Von der Trierer Straße im Süden<br />

• Von den Parzellen 77/17, 147/5,<br />

147/12,148/3, 1/2 und 148/4 im<br />

Westen<br />

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches<br />

sind dem vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan zu entnehmen.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Trierer Straße 7“ www.kernplan.de<br />

5


RAHMENBEDINGUNGEN<br />

NUTZUNG DES PLANGEBIETES<br />

UND UMGEBUNGSNUTZUNG<br />

Das Plangebiet wird im Flächennutzungsplan<br />

des Regionalverbandes<br />

Saarbrücken als Mischgebiet (südlicher<br />

Bereich mit bestehender Bebauung)<br />

bzw. als Wohngebiet (nördlicher<br />

Bereich) dargestellt. Der südliche Bereich<br />

der Fläche wurde bisher gewerblich<br />

durch eine Metzgerei genutzt und<br />

besteht aus einem Gebäudekomplex<br />

mit befestigten Hofflächen.<br />

Die Flächen in der Umgebung werden<br />

unterschiedlich genutzt. Im Norden<br />

und Osten grenzt das Plangebiet an<br />

die bestehende Wohnbebauung. Südlich<br />

verläuft die Trierer Straße. Westlich<br />

der Fläche liegt ein Sportgelände sowie<br />

ein ehemaliges Baustofflager, das<br />

zukünftig als öffentliche Stellplatzfläche<br />

genutzt werden soll.<br />

VERKEHRSANBINDUNG<br />

Das Plangebiet wird über die westlich<br />

gelegene geplante öffentliche Parkplatzfläche<br />

an das örtliche Verkehrsnetz<br />

angeschlossen.<br />

Freifläche für die geplanten Stellplätze; Foto: Kernplan<br />

Rückwärtige Ansicht des bestehenden Gebäudeensembles; Foto: Kernplan<br />

INFRASTRUKTUR<br />

Die Ver- und Entsorgungsinfrastruktur<br />

ist bereits vorhanden und muss daher<br />

nicht neu hergestellt werden.<br />

ÜBERGEORDNETE<br />

PLANUNGSVORGABEN<br />

Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind die<br />

übergeordneten Vorgaben der Raumordnung<br />

und Landesplanung bei der<br />

Aufstellung der Bauleitpläne zu beachten.<br />

Landesentwicklungsplan (LEP)<br />

Umwelt von 2004<br />

Im Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt<br />

Umwelt ist der Geltungsbereich<br />

als „Siedlungsfläche überwiegend<br />

Wohnen“ dargestellt, was dem<br />

Planvorhaben entspricht. Ansonsten<br />

werden innerhalb des Planungsraumes<br />

keine Festlegungen getroffen.<br />

Landesentwicklungsplan (LEP)<br />

Teilabschnitt Siedlung von 2006<br />

Der zentrale Ortsteil <strong>Heusweiler</strong> ist im<br />

LEP Siedlung als Grundzentrum aufgeführt.<br />

(Quelle: LEP Siedlung Saarland,<br />

2006)<br />

Für das Plangebiet trifft der LEP Siedlung<br />

keine konkreten Planungsvorgaben,<br />

die es zu berücksichtigen gilt.<br />

Passend zur Fläche des Plangebietes<br />

führt Ziel 17 aus:<br />

„Bei der Siedlungsentwicklung (Wohnen,<br />

Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen<br />

sowie Einrichtungen für<br />

Freizeit und Sport) sind vorrangig die<br />

im Siedlungsbestand vorhandenen<br />

Potenziale an Brach- und Konversionsflächen,<br />

Baulücken und Baulandreserven<br />

sowie das Erneuerungspotenzial<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Trierer Straße 7“ www.kernplan.de<br />

6


LEP Umwelt, o. Maßstab; Quelle: Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes<br />

des Siedlungsbestandes zu nutzen.“<br />

Demzufolge entspricht das Plangebiet<br />

den Anforderungen des LEP Siedlung<br />

und leistet einen Beitrag zur Revitalisierung<br />

bzw. Umnutzung von innerörtlichen<br />

Flächen.<br />

Landschaftsprogramm Saarland<br />

Die Fläche des räumlichen Geltungsbereiches<br />

liegt innerhalb des im Rahmen<br />

des Landschaftsprogramms dargestellten<br />

Regionalparks Saar in der<br />

Kulturlandschaft „suburbanisierte Agrarlandschaften“.<br />

Regionalparks sind<br />

informelle Instrumente, das bedeutet,<br />

mit ihnen sind keine restringierenden<br />

Wirkungen verbunden. Das Landschaftsprogramm<br />

gibt für den Bereich<br />

des Planungsraumes keine speziellen<br />

Ziele und Vorgaben vor.<br />

Die vorgesehene Planung widerspricht<br />

insgesamt nicht den raumordnerisch<br />

vorgegebenen Entwicklungszielen<br />

und Grundsätzen.<br />

GELTENDES PLANUNGSRECHT<br />

Gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung<br />

Es liegen keine Gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung innerhalb oder<br />

in der Umgebung des Geltungsbereiches.<br />

Sonstige Schutzgebiete<br />

Es sind innerhalb des Geltungsbereiches<br />

keine Natur-, Landschafts- oder<br />

Wasserschutzgebiete, festgesetzte<br />

Überschwemmungsgebiete, geschützte<br />

Landschaftsbestandteile, Naturdenkmäler,<br />

Naturparks, Nationalparks<br />

oder Biosphärenreservate ausgewiesen.<br />

Das geplante Vorhaben liegt auch<br />

nicht innerhalb eines nach § 6 Abs. 1<br />

des Saarländischen Naturschutzgesetzes<br />

geschützten unzerschnittenen<br />

Raumes.<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches befinden<br />

sich keine in der Denkmalliste<br />

nach § 6 des Saarländischen<br />

Denkmalschutzgesetzes verzeichnete<br />

Denkmäler oder in amtlichen Karten<br />

verzeichnete Gebiete, die von der Landesdenkmalbehörde<br />

als archäologisch<br />

bedeutende Landschaften eingestuft<br />

worden sind.<br />

Allgemeiner Schutz wild lebender<br />

Pflanzen und Tiere<br />

Wenn von dem Planvorhaben Gehölz-<br />

oder Baumbestände betroffen sind,<br />

muss der nach § 39 BNatSchG festgelegte<br />

allgemeine Schutz wild lebender<br />

Schutzgebiete gem. Landschaftsprogramm Saarland, o. Maßstab; Quelle: LKVK des Saarlandes<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Trierer Straße 7“ www.kernplan.de<br />

7


Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, M 1:1000; Quelle: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong>; Kernplan<br />

Pflanzen und Tiere beachtet werden.<br />

Nach § 39 Abs. 5 Punkt 2 BNatSchG<br />

ist es verboten, „Bäume, die außerhalb<br />

des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen<br />

oder gärtnerisch genutzten<br />

Grundflächen stehen, Hecken,<br />

lebende Zäune, Gebüsche und andere<br />

Gehölze in der Zeit vom 1. März bis<br />

zum 30. September abzuschneiden<br />

oder auf den Stock zu setzen“.<br />

Besonderer Artenschutz<br />

Gem. §§ 19 und 44 des BNatSchG<br />

sind bei Planvorhaben streng und besonders<br />

geschützte Arten (zu denen<br />

z. B. alle europäischen Vogelarten<br />

zählen) in besonderem Maße zu berücksichtigen,<br />

d. h., es muss geprüft<br />

werden, ob durch das geplante Vorhaben<br />

besonders geschützte Arten oder<br />

natürliche Lebensräume im Sinne des<br />

Umweltschadensgesetzes erheblich<br />

gestört oder geschädigt werden können<br />

bzw. ob ein Verbotstatbestand<br />

nach § 44 des BNatSchG vorliegt.<br />

Der Geltungsbereich befindet sich<br />

zwischen bestehender Wohnbebauung<br />

und einer größeren Mehrzweckanlage<br />

mit Fußballplatz, Leichtathletikanlagen<br />

und mehreren Tennisplätzen.<br />

Aufgrund der Habitatausstattung<br />

und der bestehenden Vorbelastungen<br />

sind keine ökologisch besonders bedeutsamen<br />

Tier- oder Pflanzenarten<br />

zu erwarten. Hinweise auf das Vorkommen<br />

seltener Vogelarten oder<br />

anderer Artgruppen, die durch das<br />

Vorhaben erheblich beeinträchtigt<br />

werden könnten, liegen nicht vor. Auf<br />

der Planvorhabensfläche und in der<br />

direkten Umgebung sind insbesonde-<br />

re keine Fortpflanzungsräume streng<br />

geschützter Tierarten zu erwarten.<br />

Aufgrund der Biotopausstattung und<br />

der bestehenden Vorbelastungen<br />

durch den hohen Grad an bestehenden<br />

Versiegelungen, die benachbarten<br />

Wohnnutzungen sowie die lärmintensiven<br />

Nutzungen der Sportanlagen<br />

sind die Habitatstrukturen des Plangebietes<br />

und der näheren Umgebung<br />

stark eingeschränkt. Im Artenschutzrecht<br />

kommt dem Planungsbereich<br />

daher aktuell keine Bedeutung zu. Bei<br />

Beachtung des § 39 Abs. 5 Punkt 2<br />

BNatSchG können erhebliche nachteilige<br />

Auswirkungen auf streng und besonders<br />

geschützte Arten insgesamt<br />

ausgeschlossen werden. Eine genauere<br />

artenschutzrechtliche Prüfung ist<br />

nicht erforderlich.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Trierer Straße 7“ www.kernplan.de<br />

8


UMWELT- UND NUTZUNGS-<br />

POTENZIALE<br />

Topografie des Plangebietes<br />

Das Plangebiet ist eben.<br />

Geologie und Boden<br />

Die Fläche besteht hauptsächlich aus<br />

versiegelten Bereichen. Im nördlichen<br />

Teil des Plangebietes befindet sich<br />

eine Grünfläche.<br />

Wasser<br />

Im Einflussbereich des Planungsraumes<br />

existieren keine Oberflächengewässer.<br />

Eine Beeinträchtigung kann<br />

daher ausgeschlossen werden.<br />

Die wasserwirtschaftliche Bedeutung,<br />

insbesondere hinsichtlich der Oberflächengewässer,<br />

des Planungsgebietes<br />

ist zwar aufgrund der geringen betroffenen<br />

Flächengröße gering, jedoch<br />

sind alle Grundwasservorkommen<br />

aufgrund der weitgehenden Irreversibilität<br />

von Beeinträchtigungen schutzwürdig.<br />

Klima und Luft<br />

Aufgrund der Bodenbeschaffenheit<br />

und der geringen Größe hat die betroffene<br />

Fläche keine nennenswerte<br />

klimatische Bedeutung für die Umgebung.<br />

Die Luftqualität am Standort wird<br />

durch die vorgesehene Nutzung nicht<br />

beeinträchtigt.<br />

Tiere und Pflanzen / Biologische<br />

Vielfalt / Artenschutz<br />

Die betroffene Fläche nimmt keine<br />

besonderen Vernetzungsfunktionen<br />

wahr. Bei guter Ersetzbarkeit und einer<br />

geringen ökologischen Bedeutung für<br />

Pflanzen und Tiere sowie für die Biodiversität<br />

kommt dem Plangebiet nur<br />

eine geringe ökologische Schutzwürdigkeit<br />

zu.<br />

Innerhalb des Plangebietes wurden im<br />

Rahmen des Arten- und Biotopschutzprogramms<br />

keine Flächen erfasst. Im<br />

ABSP-Artpool werden keine Arten für<br />

das Gebiet aufgeführt. Die nächste<br />

ABSP-Fläche liegt ca. 200 m entfernt<br />

und damit außerhalb des Einflussbereiches<br />

der Planmaßnahme.<br />

Landschaftsbild und Erholung<br />

Das Planvorhaben besitzt keine besondere<br />

Bedeutung für das Landschaftsbild.<br />

Menschen<br />

Der Planungsstandort liegt nicht in<br />

einem Gebiet mit bereits überschrittenen<br />

Umweltqualitätsnormen. Die<br />

durch die Planmaßnahme verursachten<br />

Lärm- und Abgasemissionen durch<br />

Kfz-Verkehr von Patienten und Kunden<br />

werden aufgrund der nur geringen<br />

Belastungen nicht zum Erreichen<br />

der Grenzwerte führen.<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

Im Untersuchungsgebiet sind weder<br />

Denkmale, Denkmalensembles,<br />

Bodendenkmale oder Gebiete bzw.<br />

Objekte, die als archäologisch oder<br />

geschichtlich bedeutsam eingestuft<br />

sind, noch andere Kultur- oder sonstige<br />

Sachgüter bekannt.<br />

ERFORDERLICHKEIT VON NEUEM<br />

PLANUNGSRECHT<br />

Einordnung des Vorhabens<br />

Aus planungsrechtlicher Sicht liegt<br />

das Plangebiet im Innenbereich nach<br />

§ 34 BauGB.<br />

Notwendigkeit eines<br />

Bebauungsplans<br />

Um das geplante Vorhaben im Innenbereich<br />

nach § 34 BauGB planungsrechtlich<br />

abzusichern, ist die Aufstellung<br />

eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

notwendig.<br />

Das neue Planungsrecht<br />

Zur Schaffung von Baurecht durch<br />

einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

sind folgende Voraussetzungen<br />

erforderlich:<br />

• Der Vorhaben- und Erschließungsplan,<br />

der eine umfassende Gesamtbeschreibung<br />

des Vorhabens<br />

enthält, ist vom Vorhabenträger<br />

zu erarbeiten, der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Heusweiler</strong> vorzulegen und abzustimmen.<br />

• Der Durchführungsvertrag, in<br />

dem sich der Vorhabenträger<br />

auf der Grundlage eines mit der<br />

Kommune abgestimmten Planes<br />

zur Durchführung des Vorhabens<br />

innerhalb einer bestimmten Frist<br />

und zur Tragung der Planungs-<br />

und Erschließungskosten ganz<br />

oder teilweise verpflichtet, ist<br />

vor dem Satzungsbeschluss des<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

zwischen Vorhabenträger<br />

und <strong>Gemeinde</strong> abzuschließen.<br />

• Der Vorhaben- und Erschließungsplan<br />

wird gem. § 12 BauGB Bestandteil<br />

des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes. Der Durchführungsvertrag<br />

und die darin<br />

enthaltenen Verpflichtungen des<br />

Vorhabenträgers hingegen bleiben<br />

rechtlich gegenüber dem vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan<br />

selbstständig.<br />

Das Verfahren zur Aufstellung eines<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

beginnt mit einem Beschluss über<br />

den Antrag des Vorhabenträgers auf<br />

Einleitung des Satzungsverfahrens.<br />

Über die Einleitung des Verfahrens für<br />

den vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

hat die Kommune gem. § 12<br />

Abs. 2 BauGB nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen zu entscheiden. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong><br />

hat das Verfahren zur Aufstellung des<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Trierer Straße 7“ www.kernplan.de<br />

9


vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

eingeleitet.<br />

GESETZLICHE GRUNDLAGEN<br />

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan<br />

wurde unter Beachtung der aktuellen<br />

relevanten Bau- und Umweltgesetzgebung<br />

erstellt. Die verwendeten<br />

gesetzlichen Grundlagen sind der<br />

entsprechenden Rubrik im Textteil der<br />

Planzeichnung zu entnehmen.<br />

VERFAHRENSVERMERKE<br />

Einen Überblick über das Verfahren<br />

zur Aufstellung des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes zeigt die Planzeichnung<br />

zum vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan unter der Rubrik “Verfahrensvermerke”.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Trierer Straße 7“ www.kernplan.de<br />

10


DAS PROJEKT<br />

PLANUNGSALTERNATIVEN<br />

Alternativen wurden im Rahmen der<br />

Standortsuche sowie der Erstellung<br />

des Vorhaben- und Erschließungsplans<br />

untersucht. Standortalternativen<br />

ergaben sich aufgrund der Flächenverfügbarkeit<br />

sowie der gewünschten<br />

Nutzung mit spezifischen Anforderungen<br />

an Andienung und Zuschnitt sowie<br />

der bauplanungsrechtlich zulässigen<br />

Nutzung nicht.<br />

Auf dem Standort selbst wurden mehrere<br />

Alternativen hinsichtlich Bebauung<br />

und Erschließung untersucht. Die<br />

im Vorhaben- und Erschließungsplan<br />

dargestellte Alternative ist allerdings<br />

die einzige, welche alle erforderlichen<br />

funktionalen Anforderungen an das<br />

Gebäude und die Stellplätze erfüllt.<br />

Lageplan, o. Maßstab; Quelle: Büro für Architektur und Bauleitung, Armin Lauck<br />

STÄDTEBAULICHE KONZEPTION<br />

UND ERSCHLIESSUNG<br />

Das Gebäude der ehemaligen Metzgerei<br />

grenzt mit seiner südöstlichen<br />

Front an die Trierer Straße. Es ist beidseitig<br />

direkt angebaut, sodass eine<br />

Erschließung seitwärts am Gebäude<br />

vorbei nicht erfolgen kann. Das Gebäude<br />

ist sowohl vorderseitig als auch<br />

rückseitig begehbar.<br />

Die Erschließung für Kfz erfolgt rückwärtig<br />

der Bebauung über einen<br />

öffentlichen Parkplatz westlich des<br />

Plangebietes. Die ca. 30 Stellplätze<br />

befinden sich von der Trierer Straße<br />

aus gesehen hinter dem Gebäudekomplex.<br />

Im südlichen und westlichen<br />

Bereich des Plangebietes werden die<br />

Stellplätze quer zur Fahrtrichtung ausgerichtet,<br />

an der Ostseite werden die<br />

Parkplätze zum Seitwärtsparken angeordnet.<br />

Die Zufahrt zu den Stellplätzen wird<br />

zwischen 22 - 6 Uhr durch eine<br />

Schranke eingeschränkt; die Fläche ist<br />

in diesem Zeitraum lediglich für Eigentümer<br />

und Mieter befahrbar.<br />

Durch das Plangebiet führt ein öffentlicher<br />

Fußweg. Dieser verläuft vom<br />

nordöstlich gelegenen Kirchenpfad<br />

kommend quer durch das Gebiet zur<br />

Einfahrt.<br />

Zur Begrünung ist vorgesehen, je<br />

vier Parkplätze einen einheimischen,<br />

standortangepassten, groß- oder mittelgroßkronigen<br />

Laubbaum zu pflanzen.<br />

ARCHITEKTUR<br />

Das bestehende Gebäudeensemble<br />

bleibt grundsätzlich erhalten, es erfolgen<br />

lediglich diverse Umbauarbeiten.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Trierer Straße 7“ www.kernplan.de<br />

11


FESTSETZUNGEN<br />

Im Bereich von Vorhaben- und Erschließungsplänen<br />

ist die <strong>Gemeinde</strong><br />

gemäß § 12 Abs. 3 BauGB bei der Bestimmung<br />

der Zulässigkeit der Vorhaben<br />

nicht an die Festsetzungen nach<br />

§ 9 BauGB und nach der aufgrund von<br />

§ 9a BauGB erlassenen Verordnung<br />

gebunden.<br />

Für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes gelten<br />

die folgenden Festsetzungen:<br />

ART DER BAULICHEN NUTZUNG<br />

Analog § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m.<br />

§ 6 BauNVO<br />

Festsetzung<br />

Zulässig sind:<br />

TEIL A: PLANZEICHNUNG - VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN<br />

1. Alle für den Betrieb des Optiker- und dient sogleich der Einhaltung der<br />

ladens zulässigen Einrichtungen<br />

wie Verkaufs- und Werkstatträume<br />

2. Alle für den Betrieb der Arztpraxis<br />

notwendigen Einrichtungen und<br />

Räume wie Empfang, Warteräume,<br />

Untersuchungs- und Laborräume<br />

3. Sonstige Räume für freie Berufe<br />

und Dienstleistungen<br />

4. Wohnungen<br />

5. Alle zum Betrieb der zulässigen<br />

Nutzungen erforderlichen Nebenanlagen,<br />

Funktionsräume, Zugänge,<br />

Stellplätze, Zufahrten.<br />

Begründung<br />

Die getroffenen Festsetzungen ermöglichen<br />

die planungsrechtliche Realisierung<br />

des vom Vorhabenträger geplanten<br />

Gebäudes für eine Arztpraxis<br />

und einen Optikerladen sowie für die<br />

sonstigen genannten Nutzungen.<br />

MASS DER BAULICHEN<br />

NUTZUNG<br />

GRUNDFLÄCHENZAHL (GRZ)<br />

Analog § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB<br />

Festsetzung<br />

Die Grundflächenzahl (GRZ) wird auf<br />

0,6 festgesetzt. Eine Überschreitung<br />

analog § 19 Abs. 4 BauNVO ist zulässig.<br />

Begründung<br />

Die Grundflächenzahl nach § 19<br />

Abs. 1 BauNVO ist eine Verhältniszahl,<br />

die angibt, wie viel Quadratmeter<br />

überbaute Grundfläche je Quadratmeter<br />

Grundstücksfläche zulässig ist.<br />

Die zulässige Grundfläche ist der Anteil<br />

des Baugrundstücks, der von bau-<br />

lichen Anlagen überdeckt werden darf<br />

Zufahrt zu den Stellplätzen<br />

GELTUNGSBEREICH<br />

BEBAUUNGSPLAN „ AUF DEM WITTUM“<br />

Entwurf des Rechtsplanes, o.M.; Quelle: Kernplan<br />

Mindestfreiflächen auf den Baugrundflächen.<br />

Der Grad der Bebauung entspricht<br />

dem Ziel, den architektonischen Entwurf<br />

planungsrechtlich zu ermöglichen.<br />

ZAHL DER VOLLGESCHOSSE<br />

Festsetzung<br />

Die maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse<br />

wird auf 3 Vollgeschosse<br />

begrenzt.<br />

Begründung<br />

Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse<br />

gewährleistet die Realisierung des<br />

Vorhabens, ohne dabei eine Beeinträchtigung<br />

des Landschafts- bzw. des<br />

Ortsbildes darzustellen.<br />

DIE KATASTERGRUNDLAGE IST IM ORIGINAL BESTÄTIGT.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Trierer Straße 7“ www.kernplan.de<br />

St<br />

p<br />

p<br />

Kirchenpfad<br />

Baugebiet<br />

TEIL A: PLANZEICHNUNG - ERSCHLIESSUNGSPLANUNG<br />

K<br />

Geh- und Leitungsrecht<br />

Mischnutzung<br />

GRZ<br />

0,6<br />

Vollgeschosse<br />

III<br />

Bauweise<br />

g<br />

Trierer Straße<br />

N<br />

12<br />

MI<br />

III<br />

GRZ 0,6<br />

g<br />

p<br />

P<br />

1. ART DER BA<br />

ARZTPRAXIS,<br />

ANALOG § 9<br />

BAUNVO<br />

1.1 zulässig s


BAUWEISE<br />

Analog § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB<br />

Festsetzung<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches wird<br />

eine geschlossene Bauweise im Sinne<br />

von § 22 Abs. 3 BauNVO festgesetzt.<br />

Das Gebäude wird ohne seitlichen<br />

Grenzabstand errichtet. Eine Gebäudelänge<br />

von 50 m darf überschritten<br />

werden.<br />

Begründung<br />

Die Bauweise legt fest, in welcher<br />

Art und Weise die Gebäude auf den<br />

Grundstücken in Bezug auf die seitlichen<br />

Nachbargrenzen auf den Baugrundstücken<br />

angeordnet werden.<br />

Die Festsetzung der geschlossenen<br />

Bauweise ohne seitlichen Grenzabstand<br />

entspricht im Wesentlichen der<br />

Baustruktur der angrenzenden Bereiche<br />

und gewährleistet damit die Einbindung<br />

des Planungsgebietes bzw.<br />

des bereits seitlich angebauten Gebäudeensembles<br />

in das typische Ortsgefüge.<br />

ÜBERBAUBARE UND NICHT<br />

ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKS-<br />

FLÄCHEN<br />

Analog § 9 Abs. Nr. 2 BauGB<br />

Festsetzung<br />

Die überbaubare Grundstücksfläche<br />

wird mittels Baugrenze festgesetzt.<br />

Innerhalb der Baugrenze sind alle<br />

baulichen Anlagen und Nebenanlagen<br />

zulässig.<br />

Baugrenzen werden in § 23 Abs. 3<br />

BauNVO wie folgt beschrieben:<br />

„Ist eine Baugrenze festgesetzt, so<br />

dürfen Gebäude und Gebäudeteile<br />

diese nicht überschreiten. Ein Vortreten<br />

von Gebäudeteilen in geringfügigem<br />

Ausmaß kann zugelassen<br />

werden.“<br />

Die Gebäude sind innerhalb des im<br />

Plan durch Baugrenzen definierten<br />

Standortes zu errichten. Ein Vortreten<br />

von Gebäudeteilen in geringfügigem<br />

Ausmaß ist zulässig.<br />

Außerhalb der durch Baugrenzen festgesetzten<br />

Flächen sind zulässig:<br />

• Alle zum Betrieb erforderlichen<br />

Nebenanlagen, befestigte Zufahrten<br />

und Zugänge, Wege, Nebenanlagen<br />

für die Ver- und Entsorgung<br />

(wie z. B. Zisternen), Lagerflächen,<br />

sonstige untergeordnete<br />

Nebenanlagen.<br />

• Stellplätze für PKW<br />

Begründung<br />

Mit der Festsetzung der überbaubaren<br />

Grundstücksfläche durch Baugrenzen<br />

wird der bebaubare Bereich des<br />

Grundstücks definiert und damit die<br />

Anordnung der baulichen Anlagen auf<br />

dem Grundstück geregelt. Die Baugrenze<br />

gemäß § 23 Abs. 3 BauNVO<br />

definiert die überbaubare Fläche, die<br />

Baugrenze darf durch die Gebäude<br />

nicht bzw. allenfalls in geringfügigem<br />

Maß überschritten werden.<br />

Die Baugrenzen werden entsprechend<br />

dem vorstehend beschriebenen städtebaulichen<br />

Entwurf in den vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan übernommen.<br />

Die Abmessungen der durch<br />

Baugrenzen beschriebenen Baufenster<br />

wurden so gewählt, dass dem<br />

Bauherren für die spätere Realisierung<br />

ausreichend Spielraum verbleibt,<br />

gleichzeitig aber eine umweltgerechte,<br />

sparsame und wirtschaftliche<br />

Grundstücksausnutzung erreicht wird.<br />

Die Abgrenzung der überbaubaren<br />

Grundstücksflächen schränkt die Bebaubarkeit<br />

bestimmter Grundstücksteilbereiche<br />

ein. Dadurch wird den natürlichen<br />

Bodenfunktionen durch eine<br />

maßvolle Flächeninanspruchnahme<br />

weitgehend Rechnung getragen.<br />

FLÄCHEN FÜR STELLPLÄTZE<br />

Analog § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB<br />

Festsetzung<br />

Stellplätze sind innerhalb der entsprechenden<br />

Umgrenzung von Flächen für<br />

Stellplätze sowie innerhalb der überbaubaren<br />

Grundstücksflächen zulässig.<br />

Der Stellplatznachweis ist im Rahmen<br />

des Baugenehmigungsverfahrens zu<br />

erbringen.<br />

Je 4 Stellplätze ist ein einheimischer,<br />

standortangepasster groß- oder mittelgroßkroniger<br />

Laubbaum zur Stellplatzbegrünung<br />

zu pflanzen.<br />

Die Stellplatzfläche ist in der Nachtzeit<br />

(22 - 6 Uhr) nicht allgemein zugänglich,<br />

außer für Eigentümer und Mieter<br />

der Trierer Straße Nr. 7. Dies wird<br />

durch eine Schranke gewährleistet.<br />

Begründung<br />

Für den Betrieb der Arztpraxis und des<br />

Optikerladens sind Stellplatzflächen<br />

in ausreichender Anzahl elementar.<br />

Diesem Bedürfnis wird durch die Ausweisung<br />

der Stellplatzflächen im nördlichen<br />

Bereich Rechnung getragen.<br />

ZEITLICHE BESCHRÄNKUNG DER<br />

ZUFAHRT ÜBER DIE ÖFFENTLICHE<br />

FLÄCHE<br />

Analog § 9 Abs. 2 Nr. 1 BauGB<br />

Festsetzung<br />

Die Zufahrt zu den privaten Stellplätzen<br />

über die vorgelagerte öffentliche<br />

Fläche ist bis zum 31.12.2040 befristet.<br />

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13


Begründung<br />

Die Zufahrt zu den Stellplätzen wird<br />

über eine Erbbaupacht des westlich<br />

angrenzenden Grundstückes gewährleistet.<br />

Die Laufzeit dieses Erbbaupachtvertrages<br />

endet am 31.12.2040.<br />

Sollte im Anschluss an diesen Zeitraum<br />

keine neue vertragliche Lösung<br />

gefunden werden, können die Stellplätze<br />

nicht mehr über die geplante<br />

Zufahrt erreicht werden.<br />

ANSCHLUSS AN VERKEHRSFLÄ-<br />

CHEN; HIER: EINFAHRTBEREICH<br />

Analog § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB<br />

Festsetzung<br />

Das Plangebiet wird über die Parkplatzfläche<br />

im Westen an die örtlichen<br />

Verkehrsflächen angeschlossen.<br />

Begründung<br />

Die Parkplatzfläche im Westen ermöglicht<br />

den Anschluss an die örtlichen<br />

Verkehrsflächen, sodass auf eine bzgl.<br />

der Eigentumsverhältnisse komplizierte<br />

neue Erschließungszufahrt in einem<br />

anderen Bereich verzichtet werden<br />

kann.<br />

PRIVATE GRÜNFLÄCHEN<br />

Analog § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB<br />

Festsetzung<br />

Die nach Festsetzung der überbaubaren<br />

Grundstücksfläche und der Stellplätze<br />

verbleibende Grünfläche wird<br />

als private Grünfläche festgesetzt.<br />

Innerhalb der privaten Grünfläche sind<br />

Wege, Zugänge und Treppen zulässig.<br />

Begründung<br />

Die innerhalb der privaten Grünfläche<br />

zulässigen Wege, Zugänge und Treppen<br />

dienen der Erschließung der auf<br />

dem Grundstück liegenden baulichen<br />

Anlagen sowie deren Anschluss an die<br />

Stellplätze.<br />

MIT GEH- UND LEITUNGSRECH-<br />

TEN ZU BELASTENDE FLÄCHEN<br />

Analog § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB<br />

Festsetzung<br />

Die im Plan eingezeichnete Fläche<br />

für einen Fußweg wird als „mit Geh-<br />

und Leitungsrechten zu belastende<br />

Fläche“ zugunsten der Allgemeinheit<br />

festgesetzt. Hier soll eine öffentlich<br />

zugängliche Fußwegverbindung entstehen.<br />

Begründung<br />

Die mit Geh- und Leitungsrechten<br />

zugunsten der Allgemeinheit zu belastende<br />

Fläche ermöglicht der Bevölkerung<br />

sowie Kunden und Patienten<br />

der dort geplanten Betriebe weiterhin<br />

die fußläufige Durchquerung des Gebietes.<br />

VORKEHRUNGEN ZUM SCHUTZ<br />

VOR SCHÄDLICHEN UMWELTEIN-<br />

WIRKUNGEN, HIER: LÄRM-<br />

SCHUTZ<br />

Analog § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB<br />

Festsetzung<br />

Aus Gründen des Lärmschutzes sind<br />

die Stellplätze in der Nachtzeit (22 -<br />

6 Uhr) nur für Eigentümer und Mieter<br />

des Hauses Trierer Straße Nr. 7 nutzbar.<br />

Tagsüber gibt es keine Einschränkung<br />

der Nutzbarkeit.<br />

Begründung<br />

Diese Einschränkung der nächtlichen<br />

Nutzbarkeit der Stellplätze gewährleistet<br />

den angrenzenden Bewohnern<br />

Schutz vor potenziell auftretenden<br />

Lärmimmissionen.<br />

HINWEISE<br />

Verfahrenshinweise<br />

Das Verfahren wird gem. § 13a BauGB<br />

durchgeführt. Die Vorschriften des<br />

§ 13 BauGB finden entsprechend Anwendung.<br />

Damit wird auf die Erstellung<br />

eines Umweltberichtes verzichtet,<br />

ebenso auf die Durchführung einer<br />

Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung.<br />

Sonstige Hinweise<br />

Die Zufahrt zu den privaten Stellplätzen<br />

über die vorgelagerte öffentliche<br />

Fläche ist bis zum 31.12.2040 befristet.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Trierer Straße 7“ www.kernplan.de<br />

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ABWÄGUNG DER<br />

AUSWIRKUNGEN DES<br />

VORHABENBEZOGENEN<br />

BEBAUUNGSPLANES<br />

Für jede städtebauliche Planung<br />

ist das Abwägungsgebot gemäß<br />

§ 1 Abs. 7 BauGB von besonderer Bedeutung.<br />

Danach muss die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Heusweiler</strong> als Planungsträgerin bei<br />

der Aufstellung eines Bebauungsplanes<br />

(hier vorhabenbezogener Bebauungsplan)<br />

die öffentlichen und<br />

privaten Belange gegeneinander und<br />

untereinander gerecht abwägen. Die<br />

Abwägung ist die eigentliche Planungsentscheidung.<br />

Hier setzt die<br />

Kommune ihr städtebauliches Konzept<br />

um und entscheidet sich für die<br />

Berücksichtigung bestimmter Interessen<br />

und die Zurückstellung der dieser<br />

Lösung entgegenstehenden Belange.<br />

Die Durchführung der Abwägung impliziert<br />

eine mehrstufige Vorgehensweise,<br />

die aus den folgenden vier<br />

Arbeitsschritten besteht:<br />

• Sammlung des Abwägungsmaterials<br />

(siehe „Auswirkungen der<br />

Planung“)<br />

• Gewichtung der Belange (siehe<br />

„Gewichtung des Abwägungsmaterials“)<br />

• Ausgleich der betroffenen Belange<br />

(siehe „Fazit“)<br />

• Abwägungsergebnis (siehe „Fazit“).<br />

AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG<br />

AUF DIE STÄDTEBAULICHE ORD-<br />

NUNG UND ENTWICKLUNG SO-<br />

WIE DIE NATÜRLICHEN LEBENS-<br />

GRUNDLAGEN<br />

Hinsichtlich der städtebaulichen Ordnung<br />

und Entwicklung bzw. der natürlichen<br />

Lebensgrundlagen (im Sinne<br />

des § 1 Abs. 6 BauGB) sind insbesondere<br />

folgende möglichen Auswirkungen<br />

beachtet und in die Abwägung<br />

eingestellt:<br />

Auswirkungen auf öffentliche<br />

Belange sowie den Verkehr<br />

Durch die Planung werden überörtliche<br />

Belange nicht negativ beeinträchtigt.<br />

Die verkehrliche Erschließung des<br />

Standortes erfolgt über die westlich<br />

gelegenen Stellplatzflächen, lediglich<br />

der Einfahrtsbereich zum Gelände<br />

muss ausgebaut werden.<br />

Somit bedarf es keiner neuen Zuwegung<br />

zum Plangebiet, die verkehrliche<br />

Erschließung ist gesichert.<br />

Auswirkungen auf die allgemeinen<br />

Anforderungen an gesunde<br />

Wohn- und Arbeitsverhältnisse<br />

und die Sicherheit der Wohn-<br />

und Arbeitsbevölkerung<br />

Dieser Planungsgrundsatz präzisiert<br />

die wesentlichen Grundbereiche<br />

menschlichen Daseins. Er enthält die<br />

aus den allgemeinen Planungsgrundsätzen<br />

entwickelte Forderung für Bauleitpläne,<br />

dass die Bevölkerung bei der<br />

Wahrung der Grundbedürfnisse gesunde<br />

und sichere Wohn- und Arbeitsbedingungen<br />

vorfindet.<br />

Das bedeutet, dass das Wohn- und<br />

Arbeitsfeld so entwickelt werden soll,<br />

dass Beeinträchtigungen vom Plangebiet<br />

auf die Umgebung und von der<br />

Umgebung auf das Plangebiet vermieden<br />

werden. Dies kann erreicht werden,<br />

indem unvereinbare Nutzungen<br />

voneinander getrennt werden.<br />

Das Plangebiet befindet sich in einem<br />

Bebauungszusammenhang. Die auf<br />

der Fläche vorhandenen Gebäude<br />

wurden bisher als Metzgerei und<br />

Wohnhaus genutzt. Daher ist mit einer<br />

Beeinträchtigung der Nachbarflächen<br />

durch das Vorhaben bzw. die Nutzung<br />

nicht zu rechnen. Die Nutzung kann<br />

als nicht erheblich störend für die<br />

Nachbarschaft eingestuft werden.<br />

Der entstehende motorisierte Verkehr<br />

wird weg von der Wohnbebauung<br />

über das westlich gelegene Gelände<br />

abgewickelt. Zwischen 22 - 6 Uhr sind<br />

die geplanten Stellplätze im Plangebiet<br />

aufgrund einer an der Einfahrt<br />

installierten Schranke nur für Eigentümer<br />

und Mieter befahrbar.<br />

Auswirkungen auf die<br />

Belange der Baukultur, des<br />

Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,<br />

die erhaltenswerten<br />

Ortsteile, Straßen und Plätze von<br />

geschichtlicher, künstlerischer<br />

oder städtebaulicher Bedeutung<br />

und die Gestaltung des Orts-<br />

und Landschaftsbildes<br />

Durch eine der Umgebungsnutzung<br />

entsprechende architektonische Gestaltung<br />

des Betriebs- und Wohngebäudes<br />

sowie die Eingrünung der<br />

Flächen neben und zwischen den<br />

Stellplätzen wird eine übermäßige Beeinträchtigung<br />

des Landschafts- bzw.<br />

Ortsbildes vermieden.<br />

Denkmäler sind von der Planung nicht<br />

betroffen.<br />

Auswirkungen auf die Belange<br />

des Umweltschutzes, einschließlich<br />

des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege<br />

Durch das beschriebene Vorhaben<br />

werden neue Flächen versiegelt, allerdings<br />

ist die Versiegelung durch ein<br />

enges Baufenster auf das Notwendige<br />

beschränkt. Hierbei handelt es sich um<br />

die geplanten Stellplatzflächen; das<br />

übrige Plangebiet ist ohnehin bereits<br />

versiegelt.<br />

Die Bestandserfassung der Schutzgüter<br />

ergab, dass der Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes eine geringe<br />

ökologische Wertigkeit aufweist.<br />

Durch das Planvorhaben werden keine<br />

Gebiete mit gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung, Natur- oder Landschaftsschutzgebiete,<br />

festgesetzte Über-<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Trierer Straße 7“ www.kernplan.de<br />

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schwemmungsgebiete, geschützte<br />

Landschaftsbestandteile, Naturdenkmäler,<br />

Naturparks, Nationalparks oder<br />

Biosphärenreservate beeinträchtigt.<br />

Die Naturgüter Relief, Boden, Grundwasser<br />

und Wasser, Geländeklima<br />

sowie die Erholungsfunktion und das<br />

Landschaftsbild des betroffenen Gebietes<br />

werden durch die geplante<br />

Maßnahme nicht erheblich beeinträchtigt.<br />

Auch für das Schutzgut Mensch sowie<br />

Kultur- und Sachgüter sind keine erheblichen<br />

Auswirkungen zu erwarten.<br />

Das geplante Vorhaben hat insgesamt<br />

gesehen keine erheblichen negativen,<br />

nicht ausgleichbaren Beeinträchtigungen<br />

des Naturhaushaltes zur Folge.<br />

Vor allem durch die Standortwahl<br />

in zentraler Lage auf ökologisch geringwertigen<br />

Flächen mit bereits bestehenden<br />

Vorbelastungen werden<br />

die Umweltbeeinträchtigungen minimiert<br />

bzw. vermieden.<br />

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB<br />

gelten Eingriffe, „die auf Grund der<br />

Aufstellung des Bebauungsplans zu<br />

erwarten sind, als im Sinne des § 1a<br />

Abs. 3 S. 5 vor der planerischen Entscheidung<br />

erfolgt oder zulässig.“<br />

Auswirkungen auf die Belange<br />

der Erhaltung, Sicherung und<br />

Schaffung von Arbeitsplätzen<br />

Das geplante Vorhaben trägt mit<br />

Augenarztpraxis, Optiker und angeschlossener<br />

Werkstatt zur Schaffung<br />

und Sicherung von lokalen Arbeitsrbeitsplätzen bei.<br />

Auswirkungen auf die<br />

Versorgung, insbesondere mit<br />

Energie und Wasser<br />

Bei dem Plangebiet handelt es sich<br />

um einen bereits vollständig erschlossenen<br />

Standort.<br />

Eine Versorgung mit Wasser und Energie<br />

kann demnach ordnungsgemäß<br />

sichergestellt werden.<br />

Auswirkungen<br />

auf alle sonstigen Belange<br />

Alle sonstigen bei der Aufstellung<br />

von Bauleitplänen analog<br />

§ 1 Abs. 6 BauGB zu berücksichtigenden<br />

Belange werden nach jetzigem<br />

Kenntnisstand durch die Planung<br />

nicht berührt.<br />

FAZIT<br />

GEWICHTUNG DES<br />

ABWÄGUNGSMATERIALS<br />

Gemäß dem im Baugesetzbuch verankerten<br />

Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 7<br />

BauGB) wurden die bei der Abwägung<br />

zu berücksichtigenden öffentlichen<br />

und privaten Belange, wie sie im Rahmen<br />

der Ermittlung der Auswirkungen<br />

erfasst wurden, gegeneinander und<br />

untereinander gerecht abgewägt und<br />

entsprechend ihrer Bedeutung in die<br />

Abwägung zum vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan eingestellt.<br />

Folgende Argumente sprechen für<br />

eine bauliche Entwicklung im Geltungsbereich<br />

des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes und sind damit wesentliche<br />

Grundlage bei der Entscheidungsfindung<br />

im Rahmen des Abwägungsvorgangs.<br />

Geringer Erschließungsaufwand<br />

Der Erschließungsaufwand für das<br />

geplante Vorhaben kann als gering<br />

eingestuft werden. Alle erforderlichen<br />

Versorgungseinrichtungen (Strom,<br />

Wasser, Abwasser) sind bereits vorhanden.<br />

Vorbelastung der Fläche<br />

Aufgrund der Vorbelastung der Fläche<br />

handelt es sich vielmehr um eine Revitalisierung<br />

als um einen Eingriff.<br />

Darstellung des Flächennutzungsplans<br />

Das Plangebiet ist aus dem Flächennutzungsplan<br />

entwickelt und wird<br />

dort als gemischte Baufläche dargestellt.<br />

Die Darstellungen im Flächennutzungsplan<br />

wurden in Beteiligung<br />

mit der überörtlichen Planung und<br />

Fachplanung erarbeitet.<br />

Stärkung der lokalen Wirtschaft<br />

Durch die Realisierung der Planung<br />

können Arbeitsplätze erhalten und<br />

neue geschaffen werden. Dies trägt<br />

zur Stärkung der lokalen Arbeitsplatzsituation<br />

bei.<br />

Geringe Belastung von Natur<br />

und Umwelt<br />

Durch die Realisierung des Vorhabens<br />

kommt es zu keinen erheblich negativen<br />

und nicht ausgleichbaren Eingriffen<br />

in Natur und Landschaft.<br />

ABWÄGUNGSERGEBNIS<br />

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens<br />

hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> die bei<br />

der Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

zu beachtenden Belange in ihrer Gesamtheit<br />

gegeneinander und untereinander<br />

abgewägt. Da die Argumente<br />

für die Realisierung des Bebauungsplanes<br />

eindeutig überwiegen, kommt<br />

die <strong>Gemeinde</strong> zu dem Ergebnis, den<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

„Trierer Straße 7“ an dem dafür vorgesehenen<br />

Standort zu realisieren.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Trierer Straße 7“ www.kernplan.de<br />

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