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trierer strasse 7 - Gemeinde Heusweiler

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Begründung<br />

Die Zufahrt zu den Stellplätzen wird<br />

über eine Erbbaupacht des westlich<br />

angrenzenden Grundstückes gewährleistet.<br />

Die Laufzeit dieses Erbbaupachtvertrages<br />

endet am 31.12.2040.<br />

Sollte im Anschluss an diesen Zeitraum<br />

keine neue vertragliche Lösung<br />

gefunden werden, können die Stellplätze<br />

nicht mehr über die geplante<br />

Zufahrt erreicht werden.<br />

ANSCHLUSS AN VERKEHRSFLÄ-<br />

CHEN; HIER: EINFAHRTBEREICH<br />

Analog § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB<br />

Festsetzung<br />

Das Plangebiet wird über die Parkplatzfläche<br />

im Westen an die örtlichen<br />

Verkehrsflächen angeschlossen.<br />

Begründung<br />

Die Parkplatzfläche im Westen ermöglicht<br />

den Anschluss an die örtlichen<br />

Verkehrsflächen, sodass auf eine bzgl.<br />

der Eigentumsverhältnisse komplizierte<br />

neue Erschließungszufahrt in einem<br />

anderen Bereich verzichtet werden<br />

kann.<br />

PRIVATE GRÜNFLÄCHEN<br />

Analog § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB<br />

Festsetzung<br />

Die nach Festsetzung der überbaubaren<br />

Grundstücksfläche und der Stellplätze<br />

verbleibende Grünfläche wird<br />

als private Grünfläche festgesetzt.<br />

Innerhalb der privaten Grünfläche sind<br />

Wege, Zugänge und Treppen zulässig.<br />

Begründung<br />

Die innerhalb der privaten Grünfläche<br />

zulässigen Wege, Zugänge und Treppen<br />

dienen der Erschließung der auf<br />

dem Grundstück liegenden baulichen<br />

Anlagen sowie deren Anschluss an die<br />

Stellplätze.<br />

MIT GEH- UND LEITUNGSRECH-<br />

TEN ZU BELASTENDE FLÄCHEN<br />

Analog § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB<br />

Festsetzung<br />

Die im Plan eingezeichnete Fläche<br />

für einen Fußweg wird als „mit Geh-<br />

und Leitungsrechten zu belastende<br />

Fläche“ zugunsten der Allgemeinheit<br />

festgesetzt. Hier soll eine öffentlich<br />

zugängliche Fußwegverbindung entstehen.<br />

Begründung<br />

Die mit Geh- und Leitungsrechten<br />

zugunsten der Allgemeinheit zu belastende<br />

Fläche ermöglicht der Bevölkerung<br />

sowie Kunden und Patienten<br />

der dort geplanten Betriebe weiterhin<br />

die fußläufige Durchquerung des Gebietes.<br />

VORKEHRUNGEN ZUM SCHUTZ<br />

VOR SCHÄDLICHEN UMWELTEIN-<br />

WIRKUNGEN, HIER: LÄRM-<br />

SCHUTZ<br />

Analog § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB<br />

Festsetzung<br />

Aus Gründen des Lärmschutzes sind<br />

die Stellplätze in der Nachtzeit (22 -<br />

6 Uhr) nur für Eigentümer und Mieter<br />

des Hauses Trierer Straße Nr. 7 nutzbar.<br />

Tagsüber gibt es keine Einschränkung<br />

der Nutzbarkeit.<br />

Begründung<br />

Diese Einschränkung der nächtlichen<br />

Nutzbarkeit der Stellplätze gewährleistet<br />

den angrenzenden Bewohnern<br />

Schutz vor potenziell auftretenden<br />

Lärmimmissionen.<br />

HINWEISE<br />

Verfahrenshinweise<br />

Das Verfahren wird gem. § 13a BauGB<br />

durchgeführt. Die Vorschriften des<br />

§ 13 BauGB finden entsprechend Anwendung.<br />

Damit wird auf die Erstellung<br />

eines Umweltberichtes verzichtet,<br />

ebenso auf die Durchführung einer<br />

Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung.<br />

Sonstige Hinweise<br />

Die Zufahrt zu den privaten Stellplätzen<br />

über die vorgelagerte öffentliche<br />

Fläche ist bis zum 31.12.2040 befristet.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Trierer Straße 7“ www.kernplan.de<br />

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