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Bürofachdiplom VSH Handelsdiplom VSH

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1. Das Dokument „Ausführungsbestimmungen“<br />

1.1 Bedeutung<br />

1.1.1 Grundlage<br />

Grundlage für die vorliegenden Ausführungsbestimmungen bildet das Reglement über die kaufmännischen<br />

Zusatzausbildungen für das <strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong> und das <strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong> vom 19. August 2010.<br />

1.1.2 Zweck<br />

Das Reglement definiert die Recht setzenden Elemente der kaufmännischen Zusatzausbildungen für das<br />

<strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong> und das <strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong>. Dieses Reglement soll über mehrere Jahre hinweg Bestand<br />

haben.<br />

Die allgemeinen sowie die besonderen Ausführungsbestimmungen für die einzelnen Ausbildungsvarianten<br />

beschreiben diejenigen Ausführungsmodalitäten, die nicht im Reglement über die kaufmännischen Zusatzausbildungen<br />

für das <strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong> und das <strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong> beschrieben sind und die eine<br />

schnellere Überarbeitung erfordern.<br />

1.1.3 Zuständigkeit<br />

Zuständig für das Reglement kaufmännische Zusatzausbildungen für das <strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong> und das<br />

<strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong> ist der Vorstand des <strong>VSH</strong>.<br />

Zuständig für den Erlass von Ausführungsbestimmungen, insbesondere für das Prüfungswesen, ist die Qualitätskommission.<br />

1.1.4 Gültigkeit<br />

Die hier aufgeführten Bestimmungen gelten uneingeschränkt. Schulspezifische Bestimmungen zu <strong>VSH</strong>-Abschlüssen<br />

haben den Vorgaben des <strong>VSH</strong> im Sinne eines Mindeststandards zu entsprechen. Schuleigene<br />

Bestimmungen müssen vom Verband genehmigt werden.<br />

1.1.5 Kontrollfunktion des Verbandes<br />

Die Einhaltung der allgemeinen sowie der besonderen Ausführungsbestimmungen unterliegen dem Controlling<br />

des <strong>VSH</strong>. Verstösse gegen die <strong>VSH</strong>-Vorschriften werden geahndet.<br />

<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 4

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