Bürofachdiplom VSH Handelsdiplom VSH
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<strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong><br />
<strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong><br />
Kaufmännische Zusatzausbildungen<br />
Ausführungsbestimmungen<br />
01.04.2011, hs/wk<br />
Verband Schweizerischer Handelsschulen<br />
Geschäftsstelle<br />
Mitteldorfweg 17<br />
8915 Hausen am Albis<br />
Telefon 044 764 24 27<br />
Telefax 044 764 24 29<br />
e-mail info@vsh-asec.ch<br />
www.vsh-asec.ch
Ausführungsbestimmungen für Bürofach- und <strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong> kaufmännische<br />
Zusatzausbildung<br />
Grundlagen....................................................................................................................................3<br />
1. Das Dokument „Ausführungsbestimmungen“ ................................................................4<br />
1.1 Bedeutung.........................................................................................................................................4<br />
1.1.1 Grundlage ....................................................................................................................................4<br />
1.1.2 Zweck...........................................................................................................................................4<br />
1.1.3 Zuständigkeit ...............................................................................................................................4<br />
1.1.4 Gültigkeit......................................................................................................................................4<br />
1.1.5 Kontrollfunktion des Verbandes...................................................................................................4<br />
2. Ausführungsbestimmungen .............................................................................................5<br />
2.1 Allgemeine Ausführungsbestimmungen ...........................................................................................5<br />
2.1.1 Ankündigung der Prüfung............................................................................................................5<br />
2.1.2 Form der Prüfungen.....................................................................................................................5<br />
2.1.3 Leistungserbringung ....................................................................................................................5<br />
2.1.4 Beurteilung und Notengebung.....................................................................................................5<br />
2.1.5 Nichterscheinen zur Prüfung .......................................................................................................6<br />
2.1.6 Betriebsbereitschaft von Geräten ................................................................................................6<br />
2.1.7 Unerlaubte Hilfsmittel, Verstösse ................................................................................................6<br />
2.1.8 Grenzfälle ....................................................................................................................................7<br />
2.1.9 Aufbewahrung, Notenbekanntgabe, Rechtsmittelbelehrung.......................................................7<br />
2.1.10 Sonderfälle...................................................................................................................................7<br />
2.1.11 Wiederholung der Prüfung...........................................................................................................7<br />
2.1.12 Diplom, Notenausweis.................................................................................................................8<br />
2.2 Spezielle Ausführungsbestimmungen zur Variante A: Linear...........................................................9<br />
2.2.1 Ankündigung der Prüfung............................................................................................................9<br />
2.2.2 Inhalt, Aufgabenstellung und Dauer der Prüfung ........................................................................9<br />
2.2.3 Spezialbestimmungen ...............................................................................................................10<br />
2.3 Spezielle Ausführungsbestimmungen zur Variante B: Modular......................................................11<br />
2.3.1 Ankündigung der Prüfung..........................................................................................................11<br />
2.3.2 Inhalt, Aufgabenstellung und Dauer der Prüfung ......................................................................11<br />
2.3.3 Spezialbestimmungen ...............................................................................................................12<br />
2.4 Spezielle Ausführungsbestimmungen zur Variante C: Credit-System ...........................................13<br />
2.4.1 Ankündigung der Prüfung..........................................................................................................13<br />
2.4.2 Inhalt, Aufgabenstellung und Dauer der Prüfung ......................................................................13<br />
2.4.3 Spezialbestimmungen ...............................................................................................................14<br />
2.5 Spezielle Ausführungsbestimmungen zur Variante D: Intensiv......................................................15<br />
2.5.1 Ankündigung der Prüfung..........................................................................................................15<br />
2.5.2 Inhalt, Aufgabenstellung und Dauer der Prüfung ......................................................................15<br />
2.5.3 Spezialbestimmungen ...............................................................................................................16<br />
3. Ausführungsbestimmungen zu den Prüfungsinhalten von <strong>Bürofachdiplom</strong> und<br />
<strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong> kaufmännische Zusatzausbildung ...............................................17<br />
3.1 Allgemein.........................................................................................................................................17<br />
3.2 Präzisierungen zum <strong>Bürofachdiplom</strong> ..............................................................................................18<br />
3.2.1 Fachbereich IKA ........................................................................................................................18<br />
3.2.2 Fachbereich W&G .....................................................................................................................18<br />
3.2.3 Fachbereich Deutsch.................................................................................................................21<br />
3.3 Präzisierungen zum <strong>Handelsdiplom</strong> ...............................................................................................22<br />
3.3.1 Fachbereich IKA ........................................................................................................................22<br />
3.3.2 Fachbereich W&G .....................................................................................................................22<br />
3.2.3 Fachbereich Deutsch.................................................................................................................27<br />
<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 2
Grundlagen<br />
Das vorliegende Dokument umfasst die allgemeinen und speziellen Ausführungsbestimmungen für die Qualifikationsverfahren<br />
im Zusammenhang mit der Abgabe von Ausweisen mit der Bezeichnung „<strong>Bürofachdiplom</strong><br />
<strong>VSH</strong>“ und <strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong>“ kaufmännische Zusatzausbildungen.<br />
Der Vorstand des <strong>VSH</strong> hat an seiner Sitzung vom 12.04.2011 die 1. Fassung dieser Ausführungsbestimmungen<br />
genehmigt und per 1. August 2011 für Lehrgänge in Kraft gesetzt, und zwar mit folgenden Übergangsbestimmungen:<br />
1. Für Lehrgänge mit Start bis spätestens 31. Juli 2011 gilt uneingeschränkt das Reglement BFD und HD<br />
<strong>VSH</strong> berufsbegleitend vom 09.12.2004, dies längstens – insbesondere für Repetitionsprüfungen – bis<br />
zum 31. Juli 2016. Änderungen an den Leistungszielen bleiben dabei vorbehalten.<br />
2. Für Lehrgänge mit Start frühestens ab 1. August 2011 gilt uneingeschränkt das Reglement BFD und HD<br />
<strong>VSH</strong> kaufmännische Zusatzausbildungen und die vorliegenden Ausführungsbestimmungen.<br />
3. Nachfolgende Änderungen/Anpassungen werden von der Qualitätskommission vorgenommen und in<br />
Kraft gesetzt. Die Versionierungen werden aus der nachstehenden Liste ersichtlich.<br />
Hausen am Albis, 12.04.2011<br />
Verband Schweizerischer Handelsschulen<br />
Vorstand<br />
Version<br />
Inkraftsetzung Basierend auf Reglement<br />
01 12.04.2011 19.08.2010<br />
<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 3
1. Das Dokument „Ausführungsbestimmungen“<br />
1.1 Bedeutung<br />
1.1.1 Grundlage<br />
Grundlage für die vorliegenden Ausführungsbestimmungen bildet das Reglement über die kaufmännischen<br />
Zusatzausbildungen für das <strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong> und das <strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong> vom 19. August 2010.<br />
1.1.2 Zweck<br />
Das Reglement definiert die Recht setzenden Elemente der kaufmännischen Zusatzausbildungen für das<br />
<strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong> und das <strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong>. Dieses Reglement soll über mehrere Jahre hinweg Bestand<br />
haben.<br />
Die allgemeinen sowie die besonderen Ausführungsbestimmungen für die einzelnen Ausbildungsvarianten<br />
beschreiben diejenigen Ausführungsmodalitäten, die nicht im Reglement über die kaufmännischen Zusatzausbildungen<br />
für das <strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong> und das <strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong> beschrieben sind und die eine<br />
schnellere Überarbeitung erfordern.<br />
1.1.3 Zuständigkeit<br />
Zuständig für das Reglement kaufmännische Zusatzausbildungen für das <strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong> und das<br />
<strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong> ist der Vorstand des <strong>VSH</strong>.<br />
Zuständig für den Erlass von Ausführungsbestimmungen, insbesondere für das Prüfungswesen, ist die Qualitätskommission.<br />
1.1.4 Gültigkeit<br />
Die hier aufgeführten Bestimmungen gelten uneingeschränkt. Schulspezifische Bestimmungen zu <strong>VSH</strong>-Abschlüssen<br />
haben den Vorgaben des <strong>VSH</strong> im Sinne eines Mindeststandards zu entsprechen. Schuleigene<br />
Bestimmungen müssen vom Verband genehmigt werden.<br />
1.1.5 Kontrollfunktion des Verbandes<br />
Die Einhaltung der allgemeinen sowie der besonderen Ausführungsbestimmungen unterliegen dem Controlling<br />
des <strong>VSH</strong>. Verstösse gegen die <strong>VSH</strong>-Vorschriften werden geahndet.<br />
<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 4
2. Ausführungsbestimmungen<br />
2.1 Allgemeine Ausführungsbestimmungen<br />
2.1.1 Ankündigung der Prüfung<br />
Die Kandidaten erhalten rechtzeitig vor der Prüfung eine Ankündigung. Diese informiert über Fächer, Form,<br />
Dauer und Termin der Prüfung (Tag, Uhrzeit und Ort) und die erlaubten Hilfsmittel.<br />
Die Qualitätskommission des <strong>VSH</strong> sorgt zu diesem Zweck für eine Liste der erlaubten Hilfsmittel.<br />
2.1.2 Form der Prüfungen<br />
Schriftliche Prüfung<br />
Eine Prüfung enthält folgende Angaben: Prüfungsorganisation (<strong>VSH</strong>-Schule), Angaben zum Kandidaten und<br />
zum Experten, maximal zu erreichende Punktzahl pro Aufgabe (wenn sinnvoll pro Teilaufgabe) und (wenn<br />
sinnvoll) zeitliche Richtwerte pro Aufgabe.<br />
Die Punkteaufteilung und Notengebung ist für die Kandidaten transparent zu gestalten.<br />
Zuhanden der Korrigierenden ist eine Musterlösung mit den Beurteilungskriterien sowie einem Verweis zu<br />
den geprüften Leistungszielen zu erstellen.<br />
Mündliche Prüfung<br />
Es ist ein Prüfungsprotokoll zu erstellen. Dieses beinhaltet die geprüften Themen, die Beurteilungskriterien<br />
mit einem Verweis zu den geprüften Leistungszielen, deren Gewichtung, den Verlauf der mündlichen Prüfung<br />
sowie die Beurteilung des Kandidaten. Die Prüfung ist für einen kundigen Aussenstehenden aufgrund<br />
des Protokolls nachvollziehbar. Die Beurteilungskriterien sind vorgängig zu erstellen.<br />
Selbständige Arbeit<br />
Für die SA sind obige Anforderungen gemäss separaten besonderen Ausführungsbestimmungen umzusetzen.<br />
2.1.3 Leistungserbringung<br />
Die Kandidaten erbringen die Leistung alleine. Die besonderen Ausführungsbestimmungen (Lernbereich/Fach)<br />
können andere Formen der Leistungserbringung vorsehen.<br />
2.1.4 Beurteilung und Notengebung<br />
Die Arbeiten sind grundsätzlich positiv zu beurteilen. Für die Beurteilung zählen in erster Linie Richtigkeit<br />
und Vollständigkeit des Inhalts. Form, Darstellung und Sprache zählen erst in zweiter Linie und nur soweit<br />
die besonderen Ausführungsbestimmungen dies vorsehen.<br />
Die Korrektur hat „positiv“ zu erfolgen, d.h. die erzielten Punkte sind anzuführen; sog. „Negativkorrekturen“,<br />
d.h. die Anführung nicht erzielter Punkte (z.B. -2) ist untersagt.<br />
Die Leistung der Lernenden wird mit insgesamt 100 Punkten beurteilt. Es sind nur ganze Punkte zu setzen,<br />
d.h. die Setzung von Teilpunkten (z.B. ½) ist untersagt.<br />
<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 5
Die Umrechung der Punktezahl in eine Note erfolgt nach folgender Skala:<br />
Punkte Note<br />
92 – 100 6.0<br />
83 - 91 5.5<br />
74 - 82 5.0<br />
65 - 73 4.5<br />
55 - 64 4.0<br />
45 - 54 3.5<br />
36 - 44 3.0<br />
27 - 35 2.5<br />
18 - 26 2.0<br />
9 - 17 1.5<br />
0 - 8 1.0<br />
Entspricht die maximale Punktezahl bei einer <strong>VSH</strong>-Abschlussprüfung nicht 100 Punkten, wird wie folgt in die<br />
100er–Skala umgerechnet:<br />
Für Noten massgebende Punktzahl =<br />
erreichte Punktzahl x 100<br />
Maximalpunktzahl der Prüfung<br />
Das Umrechnungsergebnis wird auf die nächste ganze Punktzahl gerundet und auf Grund der gerundeten<br />
Punktzahl die Note bestimmt.<br />
2.1.5 Nichterscheinen zur Prüfung<br />
Kandidaten, die aus entschuldbaren Gründen die Prüfung oder einen Teil davon nicht ablegen, sind der Prüfungsleitung<br />
der <strong>VSH</strong>-Schule zu melden. Diese entscheidet über das Nachholen.<br />
Kandidaten, die aus eigenem Verschulden eine Prüfung oder einen Teil davon nicht ablegen, ist in der entsprechenden<br />
Position die Note 1 (unbrauchbar oder nicht ausgeführt) zu erteilen. In Fällen eines leichten<br />
Verschuldens kann die Prüfungsleitung auf Gesuch einer Kandidatin oder eines Kandidaten eine Nachprüfung<br />
ansetzen. Die Kosten der Nachprüfung sind der Kandidatin resp. dem Kandidaten zu übertragen.<br />
2.1.6 Betriebsbereitschaft von Geräten<br />
Geräte, die für die Durchführung der Prüfung benötigt werden, müssen vor Prüfungsbeginn betriebsbereit<br />
sein.<br />
2.1.7 Unerlaubte Hilfsmittel, Verstösse<br />
Bei Kandidaten, die unerlaubte Hilfsmittel verwenden oder gegen die Vorschriften der Prüfungsleitung verstossen,<br />
wird die Prüfungsleitung sofort darüber orientiert und die Prüfungsinstanz (z.B. Schule) entscheidet<br />
über das weitere Vorgehen bzw. die Sanktionen. Die für die Durchführung der Prüfung zuständige Stelle<br />
untersucht den Vorfall unverzüglich.<br />
Erweist sich die Anzeige als begründet, so trifft sie wahlweise folgende Massnahmen<br />
• Bewertung der betreffenden Position mit der Note 1 oder<br />
• Ungültigkeitserklärung der Prüfung im betreffenden Fach oder<br />
• Ungültigkeitserklärung der gesamten Prüfung.<br />
<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 6
Die zuständige Prüfungsinstanz (z.B. Schule) eröffnet den Entscheid der Kandidatin oder dem Kandidaten<br />
mit einer Rechtsmittelbelehrung.<br />
Das nochmalige Ablegen eines Prüfungsfaches oder der gesamten Prüfung gilt als Wiederholung im Sinne<br />
von Art. 4.4. des Reglements.<br />
2.1.8 Grenzfälle<br />
a) Als Grenzfall gelten vor allem jene Prüfungsergebnisse, bei welchen die Verbesserung einer Positionsnote<br />
um höchstens einen halben Notenwert zur Erteilung des Diploms führen würde.<br />
b) Beim Entscheid über Grenzfälle soll die Überlegung massgebend sein, ob Kandidaten die im Ausbildungsreglement<br />
und im Lehrplan umschriebenen Lernziele gesamthaft beurteilt, erreicht haben.<br />
c) Alle Grenzfälle sollen überprüft werden. Aufbesserungen sind jedoch nur in den Fällen angezeigt, wo<br />
das gesamte Prüfungsergebnis dies rechtfertigt.<br />
d) Die zuständige Prüfungsinstanz (z.B. Schule) entscheidet nach Anhören der zuständigen Experten.<br />
2.1.9 Aufbewahrung, Notenbekanntgabe, Rechtsmittelbelehrung<br />
a) Es gelten die Vorschriften des <strong>VSH</strong>.<br />
b) Die Prüfungsinstanz (z.B. Schule) bewahrt die Prüfungsprotokolle zusammen mit den Arbeiten der<br />
schriftlichen Prüfung auf. Sie erteilen den Experten die nötigen Weisungen.<br />
c) Das Verfahren bei Beschwerden richtet sich nach den Vorgaben des <strong>VSH</strong>. Es ist dem Kandidaten von<br />
der für die Organisation der Prüfung zuständigen Stelle bekannt zugeben.<br />
d) Eine schuleigene Prüfungs- und Rekurskommission ist einzurichten. Der <strong>VSH</strong> amtiert dabei immer als<br />
letzte Rekursinstanz.<br />
2.1.10 Sonderfälle<br />
a) Personen, die eine spezielle Zulassung zur Prüfung beanspruchen, und Kandidaten, die Prüfungserleichterung<br />
beanspruchen wollen, haben bei der zuständigen Prüfungsinstanz (z.B. Schule) direkt und<br />
rechtzeitig ein Gesuch einzureichen. Die zuständige Prüfungsinstanz rechtfertigt gegenüber dem <strong>VSH</strong><br />
ihren Entscheid.<br />
b) Für Kandidaten mit aus speziellen Gründen nicht beibringbaren Schulnoten entfällt der Einbezug von<br />
Zeugnisnoten in jenen Fällen, in welchen eine Prüfung abzulegen ist.<br />
2.1.11 Wiederholung der Prüfung<br />
a) Wird die Diplomprüfung nicht bestanden, kann diese frühestens anlässlich des nächsten regulären Prüfungstermins<br />
wiederholt werden. Die Prüfung kann höchstens zwei Mal wiederholt werden.<br />
b) Es werden diejenigen Prüfungsfächer geprüft, in denen eine ungenügende Fachnote erzielt wurde. Bei<br />
Repetenten, die die Diplomprüfung ohne erneuten Besuch der Schule wiederholen, werden die bisherigen<br />
Erfahrungsnoten beibehalten. Wird der Unterricht während mindestens eines Semesters wiederholt,<br />
zählen die neuen Erfahrungsnoten.<br />
c) Ungenügende Positions- bzw. Fachnoten, die in Form von Erfahrungsnoten oder im Rahmen von vorgezogenen<br />
Teilen der Diplomprüfung erzielt worden sind, können gemäss Absatz a) wiederholt werden,<br />
wenn die Gesamtnoten der Diplomprüfung feststehen und diese nicht bestanden ist.<br />
<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 7
2.1.12 Diplom, Notenausweis<br />
Der Notenausweis und das Diplom wird durch die zuständige Prüfungsinstanz (z.B. Schule) ausgestellt. Ist<br />
dies nicht möglich (z.B. Konkurs der Schule), so erfolgt die Ausstellung und die Aushändigung des Diploms<br />
und des Notenausweises über die Geschäftsstelle des <strong>VSH</strong>.<br />
<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 8
2.2 Spezielle Ausführungsbestimmungen zur Variante A: Linear<br />
2.2.1 Ankündigung der Prüfung<br />
Die Ankündigung der Prüfung enthält zusätzlich zum Prüfungstermin und den erlaubten Hilfsmitteln Angaben<br />
zu den installierten Programmen (IKA). Die Qualitätskommisssion <strong>VSH</strong> sorgt zu diesem Zweck für eine Liste<br />
der erlaubten Hilfsmittel.<br />
2.2.2 Inhalt, Aufgabenstellung und Dauer der Prüfung<br />
IKA<br />
<strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />
- Gegenstand dieser Prüfung ist die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung.<br />
- Die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung umfasst Leistungsziele aus dem IKA Leistungszielkatalog <strong>Bürofachdiplom</strong><br />
<strong>VSH</strong>.<br />
- Die Aufgaben prüfen praktische Inhalte aus dem kaufmännischen Umfeld.<br />
- Die Prüfung dauert 120 Minuten.<br />
- Bei Anrechnung von Informatik-Zertifikaten, z. B. 4 ECDL-Module, wird eine reduzierte schriftliche <strong>VSH</strong>-<br />
Prüfung mit den Leistungszielen aus Ergonomie und deutscher Korrespondenz abgelegt. Die Prüfungsnote<br />
berechnet sich zu 60 % aus der IKA-Prüfung und 40 % aus den akkreditierten Informatik-<br />
Zertifikaten.<br />
- Die reduzierte Prüfung dauert 90 Minuten.<br />
- Alle Hilfsmittel sind erlaubt, die in der IKA-Schulung verwendet worden sind.<br />
- Modul- oder Zertifkatsanerkennung im Fachbereich IKA:<br />
- Die Moduldurchschnitts- respektive die Zertifikatsnote wird auf eine halbe Note gerundet.<br />
- Es können nur Modulprüfungen oder Zertifikate angerechnet werden, die nicht älter als 5 Jahre sind.<br />
<strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />
- Gegenstand dieser Prüfung ist die Note aus dem <strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong> und/oder aus dem <strong>Handelsdiplom</strong><br />
<strong>VSH</strong>.<br />
W&G<br />
<strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />
- Gegenstand dieser Prüfung ist die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung.<br />
- Die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung umfasst Leistungsziele aus dem W&G Leistungszielkatalog <strong>Bürofachdiplom</strong><br />
<strong>VSH</strong>.<br />
- Die Prüfung setzt sich aus problemorientierten Aufgaben- und Fragestellungen zusammen, beispielsweise<br />
in Form von Fallstudien.<br />
- Die Prüfung dauert 120 Minuten.<br />
<strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />
- Gegenstand dieser Prüfung ist die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung.<br />
- Die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung umfasst Leistungsziele aus dem W&G Leistungszielkatalog <strong>Handelsdiplom</strong><br />
<strong>VSH</strong>.<br />
- Die Prüfung setzt sich aus problemorientierten Aufgaben- und Fragestellungen zusammen, beispielsweise<br />
in Form von Fallstudien.<br />
- Die Prüfung dauert 120 Minuten.<br />
<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 9
Deutsch<br />
<strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />
- Gegenstand dieser Prüfung ist die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung.<br />
- Die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung umfasst Leistungsziele aus dem Leistungszielkatalog „Deutsch“ <strong>Bürofachdiplom</strong><br />
<strong>VSH</strong>.<br />
- Die Prüfung dauert 60 Minuten.<br />
<strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />
- Gegenstand dieser Prüfung ist die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung.<br />
- Die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung umfasst Leistungsziele aus dem Leistungszielkatalog „Deutsch“ <strong>Handelsdiplom</strong><br />
<strong>VSH</strong>.<br />
- Die Prüfung dauert 90 Minuten.<br />
Selbständige Arbeit<br />
<strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />
- Gegenstand ist die Selbständige Arbeit.<br />
- Die Selbständige Arbeit wird von den Lernenden eigenverantwortlich durchgeführt und ist somit keine<br />
Gruppenarbeit. Sie orientiert sich am Leistungszielkatalog <strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong> und deckt mehrere Leistungsziele<br />
ab. Das Ergebnis der selbständigen Arbeit ist ein bewertbares Produkt.<br />
- Die Selbständige Arbeit erstreckt sich über die Dauer von acht Wochen und umfasst ca. 30 Lektionen.<br />
Davon stehen max. insgesamt 4 Lektionen der ordentlichen Unterrichtszeit zur Verfügung. Die Planung<br />
erfolgt im Rahmen der Lektionen während des Unterrichts, die Recherche, Informationsaufarbeitung und<br />
Fertigstellung im Rahmen von Hausaufgaben.<br />
- Der Arbeitsauftrag regelt Zielsetzung, Aufgabenstellung und Leistungsbeurteilung. Er wird den Lernenden<br />
im Voraus abgegeben.<br />
2.2.3 Spezialbestimmungen<br />
Die Prüfungen werden am Ende der Ausbildung durchgeführt.<br />
Nach jedem Semester wird ein Semesterzeugnis mit der Angabe der Note ausgestellt.<br />
<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 10
2.3 Spezielle Ausführungsbestimmungen zur Variante B: Modular<br />
2.3.1 Ankündigung der Prüfung<br />
Die Ankündigung der Prüfung enthält zusätzlich zum Prüfungstermin und den erlaubten Hilfsmitteln Angaben<br />
zu den installierten Programmen (IKA). Die Qualitätskommission <strong>VSH</strong> sorgt für diesen Zweck für eine Liste<br />
der erlaubten Hilfsmittel.<br />
2.3.2 Inhalt, Aufgabenstellung und Dauer der Prüfung<br />
IKA<br />
- Gegenstand dieser Prüfung ist die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung.<br />
- Die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung umfasst Leistungsziele aus dem IKA Leistungszielkatalog <strong>Bürofachdiplom</strong><br />
<strong>VSH</strong>.<br />
- Die Aufgaben prüfen praktische Inhalte aus dem kaufmännischen Umfeld.<br />
- Die Prüfung dauert 120 Minuten.<br />
- Bei Anrechnung von Informatik-Zertifikaten, z. B. 4 ECDL-Module, wird eine reduzierte schriftliche <strong>VSH</strong>-<br />
Prüfung mit den Leistungszielen aus Ergonomie und deutscher Korrespondenz abgelegt. Die Prüfungsnote<br />
berechnet sich zu 60 % aus der IKA-Prüfung und 40 % aus den akkreditierten Informatik-<br />
Zertifikaten.<br />
- Die reduzierte Prüfung dauert 90 Minuten.<br />
- Alle Hilfsmittel sind erlaubt, welche in der IKA-Schulung verwendet worden sind.<br />
- Modul- oder Zertifkatsanerkennung im Fachbereich IKA:<br />
- Die Moduldurchschnitts- respektive die Zertifikatsnote wird auf eine halbe Note gerundet.<br />
- Es können nur Modulprüfungen oder Zertifikate angerechnet werden, welche nicht älter als 5 Jahre<br />
sind.<br />
<strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />
- Gegenstand dieser Modul-Prüfung ist die Note aus dem <strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong> und/oder aus dem <strong>Handelsdiplom</strong><br />
<strong>VSH</strong>.<br />
W&G<br />
<strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />
- Gegenstand dieser Modul-Prüfung ist die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung.<br />
- Die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung umfasst Leistungsziele aus dem W&G Leistungszielkatalog <strong>Bürofachdiplom</strong><br />
<strong>VSH</strong>.<br />
- Die Prüfung setzt sich aus problemorientierten Aufgaben- und Fragestellungen zusammen, beispielsweise<br />
in Form von Fallstudien.<br />
- Die Prüfung dauert 120 Minuten.<br />
<strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />
- Gegenstand dieser Modul-Prüfung ist die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung.<br />
- Die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung umfasst Leistungsziele aus dem W&G Leistungszielkatalog <strong>Handelsdiplom</strong><br />
<strong>VSH</strong>.<br />
- Die Prüfung setzt sich aus problemorientierten Aufgaben- und Fragestellungen zusammen, beispielsweise<br />
in Form von Fallstudien.<br />
- Die Prüfung dauert 120 Minuten.<br />
Deutsch<br />
<strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />
- Gegenstand dieser Modul-Prüfung ist die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung.<br />
- Die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung umfasst Leistungsziele aus dem Leistungszielkatalog „Deutsch“ <strong>Bürofachdiplom</strong><br />
<strong>VSH</strong>.<br />
- Die Prüfung dauert 60 Minuten.<br />
<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 11
<strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />
- Gegenstand dieser Modul-Prüfung ist die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung.<br />
- Die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung umfasst Leistungsziele aus dem Leistungszielkatalog „Deutsch“ <strong>Handelsdiplom</strong><br />
<strong>VSH</strong>.<br />
- Die Prüfung dauert 90 Minuten.<br />
Selbständige Arbeit<br />
<strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />
- Gegenstand dieser Modul-Prüfung ist die Selbständige Arbeit.<br />
- Die Selbständige Arbeit wird von den Lernenden eigenverantwortlich durchgeführt und ist somit keine<br />
Gruppenarbeit. Sie orientiert sich am Leistungszielkatalog <strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong> und deckt mehrere Leistungsziele<br />
ab. Das Ergebnis der selbständigen Arbeit ist ein bewertbares Produkt.<br />
- Die Selbständige Arbeit erstreckt sich über die Dauer von einem Monat und umfasst ca. 24 Lektionen.<br />
Davon stehen insgesamt 4 Lektionen der ordentlichen Unterrichtszeit zur Verfügung. Die Planung erfolgt<br />
im Rahmen der Lektionen während dem Unterricht, die Recherchierung, Informationsaufarbeitung und<br />
Fertigstellung im Rahmen von Hausaufgaben.<br />
- Der Arbeitsauftrag regelt Zielsetzung, Aufgabenstellung und Leistungsbeurteilung. Er wird den Lernenden<br />
im Voraus abgegeben.<br />
2.3.3 Spezialbestimmungen<br />
Die Prüfungen werden am Ende des entsprechenden Moduls durchgeführt.<br />
Nach jeder Modul-Prüfung wird ein Attest oder ein Zertifikat mit der Angabe der Note ausgestellt.<br />
<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 12
2.4 Spezielle Ausführungsbestimmungen zur Variante C: Credit-System<br />
2.4.1 Ankündigung der Prüfung<br />
Die Ankündigung der Prüfung enthält zusätzlich zum Prüfungstermin und den erlaubten Hilfsmitteln Angaben<br />
zu den installierten Programmen (IKA). Die Prüfungskommission sorgt für eine Liste der erlaubten Hilfsmittel.<br />
Im Ausbildungsplan der Schule sind die Credit-Prüfungen exakt einzuplanen und jeder Credit-Prüfung sind<br />
die entsprechenden Leistungsziele zuzuweisen. Die KandidatInnen erkennen daraus, wie viele Lernstunden<br />
die jeweilige Credit-Prüfung umfasst. Der genaue Zeitpunkt der Durchführung ist im Stundenplan ersichtlich.<br />
2.4.2 Inhalt, Aufgabenstellung und Dauer der Prüfung<br />
Im Fachbereich Deutsch basieren die Credit-Prüfungen auf mündlichen und schriftlichen Prüfungen. In den<br />
restlichen Fachbereichen werden nur schriftliche Prüfungen durchgeführt. Eine Credit-Prüfung dauert mindestens<br />
60, maximal 120 Minuten.<br />
In den schriftlichen Credit-Prüfungen erbringen die KandidatInnen die Leistungen alleine. Maximal zwei<br />
mündliche Credit-Prüfungen können in einer Kleingruppe (max. 4 Personen) abgelegt werden. Die Selbstständige<br />
Arbeit muss als Einzelarbeit verfasst werden.<br />
Die in den Credit-Prüfungen und der Selbstständigen Arbeit beurteilten Leistungsziele sind im Reglement<br />
Kaufmännische Zusatzausbildungen festgelegt. Die geprüften Leistungsziele sind in jeder Credit-Prüfung<br />
explizit auszuweisen und entsprechen den Vorgaben des Ausbildungsplanes der Schule.<br />
Bei jeder Credit-Prüfung können maximal 20 Credit-Punkte erzielt werden, bei der Selbstständigen sind immer<br />
maximal 20 Credit-Punkte vorzusehen.<br />
Die gesamte Punktzahl aus den Credit-Prüfungen beträgt für das <strong>Bürofachdiplom</strong> 440 und für das <strong>Handelsdiplom</strong><br />
300 Credit-Punkte.<br />
Die schriftlichen Credit-Prüfungen sind gemäss Reglement 1.6.3 jeweils Ende Jahr der Geschäftsstelle zur<br />
Überprüfung einzureichen. Bei mündlichen Credit-Prüfungen (Fachbereich Deutsch) sind die Prüfungsprotokolle<br />
einzureichen. Diese beinhalten die geprüften Themen sowie die Beurteilungskriterien. Die Prüfung<br />
muss für eine aussenstehende Fachperson aufgrund des Protokolls nachvollziehbar sein.<br />
Das Verwenden unerlaubter Hilfsmittel hat zur Folge, dass die betreffende Credit-Prüfung mit 0 Punkten<br />
bewertet wird.<br />
Die Prüfung hat bestanden, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt hat:<br />
<strong>Bürofachdiplom</strong>:<br />
• Mindestens 260 der 440 Credit-Punkte müssen erreicht werden.<br />
• Höchstens 25 % der Credit-Prüfungen dürfen ungenügend sein. Eine Credit- Prüfung ist ungenügend,<br />
wenn weniger als 60 % der möglichen Punkte erzielt werden.<br />
• Alle Credit-Prüfungen müssen innerhalb von drei Jahren nach Ausbildungsbeginn absolviert werden.<br />
<strong>Handelsdiplom</strong>:<br />
• Bestandenes <strong>Bürofachdiplom</strong><br />
• Mindestens 180 der 300 Credit-Punkte müssen erreicht werden.<br />
• Höchstens 25 % der Credit-Prüfungen dürfen ungenügend sein. Eine Credit-Prüfung ist ungenügend,<br />
wenn weniger als 60 % der möglichen Punkte erzielt werden.<br />
• Mindestens 12 Punkte in der Selbstständigen Arbeit müssen erreicht werden.<br />
• Alle Credit-Prüfungen müssen innerhalb von drei Jahren nach Ausbildungsbeginn absolviert werden.<br />
<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 13
2.4.3 Spezialbestimmungen<br />
Gleichwertigkeiten sind möglich, wenn die Lernziele der betreffenden Credit-Prüfung im Rahmen der bereits<br />
absolvierten Ausbildung mindestens zu 60 % erreicht worden sind. Angerechnet werden höchstens 60 % der<br />
Maximalpunktzahl der entsprechenden Credit-Prüfung.<br />
Die eingesetzten Credit-Prüfungen müssen jeweils Ende Jahr der Geschäftsstelle zur Überprüfung eingereicht<br />
werden.<br />
<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 14
2.5 Spezielle Ausführungsbestimmungen zur Variante D: Intensiv<br />
2.5.1 Ankündigung der Prüfung<br />
Die Ankündigung der Prüfung enthält zusätzlich zum Prüfungstermin und den erlaubten Hilfsmitteln Angaben<br />
zu den installierten Programmen (IKA). Die Prüfungskommission sorgt für eine Liste der erlaubten Hilfsmittel.<br />
2.5.2 Inhalt, Aufgabenstellung und Dauer der Prüfung<br />
IKA<br />
<strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />
- Gegenstand dieser Prüfung ist die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung.<br />
- Die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung umfasst Leistungsziele aus dem IKA Leistungszielkatalog <strong>Bürofachdiplom</strong><br />
<strong>VSH</strong>.<br />
- Die Aufgaben prüfen praktische Inhalte aus dem kaufmännischen Umfeld.<br />
- Die Prüfung dauert 120 Minuten.<br />
- Bei Anrechnung von Informatik-Zertifikaten, z. B. 4 ECDL-Module, wird eine reduzierte schriftliche <strong>VSH</strong>-<br />
Prüfung mit den Leistungszielen aus Ergonomie und deutscher Korrespondenz abgelegt. Die Prüfungsnote<br />
berechnet sich zu 60 % aus der IKA-Prüfung und 40 % aus den akkreditierten Informatik-<br />
Zertifikaten.<br />
- Die reduzierte Prüfung dauert 90 Minuten.<br />
- Alle Hilfsmittel sind erlaubt, welche in der IKA-Schulung verwendet worden sind.<br />
- Modul- oder Zertifkatsanerkennung im Fachbereich IKA:<br />
- Die Moduldurchschnitts- respektive die Zertifikatsnote wird auf eine halbe Note gerundet.<br />
- Es können nur Modulprüfungen oder Zertifikate angerechnet werden, welche nicht älter als 5 Jahre<br />
sind.<br />
<strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />
- Gegenstand dieser Prüfung ist die Note aus dem <strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong> und/oder aus dem <strong>Handelsdiplom</strong><br />
<strong>VSH</strong>.<br />
W&G<br />
<strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />
- Gegenstand dieser Prüfung ist die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung.<br />
- Die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung umfasst Leistungsziele aus dem W&G Leistungszielkatalog <strong>Bürofachdiplom</strong><br />
<strong>VSH</strong>.<br />
- Die Prüfung setzt sich aus problemorientierten Aufgaben- und Fragestellungen zusammen, beispielsweise<br />
in Form von Fallstudien.<br />
- Die Prüfung dauert 120 Minuten.<br />
<strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />
- Gegenstand dieser Prüfung ist die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung.<br />
- Die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung umfasst Leistungsziele aus dem W&G Leistungszielkatalog <strong>Handelsdiplom</strong><br />
<strong>VSH</strong>.<br />
- Die Prüfung setzt sich aus problemorientierten Aufgaben- und Fragestellungen zusammen, beispielsweise<br />
in Form von Fallstudien.<br />
- Die Prüfung dauert 120 Minuten.<br />
<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 15
Deutsch<br />
<strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />
- Gegenstand dieser Prüfung ist die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung.<br />
- Die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung umfasst Leistungsziele aus dem Leistungszielkatalog „Deutsch“ <strong>Bürofachdiplom</strong><br />
<strong>VSH</strong>.<br />
- Die Prüfung dauert 60 Minuten.<br />
<strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />
- Gegenstand dieser Prüfung ist die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung.<br />
- Die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung umfasst Leistungsziele aus dem Leistungszielkatalog „Deutsch“ <strong>Handelsdiplom</strong><br />
<strong>VSH</strong>.<br />
- Die Prüfung dauert 90 Minuten.<br />
Selbständige Arbeit<br />
<strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />
- Gegenstand ist die Selbständige Arbeit.<br />
- Die Selbständige Arbeit wird von den Lernenden eigenverantwortlich durchgeführt und ist somit keine<br />
Gruppenarbeit. Sie orientiert sich am Leistungszielkatalog <strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong> und deckt mehrere Leistungsziele<br />
ab. Das Ergebnis der selbständigen Arbeit ist ein bewertbares Produkt.<br />
- Die Selbständige Arbeit erstreckt sich über die Dauer von acht Wochen und umfasst ca. 30 Lektionen.<br />
Davon stehen max. insgesamt 4 Lektionen der ordentlichen Unterrichtszeit zur Verfügung. Die Planung<br />
erfolgt im Rahmen der Lektionen während des Unterrichts, die Recherche, Informationsaufarbeitung und<br />
Fertigstellung im Rahmen von Hausaufgaben.<br />
- Der Arbeitsauftrag regelt Zielsetzung, Aufgabenstellung und Leistungsbeurteilung. Er wird den Lernenden<br />
im Voraus abgegeben.<br />
2.5.3 Spezialbestimmungen<br />
Ist die Ausbildungszeit kürzer als 1 Jahr, so werden die <strong>VSH</strong> Prüfungen Bürofach und <strong>Handelsdiplom</strong> am<br />
Ende der entsprechenden Diplomausbildungsphasen durchgeführt. Es können keine Prüfungselemente zeitlich<br />
vorgezogen werden.<br />
In der intensiven Ausbildung können aus den Lernstunden Erfahrungsnoten pro Fachbereich generiert werden.<br />
Die Zusammensetzug der Erfahrungsnote und deren einzelne Gewichtung pro Fachbereich sind Sache<br />
der Schulen. Sie dokumentiert die gewählte Ermittlungsform respektive die Art der Prüfung und Sozialform<br />
zuhanden des <strong>VSH</strong>.<br />
Verzichtet die Schule generell auf den Nachweis von Lernleistungen in Einzel- oder Gruppenarbeiten im<br />
Rahmen der Lernstunden, so stellen die Prüfungsnoten zu 100 % die Fachnoten dar. Die Rundung der<br />
Fachnote erfolgt dabei gemäss Vorgaben des Notenblattes <strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong> und <strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong>.<br />
<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 16
3. Ausführungsbestimmungen zu den Prüfungsinhalten von <strong>Bürofachdiplom</strong><br />
<strong>VSH</strong> und <strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong> kaufmännische Zusatzausbildung<br />
3.1 Allgemein<br />
Die hier angeführten Prüfungsinhalte basieren auf den Leistungszielen/Lerninhalten des Reglements <strong>Bürofachdiplom</strong><br />
<strong>VSH</strong> und <strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong> kaufmännische Zusatzausbildung und präzisieren diese in Hinblick<br />
auf die <strong>VSH</strong>-Prüfungen.<br />
Die Nummern unter der Rubrik LZ verweisen auf den Leistungszielkatalog der Grundbildung „Kauffrau/Kaufmann<br />
EFZ“ (vgl. www.rkg.ch).<br />
Die Prüfungen zum <strong>Bürofachdiplom</strong> umfassen die Leistungsziele und die Prüfungsthemen des <strong>Bürofachdiplom</strong>s,<br />
die Prüfungen zum <strong>Handelsdiplom</strong> umfassen die Leistungsziele und die Prüfungsthemen des <strong>Handelsdiplom</strong>s<br />
(inkl. jene zum <strong>Bürofachdiplom</strong>).<br />
<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 17
3.2 Präzisierungen zum <strong>Bürofachdiplom</strong><br />
3.2.1 Fachbereich IKA<br />
Thema Prüfungsinhalte/Prüfungstiefe LZ<br />
Informatik - Kaufleute können nach Vorgaben eine Dokumentation vollständig<br />
und korrekt zusammenstellen und verändern<br />
- können Daten, Papier, Präsentationen mit gängigem Textverarbeitungs-<br />
und Grafikprogramm erstellen<br />
Textverarbeitung<br />
Deutsche<br />
Korrespondenz<br />
3.2.2 Fachbereich W&G<br />
- Kaufleute können mit mindestens drei Standardprogrammen (Text,<br />
Präsentation, Bild, Kalkulation, Diagramm, Datenbank) so umgehen,<br />
dass sie eine alltägliche Aufgabenstellung ausführen können<br />
- Kaufleute müssen mit je einem Standardprogramm zur Textverarbeitung,<br />
Tabellenkalkulation und Präsentation so umgehen, dass sie<br />
eine einfache Aufgabenstellung des Alltags mit Hilfsmitteln korrekt<br />
ausfüllen können<br />
- Kaufleute kennen Formatbefehle, um Geschäftsbriefe, Protokolle zu<br />
erstellen (Word, Excel)<br />
- die Gestaltungsansprüche entsprechen den Vorgaben im Geschäftsleben<br />
- Kaufleute lösen mit den Softwarekenntnissen vernetzte kaufmännische<br />
Aufgaben (Serienbriefe, Textverarbeitung und Datenbank)<br />
- Briefe mit Vorgaben verfassen<br />
- (Anfragen, Angebot, Mängelrüge, Bestellung, Auftrag, Beschwerden,<br />
Beanstandungen, Widerruf, Mahnungen erstellen und verfassen<br />
können)<br />
- Häufigste kaufmännische Schriftstücke verbessern und/oder bearbeiten<br />
und verfassen<br />
- (Auskünfte, Rechnungen, Mitteilungen, Protokolle und Notizen verfassen)<br />
Thema Prüfungsinhalte/Prüfungstiefe LZ<br />
Recht - Rechtsnormen kennen und zuordnen<br />
- Rechtsquellen nennen und zuordnen<br />
- Aufbau der Rechtsordnung erklären<br />
- Grundsätzliche Merkmale der schweizerischen Rechtsordnung nennen<br />
- Zwingendes und dispositives Recht unterscheiden können, Gesetzesartikel<br />
danach beurteilen<br />
- Gesetzesartikel bezüglich Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen<br />
beurteilen<br />
2.2.3.1<br />
2.1.1.4<br />
B 2.1.1.3<br />
2.5.1.1<br />
2.5.2.1<br />
3.5.1.1<br />
<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 18
Betriebswirtschaft<br />
- Begriff Obligation im rechtlichen Sinn erklären<br />
- Entstehungsgründe einer Obligation im rechtlichen Sinne nennen<br />
- Typische Beispiele zu den unerlaubten Handlungen und der ungerechtfertigen<br />
Bereicherung nennen<br />
- In vorgegebenen Beispielen entscheiden, welcher Entstehungsgrund<br />
vorliegt<br />
- Begriffe: Gläubiger, Schuldner; Forderung, Schuld; natürliche Person,<br />
juristische Person; Rechtsfähigkeit, Urteilsfähigkeit, Mündigkeit,<br />
Handlungsfähigkeit kennen<br />
- Voraussetzungen für die Entstehung eines Vertrages kennen<br />
- Mängel beim Vertragsabschluss kennen und anwenden<br />
- Geltungsdauer von Anträgen kennen und anwenden<br />
- Vertragssicherung kennen und anwenden<br />
- Formvorschriften kennen und anwenden<br />
- Gegenstand der Erfüllung, Ort der Erfüllung, Zeit der Erfüllung kennen<br />
und anwenden<br />
- Verjährungsfristen, Wirkung der Verjährung kennen und anwenden<br />
- Arten von Kauf-, Miet- und Arbeitsverträgen erkennen und begründen<br />
- Für Kauf-, Miet- und Arbeitsverträge Rechte und Pflichten nennen<br />
- Für Kauf-, Miet- und Arbeitsverträge Vertragsverletzungen erkennen<br />
und mögliche Schritte der geschädigten Partei nennen<br />
- Begriffe Unternehmung, Betrieb kennen<br />
- Unternehmungen nach Art der Tätigkeit, Betriebsgrösse, Trägerschaft<br />
und Rechtsform einteilen<br />
- Betriebliche Produktionsfaktoren kennen<br />
- Tätigkeitsbereiche einer Unternehmung kennen<br />
- Begriffe Unternehmungsstrategie, Leitbild, Unternehmungskonzept<br />
kennen und anwenden<br />
- Umweltsphären kennen<br />
- Auswirkungen der Umweltsphären auf Unternehmungen erkennen<br />
und anwenden<br />
- Organisationsformen kennen<br />
- Für vorgegebene Unternehmungen ein zweckmässiges Organigramm<br />
zeichnen und beschriften<br />
- Vorteile und Nachteile von Organisationsformen nennen<br />
- Begriffe Linienstelle, Stabstelle, Stellenbeschreibung kennen<br />
- Verschiedene Anspruchgsgruppen der Unternehmungen kennen<br />
- Einfluss der Anspruchgsgruppen auf die Unternehmungen aufzeigen<br />
- Zielkonflikte der Unternehmungen mit den Umweltsphären und den<br />
Anspruchgsgruppen aufzeigen<br />
3.5.1.2<br />
3.5.1.3<br />
3.5.1.4<br />
3.5.1.5<br />
B 3.3.7<br />
B 3.3.7.1<br />
3.3.3.1<br />
B 3.3.7.2<br />
B 3.3.7.3<br />
<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 19
Rechnungswesen<br />
- Produktziele/Marktziele nennen<br />
- Konflikte dieser Ziele gegenüber den Anspruchgsgruppen und der<br />
Umwelt beschreiben<br />
- Absatzpolitische Instrumente (vier P’s) nennen und in Beispielen<br />
anwenden<br />
- Aufgaben und Mittel der Werbung kennen<br />
- Direktes und indirektes Absatzverfahren beschreiben und anwenden<br />
3.3.6.1<br />
3.3.6.2<br />
- Anhand von Fallbeispielen Marketingmix anwenden 3.3.6.3<br />
- Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs kennen und anwenden B 3.3.1<br />
- Gliederung nach UV, AV, FK und EK<br />
- Erfolgsrechnung in Berichts- oder Kontenform<br />
- Warenhandel 2-stufige Erfolgsrechnung<br />
- Ermittlung von Brutto- und Betriebserfolg<br />
- Unterscheidung Betriebs- und Unternehmungserfolg (ohne Erstellung<br />
einer Erfolgsrechnung)<br />
- Berechnung der Abschreibung vom Anschaffungswert und Buchwert<br />
über mehrere Jahre<br />
- Verbuchung nur nach der direkten Methode<br />
- Verbuchung der Abschreibung von endgültigen Debitorenverlusten<br />
während des Jahres<br />
- Privatkonto direkt führen und Übertrag auf das Kapital<br />
- Erfolgsverbuchung nach Angaben<br />
- Einkommensberechnung<br />
3.4.1.1<br />
3.4.1.2<br />
B 3.4.1.4<br />
B 3.4.1.5<br />
- Prozentrechnung vom Hundert, im Hundert, auf Hundert B 3.4.2.1<br />
- Zinsberechnung ohne Formelangaben B 3.4.2.2<br />
- Umkehrung der Zinsformel (Kapital, Zinssatz und Tage berechnen)<br />
- Nur Darlehens-, Bank- und Postkontozinsen<br />
- Verrechnungssteuer: Sinn erklären<br />
- Berechnung aus der Netto- oder Bruttogutschrift<br />
- Umrechnung CHF in fremde Währung, fremde Währung in CHF und<br />
Kursberechnung<br />
- Kursdifferenz berechnen und direkt bei der Zahlung oder erst beim<br />
Abschluss korrekt verbuchen<br />
- Kontenführung, Abschluss und entsprechende Neueröffnung<br />
- Korrekte Bestandeskorrekturen<br />
- Ermittlung des Einstandes der eingekauften und verkauften Ware,<br />
Nettoerlös und Bruttogewinn<br />
- Anhand vorgegebener Kalkulationssätze Gemeinkosten-, Reingewinn-<br />
und Bruttogewinnzuschlag ermitteln<br />
B 3.4.2.3<br />
B 3.4.2<br />
3.4.2.1<br />
3.4.2.2<br />
<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 20
3.2.3 Fachbereich Deutsch<br />
- Bruttogewinnquote ermitteln<br />
- Mehrwertsteuer korrekt in die Kalkulation einbeziehen<br />
- Mehrwertsteuer und Vorsteuer berechnen<br />
- Mehrwertsteuer und Vorsteuer verbuchen<br />
- Kaufleute führen den Jahresabschluss für die Einzelunternehmung<br />
sicher durch.<br />
Thema Prüfungsinhalte/Prüfungstiefe LZ<br />
3.4.1.5<br />
3.4.1.15<br />
- Text auf Gross- und Kleinschreibung, Interpunktion beurteilen 4.1.2.2/<br />
4.1.2.3<br />
- Grammatikprobleme: Zeitformen, Umwandlung in Aktiv/Passiv, indirekte<br />
Rede, Mehrzahl von Substantiven, Fallsetzung, Präpositionen<br />
- Synonyme, Antonyme, Fremdwörter<br />
4.1.2.4<br />
- Textverständnisfragen 4.2.2.1<br />
- Zusammenfassung schreiben 4.3.1.1<br />
<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 21
3.3 Präzisierungen zum <strong>Handelsdiplom</strong><br />
3.3.1 Fachbereich IKA<br />
Thema Prüfungsinhalte/Prüfungstiefe LZ<br />
Informatik - Kaufleute können nach Vorgaben eine Dokumentation vollständig<br />
und korrekt zusammenstellen und verändern<br />
Textverarbeitung<br />
Deutsche<br />
Korrespondenz<br />
3.3.2 Fachbereich W&G<br />
- können Daten, Papier, Präsentationen mit gängigem Grafikprogramm<br />
erstellen<br />
- Kaufleute lösen mit den Softwarekenntnissen vernetzte kaufmännische<br />
Aufgaben (Serienbriefe, Textverarbeitung und Datenbank)<br />
- Kaufleute können mit mindestens drei Standardprogrammen (Text,<br />
Präsentation, Bild, Kalkulation, Diagramm, Datenbank) so umgehen,<br />
dass sie eine alltägliche Aufgabenstellung ausführen können<br />
- Kaufleute müssen mit je einem Standardprogramm zur Textverarbeitung,<br />
Tabellenkalkulation und Präsentation so umgehen, dass sie<br />
eine einfache Aufgabenstellung des Alltags mit Hilfsmitteln korrekt<br />
ausfüllen können<br />
- Kaufleute kennen Formatbefehle, um Geschäftsbriefe, Protokolle zu<br />
erstellen (Word, Excel)<br />
- die Gestaltungsansprüche entsprechen den Vorgaben im Geschäftsleben<br />
- Briefe mit Vorgaben verfassen<br />
- (Anfragen, Angebot, Mängelrüge, Bestellung, Auftrag, Beschwerden,<br />
Beanstandungen, Widerruf, Mahnungen erstellen und verfassen<br />
können)<br />
- Häufigste kaufmännische Schriftstücke verbessern und/oder bearbeiten<br />
und verfassen<br />
- (Auskünfte, Rechnungen, Mitteilungen, Protokolle und Notizen verfassen)<br />
Thema Prüfungsinhalte/Prüfungstiefe LZ<br />
Recht - Rechtsnormen kennen und zuordnen<br />
- Rechtsquellen nennen und zuordnen<br />
- Aufbau der Rechtsordnung erklären<br />
- Grundsätzliche Merkmale der schweizerischen Rechtsordnung<br />
nennen<br />
- Zwingendes und dispositives Recht unterscheiden können, Gesetzesartikel<br />
danach beurteilen<br />
- Gesetzesartikel bezüglich Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen<br />
beurteilen<br />
2.2.3.1<br />
2.1.1.3<br />
2.1.1.5<br />
2.5.1.1<br />
2.5.2.1<br />
3.5.1.1<br />
<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 22
- Begriff Obligation im rechtlichen Sinn erklären<br />
- Entstehungsgründe einer Obligation im rechtlichen Sinne nennen<br />
- Typische Beispiele zu den unerlaubten Handlungen und der ungerechtfertigen<br />
Bereicherung nennen<br />
- In vorgegebenen Beispielen entscheiden, welcher Entstehungsgrund<br />
vorliegt<br />
- Begriffe: Gläubiger, Schuldner; Forderung, Schuld; natürliche Person,<br />
juristische Person; Rechtsfähigkeit, Urteilsfähigkeit, Mündigkeit,<br />
Handlungsfähigkeit kennen<br />
- Voraussetzungen für die Entstehung eines Vertrages kennen<br />
- Mängel beim Vertragsabschluss kennen und anwenden<br />
- Geltungsdauer von Anträgen kennen und anwenden<br />
- Vertragssicherung kennen und anwenden<br />
- Formvorschriften kennen und anwenden<br />
- Gegenstand, Ort und Zeit der Erfüllung kennen und anwenden<br />
- Verjährungsfristen, Wirkung der Verjährung kennen und anwenden<br />
- Arten von Kauf-, Miet- und Arbeitsverträgen erkennen und begründen<br />
- Für Kauf-, Miet- und Arbeitsverträge Rechte und Pflichten nennen<br />
- Für Kauf-, Miet- und Arbeitsverträge Vertragsverletzungen erkennen<br />
und mögliche Schritte der geschädigten Partei nennen<br />
- Sie können fünf Kriterien aufzählen, die relevant sind bei der Wahl<br />
der Rechtsform<br />
- Sie können für die Einzelunternehmung, die GmbH und die AG<br />
jeweils zwei Vorteile und zwei Nachteile nennen<br />
- Sie können für eine Unternehmungsneugründung die geeignete<br />
Rechtsform vorschlagen und die Wahl begründen<br />
- Sie können die Einzelunternehmung, die GmbH und die AG in<br />
Bezug auf deren Gründung, Haftung, Organisation, Vertretung<br />
nach aussen, Bildung der Firma usw. beschreiben<br />
- Sie können den Ablauf der Gründung bis zur aktiven Geschäftstätigkeit<br />
bei der GmbH und der AG aufzeichnen und beschreiben<br />
- Sie können den Anwendungsbereich des SchKG beschreiben<br />
- Sie können die drei Arten von Betreibungen nennen<br />
- Sie können anhand von Beispielen beurteilen, welche Betreibungsart<br />
zur Anwendung kommt<br />
- Sie können drei Beispiele von Rechtsstillstand nennen<br />
- Sie können die Folgen bei einem Rechtsstillstand nennen<br />
- Sie können den Zeitpunkt der Betreibungsferien nennen<br />
- Sie kennen die wichtigsten Fristen im Betreibungsrecht<br />
3.5.1.2<br />
3.5.1.3<br />
3.5.1.4<br />
3.5.1.5<br />
3.5.2.1/<br />
3.5.2.2<br />
3.5.1.6<br />
<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 23
Betriebswirtschaft<br />
- Umweltsphären kennen<br />
- Auswirkungen der Umweltsphären auf Unternehmungen erkennen<br />
und anwenden<br />
- Organisationsformen kennen<br />
- Für vorgegebene Unternehmungen ein zweckmässiges Organigramm<br />
zeichnen und beschriften<br />
- Vorteile und Nachteile von Organisationsformen nennen<br />
- Begriffe Linienstelle, Stabstelle, Stellenbeschreibung kennen<br />
- Verschiedene Anspruchgsgruppen der Unternehmungen kennen<br />
- Einfluss der Anspruchgsgruppen auf die Unternehmungen aufzeigen<br />
- Zielkonflikte der Unternehmungen mit den Umweltsphären und den<br />
Anspruchgsgruppen aufzeigen<br />
- Produktziele/Marktziele nennen<br />
- Konflikte dieser Ziele gegenüber den Anspruchgsgruppen und der<br />
Umwelt beschreiben<br />
- Absatzpolitische Instrumente (vier P’s) nennen und in Beispielen<br />
anwenden<br />
- Aufgaben und Mittel der Werbung kennen<br />
- Direktes und indirektes Absatzverfahren beschreiben und anwenden<br />
B 3.3.7.1<br />
3.3.3.1<br />
B 3.3.7.2<br />
B 3.3.7.3<br />
3.3.6.1<br />
3.3.6.2<br />
- Anhand von Fallbeispielen Marketingmix anwenden 3.3.6.3<br />
- Sie können den Zweck des Versicherungswesens erklären<br />
- Sie können die jeweils zwei Beispiele für die Sach-, Personen- und<br />
Vermögensversicherung nennen<br />
- Sie können fünf Gefahren nennen, die einer Privatperson für Leib,<br />
Leben und Vermögen drohen<br />
- Sie können fünf Gefahren nennen, die einer Unternehmung Vermögensschaden<br />
verursachen können<br />
- Sie können wichtige Inhaltspunkte eines Versicherungsvertrages<br />
nennen<br />
- Sie können die Begriffe Unterversicherung, Überversicherung,<br />
Doppelversicherung, Selbstbehalt an Beispielen erklären<br />
- Sie können das 3-Säulenprinzip erklären<br />
- Sie können die Finanzierung der drei Säulen erklären<br />
- Sie können die Begriffe Kapitaldeckungsverfahren, Umlagerungsverfahren<br />
erklären<br />
- Sie können zwei aktuelle Probleme der 1. Säule erklären<br />
- Sie kennen die wesentlichen Unterschiede zwischen einem Handels-<br />
und einem Produktionsbetrieb<br />
- Sie können die wichtigsten Aufgaben des Handelsbetriebes und<br />
des Produktionsbetriebes beschreiben<br />
3.3.4.1<br />
3.3.4.2<br />
<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 24
- Gliederung nach UV, AV, FK und EK<br />
- Erfolgsrechnung in Berichts- oder Kontenform<br />
- Warenhandel 2-stufige Erfolgsrechnung<br />
Rechnungswesen - Ermittlung von Brutto- und Betriebserfolg<br />
- Unterscheidung Betriebs- und Unternehmungserfolg (ohne Erstellung<br />
einer Erfolgsrechnung)<br />
- Berechnung der Abschreibung vom Anschaffungswert und Buchwert<br />
über mehrere Jahre<br />
- Verbuchung nur nach der direkten Methode<br />
- Verbuchung der Abschreibung von endgültigen Debitorenverlusten<br />
während des Jahres<br />
- Privatkonto direkt führen und Übertrag auf das Kapital<br />
- Erfolgsverbuchung nach Angaben<br />
- Einkommensberechnung<br />
3.4.1.1<br />
3.4.1.2<br />
B 3.4.1.4<br />
B 3.4.1.5<br />
- Prozentrechnung vom Hundert, im Hundert, auf Hundert B 3.4.2.1<br />
- Zinsberechnung ohne Formelangaben B 3.4.2.2<br />
- Nur Darlehens-, Bank- und Postkontozinsen B 3.4.2.3<br />
- Verrechnungssteuer: Sinn erklären<br />
- Berechnung aus der Netto- oder Bruttogutschrift<br />
- Umrechnung CHF in fremde Währung, fremde Währung in CHF<br />
und Kursberechnung<br />
- Kursdifferenz berechnen und direkt bei der Zahlung oder erst beim<br />
Abschluss korrekt verbuchen<br />
- Kontenführung, Abschluss und entsprechende Neueröffnung<br />
- Korrekte Bestandeskorrekturen<br />
- Ermittlung des Einstandes der eingekauften und verkauften Ware,<br />
Nettoerlös und Bruttogewinn<br />
- Anhand vorgegebener Kalkulationssätze Gemeinkosten-, Reingewinn-<br />
und Bruttogewinnzuschlag ermitteln<br />
- Bruttogewinnquote ermitteln<br />
- Mehrwertsteuer korrekt in die Kalkulation einbeziehen<br />
- Mehrwertsteuer und Vorsteuer berechnen<br />
- Mehrwertsteuer und Vorsteuer verbuchen<br />
- Berechnung und Verbuchung von Marchzinsen und übrigen einfachen<br />
Abgrenzungen<br />
- Berechnung und Verbuchung der direkten und indirekten Abschreibungen<br />
nach dem linearen und degressiven Verfahren<br />
- Indirekte Abschreibung der mutmasslichen Debitorenverluste<br />
(Delkredere); Berechnung und Verbuchung<br />
B 3.4.2<br />
3.4.2.1<br />
3.4.2.2<br />
3.4.1.5<br />
3.4.1.11<br />
3.4.1.12<br />
3.4.1.13<br />
<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 25
Volkswirtschaftslehre<br />
- Vertiefung der Verrechnungssteuer mit Dividenden und Zinsen von<br />
Obligationen<br />
- Jahresabschluss für Einzelunternehmung<br />
- Sie können die wichtigsten Aufgaben und Ziele der Wirtschaft<br />
nennen<br />
- Sie können die verschiedenen Arten von Bedürfnissen erklären<br />
- Sie können differenzieren zwischen verschiedenen Güterarten und<br />
umschreiben deren Verwendungszweck<br />
- Sie können die Produktionsfaktoren nennen und kennen deren<br />
Bedeutung<br />
- Sie können den erweiterten Wirtschaftskreislauf aufzeichnen und<br />
erklären<br />
- Sie können die Begriffe Bruttoinlandprodukt, reales Bruttoinlandprodukt,<br />
Volkseinkommen verständlich erklären<br />
- Sie können die Begriffe Konjunktur, Inflation, Deflation, Stagflation<br />
verständlich erklären<br />
- Sie können sechs unterschiedliche Bekämpfungsmassnahmen der<br />
Inflation und Deflation aufzählen und folgerichtig begründen<br />
- Sie können sechs Konjunkturindikatoren aufzählen und sie in Zusammenhang<br />
bringen mit den einzelnen Konjunkturphasen<br />
- Sie können unterschiedliche Ursachen für Konjunkturschwankungen<br />
aufzählen und begründen<br />
- Sie kennen monetäre und nichtmonetäre Massnahmen<br />
- Sie können die Begriffe direkte Steuern, indirekte Steuern erklären<br />
- Sie können mindestens drei Beispiele für direkte und indirekte<br />
Steuern nennen<br />
- Sie können ein Preisdiagramm zeichnen und beschriften<br />
- Sie können Veränderungen von Angebot und Nachfrage in ein<br />
Preisdiagramm einzeichnen und die Auswirkungen auf Preis und<br />
Menge aufzeigen<br />
- Sie können unterscheiden zwischen elastischer und unelastischer<br />
Nachfrage<br />
B.3.1.2.1<br />
3.1.2.3<br />
3.1.2.4<br />
3.1.2.6<br />
3.1.2.7<br />
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3.2.3 Fachbereich Deutsch<br />
Thema Prüfungsinhalte/Prüfungstiefe LZ<br />
- Text auf Gross- und Kleinschreibung, Interpunktion beurteilen 4.1.2.2/<br />
- Grammatikprobleme: Zeitformen, Umwandlung in Aktiv/Passiv, indirekte<br />
Rede, Mehrzahl von Substantiven, Fallsetzung, Präpositionen<br />
- Synonyme, Antonyme, Fremdwörter<br />
4.1.2.3<br />
4.1.2.4<br />
- Textverständnisfragen 4.2.2.1<br />
- Zusammenfassung schreiben 4.3.1.1<br />
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