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Bürofachdiplom VSH Handelsdiplom VSH

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<strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong><br />

<strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong><br />

Kaufmännische Zusatzausbildungen<br />

Ausführungsbestimmungen<br />

01.04.2011, hs/wk<br />

Verband Schweizerischer Handelsschulen<br />

Geschäftsstelle<br />

Mitteldorfweg 17<br />

8915 Hausen am Albis<br />

Telefon 044 764 24 27<br />

Telefax 044 764 24 29<br />

e-mail info@vsh-asec.ch<br />

www.vsh-asec.ch


Ausführungsbestimmungen für Bürofach- und <strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong> kaufmännische<br />

Zusatzausbildung<br />

Grundlagen....................................................................................................................................3<br />

1. Das Dokument „Ausführungsbestimmungen“ ................................................................4<br />

1.1 Bedeutung.........................................................................................................................................4<br />

1.1.1 Grundlage ....................................................................................................................................4<br />

1.1.2 Zweck...........................................................................................................................................4<br />

1.1.3 Zuständigkeit ...............................................................................................................................4<br />

1.1.4 Gültigkeit......................................................................................................................................4<br />

1.1.5 Kontrollfunktion des Verbandes...................................................................................................4<br />

2. Ausführungsbestimmungen .............................................................................................5<br />

2.1 Allgemeine Ausführungsbestimmungen ...........................................................................................5<br />

2.1.1 Ankündigung der Prüfung............................................................................................................5<br />

2.1.2 Form der Prüfungen.....................................................................................................................5<br />

2.1.3 Leistungserbringung ....................................................................................................................5<br />

2.1.4 Beurteilung und Notengebung.....................................................................................................5<br />

2.1.5 Nichterscheinen zur Prüfung .......................................................................................................6<br />

2.1.6 Betriebsbereitschaft von Geräten ................................................................................................6<br />

2.1.7 Unerlaubte Hilfsmittel, Verstösse ................................................................................................6<br />

2.1.8 Grenzfälle ....................................................................................................................................7<br />

2.1.9 Aufbewahrung, Notenbekanntgabe, Rechtsmittelbelehrung.......................................................7<br />

2.1.10 Sonderfälle...................................................................................................................................7<br />

2.1.11 Wiederholung der Prüfung...........................................................................................................7<br />

2.1.12 Diplom, Notenausweis.................................................................................................................8<br />

2.2 Spezielle Ausführungsbestimmungen zur Variante A: Linear...........................................................9<br />

2.2.1 Ankündigung der Prüfung............................................................................................................9<br />

2.2.2 Inhalt, Aufgabenstellung und Dauer der Prüfung ........................................................................9<br />

2.2.3 Spezialbestimmungen ...............................................................................................................10<br />

2.3 Spezielle Ausführungsbestimmungen zur Variante B: Modular......................................................11<br />

2.3.1 Ankündigung der Prüfung..........................................................................................................11<br />

2.3.2 Inhalt, Aufgabenstellung und Dauer der Prüfung ......................................................................11<br />

2.3.3 Spezialbestimmungen ...............................................................................................................12<br />

2.4 Spezielle Ausführungsbestimmungen zur Variante C: Credit-System ...........................................13<br />

2.4.1 Ankündigung der Prüfung..........................................................................................................13<br />

2.4.2 Inhalt, Aufgabenstellung und Dauer der Prüfung ......................................................................13<br />

2.4.3 Spezialbestimmungen ...............................................................................................................14<br />

2.5 Spezielle Ausführungsbestimmungen zur Variante D: Intensiv......................................................15<br />

2.5.1 Ankündigung der Prüfung..........................................................................................................15<br />

2.5.2 Inhalt, Aufgabenstellung und Dauer der Prüfung ......................................................................15<br />

2.5.3 Spezialbestimmungen ...............................................................................................................16<br />

3. Ausführungsbestimmungen zu den Prüfungsinhalten von <strong>Bürofachdiplom</strong> und<br />

<strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong> kaufmännische Zusatzausbildung ...............................................17<br />

3.1 Allgemein.........................................................................................................................................17<br />

3.2 Präzisierungen zum <strong>Bürofachdiplom</strong> ..............................................................................................18<br />

3.2.1 Fachbereich IKA ........................................................................................................................18<br />

3.2.2 Fachbereich W&G .....................................................................................................................18<br />

3.2.3 Fachbereich Deutsch.................................................................................................................21<br />

3.3 Präzisierungen zum <strong>Handelsdiplom</strong> ...............................................................................................22<br />

3.3.1 Fachbereich IKA ........................................................................................................................22<br />

3.3.2 Fachbereich W&G .....................................................................................................................22<br />

3.2.3 Fachbereich Deutsch.................................................................................................................27<br />

<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 2


Grundlagen<br />

Das vorliegende Dokument umfasst die allgemeinen und speziellen Ausführungsbestimmungen für die Qualifikationsverfahren<br />

im Zusammenhang mit der Abgabe von Ausweisen mit der Bezeichnung „<strong>Bürofachdiplom</strong><br />

<strong>VSH</strong>“ und <strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong>“ kaufmännische Zusatzausbildungen.<br />

Der Vorstand des <strong>VSH</strong> hat an seiner Sitzung vom 12.04.2011 die 1. Fassung dieser Ausführungsbestimmungen<br />

genehmigt und per 1. August 2011 für Lehrgänge in Kraft gesetzt, und zwar mit folgenden Übergangsbestimmungen:<br />

1. Für Lehrgänge mit Start bis spätestens 31. Juli 2011 gilt uneingeschränkt das Reglement BFD und HD<br />

<strong>VSH</strong> berufsbegleitend vom 09.12.2004, dies längstens – insbesondere für Repetitionsprüfungen – bis<br />

zum 31. Juli 2016. Änderungen an den Leistungszielen bleiben dabei vorbehalten.<br />

2. Für Lehrgänge mit Start frühestens ab 1. August 2011 gilt uneingeschränkt das Reglement BFD und HD<br />

<strong>VSH</strong> kaufmännische Zusatzausbildungen und die vorliegenden Ausführungsbestimmungen.<br />

3. Nachfolgende Änderungen/Anpassungen werden von der Qualitätskommission vorgenommen und in<br />

Kraft gesetzt. Die Versionierungen werden aus der nachstehenden Liste ersichtlich.<br />

Hausen am Albis, 12.04.2011<br />

Verband Schweizerischer Handelsschulen<br />

Vorstand<br />

Version<br />

Inkraftsetzung Basierend auf Reglement<br />

01 12.04.2011 19.08.2010<br />

<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 3


1. Das Dokument „Ausführungsbestimmungen“<br />

1.1 Bedeutung<br />

1.1.1 Grundlage<br />

Grundlage für die vorliegenden Ausführungsbestimmungen bildet das Reglement über die kaufmännischen<br />

Zusatzausbildungen für das <strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong> und das <strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong> vom 19. August 2010.<br />

1.1.2 Zweck<br />

Das Reglement definiert die Recht setzenden Elemente der kaufmännischen Zusatzausbildungen für das<br />

<strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong> und das <strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong>. Dieses Reglement soll über mehrere Jahre hinweg Bestand<br />

haben.<br />

Die allgemeinen sowie die besonderen Ausführungsbestimmungen für die einzelnen Ausbildungsvarianten<br />

beschreiben diejenigen Ausführungsmodalitäten, die nicht im Reglement über die kaufmännischen Zusatzausbildungen<br />

für das <strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong> und das <strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong> beschrieben sind und die eine<br />

schnellere Überarbeitung erfordern.<br />

1.1.3 Zuständigkeit<br />

Zuständig für das Reglement kaufmännische Zusatzausbildungen für das <strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong> und das<br />

<strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong> ist der Vorstand des <strong>VSH</strong>.<br />

Zuständig für den Erlass von Ausführungsbestimmungen, insbesondere für das Prüfungswesen, ist die Qualitätskommission.<br />

1.1.4 Gültigkeit<br />

Die hier aufgeführten Bestimmungen gelten uneingeschränkt. Schulspezifische Bestimmungen zu <strong>VSH</strong>-Abschlüssen<br />

haben den Vorgaben des <strong>VSH</strong> im Sinne eines Mindeststandards zu entsprechen. Schuleigene<br />

Bestimmungen müssen vom Verband genehmigt werden.<br />

1.1.5 Kontrollfunktion des Verbandes<br />

Die Einhaltung der allgemeinen sowie der besonderen Ausführungsbestimmungen unterliegen dem Controlling<br />

des <strong>VSH</strong>. Verstösse gegen die <strong>VSH</strong>-Vorschriften werden geahndet.<br />

<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 4


2. Ausführungsbestimmungen<br />

2.1 Allgemeine Ausführungsbestimmungen<br />

2.1.1 Ankündigung der Prüfung<br />

Die Kandidaten erhalten rechtzeitig vor der Prüfung eine Ankündigung. Diese informiert über Fächer, Form,<br />

Dauer und Termin der Prüfung (Tag, Uhrzeit und Ort) und die erlaubten Hilfsmittel.<br />

Die Qualitätskommission des <strong>VSH</strong> sorgt zu diesem Zweck für eine Liste der erlaubten Hilfsmittel.<br />

2.1.2 Form der Prüfungen<br />

Schriftliche Prüfung<br />

Eine Prüfung enthält folgende Angaben: Prüfungsorganisation (<strong>VSH</strong>-Schule), Angaben zum Kandidaten und<br />

zum Experten, maximal zu erreichende Punktzahl pro Aufgabe (wenn sinnvoll pro Teilaufgabe) und (wenn<br />

sinnvoll) zeitliche Richtwerte pro Aufgabe.<br />

Die Punkteaufteilung und Notengebung ist für die Kandidaten transparent zu gestalten.<br />

Zuhanden der Korrigierenden ist eine Musterlösung mit den Beurteilungskriterien sowie einem Verweis zu<br />

den geprüften Leistungszielen zu erstellen.<br />

Mündliche Prüfung<br />

Es ist ein Prüfungsprotokoll zu erstellen. Dieses beinhaltet die geprüften Themen, die Beurteilungskriterien<br />

mit einem Verweis zu den geprüften Leistungszielen, deren Gewichtung, den Verlauf der mündlichen Prüfung<br />

sowie die Beurteilung des Kandidaten. Die Prüfung ist für einen kundigen Aussenstehenden aufgrund<br />

des Protokolls nachvollziehbar. Die Beurteilungskriterien sind vorgängig zu erstellen.<br />

Selbständige Arbeit<br />

Für die SA sind obige Anforderungen gemäss separaten besonderen Ausführungsbestimmungen umzusetzen.<br />

2.1.3 Leistungserbringung<br />

Die Kandidaten erbringen die Leistung alleine. Die besonderen Ausführungsbestimmungen (Lernbereich/Fach)<br />

können andere Formen der Leistungserbringung vorsehen.<br />

2.1.4 Beurteilung und Notengebung<br />

Die Arbeiten sind grundsätzlich positiv zu beurteilen. Für die Beurteilung zählen in erster Linie Richtigkeit<br />

und Vollständigkeit des Inhalts. Form, Darstellung und Sprache zählen erst in zweiter Linie und nur soweit<br />

die besonderen Ausführungsbestimmungen dies vorsehen.<br />

Die Korrektur hat „positiv“ zu erfolgen, d.h. die erzielten Punkte sind anzuführen; sog. „Negativkorrekturen“,<br />

d.h. die Anführung nicht erzielter Punkte (z.B. -2) ist untersagt.<br />

Die Leistung der Lernenden wird mit insgesamt 100 Punkten beurteilt. Es sind nur ganze Punkte zu setzen,<br />

d.h. die Setzung von Teilpunkten (z.B. ½) ist untersagt.<br />

<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 5


Die Umrechung der Punktezahl in eine Note erfolgt nach folgender Skala:<br />

Punkte Note<br />

92 – 100 6.0<br />

83 - 91 5.5<br />

74 - 82 5.0<br />

65 - 73 4.5<br />

55 - 64 4.0<br />

45 - 54 3.5<br />

36 - 44 3.0<br />

27 - 35 2.5<br />

18 - 26 2.0<br />

9 - 17 1.5<br />

0 - 8 1.0<br />

Entspricht die maximale Punktezahl bei einer <strong>VSH</strong>-Abschlussprüfung nicht 100 Punkten, wird wie folgt in die<br />

100er–Skala umgerechnet:<br />

Für Noten massgebende Punktzahl =<br />

erreichte Punktzahl x 100<br />

Maximalpunktzahl der Prüfung<br />

Das Umrechnungsergebnis wird auf die nächste ganze Punktzahl gerundet und auf Grund der gerundeten<br />

Punktzahl die Note bestimmt.<br />

2.1.5 Nichterscheinen zur Prüfung<br />

Kandidaten, die aus entschuldbaren Gründen die Prüfung oder einen Teil davon nicht ablegen, sind der Prüfungsleitung<br />

der <strong>VSH</strong>-Schule zu melden. Diese entscheidet über das Nachholen.<br />

Kandidaten, die aus eigenem Verschulden eine Prüfung oder einen Teil davon nicht ablegen, ist in der entsprechenden<br />

Position die Note 1 (unbrauchbar oder nicht ausgeführt) zu erteilen. In Fällen eines leichten<br />

Verschuldens kann die Prüfungsleitung auf Gesuch einer Kandidatin oder eines Kandidaten eine Nachprüfung<br />

ansetzen. Die Kosten der Nachprüfung sind der Kandidatin resp. dem Kandidaten zu übertragen.<br />

2.1.6 Betriebsbereitschaft von Geräten<br />

Geräte, die für die Durchführung der Prüfung benötigt werden, müssen vor Prüfungsbeginn betriebsbereit<br />

sein.<br />

2.1.7 Unerlaubte Hilfsmittel, Verstösse<br />

Bei Kandidaten, die unerlaubte Hilfsmittel verwenden oder gegen die Vorschriften der Prüfungsleitung verstossen,<br />

wird die Prüfungsleitung sofort darüber orientiert und die Prüfungsinstanz (z.B. Schule) entscheidet<br />

über das weitere Vorgehen bzw. die Sanktionen. Die für die Durchführung der Prüfung zuständige Stelle<br />

untersucht den Vorfall unverzüglich.<br />

Erweist sich die Anzeige als begründet, so trifft sie wahlweise folgende Massnahmen<br />

• Bewertung der betreffenden Position mit der Note 1 oder<br />

• Ungültigkeitserklärung der Prüfung im betreffenden Fach oder<br />

• Ungültigkeitserklärung der gesamten Prüfung.<br />

<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 6


Die zuständige Prüfungsinstanz (z.B. Schule) eröffnet den Entscheid der Kandidatin oder dem Kandidaten<br />

mit einer Rechtsmittelbelehrung.<br />

Das nochmalige Ablegen eines Prüfungsfaches oder der gesamten Prüfung gilt als Wiederholung im Sinne<br />

von Art. 4.4. des Reglements.<br />

2.1.8 Grenzfälle<br />

a) Als Grenzfall gelten vor allem jene Prüfungsergebnisse, bei welchen die Verbesserung einer Positionsnote<br />

um höchstens einen halben Notenwert zur Erteilung des Diploms führen würde.<br />

b) Beim Entscheid über Grenzfälle soll die Überlegung massgebend sein, ob Kandidaten die im Ausbildungsreglement<br />

und im Lehrplan umschriebenen Lernziele gesamthaft beurteilt, erreicht haben.<br />

c) Alle Grenzfälle sollen überprüft werden. Aufbesserungen sind jedoch nur in den Fällen angezeigt, wo<br />

das gesamte Prüfungsergebnis dies rechtfertigt.<br />

d) Die zuständige Prüfungsinstanz (z.B. Schule) entscheidet nach Anhören der zuständigen Experten.<br />

2.1.9 Aufbewahrung, Notenbekanntgabe, Rechtsmittelbelehrung<br />

a) Es gelten die Vorschriften des <strong>VSH</strong>.<br />

b) Die Prüfungsinstanz (z.B. Schule) bewahrt die Prüfungsprotokolle zusammen mit den Arbeiten der<br />

schriftlichen Prüfung auf. Sie erteilen den Experten die nötigen Weisungen.<br />

c) Das Verfahren bei Beschwerden richtet sich nach den Vorgaben des <strong>VSH</strong>. Es ist dem Kandidaten von<br />

der für die Organisation der Prüfung zuständigen Stelle bekannt zugeben.<br />

d) Eine schuleigene Prüfungs- und Rekurskommission ist einzurichten. Der <strong>VSH</strong> amtiert dabei immer als<br />

letzte Rekursinstanz.<br />

2.1.10 Sonderfälle<br />

a) Personen, die eine spezielle Zulassung zur Prüfung beanspruchen, und Kandidaten, die Prüfungserleichterung<br />

beanspruchen wollen, haben bei der zuständigen Prüfungsinstanz (z.B. Schule) direkt und<br />

rechtzeitig ein Gesuch einzureichen. Die zuständige Prüfungsinstanz rechtfertigt gegenüber dem <strong>VSH</strong><br />

ihren Entscheid.<br />

b) Für Kandidaten mit aus speziellen Gründen nicht beibringbaren Schulnoten entfällt der Einbezug von<br />

Zeugnisnoten in jenen Fällen, in welchen eine Prüfung abzulegen ist.<br />

2.1.11 Wiederholung der Prüfung<br />

a) Wird die Diplomprüfung nicht bestanden, kann diese frühestens anlässlich des nächsten regulären Prüfungstermins<br />

wiederholt werden. Die Prüfung kann höchstens zwei Mal wiederholt werden.<br />

b) Es werden diejenigen Prüfungsfächer geprüft, in denen eine ungenügende Fachnote erzielt wurde. Bei<br />

Repetenten, die die Diplomprüfung ohne erneuten Besuch der Schule wiederholen, werden die bisherigen<br />

Erfahrungsnoten beibehalten. Wird der Unterricht während mindestens eines Semesters wiederholt,<br />

zählen die neuen Erfahrungsnoten.<br />

c) Ungenügende Positions- bzw. Fachnoten, die in Form von Erfahrungsnoten oder im Rahmen von vorgezogenen<br />

Teilen der Diplomprüfung erzielt worden sind, können gemäss Absatz a) wiederholt werden,<br />

wenn die Gesamtnoten der Diplomprüfung feststehen und diese nicht bestanden ist.<br />

<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 7


2.1.12 Diplom, Notenausweis<br />

Der Notenausweis und das Diplom wird durch die zuständige Prüfungsinstanz (z.B. Schule) ausgestellt. Ist<br />

dies nicht möglich (z.B. Konkurs der Schule), so erfolgt die Ausstellung und die Aushändigung des Diploms<br />

und des Notenausweises über die Geschäftsstelle des <strong>VSH</strong>.<br />

<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 8


2.2 Spezielle Ausführungsbestimmungen zur Variante A: Linear<br />

2.2.1 Ankündigung der Prüfung<br />

Die Ankündigung der Prüfung enthält zusätzlich zum Prüfungstermin und den erlaubten Hilfsmitteln Angaben<br />

zu den installierten Programmen (IKA). Die Qualitätskommisssion <strong>VSH</strong> sorgt zu diesem Zweck für eine Liste<br />

der erlaubten Hilfsmittel.<br />

2.2.2 Inhalt, Aufgabenstellung und Dauer der Prüfung<br />

IKA<br />

<strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />

- Gegenstand dieser Prüfung ist die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung.<br />

- Die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung umfasst Leistungsziele aus dem IKA Leistungszielkatalog <strong>Bürofachdiplom</strong><br />

<strong>VSH</strong>.<br />

- Die Aufgaben prüfen praktische Inhalte aus dem kaufmännischen Umfeld.<br />

- Die Prüfung dauert 120 Minuten.<br />

- Bei Anrechnung von Informatik-Zertifikaten, z. B. 4 ECDL-Module, wird eine reduzierte schriftliche <strong>VSH</strong>-<br />

Prüfung mit den Leistungszielen aus Ergonomie und deutscher Korrespondenz abgelegt. Die Prüfungsnote<br />

berechnet sich zu 60 % aus der IKA-Prüfung und 40 % aus den akkreditierten Informatik-<br />

Zertifikaten.<br />

- Die reduzierte Prüfung dauert 90 Minuten.<br />

- Alle Hilfsmittel sind erlaubt, die in der IKA-Schulung verwendet worden sind.<br />

- Modul- oder Zertifkatsanerkennung im Fachbereich IKA:<br />

- Die Moduldurchschnitts- respektive die Zertifikatsnote wird auf eine halbe Note gerundet.<br />

- Es können nur Modulprüfungen oder Zertifikate angerechnet werden, die nicht älter als 5 Jahre sind.<br />

<strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />

- Gegenstand dieser Prüfung ist die Note aus dem <strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong> und/oder aus dem <strong>Handelsdiplom</strong><br />

<strong>VSH</strong>.<br />

W&G<br />

<strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />

- Gegenstand dieser Prüfung ist die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung.<br />

- Die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung umfasst Leistungsziele aus dem W&G Leistungszielkatalog <strong>Bürofachdiplom</strong><br />

<strong>VSH</strong>.<br />

- Die Prüfung setzt sich aus problemorientierten Aufgaben- und Fragestellungen zusammen, beispielsweise<br />

in Form von Fallstudien.<br />

- Die Prüfung dauert 120 Minuten.<br />

<strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />

- Gegenstand dieser Prüfung ist die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung.<br />

- Die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung umfasst Leistungsziele aus dem W&G Leistungszielkatalog <strong>Handelsdiplom</strong><br />

<strong>VSH</strong>.<br />

- Die Prüfung setzt sich aus problemorientierten Aufgaben- und Fragestellungen zusammen, beispielsweise<br />

in Form von Fallstudien.<br />

- Die Prüfung dauert 120 Minuten.<br />

<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 9


Deutsch<br />

<strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />

- Gegenstand dieser Prüfung ist die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung.<br />

- Die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung umfasst Leistungsziele aus dem Leistungszielkatalog „Deutsch“ <strong>Bürofachdiplom</strong><br />

<strong>VSH</strong>.<br />

- Die Prüfung dauert 60 Minuten.<br />

<strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />

- Gegenstand dieser Prüfung ist die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung.<br />

- Die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung umfasst Leistungsziele aus dem Leistungszielkatalog „Deutsch“ <strong>Handelsdiplom</strong><br />

<strong>VSH</strong>.<br />

- Die Prüfung dauert 90 Minuten.<br />

Selbständige Arbeit<br />

<strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />

- Gegenstand ist die Selbständige Arbeit.<br />

- Die Selbständige Arbeit wird von den Lernenden eigenverantwortlich durchgeführt und ist somit keine<br />

Gruppenarbeit. Sie orientiert sich am Leistungszielkatalog <strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong> und deckt mehrere Leistungsziele<br />

ab. Das Ergebnis der selbständigen Arbeit ist ein bewertbares Produkt.<br />

- Die Selbständige Arbeit erstreckt sich über die Dauer von acht Wochen und umfasst ca. 30 Lektionen.<br />

Davon stehen max. insgesamt 4 Lektionen der ordentlichen Unterrichtszeit zur Verfügung. Die Planung<br />

erfolgt im Rahmen der Lektionen während des Unterrichts, die Recherche, Informationsaufarbeitung und<br />

Fertigstellung im Rahmen von Hausaufgaben.<br />

- Der Arbeitsauftrag regelt Zielsetzung, Aufgabenstellung und Leistungsbeurteilung. Er wird den Lernenden<br />

im Voraus abgegeben.<br />

2.2.3 Spezialbestimmungen<br />

Die Prüfungen werden am Ende der Ausbildung durchgeführt.<br />

Nach jedem Semester wird ein Semesterzeugnis mit der Angabe der Note ausgestellt.<br />

<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 10


2.3 Spezielle Ausführungsbestimmungen zur Variante B: Modular<br />

2.3.1 Ankündigung der Prüfung<br />

Die Ankündigung der Prüfung enthält zusätzlich zum Prüfungstermin und den erlaubten Hilfsmitteln Angaben<br />

zu den installierten Programmen (IKA). Die Qualitätskommission <strong>VSH</strong> sorgt für diesen Zweck für eine Liste<br />

der erlaubten Hilfsmittel.<br />

2.3.2 Inhalt, Aufgabenstellung und Dauer der Prüfung<br />

IKA<br />

- Gegenstand dieser Prüfung ist die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung.<br />

- Die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung umfasst Leistungsziele aus dem IKA Leistungszielkatalog <strong>Bürofachdiplom</strong><br />

<strong>VSH</strong>.<br />

- Die Aufgaben prüfen praktische Inhalte aus dem kaufmännischen Umfeld.<br />

- Die Prüfung dauert 120 Minuten.<br />

- Bei Anrechnung von Informatik-Zertifikaten, z. B. 4 ECDL-Module, wird eine reduzierte schriftliche <strong>VSH</strong>-<br />

Prüfung mit den Leistungszielen aus Ergonomie und deutscher Korrespondenz abgelegt. Die Prüfungsnote<br />

berechnet sich zu 60 % aus der IKA-Prüfung und 40 % aus den akkreditierten Informatik-<br />

Zertifikaten.<br />

- Die reduzierte Prüfung dauert 90 Minuten.<br />

- Alle Hilfsmittel sind erlaubt, welche in der IKA-Schulung verwendet worden sind.<br />

- Modul- oder Zertifkatsanerkennung im Fachbereich IKA:<br />

- Die Moduldurchschnitts- respektive die Zertifikatsnote wird auf eine halbe Note gerundet.<br />

- Es können nur Modulprüfungen oder Zertifikate angerechnet werden, welche nicht älter als 5 Jahre<br />

sind.<br />

<strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />

- Gegenstand dieser Modul-Prüfung ist die Note aus dem <strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong> und/oder aus dem <strong>Handelsdiplom</strong><br />

<strong>VSH</strong>.<br />

W&G<br />

<strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />

- Gegenstand dieser Modul-Prüfung ist die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung.<br />

- Die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung umfasst Leistungsziele aus dem W&G Leistungszielkatalog <strong>Bürofachdiplom</strong><br />

<strong>VSH</strong>.<br />

- Die Prüfung setzt sich aus problemorientierten Aufgaben- und Fragestellungen zusammen, beispielsweise<br />

in Form von Fallstudien.<br />

- Die Prüfung dauert 120 Minuten.<br />

<strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />

- Gegenstand dieser Modul-Prüfung ist die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung.<br />

- Die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung umfasst Leistungsziele aus dem W&G Leistungszielkatalog <strong>Handelsdiplom</strong><br />

<strong>VSH</strong>.<br />

- Die Prüfung setzt sich aus problemorientierten Aufgaben- und Fragestellungen zusammen, beispielsweise<br />

in Form von Fallstudien.<br />

- Die Prüfung dauert 120 Minuten.<br />

Deutsch<br />

<strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />

- Gegenstand dieser Modul-Prüfung ist die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung.<br />

- Die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung umfasst Leistungsziele aus dem Leistungszielkatalog „Deutsch“ <strong>Bürofachdiplom</strong><br />

<strong>VSH</strong>.<br />

- Die Prüfung dauert 60 Minuten.<br />

<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 11


<strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />

- Gegenstand dieser Modul-Prüfung ist die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung.<br />

- Die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung umfasst Leistungsziele aus dem Leistungszielkatalog „Deutsch“ <strong>Handelsdiplom</strong><br />

<strong>VSH</strong>.<br />

- Die Prüfung dauert 90 Minuten.<br />

Selbständige Arbeit<br />

<strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />

- Gegenstand dieser Modul-Prüfung ist die Selbständige Arbeit.<br />

- Die Selbständige Arbeit wird von den Lernenden eigenverantwortlich durchgeführt und ist somit keine<br />

Gruppenarbeit. Sie orientiert sich am Leistungszielkatalog <strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong> und deckt mehrere Leistungsziele<br />

ab. Das Ergebnis der selbständigen Arbeit ist ein bewertbares Produkt.<br />

- Die Selbständige Arbeit erstreckt sich über die Dauer von einem Monat und umfasst ca. 24 Lektionen.<br />

Davon stehen insgesamt 4 Lektionen der ordentlichen Unterrichtszeit zur Verfügung. Die Planung erfolgt<br />

im Rahmen der Lektionen während dem Unterricht, die Recherchierung, Informationsaufarbeitung und<br />

Fertigstellung im Rahmen von Hausaufgaben.<br />

- Der Arbeitsauftrag regelt Zielsetzung, Aufgabenstellung und Leistungsbeurteilung. Er wird den Lernenden<br />

im Voraus abgegeben.<br />

2.3.3 Spezialbestimmungen<br />

Die Prüfungen werden am Ende des entsprechenden Moduls durchgeführt.<br />

Nach jeder Modul-Prüfung wird ein Attest oder ein Zertifikat mit der Angabe der Note ausgestellt.<br />

<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 12


2.4 Spezielle Ausführungsbestimmungen zur Variante C: Credit-System<br />

2.4.1 Ankündigung der Prüfung<br />

Die Ankündigung der Prüfung enthält zusätzlich zum Prüfungstermin und den erlaubten Hilfsmitteln Angaben<br />

zu den installierten Programmen (IKA). Die Prüfungskommission sorgt für eine Liste der erlaubten Hilfsmittel.<br />

Im Ausbildungsplan der Schule sind die Credit-Prüfungen exakt einzuplanen und jeder Credit-Prüfung sind<br />

die entsprechenden Leistungsziele zuzuweisen. Die KandidatInnen erkennen daraus, wie viele Lernstunden<br />

die jeweilige Credit-Prüfung umfasst. Der genaue Zeitpunkt der Durchführung ist im Stundenplan ersichtlich.<br />

2.4.2 Inhalt, Aufgabenstellung und Dauer der Prüfung<br />

Im Fachbereich Deutsch basieren die Credit-Prüfungen auf mündlichen und schriftlichen Prüfungen. In den<br />

restlichen Fachbereichen werden nur schriftliche Prüfungen durchgeführt. Eine Credit-Prüfung dauert mindestens<br />

60, maximal 120 Minuten.<br />

In den schriftlichen Credit-Prüfungen erbringen die KandidatInnen die Leistungen alleine. Maximal zwei<br />

mündliche Credit-Prüfungen können in einer Kleingruppe (max. 4 Personen) abgelegt werden. Die Selbstständige<br />

Arbeit muss als Einzelarbeit verfasst werden.<br />

Die in den Credit-Prüfungen und der Selbstständigen Arbeit beurteilten Leistungsziele sind im Reglement<br />

Kaufmännische Zusatzausbildungen festgelegt. Die geprüften Leistungsziele sind in jeder Credit-Prüfung<br />

explizit auszuweisen und entsprechen den Vorgaben des Ausbildungsplanes der Schule.<br />

Bei jeder Credit-Prüfung können maximal 20 Credit-Punkte erzielt werden, bei der Selbstständigen sind immer<br />

maximal 20 Credit-Punkte vorzusehen.<br />

Die gesamte Punktzahl aus den Credit-Prüfungen beträgt für das <strong>Bürofachdiplom</strong> 440 und für das <strong>Handelsdiplom</strong><br />

300 Credit-Punkte.<br />

Die schriftlichen Credit-Prüfungen sind gemäss Reglement 1.6.3 jeweils Ende Jahr der Geschäftsstelle zur<br />

Überprüfung einzureichen. Bei mündlichen Credit-Prüfungen (Fachbereich Deutsch) sind die Prüfungsprotokolle<br />

einzureichen. Diese beinhalten die geprüften Themen sowie die Beurteilungskriterien. Die Prüfung<br />

muss für eine aussenstehende Fachperson aufgrund des Protokolls nachvollziehbar sein.<br />

Das Verwenden unerlaubter Hilfsmittel hat zur Folge, dass die betreffende Credit-Prüfung mit 0 Punkten<br />

bewertet wird.<br />

Die Prüfung hat bestanden, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt hat:<br />

<strong>Bürofachdiplom</strong>:<br />

• Mindestens 260 der 440 Credit-Punkte müssen erreicht werden.<br />

• Höchstens 25 % der Credit-Prüfungen dürfen ungenügend sein. Eine Credit- Prüfung ist ungenügend,<br />

wenn weniger als 60 % der möglichen Punkte erzielt werden.<br />

• Alle Credit-Prüfungen müssen innerhalb von drei Jahren nach Ausbildungsbeginn absolviert werden.<br />

<strong>Handelsdiplom</strong>:<br />

• Bestandenes <strong>Bürofachdiplom</strong><br />

• Mindestens 180 der 300 Credit-Punkte müssen erreicht werden.<br />

• Höchstens 25 % der Credit-Prüfungen dürfen ungenügend sein. Eine Credit-Prüfung ist ungenügend,<br />

wenn weniger als 60 % der möglichen Punkte erzielt werden.<br />

• Mindestens 12 Punkte in der Selbstständigen Arbeit müssen erreicht werden.<br />

• Alle Credit-Prüfungen müssen innerhalb von drei Jahren nach Ausbildungsbeginn absolviert werden.<br />

<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 13


2.4.3 Spezialbestimmungen<br />

Gleichwertigkeiten sind möglich, wenn die Lernziele der betreffenden Credit-Prüfung im Rahmen der bereits<br />

absolvierten Ausbildung mindestens zu 60 % erreicht worden sind. Angerechnet werden höchstens 60 % der<br />

Maximalpunktzahl der entsprechenden Credit-Prüfung.<br />

Die eingesetzten Credit-Prüfungen müssen jeweils Ende Jahr der Geschäftsstelle zur Überprüfung eingereicht<br />

werden.<br />

<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 14


2.5 Spezielle Ausführungsbestimmungen zur Variante D: Intensiv<br />

2.5.1 Ankündigung der Prüfung<br />

Die Ankündigung der Prüfung enthält zusätzlich zum Prüfungstermin und den erlaubten Hilfsmitteln Angaben<br />

zu den installierten Programmen (IKA). Die Prüfungskommission sorgt für eine Liste der erlaubten Hilfsmittel.<br />

2.5.2 Inhalt, Aufgabenstellung und Dauer der Prüfung<br />

IKA<br />

<strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />

- Gegenstand dieser Prüfung ist die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung.<br />

- Die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung umfasst Leistungsziele aus dem IKA Leistungszielkatalog <strong>Bürofachdiplom</strong><br />

<strong>VSH</strong>.<br />

- Die Aufgaben prüfen praktische Inhalte aus dem kaufmännischen Umfeld.<br />

- Die Prüfung dauert 120 Minuten.<br />

- Bei Anrechnung von Informatik-Zertifikaten, z. B. 4 ECDL-Module, wird eine reduzierte schriftliche <strong>VSH</strong>-<br />

Prüfung mit den Leistungszielen aus Ergonomie und deutscher Korrespondenz abgelegt. Die Prüfungsnote<br />

berechnet sich zu 60 % aus der IKA-Prüfung und 40 % aus den akkreditierten Informatik-<br />

Zertifikaten.<br />

- Die reduzierte Prüfung dauert 90 Minuten.<br />

- Alle Hilfsmittel sind erlaubt, welche in der IKA-Schulung verwendet worden sind.<br />

- Modul- oder Zertifkatsanerkennung im Fachbereich IKA:<br />

- Die Moduldurchschnitts- respektive die Zertifikatsnote wird auf eine halbe Note gerundet.<br />

- Es können nur Modulprüfungen oder Zertifikate angerechnet werden, welche nicht älter als 5 Jahre<br />

sind.<br />

<strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />

- Gegenstand dieser Prüfung ist die Note aus dem <strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong> und/oder aus dem <strong>Handelsdiplom</strong><br />

<strong>VSH</strong>.<br />

W&G<br />

<strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />

- Gegenstand dieser Prüfung ist die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung.<br />

- Die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung umfasst Leistungsziele aus dem W&G Leistungszielkatalog <strong>Bürofachdiplom</strong><br />

<strong>VSH</strong>.<br />

- Die Prüfung setzt sich aus problemorientierten Aufgaben- und Fragestellungen zusammen, beispielsweise<br />

in Form von Fallstudien.<br />

- Die Prüfung dauert 120 Minuten.<br />

<strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />

- Gegenstand dieser Prüfung ist die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung.<br />

- Die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung umfasst Leistungsziele aus dem W&G Leistungszielkatalog <strong>Handelsdiplom</strong><br />

<strong>VSH</strong>.<br />

- Die Prüfung setzt sich aus problemorientierten Aufgaben- und Fragestellungen zusammen, beispielsweise<br />

in Form von Fallstudien.<br />

- Die Prüfung dauert 120 Minuten.<br />

<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 15


Deutsch<br />

<strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />

- Gegenstand dieser Prüfung ist die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung.<br />

- Die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung umfasst Leistungsziele aus dem Leistungszielkatalog „Deutsch“ <strong>Bürofachdiplom</strong><br />

<strong>VSH</strong>.<br />

- Die Prüfung dauert 60 Minuten.<br />

<strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />

- Gegenstand dieser Prüfung ist die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung.<br />

- Die schriftliche <strong>VSH</strong>-Prüfung umfasst Leistungsziele aus dem Leistungszielkatalog „Deutsch“ <strong>Handelsdiplom</strong><br />

<strong>VSH</strong>.<br />

- Die Prüfung dauert 90 Minuten.<br />

Selbständige Arbeit<br />

<strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong>:<br />

- Gegenstand ist die Selbständige Arbeit.<br />

- Die Selbständige Arbeit wird von den Lernenden eigenverantwortlich durchgeführt und ist somit keine<br />

Gruppenarbeit. Sie orientiert sich am Leistungszielkatalog <strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong> und deckt mehrere Leistungsziele<br />

ab. Das Ergebnis der selbständigen Arbeit ist ein bewertbares Produkt.<br />

- Die Selbständige Arbeit erstreckt sich über die Dauer von acht Wochen und umfasst ca. 30 Lektionen.<br />

Davon stehen max. insgesamt 4 Lektionen der ordentlichen Unterrichtszeit zur Verfügung. Die Planung<br />

erfolgt im Rahmen der Lektionen während des Unterrichts, die Recherche, Informationsaufarbeitung und<br />

Fertigstellung im Rahmen von Hausaufgaben.<br />

- Der Arbeitsauftrag regelt Zielsetzung, Aufgabenstellung und Leistungsbeurteilung. Er wird den Lernenden<br />

im Voraus abgegeben.<br />

2.5.3 Spezialbestimmungen<br />

Ist die Ausbildungszeit kürzer als 1 Jahr, so werden die <strong>VSH</strong> Prüfungen Bürofach und <strong>Handelsdiplom</strong> am<br />

Ende der entsprechenden Diplomausbildungsphasen durchgeführt. Es können keine Prüfungselemente zeitlich<br />

vorgezogen werden.<br />

In der intensiven Ausbildung können aus den Lernstunden Erfahrungsnoten pro Fachbereich generiert werden.<br />

Die Zusammensetzug der Erfahrungsnote und deren einzelne Gewichtung pro Fachbereich sind Sache<br />

der Schulen. Sie dokumentiert die gewählte Ermittlungsform respektive die Art der Prüfung und Sozialform<br />

zuhanden des <strong>VSH</strong>.<br />

Verzichtet die Schule generell auf den Nachweis von Lernleistungen in Einzel- oder Gruppenarbeiten im<br />

Rahmen der Lernstunden, so stellen die Prüfungsnoten zu 100 % die Fachnoten dar. Die Rundung der<br />

Fachnote erfolgt dabei gemäss Vorgaben des Notenblattes <strong>Bürofachdiplom</strong> <strong>VSH</strong> und <strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong>.<br />

<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 16


3. Ausführungsbestimmungen zu den Prüfungsinhalten von <strong>Bürofachdiplom</strong><br />

<strong>VSH</strong> und <strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong> kaufmännische Zusatzausbildung<br />

3.1 Allgemein<br />

Die hier angeführten Prüfungsinhalte basieren auf den Leistungszielen/Lerninhalten des Reglements <strong>Bürofachdiplom</strong><br />

<strong>VSH</strong> und <strong>Handelsdiplom</strong> <strong>VSH</strong> kaufmännische Zusatzausbildung und präzisieren diese in Hinblick<br />

auf die <strong>VSH</strong>-Prüfungen.<br />

Die Nummern unter der Rubrik LZ verweisen auf den Leistungszielkatalog der Grundbildung „Kauffrau/Kaufmann<br />

EFZ“ (vgl. www.rkg.ch).<br />

Die Prüfungen zum <strong>Bürofachdiplom</strong> umfassen die Leistungsziele und die Prüfungsthemen des <strong>Bürofachdiplom</strong>s,<br />

die Prüfungen zum <strong>Handelsdiplom</strong> umfassen die Leistungsziele und die Prüfungsthemen des <strong>Handelsdiplom</strong>s<br />

(inkl. jene zum <strong>Bürofachdiplom</strong>).<br />

<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 17


3.2 Präzisierungen zum <strong>Bürofachdiplom</strong><br />

3.2.1 Fachbereich IKA<br />

Thema Prüfungsinhalte/Prüfungstiefe LZ<br />

Informatik - Kaufleute können nach Vorgaben eine Dokumentation vollständig<br />

und korrekt zusammenstellen und verändern<br />

- können Daten, Papier, Präsentationen mit gängigem Textverarbeitungs-<br />

und Grafikprogramm erstellen<br />

Textverarbeitung<br />

Deutsche<br />

Korrespondenz<br />

3.2.2 Fachbereich W&G<br />

- Kaufleute können mit mindestens drei Standardprogrammen (Text,<br />

Präsentation, Bild, Kalkulation, Diagramm, Datenbank) so umgehen,<br />

dass sie eine alltägliche Aufgabenstellung ausführen können<br />

- Kaufleute müssen mit je einem Standardprogramm zur Textverarbeitung,<br />

Tabellenkalkulation und Präsentation so umgehen, dass sie<br />

eine einfache Aufgabenstellung des Alltags mit Hilfsmitteln korrekt<br />

ausfüllen können<br />

- Kaufleute kennen Formatbefehle, um Geschäftsbriefe, Protokolle zu<br />

erstellen (Word, Excel)<br />

- die Gestaltungsansprüche entsprechen den Vorgaben im Geschäftsleben<br />

- Kaufleute lösen mit den Softwarekenntnissen vernetzte kaufmännische<br />

Aufgaben (Serienbriefe, Textverarbeitung und Datenbank)<br />

- Briefe mit Vorgaben verfassen<br />

- (Anfragen, Angebot, Mängelrüge, Bestellung, Auftrag, Beschwerden,<br />

Beanstandungen, Widerruf, Mahnungen erstellen und verfassen<br />

können)<br />

- Häufigste kaufmännische Schriftstücke verbessern und/oder bearbeiten<br />

und verfassen<br />

- (Auskünfte, Rechnungen, Mitteilungen, Protokolle und Notizen verfassen)<br />

Thema Prüfungsinhalte/Prüfungstiefe LZ<br />

Recht - Rechtsnormen kennen und zuordnen<br />

- Rechtsquellen nennen und zuordnen<br />

- Aufbau der Rechtsordnung erklären<br />

- Grundsätzliche Merkmale der schweizerischen Rechtsordnung nennen<br />

- Zwingendes und dispositives Recht unterscheiden können, Gesetzesartikel<br />

danach beurteilen<br />

- Gesetzesartikel bezüglich Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen<br />

beurteilen<br />

2.2.3.1<br />

2.1.1.4<br />

B 2.1.1.3<br />

2.5.1.1<br />

2.5.2.1<br />

3.5.1.1<br />

<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 18


Betriebswirtschaft<br />

- Begriff Obligation im rechtlichen Sinn erklären<br />

- Entstehungsgründe einer Obligation im rechtlichen Sinne nennen<br />

- Typische Beispiele zu den unerlaubten Handlungen und der ungerechtfertigen<br />

Bereicherung nennen<br />

- In vorgegebenen Beispielen entscheiden, welcher Entstehungsgrund<br />

vorliegt<br />

- Begriffe: Gläubiger, Schuldner; Forderung, Schuld; natürliche Person,<br />

juristische Person; Rechtsfähigkeit, Urteilsfähigkeit, Mündigkeit,<br />

Handlungsfähigkeit kennen<br />

- Voraussetzungen für die Entstehung eines Vertrages kennen<br />

- Mängel beim Vertragsabschluss kennen und anwenden<br />

- Geltungsdauer von Anträgen kennen und anwenden<br />

- Vertragssicherung kennen und anwenden<br />

- Formvorschriften kennen und anwenden<br />

- Gegenstand der Erfüllung, Ort der Erfüllung, Zeit der Erfüllung kennen<br />

und anwenden<br />

- Verjährungsfristen, Wirkung der Verjährung kennen und anwenden<br />

- Arten von Kauf-, Miet- und Arbeitsverträgen erkennen und begründen<br />

- Für Kauf-, Miet- und Arbeitsverträge Rechte und Pflichten nennen<br />

- Für Kauf-, Miet- und Arbeitsverträge Vertragsverletzungen erkennen<br />

und mögliche Schritte der geschädigten Partei nennen<br />

- Begriffe Unternehmung, Betrieb kennen<br />

- Unternehmungen nach Art der Tätigkeit, Betriebsgrösse, Trägerschaft<br />

und Rechtsform einteilen<br />

- Betriebliche Produktionsfaktoren kennen<br />

- Tätigkeitsbereiche einer Unternehmung kennen<br />

- Begriffe Unternehmungsstrategie, Leitbild, Unternehmungskonzept<br />

kennen und anwenden<br />

- Umweltsphären kennen<br />

- Auswirkungen der Umweltsphären auf Unternehmungen erkennen<br />

und anwenden<br />

- Organisationsformen kennen<br />

- Für vorgegebene Unternehmungen ein zweckmässiges Organigramm<br />

zeichnen und beschriften<br />

- Vorteile und Nachteile von Organisationsformen nennen<br />

- Begriffe Linienstelle, Stabstelle, Stellenbeschreibung kennen<br />

- Verschiedene Anspruchgsgruppen der Unternehmungen kennen<br />

- Einfluss der Anspruchgsgruppen auf die Unternehmungen aufzeigen<br />

- Zielkonflikte der Unternehmungen mit den Umweltsphären und den<br />

Anspruchgsgruppen aufzeigen<br />

3.5.1.2<br />

3.5.1.3<br />

3.5.1.4<br />

3.5.1.5<br />

B 3.3.7<br />

B 3.3.7.1<br />

3.3.3.1<br />

B 3.3.7.2<br />

B 3.3.7.3<br />

<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 19


Rechnungswesen<br />

- Produktziele/Marktziele nennen<br />

- Konflikte dieser Ziele gegenüber den Anspruchgsgruppen und der<br />

Umwelt beschreiben<br />

- Absatzpolitische Instrumente (vier P’s) nennen und in Beispielen<br />

anwenden<br />

- Aufgaben und Mittel der Werbung kennen<br />

- Direktes und indirektes Absatzverfahren beschreiben und anwenden<br />

3.3.6.1<br />

3.3.6.2<br />

- Anhand von Fallbeispielen Marketingmix anwenden 3.3.6.3<br />

- Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs kennen und anwenden B 3.3.1<br />

- Gliederung nach UV, AV, FK und EK<br />

- Erfolgsrechnung in Berichts- oder Kontenform<br />

- Warenhandel 2-stufige Erfolgsrechnung<br />

- Ermittlung von Brutto- und Betriebserfolg<br />

- Unterscheidung Betriebs- und Unternehmungserfolg (ohne Erstellung<br />

einer Erfolgsrechnung)<br />

- Berechnung der Abschreibung vom Anschaffungswert und Buchwert<br />

über mehrere Jahre<br />

- Verbuchung nur nach der direkten Methode<br />

- Verbuchung der Abschreibung von endgültigen Debitorenverlusten<br />

während des Jahres<br />

- Privatkonto direkt führen und Übertrag auf das Kapital<br />

- Erfolgsverbuchung nach Angaben<br />

- Einkommensberechnung<br />

3.4.1.1<br />

3.4.1.2<br />

B 3.4.1.4<br />

B 3.4.1.5<br />

- Prozentrechnung vom Hundert, im Hundert, auf Hundert B 3.4.2.1<br />

- Zinsberechnung ohne Formelangaben B 3.4.2.2<br />

- Umkehrung der Zinsformel (Kapital, Zinssatz und Tage berechnen)<br />

- Nur Darlehens-, Bank- und Postkontozinsen<br />

- Verrechnungssteuer: Sinn erklären<br />

- Berechnung aus der Netto- oder Bruttogutschrift<br />

- Umrechnung CHF in fremde Währung, fremde Währung in CHF und<br />

Kursberechnung<br />

- Kursdifferenz berechnen und direkt bei der Zahlung oder erst beim<br />

Abschluss korrekt verbuchen<br />

- Kontenführung, Abschluss und entsprechende Neueröffnung<br />

- Korrekte Bestandeskorrekturen<br />

- Ermittlung des Einstandes der eingekauften und verkauften Ware,<br />

Nettoerlös und Bruttogewinn<br />

- Anhand vorgegebener Kalkulationssätze Gemeinkosten-, Reingewinn-<br />

und Bruttogewinnzuschlag ermitteln<br />

B 3.4.2.3<br />

B 3.4.2<br />

3.4.2.1<br />

3.4.2.2<br />

<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 20


3.2.3 Fachbereich Deutsch<br />

- Bruttogewinnquote ermitteln<br />

- Mehrwertsteuer korrekt in die Kalkulation einbeziehen<br />

- Mehrwertsteuer und Vorsteuer berechnen<br />

- Mehrwertsteuer und Vorsteuer verbuchen<br />

- Kaufleute führen den Jahresabschluss für die Einzelunternehmung<br />

sicher durch.<br />

Thema Prüfungsinhalte/Prüfungstiefe LZ<br />

3.4.1.5<br />

3.4.1.15<br />

- Text auf Gross- und Kleinschreibung, Interpunktion beurteilen 4.1.2.2/<br />

4.1.2.3<br />

- Grammatikprobleme: Zeitformen, Umwandlung in Aktiv/Passiv, indirekte<br />

Rede, Mehrzahl von Substantiven, Fallsetzung, Präpositionen<br />

- Synonyme, Antonyme, Fremdwörter<br />

4.1.2.4<br />

- Textverständnisfragen 4.2.2.1<br />

- Zusammenfassung schreiben 4.3.1.1<br />

<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 21


3.3 Präzisierungen zum <strong>Handelsdiplom</strong><br />

3.3.1 Fachbereich IKA<br />

Thema Prüfungsinhalte/Prüfungstiefe LZ<br />

Informatik - Kaufleute können nach Vorgaben eine Dokumentation vollständig<br />

und korrekt zusammenstellen und verändern<br />

Textverarbeitung<br />

Deutsche<br />

Korrespondenz<br />

3.3.2 Fachbereich W&G<br />

- können Daten, Papier, Präsentationen mit gängigem Grafikprogramm<br />

erstellen<br />

- Kaufleute lösen mit den Softwarekenntnissen vernetzte kaufmännische<br />

Aufgaben (Serienbriefe, Textverarbeitung und Datenbank)<br />

- Kaufleute können mit mindestens drei Standardprogrammen (Text,<br />

Präsentation, Bild, Kalkulation, Diagramm, Datenbank) so umgehen,<br />

dass sie eine alltägliche Aufgabenstellung ausführen können<br />

- Kaufleute müssen mit je einem Standardprogramm zur Textverarbeitung,<br />

Tabellenkalkulation und Präsentation so umgehen, dass sie<br />

eine einfache Aufgabenstellung des Alltags mit Hilfsmitteln korrekt<br />

ausfüllen können<br />

- Kaufleute kennen Formatbefehle, um Geschäftsbriefe, Protokolle zu<br />

erstellen (Word, Excel)<br />

- die Gestaltungsansprüche entsprechen den Vorgaben im Geschäftsleben<br />

- Briefe mit Vorgaben verfassen<br />

- (Anfragen, Angebot, Mängelrüge, Bestellung, Auftrag, Beschwerden,<br />

Beanstandungen, Widerruf, Mahnungen erstellen und verfassen<br />

können)<br />

- Häufigste kaufmännische Schriftstücke verbessern und/oder bearbeiten<br />

und verfassen<br />

- (Auskünfte, Rechnungen, Mitteilungen, Protokolle und Notizen verfassen)<br />

Thema Prüfungsinhalte/Prüfungstiefe LZ<br />

Recht - Rechtsnormen kennen und zuordnen<br />

- Rechtsquellen nennen und zuordnen<br />

- Aufbau der Rechtsordnung erklären<br />

- Grundsätzliche Merkmale der schweizerischen Rechtsordnung<br />

nennen<br />

- Zwingendes und dispositives Recht unterscheiden können, Gesetzesartikel<br />

danach beurteilen<br />

- Gesetzesartikel bezüglich Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen<br />

beurteilen<br />

2.2.3.1<br />

2.1.1.3<br />

2.1.1.5<br />

2.5.1.1<br />

2.5.2.1<br />

3.5.1.1<br />

<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 22


- Begriff Obligation im rechtlichen Sinn erklären<br />

- Entstehungsgründe einer Obligation im rechtlichen Sinne nennen<br />

- Typische Beispiele zu den unerlaubten Handlungen und der ungerechtfertigen<br />

Bereicherung nennen<br />

- In vorgegebenen Beispielen entscheiden, welcher Entstehungsgrund<br />

vorliegt<br />

- Begriffe: Gläubiger, Schuldner; Forderung, Schuld; natürliche Person,<br />

juristische Person; Rechtsfähigkeit, Urteilsfähigkeit, Mündigkeit,<br />

Handlungsfähigkeit kennen<br />

- Voraussetzungen für die Entstehung eines Vertrages kennen<br />

- Mängel beim Vertragsabschluss kennen und anwenden<br />

- Geltungsdauer von Anträgen kennen und anwenden<br />

- Vertragssicherung kennen und anwenden<br />

- Formvorschriften kennen und anwenden<br />

- Gegenstand, Ort und Zeit der Erfüllung kennen und anwenden<br />

- Verjährungsfristen, Wirkung der Verjährung kennen und anwenden<br />

- Arten von Kauf-, Miet- und Arbeitsverträgen erkennen und begründen<br />

- Für Kauf-, Miet- und Arbeitsverträge Rechte und Pflichten nennen<br />

- Für Kauf-, Miet- und Arbeitsverträge Vertragsverletzungen erkennen<br />

und mögliche Schritte der geschädigten Partei nennen<br />

- Sie können fünf Kriterien aufzählen, die relevant sind bei der Wahl<br />

der Rechtsform<br />

- Sie können für die Einzelunternehmung, die GmbH und die AG<br />

jeweils zwei Vorteile und zwei Nachteile nennen<br />

- Sie können für eine Unternehmungsneugründung die geeignete<br />

Rechtsform vorschlagen und die Wahl begründen<br />

- Sie können die Einzelunternehmung, die GmbH und die AG in<br />

Bezug auf deren Gründung, Haftung, Organisation, Vertretung<br />

nach aussen, Bildung der Firma usw. beschreiben<br />

- Sie können den Ablauf der Gründung bis zur aktiven Geschäftstätigkeit<br />

bei der GmbH und der AG aufzeichnen und beschreiben<br />

- Sie können den Anwendungsbereich des SchKG beschreiben<br />

- Sie können die drei Arten von Betreibungen nennen<br />

- Sie können anhand von Beispielen beurteilen, welche Betreibungsart<br />

zur Anwendung kommt<br />

- Sie können drei Beispiele von Rechtsstillstand nennen<br />

- Sie können die Folgen bei einem Rechtsstillstand nennen<br />

- Sie können den Zeitpunkt der Betreibungsferien nennen<br />

- Sie kennen die wichtigsten Fristen im Betreibungsrecht<br />

3.5.1.2<br />

3.5.1.3<br />

3.5.1.4<br />

3.5.1.5<br />

3.5.2.1/<br />

3.5.2.2<br />

3.5.1.6<br />

<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 23


Betriebswirtschaft<br />

- Umweltsphären kennen<br />

- Auswirkungen der Umweltsphären auf Unternehmungen erkennen<br />

und anwenden<br />

- Organisationsformen kennen<br />

- Für vorgegebene Unternehmungen ein zweckmässiges Organigramm<br />

zeichnen und beschriften<br />

- Vorteile und Nachteile von Organisationsformen nennen<br />

- Begriffe Linienstelle, Stabstelle, Stellenbeschreibung kennen<br />

- Verschiedene Anspruchgsgruppen der Unternehmungen kennen<br />

- Einfluss der Anspruchgsgruppen auf die Unternehmungen aufzeigen<br />

- Zielkonflikte der Unternehmungen mit den Umweltsphären und den<br />

Anspruchgsgruppen aufzeigen<br />

- Produktziele/Marktziele nennen<br />

- Konflikte dieser Ziele gegenüber den Anspruchgsgruppen und der<br />

Umwelt beschreiben<br />

- Absatzpolitische Instrumente (vier P’s) nennen und in Beispielen<br />

anwenden<br />

- Aufgaben und Mittel der Werbung kennen<br />

- Direktes und indirektes Absatzverfahren beschreiben und anwenden<br />

B 3.3.7.1<br />

3.3.3.1<br />

B 3.3.7.2<br />

B 3.3.7.3<br />

3.3.6.1<br />

3.3.6.2<br />

- Anhand von Fallbeispielen Marketingmix anwenden 3.3.6.3<br />

- Sie können den Zweck des Versicherungswesens erklären<br />

- Sie können die jeweils zwei Beispiele für die Sach-, Personen- und<br />

Vermögensversicherung nennen<br />

- Sie können fünf Gefahren nennen, die einer Privatperson für Leib,<br />

Leben und Vermögen drohen<br />

- Sie können fünf Gefahren nennen, die einer Unternehmung Vermögensschaden<br />

verursachen können<br />

- Sie können wichtige Inhaltspunkte eines Versicherungsvertrages<br />

nennen<br />

- Sie können die Begriffe Unterversicherung, Überversicherung,<br />

Doppelversicherung, Selbstbehalt an Beispielen erklären<br />

- Sie können das 3-Säulenprinzip erklären<br />

- Sie können die Finanzierung der drei Säulen erklären<br />

- Sie können die Begriffe Kapitaldeckungsverfahren, Umlagerungsverfahren<br />

erklären<br />

- Sie können zwei aktuelle Probleme der 1. Säule erklären<br />

- Sie kennen die wesentlichen Unterschiede zwischen einem Handels-<br />

und einem Produktionsbetrieb<br />

- Sie können die wichtigsten Aufgaben des Handelsbetriebes und<br />

des Produktionsbetriebes beschreiben<br />

3.3.4.1<br />

3.3.4.2<br />

<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 24


- Gliederung nach UV, AV, FK und EK<br />

- Erfolgsrechnung in Berichts- oder Kontenform<br />

- Warenhandel 2-stufige Erfolgsrechnung<br />

Rechnungswesen - Ermittlung von Brutto- und Betriebserfolg<br />

- Unterscheidung Betriebs- und Unternehmungserfolg (ohne Erstellung<br />

einer Erfolgsrechnung)<br />

- Berechnung der Abschreibung vom Anschaffungswert und Buchwert<br />

über mehrere Jahre<br />

- Verbuchung nur nach der direkten Methode<br />

- Verbuchung der Abschreibung von endgültigen Debitorenverlusten<br />

während des Jahres<br />

- Privatkonto direkt führen und Übertrag auf das Kapital<br />

- Erfolgsverbuchung nach Angaben<br />

- Einkommensberechnung<br />

3.4.1.1<br />

3.4.1.2<br />

B 3.4.1.4<br />

B 3.4.1.5<br />

- Prozentrechnung vom Hundert, im Hundert, auf Hundert B 3.4.2.1<br />

- Zinsberechnung ohne Formelangaben B 3.4.2.2<br />

- Nur Darlehens-, Bank- und Postkontozinsen B 3.4.2.3<br />

- Verrechnungssteuer: Sinn erklären<br />

- Berechnung aus der Netto- oder Bruttogutschrift<br />

- Umrechnung CHF in fremde Währung, fremde Währung in CHF<br />

und Kursberechnung<br />

- Kursdifferenz berechnen und direkt bei der Zahlung oder erst beim<br />

Abschluss korrekt verbuchen<br />

- Kontenführung, Abschluss und entsprechende Neueröffnung<br />

- Korrekte Bestandeskorrekturen<br />

- Ermittlung des Einstandes der eingekauften und verkauften Ware,<br />

Nettoerlös und Bruttogewinn<br />

- Anhand vorgegebener Kalkulationssätze Gemeinkosten-, Reingewinn-<br />

und Bruttogewinnzuschlag ermitteln<br />

- Bruttogewinnquote ermitteln<br />

- Mehrwertsteuer korrekt in die Kalkulation einbeziehen<br />

- Mehrwertsteuer und Vorsteuer berechnen<br />

- Mehrwertsteuer und Vorsteuer verbuchen<br />

- Berechnung und Verbuchung von Marchzinsen und übrigen einfachen<br />

Abgrenzungen<br />

- Berechnung und Verbuchung der direkten und indirekten Abschreibungen<br />

nach dem linearen und degressiven Verfahren<br />

- Indirekte Abschreibung der mutmasslichen Debitorenverluste<br />

(Delkredere); Berechnung und Verbuchung<br />

B 3.4.2<br />

3.4.2.1<br />

3.4.2.2<br />

3.4.1.5<br />

3.4.1.11<br />

3.4.1.12<br />

3.4.1.13<br />

<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 25


Volkswirtschaftslehre<br />

- Vertiefung der Verrechnungssteuer mit Dividenden und Zinsen von<br />

Obligationen<br />

- Jahresabschluss für Einzelunternehmung<br />

- Sie können die wichtigsten Aufgaben und Ziele der Wirtschaft<br />

nennen<br />

- Sie können die verschiedenen Arten von Bedürfnissen erklären<br />

- Sie können differenzieren zwischen verschiedenen Güterarten und<br />

umschreiben deren Verwendungszweck<br />

- Sie können die Produktionsfaktoren nennen und kennen deren<br />

Bedeutung<br />

- Sie können den erweiterten Wirtschaftskreislauf aufzeichnen und<br />

erklären<br />

- Sie können die Begriffe Bruttoinlandprodukt, reales Bruttoinlandprodukt,<br />

Volkseinkommen verständlich erklären<br />

- Sie können die Begriffe Konjunktur, Inflation, Deflation, Stagflation<br />

verständlich erklären<br />

- Sie können sechs unterschiedliche Bekämpfungsmassnahmen der<br />

Inflation und Deflation aufzählen und folgerichtig begründen<br />

- Sie können sechs Konjunkturindikatoren aufzählen und sie in Zusammenhang<br />

bringen mit den einzelnen Konjunkturphasen<br />

- Sie können unterschiedliche Ursachen für Konjunkturschwankungen<br />

aufzählen und begründen<br />

- Sie kennen monetäre und nichtmonetäre Massnahmen<br />

- Sie können die Begriffe direkte Steuern, indirekte Steuern erklären<br />

- Sie können mindestens drei Beispiele für direkte und indirekte<br />

Steuern nennen<br />

- Sie können ein Preisdiagramm zeichnen und beschriften<br />

- Sie können Veränderungen von Angebot und Nachfrage in ein<br />

Preisdiagramm einzeichnen und die Auswirkungen auf Preis und<br />

Menge aufzeigen<br />

- Sie können unterscheiden zwischen elastischer und unelastischer<br />

Nachfrage<br />

B.3.1.2.1<br />

3.1.2.3<br />

3.1.2.4<br />

3.1.2.6<br />

3.1.2.7<br />

<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 26


3.2.3 Fachbereich Deutsch<br />

Thema Prüfungsinhalte/Prüfungstiefe LZ<br />

- Text auf Gross- und Kleinschreibung, Interpunktion beurteilen 4.1.2.2/<br />

- Grammatikprobleme: Zeitformen, Umwandlung in Aktiv/Passiv, indirekte<br />

Rede, Mehrzahl von Substantiven, Fallsetzung, Präpositionen<br />

- Synonyme, Antonyme, Fremdwörter<br />

4.1.2.3<br />

4.1.2.4<br />

- Textverständnisfragen 4.2.2.1<br />

- Zusammenfassung schreiben 4.3.1.1<br />

<strong>VSH</strong>: Ausführungsbestimmungen BFD-HD kaufm. Zusatzausbildungen 01.04.2011 Seite 27

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