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16<br />

Das geht alle an<br />

Was tun, wenn es brennt?<br />

Inzwischen ist es Winter geworden und viele Menschen bringen in der Advents- und Weihnachtszeit<br />

mit Kerzenschein ein wenig Licht und Wohlbehagen in die kalte und dunkle<br />

Jahreszeit. Doch die offene Flamme der Kerzen birgt auch Gefahren - gerade in der Weihnachtszeit<br />

ist die Gefahr eines Brandausbruchs besonders hoch.<br />

Ein Brandereignis kann jederzeit eintreten<br />

und jeden treffen - neben höherer<br />

Gewalt und Fahrlässigkeit sind technische<br />

Defekte und Brandstiftung häufige<br />

Brandursachen. Hunderte von Menschen in<br />

Deutschland sterben jährlich bei Bränden,<br />

die meisten davon in Privathaushalten.<br />

Im Brandfall kann es lebensrettend sein, die<br />

folgenden Grundregeln zu beherzigen:<br />

• So schnell wie möglich die Feuerwehr<br />

über Notruf 112 verständigen; am<br />

besten erst, wenn Sie sich außerhalb des<br />

Gefahrenbereichs befinden! Nennen Sie<br />

Ihren Namen, die genaue Adresse und<br />

weisen Sie dabei auf Besonderheiten<br />

hin (Verletzte, eingeschlossene Personen,<br />

Brandherd und Brandursache, Hochhaus<br />

etc.). Im Falle eines Brandes ist der Einsatz<br />

der Feuerwehr grundsätzlich kostenlos.<br />

Wenn Sie das Haus verlassen konnten,<br />

erwarten Sie bitte die Feuerwehr an der<br />

Straße, weisen Sie sie ein und halten<br />

Sie ggf. Schlüssel bereit. So kann unter<br />

Umständen wertvolle Zeit gewonnen<br />

werden.<br />

• Ruhe bewahren, nicht in Panik geraten!<br />

Ruhiges und überlegtes Handeln<br />

ist jetzt lebenswichtig, damit Sie sich<br />

und andere nicht in eine ausweglose Situation<br />

bringen. Fenster und Türen<br />

brennender Räume geschlossen<br />

halten, um die Ausbreitung von Feuer<br />

und Rauch zu verhindern und dem Feuer<br />

die Sauerstoffzufuhr abzuschneiden.<br />

• Wenn es möglich ist, zusammen mit allen<br />

anderen Haushaltsmitgliedern sofort<br />

die Wohnung verlassen. Halten Sie<br />

sich nicht auf, um noch irgendetwas mitzunehmen.<br />

Wenn es gefahrlos möglich<br />

ist, warnen Sie auch die anderen<br />

Hausbewohner. Benutzen Sie<br />

beim Verlassen des Gebäudes auf keinen<br />

Fall den Aufzug oder stark verqualmte<br />

Treppenhäuser.<br />

Wenn Sie die Wohnung nicht mehr verlassen<br />

können, bleiben Sie in einem Zim-<br />

mer, schließen Sie die Tür, rufen Sie am<br />

Fenster um Hilfe und warten Sie auf die<br />

Rettung durch die Feuerwehr.<br />

• Selbstschutz geht vor Objektschutz!<br />

Nehmen Sie nur dann selbst<br />

Löschversuche vor, wenn Sie Ihr eigenes<br />

Leben dabei nicht gefährden. Unkenntnis<br />

und falschverstandener Heldenmut können<br />

schlimme Folgen haben.<br />

Im Zweifel warten Sie auf das Eintreffen<br />

der Feuerwehr, da diese<br />

über die notwendige Sachkenntnis<br />

und die geeigneten Löschmittel<br />

verfügt.<br />

Rauchwarnmelder<br />

retten Leben!<br />

Der laute und durchdringende Alarm<br />

des Rauchwarnmelders warnt Sie im Falle<br />

A C H T U N G :<br />

Besondere Gefahr geht<br />

nicht von den Flammen<br />

sondern vom Brandrauch<br />

aus – Brandtote sind meist<br />

Rauchtote!<br />

Bei 95 % der Brandtoten ist die<br />

Todesursache nicht die unmittelbare<br />

Flammeneinwirkung, sondern eine<br />

Rauchvergiftung. Die Verbrennungsprodukte<br />

können Gase enthalten,<br />

die sehr giftig sind. Eine besondere<br />

Gefahr stellen die geruchlosen Gase<br />

Kohlenmonoxid und Kohlendioxid dar - schon wenige Lungenfüllungen Kohlenmonoxid<br />

sind tödlich.<br />

Da während des Schlafes der Geruchssinn deutlich eingeschränkt ist, passieren<br />

zwei Drittel aller tödlichen Rauchgasunfälle nachts. Dagegen kann man<br />

sich mit Rauchwarnmeldern schützen.<br />

©ImmobilienNews/PIXELIO<br />

eines Brandes auch im Schlaf rechtzeitig<br />

und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung,<br />

um sich und Ihre Familie in Sicherheit<br />

bringen zu können.<br />

Der Gesetzgeber hat daher bestimmt,<br />

dass alle Wohnungen in Schleswig-Holstein<br />

bis Ende 2010 mit Rauchwarnmeldern<br />

ausgerüstet werden müssen und diese 1 x<br />

jährlich zu warten sind.<br />

Die <strong>WOGE</strong> lässt derzeit den Einbau der<br />

Rauchwarnmelder von der Firma Schwarz<br />

& Grantz Rauchmelderdienst GmbH durchführen<br />

– die Montagearbeiten werden bis<br />

Ende des Jahres abgeschlossen sein. Ausgestattet<br />

werden Schlafzimmer, Kinderzimmer<br />

und Flure in den Wohnungen. In mehrgeschossigen<br />

Häusern (ab 6 Stockwerken)<br />

und Hochhäusern werden zusätzlich auch<br />

die Treppenhäuser mit Rauchwarnmeldern<br />

versehen.

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