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Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2012 - Stadt Frankfurt aM ...

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d) Der EnEV-Nachweis und der Energiebedarfsausweis werden auf der Basis des Passivhaus-<br />

Projektierungs-Paketes (PHPP) und der Gesamtkostenberechnung erstellt. Dazu ist der Bauaufsicht<br />

eine schriftliche Erklärung des Nachweisberechtigten vorzulegen, dass die EnEV eingehalten wird.<br />

e) Der sommerliche Wärmeschutz ist immer gemäß der EnEV nach DIN 4108 T2 nachzuweisen.<br />

f) Außentüren sind mit automatischen Türschließern (ohne Feststeller) auszustatten. Dabei muss<br />

insbesondere bei Kindergärten und Grundschulen beachtet werden, dass die Türen von Kindern alleine<br />

bedient werden können.<br />

g) Bei Neubauten und Komplettsanierungen ist die Dichtigkeit der Gebäudehülle grundsätzlich durch eine<br />

Luftdichtigkeitsmessung nach Verfahren A der DIN EN 13829 nachzuweisen (für Passivhausbauweise<br />

n50

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