Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2012 - Stadt Frankfurt aM ...
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k) Es sind grundsätzlich Pumpen der Energieeffizienzklasse A (EEI < 0,4) einzusetzen. Bei<br />
wechselndem Bedarf werden die Pumpen mit einer Zeitschaltung und Drehzahlregelung versehen<br />
(Frostschutz beachten!). Die örtlich angemessene Einstellung ist bei der Abnahme/Übergabe zu prüfen.<br />
Sofern eine Leittechnik vorhanden ist, ist die Störmeldung der Pumpensteuerung aufzuschalten.<br />
l) Die Regelung ist mit einer nutzerfreundlichen Nacht-, Wochenend- und Ferienabsenkung<br />
auszustatten. Außerhalb der Nutzungszeiten sind oberhalb einer Außentemperatur von 5°C auch die<br />
Kessel- und Heizkreispumpen abzuschalten.<br />
m) Die Regelung ist mit einem Optimierungsprogramm auszustatten, um eine möglichst<br />
energiesparende Anpassung der Regelkurve, des Aufheizzeitpunktes und des Absenkzeitpunktes<br />
sicherzustellen.<br />
n) Bei Einzelraumregelung sollte die Fensteröffnung über das plötzliche Absinken der Raumtemperatur<br />
erkannt werden und zu einer Drosselung der Heizwärmezufuhr führen. Wenn bei länger aufstehendem<br />
Fenster die Frostsicherung anspringt, sollte eine Meldung an den Hausmeister erfolgen.<br />
4.1.3 Bauausführung und Abnahme<br />
a) Eine Heizungsanlage ist erst abzunehmen, wenn ein ausführliches Protokoll für den hydraulischen<br />
Abgleich vorliegt. Der Punkt ist eine Nebenleistung der VOB, aber dennoch explizit als Position im<br />
Leistungsverzeichnis aufzunehmen.<br />
b) Wenn keine Einzelraumregelung <strong>zum</strong> Einsatz kommt, sind begrenzbare Thermostatventile mit<br />
voreingestelltem ablesbarem kv-Wert einzubauen. Die Ventilköpfe sind wie folgt voreinzustellen: Max =<br />
Solltemperatur, Min = Frostsicherung = 5°C. Die Max.- und Min.-Begrenzung darf nur für das<br />
Betriebspersonal einstellbar sein, dazu benötigtes Werkzeug ist dem Betreiber auszuhändigen. Die<br />
Absperrung bzw. der Abgleich der Heizkörper muss über das Thermostatventil oder die<br />
Rücklaufverschraubung möglich sein.<br />
c) Bei der Einregulierung der Anlagen sind während der Nutzungszeit die Heizsolltemperaturen der<br />
AMEV-Richtlinie Heizbetrieb 2001 einzustellen (z.B. Büro-, Unterrichts- und Gruppenräume 20°C,<br />
Erschließungsflure und Treppenhäuser 12°C, Flure mit zeitweiligem Aufenthalt 15°C, WCs 15°C,<br />
Turnhallen 18°C, Umkleide- und Duschräume 22°C). Der Toleranzbereich von +/- 1°C darf im<br />
Betrieb nur ausnahmsweise verlassen werden.<br />
d) Die Regelung der Heizung ist so einzustellen, dass erst bei einer Außentemperatur unter der<br />
Heizgrenztemperatur (z.B. Ungedämmter Altbau 15°C, Passivhaus 10°C) der Heizbetrieb ermöglicht<br />
wird (AMEV-Heizbetrieb 2001).<br />
e) Bei der Abnahme ist die Aktivierung aller Regelungsfunktionen zu überprüfen (siehe 4.1.2.f, l, m, n).<br />
Insbesondere sind die Nutzungszeiten in Abstimmung mit dem Nutzer einzustellen und zu<br />
dokumentieren (siehe 2.3.a).<br />
Seite: 18 <strong>Stadt</strong> <strong>Frankfurt</strong> a.M. - Hochbauamt