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Abrechnungsbogen für Schiedsrichter - HVSA

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<strong>Abrechnungsbogen</strong> <strong>für</strong> <strong>Schiedsrichter</strong>, Zeitnehmer, Sekretär und Beobachter<br />

Spielort: Datum: Heimmannschaft:<br />

Spiel-Nr.: Spiel-Nr.:<br />

Spiel-Nr.:<br />

Spiel-Nr.:<br />

<strong>Schiedsrichter</strong> - Zeitnehmer/Sekretär - Team / Beobachter<br />

teamverantwortliches Mitglied:<br />

Teammitglieder:<br />

Fahrtkosten<br />

PKW-KZ: Kosten <strong>für</strong> öffentliche Verkehrsmittel (Betrag laut Fahrkarte):<br />

km x 0,30 €/km = km x 0,32 €/km =<br />

km x 0,34 €/km = km x 0,36 €/km =<br />

Zuschläge (nur <strong>für</strong> <strong>Schiedsrichter</strong> bei Spielen der Verbands- und Sachsen-Anhalt-Liga Männer und Frauen / je Einsatztag)<br />

Gesamtstrecke (Hin- und Rückfahrt)<br />

Zuschlag<br />

Spielleitungsentschädigungen<br />

Einsatzgelder<br />

(<strong>Schiedsrichter</strong>,<br />

Zeitnehmer,<br />

Sekretär,<br />

Beobachter)<br />

Gesamtkosten<br />

Summe Fahrtkosten:<br />

Summe Zuschläge:<br />

Summe Spielleitungsentschädigungen:<br />

Gesamtsumme:<br />

Ort, Datum<br />

Summe<br />

1. Spiel<br />

2. Spiel<br />

3. Spiel<br />

4. Spiel<br />

5. Spiel<br />

6. Spiel<br />

Spiel-Nr.:<br />

Spiel-Nr.:<br />

1. Mitglied (Name, Vorname, Verein)<br />

1. Mitglied (Anschrift)<br />

2. Mitglied (Name, Vorname, Verein)<br />

3. Mitglied (Name, Vorname, Verein)<br />

4. Mitglied (Name, Vorname, Verein)<br />

1. Mitglied 2. Mitglied 3. Mitglied<br />

1. Mitglied 2. Mitglied 3. Mitglied<br />

Wir versichern die Richtigkeit der vorgenannten Angaben. Die erforderlichen Belege sind beigefügt bzw. lagen dem Verein zur Einsichtnahme vor.<br />

Unterschriften der Teammitglieder<br />

4. Mitglied<br />

4. Mitglied


zum Punkt Fahrtkosten<br />

Bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist Tarif nach DB AG - 2. Klasse / ÖPNV abzurechnen.<br />

Bei Anreise mit dem Pkw gilt die derzeit geltende Reisekostenordnung des <strong>HVSA</strong>.<br />

zum Punkt Zuschläge<br />

Bei einer Gesamtfahrstrecke (Hin- und Rückfahrt) zum Spielort werden folgende Zuschläge wirksam:<br />

- bei mehr als 100 km = 5,00 €<br />

- bei mehr als 200 km = 10,00 €<br />

- bei mehr als 300 km = 15,00 €<br />

- bei mehr als 400 km = 20,00 €.<br />

Diese Zuschläge gelten <strong>für</strong> <strong>Schiedsrichter</strong> zu Spielen der SAL Männer/Frauen und Verbandsligen je Einsatztag.<br />

Der Zuschlag wird <strong>für</strong> jeden <strong>Schiedsrichter</strong> einzelnen berechnet. Dabei gilt als Gesamtstrecke die komplette Strecke vom<br />

Wohnort zum Spielort. (also inklusive eines eventuellen Fahrtweges zum Treffpunkt) Somit kann es zu unterschiedlichen<br />

Zuschlägen beider <strong>Schiedsrichter</strong> kommen.<br />

zum Punkt Spielleitungsentschädigungen<br />

Bitte die Festlegungen der einzelnen Spielbezirke berücksichtigen!<br />

Spielklasse SR ZN /S pro Spiel<br />

Sachsen-Anhalt-Liga Männer<br />

Sachsen-Anhalt-Liga Frauen<br />

Verbandsliga<br />

<strong>HVSA</strong>-Pokal<br />

Sachsen-Anhalt-Liga männliche/weibliche Jugend A<br />

Sachsen-Anhalt-Liga männliche/weibliche Jugend B<br />

Sachsen-Anhalt-Liga männliche/weibliche Jugend C<br />

Sachsen-Anhalt-Liga männliche/weibliche Jugend D<br />

Bezirksliga Männer/Frauen<br />

Bezirksklasse Männer/Frauen<br />

Bezirksliga A-Jugend<br />

Bezirksliga B-Jugend<br />

Bezirksliga C-Jugend<br />

Bezirksliga D-Jugend<br />

Bezirksliga E-Jugend<br />

richtet sich nach der Spielklasse des Heimvereins<br />

mind. 20,00 € mind. 12,00 €<br />

Finden Spiele an einem Wochentag (Mo - Fr) statt, ist ein Wochentagszuschlag zu zahlen in Höhe von:<br />

SR: 10,00 €, ZN: 8,00 € zu zahlen. Fällt der Wochentag auf einen Feiertag, wird kein Zuschlag gezahlt.<br />

Folgende Abweichnungen gelten jedoch:<br />

Spielbezirk Anhalt: Ein Wochentagszuschlag wird im Spielbezirk Anhalt nicht gewährt.<br />

Spielbezirk Nord: Wochentagszuschläge <strong>für</strong> <strong>Schiedsrichter</strong> werden in der E- und D-Jugend nicht erhoben.<br />

Spielbezirk West:<br />

Spielbezirk Süd: Es ist ein Wochenzuschlag von 5,00 € pro <strong>Schiedsrichter</strong> und Zeitnehmer zu zahlen.<br />

Die Entschädigung <strong>für</strong> <strong>Schiedsrichter</strong>beobachter beträgt 20,00 €.<br />

Bei einer offiziellen Ansetzung eines Sekretärs gilt die gleiche finanzielle Entschädigung wie <strong>für</strong> den Zeitnehmer.<br />

Tagegeld<br />

Hinweise und Erläuterungen zum <strong>Abrechnungsbogen</strong><br />

Kommen die / der <strong>Schiedsrichter</strong> / Zeitnehmer aus dem Spielort, dürfen nur die Kosten <strong>für</strong> öffentliche Verkehrsmittel<br />

abgerechnet werden. Bei getrennter Anreise des angesetzten SR-Paares (egal aus welchem Grund) sind ebenfalls nur 0,30<br />

€ + 0,02 €/km <strong>für</strong> das SR - Paar abzurechnen. Kommen die / der <strong>Schiedsrichter</strong> / Zeitnehmer aus dem Spielort, dürfen nur<br />

die Kosten <strong>für</strong> öffentliche Verkehrsmittel abgerechnet werden. Bei unterschiedlichem Wohnort ist stets die wirtschaftlich<br />

kostengünstigste Variante zu wählen. SR-Fahrtkosten werden nur einmal gezahlt, d.h. dass die SR, die an einem<br />

Kalendertag in mehreren Orten im direkten Zusammenhang zum Einsatz kommen, die Gesamtfahrkosten anteilig pro Spiel<br />

ermitteln und gemäß Ausschreibung der Leistungsklassenebene dem entsprechenden Fahrtkostenträger anteilig in<br />

Rechnung stellen.<br />

35,00 € 15,00 €<br />

30,00 € 15,00 €<br />

30,00 € 15,00 €<br />

20,00 € 10,00 €<br />

20,00 € 10,00 €<br />

15,00 € 10,00 €<br />

15,00 € 10,00 €<br />

20,00 € 10,00 €<br />

20,00 € 10,00 €<br />

18,00 € 10,00 €<br />

15,00 € 10,00 €<br />

15,00 € 10,00 €<br />

12,00 € 8,00 €<br />

12,00 € 8,00 €<br />

Tagegeld (Aufwandsentschädigung) wird bei Punkt- und Pokalspielen nicht gezahlt. Ausnahmen bilden jedoch Spiele, bei<br />

denen <strong>Schiedsrichter</strong> / Zeitnehmer / SR - Beobachter anreisen und kein Spiel geleitet werden kann (Einzelspiele). In diesem<br />

Fall können pro <strong>Schiedsrichter</strong> / SR - Beobachter 4,50 € und Zeitnehmer 2,50 € Tagegeld erhoben werden. Diese Regelung<br />

findet keine Anwendung, wenn SR / SR - Beobachter und / oder ZN am Spielort wohnen.

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