Abrechnungsbogen für Schiedsrichter - HVSA
Abrechnungsbogen für Schiedsrichter - HVSA
Abrechnungsbogen für Schiedsrichter - HVSA
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<strong>Abrechnungsbogen</strong> <strong>für</strong> <strong>Schiedsrichter</strong>, Zeitnehmer, Sekretär und Beobachter<br />
Spielort: Datum: Heimmannschaft:<br />
Spiel-Nr.: Spiel-Nr.:<br />
Spiel-Nr.:<br />
Spiel-Nr.:<br />
<strong>Schiedsrichter</strong> - Zeitnehmer/Sekretär - Team / Beobachter<br />
teamverantwortliches Mitglied:<br />
Teammitglieder:<br />
Fahrtkosten<br />
PKW-KZ: Kosten <strong>für</strong> öffentliche Verkehrsmittel (Betrag laut Fahrkarte):<br />
km x 0,30 €/km = km x 0,32 €/km =<br />
km x 0,34 €/km = km x 0,36 €/km =<br />
Zuschläge (nur <strong>für</strong> <strong>Schiedsrichter</strong> bei Spielen der Verbands- und Sachsen-Anhalt-Liga Männer und Frauen / je Einsatztag)<br />
Gesamtstrecke (Hin- und Rückfahrt)<br />
Zuschlag<br />
Spielleitungsentschädigungen<br />
Einsatzgelder<br />
(<strong>Schiedsrichter</strong>,<br />
Zeitnehmer,<br />
Sekretär,<br />
Beobachter)<br />
Gesamtkosten<br />
Summe Fahrtkosten:<br />
Summe Zuschläge:<br />
Summe Spielleitungsentschädigungen:<br />
Gesamtsumme:<br />
Ort, Datum<br />
Summe<br />
1. Spiel<br />
2. Spiel<br />
3. Spiel<br />
4. Spiel<br />
5. Spiel<br />
6. Spiel<br />
Spiel-Nr.:<br />
Spiel-Nr.:<br />
1. Mitglied (Name, Vorname, Verein)<br />
1. Mitglied (Anschrift)<br />
2. Mitglied (Name, Vorname, Verein)<br />
3. Mitglied (Name, Vorname, Verein)<br />
4. Mitglied (Name, Vorname, Verein)<br />
1. Mitglied 2. Mitglied 3. Mitglied<br />
1. Mitglied 2. Mitglied 3. Mitglied<br />
Wir versichern die Richtigkeit der vorgenannten Angaben. Die erforderlichen Belege sind beigefügt bzw. lagen dem Verein zur Einsichtnahme vor.<br />
Unterschriften der Teammitglieder<br />
4. Mitglied<br />
4. Mitglied
zum Punkt Fahrtkosten<br />
Bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist Tarif nach DB AG - 2. Klasse / ÖPNV abzurechnen.<br />
Bei Anreise mit dem Pkw gilt die derzeit geltende Reisekostenordnung des <strong>HVSA</strong>.<br />
zum Punkt Zuschläge<br />
Bei einer Gesamtfahrstrecke (Hin- und Rückfahrt) zum Spielort werden folgende Zuschläge wirksam:<br />
- bei mehr als 100 km = 5,00 €<br />
- bei mehr als 200 km = 10,00 €<br />
- bei mehr als 300 km = 15,00 €<br />
- bei mehr als 400 km = 20,00 €.<br />
Diese Zuschläge gelten <strong>für</strong> <strong>Schiedsrichter</strong> zu Spielen der SAL Männer/Frauen und Verbandsligen je Einsatztag.<br />
Der Zuschlag wird <strong>für</strong> jeden <strong>Schiedsrichter</strong> einzelnen berechnet. Dabei gilt als Gesamtstrecke die komplette Strecke vom<br />
Wohnort zum Spielort. (also inklusive eines eventuellen Fahrtweges zum Treffpunkt) Somit kann es zu unterschiedlichen<br />
Zuschlägen beider <strong>Schiedsrichter</strong> kommen.<br />
zum Punkt Spielleitungsentschädigungen<br />
Bitte die Festlegungen der einzelnen Spielbezirke berücksichtigen!<br />
Spielklasse SR ZN /S pro Spiel<br />
Sachsen-Anhalt-Liga Männer<br />
Sachsen-Anhalt-Liga Frauen<br />
Verbandsliga<br />
<strong>HVSA</strong>-Pokal<br />
Sachsen-Anhalt-Liga männliche/weibliche Jugend A<br />
Sachsen-Anhalt-Liga männliche/weibliche Jugend B<br />
Sachsen-Anhalt-Liga männliche/weibliche Jugend C<br />
Sachsen-Anhalt-Liga männliche/weibliche Jugend D<br />
Bezirksliga Männer/Frauen<br />
Bezirksklasse Männer/Frauen<br />
Bezirksliga A-Jugend<br />
Bezirksliga B-Jugend<br />
Bezirksliga C-Jugend<br />
Bezirksliga D-Jugend<br />
Bezirksliga E-Jugend<br />
richtet sich nach der Spielklasse des Heimvereins<br />
mind. 20,00 € mind. 12,00 €<br />
Finden Spiele an einem Wochentag (Mo - Fr) statt, ist ein Wochentagszuschlag zu zahlen in Höhe von:<br />
SR: 10,00 €, ZN: 8,00 € zu zahlen. Fällt der Wochentag auf einen Feiertag, wird kein Zuschlag gezahlt.<br />
Folgende Abweichnungen gelten jedoch:<br />
Spielbezirk Anhalt: Ein Wochentagszuschlag wird im Spielbezirk Anhalt nicht gewährt.<br />
Spielbezirk Nord: Wochentagszuschläge <strong>für</strong> <strong>Schiedsrichter</strong> werden in der E- und D-Jugend nicht erhoben.<br />
Spielbezirk West:<br />
Spielbezirk Süd: Es ist ein Wochenzuschlag von 5,00 € pro <strong>Schiedsrichter</strong> und Zeitnehmer zu zahlen.<br />
Die Entschädigung <strong>für</strong> <strong>Schiedsrichter</strong>beobachter beträgt 20,00 €.<br />
Bei einer offiziellen Ansetzung eines Sekretärs gilt die gleiche finanzielle Entschädigung wie <strong>für</strong> den Zeitnehmer.<br />
Tagegeld<br />
Hinweise und Erläuterungen zum <strong>Abrechnungsbogen</strong><br />
Kommen die / der <strong>Schiedsrichter</strong> / Zeitnehmer aus dem Spielort, dürfen nur die Kosten <strong>für</strong> öffentliche Verkehrsmittel<br />
abgerechnet werden. Bei getrennter Anreise des angesetzten SR-Paares (egal aus welchem Grund) sind ebenfalls nur 0,30<br />
€ + 0,02 €/km <strong>für</strong> das SR - Paar abzurechnen. Kommen die / der <strong>Schiedsrichter</strong> / Zeitnehmer aus dem Spielort, dürfen nur<br />
die Kosten <strong>für</strong> öffentliche Verkehrsmittel abgerechnet werden. Bei unterschiedlichem Wohnort ist stets die wirtschaftlich<br />
kostengünstigste Variante zu wählen. SR-Fahrtkosten werden nur einmal gezahlt, d.h. dass die SR, die an einem<br />
Kalendertag in mehreren Orten im direkten Zusammenhang zum Einsatz kommen, die Gesamtfahrkosten anteilig pro Spiel<br />
ermitteln und gemäß Ausschreibung der Leistungsklassenebene dem entsprechenden Fahrtkostenträger anteilig in<br />
Rechnung stellen.<br />
35,00 € 15,00 €<br />
30,00 € 15,00 €<br />
30,00 € 15,00 €<br />
20,00 € 10,00 €<br />
20,00 € 10,00 €<br />
15,00 € 10,00 €<br />
15,00 € 10,00 €<br />
20,00 € 10,00 €<br />
20,00 € 10,00 €<br />
18,00 € 10,00 €<br />
15,00 € 10,00 €<br />
15,00 € 10,00 €<br />
12,00 € 8,00 €<br />
12,00 € 8,00 €<br />
Tagegeld (Aufwandsentschädigung) wird bei Punkt- und Pokalspielen nicht gezahlt. Ausnahmen bilden jedoch Spiele, bei<br />
denen <strong>Schiedsrichter</strong> / Zeitnehmer / SR - Beobachter anreisen und kein Spiel geleitet werden kann (Einzelspiele). In diesem<br />
Fall können pro <strong>Schiedsrichter</strong> / SR - Beobachter 4,50 € und Zeitnehmer 2,50 € Tagegeld erhoben werden. Diese Regelung<br />
findet keine Anwendung, wenn SR / SR - Beobachter und / oder ZN am Spielort wohnen.