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Ortschaftsratswahlen - Stadt Zeitz

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Schnaudertalnachrichten 06/2009 - Seite 12<br />

Lfd. Nr. Name, Vorname Partei/Wählergruppe/Einzelwahlvorschlag<br />

01. Heiner, Uwe Einzelwahlvorschlag Heiner<br />

01. Hendriks, Sander Einzelwahlvorschlag Hendriks<br />

01. Kissmann, Gerhard Einzelwahlvorschlag Kissmann<br />

01. Schirmer, Thomas Einzelwahlvorschlag Schirmer<br />

01 Srega, Mario Einzelwahlvorschlag Srega<br />

Namen der nächst festgestellten Bewerberinnen und Bewerber in der festgestellten Reihenfolge: keine<br />

Wahleinspruch<br />

Jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, jede Partei oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, und der für<br />

das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Kommunalaufsichtsbehörde können gegen die<br />

Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den Wahlrechtsvorschriften<br />

entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.<br />

Der Wahleinspruch ist bei mir binnen zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung mit Begründung schriftlich einzureichen<br />

oder zur Niederschrift zu erklären.<br />

<strong>Zeitz</strong>, Juni 2009<br />

Theo Immisch, <strong>Stadt</strong>wahlleiter<br />

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten<br />

Bewerberinnen und Bewerber sowie der nächst festgestellten Bewerberinnen und<br />

Bewerber der Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009 in Kayna<br />

Der Wahlausschuss der VGem <strong>Zeitz</strong>er Land hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09. Juni 2009 das endgültige Gesamtergebnis<br />

der Ortschaftsratswahl in Kayna ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:<br />

Zahl der Wahlberechtigten: 1.261 Zahl der Wähler: 548<br />

Zahl der ungültigen Stimmzettel: 24 Zahl der gültigen Stimmzettel: 524<br />

Zahl der gültigen Stimmen: 1.563 (Wahlbeteiligung 43,46 %)<br />

Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge:<br />

Lfd. Nr. Name der Partei/Wählergruppe/Einzelwahlvorschlag Kurzbezeichnung Stimmen Sitze<br />

1. Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU 919 5<br />

2. FFW Kayna 313 2<br />

3. FFW Zettweil 188 1<br />

4. HV „Barbarossa“ Kayna u. U. e.V. 143 1<br />

Es sind folgende Bewerberinnen / Bewerber gewählt:<br />

Lfd. Name, Vorname Partei/Wählergruppe/Einzelwahlvorschlag<br />

Nr.<br />

01. Kobelt, Ingo Christlich Demokratische Union Deutschlands<br />

02. Emmerlich, Christoph Christlich Demokratische Union Deutschlands<br />

03. Klotz, Burghard Christlich Demokratische Union Deutschlands<br />

04 Kunze, Manfred Christlich Demokratische Union Deutschlands<br />

05. Scheibner, Sonja Christlich Demokratische Union Deutschlands<br />

01. Sauppe, Maik FFW Kayna<br />

02. Babbel, Frank FFW Kayna<br />

01. Eckert, René FFW Zettweil<br />

01. Mengel, Kerstin HV „Barbarossa“ Kayna u. U. e.V.<br />

Namen der nächst festgestellten Bewerberinnen und Bewerber in der festgestellten Reihenfolge:<br />

01. Kröber Uwe Christlich Demokratische Union Deutschlands<br />

01. Schumann, Marco FFW Kayna<br />

Wahleinspruch<br />

Jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, jede Partei oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, und der für<br />

das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Kommunalaufsichtsbehörde können gegen die<br />

Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den Wahlrechtsvorschriften<br />

entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.<br />

Der Wahleinspruch ist bei mir binnen zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung mit Begründung schriftlich einzureichen<br />

oder zur Niederschrift zu erklären.<br />

<strong>Zeitz</strong>, Juni 2009<br />

Theo Immisch, <strong>Stadt</strong>wahlleiter

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