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<strong>Umweltbericht</strong><br />

zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64<br />

„Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“<br />

in <strong>Zeitz</strong><br />

März 2012<br />

VON ZITZEWITZ + Heil GmbH<br />

Rosenstraße 7<br />

01445 Radebeul<br />

Landschaftsarchitektur-<br />

Büro Grohmann<br />

Wasastraße 8<br />

01219 Dres<strong>den</strong>


<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64<br />

„Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“<br />

in <strong>Zeitz</strong><br />

Auftraggeber<br />

VON ZITZEWITZ + Heil GmbH<br />

Rosenstraße 7<br />

01445 Radebeul<br />

Auftragnehmer<br />

Planungsbüro Bothe<br />

Wasastraße 8<br />

01219 Dres<strong>den</strong><br />

Tel.: 0351/4 76 31 77<br />

Fax: 0351/4 76 31 85<br />

web: http://planungsbuero-bothe.de<br />

Landschaftsarchitektur-Büro Grohmann<br />

Wasastraße 8<br />

01219 Dres<strong>den</strong><br />

Tel.: 0351 / 877 34-0<br />

Fax: 0351 / 877 34 66<br />

e-mail: info@buero-grohmann.de<br />

web: http://buero-grohmann.de<br />

Bearbeiter:<br />

Dipl.-Ing. Lutz Grohmann<br />

Dipl.-Ing. (FH) Michael Mittelbach<br />

Stand 05.03.2012


<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 1<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Einleitung 2<br />

2 Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes 3<br />

2.1 Räumliche Einordnung 3<br />

2.2 Nutzungsart 4<br />

2.3 Nutzungsintensität 5<br />

2.4 Verkehrsintensität 5<br />

2.5 Emissionen / Immissionen 5<br />

2.6 Bedarf an Grund und Bo<strong>den</strong> 6<br />

2.7 Bestehende Festsetzungen in Fachgesetzen und -plänen des Umweltschutzes 6<br />

3 Beschreibung der Bestandssituation 8<br />

3.1 Geologie und Bo<strong>den</strong> 8<br />

3.2 Hydrologische Verhältnisse 8<br />

3.3 Klimatische Verhältnisse 8<br />

3.4 Allgemeine Flächennutzung und Biotop- und Nutzungsstruktur 8<br />

3.5 Landschaftsbild und Erholung 10<br />

3.6 Schutzgebiete 10<br />

3.7 Zusammenfassung 10<br />

Beschreibung / Bewertung der Umweltauswirkungen 11<br />

3.8 Bestandsaufnahme und Bewertung der Biotoptypen im Untersuchungsraum 11<br />

3.9 Zu erwartende Auswirkungen auf naturräumliche Potentiale / Vermeidungs- und<br />

Minimierungsmaßnahmen 11<br />

3.10 Zusammenfassung 14<br />

4 Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes 15<br />

4.1 Entwicklung bei Durchführung der Planung 15<br />

4.2 Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung (sogenannte „Null-Variante“) 16<br />

4.3 Zusammenfassung 16<br />

5 Anpassung der Planung und Maßnahmen zur Minimierung der negativen<br />

Auswirkungen 17<br />

5.1 Vermeidungsmaßnahmen 17<br />

5.2 Verminderungs- und Schutzmaßnahmen 17<br />

5.3 Ausgleichsmaßnahmen 18<br />

6 Gesamtbilanzierung Eingriff – Ausgleich/ Ersatz 19<br />

6.1 Bewertung der Biotoptypen 19<br />

6.2 Bilanzierung 19<br />

7 Zusammenfassung 20<br />

8 Quellen 22<br />

Stand 05.03.2012


<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 2<br />

1 Einleitung<br />

Der Vorhabensträger VON ZITZEWITZ + Heil GmbH plant eine bestehende Baulücke in der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> im Dreieck zwischen Hainichener Dorfstraße und Geußnitzer Straße durch die<br />

Errichtung eines Heimtextilienfachmarktes einer ergänzen<strong>den</strong> Nutzung mit einer weiteren<br />

Verkaufseinrichtung zuzuführen. In Vorgesprächen des Grundstückseigentümers und<br />

Vorhabenträgers mit der <strong>Stadt</strong>verwaltung von <strong>Zeitz</strong> ist klargestellt wor<strong>den</strong>, dass die<br />

bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen dafür mit Hilfe einer verbindlichen Bauleitplanung<br />

geschaffen wer<strong>den</strong> müssen. Einem vom Vorhabenträger gestellten Antrag vom 25.10.2011<br />

zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 „Lückenschließung<br />

Hainichener Dorfstraße“ ist stattgegeben wor<strong>den</strong> und es wurde mit dem<br />

Aufstellungsbeschluss des <strong>Stadt</strong>rates vom 22.12.2011 das entsprechende<br />

Bauleitplanverfahren eingeleitet. Ziel ist es mit der Umsetzung des Vorhabens die<br />

städtebauliche Struktur zwischen „Kaufland“, Möbelmarkt und Mc Donald`s baulich zu<br />

schließen. Zur Festschreibung der städtebaulichen Ordnung soll die Aufstellung des<br />

vorliegen<strong>den</strong> Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dienen.<br />

Bei der Aufstellung des B – Planes wer<strong>den</strong> die Belange des Umweltschutzes einschließlich<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch die integrierte Grünordnung und <strong>den</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong> im erforderlichen Maße berücksichtigt.<br />

Auf der Basis der planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes und der<br />

Grünordnung sind mit dem <strong>Umweltbericht</strong> die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf<br />

die naturräumlichen Potentiale zu betrachten und die naturschutzfachliche Eingriffsregelung<br />

ist zu behandeln.<br />

Stand 05.03.2012


<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 3<br />

2 Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes<br />

2.1 Räumliche Einordnung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> liegt an der Weißen Elster und gehört zum Burgenlandkreis. Das Plangebiet<br />

befindet sich im Süd-Osten der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> in unmittelbarer Nähe der Bundesstraße B 180<br />

(Geußnitzer Straße). Die Entfernung zum <strong>Stadt</strong>zentrum beträgt ca. 2,5 km. Das Plangebiet<br />

ist von bebauten Flächen und Straßen umschlossen. Im Nor<strong>den</strong> verläuft die Hainichener<br />

Dorfstraße, im Westen befindet sich ein MC Donalds- Restaurant und eine<br />

Autowaschanlage, im Osten liegen die Parkplatzflächen des Kauflands und im Sü<strong>den</strong><br />

schließen sich Ruderalflächen und ein Möbelgeschäft an. Der Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplanes hat eine genaue Größe von 8.981 m². Er beinhaltet die Flurstücke 153,<br />

219 und Teile des Flurstückes 154 in der Gemarkung <strong>Zeitz</strong> Flur 25. Die Einbeziehung des<br />

Flurstückes 219, auf dem sich gegenwärtig eine Autowaschanlage befindet, ist zur<br />

Festschreibung der städtebaulichen Ordnung entsprechend <strong>den</strong> aktuellen<br />

Entwicklungsabsichten und <strong>den</strong> damit verbun<strong>den</strong>en funktionellen Erfordernissen der<br />

Erschließung des geplanten Marktes erforderlich gewor<strong>den</strong>.<br />

Abbildung 1: Räumliche Einordnung<br />

Plangebiet<br />

<strong>Zeitz</strong><br />

Stand 05.03.2012


<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 4<br />

2.2 Nutzungsart<br />

Die Art der baulichen Nutzung wurde im Bebauungsplan wie folgt festgeschrieben:<br />

• Sondergebietsflächen (Handel) (7.025 m²)<br />

• Eingeschränktes Gewerbegebiet (1.808 m²)<br />

• Öffentliche Straßenverkehrsfläche (Fußweg) (148 m²)<br />

Als zulässige Nutzungsart wird für einen Teil des B-Plangebietes ein Sondergebiet gemäß §<br />

11 Abs. 3 BauNVO 1990 festgesetzt. Die zulässige Grundflächenzahl beträgt 0,8 und die<br />

maximale Verkaufsfläche wird auf 2.400 m² begrenzt. Für <strong>den</strong> verbleiben<strong>den</strong> Teil des<br />

Flurstückes 219, auf dem sich die vorhan<strong>den</strong>e Autowaschanlage „WashTec“ befindet, ist <strong>als</strong><br />

zulässige Nutzungsart ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) festgesetzt wor<strong>den</strong>.<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes wer<strong>den</strong> 3 Baufelder festgesetzt. Die maximal<br />

zulässige Gebäudehöhe über <strong>den</strong> Höhenbezug NHN beträgt 257,00 m.<br />

Zur Minimierung des Eingriffs in Natur und Landschaft wer<strong>den</strong> zur Förderung der äußeren<br />

Eingrünung des Plangebietes Pflanzflächen und zur Förderung der inneren Begrünung<br />

Baumpflanzungen festgesetzt. Die grünordnerischen Maßnahmen zielen darauf ab, eine<br />

innere Strukturierung und äußere Abgrenzung des Gebietes zu benachbarten Nutzungen zu<br />

erzielen.<br />

Für die Bereiche um <strong>den</strong> geplanten Fachmarkt wur<strong>den</strong> Flächen mit Pflanzbindungen für<br />

Bäume und Sträucher ausgewiesen, hier sind Pflanzungen mit freiwachsen<strong>den</strong> Sträuchern in<br />

aufgelockerter Anordnung anzulegen, um eine naturnahe Abgrenzung des Baugebietes zu<br />

entwickeln und um <strong>den</strong> Verlust der vorhan<strong>den</strong>en ruderalen Vegetation zu kompensieren.<br />

Diese Flächen heben die Randbereiche des Plangebietes hervor und strukturieren das von<br />

Gewerbe und Handel geprägte Areal besser.<br />

Für die Stellplatzflächen wur<strong>den</strong> 4 Baumpflanzungen ohne direkten räumlichen Bezug<br />

festgesetzt, um <strong>den</strong> Spielraum für die Ausführung des Vorhabens nicht einzuengen. Mit<br />

diesen Festsetzungen wird eine Mindestbegrünung des Parkplatzes gesichert. Zusätzlich ist<br />

auf <strong>den</strong> nicht überbauten Flächen je 1.000 m² überbauter Grundstücksfläche mindestens ein<br />

mittelkroniger Laubbaum zu pflanzen. Die Baumpflanzungen innerhalb des B-Plangebietes<br />

führen dazu, dass die Aufheizung durch die Beschattungswirkung verringert, Staub<br />

gebun<strong>den</strong> und die Luftfeuchtigkeit erhöht wird. Diese Maßnahmen dienen, neben der<br />

Verbesserung der lokalklimatischen Verhältnisse auch der Lebensraumschaffung für die<br />

Fauna und der Verbesserung des Landschaftsbildes.<br />

Stand 05.03.2012


<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 5<br />

2.3 Nutzungsintensität<br />

Mit der Festsetzung des Plangebietes <strong>als</strong> Sondergebiet und eingeschränktes Gewerbegebiet<br />

ist eine Änderung der bisherigen Nutzung bei gleichzeitiger Intensivierung der Nutzung<br />

verbun<strong>den</strong>. Es kommt dabei zu einer Intensivierung des Lieferverkehrs sowie des<br />

Individualverkehrs und einige Flächen wer<strong>den</strong> neu versiegelt.<br />

2.4 Verkehrsintensität<br />

Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt über die bestehende<br />

Verkehrsanbindung an das vorhan<strong>den</strong>e Straßennetz. <strong>Sie</strong> ist über die bereits vorhan<strong>den</strong>en<br />

Einfahrt- und Ausfahrtbereiche an der Hainichener Dorfstraße vorgesehen. Diese<br />

Einfahrtbereiche sind im Bereich des Flurstückes 219 und 153 in <strong>den</strong> Plan entsprechend<br />

übernommen wor<strong>den</strong> und sichern eine ausreichende Erschließung für <strong>den</strong> geplanten<br />

Textilmarkt. Dabei kommt es zu einer Intensivierung des Lieferverkehrs und des<br />

Individualverkehrs, die jedoch aufgrund der Vorbelastung durch die angrenzen<strong>den</strong><br />

Gewerbeflächen mit Kaufland und Möbelmarkt sowie der Autowaschanlage unerheblich ist.<br />

2.5 Emissionen / Immissionen<br />

Die technische Ver- und Entsorgung des Standortes ist über das vor Ort vorhan<strong>den</strong>e<br />

Erschließungssystem <strong>als</strong> gesichert zu betrachten. Das mit der Ausführungsplanung<br />

beauftragte Ingenieurbüro hat dazu mit <strong>den</strong> <strong>Stadt</strong>werken <strong>Zeitz</strong> Vorgespräche geführt.<br />

Detaillierte Angaben wer<strong>den</strong> im Zuge des Aufstellungsverfahrens für <strong>den</strong> Bebauungsplan<br />

zum Zeitpunkt des förmlichen Verfahrens in die Begründung aufgenommen.<br />

Aufgrund des zu erwarten<strong>den</strong> erhöhten Verkehrsaufkommens wird es zu Lärm- und<br />

Schadstoffemissionen kommen. Da das Gewerbegebiet unmittelbar an der Hainichener<br />

Dorfstraße und in direkter Nachbarschaft zu anderen Gewerbeflächen liegt, besteht bereits<br />

eine Vorbelastung, so dass die zusätzlichen Emissionen <strong>als</strong> unerheblich angesehen wer<strong>den</strong><br />

<strong>können</strong>.<br />

Stand 05.03.2012


<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 6<br />

2.6 Bedarf an Grund und Bo<strong>den</strong><br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 8.981 m², die folgendermaßen<br />

genutzt wer<strong>den</strong> sollen:<br />

Sondergebietsflächen (Handel) (GRZ 0,8)<br />

(davon 80 % bebaubar und 20 % unversiegelt)<br />

Eingeschränktes Gewerbegebiet (GRZ 0,8)<br />

(davon 80 % bebaubar und 20 % unversiegelt)<br />

7.025 m²<br />

1.808 m²<br />

Öffentliche Straßenverkehrsfläche 148 m²<br />

2.7 Bestehende Festsetzungen in Fachgesetzen und -plänen des<br />

Umweltschutzes<br />

Im Regionalen Entwicklungsplan der Region Halle mit dem Stand vom Dezember 2010 ist<br />

<strong>Zeitz</strong> raumordnerisch <strong>als</strong> Mittelzentrum eingestuft. Ein im Regionalplan festgeschriebenes<br />

Ziel ist dabei die Bindung großflächiger Einzelhandelsbetriebe an zentrale Orte der oberen<br />

und mittleren Stufe. Als Ergänzung des bestehen<strong>den</strong> großflächigen Einzelhandels „Kaufland“<br />

und Möbelmarkt ist der geplante Standort eindeutig <strong>als</strong> integrierter Standort im<br />

<strong>Sie</strong>dlungsgefüge des Mittelzentrums <strong>Zeitz</strong> zu charakterisieren. Er entspricht damit der<br />

zentralörtlichen Versorgungsfunktion.<br />

Im verbindlich vorliegen<strong>den</strong> Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> und umgebende<br />

Gemein<strong>den</strong> ist der Planbereich <strong>als</strong> gemischte Baufläche dargestellt. Da jedoch mit dem<br />

geplanten Vorhaben eine Verkaufseinrichtung errichtet wer<strong>den</strong> soll, die <strong>als</strong> großflächiger<br />

Einzelhandelsbetrieb im konkreten Fall zwingend die Festsetzung eines Sondergebietes<br />

gemäß § 10 Abs. 3 BauNVO erfordert, kann der vorliegende Bebauungsplan nicht aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt wer<strong>den</strong>. Deshalb soll auch mit der zur Zeit laufen<strong>den</strong><br />

Planung der Flächennutzungsplan entsprechend geändert wer<strong>den</strong>.<br />

Der vorliegende Vorhabenbezogene Bebauungsplan bedarf somit der Genehmigung durch<br />

die höhere Verwaltungsbehörde. [Bereits am 16.04.2004 wurde die Fortschreibung und<br />

Digitalisierung des Flächennutzungsplanes bzw. Anpassung an die geänderten<br />

Rahmenbedingungen beschlossen]. Unter Berücksichtigung des Standes der<br />

Planungsarbeiten kann mit Sicherheit angenommen wer<strong>den</strong>, dass der vorliegende<br />

Bebauungsplan aus <strong>den</strong> künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt sein<br />

wird.<br />

Stand 05.03.2012


<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 7<br />

Die Grundlagen für die naturräumlichen Aussagen des Plangebiet sind <strong>den</strong> interaktiven<br />

Karten des Landesamtes für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt und <strong>den</strong><br />

Stellungnahmen von Fachbehör<strong>den</strong> zum B-Plan entnommen wor<strong>den</strong>. Diese wur<strong>den</strong> mit<br />

eigenen Erhebungen ergänzt. Es ergeben sich folgende grundsätzliche naturräumliche<br />

Aussagen:<br />

Stand 05.03.2012


<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 8<br />

3 Beschreibung der Bestandssituation<br />

3.1 Geologie und Bo<strong>den</strong><br />

Im Vorhabensgebiet sind laut Angaben des Landesamtes für Geologie und Bergwesen unter<br />

geringmächtigen tonig-schluffigen pleistozänen Ablagerungen Ton- und Schluffsteine des<br />

Buntsandsteines zu erwarten. Alle diese bindigen Schichten weisen nur eine geringe<br />

Mächtigkeit auf. Die natürlichen Bö<strong>den</strong> sind Paragley- Brauner<strong>den</strong> aus Löss und weisen eine<br />

mittlere Frischestufe auf, ten<strong>den</strong>ziell ist Staunässe vorhan<strong>den</strong>. Als Bo<strong>den</strong>typen sind<br />

hauptsächlich Lehmbö<strong>den</strong> anzutreffen.<br />

Das Plangebiet ist durch die bisherige Nutzung <strong>als</strong> Waschanlage im westlichen Bereich und<br />

<strong>als</strong> Stellplatz mit <strong>den</strong> teil- und vollversiegelten Flächen und angrenzen<strong>den</strong> Ruderalflächen<br />

sowie aufgrund der benachbarten Straßen- und Gewerbeflächen in einem hohem Maße<br />

durch anthropogen veränderte Flächen geprägt. Die Lebensraumfunktion (Naturnähe) der<br />

Bö<strong>den</strong> im Plangebiet wird gering bis sehr gering bewertet. Das Wasserhaushaltspotenzial ist<br />

ebenfalls <strong>als</strong> gering zu bewerten. Archivbö<strong>den</strong> sind für das Plangebiet gegenwärtig nicht<br />

bekannt.<br />

3.2 Hydrologische Verhältnisse<br />

Im Plangebiet ist kein natürliches Oberflächengewässer vorhan<strong>den</strong>. Die natürlichen<br />

Versickerungsmöglichkeiten auf dem Gelände sind wegen der bindigen Bo<strong>den</strong>verhältnisse<br />

<strong>als</strong> ungünstig einzuschätzen. Die bindigen Bö<strong>den</strong> bewirken einen relativ guten Schutz des<br />

Hauptgrundwasserleiters, so dass er gegenüber Schadstoffeintrag <strong>als</strong> relativ geschützt gilt.<br />

3.3 Klimatische Verhältnisse<br />

Die durchschnittliche Lufttemperatur in <strong>Zeitz</strong> beträgt 9,0 °C, der jährliche Niederschlag 564<br />

Millimeter. Klimatisch gesehen ist der Planungsraum wegen der geringen Größe, wegen<br />

fehlender vegetativer Deckung und der angrenzen<strong>den</strong> überbauten Flächen ohne Bedeutung.<br />

Kaltluft mit Wirksamkeit für angrenzend bebaute Flächen kann auf der kleinen Fläche nicht<br />

entstehen.<br />

3.4 Allgemeine Flächennutzung und Biotop- und Nutzungsstruktur<br />

Die Bestandsaufnahme der Vegetation erfolgte Mitte Oktober 2011. Im Plangebiet sind durch<br />

die Nutzung von Teilflächen <strong>als</strong> Autowaschanlage und <strong>als</strong> teilversiegelter Parkplatz sowie die<br />

Entwicklung der angrenzen<strong>den</strong> Flächen <strong>als</strong> Parkplatz für das Kaufland und aufgrund der<br />

Stand 05.03.2012


<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 9<br />

nördlich verlaufen<strong>den</strong> Straße keine hochwertigen Biotopstrukturen mehr vorhan<strong>den</strong>. Die<br />

Ruderalflächen mit <strong>den</strong> einzeln vorkommen<strong>den</strong> Gehölzen sind auf Grund der Vorbelastung<br />

durch <strong>den</strong> Straßenverkehr und wegen fehlender Vernetzungsmöglichkeiten ohne Bedeutung<br />

für <strong>den</strong> Arten- und Biotopschutz. In der näheren Umgebung des Plangebietes sind für <strong>den</strong><br />

Arten- und Biotopschutz die nördlich und westlich gelegenen Dauerkleingartenflächen <strong>als</strong><br />

höherwertig einzustufen.<br />

Aufgrund der starken anthropogenen Überprägung und der geringen Strukturvielfalt ist das<br />

Plangebiet <strong>als</strong> eigenständiger Lebensraum für Tierarten von geringer Bedeutung. Es<br />

kommen keine gesetzlich geschützten Tierarten (Rote Liste-Arten) vor. Eine erhebliche<br />

Beeinträchtigung von nach § 44 BNatSchG besonders und streng geschützten Tierarten<br />

kann ausgeschlossen wer<strong>den</strong>.<br />

Stand 05.03.2012


<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 10<br />

3.5 Landschaftsbild und Erholung<br />

Das Landschaftsbild auf dem Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> wird unter anderem durch <strong>den</strong> Fluss<br />

Weiße Elster geprägt. Die Kernstadt gliedert sich dabei in die Unterstadt, die an der Elster<br />

liegt und die Oberstadt, die am und auf dem Berg liegt. Der Landschaftsraum um das<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Zeitz</strong> ist durch eine agrarische Nutzung aber auch durch größere Waldflächen im<br />

Nor<strong>den</strong> und Sü<strong>den</strong> der <strong>Stadt</strong> gekennzeichnet. Das Schloss Moritzburg mit seinem<br />

Schlosspark und viele alte historische Gebäude wie die Michaeliskirche, der Dom St. Peter<br />

und Paul und das Franziskanerkloster sind wertvolle Elemente der Kulturlandschaft und des<br />

Landschaftserlebens.<br />

Eine Erholungseignung des Planungsgebietes ist dagegen wegen der aktuellen und der<br />

angrenzen<strong>den</strong> Nutzungen nicht gegeben. Aufgrund der vorhan<strong>den</strong>en Bebauung im Umfeld<br />

des Plangebietes ist die Fläche auch aus Sicht des Landschaftsbildes ohne Bedeutung und<br />

bedarf insgesamt einer Aufwertung.<br />

3.6 Schutzgebiete<br />

Im Plangebiet sind keine Schutzgebiete nach Naturschutzrecht, Bau<strong>den</strong>kmäler sowie<br />

archäologischen Denkmäler vorhan<strong>den</strong>.<br />

Nördlich des B-Plangebiet befindet sich das Landschaftsschutzgebiet „Elsteraue“ und<br />

westlich das LSG „Kuhndorfer Bachtal“. Die Schutzgebiete liegen in einer Entfernung von<br />

mindestens 750 m bzw. 2,1 km zum B-Plangebiet, so dass kein Eingriff erfolgt. Eine indirekte<br />

Beeinträchtigung der Schutzgebietsziele kann ebenfalls ausgeschlossen wer<strong>den</strong>, weil sich<br />

zwischen <strong>den</strong> Landschaftsschutzgebieten und dem B-Plangebiet viele bebaute Flächen und<br />

Straßen befin<strong>den</strong>. Diese stellen bereits eine Vorbelastung dar und schirmen zugleich das B-<br />

Plangebiet zu <strong>den</strong> Landschaftsschutzgebieten hin ab.<br />

.<br />

3.7 Zusammenfassung<br />

Die Wertigkeit des Plangebietes für <strong>den</strong> Arten- und Biotopschutz ist wegen der<br />

anthropogenen Nutzung und der Vorbelastung durch angrenzende Flächen <strong>als</strong> gering<br />

einzuschätzen. Die Bo<strong>den</strong>- und Grundwasserverhältnisse entsprechen <strong>den</strong><br />

regionaltypischen Gegebenheiten und stellen keine Besonderheit dar. Es sind keine<br />

Schutzgebiete im Planungsgebiet vorhan<strong>den</strong>. Das südlich gelegene<br />

Landschaftsschutzgebiet „Kuhndorfer Bachtal“ und das nördlich gelegene LSG „Elsteraue“<br />

sind nicht betroffen.<br />

Stand 05.03.2012


<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 11<br />

Beschreibung / Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

3.8 Bestandsaufnahme und Bewertung der Biotoptypen im<br />

Untersuchungsraum<br />

Biotoptypen<br />

Im Plangebiet sind derzeit nachfolgende Biotoptypen vorhan<strong>den</strong> (Nummerierung nach<br />

Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt 2004):<br />

- URB Ruderalflur<br />

- GSB Scherrasen<br />

- VWD Weg, versiegelt<br />

- VPX unbefestigter Platz<br />

- VPZ befestigter Platz<br />

Die Bedeutung der einzelnen Teilbereiche für Arten und Biotope wer<strong>den</strong> wie folgt bewertet:<br />

Die versiegelten und teilversiegelten Platz- und Wegeflächen haben keinen Wert. Die<br />

Ruderal- und Scherrasenflächen wer<strong>den</strong> aufgrund ihrer eingeschränkten Artenvielfalt und<br />

wegen der anthropogenen Beeinträchtigung mit einer sehr geringen Bedeutung für Arten und<br />

Biotope eingestuft. <strong>Sie</strong> sind wegen ihrer direkten Nähe zu <strong>den</strong> Straßen, <strong>den</strong> Parkplatzflächen<br />

von Kaufland und MC Donalds und der Waschanlage stark vorbelastet. Insgesamt wer<strong>den</strong><br />

die Flächen des B-Plangebietes mit einer geringen Bedeutung für Arten und Biotope<br />

eingestuft.<br />

3.9 Zu erwartende Auswirkungen auf naturräumliche Potentiale /<br />

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />

Im Folgen<strong>den</strong> wird eine Übersicht über die bei Durchführung des geplanten Bauvorhabens<br />

zu erwarten<strong>den</strong> Auswirkungen und die damit ggf. notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung<br />

und Verringerung der Negativwirkungen auf einzelne Landschaftspotentiale gegeben.<br />

Diese Betrachtung erfolgt auf der Basis des gelten<strong>den</strong> Naturschutzrechts. Nach dem in der<br />

naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung an erster Stelle stehen<strong>den</strong> Vermeidungsgebot sind<br />

zunächst alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die durch <strong>den</strong> geplanten Eingriff zu erwarten<strong>den</strong><br />

Beeinträchtigungen zu vermei<strong>den</strong>. Ist dies nicht möglich, müssen alle <strong>als</strong> unvermeidbar<br />

eingestuften Beeinträchtigungen minimiert bzw. ausgeglichen wer<strong>den</strong>.<br />

Stand 05.03.2012


<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 12<br />

3.9.1 Arten- und Biotoppotential<br />

Die Bebauung des Geländes führt zu einem Verlust von ca. 3.253 m² Ruderalfläche und<br />

286 m² Scherrasen. Diese Flächen haben im Plangebiet aufgrund ihrer intensiven Nutzung<br />

und der Vorbelastung einen geringen Biotopwert. Für <strong>den</strong> Arten- und Biotopschutz haben die<br />

Flächen des Plangebietes nur eine geringe Bedeutung. Die Inanspruchnahme der Fläche<br />

führt zur Verminderung von potentiellen Lebensbereichen für Flora und Fauna bzw. zum<br />

Verlust von Lebensraum. Auf <strong>den</strong> geplanten zum großen Teil mit Sträuchern und Bäumen zu<br />

bepflanzen<strong>den</strong> Randbereichen von insgesamt 1.944 m 2 erfolgt demgegenüber eine<br />

wesentliche Aufwertung der Biotopstrukturen.<br />

Minimierungsmaßnahmen sind möglich bei:<br />

• kleinstmögliche Dimensionierung der Baufelder und bedarfsangepasster und<br />

flächensparender Dimensionierung der Gebäudekomplexe und Zuwegungen,<br />

• rasche Neubepflanzung wieder bzw. neu zu begrünender Flächen<br />

• schnellstmögliche Bereitstellung von Lebensräumen durch rasche Neubepflanzung<br />

• größtmöglichste Durchgrünung des Baugebietes unter Verwendung heimischer<br />

standortgerechter Gehölze<br />

3.9.2 Bo<strong>den</strong>potential<br />

Die gesamten Baufelder (5.228 m²) des Plangebietes ausgenommen der bereits <strong>als</strong><br />

Autowaschanlage genutzten Bereiche erfahren eine Verdichtung und Veränderung durch<br />

<strong>den</strong> Einsatz von Großgeräten, Lagerflächen, Aufschüttung und Abgrabung. Mit der<br />

Überbauung der Fläche wird dieses Profil zerstört und der Bo<strong>den</strong> auf Dauer einer<br />

landschaftsgerechten Nutzung entzogen. Betroffen sind davon im überwiegen<strong>den</strong> Maße die<br />

bisherigen Bö<strong>den</strong> der Ruderalflächen. Die Funktion des Bo<strong>den</strong>s <strong>als</strong> Lebensraum und<br />

Versickerungszone bzw. <strong>als</strong> Wasserspeicher wird mit der zu erwarten<strong>den</strong> Neuversiegelung<br />

beeinträchtigt.<br />

Geht man von einer Versiegelung der Flächen unter Beachtung der GRZ 0,8 und der<br />

Straßenverkehrsflächen aus, so kommt zu einer maximal möglichen Versiegelung durch das<br />

Sondergebiet und das Gewerbegebiet von ca. 7.066 m². Laut aktuellem Stand des<br />

Entwurfsplanes sind es jedoch nur 7.037 m² die insgesamt versiegelt wer<strong>den</strong> sollen. Nach<br />

Abzug der bereits teilversiegelten und versiegelten Flächen ergibt das eine Neuversiegelung<br />

von 1.595 m².<br />

Stand 05.03.2012


<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 13<br />

Folgende Minimierungsmaßnahmen sind notwendig:<br />

• Schutz der künftigen Grünfläche im Rahmen der Bauausführung<br />

• Begrenzung der Bebauung auf ein unbedingt notwendiges Maß, Einschränkung von<br />

Verkehrs- und Nebenflächen,<br />

• kleinstmögliche Dimensionierung von Arbeitsstreifen,<br />

• Sicherung und Wiedereinbau von Oberbo<strong>den</strong>,<br />

• Wiederherstellung der Arbeitsbereiche<br />

Ziel ist es, unbebaute Flächen zu schützen und das Aggregatgefüge von Flächen, die durch<br />

unmittelbare Baufeldnachbarschaft betroffen sind, zu erhalten (Porenvolumen, Durchlüftung,<br />

Wasserkapazität).<br />

3.9.3 Wasserpotential<br />

Infolge der Versiegelung von bisher unverdichteten Flächen bzw. durch die Verdichtung in<br />

der Bauphase kommt es zur Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate (Reduzierung<br />

des Wasseraufnahmevermögens). Darüber hinaus muss in der Bauphase mit stärkerer<br />

Gefährdung durch Schadstoffeinträge gerechnet wer<strong>den</strong>. Es ist deshalb auszuschließen,<br />

dass in der Bau- und Betriebsphase wassergefähr<strong>den</strong>de Stoffe in <strong>den</strong> Bo<strong>den</strong> bzw. das<br />

Grundwasser gelangen <strong>können</strong>.<br />

Um die Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes (Niederschlagsverluste,<br />

Schadstoffeinträge und Erhöhung der Abflussmenge in Fließgewässer) zu reduzieren, zählt<br />

zu <strong>den</strong> möglichen Minimierungsmaßnahmen:<br />

• Vorsorge gegen Schadstoffeinträge vor allem in der Bauphase;<br />

• Rückhaltung und Versickerung der anfallen<strong>den</strong> Niederschlagswasser auf Teilen der<br />

unbebauten Freiflächen.<br />

3.9.4 Klimatisches Regenerationspotential<br />

Das Klimapotential (=Fähigkeit des Raumes, auf klimatisch belastende Situationen, wie<br />

starke Aufheizung, ausgleichend zu wirken) und die Luftqualität wer<strong>den</strong> durch die geplante<br />

Baumaßnahme beeinträchtigt. Dem Gebiet wird aber nur eine kleine zusammenhängende<br />

Freifläche entzogen, die <strong>als</strong> Kaltluftentstehungsfläche nicht geeignet ist und damit für die<br />

bioklimatische Situation der umliegen<strong>den</strong> bebauten Flächen ohne Auswirkungen bleibt.<br />

Problematischer ist die Versiegelung im Plangebiet selbst, wo bei Strahlungswetterlagen<br />

Stand 05.03.2012


<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 14<br />

verstärkt eine Aufheizung erfolgt. Deshalb wer<strong>den</strong> grünordnerische Maßnahmen zur inneren<br />

Durchgrünung und äußeren Eingrünung festgesetzt.<br />

Minimierungsmaßnahmen:<br />

• Begrünung der nicht überbauten Grundstücksflächen unter Verwendung von Großgrün<br />

(zur Erhöhung des Biomasseanteils mit positiven Wirkungen für die lokalklimatische<br />

Situation<br />

3.9.5 Erholungspotential / Landschaftsbild<br />

Für das Erholungspotential war das Plangebiet bisher nicht relevant. Deshalb ist mit der<br />

geplanten Bebauung keinerlei Beeinträchtigung von Erholungsfunktionen verbun<strong>den</strong>. Das<br />

Plangebiet ist allseitig von Straßen bzw. Bebauung umgeben. Die Fläche ist für das<br />

Landschaftsbild ohne Bedeutung. Es sind damit keine negativen Auswirkungen auf das<br />

Landschaftsbild verbun<strong>den</strong>. Im Gegenteil erfolgt durch die Bebauung und Begrünung eine<br />

Aufwertung des Landschaftsbildes<br />

Minimierungsmaßnahmen:<br />

• Zusätzliche Eingrünung des Plangebietes<br />

• rasche Begrünung innerhalb des Planungsraumes<br />

Unvermeidbare Beeinträchtigungen der naturräumlichen Potentiale, die zu einer<br />

nachhaltigen Verringerung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes bzw. zu<br />

Veränderungen des Landschaftsbildes führen, sind nach § 15 NatSchG auszugleichen bzw.<br />

es ist Ersatz zu leisten.<br />

3.10 Zusammenfassung<br />

Das Plangebiet wird zum großen Teil <strong>als</strong> versiegelte Platzfläche intensiv genutzt. Die<br />

Ruderalflächen sind aufgrund durch angrenzende Bereiche vorbelastet. Das B-Plangebiet<br />

und hat eine gering Bedeutung für das Arten- und Biotoppotential. Gegenüber einer neuen<br />

Bebauung und Versiegelung sind insbesondere das Bo<strong>den</strong>- und Wasserpotential<br />

empfindlich. Die Auswirkungen einer Veränderung auf die lokalklimatische Situation und die<br />

Erholungsfunktion sind gering und zu vernachlässigen.<br />

Stand 05.03.2012


<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 15<br />

4 Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes<br />

Nachfolgend wer<strong>den</strong> die zu erwarten<strong>den</strong> Auswirkungen der Umsetzung des<br />

Bebauungsplanes auf die verschie<strong>den</strong>en Schutzgüter prognostiziert.<br />

4.1 Entwicklung bei Durchführung der Planung<br />

Nr. Schutzgut mögliche Wirkfaktoren Umweltauswirkung<br />

1 Mensch<br />

Immissionen<br />

Geringe unerhebliche zusätzliche Emissionen durch sehr gering<br />

erhöhtes Verkehrsaufkommen<br />

Wohnen<br />

2 Arten und Biotope<br />

Naturnähe<br />

Lebensraum<br />

Vernetzung<br />

3 Bo<strong>den</strong><br />

Substrat<br />

Filterfunktion<br />

Bo<strong>den</strong>schichtung<br />

Erosion<br />

4 Wasser<br />

Oberflächengewässer<br />

Grundwasser<br />

5 Luft / Klima<br />

Kaltluftentstehung/<br />

Kaltluftabfluss<br />

6 Landschafts- /<br />

<strong>Sie</strong>dlungsbild<br />

Landschaftseinbindung<br />

Eigenart / Strukturvielfalt<br />

Erholungseignung<br />

Unter Beachtung der Vorbelastung eine unerhebliche<br />

Beeinträchtigung der Wohngebiete nördlich des<br />

Plangebietes durch Liefer- und Rangierverkehr.<br />

Vorbelastete Ruderalflächen sowie Scherrasen und<br />

damit verbun<strong>den</strong>e Teillebensräume wer<strong>den</strong> entzogen;<br />

Verlust von vorbelasteten Ruderalflächen und<br />

Scherrasenflächen;<br />

Da keine Vernetzungsfunktion gegeben ist, führen die<br />

geplanten Maßnahmen zu keiner Veränderung der<br />

Situation;<br />

Zerstörung der oberen Bo<strong>den</strong>schichten im bisher<br />

unbebauten Bereich,<br />

Beeinträchtigung durch zusätzliche Versiegelung<br />

Beeinträchtigung durch Versiegelung und Tiefbauarbeiten<br />

Durch Bebauung, Versiegelung und Begrünung wird<br />

Erosion nicht mehr auftreten.<br />

Keine, da keine natürlichen Gewässer vorhan<strong>den</strong>;<br />

Geringere Retentionsfähigkeit wahrscheinlich ohne<br />

Auswirkungen auf das Grundwasser, da bindige<br />

Deckschichten vorhan<strong>den</strong> sind.<br />

Keine, da keine Funktion <strong>als</strong> Kaltluftentstehungsgebiet,<br />

Abfluss auf Grund der Topografie nicht gegeben<br />

Das Plangebiet ist allseitig von Straßen bzw. Bebauung<br />

umgeben.<br />

Die Gesamtbaumasse übersteigt die im angrenzen<strong>den</strong><br />

Sondergebiet üblichen Bauvolumina nicht.<br />

Keine Erholungseignung im Bestand, deshalb mit<br />

Umsetzung der Planungsziele keine Beeinträchtigung.<br />

sehr gering<br />

Sehr gering<br />

gering<br />

kein<br />

gering<br />

gering<br />

gering<br />

keine<br />

keine<br />

gering<br />

keine<br />

keine<br />

gering<br />

keine<br />

Stand 05.03.2012


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<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 16<br />

Nr. Schutzgut mögliche Wirkfaktoren Umwelt-<br />

7 Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter<br />

Denkmale<br />

Sachgüter<br />

8 Wechselwirkungen<br />

Wechselwirkungen<br />

zwischen <strong>den</strong><br />

Schutzgütern<br />

keine<br />

keine<br />

Es gibt keine Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur-<br />

und sonstige Sachgüter.<br />

Aufgrund der anthropogenen Vorprägung, der sehr<br />

geringen Erholungseignung und des geringen<br />

Biotoppotenti<strong>als</strong> wer<strong>den</strong> geringe Auswirkungen auf die<br />

Wechselwirkungen zwischen <strong>den</strong> Schutzgütern<br />

erwartet.<br />

4.2 Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung (sogenannte „Null-<br />

Variante“)<br />

auswirkung<br />

keine<br />

keine<br />

negativ<br />

Die Nullvariante würde kurzfristig die Beibehaltung der bestehen<strong>den</strong> Verhältnisse bedeuten –<br />

die Nichtrealisierung des geplanten Vorhabens. Es ist davon auszugehen, dass die noch<br />

unbebauten Flächen weiter <strong>als</strong> Stellflächen oder Ruderalflächen genutzt wer<strong>den</strong>. Die<br />

Bedeutung der Ruderalflächen für das Arten- und Biotoppotential und das Landschaftsbild<br />

würde leicht steigen. Damit würde aus der Sicht der Landschaftspflege im Idealfall nur eine<br />

geringfügige Aufwertung des Plangebietes erfolgen.<br />

4.3 Zusammenfassung<br />

Mit der Umsetzung des Vorhabens ergeben sich negative Auswirkungen auf die Umwelt:<br />

- Aufgrund der Neubebauung mit einer Grundflächenzahl von 0,8 (Sondergebiet und<br />

eingeschränktes Gewerbegebiet) <strong>können</strong> im Plangebiet zur Realisierung der Gebäude<br />

und der Nebenanlagen (z.B. Verkehrsflächen, Pkw – Stellplätze) und der Straßenfläche<br />

insgesamt ca. 7.066 m² Grundstücksfläche überbaut bzw. neu versiegelt wer<strong>den</strong>. Laut<br />

aktuellem Stand der Planung sollen jedoch nur 7.037 m² überbaut wer<strong>den</strong>, so dass nur<br />

1.595 m² neu versiegelt wer<strong>den</strong>.<br />

- Die Umsetzung der Planungsziele hat hauptsächlich auf <strong>den</strong> Bo<strong>den</strong>- und<br />

Wasserhaushalt negative Auswirkungen, wobei zu berücksichtigen ist, dass das<br />

Plangebiet im Bestand bereits <strong>als</strong> anthropogen überformt bewertet wer<strong>den</strong> muss.<br />

Stand 05.03.2012


<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 17<br />

5 Anpassung der Planung und Maßnahmen zur Minimierung der<br />

negativen Auswirkungen<br />

5.1 Vermeidungsmaßnahmen<br />

Westlich des B-Plangebietes besteht bereit ein Sondergebiet und die Flächen des<br />

eingeschränkten Gewerbegebietes innerhalb der Grenzen des B-Planes wer<strong>den</strong> bereits <strong>als</strong><br />

Autowaschanlage genutzt. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes soll der<br />

Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> geändert und angepasst wer<strong>den</strong>. Es wur<strong>den</strong> bis jetzt<br />

keine erheblichen Belange herausgearbeitet, die grundsätzlich gegen diesen Standort<br />

gesprochen hätten. Mit der Umsetzung wird die bisherige Nutzung eines Sondergebiet<br />

fortgeführt und in Richtung Osten ausgeweitet.<br />

5.2 Verminderungs- und Schutzmaßnahmen<br />

Die Verminderungsmaßnahmen zielen darauf ab, <strong>den</strong> Eingriff auf die Fläche selbst und<br />

benachbarte Bereiche zu minimieren. Dazu wer<strong>den</strong> grünordnerische Festsetzungen<br />

getroffen, die Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung negativer<br />

Umweltauswirkungen festlegen.<br />

In der folgen<strong>den</strong> Tabelle sind die möglichen negativen Wirkfaktoren und die dazugehörigen<br />

Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung zusammengefasst.<br />

Nr. Schutzgut mögliche negative Wirkfaktoren Maßnahmen zur Vermeidung /<br />

Minimierung<br />

1 Mensch<br />

Immissionen<br />

Wohnen<br />

2 Arten und Biotope<br />

Naturnähe<br />

Lebensraum<br />

Vernetzung<br />

3 Bo<strong>den</strong><br />

Substrat/ Filterfunktion/<br />

Bo<strong>den</strong>schichtung<br />

Geringfügige Erhöhung durch<br />

größere Verkehrsbelegung;<br />

Keine<br />

Verlust von Vegetationsstrukturen<br />

Verlust von vorbelasteten<br />

Ruderalflächen und Scherrasen <strong>als</strong><br />

Lebensraum<br />

Keine<br />

Verlust relativ intakter<br />

Bo<strong>den</strong>strukturen<br />

Eingrünung der privaten Flächen<br />

s.o.<br />

Begrünung nicht überbauter<br />

Grundstücksflächen,<br />

kleinstmögliche Dimensionierung<br />

der Baufelder<br />

s.o.<br />

keine<br />

Minimierung der Versiegelung auf<br />

das unbedingt notwendige Maß<br />

Stand 05.03.2012


<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 18<br />

Nr. Schutzgut mögliche negative Wirkfaktoren Maßnahmen zur Vermeidung /<br />

4 Wasser<br />

Grundwasser<br />

Oberflächenwasser<br />

5 Luft / Klima<br />

Kaltluftentstehung/<br />

Kaltluftabfluss<br />

6 Landschafts- /<br />

<strong>Sie</strong>dlungsbild<br />

Landschaftseinbindung<br />

Eigenart / Strukturvielfalt<br />

Erholungseignung<br />

7 Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter<br />

Denkmale<br />

Sachgüter<br />

8 Wechselwirkungen<br />

Wechselwirkungen<br />

zwischen <strong>den</strong><br />

Schutzgütern<br />

Minderung der Retentionsrate,<br />

keine<br />

Kein Verlust von<br />

Kaltluftentstehungsfläche<br />

Keine des Landschaftsbildes<br />

keine<br />

keine<br />

keine<br />

keine<br />

Aufgrund der anthropogenen<br />

Vorprägung, des geringen<br />

Biotoppotenti<strong>als</strong> wer<strong>den</strong> geringe<br />

Auswirkungen auf die<br />

Wechselwirkungen zwischen <strong>den</strong><br />

Schutzgütern erwartet.<br />

Minimierung<br />

Einhaltung der gesetzlichen<br />

Vorschriften im Zuge der<br />

Bauausführung, Erhaltung der<br />

Retention durch größtmögliche<br />

Versickerung des anfallen<strong>den</strong><br />

Niederschlages<br />

keine<br />

keine<br />

Aufwertung durch äußere<br />

Eingrünung<br />

Keine<br />

k i<br />

keine<br />

keine<br />

s.o. einzelne Schutzgüter<br />

Die in oben stehender Tabelle aufgeführten grünordnerischen Maßnahmen zur<br />

Verminderung negativer Auswirkungen im Plangebiet sind durch grünordnerische<br />

Festsetzungen im Bebauungsplan gesichert und sind in die weitere Planung zu integrieren:<br />

• Minimierung der Versiegelung<br />

• Festlegen von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern<br />

• Begrünung der nicht überbauten Grundstücksflächen und Anpflanzung von<br />

Einzelbäumen<br />

5.3 Ausgleichsmaßnahmen<br />

Negative Beeinträchtigungen auf die Naturgüter <strong>können</strong> aufgrund der im Bestand<br />

vorbelasteten Flächen nach Ausschöpfung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />

und unter Berücksichtigung der geplanten Grünfläche im Plangebiet vollständig kompensiert<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Stand 05.03.2012


<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 19<br />

6 Gesamtbilanzierung Eingriff – Ausgleich/ Ersatz<br />

6.1 Bewertung der Biotoptypen<br />

Die Bedeutung der Biotoptypen wird anhand der Kriterien Natürlichkeit,<br />

Seltenheit / Gefährdung und zeitliche Wiederherstellbarkeit klassifiziert. Als<br />

Ausgangszustand wer<strong>den</strong> vorbelastete Ruderal- und Scherrasenflächen und versiegelte<br />

Weg- und Platzflächen zu Grunde gelegt. Die Ruderal- und Scherrasenflächen haben<br />

aufgrund der Vorbelastungen eine geringe Wertigkeit. Die vesiegelten Flächen haben keine<br />

Wertigkeit.<br />

6.2 Bilanzierung<br />

Durch die Bebauung der brachliegen<strong>den</strong> Flächen wird eine Baulücke gefüllt und<br />

städtebauliche Struktur zwischen „Kaufland“, Möbelmarkt und Mc Donald`s wird baulich<br />

geschlossen, so dass es zu einer Aufwertung des Landschaftsbildes kommt.<br />

Im Plangebiet sind eine Sondergebietsfläche (Handel) von 7.180 m², ein eingeschränktes<br />

Gewerbegebiet von 1.808 m² und eine öffentliche Verkehrsfläche von 148 m² festgesetzt.<br />

Die öffentliche Verkehrsfläche gibt es bereits im Bestand und es sind insgesamt bereits<br />

5.442 m² teilversiegelte und versiegelte Flächen im B-Plangebiet vorhan<strong>den</strong>. Entsprechend<br />

der GRZ 0,8 <strong>können</strong> im B-Plangebiet insgesamt bis zu 7.066 m² versiegelt wer<strong>den</strong>. Laut<br />

aktuellem Stand der Entwurfsplanung sollen jedoch nur 7.037 m² versiegelt. Somit wird es<br />

zu einer maximalen Neuversiegelung von insgesamt 1.595 m² kommen. Dem gegenüber<br />

verbleiben 1.944 m² zu begrünende Flächen innerhalb des B-Plangebietes, auf <strong>den</strong>en in<br />

zusammenhängen<strong>den</strong> Freiflächen Strauchpflanzungen und Baumpflanzungen vorgesehen<br />

sind. Es sollen vier Laubbäume im Bereich der Stellflächen gepflanzt wer<strong>den</strong>. Zusätzlich soll<br />

je 1.000 m² bebauter Grundstücksfläche auf <strong>den</strong> unbebauten Grundstücksflächen je 1<br />

mittelkroniger Baum gepflanzt wer<strong>den</strong>. Aufgrund dieser Bepflanzung kommt es zu einer<br />

wesentlichen Aufwertung der Flächen und die äußere Eingrünung verbessert das<br />

Landschaftsbild erheblich. Das Verhältnis von möglicher Neuversiegelung zu <strong>den</strong><br />

aufgewerteten begrünten Flächen liegt bei 1:1,2. Mit diesem ausgewogenen Verhältnis kann<br />

der durch die Bebauung verursachte Eingriff aufgrund der Vorbelastung der Flächen durch<br />

die angrenzende Nutzungen und der bereits vorhan<strong>den</strong>en Versiegelung innerhalb der<br />

Grenzen des B-Plangebietes im ausreichen<strong>den</strong> Maße kompensiert wer<strong>den</strong>.<br />

Stand 05.03.2012


<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 20<br />

7 Zusammenfassung<br />

Mit der Umsetzung der Ziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 64<br />

„Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong> keine erheblichen Auswirkungen auf die<br />

Umwelt verbun<strong>den</strong>. Aufgrund der Vorbelastung durch die angrenzen<strong>den</strong> Straßen und<br />

Gewerbeflächen, der derzeitigen Nutzung des B –Plangebietes <strong>als</strong> Waschanlage und<br />

versiegelte Platz- und Wegeflächen und der vorbelasteten Ruderal- und Scherrasenflächen<br />

wer<strong>den</strong> keine hochwertigen Strukturen überplant. Durch <strong>den</strong> Neubau von Gebäu<strong>den</strong>, Parkund<br />

Stellflächen sowie der Zuwegung kommt es im Plangebiet zu einem Eingriff. Mit der<br />

Festsetzung der Flächen <strong>als</strong> Sondergebiet und eingeschränktes Gewerbegebiet mit einer der<br />

Grundflächenzahl von 0,8 GRZ <strong>können</strong> im B-Plangebiet insgesamt bis zu 7.066 m² versiegelt<br />

wer<strong>den</strong>. Im Bestand sind bereits 5.442 m² Fläche teilversiegelt bzw. versiegelt. Laut<br />

aktuellem Stand der Entwurfsplanung sollen jedoch nur 7.037 m² versiegelt. Somit wird es<br />

zu einer maximalen Neuversiegelung von insgesamt 1.595 m² kommen. Dem gegenüber<br />

verbleiben 1.944 m² zu begrünende Flächen innerhalb des B-Plangebietes, auf <strong>den</strong>en in<br />

zusammenhängen<strong>den</strong> Freiflächen Strauchpflanzungen und Baumpflanzungen vorgesehen<br />

sind.<br />

Zur Minimierung des Eingriffs in Natur und Landschaft wer<strong>den</strong> zur Förderung der äußeren<br />

Eingrünung des Plangebietes Pflanzflächen und zur Förderung der inneren Begrünung<br />

Baum- und Strauchpflanzungen festgesetzt. Die grünordnerischen Maßnahmen zielen darauf<br />

ab, eine innere Strukturierung und äußere Abgrenzung des Gebietes zu benachbarten<br />

Nutzungen zu erzielen. Für die Bereiche um <strong>den</strong> geplanten Fachmarkt wur<strong>den</strong> Flächen mit<br />

Pflanzbindungen für Bäume und Sträucher ausgewiesen, hier sind Pflanzungen mit<br />

freiwachsen<strong>den</strong> Sträuchern in aufgelockerter Anordnung anzulegen, um eine naturnahe<br />

Abgrenzung des Baugebietes zu entwickeln und um <strong>den</strong> Verlust der vorhan<strong>den</strong>en ruderalen<br />

Vegetation zu kompensieren. Mit diesen Flächen wer<strong>den</strong> die Randbereiche des<br />

Plangebietes hervorgehoben und anderseits wird das gesamte von Gewerbe und Handel<br />

geprägte Areal besser strukturiert.<br />

Für die Stellplatzflächen wur<strong>den</strong> 4 Baumpflanzungen ohne direkten räumlichen Bezug<br />

festgesetzt, um <strong>den</strong> Spielraum für die Ausführung des Vorhabens nicht einzuengen. Mit<br />

diesen Festsetzungen wird eine Mindestbegrünung des Parkplatzes gesichert. Auf <strong>den</strong> nicht<br />

überbauten Flächen ist je 1.000 m² überbauter Grundstücksfläche mindestens ein<br />

mittelkroniger Laubbaum zu pflanzen. Die Baumpflanzungen innerhalb des B-Plangebietes<br />

führen dazu, dass die Aufheizung durch die Beschattungswirkung verringert, Staub<br />

gebun<strong>den</strong> und die Luftfeuchtigkeit erhöht wird. Diese Maßnahmen dienen, neben der<br />

Verbesserung der lokalklimatischen Verhältnisse auch der Lebensraumschaffung für die<br />

Fauna und der Verbesserung des Landschaftsbildes.<br />

Stand 05.03.2012


<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 21<br />

Der verursachte Eingriff kann aufgrund der vorbelasteten Flächen (Versiegelung im B-<br />

Plangebiet und Nutzung der angrenzen<strong>den</strong> Flächen <strong>als</strong> Parkplatz) mit <strong>den</strong> genannten<br />

Maßnahmen innerhalb des B-Plangebietes im ausreichen<strong>den</strong> Maße kompensiert wer<strong>den</strong>.<br />

Das Verhältnis von möglicher Neuversiegelung zu hochwertig begrünten Flächen liegt dabei<br />

bei ca. 1:1,2. Die Schließung der jetzigen Baulücke und die äußere und innere Eingrünung<br />

B-Plangebietes führen zudem zu einer Aufwertung des Landschaftsbildes.<br />

Im Plangebiet sind keine Schutzgebiete nach Naturschutzrecht, Bau<strong>den</strong>kmäler sowie<br />

archäologischen Denkmäler vorhan<strong>den</strong>. archäologischen Denkmäler vorhan<strong>den</strong>.<br />

Westlich und nördlich des Plangebietes befin<strong>den</strong> sich zwei Landschaftsschutzgebiete:<br />

- LSG „Kuhndorfer Bachtal“ Entfernung ca. 750 m, Lage westlich<br />

- LSG „Elsteraue“ Entfernung ca. 2,1 km, Lage nördlich<br />

Das B-Plangebiet befindet sich außerhalb der Landschaftsschutzgebiete, so dass kein<br />

Eingriff in die Schutzgebiete erfolgt. Eine indirekte Beeinträchtigung der Schutzgebietsziele<br />

kann ebenfalls ausgeschlossen wer<strong>den</strong>, weil sich zwischen <strong>den</strong> Landschaftsschutzgebieten<br />

und dem B-Plangebiet Straßen und bebaute Flächen befin<strong>den</strong>. Diese stellen bereits eine<br />

Vorbelastung dar und schirmen zugleich das B- Plangebiet zum Landschaftsschutzgebiet<br />

hin ab.<br />

Stand 05.03.2012


<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 22<br />

8 Quellen<br />

- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“<br />

in <strong>Zeitz</strong>, Stand März 2012<br />

- Planungsregion Halle (2010): Regionaler Entwicklungsplan, am 27. Mai 2010 und 26.<br />

Oktober 2010 durch die Regionalversammlung mit Beschluss- Nr. III/194-2010<br />

beschlossen, genehmigt durch die Bescheide der obersten Landesplanungsbehörde vom<br />

20. Juli 2010, 04. Oktober 2010 und 18. November 2010.<br />

- http://www.sachsen-anhalt.de/ Februar 2012<br />

Stand 05.03.2012

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