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<strong>Umweltbericht</strong><br />
zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64<br />
„Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“<br />
in <strong>Zeitz</strong><br />
März 2012<br />
VON ZITZEWITZ + Heil GmbH<br />
Rosenstraße 7<br />
01445 Radebeul<br />
Landschaftsarchitektur-<br />
Büro Grohmann<br />
Wasastraße 8<br />
01219 Dres<strong>den</strong>
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan<br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64<br />
„Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“<br />
in <strong>Zeitz</strong><br />
Auftraggeber<br />
VON ZITZEWITZ + Heil GmbH<br />
Rosenstraße 7<br />
01445 Radebeul<br />
Auftragnehmer<br />
Planungsbüro Bothe<br />
Wasastraße 8<br />
01219 Dres<strong>den</strong><br />
Tel.: 0351/4 76 31 77<br />
Fax: 0351/4 76 31 85<br />
web: http://planungsbuero-bothe.de<br />
Landschaftsarchitektur-Büro Grohmann<br />
Wasastraße 8<br />
01219 Dres<strong>den</strong><br />
Tel.: 0351 / 877 34-0<br />
Fax: 0351 / 877 34 66<br />
e-mail: info@buero-grohmann.de<br />
web: http://buero-grohmann.de<br />
Bearbeiter:<br />
Dipl.-Ing. Lutz Grohmann<br />
Dipl.-Ing. (FH) Michael Mittelbach<br />
Stand 05.03.2012
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 1<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Einleitung 2<br />
2 Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes 3<br />
2.1 Räumliche Einordnung 3<br />
2.2 Nutzungsart 4<br />
2.3 Nutzungsintensität 5<br />
2.4 Verkehrsintensität 5<br />
2.5 Emissionen / Immissionen 5<br />
2.6 Bedarf an Grund und Bo<strong>den</strong> 6<br />
2.7 Bestehende Festsetzungen in Fachgesetzen und -plänen des Umweltschutzes 6<br />
3 Beschreibung der Bestandssituation 8<br />
3.1 Geologie und Bo<strong>den</strong> 8<br />
3.2 Hydrologische Verhältnisse 8<br />
3.3 Klimatische Verhältnisse 8<br />
3.4 Allgemeine Flächennutzung und Biotop- und Nutzungsstruktur 8<br />
3.5 Landschaftsbild und Erholung 10<br />
3.6 Schutzgebiete 10<br />
3.7 Zusammenfassung 10<br />
Beschreibung / Bewertung der Umweltauswirkungen 11<br />
3.8 Bestandsaufnahme und Bewertung der Biotoptypen im Untersuchungsraum 11<br />
3.9 Zu erwartende Auswirkungen auf naturräumliche Potentiale / Vermeidungs- und<br />
Minimierungsmaßnahmen 11<br />
3.10 Zusammenfassung 14<br />
4 Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes 15<br />
4.1 Entwicklung bei Durchführung der Planung 15<br />
4.2 Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung (sogenannte „Null-Variante“) 16<br />
4.3 Zusammenfassung 16<br />
5 Anpassung der Planung und Maßnahmen zur Minimierung der negativen<br />
Auswirkungen 17<br />
5.1 Vermeidungsmaßnahmen 17<br />
5.2 Verminderungs- und Schutzmaßnahmen 17<br />
5.3 Ausgleichsmaßnahmen 18<br />
6 Gesamtbilanzierung Eingriff – Ausgleich/ Ersatz 19<br />
6.1 Bewertung der Biotoptypen 19<br />
6.2 Bilanzierung 19<br />
7 Zusammenfassung 20<br />
8 Quellen 22<br />
Stand 05.03.2012
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 2<br />
1 Einleitung<br />
Der Vorhabensträger VON ZITZEWITZ + Heil GmbH plant eine bestehende Baulücke in der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> im Dreieck zwischen Hainichener Dorfstraße und Geußnitzer Straße durch die<br />
Errichtung eines Heimtextilienfachmarktes einer ergänzen<strong>den</strong> Nutzung mit einer weiteren<br />
Verkaufseinrichtung zuzuführen. In Vorgesprächen des Grundstückseigentümers und<br />
Vorhabenträgers mit der <strong>Stadt</strong>verwaltung von <strong>Zeitz</strong> ist klargestellt wor<strong>den</strong>, dass die<br />
bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen dafür mit Hilfe einer verbindlichen Bauleitplanung<br />
geschaffen wer<strong>den</strong> müssen. Einem vom Vorhabenträger gestellten Antrag vom 25.10.2011<br />
zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 „Lückenschließung<br />
Hainichener Dorfstraße“ ist stattgegeben wor<strong>den</strong> und es wurde mit dem<br />
Aufstellungsbeschluss des <strong>Stadt</strong>rates vom 22.12.2011 das entsprechende<br />
Bauleitplanverfahren eingeleitet. Ziel ist es mit der Umsetzung des Vorhabens die<br />
städtebauliche Struktur zwischen „Kaufland“, Möbelmarkt und Mc Donald`s baulich zu<br />
schließen. Zur Festschreibung der städtebaulichen Ordnung soll die Aufstellung des<br />
vorliegen<strong>den</strong> Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dienen.<br />
Bei der Aufstellung des B – Planes wer<strong>den</strong> die Belange des Umweltschutzes einschließlich<br />
des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch die integrierte Grünordnung und <strong>den</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong> im erforderlichen Maße berücksichtigt.<br />
Auf der Basis der planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes und der<br />
Grünordnung sind mit dem <strong>Umweltbericht</strong> die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf<br />
die naturräumlichen Potentiale zu betrachten und die naturschutzfachliche Eingriffsregelung<br />
ist zu behandeln.<br />
Stand 05.03.2012
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 3<br />
2 Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes<br />
2.1 Räumliche Einordnung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> liegt an der Weißen Elster und gehört zum Burgenlandkreis. Das Plangebiet<br />
befindet sich im Süd-Osten der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> in unmittelbarer Nähe der Bundesstraße B 180<br />
(Geußnitzer Straße). Die Entfernung zum <strong>Stadt</strong>zentrum beträgt ca. 2,5 km. Das Plangebiet<br />
ist von bebauten Flächen und Straßen umschlossen. Im Nor<strong>den</strong> verläuft die Hainichener<br />
Dorfstraße, im Westen befindet sich ein MC Donalds- Restaurant und eine<br />
Autowaschanlage, im Osten liegen die Parkplatzflächen des Kauflands und im Sü<strong>den</strong><br />
schließen sich Ruderalflächen und ein Möbelgeschäft an. Der Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplanes hat eine genaue Größe von 8.981 m². Er beinhaltet die Flurstücke 153,<br />
219 und Teile des Flurstückes 154 in der Gemarkung <strong>Zeitz</strong> Flur 25. Die Einbeziehung des<br />
Flurstückes 219, auf dem sich gegenwärtig eine Autowaschanlage befindet, ist zur<br />
Festschreibung der städtebaulichen Ordnung entsprechend <strong>den</strong> aktuellen<br />
Entwicklungsabsichten und <strong>den</strong> damit verbun<strong>den</strong>en funktionellen Erfordernissen der<br />
Erschließung des geplanten Marktes erforderlich gewor<strong>den</strong>.<br />
Abbildung 1: Räumliche Einordnung<br />
Plangebiet<br />
<strong>Zeitz</strong><br />
Stand 05.03.2012
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 4<br />
2.2 Nutzungsart<br />
Die Art der baulichen Nutzung wurde im Bebauungsplan wie folgt festgeschrieben:<br />
• Sondergebietsflächen (Handel) (7.025 m²)<br />
• Eingeschränktes Gewerbegebiet (1.808 m²)<br />
• Öffentliche Straßenverkehrsfläche (Fußweg) (148 m²)<br />
Als zulässige Nutzungsart wird für einen Teil des B-Plangebietes ein Sondergebiet gemäß §<br />
11 Abs. 3 BauNVO 1990 festgesetzt. Die zulässige Grundflächenzahl beträgt 0,8 und die<br />
maximale Verkaufsfläche wird auf 2.400 m² begrenzt. Für <strong>den</strong> verbleiben<strong>den</strong> Teil des<br />
Flurstückes 219, auf dem sich die vorhan<strong>den</strong>e Autowaschanlage „WashTec“ befindet, ist <strong>als</strong><br />
zulässige Nutzungsart ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) festgesetzt wor<strong>den</strong>.<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes wer<strong>den</strong> 3 Baufelder festgesetzt. Die maximal<br />
zulässige Gebäudehöhe über <strong>den</strong> Höhenbezug NHN beträgt 257,00 m.<br />
Zur Minimierung des Eingriffs in Natur und Landschaft wer<strong>den</strong> zur Förderung der äußeren<br />
Eingrünung des Plangebietes Pflanzflächen und zur Förderung der inneren Begrünung<br />
Baumpflanzungen festgesetzt. Die grünordnerischen Maßnahmen zielen darauf ab, eine<br />
innere Strukturierung und äußere Abgrenzung des Gebietes zu benachbarten Nutzungen zu<br />
erzielen.<br />
Für die Bereiche um <strong>den</strong> geplanten Fachmarkt wur<strong>den</strong> Flächen mit Pflanzbindungen für<br />
Bäume und Sträucher ausgewiesen, hier sind Pflanzungen mit freiwachsen<strong>den</strong> Sträuchern in<br />
aufgelockerter Anordnung anzulegen, um eine naturnahe Abgrenzung des Baugebietes zu<br />
entwickeln und um <strong>den</strong> Verlust der vorhan<strong>den</strong>en ruderalen Vegetation zu kompensieren.<br />
Diese Flächen heben die Randbereiche des Plangebietes hervor und strukturieren das von<br />
Gewerbe und Handel geprägte Areal besser.<br />
Für die Stellplatzflächen wur<strong>den</strong> 4 Baumpflanzungen ohne direkten räumlichen Bezug<br />
festgesetzt, um <strong>den</strong> Spielraum für die Ausführung des Vorhabens nicht einzuengen. Mit<br />
diesen Festsetzungen wird eine Mindestbegrünung des Parkplatzes gesichert. Zusätzlich ist<br />
auf <strong>den</strong> nicht überbauten Flächen je 1.000 m² überbauter Grundstücksfläche mindestens ein<br />
mittelkroniger Laubbaum zu pflanzen. Die Baumpflanzungen innerhalb des B-Plangebietes<br />
führen dazu, dass die Aufheizung durch die Beschattungswirkung verringert, Staub<br />
gebun<strong>den</strong> und die Luftfeuchtigkeit erhöht wird. Diese Maßnahmen dienen, neben der<br />
Verbesserung der lokalklimatischen Verhältnisse auch der Lebensraumschaffung für die<br />
Fauna und der Verbesserung des Landschaftsbildes.<br />
Stand 05.03.2012
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 5<br />
2.3 Nutzungsintensität<br />
Mit der Festsetzung des Plangebietes <strong>als</strong> Sondergebiet und eingeschränktes Gewerbegebiet<br />
ist eine Änderung der bisherigen Nutzung bei gleichzeitiger Intensivierung der Nutzung<br />
verbun<strong>den</strong>. Es kommt dabei zu einer Intensivierung des Lieferverkehrs sowie des<br />
Individualverkehrs und einige Flächen wer<strong>den</strong> neu versiegelt.<br />
2.4 Verkehrsintensität<br />
Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt über die bestehende<br />
Verkehrsanbindung an das vorhan<strong>den</strong>e Straßennetz. <strong>Sie</strong> ist über die bereits vorhan<strong>den</strong>en<br />
Einfahrt- und Ausfahrtbereiche an der Hainichener Dorfstraße vorgesehen. Diese<br />
Einfahrtbereiche sind im Bereich des Flurstückes 219 und 153 in <strong>den</strong> Plan entsprechend<br />
übernommen wor<strong>den</strong> und sichern eine ausreichende Erschließung für <strong>den</strong> geplanten<br />
Textilmarkt. Dabei kommt es zu einer Intensivierung des Lieferverkehrs und des<br />
Individualverkehrs, die jedoch aufgrund der Vorbelastung durch die angrenzen<strong>den</strong><br />
Gewerbeflächen mit Kaufland und Möbelmarkt sowie der Autowaschanlage unerheblich ist.<br />
2.5 Emissionen / Immissionen<br />
Die technische Ver- und Entsorgung des Standortes ist über das vor Ort vorhan<strong>den</strong>e<br />
Erschließungssystem <strong>als</strong> gesichert zu betrachten. Das mit der Ausführungsplanung<br />
beauftragte Ingenieurbüro hat dazu mit <strong>den</strong> <strong>Stadt</strong>werken <strong>Zeitz</strong> Vorgespräche geführt.<br />
Detaillierte Angaben wer<strong>den</strong> im Zuge des Aufstellungsverfahrens für <strong>den</strong> Bebauungsplan<br />
zum Zeitpunkt des förmlichen Verfahrens in die Begründung aufgenommen.<br />
Aufgrund des zu erwarten<strong>den</strong> erhöhten Verkehrsaufkommens wird es zu Lärm- und<br />
Schadstoffemissionen kommen. Da das Gewerbegebiet unmittelbar an der Hainichener<br />
Dorfstraße und in direkter Nachbarschaft zu anderen Gewerbeflächen liegt, besteht bereits<br />
eine Vorbelastung, so dass die zusätzlichen Emissionen <strong>als</strong> unerheblich angesehen wer<strong>den</strong><br />
<strong>können</strong>.<br />
Stand 05.03.2012
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 6<br />
2.6 Bedarf an Grund und Bo<strong>den</strong><br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 8.981 m², die folgendermaßen<br />
genutzt wer<strong>den</strong> sollen:<br />
Sondergebietsflächen (Handel) (GRZ 0,8)<br />
(davon 80 % bebaubar und 20 % unversiegelt)<br />
Eingeschränktes Gewerbegebiet (GRZ 0,8)<br />
(davon 80 % bebaubar und 20 % unversiegelt)<br />
7.025 m²<br />
1.808 m²<br />
Öffentliche Straßenverkehrsfläche 148 m²<br />
2.7 Bestehende Festsetzungen in Fachgesetzen und -plänen des<br />
Umweltschutzes<br />
Im Regionalen Entwicklungsplan der Region Halle mit dem Stand vom Dezember 2010 ist<br />
<strong>Zeitz</strong> raumordnerisch <strong>als</strong> Mittelzentrum eingestuft. Ein im Regionalplan festgeschriebenes<br />
Ziel ist dabei die Bindung großflächiger Einzelhandelsbetriebe an zentrale Orte der oberen<br />
und mittleren Stufe. Als Ergänzung des bestehen<strong>den</strong> großflächigen Einzelhandels „Kaufland“<br />
und Möbelmarkt ist der geplante Standort eindeutig <strong>als</strong> integrierter Standort im<br />
<strong>Sie</strong>dlungsgefüge des Mittelzentrums <strong>Zeitz</strong> zu charakterisieren. Er entspricht damit der<br />
zentralörtlichen Versorgungsfunktion.<br />
Im verbindlich vorliegen<strong>den</strong> Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> und umgebende<br />
Gemein<strong>den</strong> ist der Planbereich <strong>als</strong> gemischte Baufläche dargestellt. Da jedoch mit dem<br />
geplanten Vorhaben eine Verkaufseinrichtung errichtet wer<strong>den</strong> soll, die <strong>als</strong> großflächiger<br />
Einzelhandelsbetrieb im konkreten Fall zwingend die Festsetzung eines Sondergebietes<br />
gemäß § 10 Abs. 3 BauNVO erfordert, kann der vorliegende Bebauungsplan nicht aus dem<br />
Flächennutzungsplan entwickelt wer<strong>den</strong>. Deshalb soll auch mit der zur Zeit laufen<strong>den</strong><br />
Planung der Flächennutzungsplan entsprechend geändert wer<strong>den</strong>.<br />
Der vorliegende Vorhabenbezogene Bebauungsplan bedarf somit der Genehmigung durch<br />
die höhere Verwaltungsbehörde. [Bereits am 16.04.2004 wurde die Fortschreibung und<br />
Digitalisierung des Flächennutzungsplanes bzw. Anpassung an die geänderten<br />
Rahmenbedingungen beschlossen]. Unter Berücksichtigung des Standes der<br />
Planungsarbeiten kann mit Sicherheit angenommen wer<strong>den</strong>, dass der vorliegende<br />
Bebauungsplan aus <strong>den</strong> künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt sein<br />
wird.<br />
Stand 05.03.2012
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 7<br />
Die Grundlagen für die naturräumlichen Aussagen des Plangebiet sind <strong>den</strong> interaktiven<br />
Karten des Landesamtes für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt und <strong>den</strong><br />
Stellungnahmen von Fachbehör<strong>den</strong> zum B-Plan entnommen wor<strong>den</strong>. Diese wur<strong>den</strong> mit<br />
eigenen Erhebungen ergänzt. Es ergeben sich folgende grundsätzliche naturräumliche<br />
Aussagen:<br />
Stand 05.03.2012
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 8<br />
3 Beschreibung der Bestandssituation<br />
3.1 Geologie und Bo<strong>den</strong><br />
Im Vorhabensgebiet sind laut Angaben des Landesamtes für Geologie und Bergwesen unter<br />
geringmächtigen tonig-schluffigen pleistozänen Ablagerungen Ton- und Schluffsteine des<br />
Buntsandsteines zu erwarten. Alle diese bindigen Schichten weisen nur eine geringe<br />
Mächtigkeit auf. Die natürlichen Bö<strong>den</strong> sind Paragley- Brauner<strong>den</strong> aus Löss und weisen eine<br />
mittlere Frischestufe auf, ten<strong>den</strong>ziell ist Staunässe vorhan<strong>den</strong>. Als Bo<strong>den</strong>typen sind<br />
hauptsächlich Lehmbö<strong>den</strong> anzutreffen.<br />
Das Plangebiet ist durch die bisherige Nutzung <strong>als</strong> Waschanlage im westlichen Bereich und<br />
<strong>als</strong> Stellplatz mit <strong>den</strong> teil- und vollversiegelten Flächen und angrenzen<strong>den</strong> Ruderalflächen<br />
sowie aufgrund der benachbarten Straßen- und Gewerbeflächen in einem hohem Maße<br />
durch anthropogen veränderte Flächen geprägt. Die Lebensraumfunktion (Naturnähe) der<br />
Bö<strong>den</strong> im Plangebiet wird gering bis sehr gering bewertet. Das Wasserhaushaltspotenzial ist<br />
ebenfalls <strong>als</strong> gering zu bewerten. Archivbö<strong>den</strong> sind für das Plangebiet gegenwärtig nicht<br />
bekannt.<br />
3.2 Hydrologische Verhältnisse<br />
Im Plangebiet ist kein natürliches Oberflächengewässer vorhan<strong>den</strong>. Die natürlichen<br />
Versickerungsmöglichkeiten auf dem Gelände sind wegen der bindigen Bo<strong>den</strong>verhältnisse<br />
<strong>als</strong> ungünstig einzuschätzen. Die bindigen Bö<strong>den</strong> bewirken einen relativ guten Schutz des<br />
Hauptgrundwasserleiters, so dass er gegenüber Schadstoffeintrag <strong>als</strong> relativ geschützt gilt.<br />
3.3 Klimatische Verhältnisse<br />
Die durchschnittliche Lufttemperatur in <strong>Zeitz</strong> beträgt 9,0 °C, der jährliche Niederschlag 564<br />
Millimeter. Klimatisch gesehen ist der Planungsraum wegen der geringen Größe, wegen<br />
fehlender vegetativer Deckung und der angrenzen<strong>den</strong> überbauten Flächen ohne Bedeutung.<br />
Kaltluft mit Wirksamkeit für angrenzend bebaute Flächen kann auf der kleinen Fläche nicht<br />
entstehen.<br />
3.4 Allgemeine Flächennutzung und Biotop- und Nutzungsstruktur<br />
Die Bestandsaufnahme der Vegetation erfolgte Mitte Oktober 2011. Im Plangebiet sind durch<br />
die Nutzung von Teilflächen <strong>als</strong> Autowaschanlage und <strong>als</strong> teilversiegelter Parkplatz sowie die<br />
Entwicklung der angrenzen<strong>den</strong> Flächen <strong>als</strong> Parkplatz für das Kaufland und aufgrund der<br />
Stand 05.03.2012
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 9<br />
nördlich verlaufen<strong>den</strong> Straße keine hochwertigen Biotopstrukturen mehr vorhan<strong>den</strong>. Die<br />
Ruderalflächen mit <strong>den</strong> einzeln vorkommen<strong>den</strong> Gehölzen sind auf Grund der Vorbelastung<br />
durch <strong>den</strong> Straßenverkehr und wegen fehlender Vernetzungsmöglichkeiten ohne Bedeutung<br />
für <strong>den</strong> Arten- und Biotopschutz. In der näheren Umgebung des Plangebietes sind für <strong>den</strong><br />
Arten- und Biotopschutz die nördlich und westlich gelegenen Dauerkleingartenflächen <strong>als</strong><br />
höherwertig einzustufen.<br />
Aufgrund der starken anthropogenen Überprägung und der geringen Strukturvielfalt ist das<br />
Plangebiet <strong>als</strong> eigenständiger Lebensraum für Tierarten von geringer Bedeutung. Es<br />
kommen keine gesetzlich geschützten Tierarten (Rote Liste-Arten) vor. Eine erhebliche<br />
Beeinträchtigung von nach § 44 BNatSchG besonders und streng geschützten Tierarten<br />
kann ausgeschlossen wer<strong>den</strong>.<br />
Stand 05.03.2012
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 10<br />
3.5 Landschaftsbild und Erholung<br />
Das Landschaftsbild auf dem Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> wird unter anderem durch <strong>den</strong> Fluss<br />
Weiße Elster geprägt. Die Kernstadt gliedert sich dabei in die Unterstadt, die an der Elster<br />
liegt und die Oberstadt, die am und auf dem Berg liegt. Der Landschaftsraum um das<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Zeitz</strong> ist durch eine agrarische Nutzung aber auch durch größere Waldflächen im<br />
Nor<strong>den</strong> und Sü<strong>den</strong> der <strong>Stadt</strong> gekennzeichnet. Das Schloss Moritzburg mit seinem<br />
Schlosspark und viele alte historische Gebäude wie die Michaeliskirche, der Dom St. Peter<br />
und Paul und das Franziskanerkloster sind wertvolle Elemente der Kulturlandschaft und des<br />
Landschaftserlebens.<br />
Eine Erholungseignung des Planungsgebietes ist dagegen wegen der aktuellen und der<br />
angrenzen<strong>den</strong> Nutzungen nicht gegeben. Aufgrund der vorhan<strong>den</strong>en Bebauung im Umfeld<br />
des Plangebietes ist die Fläche auch aus Sicht des Landschaftsbildes ohne Bedeutung und<br />
bedarf insgesamt einer Aufwertung.<br />
3.6 Schutzgebiete<br />
Im Plangebiet sind keine Schutzgebiete nach Naturschutzrecht, Bau<strong>den</strong>kmäler sowie<br />
archäologischen Denkmäler vorhan<strong>den</strong>.<br />
Nördlich des B-Plangebiet befindet sich das Landschaftsschutzgebiet „Elsteraue“ und<br />
westlich das LSG „Kuhndorfer Bachtal“. Die Schutzgebiete liegen in einer Entfernung von<br />
mindestens 750 m bzw. 2,1 km zum B-Plangebiet, so dass kein Eingriff erfolgt. Eine indirekte<br />
Beeinträchtigung der Schutzgebietsziele kann ebenfalls ausgeschlossen wer<strong>den</strong>, weil sich<br />
zwischen <strong>den</strong> Landschaftsschutzgebieten und dem B-Plangebiet viele bebaute Flächen und<br />
Straßen befin<strong>den</strong>. Diese stellen bereits eine Vorbelastung dar und schirmen zugleich das B-<br />
Plangebiet zu <strong>den</strong> Landschaftsschutzgebieten hin ab.<br />
.<br />
3.7 Zusammenfassung<br />
Die Wertigkeit des Plangebietes für <strong>den</strong> Arten- und Biotopschutz ist wegen der<br />
anthropogenen Nutzung und der Vorbelastung durch angrenzende Flächen <strong>als</strong> gering<br />
einzuschätzen. Die Bo<strong>den</strong>- und Grundwasserverhältnisse entsprechen <strong>den</strong><br />
regionaltypischen Gegebenheiten und stellen keine Besonderheit dar. Es sind keine<br />
Schutzgebiete im Planungsgebiet vorhan<strong>den</strong>. Das südlich gelegene<br />
Landschaftsschutzgebiet „Kuhndorfer Bachtal“ und das nördlich gelegene LSG „Elsteraue“<br />
sind nicht betroffen.<br />
Stand 05.03.2012
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 11<br />
Beschreibung / Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
3.8 Bestandsaufnahme und Bewertung der Biotoptypen im<br />
Untersuchungsraum<br />
Biotoptypen<br />
Im Plangebiet sind derzeit nachfolgende Biotoptypen vorhan<strong>den</strong> (Nummerierung nach<br />
Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt 2004):<br />
- URB Ruderalflur<br />
- GSB Scherrasen<br />
- VWD Weg, versiegelt<br />
- VPX unbefestigter Platz<br />
- VPZ befestigter Platz<br />
Die Bedeutung der einzelnen Teilbereiche für Arten und Biotope wer<strong>den</strong> wie folgt bewertet:<br />
Die versiegelten und teilversiegelten Platz- und Wegeflächen haben keinen Wert. Die<br />
Ruderal- und Scherrasenflächen wer<strong>den</strong> aufgrund ihrer eingeschränkten Artenvielfalt und<br />
wegen der anthropogenen Beeinträchtigung mit einer sehr geringen Bedeutung für Arten und<br />
Biotope eingestuft. <strong>Sie</strong> sind wegen ihrer direkten Nähe zu <strong>den</strong> Straßen, <strong>den</strong> Parkplatzflächen<br />
von Kaufland und MC Donalds und der Waschanlage stark vorbelastet. Insgesamt wer<strong>den</strong><br />
die Flächen des B-Plangebietes mit einer geringen Bedeutung für Arten und Biotope<br />
eingestuft.<br />
3.9 Zu erwartende Auswirkungen auf naturräumliche Potentiale /<br />
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />
Im Folgen<strong>den</strong> wird eine Übersicht über die bei Durchführung des geplanten Bauvorhabens<br />
zu erwarten<strong>den</strong> Auswirkungen und die damit ggf. notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung<br />
und Verringerung der Negativwirkungen auf einzelne Landschaftspotentiale gegeben.<br />
Diese Betrachtung erfolgt auf der Basis des gelten<strong>den</strong> Naturschutzrechts. Nach dem in der<br />
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung an erster Stelle stehen<strong>den</strong> Vermeidungsgebot sind<br />
zunächst alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die durch <strong>den</strong> geplanten Eingriff zu erwarten<strong>den</strong><br />
Beeinträchtigungen zu vermei<strong>den</strong>. Ist dies nicht möglich, müssen alle <strong>als</strong> unvermeidbar<br />
eingestuften Beeinträchtigungen minimiert bzw. ausgeglichen wer<strong>den</strong>.<br />
Stand 05.03.2012
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 12<br />
3.9.1 Arten- und Biotoppotential<br />
Die Bebauung des Geländes führt zu einem Verlust von ca. 3.253 m² Ruderalfläche und<br />
286 m² Scherrasen. Diese Flächen haben im Plangebiet aufgrund ihrer intensiven Nutzung<br />
und der Vorbelastung einen geringen Biotopwert. Für <strong>den</strong> Arten- und Biotopschutz haben die<br />
Flächen des Plangebietes nur eine geringe Bedeutung. Die Inanspruchnahme der Fläche<br />
führt zur Verminderung von potentiellen Lebensbereichen für Flora und Fauna bzw. zum<br />
Verlust von Lebensraum. Auf <strong>den</strong> geplanten zum großen Teil mit Sträuchern und Bäumen zu<br />
bepflanzen<strong>den</strong> Randbereichen von insgesamt 1.944 m 2 erfolgt demgegenüber eine<br />
wesentliche Aufwertung der Biotopstrukturen.<br />
Minimierungsmaßnahmen sind möglich bei:<br />
• kleinstmögliche Dimensionierung der Baufelder und bedarfsangepasster und<br />
flächensparender Dimensionierung der Gebäudekomplexe und Zuwegungen,<br />
• rasche Neubepflanzung wieder bzw. neu zu begrünender Flächen<br />
• schnellstmögliche Bereitstellung von Lebensräumen durch rasche Neubepflanzung<br />
• größtmöglichste Durchgrünung des Baugebietes unter Verwendung heimischer<br />
standortgerechter Gehölze<br />
3.9.2 Bo<strong>den</strong>potential<br />
Die gesamten Baufelder (5.228 m²) des Plangebietes ausgenommen der bereits <strong>als</strong><br />
Autowaschanlage genutzten Bereiche erfahren eine Verdichtung und Veränderung durch<br />
<strong>den</strong> Einsatz von Großgeräten, Lagerflächen, Aufschüttung und Abgrabung. Mit der<br />
Überbauung der Fläche wird dieses Profil zerstört und der Bo<strong>den</strong> auf Dauer einer<br />
landschaftsgerechten Nutzung entzogen. Betroffen sind davon im überwiegen<strong>den</strong> Maße die<br />
bisherigen Bö<strong>den</strong> der Ruderalflächen. Die Funktion des Bo<strong>den</strong>s <strong>als</strong> Lebensraum und<br />
Versickerungszone bzw. <strong>als</strong> Wasserspeicher wird mit der zu erwarten<strong>den</strong> Neuversiegelung<br />
beeinträchtigt.<br />
Geht man von einer Versiegelung der Flächen unter Beachtung der GRZ 0,8 und der<br />
Straßenverkehrsflächen aus, so kommt zu einer maximal möglichen Versiegelung durch das<br />
Sondergebiet und das Gewerbegebiet von ca. 7.066 m². Laut aktuellem Stand des<br />
Entwurfsplanes sind es jedoch nur 7.037 m² die insgesamt versiegelt wer<strong>den</strong> sollen. Nach<br />
Abzug der bereits teilversiegelten und versiegelten Flächen ergibt das eine Neuversiegelung<br />
von 1.595 m².<br />
Stand 05.03.2012
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 13<br />
Folgende Minimierungsmaßnahmen sind notwendig:<br />
• Schutz der künftigen Grünfläche im Rahmen der Bauausführung<br />
• Begrenzung der Bebauung auf ein unbedingt notwendiges Maß, Einschränkung von<br />
Verkehrs- und Nebenflächen,<br />
• kleinstmögliche Dimensionierung von Arbeitsstreifen,<br />
• Sicherung und Wiedereinbau von Oberbo<strong>den</strong>,<br />
• Wiederherstellung der Arbeitsbereiche<br />
Ziel ist es, unbebaute Flächen zu schützen und das Aggregatgefüge von Flächen, die durch<br />
unmittelbare Baufeldnachbarschaft betroffen sind, zu erhalten (Porenvolumen, Durchlüftung,<br />
Wasserkapazität).<br />
3.9.3 Wasserpotential<br />
Infolge der Versiegelung von bisher unverdichteten Flächen bzw. durch die Verdichtung in<br />
der Bauphase kommt es zur Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate (Reduzierung<br />
des Wasseraufnahmevermögens). Darüber hinaus muss in der Bauphase mit stärkerer<br />
Gefährdung durch Schadstoffeinträge gerechnet wer<strong>den</strong>. Es ist deshalb auszuschließen,<br />
dass in der Bau- und Betriebsphase wassergefähr<strong>den</strong>de Stoffe in <strong>den</strong> Bo<strong>den</strong> bzw. das<br />
Grundwasser gelangen <strong>können</strong>.<br />
Um die Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes (Niederschlagsverluste,<br />
Schadstoffeinträge und Erhöhung der Abflussmenge in Fließgewässer) zu reduzieren, zählt<br />
zu <strong>den</strong> möglichen Minimierungsmaßnahmen:<br />
• Vorsorge gegen Schadstoffeinträge vor allem in der Bauphase;<br />
• Rückhaltung und Versickerung der anfallen<strong>den</strong> Niederschlagswasser auf Teilen der<br />
unbebauten Freiflächen.<br />
3.9.4 Klimatisches Regenerationspotential<br />
Das Klimapotential (=Fähigkeit des Raumes, auf klimatisch belastende Situationen, wie<br />
starke Aufheizung, ausgleichend zu wirken) und die Luftqualität wer<strong>den</strong> durch die geplante<br />
Baumaßnahme beeinträchtigt. Dem Gebiet wird aber nur eine kleine zusammenhängende<br />
Freifläche entzogen, die <strong>als</strong> Kaltluftentstehungsfläche nicht geeignet ist und damit für die<br />
bioklimatische Situation der umliegen<strong>den</strong> bebauten Flächen ohne Auswirkungen bleibt.<br />
Problematischer ist die Versiegelung im Plangebiet selbst, wo bei Strahlungswetterlagen<br />
Stand 05.03.2012
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 14<br />
verstärkt eine Aufheizung erfolgt. Deshalb wer<strong>den</strong> grünordnerische Maßnahmen zur inneren<br />
Durchgrünung und äußeren Eingrünung festgesetzt.<br />
Minimierungsmaßnahmen:<br />
• Begrünung der nicht überbauten Grundstücksflächen unter Verwendung von Großgrün<br />
(zur Erhöhung des Biomasseanteils mit positiven Wirkungen für die lokalklimatische<br />
Situation<br />
3.9.5 Erholungspotential / Landschaftsbild<br />
Für das Erholungspotential war das Plangebiet bisher nicht relevant. Deshalb ist mit der<br />
geplanten Bebauung keinerlei Beeinträchtigung von Erholungsfunktionen verbun<strong>den</strong>. Das<br />
Plangebiet ist allseitig von Straßen bzw. Bebauung umgeben. Die Fläche ist für das<br />
Landschaftsbild ohne Bedeutung. Es sind damit keine negativen Auswirkungen auf das<br />
Landschaftsbild verbun<strong>den</strong>. Im Gegenteil erfolgt durch die Bebauung und Begrünung eine<br />
Aufwertung des Landschaftsbildes<br />
Minimierungsmaßnahmen:<br />
• Zusätzliche Eingrünung des Plangebietes<br />
• rasche Begrünung innerhalb des Planungsraumes<br />
Unvermeidbare Beeinträchtigungen der naturräumlichen Potentiale, die zu einer<br />
nachhaltigen Verringerung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes bzw. zu<br />
Veränderungen des Landschaftsbildes führen, sind nach § 15 NatSchG auszugleichen bzw.<br />
es ist Ersatz zu leisten.<br />
3.10 Zusammenfassung<br />
Das Plangebiet wird zum großen Teil <strong>als</strong> versiegelte Platzfläche intensiv genutzt. Die<br />
Ruderalflächen sind aufgrund durch angrenzende Bereiche vorbelastet. Das B-Plangebiet<br />
und hat eine gering Bedeutung für das Arten- und Biotoppotential. Gegenüber einer neuen<br />
Bebauung und Versiegelung sind insbesondere das Bo<strong>den</strong>- und Wasserpotential<br />
empfindlich. Die Auswirkungen einer Veränderung auf die lokalklimatische Situation und die<br />
Erholungsfunktion sind gering und zu vernachlässigen.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 15<br />
4 Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes<br />
Nachfolgend wer<strong>den</strong> die zu erwarten<strong>den</strong> Auswirkungen der Umsetzung des<br />
Bebauungsplanes auf die verschie<strong>den</strong>en Schutzgüter prognostiziert.<br />
4.1 Entwicklung bei Durchführung der Planung<br />
Nr. Schutzgut mögliche Wirkfaktoren Umweltauswirkung<br />
1 Mensch<br />
Immissionen<br />
Geringe unerhebliche zusätzliche Emissionen durch sehr gering<br />
erhöhtes Verkehrsaufkommen<br />
Wohnen<br />
2 Arten und Biotope<br />
Naturnähe<br />
Lebensraum<br />
Vernetzung<br />
3 Bo<strong>den</strong><br />
Substrat<br />
Filterfunktion<br />
Bo<strong>den</strong>schichtung<br />
Erosion<br />
4 Wasser<br />
Oberflächengewässer<br />
Grundwasser<br />
5 Luft / Klima<br />
Kaltluftentstehung/<br />
Kaltluftabfluss<br />
6 Landschafts- /<br />
<strong>Sie</strong>dlungsbild<br />
Landschaftseinbindung<br />
Eigenart / Strukturvielfalt<br />
Erholungseignung<br />
Unter Beachtung der Vorbelastung eine unerhebliche<br />
Beeinträchtigung der Wohngebiete nördlich des<br />
Plangebietes durch Liefer- und Rangierverkehr.<br />
Vorbelastete Ruderalflächen sowie Scherrasen und<br />
damit verbun<strong>den</strong>e Teillebensräume wer<strong>den</strong> entzogen;<br />
Verlust von vorbelasteten Ruderalflächen und<br />
Scherrasenflächen;<br />
Da keine Vernetzungsfunktion gegeben ist, führen die<br />
geplanten Maßnahmen zu keiner Veränderung der<br />
Situation;<br />
Zerstörung der oberen Bo<strong>den</strong>schichten im bisher<br />
unbebauten Bereich,<br />
Beeinträchtigung durch zusätzliche Versiegelung<br />
Beeinträchtigung durch Versiegelung und Tiefbauarbeiten<br />
Durch Bebauung, Versiegelung und Begrünung wird<br />
Erosion nicht mehr auftreten.<br />
Keine, da keine natürlichen Gewässer vorhan<strong>den</strong>;<br />
Geringere Retentionsfähigkeit wahrscheinlich ohne<br />
Auswirkungen auf das Grundwasser, da bindige<br />
Deckschichten vorhan<strong>den</strong> sind.<br />
Keine, da keine Funktion <strong>als</strong> Kaltluftentstehungsgebiet,<br />
Abfluss auf Grund der Topografie nicht gegeben<br />
Das Plangebiet ist allseitig von Straßen bzw. Bebauung<br />
umgeben.<br />
Die Gesamtbaumasse übersteigt die im angrenzen<strong>den</strong><br />
Sondergebiet üblichen Bauvolumina nicht.<br />
Keine Erholungseignung im Bestand, deshalb mit<br />
Umsetzung der Planungsziele keine Beeinträchtigung.<br />
sehr gering<br />
Sehr gering<br />
gering<br />
kein<br />
gering<br />
gering<br />
gering<br />
keine<br />
keine<br />
gering<br />
keine<br />
keine<br />
gering<br />
keine<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 16<br />
Nr. Schutzgut mögliche Wirkfaktoren Umwelt-<br />
7 Kultur- und sonstige<br />
Sachgüter<br />
Denkmale<br />
Sachgüter<br />
8 Wechselwirkungen<br />
Wechselwirkungen<br />
zwischen <strong>den</strong><br />
Schutzgütern<br />
keine<br />
keine<br />
Es gibt keine Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur-<br />
und sonstige Sachgüter.<br />
Aufgrund der anthropogenen Vorprägung, der sehr<br />
geringen Erholungseignung und des geringen<br />
Biotoppotenti<strong>als</strong> wer<strong>den</strong> geringe Auswirkungen auf die<br />
Wechselwirkungen zwischen <strong>den</strong> Schutzgütern<br />
erwartet.<br />
4.2 Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung (sogenannte „Null-<br />
Variante“)<br />
auswirkung<br />
keine<br />
keine<br />
negativ<br />
Die Nullvariante würde kurzfristig die Beibehaltung der bestehen<strong>den</strong> Verhältnisse bedeuten –<br />
die Nichtrealisierung des geplanten Vorhabens. Es ist davon auszugehen, dass die noch<br />
unbebauten Flächen weiter <strong>als</strong> Stellflächen oder Ruderalflächen genutzt wer<strong>den</strong>. Die<br />
Bedeutung der Ruderalflächen für das Arten- und Biotoppotential und das Landschaftsbild<br />
würde leicht steigen. Damit würde aus der Sicht der Landschaftspflege im Idealfall nur eine<br />
geringfügige Aufwertung des Plangebietes erfolgen.<br />
4.3 Zusammenfassung<br />
Mit der Umsetzung des Vorhabens ergeben sich negative Auswirkungen auf die Umwelt:<br />
- Aufgrund der Neubebauung mit einer Grundflächenzahl von 0,8 (Sondergebiet und<br />
eingeschränktes Gewerbegebiet) <strong>können</strong> im Plangebiet zur Realisierung der Gebäude<br />
und der Nebenanlagen (z.B. Verkehrsflächen, Pkw – Stellplätze) und der Straßenfläche<br />
insgesamt ca. 7.066 m² Grundstücksfläche überbaut bzw. neu versiegelt wer<strong>den</strong>. Laut<br />
aktuellem Stand der Planung sollen jedoch nur 7.037 m² überbaut wer<strong>den</strong>, so dass nur<br />
1.595 m² neu versiegelt wer<strong>den</strong>.<br />
- Die Umsetzung der Planungsziele hat hauptsächlich auf <strong>den</strong> Bo<strong>den</strong>- und<br />
Wasserhaushalt negative Auswirkungen, wobei zu berücksichtigen ist, dass das<br />
Plangebiet im Bestand bereits <strong>als</strong> anthropogen überformt bewertet wer<strong>den</strong> muss.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 17<br />
5 Anpassung der Planung und Maßnahmen zur Minimierung der<br />
negativen Auswirkungen<br />
5.1 Vermeidungsmaßnahmen<br />
Westlich des B-Plangebietes besteht bereit ein Sondergebiet und die Flächen des<br />
eingeschränkten Gewerbegebietes innerhalb der Grenzen des B-Planes wer<strong>den</strong> bereits <strong>als</strong><br />
Autowaschanlage genutzt. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes soll der<br />
Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> geändert und angepasst wer<strong>den</strong>. Es wur<strong>den</strong> bis jetzt<br />
keine erheblichen Belange herausgearbeitet, die grundsätzlich gegen diesen Standort<br />
gesprochen hätten. Mit der Umsetzung wird die bisherige Nutzung eines Sondergebiet<br />
fortgeführt und in Richtung Osten ausgeweitet.<br />
5.2 Verminderungs- und Schutzmaßnahmen<br />
Die Verminderungsmaßnahmen zielen darauf ab, <strong>den</strong> Eingriff auf die Fläche selbst und<br />
benachbarte Bereiche zu minimieren. Dazu wer<strong>den</strong> grünordnerische Festsetzungen<br />
getroffen, die Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung negativer<br />
Umweltauswirkungen festlegen.<br />
In der folgen<strong>den</strong> Tabelle sind die möglichen negativen Wirkfaktoren und die dazugehörigen<br />
Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung zusammengefasst.<br />
Nr. Schutzgut mögliche negative Wirkfaktoren Maßnahmen zur Vermeidung /<br />
Minimierung<br />
1 Mensch<br />
Immissionen<br />
Wohnen<br />
2 Arten und Biotope<br />
Naturnähe<br />
Lebensraum<br />
Vernetzung<br />
3 Bo<strong>den</strong><br />
Substrat/ Filterfunktion/<br />
Bo<strong>den</strong>schichtung<br />
Geringfügige Erhöhung durch<br />
größere Verkehrsbelegung;<br />
Keine<br />
Verlust von Vegetationsstrukturen<br />
Verlust von vorbelasteten<br />
Ruderalflächen und Scherrasen <strong>als</strong><br />
Lebensraum<br />
Keine<br />
Verlust relativ intakter<br />
Bo<strong>den</strong>strukturen<br />
Eingrünung der privaten Flächen<br />
s.o.<br />
Begrünung nicht überbauter<br />
Grundstücksflächen,<br />
kleinstmögliche Dimensionierung<br />
der Baufelder<br />
s.o.<br />
keine<br />
Minimierung der Versiegelung auf<br />
das unbedingt notwendige Maß<br />
Stand 05.03.2012
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 18<br />
Nr. Schutzgut mögliche negative Wirkfaktoren Maßnahmen zur Vermeidung /<br />
4 Wasser<br />
Grundwasser<br />
Oberflächenwasser<br />
5 Luft / Klima<br />
Kaltluftentstehung/<br />
Kaltluftabfluss<br />
6 Landschafts- /<br />
<strong>Sie</strong>dlungsbild<br />
Landschaftseinbindung<br />
Eigenart / Strukturvielfalt<br />
Erholungseignung<br />
7 Kultur- und sonstige<br />
Sachgüter<br />
Denkmale<br />
Sachgüter<br />
8 Wechselwirkungen<br />
Wechselwirkungen<br />
zwischen <strong>den</strong><br />
Schutzgütern<br />
Minderung der Retentionsrate,<br />
keine<br />
Kein Verlust von<br />
Kaltluftentstehungsfläche<br />
Keine des Landschaftsbildes<br />
keine<br />
keine<br />
keine<br />
keine<br />
Aufgrund der anthropogenen<br />
Vorprägung, des geringen<br />
Biotoppotenti<strong>als</strong> wer<strong>den</strong> geringe<br />
Auswirkungen auf die<br />
Wechselwirkungen zwischen <strong>den</strong><br />
Schutzgütern erwartet.<br />
Minimierung<br />
Einhaltung der gesetzlichen<br />
Vorschriften im Zuge der<br />
Bauausführung, Erhaltung der<br />
Retention durch größtmögliche<br />
Versickerung des anfallen<strong>den</strong><br />
Niederschlages<br />
keine<br />
keine<br />
Aufwertung durch äußere<br />
Eingrünung<br />
Keine<br />
k i<br />
keine<br />
keine<br />
s.o. einzelne Schutzgüter<br />
Die in oben stehender Tabelle aufgeführten grünordnerischen Maßnahmen zur<br />
Verminderung negativer Auswirkungen im Plangebiet sind durch grünordnerische<br />
Festsetzungen im Bebauungsplan gesichert und sind in die weitere Planung zu integrieren:<br />
• Minimierung der Versiegelung<br />
• Festlegen von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern<br />
• Begrünung der nicht überbauten Grundstücksflächen und Anpflanzung von<br />
Einzelbäumen<br />
5.3 Ausgleichsmaßnahmen<br />
Negative Beeinträchtigungen auf die Naturgüter <strong>können</strong> aufgrund der im Bestand<br />
vorbelasteten Flächen nach Ausschöpfung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />
und unter Berücksichtigung der geplanten Grünfläche im Plangebiet vollständig kompensiert<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Stand 05.03.2012
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 19<br />
6 Gesamtbilanzierung Eingriff – Ausgleich/ Ersatz<br />
6.1 Bewertung der Biotoptypen<br />
Die Bedeutung der Biotoptypen wird anhand der Kriterien Natürlichkeit,<br />
Seltenheit / Gefährdung und zeitliche Wiederherstellbarkeit klassifiziert. Als<br />
Ausgangszustand wer<strong>den</strong> vorbelastete Ruderal- und Scherrasenflächen und versiegelte<br />
Weg- und Platzflächen zu Grunde gelegt. Die Ruderal- und Scherrasenflächen haben<br />
aufgrund der Vorbelastungen eine geringe Wertigkeit. Die vesiegelten Flächen haben keine<br />
Wertigkeit.<br />
6.2 Bilanzierung<br />
Durch die Bebauung der brachliegen<strong>den</strong> Flächen wird eine Baulücke gefüllt und<br />
städtebauliche Struktur zwischen „Kaufland“, Möbelmarkt und Mc Donald`s wird baulich<br />
geschlossen, so dass es zu einer Aufwertung des Landschaftsbildes kommt.<br />
Im Plangebiet sind eine Sondergebietsfläche (Handel) von 7.180 m², ein eingeschränktes<br />
Gewerbegebiet von 1.808 m² und eine öffentliche Verkehrsfläche von 148 m² festgesetzt.<br />
Die öffentliche Verkehrsfläche gibt es bereits im Bestand und es sind insgesamt bereits<br />
5.442 m² teilversiegelte und versiegelte Flächen im B-Plangebiet vorhan<strong>den</strong>. Entsprechend<br />
der GRZ 0,8 <strong>können</strong> im B-Plangebiet insgesamt bis zu 7.066 m² versiegelt wer<strong>den</strong>. Laut<br />
aktuellem Stand der Entwurfsplanung sollen jedoch nur 7.037 m² versiegelt. Somit wird es<br />
zu einer maximalen Neuversiegelung von insgesamt 1.595 m² kommen. Dem gegenüber<br />
verbleiben 1.944 m² zu begrünende Flächen innerhalb des B-Plangebietes, auf <strong>den</strong>en in<br />
zusammenhängen<strong>den</strong> Freiflächen Strauchpflanzungen und Baumpflanzungen vorgesehen<br />
sind. Es sollen vier Laubbäume im Bereich der Stellflächen gepflanzt wer<strong>den</strong>. Zusätzlich soll<br />
je 1.000 m² bebauter Grundstücksfläche auf <strong>den</strong> unbebauten Grundstücksflächen je 1<br />
mittelkroniger Baum gepflanzt wer<strong>den</strong>. Aufgrund dieser Bepflanzung kommt es zu einer<br />
wesentlichen Aufwertung der Flächen und die äußere Eingrünung verbessert das<br />
Landschaftsbild erheblich. Das Verhältnis von möglicher Neuversiegelung zu <strong>den</strong><br />
aufgewerteten begrünten Flächen liegt bei 1:1,2. Mit diesem ausgewogenen Verhältnis kann<br />
der durch die Bebauung verursachte Eingriff aufgrund der Vorbelastung der Flächen durch<br />
die angrenzende Nutzungen und der bereits vorhan<strong>den</strong>en Versiegelung innerhalb der<br />
Grenzen des B-Plangebietes im ausreichen<strong>den</strong> Maße kompensiert wer<strong>den</strong>.<br />
Stand 05.03.2012
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 20<br />
7 Zusammenfassung<br />
Mit der Umsetzung der Ziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 64<br />
„Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong> keine erheblichen Auswirkungen auf die<br />
Umwelt verbun<strong>den</strong>. Aufgrund der Vorbelastung durch die angrenzen<strong>den</strong> Straßen und<br />
Gewerbeflächen, der derzeitigen Nutzung des B –Plangebietes <strong>als</strong> Waschanlage und<br />
versiegelte Platz- und Wegeflächen und der vorbelasteten Ruderal- und Scherrasenflächen<br />
wer<strong>den</strong> keine hochwertigen Strukturen überplant. Durch <strong>den</strong> Neubau von Gebäu<strong>den</strong>, Parkund<br />
Stellflächen sowie der Zuwegung kommt es im Plangebiet zu einem Eingriff. Mit der<br />
Festsetzung der Flächen <strong>als</strong> Sondergebiet und eingeschränktes Gewerbegebiet mit einer der<br />
Grundflächenzahl von 0,8 GRZ <strong>können</strong> im B-Plangebiet insgesamt bis zu 7.066 m² versiegelt<br />
wer<strong>den</strong>. Im Bestand sind bereits 5.442 m² Fläche teilversiegelt bzw. versiegelt. Laut<br />
aktuellem Stand der Entwurfsplanung sollen jedoch nur 7.037 m² versiegelt. Somit wird es<br />
zu einer maximalen Neuversiegelung von insgesamt 1.595 m² kommen. Dem gegenüber<br />
verbleiben 1.944 m² zu begrünende Flächen innerhalb des B-Plangebietes, auf <strong>den</strong>en in<br />
zusammenhängen<strong>den</strong> Freiflächen Strauchpflanzungen und Baumpflanzungen vorgesehen<br />
sind.<br />
Zur Minimierung des Eingriffs in Natur und Landschaft wer<strong>den</strong> zur Förderung der äußeren<br />
Eingrünung des Plangebietes Pflanzflächen und zur Förderung der inneren Begrünung<br />
Baum- und Strauchpflanzungen festgesetzt. Die grünordnerischen Maßnahmen zielen darauf<br />
ab, eine innere Strukturierung und äußere Abgrenzung des Gebietes zu benachbarten<br />
Nutzungen zu erzielen. Für die Bereiche um <strong>den</strong> geplanten Fachmarkt wur<strong>den</strong> Flächen mit<br />
Pflanzbindungen für Bäume und Sträucher ausgewiesen, hier sind Pflanzungen mit<br />
freiwachsen<strong>den</strong> Sträuchern in aufgelockerter Anordnung anzulegen, um eine naturnahe<br />
Abgrenzung des Baugebietes zu entwickeln und um <strong>den</strong> Verlust der vorhan<strong>den</strong>en ruderalen<br />
Vegetation zu kompensieren. Mit diesen Flächen wer<strong>den</strong> die Randbereiche des<br />
Plangebietes hervorgehoben und anderseits wird das gesamte von Gewerbe und Handel<br />
geprägte Areal besser strukturiert.<br />
Für die Stellplatzflächen wur<strong>den</strong> 4 Baumpflanzungen ohne direkten räumlichen Bezug<br />
festgesetzt, um <strong>den</strong> Spielraum für die Ausführung des Vorhabens nicht einzuengen. Mit<br />
diesen Festsetzungen wird eine Mindestbegrünung des Parkplatzes gesichert. Auf <strong>den</strong> nicht<br />
überbauten Flächen ist je 1.000 m² überbauter Grundstücksfläche mindestens ein<br />
mittelkroniger Laubbaum zu pflanzen. Die Baumpflanzungen innerhalb des B-Plangebietes<br />
führen dazu, dass die Aufheizung durch die Beschattungswirkung verringert, Staub<br />
gebun<strong>den</strong> und die Luftfeuchtigkeit erhöht wird. Diese Maßnahmen dienen, neben der<br />
Verbesserung der lokalklimatischen Verhältnisse auch der Lebensraumschaffung für die<br />
Fauna und der Verbesserung des Landschaftsbildes.<br />
Stand 05.03.2012
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 21<br />
Der verursachte Eingriff kann aufgrund der vorbelasteten Flächen (Versiegelung im B-<br />
Plangebiet und Nutzung der angrenzen<strong>den</strong> Flächen <strong>als</strong> Parkplatz) mit <strong>den</strong> genannten<br />
Maßnahmen innerhalb des B-Plangebietes im ausreichen<strong>den</strong> Maße kompensiert wer<strong>den</strong>.<br />
Das Verhältnis von möglicher Neuversiegelung zu hochwertig begrünten Flächen liegt dabei<br />
bei ca. 1:1,2. Die Schließung der jetzigen Baulücke und die äußere und innere Eingrünung<br />
B-Plangebietes führen zudem zu einer Aufwertung des Landschaftsbildes.<br />
Im Plangebiet sind keine Schutzgebiete nach Naturschutzrecht, Bau<strong>den</strong>kmäler sowie<br />
archäologischen Denkmäler vorhan<strong>den</strong>. archäologischen Denkmäler vorhan<strong>den</strong>.<br />
Westlich und nördlich des Plangebietes befin<strong>den</strong> sich zwei Landschaftsschutzgebiete:<br />
- LSG „Kuhndorfer Bachtal“ Entfernung ca. 750 m, Lage westlich<br />
- LSG „Elsteraue“ Entfernung ca. 2,1 km, Lage nördlich<br />
Das B-Plangebiet befindet sich außerhalb der Landschaftsschutzgebiete, so dass kein<br />
Eingriff in die Schutzgebiete erfolgt. Eine indirekte Beeinträchtigung der Schutzgebietsziele<br />
kann ebenfalls ausgeschlossen wer<strong>den</strong>, weil sich zwischen <strong>den</strong> Landschaftsschutzgebieten<br />
und dem B-Plangebiet Straßen und bebaute Flächen befin<strong>den</strong>. Diese stellen bereits eine<br />
Vorbelastung dar und schirmen zugleich das B- Plangebiet zum Landschaftsschutzgebiet<br />
hin ab.<br />
Stand 05.03.2012
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 22<br />
8 Quellen<br />
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“<br />
in <strong>Zeitz</strong>, Stand März 2012<br />
- Planungsregion Halle (2010): Regionaler Entwicklungsplan, am 27. Mai 2010 und 26.<br />
Oktober 2010 durch die Regionalversammlung mit Beschluss- Nr. III/194-2010<br />
beschlossen, genehmigt durch die Bescheide der obersten Landesplanungsbehörde vom<br />
20. Juli 2010, 04. Oktober 2010 und 18. November 2010.<br />
- http://www.sachsen-anhalt.de/ Februar 2012<br />
Stand 05.03.2012