02.03.2013 Aufrufe

Hier können Sie den Umweltbericht als pdf downloaden - Stadt Zeitz

Hier können Sie den Umweltbericht als pdf downloaden - Stadt Zeitz

Hier können Sie den Umweltbericht als pdf downloaden - Stadt Zeitz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 6<br />

2.6 Bedarf an Grund und Bo<strong>den</strong><br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 8.981 m², die folgendermaßen<br />

genutzt wer<strong>den</strong> sollen:<br />

Sondergebietsflächen (Handel) (GRZ 0,8)<br />

(davon 80 % bebaubar und 20 % unversiegelt)<br />

Eingeschränktes Gewerbegebiet (GRZ 0,8)<br />

(davon 80 % bebaubar und 20 % unversiegelt)<br />

7.025 m²<br />

1.808 m²<br />

Öffentliche Straßenverkehrsfläche 148 m²<br />

2.7 Bestehende Festsetzungen in Fachgesetzen und -plänen des<br />

Umweltschutzes<br />

Im Regionalen Entwicklungsplan der Region Halle mit dem Stand vom Dezember 2010 ist<br />

<strong>Zeitz</strong> raumordnerisch <strong>als</strong> Mittelzentrum eingestuft. Ein im Regionalplan festgeschriebenes<br />

Ziel ist dabei die Bindung großflächiger Einzelhandelsbetriebe an zentrale Orte der oberen<br />

und mittleren Stufe. Als Ergänzung des bestehen<strong>den</strong> großflächigen Einzelhandels „Kaufland“<br />

und Möbelmarkt ist der geplante Standort eindeutig <strong>als</strong> integrierter Standort im<br />

<strong>Sie</strong>dlungsgefüge des Mittelzentrums <strong>Zeitz</strong> zu charakterisieren. Er entspricht damit der<br />

zentralörtlichen Versorgungsfunktion.<br />

Im verbindlich vorliegen<strong>den</strong> Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> und umgebende<br />

Gemein<strong>den</strong> ist der Planbereich <strong>als</strong> gemischte Baufläche dargestellt. Da jedoch mit dem<br />

geplanten Vorhaben eine Verkaufseinrichtung errichtet wer<strong>den</strong> soll, die <strong>als</strong> großflächiger<br />

Einzelhandelsbetrieb im konkreten Fall zwingend die Festsetzung eines Sondergebietes<br />

gemäß § 10 Abs. 3 BauNVO erfordert, kann der vorliegende Bebauungsplan nicht aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt wer<strong>den</strong>. Deshalb soll auch mit der zur Zeit laufen<strong>den</strong><br />

Planung der Flächennutzungsplan entsprechend geändert wer<strong>den</strong>.<br />

Der vorliegende Vorhabenbezogene Bebauungsplan bedarf somit der Genehmigung durch<br />

die höhere Verwaltungsbehörde. [Bereits am 16.04.2004 wurde die Fortschreibung und<br />

Digitalisierung des Flächennutzungsplanes bzw. Anpassung an die geänderten<br />

Rahmenbedingungen beschlossen]. Unter Berücksichtigung des Standes der<br />

Planungsarbeiten kann mit Sicherheit angenommen wer<strong>den</strong>, dass der vorliegende<br />

Bebauungsplan aus <strong>den</strong> künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt sein<br />

wird.<br />

Stand 05.03.2012

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!