Hier können Sie den Umweltbericht als pdf downloaden - Stadt Zeitz
Hier können Sie den Umweltbericht als pdf downloaden - Stadt Zeitz
Hier können Sie den Umweltbericht als pdf downloaden - Stadt Zeitz
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 6<br />
2.6 Bedarf an Grund und Bo<strong>den</strong><br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 8.981 m², die folgendermaßen<br />
genutzt wer<strong>den</strong> sollen:<br />
Sondergebietsflächen (Handel) (GRZ 0,8)<br />
(davon 80 % bebaubar und 20 % unversiegelt)<br />
Eingeschränktes Gewerbegebiet (GRZ 0,8)<br />
(davon 80 % bebaubar und 20 % unversiegelt)<br />
7.025 m²<br />
1.808 m²<br />
Öffentliche Straßenverkehrsfläche 148 m²<br />
2.7 Bestehende Festsetzungen in Fachgesetzen und -plänen des<br />
Umweltschutzes<br />
Im Regionalen Entwicklungsplan der Region Halle mit dem Stand vom Dezember 2010 ist<br />
<strong>Zeitz</strong> raumordnerisch <strong>als</strong> Mittelzentrum eingestuft. Ein im Regionalplan festgeschriebenes<br />
Ziel ist dabei die Bindung großflächiger Einzelhandelsbetriebe an zentrale Orte der oberen<br />
und mittleren Stufe. Als Ergänzung des bestehen<strong>den</strong> großflächigen Einzelhandels „Kaufland“<br />
und Möbelmarkt ist der geplante Standort eindeutig <strong>als</strong> integrierter Standort im<br />
<strong>Sie</strong>dlungsgefüge des Mittelzentrums <strong>Zeitz</strong> zu charakterisieren. Er entspricht damit der<br />
zentralörtlichen Versorgungsfunktion.<br />
Im verbindlich vorliegen<strong>den</strong> Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> und umgebende<br />
Gemein<strong>den</strong> ist der Planbereich <strong>als</strong> gemischte Baufläche dargestellt. Da jedoch mit dem<br />
geplanten Vorhaben eine Verkaufseinrichtung errichtet wer<strong>den</strong> soll, die <strong>als</strong> großflächiger<br />
Einzelhandelsbetrieb im konkreten Fall zwingend die Festsetzung eines Sondergebietes<br />
gemäß § 10 Abs. 3 BauNVO erfordert, kann der vorliegende Bebauungsplan nicht aus dem<br />
Flächennutzungsplan entwickelt wer<strong>den</strong>. Deshalb soll auch mit der zur Zeit laufen<strong>den</strong><br />
Planung der Flächennutzungsplan entsprechend geändert wer<strong>den</strong>.<br />
Der vorliegende Vorhabenbezogene Bebauungsplan bedarf somit der Genehmigung durch<br />
die höhere Verwaltungsbehörde. [Bereits am 16.04.2004 wurde die Fortschreibung und<br />
Digitalisierung des Flächennutzungsplanes bzw. Anpassung an die geänderten<br />
Rahmenbedingungen beschlossen]. Unter Berücksichtigung des Standes der<br />
Planungsarbeiten kann mit Sicherheit angenommen wer<strong>den</strong>, dass der vorliegende<br />
Bebauungsplan aus <strong>den</strong> künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt sein<br />
wird.<br />
Stand 05.03.2012