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<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 11<br />

Beschreibung / Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

3.8 Bestandsaufnahme und Bewertung der Biotoptypen im<br />

Untersuchungsraum<br />

Biotoptypen<br />

Im Plangebiet sind derzeit nachfolgende Biotoptypen vorhan<strong>den</strong> (Nummerierung nach<br />

Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt 2004):<br />

- URB Ruderalflur<br />

- GSB Scherrasen<br />

- VWD Weg, versiegelt<br />

- VPX unbefestigter Platz<br />

- VPZ befestigter Platz<br />

Die Bedeutung der einzelnen Teilbereiche für Arten und Biotope wer<strong>den</strong> wie folgt bewertet:<br />

Die versiegelten und teilversiegelten Platz- und Wegeflächen haben keinen Wert. Die<br />

Ruderal- und Scherrasenflächen wer<strong>den</strong> aufgrund ihrer eingeschränkten Artenvielfalt und<br />

wegen der anthropogenen Beeinträchtigung mit einer sehr geringen Bedeutung für Arten und<br />

Biotope eingestuft. <strong>Sie</strong> sind wegen ihrer direkten Nähe zu <strong>den</strong> Straßen, <strong>den</strong> Parkplatzflächen<br />

von Kaufland und MC Donalds und der Waschanlage stark vorbelastet. Insgesamt wer<strong>den</strong><br />

die Flächen des B-Plangebietes mit einer geringen Bedeutung für Arten und Biotope<br />

eingestuft.<br />

3.9 Zu erwartende Auswirkungen auf naturräumliche Potentiale /<br />

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />

Im Folgen<strong>den</strong> wird eine Übersicht über die bei Durchführung des geplanten Bauvorhabens<br />

zu erwarten<strong>den</strong> Auswirkungen und die damit ggf. notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung<br />

und Verringerung der Negativwirkungen auf einzelne Landschaftspotentiale gegeben.<br />

Diese Betrachtung erfolgt auf der Basis des gelten<strong>den</strong> Naturschutzrechts. Nach dem in der<br />

naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung an erster Stelle stehen<strong>den</strong> Vermeidungsgebot sind<br />

zunächst alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die durch <strong>den</strong> geplanten Eingriff zu erwarten<strong>den</strong><br />

Beeinträchtigungen zu vermei<strong>den</strong>. Ist dies nicht möglich, müssen alle <strong>als</strong> unvermeidbar<br />

eingestuften Beeinträchtigungen minimiert bzw. ausgeglichen wer<strong>den</strong>.<br />

Stand 05.03.2012

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