Hier können Sie den Umweltbericht als pdf downloaden - Stadt Zeitz
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<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 2<br />
1 Einleitung<br />
Der Vorhabensträger VON ZITZEWITZ + Heil GmbH plant eine bestehende Baulücke in der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> im Dreieck zwischen Hainichener Dorfstraße und Geußnitzer Straße durch die<br />
Errichtung eines Heimtextilienfachmarktes einer ergänzen<strong>den</strong> Nutzung mit einer weiteren<br />
Verkaufseinrichtung zuzuführen. In Vorgesprächen des Grundstückseigentümers und<br />
Vorhabenträgers mit der <strong>Stadt</strong>verwaltung von <strong>Zeitz</strong> ist klargestellt wor<strong>den</strong>, dass die<br />
bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen dafür mit Hilfe einer verbindlichen Bauleitplanung<br />
geschaffen wer<strong>den</strong> müssen. Einem vom Vorhabenträger gestellten Antrag vom 25.10.2011<br />
zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 „Lückenschließung<br />
Hainichener Dorfstraße“ ist stattgegeben wor<strong>den</strong> und es wurde mit dem<br />
Aufstellungsbeschluss des <strong>Stadt</strong>rates vom 22.12.2011 das entsprechende<br />
Bauleitplanverfahren eingeleitet. Ziel ist es mit der Umsetzung des Vorhabens die<br />
städtebauliche Struktur zwischen „Kaufland“, Möbelmarkt und Mc Donald`s baulich zu<br />
schließen. Zur Festschreibung der städtebaulichen Ordnung soll die Aufstellung des<br />
vorliegen<strong>den</strong> Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dienen.<br />
Bei der Aufstellung des B – Planes wer<strong>den</strong> die Belange des Umweltschutzes einschließlich<br />
des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch die integrierte Grünordnung und <strong>den</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong> im erforderlichen Maße berücksichtigt.<br />
Auf der Basis der planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes und der<br />
Grünordnung sind mit dem <strong>Umweltbericht</strong> die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf<br />
die naturräumlichen Potentiale zu betrachten und die naturschutzfachliche Eingriffsregelung<br />
ist zu behandeln.<br />
Stand 05.03.2012