Hier können Sie den Umweltbericht als pdf downloaden - Stadt Zeitz
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<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“ in <strong>Zeitz</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum B-Plan 4<br />
2.2 Nutzungsart<br />
Die Art der baulichen Nutzung wurde im Bebauungsplan wie folgt festgeschrieben:<br />
• Sondergebietsflächen (Handel) (7.025 m²)<br />
• Eingeschränktes Gewerbegebiet (1.808 m²)<br />
• Öffentliche Straßenverkehrsfläche (Fußweg) (148 m²)<br />
Als zulässige Nutzungsart wird für einen Teil des B-Plangebietes ein Sondergebiet gemäß §<br />
11 Abs. 3 BauNVO 1990 festgesetzt. Die zulässige Grundflächenzahl beträgt 0,8 und die<br />
maximale Verkaufsfläche wird auf 2.400 m² begrenzt. Für <strong>den</strong> verbleiben<strong>den</strong> Teil des<br />
Flurstückes 219, auf dem sich die vorhan<strong>den</strong>e Autowaschanlage „WashTec“ befindet, ist <strong>als</strong><br />
zulässige Nutzungsart ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) festgesetzt wor<strong>den</strong>.<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes wer<strong>den</strong> 3 Baufelder festgesetzt. Die maximal<br />
zulässige Gebäudehöhe über <strong>den</strong> Höhenbezug NHN beträgt 257,00 m.<br />
Zur Minimierung des Eingriffs in Natur und Landschaft wer<strong>den</strong> zur Förderung der äußeren<br />
Eingrünung des Plangebietes Pflanzflächen und zur Förderung der inneren Begrünung<br />
Baumpflanzungen festgesetzt. Die grünordnerischen Maßnahmen zielen darauf ab, eine<br />
innere Strukturierung und äußere Abgrenzung des Gebietes zu benachbarten Nutzungen zu<br />
erzielen.<br />
Für die Bereiche um <strong>den</strong> geplanten Fachmarkt wur<strong>den</strong> Flächen mit Pflanzbindungen für<br />
Bäume und Sträucher ausgewiesen, hier sind Pflanzungen mit freiwachsen<strong>den</strong> Sträuchern in<br />
aufgelockerter Anordnung anzulegen, um eine naturnahe Abgrenzung des Baugebietes zu<br />
entwickeln und um <strong>den</strong> Verlust der vorhan<strong>den</strong>en ruderalen Vegetation zu kompensieren.<br />
Diese Flächen heben die Randbereiche des Plangebietes hervor und strukturieren das von<br />
Gewerbe und Handel geprägte Areal besser.<br />
Für die Stellplatzflächen wur<strong>den</strong> 4 Baumpflanzungen ohne direkten räumlichen Bezug<br />
festgesetzt, um <strong>den</strong> Spielraum für die Ausführung des Vorhabens nicht einzuengen. Mit<br />
diesen Festsetzungen wird eine Mindestbegrünung des Parkplatzes gesichert. Zusätzlich ist<br />
auf <strong>den</strong> nicht überbauten Flächen je 1.000 m² überbauter Grundstücksfläche mindestens ein<br />
mittelkroniger Laubbaum zu pflanzen. Die Baumpflanzungen innerhalb des B-Plangebietes<br />
führen dazu, dass die Aufheizung durch die Beschattungswirkung verringert, Staub<br />
gebun<strong>den</strong> und die Luftfeuchtigkeit erhöht wird. Diese Maßnahmen dienen, neben der<br />
Verbesserung der lokalklimatischen Verhältnisse auch der Lebensraumschaffung für die<br />
Fauna und der Verbesserung des Landschaftsbildes.<br />
Stand 05.03.2012