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Satzung - Portal-Darmstadt

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§ 10<br />

Diese <strong>Satzung</strong> tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Sie gilt nicht für Berufsschulpflichtige, die vor diesem Zeitpunkt eine Berufsausbildung<br />

begonnen haben und diese fortsetzen.<br />

<strong>Darmstadt</strong>, den 30. Mai 1996<br />

Magistrat der Stadt <strong>Darmstadt</strong><br />

Peter Benz<br />

Oberbürgermeister<br />

Genehmigung<br />

Gemäß § 143 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 des Hessischen Schulgesetzes vom 17.<br />

Juni 1992 (GVBl. I S. 233), geändert durch Gesetz vom 28. November 1994 (GVBl. I S. 695),<br />

stimme ich der von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt <strong>Darmstadt</strong> in ihrer Sitzung<br />

am 14. Mai 1996 beschlossenen<br />

zu.<br />

„<strong>Satzung</strong><br />

über die Bildung von Schulbezirken<br />

für die Berufsschulen der Stadt <strong>Darmstadt</strong>“<br />

<strong>Darmstadt</strong>, den 04. November 1996<br />

Dr. Kummer<br />

Regierungspräsident

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