Download - ÖVP Sollenau
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Zukunftskonzept <strong>Sollenau</strong> 2013<br />
Barrierefreiheit ist nicht teuer, sondern mangelnde Barrierefreiheit<br />
in der Gemeinde. Deshalb ist bei öffentlichen Gebäuden, Wohnbauten,<br />
Einfamilienhäusern und öffentlichen Straßen unbedingt auf<br />
Barrierefreiheit zu achten.<br />
Das Prinzip der Barrierefreiheit wird immer noch lediglich auf die Zielgruppe der<br />
behinderten Menschen bezogen. Das ist unverständlich, da die Herstellung von Barrierefreiheit<br />
im Interesse aller Menschen ist und nicht nur für eine bestimmte Personengruppe mit<br />
besonderen Anforderungen erfolgt. So ist bekannt, dass eine barrierefrei zugängliche<br />
Umwelt für etwa 10 % der Bevölkerung zwingend erforderlich, für etwa 30 bis 40 %<br />
notwendig und für 100 % komfortabel ist.<br />
Zu den Personen, für die Barrierefreiheit eine zwingende Grundvoraussetzung zur<br />
gleichberechtigten Teilnahme am gesellschaftlichen Leben bedeutet, gehören beispielsweise<br />
Menschen mit körperlichen Einschränkungen (wie geh- oder greifbehinderte Personen oder<br />
Rollstuhlfahrer), sensorisch oder sinnesbehinderte (z. B. blinde und sehbehinderte oder hörbehinderte<br />
Personen) sowie geistig und lernbehinderte Personen und Menschen mit<br />
chronischen Erkrankungen.<br />
Zu der Personengruppe, für die eine barrierefreie Umwelt notwendig ist, gehören vor allem<br />
Menschen bei Mobilitäts- oder Aktivitätseinschränkungen, also Personen, die im Alltag<br />
Einschränkungen bei ihrer Mobilität oder bei ihren Aktivitäten erfahren (können). Das sind<br />
z. B. Personen mit vorübergehenden Unfallfolgen (z.B. Gipsbein), Eltern mit Kinderwagen,<br />
Familien mit kleinen Kindern oder auch ältere Menschen.<br />
Bauliche Maßnahmen für das barrierefreie Bauen<br />
� Schaffung von barrierefreien Zugängen<br />
� Schaffung von ausreichenden Bewegungsflächen<br />
� Anordnung von Bedienungseinrichtungen (Türöffner etc.)<br />
� Barrierefreier Sanitärraum (Bad/WC)<br />
� Barrierefreier Außenbereich<br />
� Das bedeutet z.B., dass die Gehwege erschütterungsarm und gefahrlos mit<br />
Rollstühlen oder Kinderwägen befahrbar sein müssen.<br />
Das primäre Ziel "barrierefreier Verkehrsräume" ist<br />
� die Verkehrssicherheit zu erhöhen,<br />
� in der Planungs- und Ausführungsphase alle Verkehrsarten wie motorisierter<br />
Individualverkehr, öffentlicher Verkehr, Rad- und Fußgängerverkehr aufeinander<br />
abzustimmen,<br />
� die Akzeptanz von barrierefreien Anlagen durch das Aufzeigen beispielhafter<br />
Maßnahmen in der Verkehrsplanung zu verbessern.<br />
Es ist wichtig, dass zu öffentlichen Einrichtungen und Räumen alle Menschen, auch<br />
Menschen mit motorischen und sensorischen Einschränkungen, möglichst ohne fremde Hilfe<br />
gelangen können und auch entsprechend den Anforderungen diese nutzen können. Dazu<br />
gehört der barrierefreie Zugang. Dieser muss so gestaltet werden, dass auch Rollstuhlbenutzer<br />
(sie haben den größten Flächenbedarf) oder Personen mit Kinderwagen in das<br />
öffentliche Gebäude oder Geschäft gelangen können.<br />
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