Seniorenreisen 2013 - Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum ...
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REISEBEDINGUNGEN<br />
und Pflichten aus dem Reisevertrag übernehmen.<br />
Der Verband kann der Übernahme<br />
durch den/die Ersatzteilnehmer/in widersprechen,<br />
wenn diese/r den besonderen Reiseerfordernissen<br />
nicht genügt oder gesetzliche<br />
Vorschriften oder behördliche Anordnungen<br />
diesem entgegenstehen<br />
4.3 Umbuchung<br />
Eine Reise kann, soweit möglich, bis 90 Tage<br />
vor Reisebeginn gegen eine Gebühr von €<br />
50,- umgebucht werden. Nach Ablauf dieser<br />
Frist kann der/die Teilnehmer/in, sofern<br />
möglich, nur dadurch umbuchen, <strong>das</strong>s er/sie<br />
von der einen Reise zurücktritt (s. Punkt 4.1)<br />
und sich bei einer neuen Reise anmeldet<br />
5. Nicht in Anspruch genommene<br />
Leistungen<br />
Nimmt ein/e Teilnehmer/in einzelne Reiseleistungen<br />
infolge vorzeitiger Rückreise<br />
oder aus sonstigen Gründen nicht in<br />
Anspruch, so besteht kein Anspruch auf<br />
anteilige Rückerstattung ersparter Aufwendungen.<br />
Wir werden uns bei den Leistungsträgern<br />
um Erstattung der ersparten Aufwendungen<br />
bemühen. Die Verpflichtung<br />
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche<br />
Leistungen handelt oder wenn eine<br />
Erstattung gesetzlichen oder behördlichen<br />
Bestimmungen entgegensteht. Bei vorzeitiger<br />
Abreise Ihrerseits sind Sie <strong>für</strong> die<br />
Rückreise selbst verantwortlich. Seitens<br />
des Verbandes werden zusätzlich entstehende<br />
Kosten hier<strong>für</strong> nicht übernommen.<br />
6. Rücktritt/Kündigung durch den<br />
<strong>Caritasverband</strong><br />
Der <strong>Caritasverband</strong> kann vor bzw. nach Antritt<br />
der Reise den Reisevertrag unter folgenden<br />
Bedingungen kündigen<br />
a) fristlos, wenn der/die Teilnehmer/in ungeachtet<br />
einer Abmahnung den Reiseverlauf<br />
nachhaltig stört oder sich derart rechtswidrig<br />
verhält, <strong>das</strong>s die sofortige Kündigung<br />
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des Vertrags gerechtfertigt ist. Im Falle einer<br />
solchen Kündigung behalten wir den Anspruch<br />
auf den Reisepreis. Mehrkosten <strong>für</strong><br />
die Rückreise trägt der /die Reisende selbst.<br />
b) Bis 28 Tage vor Reiseantritt, bei Nichterreichen<br />
der Mindestteilnehmerzahl. Der eingezahlte<br />
Reisepreis wird Ihnen zurück erstattet.<br />
7. Mitwirkungspflicht des/r Reisenden<br />
Bei auftretenden Leistungsstörungen (Reisemängel)<br />
sind Sie verpflichtet, Ihre Beanstandungen<br />
unverzüglich der Reisebegleitung<br />
zur Kenntnis zu geben. Diese ist<br />
beauftragt, <strong>für</strong> Abhilfe zu sorgen, sofern dies<br />
möglich ist. Unterlässt der/die Reisende es<br />
schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt<br />
ein Anspruch auf Minderung nicht ein.<br />
8. Unwirksamkeit von Bestimmungen<br />
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten<br />
Reisevertrages zur Folge.<br />
9. Gruppenunfallversicherung<br />
Während der Reise ist der/die Teilnehmer/in<br />
unfallversichert. Es gelten die allgemeinen<br />
Versicherungsbedingungen des Versicherers.<br />
10. Haftpflichtversicherung<br />
Für Schäden, die ein/e Teilnehmer/in im<br />
Rahmen der Reise Dritten zufügt, kommt<br />
der Veranstalter nicht auf. Wir empfehlen<br />
deshalb den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.<br />
11. Insolvenzversicherung<br />
Der/die Teilnehmer/in erhält vom <strong>Caritasverband</strong><br />
bei Vertragsabschluss eine Reisebestätigung<br />
und den Sicherungsschein.<br />
12. Gerichtsstand<br />
Gerichtsstand ist Köln bzw. Düsseldorf.<br />
13. Sonstiges<br />
Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, seinen/ihren<br />
Personalausweis bzw. Reisepass<br />
sowie die Chipkarte seiner/ihrer Krankenkasse<br />
und/oder den Auslandskrankenschein<br />
mitzunehmen.