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Seniorenreisen 2013 - Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum ...

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REISEBEDINGUNGEN<br />

und Pflichten aus dem Reisevertrag übernehmen.<br />

Der Verband kann der Übernahme<br />

durch den/die Ersatzteilnehmer/in widersprechen,<br />

wenn diese/r den besonderen Reiseerfordernissen<br />

nicht genügt oder gesetzliche<br />

Vorschriften oder behördliche Anordnungen<br />

diesem entgegenstehen<br />

4.3 Umbuchung<br />

Eine Reise kann, soweit möglich, bis 90 Tage<br />

vor Reisebeginn gegen eine Gebühr von €<br />

50,- umgebucht werden. Nach Ablauf dieser<br />

Frist kann der/die Teilnehmer/in, sofern<br />

möglich, nur dadurch umbuchen, <strong>das</strong>s er/sie<br />

von der einen Reise zurücktritt (s. Punkt 4.1)<br />

und sich bei einer neuen Reise anmeldet<br />

5. Nicht in Anspruch genommene<br />

Leistungen<br />

Nimmt ein/e Teilnehmer/in einzelne Reiseleistungen<br />

infolge vorzeitiger Rückreise<br />

oder aus sonstigen Gründen nicht in<br />

Anspruch, so besteht kein Anspruch auf<br />

anteilige Rückerstattung ersparter Aufwendungen.<br />

Wir werden uns bei den Leistungsträgern<br />

um Erstattung der ersparten Aufwendungen<br />

bemühen. Die Verpflichtung<br />

entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche<br />

Leistungen handelt oder wenn eine<br />

Erstattung gesetzlichen oder behördlichen<br />

Bestimmungen entgegensteht. Bei vorzeitiger<br />

Abreise Ihrerseits sind Sie <strong>für</strong> die<br />

Rückreise selbst verantwortlich. Seitens<br />

des Verbandes werden zusätzlich entstehende<br />

Kosten hier<strong>für</strong> nicht übernommen.<br />

6. Rücktritt/Kündigung durch den<br />

<strong>Caritasverband</strong><br />

Der <strong>Caritasverband</strong> kann vor bzw. nach Antritt<br />

der Reise den Reisevertrag unter folgenden<br />

Bedingungen kündigen<br />

a) fristlos, wenn der/die Teilnehmer/in ungeachtet<br />

einer Abmahnung den Reiseverlauf<br />

nachhaltig stört oder sich derart rechtswidrig<br />

verhält, <strong>das</strong>s die sofortige Kündigung<br />

45<br />

des Vertrags gerechtfertigt ist. Im Falle einer<br />

solchen Kündigung behalten wir den Anspruch<br />

auf den Reisepreis. Mehrkosten <strong>für</strong><br />

die Rückreise trägt der /die Reisende selbst.<br />

b) Bis 28 Tage vor Reiseantritt, bei Nichterreichen<br />

der Mindestteilnehmerzahl. Der eingezahlte<br />

Reisepreis wird Ihnen zurück erstattet.<br />

7. Mitwirkungspflicht des/r Reisenden<br />

Bei auftretenden Leistungsstörungen (Reisemängel)<br />

sind Sie verpflichtet, Ihre Beanstandungen<br />

unverzüglich der Reisebegleitung<br />

zur Kenntnis zu geben. Diese ist<br />

beauftragt, <strong>für</strong> Abhilfe zu sorgen, sofern dies<br />

möglich ist. Unterlässt der/die Reisende es<br />

schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt<br />

ein Anspruch auf Minderung nicht ein.<br />

8. Unwirksamkeit von Bestimmungen<br />

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />

hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten<br />

Reisevertrages zur Folge.<br />

9. Gruppenunfallversicherung<br />

Während der Reise ist der/die Teilnehmer/in<br />

unfallversichert. Es gelten die allgemeinen<br />

Versicherungsbedingungen des Versicherers.<br />

10. Haftpflichtversicherung<br />

Für Schäden, die ein/e Teilnehmer/in im<br />

Rahmen der Reise Dritten zufügt, kommt<br />

der Veranstalter nicht auf. Wir empfehlen<br />

deshalb den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.<br />

11. Insolvenzversicherung<br />

Der/die Teilnehmer/in erhält vom <strong>Caritasverband</strong><br />

bei Vertragsabschluss eine Reisebestätigung<br />

und den Sicherungsschein.<br />

12. Gerichtsstand<br />

Gerichtsstand ist Köln bzw. Düsseldorf.<br />

13. Sonstiges<br />

Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, seinen/ihren<br />

Personalausweis bzw. Reisepass<br />

sowie die Chipkarte seiner/ihrer Krankenkasse<br />

und/oder den Auslandskrankenschein<br />

mitzunehmen.

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