07.02.2013 Aufrufe

Handbuch für Investoren. Unternehmensstandort Schweiz.

Handbuch für Investoren. Unternehmensstandort Schweiz.

Handbuch für Investoren. Unternehmensstandort Schweiz.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Abb. 21: Brauche ich ein Visum?*<br />

Sind Sie Bürger eines der folgenden<br />

Staaten? Albanien*, Antigua<br />

und Barbuda, Argentinien,<br />

Australien, Bahamas, Barbados,<br />

Bosnien-Herzegowina*,<br />

Brasilien, Chile, Costa Rica, El<br />

Salvador, Guatemala, Honduras,<br />

Israel, Kanada, Kroatien,<br />

Mauritius, Mexiko, Montenegro*,<br />

Nicaragua, Panama, Paraguay,<br />

Serbien*, Seychellen, Südkorea,<br />

St. Kitts und Nevis, Uruguay,<br />

Venezuela, USA.<br />

* Inhaber biometrischer Reisepässe<br />

Nein<br />

Abb. 22: Visumvorschriften bestimmter Länder<br />

Land Visumpflicht <strong>für</strong><br />

einen Aufenthalt<br />

bis drei Monate<br />

50 <strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Investoren</strong> 2012<br />

Nein<br />

Ja<br />

Nein<br />

Nein<br />

Sie benötigen kein Visum.<br />

Willkommen in der <strong>Schweiz</strong>!<br />

Sie benötigen ein Visum. Bitte kontaktieren Sie<br />

die <strong>für</strong> Ihren Wohnort zuständige <strong>Schweiz</strong>er<br />

Vertretung <strong>für</strong> detaillierte Informationen.<br />

www.eda.admin.ch<br />

Suchbegriff: Vertretungen<br />

Visumpflicht <strong>für</strong><br />

einen Aufenthalt<br />

über drei Monate<br />

Ich möchte in die <strong>Schweiz</strong> reisen.<br />

Brauche ich ein Visum?<br />

Sind Sie Bürger eines der folgenden Staaten?<br />

EU-25, EFTA, Andorra, Brunei, Japan,<br />

Liechtenstein, Malaysia, Neuseeland,<br />

San Marino, Singapur, Vatikanstadt.<br />

Dauert Ihr Aufenthalt mehr als drei Monate?<br />

Planen Sie eine Erwerbstätigkeit?<br />

Nein<br />

Nein<br />

* Angaben ohne Gewähr: Bitte konsultieren Sie zusätzlich die zuständige <strong>Schweiz</strong>er Vertretung.<br />

Quelle: Eigene Zusammenstellung Generis AG, Schaffhausen<br />

Ausnahmen/Bemerkungen<br />

Sie benötigen kein Visum.<br />

Willkommen in der <strong>Schweiz</strong>!<br />

Während mehr als acht Tagen pro Kalenderjahr?<br />

In einer der folgenden Branchen?<br />

Bauhaupt- oder Baunebengewerbe, Gastgewerbe,<br />

Reinigungsgewerbe in Betrieben und Haushalten,<br />

Überwachungs- und Sicherheitsdienst,<br />

Erotikgewerbe.<br />

Brasilien Nein (V1) Ja V1 Visumpflicht im Hinblick auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit:<br />

� im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe, im Gastgewerbe, im Reinigungsgewerbe<br />

in Betrieben und Haushalten, im Überwachungs-<br />

und Sicherheitsdienst sowie im Erotikgewerbe;<br />

� anderer Art, sofern diese länger als 8 Tage innerhalb des Kalenderjahrs<br />

dauert.<br />

Ja<br />

Ja<br />

Visumbefreiung im Hinblick auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit:<br />

� Inhaber einer langfristigen Aufenthaltsbewilligung ausgestellt durch<br />

einen Schengen-Mitgliedstaat, sofern sie im Besitz eines gültigen<br />

Reisedokuments sind.<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!