Fachbereich Sprachen - VHS Kreis Heinsberg
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Vorbereitung auf die Sprachprüfung B1 für die<br />
Einbürgerung und die Niederlassungserlaubnis<br />
Seit dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz ist für die Einbürgerung sowie<br />
die Niederlassungserlaubnis der Nachweis von Deutschkenntnissen auf<br />
dem Niveau B1 erforderlich. Die <strong>VHS</strong> bietet in regelmäßigen Abständen<br />
die entsprechende Prüfung hierzu an. Das Niveau B1 kann nachgewiesen<br />
werden mit dem DTZ, (Deutsch-Test für Zuwanderer) oder mit dem Zertifikat<br />
Deutsch B1. Die Prüfung besteht aus mehreren Teilen (Leseverstehen,<br />
Hörverstehen, Brief, mündlicher Ausdruck) und dauert mehrere Stunden.<br />
Nicht nur die Inhalte, auch das Format der Prüfung ist sehr anspruchsvoll<br />
und sollte vor dem Prüfungstag geübt werden. Damit möglichst alle Interessenten<br />
ihr Ziel auch erreichen, wird dringend empfohlen, bei entsprechenden<br />
Vorkenntnissen einen Prüfungsvorbereitungskurs oder ein Prüfungstraining<br />
zu besuchen. Auf jeden Fall ist vor der Anmeldung eine Beratung<br />
erforderlich. Termine für die Beratung zur Prüfung, Prüfungstrainings und<br />
Vorbereitungskurse finden Sie im Anschluss.<br />
Termine für die Beratung und Anmeldung zur Prüfung:<br />
30.08.2011, 14.00 Uhr, <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Heinsberg</strong>, Raum 313<br />
08.11.2011, 14.00 Uhr, <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Heinsberg</strong>, Raum 313<br />
07.02.2012, 14.00 Uhr, <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Heinsberg</strong>, Raum 313<br />
08.05.2012, 14.00 Uhr, <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Heinsberg</strong>, Raum 313<br />
Prüfungstermine:<br />
21.10.2011<br />
27.01.2012<br />
27.04.2012<br />
26.06.2012<br />
Anmeldeschluss ist jeweils 6 Wochen vor dem Prüfungstermin<br />
Einbürgerungstest<br />
Zusätzlich zum Sprachtest werden für die Einbürgerung in der Regel noch<br />
Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse<br />
in Deutschland verlangt. Auch dazu muss eine Prüfung gemacht<br />
werden, der Einbürgerungstest. Informationen hierzu finden Sie im <strong>Fachbereich</strong><br />
5 unter der Rubrik „Einbürgerungstest“.<br />
Anmeldungen in der Regel zu allen Veranstaltungen<br />
erforderlich!<br />
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