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Fachbereich Sprachen - VHS Kreis Heinsberg

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Vorbereitung auf die Sprachprüfung B1 für die<br />

Einbürgerung und die Niederlassungserlaubnis<br />

Seit dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz ist für die Einbürgerung sowie<br />

die Niederlassungserlaubnis der Nachweis von Deutschkenntnissen auf<br />

dem Niveau B1 erforderlich. Die <strong>VHS</strong> bietet in regelmäßigen Abständen<br />

die entsprechende Prüfung hierzu an. Das Niveau B1 kann nachgewiesen<br />

werden mit dem DTZ, (Deutsch-Test für Zuwanderer) oder mit dem Zertifikat<br />

Deutsch B1. Die Prüfung besteht aus mehreren Teilen (Leseverstehen,<br />

Hörverstehen, Brief, mündlicher Ausdruck) und dauert mehrere Stunden.<br />

Nicht nur die Inhalte, auch das Format der Prüfung ist sehr anspruchsvoll<br />

und sollte vor dem Prüfungstag geübt werden. Damit möglichst alle Interessenten<br />

ihr Ziel auch erreichen, wird dringend empfohlen, bei entsprechenden<br />

Vorkenntnissen einen Prüfungsvorbereitungskurs oder ein Prüfungstraining<br />

zu besuchen. Auf jeden Fall ist vor der Anmeldung eine Beratung<br />

erforderlich. Termine für die Beratung zur Prüfung, Prüfungstrainings und<br />

Vorbereitungskurse finden Sie im Anschluss.<br />

Termine für die Beratung und Anmeldung zur Prüfung:<br />

30.08.2011, 14.00 Uhr, <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Heinsberg</strong>, Raum 313<br />

08.11.2011, 14.00 Uhr, <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Heinsberg</strong>, Raum 313<br />

07.02.2012, 14.00 Uhr, <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Heinsberg</strong>, Raum 313<br />

08.05.2012, 14.00 Uhr, <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Heinsberg</strong>, Raum 313<br />

Prüfungstermine:<br />

21.10.2011<br />

27.01.2012<br />

27.04.2012<br />

26.06.2012<br />

Anmeldeschluss ist jeweils 6 Wochen vor dem Prüfungstermin<br />

Einbürgerungstest<br />

Zusätzlich zum Sprachtest werden für die Einbürgerung in der Regel noch<br />

Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse<br />

in Deutschland verlangt. Auch dazu muss eine Prüfung gemacht<br />

werden, der Einbürgerungstest. Informationen hierzu finden Sie im <strong>Fachbereich</strong><br />

5 unter der Rubrik „Einbürgerungstest“.<br />

Anmeldungen in der Regel zu allen Veranstaltungen<br />

erforderlich!<br />

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