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Rechtliche Rahmenbedingungen für Bürgschaften Rechtliche ...

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Kommunalrechtlicher Rahmen kommunaler Sicherheiten – (1)<br />

Materielle Voraussetzungen:<br />

§ 93 Niedersächsische Gemeindeordnung und Runderlass „Kreditwirtschaft der<br />

kkommunalen l Körperschaften“ Kö h f “ vom 22 22. Ok Oktober b 2008<br />

Übernahme nur im<br />

Rahmen der Erfüllung<br />

kommunaler Aufgaben<br />

Hinnehmbares Risiko<br />

Subsidiarität der<br />

Sicherheitenbestellung<br />

durch die Kommune<br />

� Keine Beschränkung auf kommunale Pflichtaufgaben<br />

�� Anlehnung an zulässige Unternehmensgegenstände kommunaler<br />

Unternehmen<br />

� <strong>Bürgschaften</strong> zur Absicherung von Krediten bei gemischt-wirtschaftlichen<br />

Unternehmen: Grundsätzlich Aufteilung <strong>Bürgschaften</strong> entsprechend<br />

Gesellschaftsanteilen Gesellschaftsanteilen, ggf. ggf Anpassung bei Anteilsveräußerungen<br />

� 1. Kriterium: Tragbarkeit des Bürgschaftsrisikos <strong>für</strong> den Haushalt der Gemeinde<br />

Unterkriterien: Haushaltsausgleich, freier finanzieller Spielraum, weitere<br />

<strong>Bürgschaften</strong> <strong>Bürgschaften</strong>, Höhe der Bürgschaftssumme Bürgschaftssumme, Verschuldung der Gemeinde)<br />

� 2. Kriterium: Bonität des Kreditnehmers (Bewertung u.a. durch<br />

Liquiditätsanalyse)<br />

� 3. Kriterium: Ausgestaltung der Bürgschaft (grd. Ausfallbürgschaft/modifizierte<br />

Ausfallbürgschaft) Ausfallbürgschaft), Eigenobligo der finanzierenden Bank)<br />

� Keine ungesicherte Darlehensvergabe möglich<br />

� Keine Besicherungsalternativen (Grundschulden, dingliche Sicherheiten,<br />

Verpfändungen durch Kreditnehmer)<br />

© 2011 KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative<br />

(„KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten.<br />

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