lebensberatung im bistum trier - Katholische Bundeskonferenz Ehe ...
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werden, ist für sie unerträglich.<br />
Statistisch gesehen erweist sich der<br />
überwiegende Teil der Trennungs- und<br />
Scheidungseltern als kompetent, eigene<br />
Regelungen zu finden, so dass es keiner<br />
familiengerichtlichen Intervention bedarf.<br />
Die <strong>im</strong> Kontext von Trennung / Scheidung<br />
beschäftigten Fachleute sehen sich allerdings<br />
einer wachsenden Anzahl von Eltern<br />
gegenüber, die Gerechtigkeit in oftmals<br />
jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen<br />
suchen, derweil die Kinder den<br />
regelmäßigen Kontakt zu einem Elternteil<br />
bereits verloren haben.<br />
Im Fall von Stefan hat das Familiengericht<br />
entschieden, dass eine Wiederaufnahme<br />
des Kontaktes zwischen Vater und Sohn<br />
versucht werden soll.<br />
Das Gericht nahm sowohl die Zweifel der<br />
Mutter an der Erziehungskompetenz des<br />
Vaters als auch die Vermutung des Vaters,<br />
die Mutter beeinflusse das Kind gegen ihn,<br />
ernst. Da eine Einigung der Eltern in der<br />
Verhandlung nicht möglich war, hat das<br />
Gericht einen „Betreuten Umgang“ bei der<br />
Lebensberatung angeordnet.<br />
Welche Vorteile bietet der Betreute Umgang<br />
(BU) bei der Lebensberatung<br />
S<strong>im</strong>mern?<br />
Ein BU ist eingebettet in ein umfassendes<br />
Beratungskonzept. Das bedeutet, die von<br />
den Fachkräften der Lebensberatung<br />
betreuten Umgangskontakte zwischen<br />
Elternteil und Kind werden durch Gespräche<br />
in unterschiedlichen Settings ergänzt:<br />
Elterngespräche (einzeln und<br />
gemeinsam) – teilweise unter Einbeziehung<br />
des Jugendamtes, Einzelgespräche<br />
mit den Kindern. Intensive Beratungsgespräche<br />
beider Elternteile vor und nach den<br />
einzelnen Umgangskontakten sind<br />
verpflichtend.<br />
Ziel dieses BU-Konzeptes ist es, stabile<br />
Regelungen für die Umgangskontakte<br />
zwischen dem getrennt lebenden Elternteil<br />
und dem Kind zu erreichen und beide<br />
Eltern wieder zu befähigen, in Eigenregie<br />
einvernehmliche Entscheidungen <strong>im</strong><br />
Hinblick auf die Bedürfnisse und<br />
Interessen ihres Kindes miteinander zu<br />
treffen .<br />
Da die Berater nicht in das hochstrittige<br />
Muster verstrickt sind, bieten sie als<br />
neutrale Ansprechpartner für Kinder die<br />
Möglichkeit, ihren inneren Gefühlszustand<br />
frei auszudrücken. So können Ängste,<br />
Bedürfnisse, Wünsche, Sorgen und Phantasien<br />
der Kinder über den Berater in die<br />
Elterngespräche eingebracht und dort bearbeitet<br />
werden.<br />
Die Fokussierung auf die Kindesbedürfnisse<br />
hilft den Eltern sukzessive aus<br />
der hochstrittigen Kampfperspektive<br />
auszusteigen und neue Lösungsmuster zu<br />
entwickeln.<br />
Stefans Vater konnte so u.a. erkennen, wie<br />
wichtig seine verbindliche väterliche<br />
Präsenz für seinen Sohn ist. Der Junge<br />
fühlt sich vom Vater in seinen kindlichen<br />
Bedürfnissen wieder wahrgenommen.<br />
Stefan ist nun weniger gezwungen, sich<br />
zwischen seinen Eltern entscheiden zu<br />
müssen, er fühlt sich deutlich entlastet.<br />
Frau K. konnte diesen Prozess sehen und<br />
würdigen. Ihr ist es möglich, die Folgen<br />
ihrer abwertenden Äußerungen über den<br />
Vater <strong>im</strong> Beisein von Stefan zu erkennen<br />
und diese zu unterlassen.<br />
Zwischen der Kreisverwaltung Rhein-<br />
Hunsrück und der Lebensberatung<br />
S<strong>im</strong>mern ist vertraglich ein Beratungskontingent<br />
für den BU vereinbart. Daher<br />
findet auch der vom Gericht beauftragte<br />
Betreute Umgang <strong>im</strong>mer in enger Kooperation<br />
mit dem Jugendamt statt.