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lebensberatung im bistum trier - Katholische Bundeskonferenz Ehe ...

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werden, ist für sie unerträglich.<br />

Statistisch gesehen erweist sich der<br />

überwiegende Teil der Trennungs- und<br />

Scheidungseltern als kompetent, eigene<br />

Regelungen zu finden, so dass es keiner<br />

familiengerichtlichen Intervention bedarf.<br />

Die <strong>im</strong> Kontext von Trennung / Scheidung<br />

beschäftigten Fachleute sehen sich allerdings<br />

einer wachsenden Anzahl von Eltern<br />

gegenüber, die Gerechtigkeit in oftmals<br />

jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen<br />

suchen, derweil die Kinder den<br />

regelmäßigen Kontakt zu einem Elternteil<br />

bereits verloren haben.<br />

Im Fall von Stefan hat das Familiengericht<br />

entschieden, dass eine Wiederaufnahme<br />

des Kontaktes zwischen Vater und Sohn<br />

versucht werden soll.<br />

Das Gericht nahm sowohl die Zweifel der<br />

Mutter an der Erziehungskompetenz des<br />

Vaters als auch die Vermutung des Vaters,<br />

die Mutter beeinflusse das Kind gegen ihn,<br />

ernst. Da eine Einigung der Eltern in der<br />

Verhandlung nicht möglich war, hat das<br />

Gericht einen „Betreuten Umgang“ bei der<br />

Lebensberatung angeordnet.<br />

Welche Vorteile bietet der Betreute Umgang<br />

(BU) bei der Lebensberatung<br />

S<strong>im</strong>mern?<br />

Ein BU ist eingebettet in ein umfassendes<br />

Beratungskonzept. Das bedeutet, die von<br />

den Fachkräften der Lebensberatung<br />

betreuten Umgangskontakte zwischen<br />

Elternteil und Kind werden durch Gespräche<br />

in unterschiedlichen Settings ergänzt:<br />

Elterngespräche (einzeln und<br />

gemeinsam) – teilweise unter Einbeziehung<br />

des Jugendamtes, Einzelgespräche<br />

mit den Kindern. Intensive Beratungsgespräche<br />

beider Elternteile vor und nach den<br />

einzelnen Umgangskontakten sind<br />

verpflichtend.<br />

Ziel dieses BU-Konzeptes ist es, stabile<br />

Regelungen für die Umgangskontakte<br />

zwischen dem getrennt lebenden Elternteil<br />

und dem Kind zu erreichen und beide<br />

Eltern wieder zu befähigen, in Eigenregie<br />

einvernehmliche Entscheidungen <strong>im</strong><br />

Hinblick auf die Bedürfnisse und<br />

Interessen ihres Kindes miteinander zu<br />

treffen .<br />

Da die Berater nicht in das hochstrittige<br />

Muster verstrickt sind, bieten sie als<br />

neutrale Ansprechpartner für Kinder die<br />

Möglichkeit, ihren inneren Gefühlszustand<br />

frei auszudrücken. So können Ängste,<br />

Bedürfnisse, Wünsche, Sorgen und Phantasien<br />

der Kinder über den Berater in die<br />

Elterngespräche eingebracht und dort bearbeitet<br />

werden.<br />

Die Fokussierung auf die Kindesbedürfnisse<br />

hilft den Eltern sukzessive aus<br />

der hochstrittigen Kampfperspektive<br />

auszusteigen und neue Lösungsmuster zu<br />

entwickeln.<br />

Stefans Vater konnte so u.a. erkennen, wie<br />

wichtig seine verbindliche väterliche<br />

Präsenz für seinen Sohn ist. Der Junge<br />

fühlt sich vom Vater in seinen kindlichen<br />

Bedürfnissen wieder wahrgenommen.<br />

Stefan ist nun weniger gezwungen, sich<br />

zwischen seinen Eltern entscheiden zu<br />

müssen, er fühlt sich deutlich entlastet.<br />

Frau K. konnte diesen Prozess sehen und<br />

würdigen. Ihr ist es möglich, die Folgen<br />

ihrer abwertenden Äußerungen über den<br />

Vater <strong>im</strong> Beisein von Stefan zu erkennen<br />

und diese zu unterlassen.<br />

Zwischen der Kreisverwaltung Rhein-<br />

Hunsrück und der Lebensberatung<br />

S<strong>im</strong>mern ist vertraglich ein Beratungskontingent<br />

für den BU vereinbart. Daher<br />

findet auch der vom Gericht beauftragte<br />

Betreute Umgang <strong>im</strong>mer in enger Kooperation<br />

mit dem Jugendamt statt.

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