Betreuung - Iska
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Wichtiges & Wissenswertes<br />
Einreisebestimmungen und Gesundheitsinformationen<br />
Bitte denkt rechtzeitig vor Antritt der Reise an die Prüfung der erforderlichen Einreisedokumente und Einhaltung<br />
der entsprechenden Vorschriften. Grundsätzlich seid Ihr als Reisende für die Einhaltung aller für<br />
die Durchführung der Reise erforderlichen Vorschriften selbst verantwortlich. Kindereinträge im Reisepass<br />
der Eltern sind ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen alle Kinder<br />
(ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber<br />
bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Verbindliche Informationen erhaltet Ihr von Botschaften<br />
und Konsulaten.Alle Personen, die nicht deutsche, österreichische oder schweizer Staatsangehörige<br />
Urlaubsziel Einreisebestimmungen und Visumpflicht für deutsche, österreichische und schweizer Staatsangehörige.<br />
Stand September 2012. Änderungen vorbehalten.<br />
Malta & Irland<br />
England<br />
& Schottland<br />
USA<br />
Mexiko<br />
Ecuador<br />
& Argentinien<br />
78<br />
sind, bitten wir, uns bei Buchung auf die jeweilige Staatsangehörigkeit hinzuweisen, damit auch wir prüfen<br />
können, ob besondere Vorschriften zu beachten sind. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten von Minderjährigen<br />
bitten wir dringend, ihren alleinreisenden Kindern eine formlose Einver ständniserklärung<br />
zur Reise ins Ausland mitzugeben. Die einheimischen Zoll beamten können diesen Nachweis fordern, um<br />
einen potentiellen Kindesentzug zu verhindern.<br />
Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügt ein für die Dauer des Aufenthaltes gültiger Reisepass, Personalausweis bzw. Identitätskarte. Eine Verlängerung ist vor Ort möglich,<br />
hierfür wird der Reisepass empfohlen.<br />
Neuseeland Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügt ein Reisepass, der noch mindestens drei Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig ist. Für längere Aufenthalte ist<br />
ein Visum notwendig. Für Work Experience und Work & Travel Aufenthalte ist ein spezielles Working Holiday Visum zu beantragen (für Österreicher begrenzte Verfügbarkeit,<br />
für Schweizer zur Zeit nicht möglich).<br />
Frankreich Für die Einreise genügt ein gültiger Reisepass, Personalausweis bzw. Identitätskarte.<br />
Italien & Spanien<br />
& Portugal<br />
Costa Rica<br />
Dominikanische<br />
Republik<br />
Russland, China<br />
& Indien<br />
Für einen Aufenthalt bis zu sechs Monaten genügt ein für die Dauer des Aufenthaltes gültiger Reisepass, Personalausweis bzw. Identitätskarte. Minderjährige, die ohne einen Erziehungsberechtigten<br />
reisen, benötigen zur Einreise eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bzw. eines Erziehungsberechtigten. Ein entsprechendes Formular erhaltet<br />
Ihr mit Euren Reiseunterlagen. Eine Verlängerung ist vor Ort möglich, hierfür wird der Reisepass empfohlen.<br />
Für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage und bei maximal 18 Zeitstunden Unterricht pro Woche genügt ein mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültiger maschinenlesbarer<br />
Reisepass (bordeauxfarbener Europapass). Ihr reist im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program – VWP). Seit dem 26. Oktober 2006 muss jeder<br />
neu ausgestellte Reisepass biometrische Daten enthalten. Maschinenlesbare Pässe, die vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurden, können bis zum Ablauf der Gültigkeit weiter<br />
verwendet werden. Die von Deutschland ausgestellten vorläufigen Reisepässe sind im Rahmen des VWP nicht mehr gültig. Österreichische Reisepässe, die zwischen dem 26. Oktober<br />
2005 und 16. Juni 2006 ausgestellt oder verlängert wurden, haben für die Reise unter dem Visa Waiver Pro gramm keine Gültigkeit mehr und es wird ein Visum benötigt.<br />
Jeder Einreisende muss sich über das web-basierte Elektronische System zur Anreisegenehmigung (ESTA, Electronic System for Travel Authorization) registrieren, um eine Genehmigung<br />
für die Anreise zu erhalten. Das US-Ministerium für innere Sicherheit empfiehlt, die elektronische Reisegenehmigung frühzeitig auf https://esta.cbp.dhs.gov/esta einzuholen,<br />
spätestens aber 72 Stunden vor Abflug. Für diesen Service fällt eine Gebühr von USD 14 pro Person an, die per Kreditkarte entrichtet werden kann. Kinder mit und ohne<br />
Begleitung müssen unabhängig von ihrem Alter eine eigene ESTA-Genehmigung und eine eigene VWP Anreiseberechtigung vorweisen. Weitere Informationen findet Ihr unter<br />
http://www.dhs.gov. Für Sprachreisen ab 18 Zeitstunden pro Woche muss ein sogenanntes Studentenvisum beantragt werden. Die Gebühr, welche Ihr direkt an das Konsulat überweisen,<br />
beträgt ca. € 128. Zusätzlich fällt eine weitere Gebühr in Höhe von USD 200 an, die Ihr ebenfalls direkt per Kreditkarte, Überweisung oder Scheck in USD leisten müsst. Detaillierte<br />
Informationen zur Abwicklung erhaltet Ihr automatisch von uns. Zur Beantragung Eures Studentenvisums benötigt Ihr eine schriftliche Einschreibebestätigung (Formular<br />
I-20) der jeweiligen Sprachschule im Original. Die Zustellung nimmt etwa 14 Tage in Anspruch. Auf Wunsch ist auch eine Expresszustellung per Fedex Versand möglich, welche wir<br />
besonders für kurzfristige Buchungen ab acht Wochen vor Reisebeginn empfehlen. Für diesen Fedex Versand wird eine Gebühr von € 70 erhoben. Das Studentenvisum ist persönlich<br />
bei den zuständigen Konsulaten zu beantragen. Detaillierte Informationen zur Beantragung findet Ihr auch unter http://germany.usembassy.gov.<br />
Kanada Für einen Aufenthalt bis zu sechs Monaten genügt ein für die Dauer des Aufenthaltes gültiger Reisepass, Personalausweis bzw. Identitätskarte. Eine Reisekrankenversicherung wird<br />
dringend empfohlen. Bei längeren Aufenthalten besteht Visumpflicht.<br />
Südafrika Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügt ein Reisepass, der noch mindestens sechs Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig ist. Reisenden unter 21 Jahren wird<br />
die Mitnahme einer von beiden Eltern/Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung besonders empfohlen. Für längere Aufenthalte sowie bei Teilnahme am<br />
Work Experience oder Volunteering Programm besteht Visumpflicht.<br />
Australien Für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten benötigt Ihr ein Besuchervisum bzw. eine elektronische Einreisegenehmigung. Diese kann von Reisebüros und Fluggesellschaften erstellt<br />
bzw. im Internet abgerufen werden. Für Teilnehmer an Sprachkursen ab 13 Wochen Aufenthalt muss ein Studentenvisum ausgestellt werden. Die Gebühr, welche Ihr direkt an das Konsulat<br />
bezahlt, beträgt ca. € 400. Sofern Ihr für Australien ein Studentenvisum beantragt, muss automatisch auch die Overseas Student Health Cover OSHC (Krankenversicherung) abgeschlossen<br />
werden. Diese kostet zur Zeit ca. AUD 44 pro Monat. Die Gebühr ist je nach Kursort bei Ankunft vor Ort oder vorab zu zahlen. Gleichzeitig bestimmt der Gesetzgeber, dass<br />
nur „full time studies“ als Grundlage für ein Studentenvisum zulässig sind. Dies bedeutet für Euch, dass für Langzeitaufenthalte über drei Monate in Australien nur der jeweilige Intensivkurs<br />
gebucht werden kann. Für das Work & Travel Programm ist vorab ein spezielles Work & Travel Visum bei der Botschaft zu beantragen. Hierfür muss der deutsche Reisepass<br />
noch mindestens 2 Monate gültig sein (für Österreicher und Schweizer zur Zeit noch nicht möglich).<br />
Weitere Informationen findet Ihr auch unter www.germany.embassy.gov.au<br />
Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügt ein für die Dauer des Aufenthaltes gültiger Reisepass, Personalausweis bzw. Identitätskarte. Eine Verlängerung ist vor Ort möglich,<br />
hierfür wird der Reisepass empfohlen.<br />
Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügt ein für die Dauer des Aufenthaltes gültiger Reisepass, der bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein muss.<br />
Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügt ein für die Dauer des Aufenthaltes gültiger Reisepass. Eine Touristenkarte ist bei Einreise zu erwerben. Bei Reise über die USA sind zusätzlich<br />
die Einreisebestimmungen der USA zu beachten.<br />
Für einen Aufenthalt bis zu 180 Tagen genügt ein noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass und eine Touristenkarte, welche von den Fluggesellschaften ausgegeben wird. Bei<br />
Reise über die USA sind zusätzlich die Einreisebestimmungen der USA zu beachten.<br />
Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügt ein noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass.<br />
Es besteht Visumpflicht. Hierzu benötigt Ihr einen noch mindestens 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültigen Reisepass. Das Visum muss bei der zuständigen<br />
Auslandsvertretung beantragt werden. Bei Buchung senden wir Euch weitere Informationen. Bitte berücksichtigt die Dauer der Visumbeschaffung bei Buchung.<br />
Vorgeschriebene oder empfohlene Impfungen<br />
Für alle Ziele keine vorgeschrieben. Empfohlen für alle Ziele: Tetanus, Diphterie, Polio. Darüber hinaus empfohlen: Portugal: Hepatitis A; Südafrika, Costa Rica, Dominikanische Republik, Mexiko,<br />
Ecuador, Argentinien, China, Indien: Typhus, Hepatitis A, Malariaprophylaxe; Ecuador, Argentinien: Gelbfieber; Russland: FSME, HIV negativ Test bei Reisen länger als 3 Monate.