Satzung der Konrad-Kaletsch-Stiftung und vorläufige ... - Kreuztal
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Vorläufige Richtlinien<br />
für die För<strong>der</strong>ung durch die <strong>Konrad</strong>-<strong>Kaletsch</strong>-<strong>Stiftung</strong> vom 14.11.1983<br />
1.0 Die <strong>Konrad</strong>-<strong>Kaletsch</strong>-<strong>Stiftung</strong> (KKS) hat die Aufgabe, in <strong>der</strong> Stadt <strong>Kreuztal</strong> die kulturellen<br />
Bestrebungen zu unterstützen.<br />
Dabei sollen vor allem die Belange <strong>der</strong> älteren Menschen Berücksichtigung finden.<br />
2.0 Zur Erfüllung <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>saufgaben werden mit den Erträgen des <strong>Stiftung</strong>skapitals<br />
2.1 von <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> unmittelbar gemeinnützige Veranstaltungen durchgeführt,<br />
2.2 an<strong>der</strong>e, als gemeinnützig anerkannte Gruppen o<strong>der</strong> Träger bei <strong>der</strong> Durchführung<br />
gemeinnütziger Veranstaltungen sowie bei <strong>der</strong> Verfolgung ihrer gemeinnützigen<br />
Ziele unterstützt <strong>und</strong> geför<strong>der</strong>t,<br />
2.3 ggf. eine Begegnungsstätte geschaffen <strong>und</strong> unterhalten o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Einrichtung in<br />
angemessener Weise geför<strong>der</strong>t <strong>und</strong> unterstützt.<br />
3.0 Soweit die <strong>Stiftung</strong> selbst Veranstaltungen nach Ziffer 2.1 durchführt, kann sie sich<br />
hierbei beliebig an<strong>der</strong>er Personen o<strong>der</strong> Gruppen bedienen. Über die Durchführung solcher<br />
Veranstaltungen entscheidet <strong>der</strong> Vorstand im Einzelfall.<br />
3.1 Bei <strong>der</strong> Unterstützung <strong>und</strong> För<strong>der</strong>ung för<strong>der</strong>ungswürdiger Veranstaltungen (Ziffer<br />
4.0) haben die För<strong>der</strong>ungsempfänger (Ziffer 2.2) ihre Gemeinnützigkeit nachzuweisen.<br />
Als gemeinnützig in diesem Sinne gelten auch Kirchengemeinden <strong>und</strong><br />
kirchliche mildtätige Organisationen (z.B. Caritas, Innere Mission), das Deutsche<br />
Rote Kreuz sowie die freien Träger <strong>der</strong> Wohlfahrtspflege (z.B. Arbeiterwohlfahrt).<br />
Diese Organisationen müssen ihren Sitz im Bereich <strong>der</strong> Stadt <strong>Kreuztal</strong> haben.<br />
3.2 Die För<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> Unterstützung setzt eine Vorentscheidung voraus.<br />
4.0 För<strong>der</strong>ungswürdige Veranstaltungen sind insbeson<strong>der</strong>e Altenfahrten, Altenfeiern, Altennachmittage,<br />
Ausstellungen, Dichterlesungen, Konzerte, Rezitationsveranstaltungen,<br />
Theater- <strong>und</strong> Musikaufführungen, Vorträge u.a.m.<br />
Dabei setzt eine För<strong>der</strong>ung von Veranstaltungen, die sich an breite Kreise <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
richten, voraus, dass bei solchen Veranstaltungen die Belange älterer Menschen<br />
beson<strong>der</strong>s berücksichtigt werden (z.B. ermäßigter o<strong>der</strong> freier Eintrittspreis, Fahrdienst<br />
etc.).<br />
Bei <strong>der</strong> Entscheidung über die För<strong>der</strong>ungswürdigkeit einzelner Veranstaltungen kann<br />
sich die <strong>Stiftung</strong> an<strong>der</strong>er Stellen zur Unterstützung ihrer Meinungsbildung bedienen<br />
(z.B. Seniorenbeirat).<br />
5.0 Die För<strong>der</strong>ungsbeträge sind gr<strong>und</strong>sätzlich in ihrer Höhe <strong>und</strong> Zahl begrenzt.<br />
5.1 Im Regelfall wird ein anteiliger Finanzierungszuschuss gewährt.