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Evangelische Kirchengemeinde Hilden - Archiv der Evangelischen ...

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Findbuch <strong>Kirchengemeinde</strong> <strong>Hilden</strong><br />

Bru<strong>der</strong>meistern erlegen.<br />

Seite 18 von 43<br />

Zeugen: Adolf uff <strong>der</strong> Brunhardt und Froell im Han, Schöffen, Schenk Reinhart<br />

Bernsaw, Albert Berckman, Rutger Stock, Dietrich uf <strong>der</strong> Koulen, Conradt Bodt,<br />

Dreeß Keuckeshauß, Tilmanmus Hardtfeld, Schulmeister, Adolf zu Udenkhauß,<br />

Nolden ahn <strong>der</strong> Moelen, Joh. Broecher, Halfmann (halffen), Hinrich Halfmann<br />

zum Breidenbroich, Joh. ufm Cleve und Johan Hoff. Es werden hierüber zwei<br />

"Pergamentzetell" ausgestellt, die durch Junker Schenk, Pastor, Kirchmeister,<br />

Burggrafen, Schöffen und Nachbarn, soweit schreibkundig, unterschrieben<br />

werden. - Geschrieben von Gerichtsschreiber Jo. Hoff. -- Mit 13 eigenhändigen<br />

Unterschriften <strong>der</strong> Zeugen.<br />

Korrigiertes und durch die Unterschriften genehmigtes Konzept, Pap.<br />

1632 September 9<br />

Maria Magdalena von Hoichsteden, Meisterin, und sämtliche Kanonissen des<br />

adeligen "Klosters" zu Greffraidt verpachten dem Heinrich zu Dornhaus und<br />

seiner Frau Steingen das Gut "ihm Höffgen" o<strong>der</strong> seit altersher "Vier Wynckell"<br />

gen. im Amt Solingen und Kirchspiel <strong>Hilden</strong> auf 12 Jahre. Nach 6 Jahren, kann<br />

<strong>der</strong> Pächter auf einen Teil des Gutes verzichten. Die Jahrespacht istauf Mariae<br />

Geburt (8.September) o<strong>der</strong> innerhalb <strong>der</strong> nächsten 14 Tage im Stift Gräfrath zu<br />

liefern und beträgt 24 Gulden. Ausserdem müssen die Pächter alle an<strong>der</strong>en<br />

Lasten tragen mit Ausnahme <strong>der</strong> Kurmud, die Kloster und Pächter je zur Hälfte<br />

tragen. Bleiben die Pächter mit <strong>der</strong> Pacht im Rückstand, dann erlischt dieser<br />

Vertrag, doch bleiben die Pächter bis zur Bezahlung <strong>der</strong> rückständigen Pacht<br />

haftbar. Die Pächter können das Gut nach Ablauf <strong>der</strong> Pachtfrist mit<br />

Einverständnis von Meisterin und Kanonissen erneut pachten. Ein "Zettel"<br />

dieses Vertrages wird den Pächtern ausgehändigt, ein gleichlauten<strong>der</strong> Text wird<br />

in das "Pacht-Zeddulen-Lagerbuch" eingetragen.<br />

Ausf. Pap. mit Unterschrift <strong>der</strong> Meisterin.<br />

1640 Oktober 1<br />

Vor Rutger Vischer, Richter des Amtes Solingen, Die<strong>der</strong>ich Stock, Johann<br />

Tengerman und. God<strong>der</strong>t zu Holthausen, Schöffen des Landgerichts <strong>Hilden</strong>,<br />

verkaufen die Eheleute Henrich zu Bernighaus, Schöffe zu <strong>Hilden</strong>, und Steingen<br />

von Klevenhaus an Matheis Sieger, Pfalz-Neuburgischen Rat und<br />

Kammermeister, und dessen Frau Cathariene für 600 Reichstaler eine Rente<br />

von 30 Reichstalern o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>em Geld in Düseeldorfer Währung. Die Rente ist<br />

zahlbar zum 1. 0ktober in <strong>der</strong> Stadt Düsseldorf. Die Verkäufer verschreiben zur<br />

Sicherheit ein Stück Land von 22 Morgen vor ihrem Hof zu Bernighaus, das<br />

zwischen ihrem Hof, Garten und übrigen Län<strong>der</strong>eien sowie Ackerland von<br />

Henrich, God<strong>der</strong>t und Johann zum Hulsen liegt, ferner 1 Ort Busch und Bende,<br />

genannt <strong>der</strong> schmale Bandt, 5 Morgen gross und ebenfalls zwischen Benden<br />

und Busch von Henrich und God<strong>der</strong>ts von Hulsen und <strong>der</strong> Zun<strong>der</strong> Maerk<br />

gelegen, alles im Kirchspiel und Landgericht <strong>Hilden</strong>. Wie<strong>der</strong>löse mit 600<br />

Reichstalern ist vorgesehen. Siegler: Richter und Schöffen<br />

(Schöffenamtssiegel).<br />

file://H:\Webseite<strong>Archiv</strong>\InternetServer_HtmlundPDF\Inetpub\wwwroot\hilden.html<br />

13.12.2011

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