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Blickpunkte - Kinderschutzbund NRW e.V.

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<strong>Blickpunkte</strong><br />

30<br />

Art. 22<br />

(1) Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass<br />

ein Kind, das die Rechtsstellung eines Flüchtlings begehrt oder nach Maßgabe<br />

der anzuwendenden Regeln und Verfahren des Völkerrechts oder des<br />

innerstaatlichen Rechts als Flüchtling angesehen wird, angemessenen<br />

Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rechte erhält (…)<br />

Lobbyarbeit auch für Flüchtlingskinder<br />

Bei Flüchtlingskindern gab und gibt es seit<br />

Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte<br />

des Kindes erhebliche Rechtsverletzungen in<br />

Deutschland. Symptomatisch dafür war bereits die<br />

„Vorbehaltserklärung“ der Bundesrepublik, dass<br />

ausländer- und asylrechtliche Bestimmungen nur<br />

unter Außerachtlassung der UN-Kinderrechtekonvention<br />

gelten. Eine skandalöse Tatsache, die der<br />

UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes immer<br />

wieder gerügt hat. Und ein Grund für den DKSB<br />

Landesverband <strong>NRW</strong> e. V., sich für Flüchtlingskinder<br />

und für ihre Rechte zu engagieren. Denn der<br />

<strong>Kinderschutzbund</strong> tritt für alle sich in Deutschland<br />

aufhaltenden Kinder ein, nicht nur für die<br />

hier Geborenen. In besonderer Weise findet das<br />

Engagement über die Mitarbeit in der „Aktionsgemeinschaft<br />

Junge Flüchtlinge <strong>NRW</strong>“ statt. Darin<br />

arbeiten landesweit tätige Organisationen, nicht<br />

nur aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe<br />

und Jugendarbeit, zusammen.<br />

Nicht nur der Landesverband <strong>NRW</strong> hat im Jahr<br />

2011 ein Jubiläum zu feiern, sondern auch die<br />

Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge <strong>NRW</strong>. Sie<br />

wurde in einer Zeit gegründet, in der das Grundgesetz<br />

im Hinblick auf Flüchtlinge geändert wurde.<br />

Damals suchten aufgrund von internationalen<br />

Konfliktlagen viele Menschen in Deutschland<br />

eine sichere Bleibe. Es ist nicht unbedingt als<br />

Errungenschaft zu bewerten, dass Lobbyarbeit für<br />

Flüchtlingskinder noch immer notwendig ist. Seit<br />

nunmehr 20 Jahren besteht sie.<br />

Schutz für alle in Deutschland lebenden Kinder, Foto: Dieter<br />

Schütz, pixelio.de<br />

Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge <strong>NRW</strong><br />

ruft jedes Frühjahr dazu auf, Flüchtlingskinder an<br />

Ferienfreizeiten zu beteiligen, um ein gegenseitiges<br />

Kennenlernen und gemeinsame wichtige<br />

Erfahrungen zu ermöglichen. So können Kinder und<br />

Jugendliche frühzeitig lernen, in einer kulturell offenen<br />

Gesellschaft zu leben. Es wird ihre Bereitschaft<br />

gefördert, aufeinander zuzugehen. Jedes Jahr zum<br />

Weltkindertag wird ein politischer Appell auf den<br />

Weg gebracht. Kernforderung der letzten Jahre<br />

war die nach einem humanitären und großzügigen<br />

Bleiberecht. Mit Freude ist festzustellen, dass viele<br />

Forderungen der Aktionsgemeinschaft, die über<br />

Schreiben an Ministerien, Gespräche mit politisch<br />

Verantwortlichen, Veranstaltungen oder gemeinsamen<br />

Erklärungen mit anderen Organisationen<br />

publik gemacht wurden, tatsächlich umgesetzt<br />

wurden. So gibt es heute das Zuwanderungsgesetz,<br />

die Schulpflicht in <strong>NRW</strong> für Flüchtlingskinder, Bleiberechtsregelungen<br />

oder die 2005 mit dem “Kick”<br />

(Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und<br />

Jugendhilfe) erfolgte Verpflichtung, minderjährige<br />

Flüchtlinge auf jeden Fall zunächst zur Klärung ihrer<br />

individuellen Situation in Obhut zu nehmen.

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