kinderschutzzentrum harburg - Hamburger Kinderschutzbund
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Hilfe statt Strafe<br />
Kinder- und Familienhilfezentrum Harburg<br />
Das Kinderschutzzentrum ist eine Familienberatungsstelle<br />
und gleichzeitig Teil eines<br />
Hilfeverbundes, des Kinder- und Familienhilfezentrums<br />
Harburg. Unter dem Dach des Kinder-<br />
und Familienhilfezentrums kooperiert das<br />
Kinderschutzzentrum mit dem Kinder- und<br />
Jugendhilfeverbund Harburg/Süderelbe (Landesbetrieb<br />
Erziehung und Berufsbildung). Im<br />
Jahr 2010 hat das Kinderschutzzentrum in 28<br />
Fällen mit einem der Kooperationspartner des<br />
Kinder- und Familienhilfezentrums kooperiert.<br />
Im Einzelnen waren dies:<br />
• In drei Fällen, in dem ein Kleinkind im Kinderschutzhaus untergebracht war,<br />
fand begleitende Elternberatung im Kinderschutzzentrum statt.<br />
• In zehn Fällen kooperierte das Kinderschutzzentrum intensiv mit den ambulanten Hilfen<br />
des Kinder- und Jugendhilfeverbundes Harburg (Elternberatung und/ oder Begleitung des<br />
Kindes oder Jugendlichen).<br />
• In zwei Fällen wurden Kinder aus der Tagesgruppe im Kinderschutzzentrum therapeutisch<br />
betreut (mit zusätzlichen Elterngesprächen).<br />
• In sieben Fällen wurden Kinder aus dem Kleinkindhaus oder der Jugendwohnung im<br />
Kinderschutzzentrum begleitet.<br />
• In weiteren vier Fällen wurde für Einrichtungen des Kooperationspartners Fachberatung<br />
durchgeführt.<br />
Beratung von Fachkräften<br />
Das Kinderschutzzentrum bietet unterschiedliche Formen der Praxisbegleitung von Fachkräften<br />
in Fällen von Gewalt gegen Kinder an.<br />
Unmittelbarer Anlass von Fachberatungen ist zumeist die Hilflosigkeit der Helfer im Kontakt zu<br />
den betroffenen Kindern und Familien. Weiterer Anlass einer Beratung kann die Fachberatung<br />
nach §8a SGB VIII bei vermuteter Kindeswohlgefährdung sein. Bei der Abschätzung eines Gefährdungsrisikos<br />
und der weiteren Hilfeplanung soll, so die Formulierung im §8a, eine insoweit<br />
erfahrene Fachkraft hinzugezogen werden.<br />
In 37 Fällen ging es daher um die Klärung eines Verdachts oder einer Vermutung von Kindeswohlgefährdung<br />
und in 16 Fällen lagen gewichtige Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung<br />
vor.<br />
Im Jahr 2010 wurden in insgesamt 58 Fällen Fachkräfte im Umgang mit von Gewalt betroffenen<br />
Familien unterstützt und beraten. Mittelbar betroffen von Gewalt waren dabei 110 Kinder.<br />
Dabei ging es vor allem um sexuelle Misshandlung (17 Fälle), körperliche Misshandlung (16 Fälle),<br />
Vernachlässigung (10 Fälle), Verhaltens- und Entwicklungsauffälligkeiten eines Kindes (10 Fälle).<br />
Die Fachkräfte kamen ausfolgenden Einrichtungen: ambulante Hilfen (19 Fälle), Schulen<br />
(19 Fälle), Kindertageseinrichtungen (10 Fälle), Allgemeine Soziale Dienste (6 Fälle), Stationäre<br />
Hilfen (2 Fälle).