08.02.2013 Aufrufe

kinderschutzzentrum harburg - Hamburger Kinderschutzbund

kinderschutzzentrum harburg - Hamburger Kinderschutzbund

kinderschutzzentrum harburg - Hamburger Kinderschutzbund

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

26<br />

Hilfe statt Strafe<br />

Kinder- und Familienhilfezentrum Harburg<br />

Das Kinderschutzzentrum ist eine Familienberatungsstelle<br />

und gleichzeitig Teil eines<br />

Hilfeverbundes, des Kinder- und Familienhilfezentrums<br />

Harburg. Unter dem Dach des Kinder-<br />

und Familienhilfezentrums kooperiert das<br />

Kinderschutzzentrum mit dem Kinder- und<br />

Jugendhilfeverbund Harburg/Süderelbe (Landesbetrieb<br />

Erziehung und Berufsbildung). Im<br />

Jahr 2010 hat das Kinderschutzzentrum in 28<br />

Fällen mit einem der Kooperationspartner des<br />

Kinder- und Familienhilfezentrums kooperiert.<br />

Im Einzelnen waren dies:<br />

• In drei Fällen, in dem ein Kleinkind im Kinderschutzhaus untergebracht war,<br />

fand begleitende Elternberatung im Kinderschutzzentrum statt.<br />

• In zehn Fällen kooperierte das Kinderschutzzentrum intensiv mit den ambulanten Hilfen<br />

des Kinder- und Jugendhilfeverbundes Harburg (Elternberatung und/ oder Begleitung des<br />

Kindes oder Jugendlichen).<br />

• In zwei Fällen wurden Kinder aus der Tagesgruppe im Kinderschutzzentrum therapeutisch<br />

betreut (mit zusätzlichen Elterngesprächen).<br />

• In sieben Fällen wurden Kinder aus dem Kleinkindhaus oder der Jugendwohnung im<br />

Kinderschutzzentrum begleitet.<br />

• In weiteren vier Fällen wurde für Einrichtungen des Kooperationspartners Fachberatung<br />

durchgeführt.<br />

Beratung von Fachkräften<br />

Das Kinderschutzzentrum bietet unterschiedliche Formen der Praxisbegleitung von Fachkräften<br />

in Fällen von Gewalt gegen Kinder an.<br />

Unmittelbarer Anlass von Fachberatungen ist zumeist die Hilflosigkeit der Helfer im Kontakt zu<br />

den betroffenen Kindern und Familien. Weiterer Anlass einer Beratung kann die Fachberatung<br />

nach §8a SGB VIII bei vermuteter Kindeswohlgefährdung sein. Bei der Abschätzung eines Gefährdungsrisikos<br />

und der weiteren Hilfeplanung soll, so die Formulierung im §8a, eine insoweit<br />

erfahrene Fachkraft hinzugezogen werden.<br />

In 37 Fällen ging es daher um die Klärung eines Verdachts oder einer Vermutung von Kindeswohlgefährdung<br />

und in 16 Fällen lagen gewichtige Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung<br />

vor.<br />

Im Jahr 2010 wurden in insgesamt 58 Fällen Fachkräfte im Umgang mit von Gewalt betroffenen<br />

Familien unterstützt und beraten. Mittelbar betroffen von Gewalt waren dabei 110 Kinder.<br />

Dabei ging es vor allem um sexuelle Misshandlung (17 Fälle), körperliche Misshandlung (16 Fälle),<br />

Vernachlässigung (10 Fälle), Verhaltens- und Entwicklungsauffälligkeiten eines Kindes (10 Fälle).<br />

Die Fachkräfte kamen ausfolgenden Einrichtungen: ambulante Hilfen (19 Fälle), Schulen<br />

(19 Fälle), Kindertageseinrichtungen (10 Fälle), Allgemeine Soziale Dienste (6 Fälle), Stationäre<br />

Hilfen (2 Fälle).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!