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Amtsblatt - Lindenstadt Blankenhain

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19. Dezember 2009 - <strong>Amtsblatt</strong> 6/2009 - 8-<br />

Bekanntmachungsanordnung:<br />

Mit Beschluss-Nr. 100-12/2009 vom 10.12.2009 beschloss der Stadtrat<br />

der Stadt <strong>Blankenhain</strong> einstimmig die Erste Satzung zur Änderung<br />

der Satzung zur Regelung des Marktwesens für die Stadt <strong>Blankenhain</strong><br />

(Marktsatzung).<br />

Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Weimarer Land als Rechtsaufsichtsbehörde<br />

hat mit Schreiben vom 11.12.2009, Az: I/2/08-<br />

092.01-06a.008.001/09 den Eingang der Ersten Satzung zur Änderung<br />

der Satzung zur Regelung des Marktwesens für die Stadt <strong>Blankenhain</strong><br />

(Marktsatzung) bestätigt.<br />

Gegen eine vorfristige Bekanntmachung bestehen keine Bedenken.<br />

<strong>Blankenhain</strong>, 11.12.2009<br />

Stadt <strong>Blankenhain</strong><br />

gez. Kellner<br />

Bürgermeister (Dienstsiegel)<br />

Erste Satzung zur Änderung der Satzung<br />

über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen<br />

im Gebiet der Stadt <strong>Blankenhain</strong><br />

(Sondernutzungssatzung)<br />

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeindeund<br />

Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom<br />

16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung<br />

vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch das<br />

Begleitgesetz zum Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung<br />

(Gesetz für mehr direkte Demokratie in Thüringer Kommunen) -<br />

Volksbegehrens-Begleitgesetz - Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer<br />

Kommunalordnung vom 08.04.2009 (GVBl Nr. 4 S. 345) und<br />

der §§ 18 und 21 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 7.<br />

Mai 1993 (GVBl. I S. 273) zuletzt geändert durch Artikel 4 Thüringer<br />

Gesetz zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften betreffend der<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten<br />

Objekten vom 6. Januar 2003 (GVBl. S. 19) und des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes<br />

(FStrG) in der Neufassung der Bekanntmachung<br />

vom 20. Februar 2003 (BGBl. I S. 286) erlässt die Stadt<br />

<strong>Blankenhain</strong> nachfolgende Satzung.<br />

§ 1<br />

Die Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet<br />

der Stadt <strong>Blankenhain</strong> (Sondernutzungssatzung) vom 03.12.2003<br />

(veröffentlicht im <strong>Amtsblatt</strong> der Stadt <strong>Blankenhain</strong> Nr. 1/2004 vom<br />

31.01.2004) wird wie folgt geändert:<br />

§ 4 wir durch einen Absatz 5 wie folgt ergänzt:<br />

Für die Erteilung der Erlaubnis im gewerblichen Bereich, insbesondere<br />

für Sondernutzungen § 2 Absatz 3 Nr. 5 gelten die Bestimmungen<br />

des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) über die<br />

Genehmgiungsfiktion (§ 42 a ThürVwVfG) und zum Verfahren über<br />

die einheitliche Stelle (§§ 71 a bis 71 e ThürVwVfG).<br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

ausgefertigt: <strong>Blankenhain</strong>, 11.12.2009<br />

Stadt <strong>Blankenhain</strong><br />

gez. Kellner<br />

Bürgermeister (Dienstsiegel)<br />

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO:<br />

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können<br />

gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich<br />

unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße<br />

nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung<br />

geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.<br />

Bekanntmachungsanordnung:<br />

Mit Beschluss-Nr. 101-12/2009 vom 10.12.2009 beschloss der Stadtrat<br />

der Stadt <strong>Blankenhain</strong> einstimmig die Erste Satzung zur Änderung<br />

der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet<br />

der Stadt <strong>Blankenhain</strong> (Sondernutzungssatzung).<br />

Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Weimarer Land als Rechtsaufsichtsbehörde<br />

hat mit Schreiben vom 11.12.2009, Az: I/2/08-<br />

092.01-04a.008.001/09 den Eingang der Ersten Satzung zur Änderung<br />

der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet<br />

der Stadt <strong>Blankenhain</strong> (Sondernutzungssatzung) bestätigt.<br />

Gegen eine vorfristige Bekanntmachung bestehen keine Bedenken.<br />

<strong>Blankenhain</strong>, 11.12.2009<br />

Stadt <strong>Blankenhain</strong><br />

gez. Kellner<br />

Bürgermeister (Dienstsiegel)<br />

Erste Satzung zur Änderung der Satzung<br />

zur Nutzung des Stadtwappens<br />

der Stadt <strong>Blankenhain</strong><br />

(Wappensatzung)<br />

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeindeund<br />

Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom<br />

16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung<br />

vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch das<br />

Begleitgesetz zum Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung<br />

(Gesetz für mehr direkte Demokratie in Thüringer Kommunen) -<br />

Volksbegehrens-Begleitgesetz - Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer<br />

Kommunalordnung vom 08.04.2009 (GVBl Nr. 4 S. 345) erlässt<br />

die Stadt <strong>Blankenhain</strong> nachfolgende Satzung.<br />

§ 1<br />

Die Satzung zur Nutzung des Stadtwappens der Stadt <strong>Blankenhain</strong><br />

(Wappensatzung) vom 27.01.2007 (veröffentlicht im <strong>Amtsblatt</strong> der<br />

Stadt <strong>Blankenhain</strong> Nr. 1/2007 vom 27.01.2007) wird wie folgt geändert:<br />

1. § 2 Absatz 1 Punkt 2 wird gestrichen.<br />

2. Alle weiteren Punkte des § 2 Absatz 1<br />

ändern sich entsprechend.<br />

3. § 3 Absatz 6 wird wie folgt neu aufgenommen:<br />

Für die Durchführung von Verwaltungsverfahren nach Absatz 1<br />

gelten die Bestimmungen des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />

(ThürVwfg) zum Verfahren über die einheitliche Stelle<br />

(§§ 71 a bis 71 e ThürVwVfg).<br />

4. § 6 Absatz 1 Punkt 1 entfällt.<br />

5. Alle weiteren Punkte des § 6 Absatz 1<br />

ändern sich entsprechend.<br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

ausgefertigt: <strong>Blankenhain</strong>, 11.12.2009<br />

Stadt <strong>Blankenhain</strong><br />

gez. Kellner<br />

Bürgermeister (Dienstsiegel)<br />

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO:<br />

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können<br />

gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich<br />

unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße<br />

nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung<br />

geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.<br />

Bekanntmachungsanordnung:<br />

Mit Beschluss-Nr. 102-12/2009 vom 10.12.2009 beschloss der Stadtrat<br />

der Stadt <strong>Blankenhain</strong> einstimmig die Erste Satzung zur Änderung<br />

der Satzung zur Nutzung des Stadtwappens der Stadt <strong>Blankenhain</strong><br />

(Wappensatzung).<br />

Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Weimarer Land als Rechtsaufsichtsbehörde<br />

hat mit Schreiben vom 11.12.2009, Az:I/2/08-<br />

092.01-53.008.001/09 den Eingang der Ersten Satzung zur Änderung<br />

der Satzung zur Nutzung des Stadtwappens der Stadt <strong>Blankenhain</strong><br />

(Wappensatzung) bestätigt.<br />

Gegen eine vorfristige Bekanntmachung bestehen keine Bedenken.<br />

<strong>Blankenhain</strong>, 11.12.2009<br />

Stadt <strong>Blankenhain</strong><br />

gez. Kellner<br />

Bürgermeister (Dienstsiegel)

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