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4.15 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die ... - Landkreis Kassel

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Die Kündigung muss dem anderen Beteiligten spätestens am 31.07. des Vorjahres<br />

schriftlich zugegangen sein.<br />

Die Beteiligten verpflichten sich, vor einer beabsichtigten Kündigung einen<br />

"Gütetermin" durchzuführen.<br />

Die Kündigung bedarf gemäß § 27 Abs.2 KGG der Genehmigung durch <strong>die</strong><br />

Aufsichtsbehörde.<br />

<strong>Kassel</strong>, 16.11.2000 <strong>Kassel</strong>, 12.12.2000<br />

Magistrat der Kreisausschuss<br />

Stadt <strong>Kassel</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Kassel</strong><br />

gez. gez.<br />

_________________ ___________________<br />

Georg Lewandowski Dr. Udo Schlitzberger<br />

Oberbürgermeister Landrat<br />

gez. gez.<br />

________________ ___________________<br />

Thomas-Erik Junge Rainer Herbst<br />

Stadtrat Erster Kreisbeigeordneter

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