Rehabilitationssport und Funktionstraining - PBeaKK
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<strong>Rehabilitationssport</strong> <strong>und</strong> <strong>Funktionstraining</strong><br />
<strong>Rehabilitationssport</strong> <strong>und</strong> <strong>Funktionstraining</strong> sind eine ergänzende Rehabilitationsleistung für behinderte<br />
<strong>und</strong> von Behinderung bedrohte Menschen mit dem Ziel, sie dauerhaft in die Gesellschaft <strong>und</strong> das<br />
Arbeitsleben einzugliedern. Der Behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Mensch muss über die<br />
notwendige Mobilität sowie physische <strong>und</strong> psychische Belastbarkeit für Übungen in der Gruppe<br />
verfügen.<br />
<strong>Rehabilitationssport</strong><br />
Ziel des <strong>Rehabilitationssport</strong>s ist, die Koordination <strong>und</strong> Flexibilität zu verbessern, die Ausdauer <strong>und</strong> Kraft<br />
sowie das Selbstbewusstsein zu stärken <strong>und</strong> Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Der <strong>Rehabilitationssport</strong><br />
wirkt mit den Mitteln des Sports <strong>und</strong> sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf den Körper.<br />
<strong>Rehabilitationssport</strong> umfasst Übungen, die in der Gruppe im Rahmen regelmäßiger Veranstaltungen<br />
durchgeführt werden sowie Maßnahmen, die einem krankheits-/behinderungsgerechten Verhalten <strong>und</strong><br />
der Bewältigung psychosozialer Krankheitsfolgen dienen. Entspannungsübungen oder auch die<br />
Einübung im Gebrauch technischer Hilfen können Bestandteil des <strong>Rehabilitationssport</strong>s sein.<br />
<strong>Rehabilitationssport</strong>arten sind Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen <strong>und</strong> Bewegungsspiele in Gruppen,<br />
soweit mit den Übungen das Ziel des <strong>Rehabilitationssport</strong>s erreicht werden kann. Geeignete<br />
Übungsinhalte anderer Sportarten können in die Übungsveranstaltungen eingeb<strong>und</strong>en werden. Es<br />
können gegebenenfalls auch weitere <strong>Rehabilitationssport</strong>arten anerkannt werden.<br />
<strong>Funktionstraining</strong><br />
Das <strong>Funktionstraining</strong> ist organorientiert <strong>und</strong> wirkt mit den Mitteln der Krankengymnastik <strong>und</strong>/oder der<br />
Ergotherapie gezielt auf spezielle körperliche Strukturen, beispielsweise auf Muskeln <strong>und</strong> Gelenke. Die<br />
Zielsetzung ist der Erhalt <strong>und</strong> die Verbesserung von Funktionen sowie das Hinauszögern von<br />
Funktionsverlusten einzelner Organsysteme oder Körperteile. Das <strong>Funktionstraining</strong> wird auch zur<br />
Schmerzlinderung <strong>und</strong> Bewegungsverbesserung eingesetzt.<br />
Beim <strong>Funktionstraining</strong> werden bewegungstherapeutische Übungen in der Gruppe unter fachk<strong>und</strong>iger<br />
Leitung, vor allem durch Physiotherapeuten <strong>und</strong> Krankengymnasten, durchgeführt. Daneben können<br />
Gelenkschutzmaßnahmen <strong>und</strong> die Einübung im Gebrauch technischer Hilfen <strong>und</strong> von Gebrauchsgegenständen<br />
des täglichen Lebens Bestandteil des <strong>Funktionstraining</strong>s sein. <strong>Funktionstraining</strong>sarten<br />
sind insbesondere Trockengymnastik <strong>und</strong> Wassergymnastik.<br />
Durchführung der Maßnahmen<br />
Die Durchführung des <strong>Rehabilitationssport</strong>s obliegt in der Regel den örtlichen <strong>Rehabilitationssport</strong>gruppen,<br />
die über die Landesbehinderten-Sportverbände dem Deutschen Behinderten-Sportverband<br />
angehören. Für das <strong>Funktionstraining</strong> sind dies in der Regel die örtlichen Arbeitsgemeinschaften, die<br />
über die Landesverbände der Deutschen Rheuma-Liga angehören.<br />
<strong>PBeaKK</strong> I August 2012<br />
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Erstattung von Aufwendungen<br />
Bestimmte Maßnahmen <strong>und</strong> Sportarten wie Rollstuhlkurse, Kampfsportarten <strong>und</strong> Sportarten der<br />
Selbstverteidigung sind vom <strong>Rehabilitationssport</strong> <strong>und</strong> <strong>Funktionstraining</strong> ausgeschlossen. Übungen ohne<br />
medizinische Notwendigkeit, die lediglich der Verbesserung des allgemeinen Wohlbefindens dienen,<br />
sind kein <strong>Rehabilitationssport</strong> <strong>und</strong> kein <strong>Funktionstraining</strong>. Dazu gehören auch der Besuch eines Fitness-<br />
Studios <strong>und</strong> allgemeine Fitness-Übungen.<br />
Anerkennungsfähig sind Aufwendungen für ärztlich verordneten <strong>Rehabilitationssport</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Funktionstraining</strong> entsprechend der „Rahmenvereinbarung über den <strong>Rehabilitationssport</strong> <strong>und</strong> das<br />
<strong>Funktionstraining</strong> vom 01.Oktober 2003 in der Fassung vom 01. Januar 2007“. Wichtig ist dabei die<br />
Einbindung in eine spezielle, nach dieser Rahmenvereinbarung anerkannten Gruppe. Diese Gruppen<br />
werden von Übungsleitern, die nicht zwingend zum anerkannten Behandlerkreis für Heilmittel gehören<br />
müssen, geleitet.<br />
Aufwendungen für ärztlich verordneten <strong>Rehabilitationssport</strong> <strong>und</strong> <strong>Funktionstraining</strong> in den oben<br />
genannten Gruppen sind bis zu einem Höchstbetrag von 6,20 Euro je Übungseinheit anerkennungsfähig.<br />
Eigenbehalte oder Zuzahlungen sind nicht vorgesehen. Eine Genehmigung durch die<br />
Postbeamtenkrankenkasse vor dem Beginn von <strong>Rehabilitationssport</strong> oder einem <strong>Funktionstraining</strong> ist<br />
nicht einzuholen. Gern informieren wir Sie vorab über Ihren Leistungsanspruch.<br />
Unterlagen für die Erstattung<br />
<strong>Rehabilitationssport</strong> <strong>und</strong> <strong>Funktionstraining</strong> werden bei Bedarf vom behandelnden Arzt verordnet. Um die<br />
anerkennungsfähigen Aufwendungen erstatten zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:<br />
� die ärztliche Verordnung mit der Diagnose, der empfohlenen <strong>Rehabilitationssport</strong>art <strong>und</strong> den<br />
insgesamt verordneten Übungseinheiten,<br />
� den Teilnahmenachweis oder eine anderweitige Angabe des Behandlungszeitraums <strong>und</strong> der Anzahl<br />
der Übungseinheiten.<br />
Dauer der Maßnahmen<br />
<strong>Rehabilitationssport</strong> kann in der Regel für bis zu 50 Übungseinheiten in einem Zeitraum von 18 Monaten<br />
anerkannt werden. Bei <strong>Rehabilitationssport</strong> in Herzgruppen können 90 Übungseinheiten in einem<br />
Zeitraum von 30 Monaten, bei herzkranken Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen 120 Übungseinheiten innerhalb<br />
von 24 Monaten anerkannt werden. Die Aufwendungen für <strong>Funktionstraining</strong> sind bis zu 12 Monate<br />
berücksichtigungsfähig. Eine längere Leistungsdauer oder Folgeverordnungen sind nur in wenigen<br />
Ausnahmefällen <strong>und</strong> bei Erfüllung besonderer Voraussetzungen möglich.<br />
Der Leistungsanspruch besteht gr<strong>und</strong>sätzlich nur für eine begrenzte Dauer, weil Hilfe zur Selbsthilfe das<br />
Ziel hat, die Eigenverantwortlichkeit des behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen für<br />
seine Ges<strong>und</strong>heit zu stärken <strong>und</strong> zum langfristigen <strong>und</strong> selbständigen Bewegungstraining zu motivieren.<br />
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei unserer K<strong>und</strong>enberatung <strong>und</strong> auf unserer Internetseite<br />
unter www.pbeakk.de.<br />
<strong>PBeaKK</strong> I Oktober 2010<br />
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