08.02.2013 Aufrufe

Rehabilitationssport und Funktionstraining - PBeaKK

Rehabilitationssport und Funktionstraining - PBeaKK

Rehabilitationssport und Funktionstraining - PBeaKK

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Rehabilitationssport</strong> <strong>und</strong> <strong>Funktionstraining</strong><br />

<strong>Rehabilitationssport</strong> <strong>und</strong> <strong>Funktionstraining</strong> sind eine ergänzende Rehabilitationsleistung für behinderte<br />

<strong>und</strong> von Behinderung bedrohte Menschen mit dem Ziel, sie dauerhaft in die Gesellschaft <strong>und</strong> das<br />

Arbeitsleben einzugliedern. Der Behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Mensch muss über die<br />

notwendige Mobilität sowie physische <strong>und</strong> psychische Belastbarkeit für Übungen in der Gruppe<br />

verfügen.<br />

<strong>Rehabilitationssport</strong><br />

Ziel des <strong>Rehabilitationssport</strong>s ist, die Koordination <strong>und</strong> Flexibilität zu verbessern, die Ausdauer <strong>und</strong> Kraft<br />

sowie das Selbstbewusstsein zu stärken <strong>und</strong> Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Der <strong>Rehabilitationssport</strong><br />

wirkt mit den Mitteln des Sports <strong>und</strong> sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf den Körper.<br />

<strong>Rehabilitationssport</strong> umfasst Übungen, die in der Gruppe im Rahmen regelmäßiger Veranstaltungen<br />

durchgeführt werden sowie Maßnahmen, die einem krankheits-/behinderungsgerechten Verhalten <strong>und</strong><br />

der Bewältigung psychosozialer Krankheitsfolgen dienen. Entspannungsübungen oder auch die<br />

Einübung im Gebrauch technischer Hilfen können Bestandteil des <strong>Rehabilitationssport</strong>s sein.<br />

<strong>Rehabilitationssport</strong>arten sind Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen <strong>und</strong> Bewegungsspiele in Gruppen,<br />

soweit mit den Übungen das Ziel des <strong>Rehabilitationssport</strong>s erreicht werden kann. Geeignete<br />

Übungsinhalte anderer Sportarten können in die Übungsveranstaltungen eingeb<strong>und</strong>en werden. Es<br />

können gegebenenfalls auch weitere <strong>Rehabilitationssport</strong>arten anerkannt werden.<br />

<strong>Funktionstraining</strong><br />

Das <strong>Funktionstraining</strong> ist organorientiert <strong>und</strong> wirkt mit den Mitteln der Krankengymnastik <strong>und</strong>/oder der<br />

Ergotherapie gezielt auf spezielle körperliche Strukturen, beispielsweise auf Muskeln <strong>und</strong> Gelenke. Die<br />

Zielsetzung ist der Erhalt <strong>und</strong> die Verbesserung von Funktionen sowie das Hinauszögern von<br />

Funktionsverlusten einzelner Organsysteme oder Körperteile. Das <strong>Funktionstraining</strong> wird auch zur<br />

Schmerzlinderung <strong>und</strong> Bewegungsverbesserung eingesetzt.<br />

Beim <strong>Funktionstraining</strong> werden bewegungstherapeutische Übungen in der Gruppe unter fachk<strong>und</strong>iger<br />

Leitung, vor allem durch Physiotherapeuten <strong>und</strong> Krankengymnasten, durchgeführt. Daneben können<br />

Gelenkschutzmaßnahmen <strong>und</strong> die Einübung im Gebrauch technischer Hilfen <strong>und</strong> von Gebrauchsgegenständen<br />

des täglichen Lebens Bestandteil des <strong>Funktionstraining</strong>s sein. <strong>Funktionstraining</strong>sarten<br />

sind insbesondere Trockengymnastik <strong>und</strong> Wassergymnastik.<br />

Durchführung der Maßnahmen<br />

Die Durchführung des <strong>Rehabilitationssport</strong>s obliegt in der Regel den örtlichen <strong>Rehabilitationssport</strong>gruppen,<br />

die über die Landesbehinderten-Sportverbände dem Deutschen Behinderten-Sportverband<br />

angehören. Für das <strong>Funktionstraining</strong> sind dies in der Regel die örtlichen Arbeitsgemeinschaften, die<br />

über die Landesverbände der Deutschen Rheuma-Liga angehören.<br />

<strong>PBeaKK</strong> I August 2012<br />

Seite 1 von 2


Erstattung von Aufwendungen<br />

Bestimmte Maßnahmen <strong>und</strong> Sportarten wie Rollstuhlkurse, Kampfsportarten <strong>und</strong> Sportarten der<br />

Selbstverteidigung sind vom <strong>Rehabilitationssport</strong> <strong>und</strong> <strong>Funktionstraining</strong> ausgeschlossen. Übungen ohne<br />

medizinische Notwendigkeit, die lediglich der Verbesserung des allgemeinen Wohlbefindens dienen,<br />

sind kein <strong>Rehabilitationssport</strong> <strong>und</strong> kein <strong>Funktionstraining</strong>. Dazu gehören auch der Besuch eines Fitness-<br />

Studios <strong>und</strong> allgemeine Fitness-Übungen.<br />

Anerkennungsfähig sind Aufwendungen für ärztlich verordneten <strong>Rehabilitationssport</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Funktionstraining</strong> entsprechend der „Rahmenvereinbarung über den <strong>Rehabilitationssport</strong> <strong>und</strong> das<br />

<strong>Funktionstraining</strong> vom 01.Oktober 2003 in der Fassung vom 01. Januar 2007“. Wichtig ist dabei die<br />

Einbindung in eine spezielle, nach dieser Rahmenvereinbarung anerkannten Gruppe. Diese Gruppen<br />

werden von Übungsleitern, die nicht zwingend zum anerkannten Behandlerkreis für Heilmittel gehören<br />

müssen, geleitet.<br />

Aufwendungen für ärztlich verordneten <strong>Rehabilitationssport</strong> <strong>und</strong> <strong>Funktionstraining</strong> in den oben<br />

genannten Gruppen sind bis zu einem Höchstbetrag von 6,20 Euro je Übungseinheit anerkennungsfähig.<br />

Eigenbehalte oder Zuzahlungen sind nicht vorgesehen. Eine Genehmigung durch die<br />

Postbeamtenkrankenkasse vor dem Beginn von <strong>Rehabilitationssport</strong> oder einem <strong>Funktionstraining</strong> ist<br />

nicht einzuholen. Gern informieren wir Sie vorab über Ihren Leistungsanspruch.<br />

Unterlagen für die Erstattung<br />

<strong>Rehabilitationssport</strong> <strong>und</strong> <strong>Funktionstraining</strong> werden bei Bedarf vom behandelnden Arzt verordnet. Um die<br />

anerkennungsfähigen Aufwendungen erstatten zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:<br />

� die ärztliche Verordnung mit der Diagnose, der empfohlenen <strong>Rehabilitationssport</strong>art <strong>und</strong> den<br />

insgesamt verordneten Übungseinheiten,<br />

� den Teilnahmenachweis oder eine anderweitige Angabe des Behandlungszeitraums <strong>und</strong> der Anzahl<br />

der Übungseinheiten.<br />

Dauer der Maßnahmen<br />

<strong>Rehabilitationssport</strong> kann in der Regel für bis zu 50 Übungseinheiten in einem Zeitraum von 18 Monaten<br />

anerkannt werden. Bei <strong>Rehabilitationssport</strong> in Herzgruppen können 90 Übungseinheiten in einem<br />

Zeitraum von 30 Monaten, bei herzkranken Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen 120 Übungseinheiten innerhalb<br />

von 24 Monaten anerkannt werden. Die Aufwendungen für <strong>Funktionstraining</strong> sind bis zu 12 Monate<br />

berücksichtigungsfähig. Eine längere Leistungsdauer oder Folgeverordnungen sind nur in wenigen<br />

Ausnahmefällen <strong>und</strong> bei Erfüllung besonderer Voraussetzungen möglich.<br />

Der Leistungsanspruch besteht gr<strong>und</strong>sätzlich nur für eine begrenzte Dauer, weil Hilfe zur Selbsthilfe das<br />

Ziel hat, die Eigenverantwortlichkeit des behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen für<br />

seine Ges<strong>und</strong>heit zu stärken <strong>und</strong> zum langfristigen <strong>und</strong> selbständigen Bewegungstraining zu motivieren.<br />

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei unserer K<strong>und</strong>enberatung <strong>und</strong> auf unserer Internetseite<br />

unter www.pbeakk.de.<br />

<strong>PBeaKK</strong> I Oktober 2010<br />

Seite 2 von 2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!