09.02.2013 Aufrufe

Adressen - Fachschaft Jura Bochum

Adressen - Fachschaft Jura Bochum

Adressen - Fachschaft Jura Bochum

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 1 -<br />

Inhalt<br />

<strong>Adressen</strong>...............................................................................................2<br />

Veranstaltungen im Sommersemester 2002 Fehler! Textmarke nicht<br />

definiert.<br />

Kommentierungen ..............................................................................3<br />

Vorschriften für das <strong>Jura</strong>studium ..................................................48<br />

Einleitende Vorschrift.................................................................48<br />

Erster Teil (Die erste juristische Staatsprüfung)...........................................48<br />

Erster Teil .......................................................................................55


- 2 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

<strong>Adressen</strong><br />

Akademisches Auslandsamt<br />

http://www.uv.ruhr-uni-bochum.de/Auslandsamt<br />

Zulassung von ausländischen Studenten: 0234 / 32-28739 oder 23739<br />

FNO 1 / 171 (mo - fr 9 - 12 Uhr)<br />

Beratung für <strong>Bochum</strong>er Studenten, die ins Ausland gehen wollen: 0234 / 32-26397<br />

FNO 1 / 176 (mo, mi, fr 10 - 12 Uhr)<br />

Betreuung und Beratung ausländischer Studierender: 0234 / 32-23420<br />

FNO 02 / 032 (mo, di, fr 10 - 12 Uhr; mi + do 14 - 16 Uhr)<br />

Akademisches Förderungswerk<br />

http://www.akafoe.de<br />

Ausbildungsförderung (BAföG):<br />

Postanschrift: Akademisches Förderungswerk <strong>Bochum</strong>, 44701 <strong>Bochum</strong><br />

Sprechzeiten: mo - mi 9 - 12 Uhr, do 12 - 15Uhr, Verwaltungsgebäude 0 / 022 – 050<br />

Tel.: 0234 / 32-24759<br />

boSKop (<strong>Bochum</strong>er studentische Kulturoperative):<br />

Studentenwohnheim Sumperkamp 9 – 15, Zimmer 422, Tel.: 0234 / 702651 o. 32-27875<br />

Email: boSKop@ruhr-uni-bochum.de<br />

SZB (Servicezentrum für behinderte und chronisch kranke Studierende)<br />

Gebäude SH 0 / 040, Tel.: 0234 / 32-11530 o. 970 2310, Email: szb@akafoe.de<br />

Wohnheime:<br />

Gebäude SH 0 / 062, Tel.: 0234 / 32-11411, 32-11412, 32-11413 o. 32-11414<br />

Email: marita.krahforst@akafoe.de<br />

AStA (Allgemeiner StudentInnenausschuß)<br />

http://www.ruhr-uni-bochum.de/asta<br />

Sekretariat: Gebäude SH 0 / 005, Tel.: 0234 / 32-22416<br />

Öffnungszeiten: mo - do 9 - 13 Uhr und 14 - 16 Uhr, fr 9 - 14 Uhr<br />

Dekanat der juristischen Fakultät<br />

Gebäude GC 6 / 137, Öffnungszeiten: mo - fr 9 - 11 Uhr, Tel.: 0234 / 32-25258<br />

el§a (The European Law Students´ Association)<br />

http://www.ruhr-uni-bochum.de/elsa<br />

ELSA-<strong>Bochum</strong> e.V., c/o Ruhr-Universität <strong>Bochum</strong>, Juristische Fakultät, 44780 <strong>Bochum</strong><br />

Svenja Berg, Svenja.Berg@jura.ruhr-uni-bochum.de, Tel.: 0234 / 9731465<br />

Studienberatung<br />

Gebäude GC 6 / 36, Tel.: 0234 / 32-27881<br />

Öffnungszeiten: mo 10 - 12 Uhr, di - do 10 - 14, fr 12 - 14<br />

Tutorienprogramm <strong>Jura</strong><br />

http://www.ruhr-uni-bochum.de/tp-jura<br />

Gebäude GC 5 / 33, Tel.: 0234 / 32-25972, Email: tp-jura@ruhr-uni-bochum.de


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 3 -<br />

Kommentierungen<br />

Geschichte der Rechtsphilosophie<br />

060 001 Prof. Dr. Klaus F. Röhl Do 10.00-12.00, GC 03/49<br />

Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 2 JAG NW<br />

Leistungsnachweis: Grundlagenschein gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG NW durch<br />

Anfertigung einer Hausarbeit<br />

Zielgruppe: ab 1. Semester<br />

Vorkenntnisse: keine spezifischen Vorkenntnisse erforderlich<br />

Literaturhinweise: Lehrbücher und historische Darstellungen der<br />

Rechtsphilosophie gibt es in großer Zahl.<br />

Deutsche Rechtsgeschichte<br />

060 002 Prof. Dr. Bernd Schildt Di 14.00-17.00, HGC 10<br />

Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 2 JAG NW<br />

Leistungsnachweis: Grundlagenschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG NW bei<br />

Bestehen der Abschlussklausur<br />

Zielgruppe: Anfangssemester<br />

Verfassungsgeschichte<br />

060 003 Prof. Dr. Helmut Siekmann Do 12.00-14.00, HGC 50<br />

Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 2 JAG NW<br />

Leistungsnachweis: Grundlagenschein gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG NW<br />

Zielgruppe: 1.-8. Semester<br />

Inhalt: Europäische und deutsche Verfassungsentwicklung seit der<br />

Französischen Revolution bis zur Wiedervereinigung<br />

Deutschlands und der europäischen Integration.<br />

Literaturhinweise: In der Veranstaltung werden Literatur- und<br />

Vorlesungsübersichten verteilt.


- 4 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

Römisches und Europäisches Privatrecht<br />

060 004 Prof. Dr. Christoph Krampe<br />

Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung<br />

Zielgruppe: Anfangssemester<br />

Stilkunde für Juristen<br />

Di 08.00-10.00 Uhr HGC 30<br />

Beginn 16.04.2002<br />

060 005 Prof. Dr. Friedrich E. Schnapp Di 16.00-18.00, GC 7/131<br />

Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung<br />

Leistungsnachweis: Zeugnis bei regelmäßiger Anwesenheit<br />

Zielgruppe: <strong>Jura</strong>studenten aller Semester<br />

Vorkenntnisse: keine<br />

Inhalt: Folgende Themen werden u.a. behandelt:<br />

- Sprache und Kommunikation,<br />

- Juristensprache als Fachsprache,<br />

- Stilregeln,<br />

- Gebrauch von Fremdwörtern,<br />

- Rezepte zur Selbstkontrolle.<br />

Sonstige Angaben: Anmeldung am Lehrstuhl erforderlich<br />

Verwaltungswissenschaft<br />

060 006 Dr. habil. Stefan Machura Di 14.00-16.00, GC 8/131<br />

Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung<br />

Leistungsnachweis: Grundlagenschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG NW bei<br />

Referat und Hausarbeit oder Bestehen der Abschlussklausur<br />

Zielgruppe: Studierende aller Semester<br />

Vorkenntnisse: keine<br />

Inhalt: Die Vorlesung gibt einen Überblick über das Gebiet der


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 5 -<br />

Verwaltungswissenschaft.<br />

Methodik der Fallbearbeitung<br />

060 010<br />

060 011<br />

060 012<br />

Dr. Joachim Groth<br />

Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung<br />

Dem Charakter der Verwaltungswissenschaft entsprechend,<br />

die eine Sozialwissenschaft ist, aber juristische Bezüge<br />

aufweist, werden politikwissenschaftliche, soziologische,<br />

sozialpsychologische, ökonomische und rechtliche Inhalte<br />

vorgestellt. Neuere Reformansätze aus dem Bereich des New<br />

Public Management werden ebenso behandelt wie z.B. die<br />

Problematik politischer Steuerung der Verwaltung. Es wird<br />

danach gefragt, wie Rechtsformen strategisch genutzt werden<br />

und was damit erreicht wird. Weitere Themen sind z.B. die<br />

Leistungskontrolle in der Verwaltung und die Finanzierung<br />

öffentlicher Betriebe, der Einfluss der Mitbestimmung,<br />

Ämterpatronage, Korruption, politische Verflechtungen, das<br />

Bild der Verwaltung in der Öffentlichkeit, politische<br />

Verwaltung (Ministerialbürokratie), und Aspekte eines<br />

internationalen Vergleichs.<br />

(BGB)<br />

(StR)<br />

(ÖR)<br />

Mo 14.00-16.00, HGB 20<br />

Di 14.00-16.00, HGC 40<br />

Mi 14.00-16.00, GC 03/142<br />

Zielgruppe: 2.-4. Semester im Bürgerlichen Recht und im Strafrecht<br />

3.-5. Semester im Öffentlichen Recht<br />

Vorkenntnisse: Grundzüge BGB AT bzw. Strafrecht AT bzw. Staats- und<br />

Verwaltungsrecht<br />

Inhalt: Ziel der Veranstaltung ist das Erlernen einer systematischen<br />

und fallorientierten Arbeitsweise, ausgehend vom Stadium<br />

der Lösungsskizze bis hin zur ausformulierten Arbeit.<br />

In diesem Zusammenhang gilt besonderes Augenmerk dem<br />

Aufbau der für die Prüfung wesentlichen<br />

- Anspruchsgrundlagen im Bürgerlichen Recht<br />

(Unmöglichkeit, Verzug, pVV, besondere Vertragsarten)<br />

- Delikte im Strafrecht (erfolgsqualifizierte Delikte,<br />

Unterlassungs-, Eigentums-, Fahrlässigkeitsdelikte usw.)<br />

- Rechtsmittel im Öffentlichen Recht


- 6 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

(Verfassungsbeschwerde, Normenkontroll-, Anfechtungs-,<br />

Feststellungsklage usw.).<br />

Literaturhinweise: erfolgen in der Lehrveranstaltung mit Ausgabe der<br />

jeweiligen Musterlösung<br />

Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II (Schuldrecht AT)<br />

Mi 08.00-10.00, HZO 20<br />

Do 10.00-12.00, HZO 20<br />

060 020 Prof. Dr. Roland Schwarze<br />

Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1a JAG NW<br />

Leistungsnachweis: 4 Leistungspunkte im Bürgerlichen Recht i.S.v. § 10 Abs. 4<br />

Nr. 4 StudO bei Bestehen der Abschlussklausur<br />

Zielgruppe: 2.-3. Semester<br />

Vorkenntnisse: Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I<br />

Inhalt: Die Veranstaltung vermittelt Anfängern das allgemeine<br />

Schuldrecht des BGB.<br />

Literaturhinweise: erfolgen in der Vorlesung<br />

Sonstige Angaben: Im Anschluss an die Veranstaltung wird eine Hausarbeit<br />

angeboten.<br />

Arbeitsgemeinschaften zur Vorlesung "Grundlehren des<br />

Bürgerlichen Rechts II"<br />

060 021 diverse vgl. bes. Aushang<br />

Vorlesung; Arbeitsgemeinschaft gem. § 8 Abs. 1 Nr. 3 JAG NW<br />

Leistungsnachweis: AG-Schein gem § 8 Abs. 1 Nr. 3 JAG NW bei regelmäßiger<br />

Anwesenheit<br />

Zielgruppe: 1.-2. Semester<br />

Vorkenntnisse: gleichzeitiger Besuch der Vorlesung<br />

Sonstige Angaben: Beginn in der zweiten Vorlesungswoche


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 7 -<br />

Schuldrechtsreform<br />

060 022 Prof. Dr. Rolf Wank Do 16.00-17.00, HZO 40<br />

Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung<br />

Vertiefungsvorlesung Rechtsgeschäftslehre<br />

060 023 Prof. Dr. Christoph Krampe Mi 10.00-12.00, HGC 20<br />

Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung<br />

Familienrecht<br />

060 024 Prof. Dr. Karlheinz Muscheler<br />

Di 10.00-12.00, HZO 30<br />

Mi 11.00-12.00, HZO 40<br />

Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1a JAG NW und Wahlfachgruppenveranstaltung<br />

i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 1 JAG NW<br />

Leistungsnachweis: 3 Leistungspunkte im Bürgerlichen Recht i.S.v. § 10 Abs. 4<br />

Nr. 4 StudO bei Bestehen der Abschlussklausur<br />

Zielgruppe: 4.-5. Semester<br />

Vorkenntnisse: Die ersten drei Bücher des BGB<br />

Inhalt: Gegenstand der Vorlesung sind die Grundlagen des<br />

Familienrechts. In erster Linie wird der Pflichtstoff<br />

vermittelt, wie er sich aus § 5 Abs. 2 Nr. 2 b) der<br />

Studienordnung ergibt.<br />

Literaturhinweise: werden in der ersten Vorlesungsstunde gegeben<br />

vorläufig: Schwab, Familienrecht, 11. Auflage, 2001<br />

Sonstige Angaben: Weitere Informationen und Aktualisierungen können Sie auf<br />

meiner Homepage<br />

http://www.ruhr-uni-bochum.de/ls-muscheler<br />

abrufen.<br />

Einführung in die Rechtsvergleichung<br />

060 025 Prof. Dr. Peter Kindler Mi 18.00-20.00, GC 03/142


- 8 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 8 JAG NW<br />

Vorkenntnisse: BGB I-V<br />

Inhalt: Einführung in die Rechtsvergleichungswissenschaft,<br />

kennzeichnende Merkmale der wichtigsten Rechtskreise.<br />

Literaturhinweise: erfolgen in der Veranstaltung<br />

Internationales Familien- und Erbrecht<br />

060 026 Prof. Dr. Hartmut Linke Mo 15.00-16.00, GC 7/131<br />

Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 8 JAG NW<br />

Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4b JAG NW<br />

Zielgruppe: Studierende mittleren und höheren Semesters<br />

Vorkenntnisse: wünschenswert, aber nicht unabdingbar IPR, Familienrecht,<br />

Erbrecht, ggf. auch Internationales Zivilprozessrecht<br />

Inhalt: Die Vorlesung behandelt das internationale Privatrecht des<br />

Familien- und Erbrechts unter Einschluss der spezifischen<br />

verfahrensrechtlichen Besonderheiten.<br />

Geboten wird ein Überblick mit Vertiefung ausgewählter<br />

Schwerpunkte, an deren Auswahl die Hörer sich beteiligen<br />

können. Die Vorlesung ist eine notwendige Ergänzung zu<br />

den primär vermögensrechtlich orientierten Vorlesungen<br />

zum IPR und IZPR.<br />

Literaturhinweise: Abschnitte "Familienrecht" und "Erbrecht" in den IPR-<br />

Lehrbüchern von<br />

- Kegel/Schurig, 8. Aufl. 2000<br />

- Kropholler, 4. Aufl. 2001<br />

- Siehr, 2001 (anspruchsvoller)<br />

- Heinrich, Internationales Familienrecht, 2. Aufl. 2000<br />

- Andrae, Internationales Familienrecht, 1999<br />

Sonstige Angaben: Der Dozent ist Honorarprofessor und Richter am OLG.


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 9 -<br />

Handelsrecht<br />

060 040 Prof. Dr. Uwe Hüffer<br />

Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1b JAG NW<br />

Zielgruppe: 3.-5. Semester<br />

Vorkenntnisse: Vorlesungen Schuldrecht I und II<br />

Mi 08.00-10.00, HGB 10<br />

Do 10.00-11.00, HGB 10<br />

Inhalt: Die Vorlesung verschafft in ihrem ersten Teil einen<br />

Überblick über den Kaufmann und sein Unternehmen<br />

(Kaufmannseigenschaft; Handelsregister; Firma; Prokura und<br />

Handelsvollmacht).<br />

Im zweiten Teil werden nach einem Überblick über das<br />

vierte Buch des HGB die Besonderheiten der<br />

Handelsgeschäfte im einzelnen vorgestellt.<br />

Gesellschaftsrecht II (Recht der Kapitalgesellschaften) (WFG 3)<br />

060 041 Prof. Dr. Uwe Hüffer Fr 08.00-11.00, HGC 40<br />

Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 3 JAG NW<br />

Zielgruppe: 4.-6. Semester<br />

Vorkenntnisse: Vorlesungen Handelsrecht, Gesellschaftsrecht I<br />

Inhalt: Die Vorlesung verschafft zunächst einen Überblick über die<br />

Gesellschaftsformen. Im Anschluss werden ausführlich zwei<br />

Formen der Kapitalgesellschaften, nämlich<br />

Aktiengesellschaft (AG) und Gesellschaft mit beschränkter<br />

Haftung (GmbH) behandelt. Sodann werden die<br />

Sonderformen der AG und GmbH dargestellt. Abschließend<br />

wird ein Überblick über das Konzernrecht vermittelt.<br />

Vertiefungsvorlesung im internationalen Handels- und<br />

Gesellschaftsrecht<br />

060 042 Prof. Dr. Peter Kindler Mi 08.00-10.00, HGC 20<br />

Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 8 JAG NW<br />

Vorkenntnisse: Grundkenntnisse im Internationalen Privatrecht


- 10 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

Inhalt: Vertiefung der kollisionsrechtlichen Fragestellungen bei<br />

Sachverhalten mit Auslandsberührung. Schwerpunkte: UN-<br />

Kaufrecht, Gesellschaftsrecht<br />

Literaturhinweise: in der Veranstaltung<br />

Sonstige Angaben: Blockveranstaltung, Beginn 8.5.02<br />

Deutsches und Europäisches Kartellrecht (WFG 3)<br />

060 043 Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer Mo 12.00-16.00, 14tgl., HGA 10<br />

Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 3 JAG NW<br />

Zielgruppe: ab 5. Semester<br />

Teilnehmer des Intensivkurses Recht der Wirtschaft<br />

Vorkenntnisse: <strong>Jura</strong>stundenten ab dem 5. Fachsemester;<br />

Veranstaltung eignet sich auch für Ökonomen mit dem<br />

Schwerpunkt Ordnungspolitik/Wettbewerbstheorie.<br />

Inhalt: Behandelt werden in erster Linie das deutsche und<br />

europäische Antibeschränkungsrechts (GWB, Art. 81, 82<br />

EGV) im Systemvergleich. Im zweiten Teil der<br />

Veranstaltung wird außerdem das deutsche Lauterkeitsrecht<br />

(UWG) mit seinen europarechtlichen Bezügen (Art. 28 ff.<br />

EGV) behandelt. Die Vorlesung behandelt überdies<br />

wettbewerbspolitische und wirtschaftstheoretische<br />

Grundlagen im rechtlichen Zusammenhang.<br />

Literaturhinweise: Emmerich, Kartellrecht, 9. Aufl. 2001;<br />

ders., Recht des unlauteren Wettbewerbs, 5. Aufl. 1998;<br />

ders., Fälle zum Wettbewerbsrecht, 4. Aufl. 2000;<br />

Möschel, Recht der Wettbewerbsbeschränkungen, 1983;<br />

Schmidt, Wettbewerbspolitik und Kartellrecht, 5. Aufl. 1999.<br />

Sonstige Angaben: Die Vorlesung findet 14-tägig statt. Sie beginnt am<br />

15.4.2002.


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 11 -<br />

Arbeitsrecht (Grundzüge)<br />

060 044 Prof. Dr. Rolf Wank<br />

Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1c JAG NW<br />

Mi 12.00-13.00, HZO 40<br />

Do 12.00-14.00, HGC 10<br />

Leistungsnachweis: 3 Leistungspunkte im Bürgerlichen Recht i.S.v. § 10 Abs. 4<br />

Nr. 4 StudO bei Bestehen der Abschlussklausur<br />

Zielgruppe: ab 4. Semester<br />

Vorkenntnisse: BGB Schuldrecht<br />

Inhalt: 1. Teil: Grundlagen<br />

§ 1 Die Bedeutung des Arbeitsrechts<br />

§ 2 Die Geschichte des Arbeitsrechts<br />

2. Teil: Individualarbeitsrecht<br />

§ 3 Der Arbeitnehmerbegriff<br />

§ 4 Das Anbahnungsverhältnis<br />

§ 5 Der Abschluss des Arbeitsvertrages<br />

§ 6 Der Inhalt des Arbeitsvertrages<br />

§ 7 Pflichten des Arbeitnehmers<br />

§ 8 Pflichten des Arbeitgebers<br />

§ 9 Arbeitsschutzrecht<br />

§ 10 Leistungsstörungen<br />

§ 11 Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

§ 12 Das Ruhestandsverhältnis<br />

3. Teil: Kollektives Arbeitsrecht<br />

1. Abschnitt: Grundgedanken<br />

2. Abschnitt: Betriebliche Mitbestimmung<br />

§ 13 Grundgedanken<br />

§ 14 Beteiligung in sozialen Angelegenheiten<br />

§ 15 Beteiligung in personellen Angelegenheiten<br />

§ 16 Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten<br />

3. Abschnitt: Unternehmensmitbestimmung<br />

§ 17 Grundgedanken<br />

§ 18 Die Funktionsweise der Mitbestimmung<br />

4. Abschnitt: Tarifvertragsrecht<br />

§ 19 Die Koalitionsfreiheit<br />

§ 20 Abschluss und Inhalt von Tarifverträgen<br />

§ 21 Die Wirkung von Tarifverträgen<br />

5. Abschnitt: Arbeitskampfrecht<br />

§ 22 Die Rechtmäßigkeit von Arbeitskämpfen<br />

§ 23 Arbeitskampfrecht und Einzelarbeitsverhältnis<br />

4. Teil: Arbeitsgerichtsverfahren<br />

§ 24 Organisation, Zuständigkeit, Besonderheiten des Verfahrens<br />

Sonstige Angaben: Für die Vorlesung sind Gesetzestexte zum Arbeitsrecht<br />

erforderlich (ausreichend: dtv-Arbeitsgesetze).


- 12 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

Arbeitsgerichtliches Verfahren<br />

060 045 Prof. Dr. Roland Schwarze<br />

Di 09.00-12.00, GC 03/142<br />

(Blockveranstaltung: nur während<br />

der ersten vier Vorlesungswochen!)<br />

Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 5 JAG NW<br />

Zielgruppe: Studierende mittleren und höheren Semesters<br />

Vorkenntnisse: Vorlesung Arbeitsrecht und Vorlesung Zivilprozessrecht<br />

Inhalt: Die Veransraltung vermittelt Studierenden der<br />

Wahlfachgruppe Kollektives Arbeitsrecht (§ 3 Abs. 3 Nr. 5<br />

JAG) Grundkenntisse des arbeitsgerichtlichen Verfahrens.<br />

Literaturhinweise: erfolgen in der Veranstaltung<br />

Zivilprozessrecht II (Vertiefung mit integrierter Übung):<br />

Erkenntnisverfahren und Zwangsvollstreckung<br />

060 046 Prof. Dr. Klaus Schreiber Di 14.00-17.00, HGB 40<br />

Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 1 JAG NW<br />

Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gem § 8 Abs. 1 Nr. 4b JAG NW<br />

Zielgruppe: 5.-6. Semester<br />

Vorlesung: Strafrecht, Allgemeiner Teil<br />

060 060 Prof. Dr. Rolf Dietrich Herzberg<br />

Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1d JAG NW<br />

Di 08.30-10.00, HZO 30<br />

Mi 10.00-13.00, HZO 10<br />

Leistungsnachweis: 4 Leistungspunkte im Strafrecht i.S.v. § 10 Abs. 4 Nr. 4<br />

StudO bei Bestehen der Abschlussklausur<br />

Zielgruppe: 1.-2. Semester<br />

Vorkenntnisse: Keine<br />

Inhalt: Einleitend werde ich die Methode der Falllösung und die<br />

Aufgaben des Strafrechts behandeln. Das Kernstück der<br />

Veranstaltung bildet die Erörterung der Straftat in ihren<br />

allgemeinen und besonderen (Unterlassen, Versuch,<br />

Fahrlässigkeit, Teilnahme) Erscheinungsformen. Eingehend


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 13 -<br />

behandelt werden im Einzelnen der Tatbestand, die<br />

Rechtswidrigkeit und die Schuld, insbesondere die Vorsatzund<br />

Irrtumslehre (vgl. "Übersicht zur Vorlesung Strafrecht -<br />

Allgemeiner Teil" von Herzberg/Hardtung u.a. - wird in der<br />

Vorlesung verteilt).<br />

Literaturhinweise: Wessels/Beulke, Strafrecht, Allgemeiner Teil, 31. Aufl. 2001<br />

Sonstige Angaben: Gegen Ende der Vorlesung wird eine Abschlussklausur<br />

geschrieben. Näheres dazu in der Vorlesung selbst.<br />

Arbeitsgemeinschaften zur Vorlesung "Strafrecht, Allgemeiner<br />

Teil"<br />

060 061 diverse vgl. bes. Aushang<br />

Vorlesung; Arbeitsgemeinschaft gem. § 8 Abs. 1 Nr. 3 JAG NW<br />

Leistungsnachweis: AG-Schein gem § 8 Abs. 1 Nr. 3 JAG NW bei regelmäßiger<br />

Anwesenheit<br />

Zielgruppe: ab 1. Semester<br />

Vorkenntnisse: gleichzeitiger Besuch der Vorlesung<br />

Sonstige Angaben: Beginn in der zweiten Vorlesungswoche<br />

Steuerstrafrecht<br />

060 062 PD Dr. Jürgen Weidemann Mi 15.00-17.00, HGC 30<br />

Vorlesung<br />

Inhalt: Die Vorlesung behandelt zunächst das materielle Steuerstrafund<br />

-ordnungswidrigkeitenrecht, wie es in den §§ 369ff AO<br />

geregelt ist, daneben auch den allgemeinen Teil des<br />

Strafrechts, soweit sich hier aus dem Steuerstrafrecht<br />

Besonderheiten ergeben. Sodann legt sie einen Schwerpunkt<br />

auf die Darstellung des Verfahrensgang.<br />

Gleichgültig, auf welcher "Seite" Sie tätig werden, ob als<br />

Fahnder, Ankläger oder Verteidiger: der Erfolg Ihres<br />

Einsatzes hängt davon, dass Sie formelles und materielles<br />

Recht gleichsam "synthetisch" verinnerlicht haben. Die<br />

Vorlesung will sich deshalb nicht auf die ex-post-


- 14 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

Betrachtung abgeschlossener Fälle beschränken, sondern den<br />

Blick für die dynamische Entwicklung des Verfahrens und<br />

für dessen taktische Gestaltung aus der Sicht ex ante<br />

schärfen.<br />

Vertiefungsvorlesung im Strafprozessrecht mit integrierter<br />

Übung<br />

060 063 Prof. Dr. Bernsmann Do 14.00-17.00, HGC 10<br />

Vorlesung<br />

Querverbindungen zwischen Straf- und Strafverfahrensrecht,<br />

dargestellt anhand der neueren höchstrichterlichen<br />

Rechtsprechung<br />

060 064 StA Dr. Johannes Hellebrand Di 14.00-16.00, GC 03/142<br />

Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung<br />

Zielgruppe: Teilnehmer der Strafrechtsübung und Studenten kurz vor<br />

oder bereits im Prüfungsverfahren<br />

Vorkenntnisse: StPO und StGB AT/BT<br />

Literaturhinweise: in der Veranstaltung<br />

Theorie und Praxis der Strafverteidigung: Die<br />

Hauptverhandlung<br />

060 065 Dr. Ralf Neuhaus Mo 14.00 s.t.-15.30, GC 03/142<br />

Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung<br />

Zielgruppe: ab 4. Semester<br />

Vorkenntnisse: Die vorherige Teilnahme an der allgemeinen StPO-<br />

Vorlesung und/oder den ersten drei "Bausteinen" der<br />

Vorlesung ist nicht (Verstehens-)Voraussetzung.<br />

"Quereinstieg" ist also möglich.<br />

Inhalt: Die strafprozessuale Hauptverhandlung:<br />

Amtsaufklärungspflicht,


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 15 -<br />

Beweisantragsrecht,Hinweispflichten, Erklärungsrechte,<br />

Plädoyer;<br />

bes. Verfahrensarten: Jugend- und Verkehrsstrafverfahren,<br />

Betäubungsmittelsachen, Steuerstrafverfahren,<br />

Schwurgericht<br />

Literaturhinweise: Hinweise erfolgen in den jeweiligen Veranstaltungen<br />

Aktuelles Strafprozessrecht für Examenskandidaten<br />

Mo, 08.07.2002; 09.00 c.t.-13. 00 Uhr,<br />

GC 03/142<br />

060 066 Dr. Ralf Neuhaus<br />

Vorlesung; Repetitorium für fortgeschrittene Studenten<br />

Zielgruppe: Studierende mittleren und höheren Semesters<br />

Inhalt: Die nur einmal im Semester stattfindende Veranstaltung<br />

richtet sich an fortgeschrittene Studenten, insbesondere<br />

Examenskandidaten, und stellt die wichtigsten<br />

Entscheidungen und Aufsätze der vergangenen ca. 2 Jahre<br />

vor.<br />

Kriminologie III<br />

060 067 Prof. Dr. Thomas Feltes M.A. Mi 8.00-10.00, GC 04/414<br />

Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 2 JAG NW und<br />

Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 2 JAG NW<br />

Leistungsnachweis: 2 Leistungspunkte im Strafrecht i.S.v. § 10 Abs. 4 Nr. 4<br />

StudO bei Bestehen der Abschlussklausur<br />

Grundlagenschein gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG NW bei<br />

Bestehen der Abschlussklausur<br />

Zielgruppe: <strong>Jura</strong>studenten aller Semester<br />

Hörer/Hörerinnen aller Fakultäten<br />

Vorkenntnisse: Besuch der Vorlesungen Kriminologie I und II sind<br />

empfehlenswert, aber nicht Bedingung.<br />

Inhalt: Die Vorlesung soll Anknüpfungs- und Vernetzungspunkte<br />

zwischen der Kriminologie (oder besser: kriminologischen<br />

Forschungsergebnissen) und dem Strafverfahren sowie der


- 16 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

Kriminalpolitik aufzeigen, die Möglichkeiten zu benennen,<br />

wo und wie sich die Kriminologie in diesen Bereichen<br />

„nützlich“ machen kann und an praktischen Beispielen<br />

zeigen, ob und ggf. wie kriminologische Erkenntnisse in<br />

diesen beiden Bereichen umgesetzt werden (oder nicht).<br />

Dabei liegt das Schwergewicht weniger in der Beschäftigung<br />

mit den theoretischen Möglichkeiten, auch wenn diese zu<br />

Beginn der Vorlesung thematisiert werden; vielmehr sollen<br />

möglichst aktuelle Beispiele, wo kriminologische<br />

Erkenntnisse im Strafverfahren oder in der Kriminalpolitik<br />

von Nutzen sind oder sein könnten, vorgestellt und diskutiert<br />

werden.<br />

Literaturhinweise: Werden ab Semesterbeginn auf meiner Homepage bereit<br />

gestellt.<br />

Jugendstrafrecht<br />

http://www.thomasfeltes.de<br />

060 068 Prof. Dr. Thomas Feltes M.A. Do 08.00-10.00, GC 04/414<br />

Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 2 JAG NW<br />

Zielgruppe: ab 3. Semester<br />

Hörer/Hörerinnen aller Fakultäten<br />

Vorkenntnisse: Möglichst Besuch der Kriminologie I-Vorlesung<br />

Literaturhinweise: Werden ab Semesterbeginn auf meiner Homepage bereit<br />

gestellt.<br />

Wirtschaftsstrafrecht<br />

http://www.thomasfeltes.de<br />

060 069 Dr. Ralf Neuhaus Mo, 16.00 s.t.-17.30; GC 03/142<br />

Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung<br />

Zielgruppe: Teilnehmer Intensivkurs "Rechts der Wirtschaft"<br />

(obligatorisch), TN Weiterbildender Studiengang<br />

"Wirtschafts- und Steuerrecht" (fakultativ)<br />

Inhalt: Subventions-, Kredit- und Kapitalanlagebetrug,


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 17 -<br />

Insolvenzstrafrecht, Vorenthalten von Arbeitsentgelt, GmbH-<br />

Strafrecht, Computerkriminalität incl. EDV-<br />

Beweissicherung, OWiG, Produkt- und Markenpiraterie,<br />

Literaturhinweise: Hinweise erfolgen in der jeweiligen Veranstaltung.<br />

Staatsorganisationsrecht<br />

060 080 Prof. Dr. Joachim Wolf<br />

Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1e JAG NW<br />

Mo 10.00-12.00, HGC 10<br />

Fr 10.00-12.00 HGC 10<br />

Leistungsnachweis: 4 Leistungspunkte im Öffentlichen Recht i.S.v. § 10 Abs. 4<br />

Nr. 4 StudO bei Bestehen der Abschlussklausur<br />

Zielgruppe: 1.-2. Semester<br />

Vorkenntnisse: keine<br />

Inhalt: Die Vorlesung behandelt Zusammensetzung und<br />

Zusammenwirken der Staatsorgane. Besonderes Gewicht<br />

wird dabei auf das Gesetzgebungsverfahren gelegt. Ein<br />

weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung sind die<br />

grundlegenden Prinzipien des Grundgesetzes.<br />

Literaturhinweise: werden in der Veranstaltung bekanntgegeben<br />

Arbeitsgemeinschaften zur Vorlesung "Staatsrecht:<br />

Staatsorganisationsrecht"<br />

060 081 diverse vgl. bes. Aushang<br />

Vorlesung; Arbeitsgemeinschaft gem. § 8 Abs. 1 Nr. 3 JAG NW<br />

Leistungsnachweis: AG-Schein gem § 8 Abs. 1 Nr. 3 JAG NW bei regelmäßiger<br />

Anwesenheit<br />

Zielgruppe: ab 1. Semester<br />

Vorkenntnisse: gleichzeitiger Besuch der Vorlesung<br />

Sonstige Angaben: Beginn in der zweiten Vorlesungswoche


- 18 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

Allgemeines Verwaltungsrecht I<br />

060 082 Dr. Christoph Brüning<br />

Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1f JAG NW<br />

Mo 08.00-10.00, HZO 40<br />

Do 08.00-10.00, HZO 40<br />

Leistungsnachweis: 4 Leistungspunkte im Öffentlichen Recht i.S.v. § 10 Abs. 4<br />

Nr. 4 StudO<br />

Zielgruppe: ab 3. Semester<br />

Arbeitsgemeinschaften zur Vorlesung "Allgemeines<br />

Verwaltungsrecht I"<br />

060 083 diverse vgl. bes. Aushang<br />

Vorlesung; Arbeitsgemeinschaft gem. § 8 Abs. 1 Nr. 3 JAG NW<br />

Leistungsnachweis: AG-Schein gem § 8 Abs. 1 Nr. 3 JAG NW bei regelmäßiger<br />

Anwesenheit<br />

Zielgruppe: ab 4. Semester<br />

Vorkenntnisse: gleichzeitiger Besuch der Vorlesung<br />

Sonstige Angaben: Beginn in der zweiten Vorlesungswoche<br />

Verwaltungsprozessrecht<br />

060 084 Dr. Volker Wahrendorf Mo 10.00-12.00, HZO 40<br />

Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1g JAG NW<br />

Zielgruppe: ab 3. Semester<br />

Beamtenrecht<br />

060 085 Prof. Dr. Friedrich E. Schnapp Mo 14.00-16.00, GC 03/49<br />

Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 6 JAG NW<br />

Zielgruppe: ab 5. Semester<br />

Vorkenntnisse: Staats- und Verwaltungsrecht<br />

Inhalt: Verfassungsrechtliche Grundlagen des Beamtenrechts;


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 19 -<br />

Wirtschaftsverwaltungsrecht<br />

Begründung, Veränderung und Beendigung des<br />

Beamtenverhältnisses; Rechte und Pflichten des Beamten;<br />

Grundzüge des Personalvertretungsrechts<br />

060 086 Prof. Dr. Martin Burgi Do 10.00-13.00, GC 04/414<br />

Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 6 JAG NW<br />

Zielgruppe: ab 4. Semester<br />

Vorkenntnisse: Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Europarecht I<br />

Inhalt: Das Wirtschaftsverwaltungsrecht (treffender wäre:<br />

"Öffentliches Wirtschaftsrecht") ist ein dynamisches<br />

Rechtsgebiet mit zahlreichen Bezügen zu anderen Materien<br />

(Staatsrecht, Europarecht, Allgemeines Verwaltungsrecht,<br />

Wirtschaftsprivatrecht). In der Praxis der Rechtsanwälte im<br />

Öffentlichen Recht, der Kammern, Verbände, Behörden und<br />

Gerichte spielt es eine überragende Rolle. Jeder, der in<br />

Deutschland gewerblich tätig werden will, sei es als<br />

Einzelunternehmer, sei es als Entscheidungsträger in einem<br />

größeren Unternehmen, ist mit den zahlreichen staatlichen<br />

Einwirkungen auf das Wirtschaftsleben konfrontiert. Der<br />

Bogen spannt sich vom Gewerbe-, Handwerks- und<br />

Gaststättenrecht, über das Telekommunikations-, Energieund<br />

Postrecht bis hin zum Subventionsrecht. Der Bedarf an<br />

entsprechend vorgebildeten Personen ist gewaltig. Der<br />

Besuch der Veranstaltung empfiehlt sich daher nicht nur für<br />

Studierende, die an diesem Teilgebiet des Öffentlichen<br />

Rechts interessiert sind, sondern auch für Studierende, die<br />

anhand einer besonders repräsentativen Materie eher<br />

allgemeinere Fragestellungen aus dem Pflichtfachbereich<br />

vertiefen wollen.<br />

Sonstige Angaben: Hinweis für die Teilnehmer des Aufbaustudiengangs<br />

"Wirtschaft und Steuern":<br />

Der Erwerb eines Leistungsnachweises erfolgt im Rahmen<br />

eines in die Veranstaltung integrierten Moot-Courts.


- 20 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

Berg- und Energierecht<br />

060 087<br />

Prof. Dr. Uwe Hüffer<br />

Prof. Dr. Martin Burgi<br />

Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung<br />

Zielgruppe: ab 5. Semester<br />

Vorkenntnisse: Verwaltungsrecht I und II<br />

Do 08.00-10.00, NA 02/069<br />

Inhalt: Nähere Informationen zum Inhalt der Veranstaltung und zum<br />

Zertifikatskurs "Energiewirtschaft und Bergbau", in den<br />

diese Vorlesgung integriert ist, sind in einer beim Institut für<br />

Berg- und Energierecht sowie am Lehrstuhl Prof. Dr. Burgi<br />

(GC 8/155) erhältlichen Informationsbroschüre zu<br />

entnehmen sowie unter http://www.ruhr-uni-bochum.de/ibe<br />

zu finden.<br />

Literaturhinweise: <strong>Bochum</strong>er Beiträge zum Berg- und Energierecht; weitere<br />

Hinweise werden in der Veranstaltung gegeben<br />

Grundzüge des Sozialrechts<br />

060 088 Prof. Dr. Friedrich E. Schnapp Di 10.00-12.00, GC 03/49<br />

Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 7 JAG NW<br />

Unternehmensteuerrecht mit integrierter Übung (WFG 4)<br />

Di 12.00-14.00, HGC 40<br />

Fr 11.00-13.00, HGC40<br />

060 089 Prof. Dr. Roman Seer<br />

Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 4 JAG NW<br />

Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gem § 8 Abs. 1 Nr. 4b JAG NW<br />

Zielgruppe: ab 4. Semester<br />

Vorkenntnisse: Besuch der Vorlesung "Allgemeines Steuerrecht" und<br />

"Einkommensteuerrecht" im Wintersemester.<br />

Literaturhinweise: Tipke/Lang 17. Aufl. 2002


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 21 -<br />

Verbrauch- und Verkehrsteuerrecht<br />

060 090 Prof. Dr. Roman Seer Fr 13.00-15.00; HGC 40<br />

Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 4 JAG NW<br />

Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gem § 8 Abs. 1 Nr. 4b JAG NW<br />

Zielgruppe: ab 4. Semester<br />

Literaturhinweise: Tipke/Lang 17. Aufl., 2002;<br />

Jakob, Wolgang Umsatzsteuer 2. Aufl.<br />

Arbeitsgemeinschaft im Steuerrecht<br />

060 091<br />

Wiss. Mitarbeiterin Ahrens /<br />

Haken<br />

Vorlesung; Arbeitsgemeinschaft<br />

s. besonderer Aushang<br />

Leistungsnachweis: AG-Schein gem § 8 Abs. 1 Nr. 3 JAG NW bei regelmäßiger<br />

Anwesenheit<br />

Zielgruppe: ab 4. Semester<br />

Internationales Steuerrecht II<br />

060 092 Dr. Heinz-Klaus Kroppen Di 16.00-18.00/19.00, HGC 20<br />

Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung<br />

Leistungsnachweis: Teil des Intensivkurses für Steuerrecht bei regelmäßiger<br />

Anwesenheit<br />

Zielgruppe: 4.-6. Semester<br />

Vorkenntnisse: Einführung in das Internationale Steuerrecht<br />

Inhalt: Die Vorlesung baut auf der Vorlesung "Einführung in das<br />

Internationale Steuerrecht" auf. Die dort erlangten<br />

Kenntnisse werden ergänzt und vertieft. Als Schwerpunkt der<br />

Vorlesung wird das Recht der<br />

Doppelbesteuerungsabkommen anhand von Fallbeispielen<br />

ausführlich dargestellt. Zudem geht die Vorlesung auf die<br />

steuerrechtlichen Probleme internationaler Konzerne ein. In<br />

diesem Zusammenhang werden die Grundbegriffe und –<br />

prinzipien von Gewinnausschüttungen,


- 22 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

Gesellschafterfremdfinanzierung, Verrechnungspreise und<br />

Umsrukturierungen erläutert.<br />

Literaturhinweise: Saß, Gert, Grundzüge des Internationalen Steuerrechts;<br />

Bilanz- und Bilanzsteuerrecht<br />

Schaumburg, Harald, Internationales Steuerrecht<br />

060 093 Dr. Klaus-Dieter Drüen Mi 13.00-15.00, HGC 50<br />

Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 4 JAG NW<br />

Leistungsnachweis: Teil des Intensivkurses für Steuerrecht<br />

Zielgruppe: ab 4. Semester<br />

Vorkenntnisse: Kenntnisse des Allgemeinen sowie des Besonderen<br />

Steuerrechts (insbesondere Einkommensteuerrecht)<br />

Inhalt: Grundzüge des Handels- sowie des Steuerbilanzrechts<br />

Literaturhinweise: Tipke/Lang, 17. Aufl., 2002<br />

Staatskirchenrecht<br />

Weber-Grellet, Steuerbilanzrecht;<br />

Wöhe, Günter, Die Handels- und Steuerbilanz 4. Aufl.<br />

060 094 RA Dr. Burkhard Kämper Do 08.30-10.00, GC 5/131<br />

Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung<br />

Zielgruppe: Studierende der Rechtswissenschaften und der<br />

evangelischen/katholischen Theologie ab dem 3. Semester<br />

Vorkenntnisse: Grundrechtliche Vorkenntnisse sind hilfreich, werden aber<br />

nicht vorausgesetzt.<br />

Inhalt: Vorlesungsgliederung:<br />

§ 1 : Einführung<br />

§ 2 : Grundmodelle des Staat-Kirche-Verhältnisses<br />

§ 3 : Das Staat-Kirche-Verhältnis in der Bundesrepublik<br />

Deutschland<br />

§ 4 : Grundrechtliche Religionsfreiheit und kirchliches


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 23 -<br />

Europarecht II (WFG 9)<br />

Selbstbestimmungsrecht<br />

§ 5 : Einzelfelder des Verhältnisses von Staat und Kirche<br />

§ 6 : Europäische Dimension des Staatskirchenrechts<br />

Vornehmlich anhand von Fällen wird das gegenwärtige<br />

Staat-Kirche-Verhältnis in der Bundesrepublik Deutschland<br />

dargestellt.<br />

060 095 Prof. Dr. Adelheid Puttler Di 14.00-16.00, HGA 10<br />

Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 9 JAG NW<br />

Leistungsnachweis: 2 Leistungspunkte im Öffentlichen Recht i.S.v. § 10 Abs. 4<br />

Nr. 4 StudO bei Bestehen der Abschlussklausur<br />

Zielgruppe: ab 3. Semester<br />

Vorkenntnisse: Besuch der Vorlesung Europarecht I<br />

Inhalt: Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf dem<br />

materiellen EG-Recht. Behandelt werden die Grundfreiheiten<br />

sowie ausgewählte Politikbereiche der EG, insbesondere<br />

Wettbewerbspolitik, Gemeinsame Handelspolitik,<br />

Kohäsionspolitik und Wirtschafts- und Währungspolitk<br />

Literaturhinweise: Normtexte: Beck-dtv, Europarecht, 17. Aufl. 2001 oder<br />

Völkerrecht II (WFG 9)<br />

Sartorius II, Internationale Verträge - Europarecht<br />

Lehrbücher: M. Herdegen, Europarecht, 3. Aufl. 2001<br />

R. Streinz, Europarecht, 5. Aufl. 2001<br />

060 096 Prof. Dr. Adelheid Puttler Mi 10.00-12.00, GC 03/49<br />

Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 9 JAG NW<br />

Leistungsnachweis: 2 Leistungspunkte im Öffentlichen Recht i.S.v. § 10 Abs. 4<br />

Nr. 4 StudO bei Bestehen der Abschlussklausur<br />

Zielgruppe: ab 4. Semester<br />

Vorkenntnisse: Besuch der Vorlesung Völkerrecht I


- 24 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

Inhalt: Die Vorlesung "Völkerrecht II" baut auf "Völkerrecht I" vom<br />

vergangenen Wintersemester auf. Der Schwerpunkt liegt auf<br />

dem Individualschutz im Völkerrecht und dem Verfahren zu<br />

seiner Sicherung, dem Völkerstrafrecht und den<br />

internationalen Wirtschaftsbeziehungen.<br />

Literaturhinweise: Normtexte: Beck-dtv, Völkerrechtliche Verträge, 8. Auflage<br />

1999 oder Sartorius II, Internationale Verträge - Europarecht<br />

Lehrbücher: K. Doehring, Völkerrecht, 1999<br />

M. Herdegen, Völkerrecht, 2000<br />

Rechtsphilosophisches Seminar<br />

K. Ipsen (Hrsg.), Völkerrecht, 4. Aufl. 1999<br />

060 100 Prof. Dr. Klaus F. Röhl Di 16.00-19.00, GC 8/131<br />

Seminar; Ergänzungsveranstaltung<br />

Leistungsnachweis: Grundlagenschein gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG NW bei<br />

Übernahme eines Referats<br />

Inhalt: Es sind folgende Themen zu bearbeiten:<br />

Di. 16.4.: Einführung in das Projekt "Recht anschaulich" (Röhl/Ulbrich)<br />

Di. 23.4.: Abstraktion und Allgemeinheit des Gesetzes<br />

Di. 30.4.: Grundbegriffe der Semiotik: Intension und Extension<br />

Di. 7.5.: Inhaltsreferat zu Walter Pollack, Perspektive und Symbol in<br />

Philosophie und Rechtswissenschaft (1912)<br />

Di. 14.5.: "Visual Literacy"<br />

Di. 21.5.: Was halten Studenten von "<strong>Jura</strong>-Comics?"<br />

Di. 28.5.: Logische Bilder als Instrument der juristischen Methode<br />

Di. 4.6.: Logische Bilder als Lernhilfe im juristischen Studium<br />

Di. 18.6.: Internet Auftritte juristischer Lehrstühle<br />

Di. 25.6.: Audiovisuelles Lehrmaterial für Juristen. Was gibt es? Wie sieht<br />

es aus?<br />

Di. 2.7.: Inhaltsreferat zu Colette Brunschwig, Visualisierung von<br />

Rechtsnormen, 2001<br />

Di. 9.7.: Wie macht das Fernsehen Recht anschaulich?<br />

Di. 16.7.: Zusammenfassung und Abschlussdiskussion<br />

Sonstige Angaben: Persönliche Anmeldung bei mir erbeten. Sie erhalten für Ihr<br />

Referat Literaturhinweise und Hilfe. Einige Themen eignen<br />

sich für Teamarbeit.<br />

Es kann ein Leistungsnachweis nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG<br />

erworben werden.


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 25 -<br />

Proseminar im Römischen Recht (Digestenexegese)<br />

060 101 Prof. Dr. Christoph Krampe Di 16.00-18.00, GC 5/131<br />

Seminar<br />

Sonstige Angaben: Interessenten werden gebeten, sich am Lehrstuhl in eine<br />

Liste einzutragen !<br />

Seminar zur mittelalterlichen und frühneuzeitlichen<br />

Verfassungsgeschichte<br />

060 102 Prof. Dr. Bernd Schildt Mi 18.00-20.00, GC 7/131<br />

Seminar; Ergänzungsveranstaltung<br />

Leistungsnachweis: Seminarschein gem. § 4 Abs. 3 PromO Referat und<br />

schriftliche Ausarbeitung<br />

Zielgruppe: ab 2. Semester<br />

Vorkenntnisse: Teilnahme an einer Vorlesung zur Rechts-. Verfassungsoder<br />

Privatrechtsgeschichte<br />

Oberseminar zur Geschichte des Kameralprozesses<br />

060 103 Prof. Dr. Bernd Schildt n.V.<br />

Seminar; Ergänzungsveranstaltung<br />

Seminar Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte<br />

02.07.+09.07.02, GC 6/131<br />

13.07.+14.07.02 Blockveranstaltung<br />

in Mülheim<br />

060 104 Prof. Dr. Karlheinz Muscheler<br />

Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 1 JAG NW<br />

Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gem. § 8 Abs. 1 N. 4b JAG NW<br />

oder Seminarschein i.S.v. § 4 Abs. 3 PromO bei Übernahme<br />

eines Referats<br />

Zielgruppe: ab 4. Semester


- 26 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

Vorkenntnisse: Grundwissen im Bürgerlichen Recht<br />

Inhalt: Aktuelle Entwicklungen im Familien- und Erbrecht.<br />

Zivilrechtliches Seminar<br />

060 105 Prof. Dr. Christoph Krampe Mo 16.00-18.00, GC 5/131<br />

Seminar; Ergänzungsveranstaltung<br />

Inhalt: Thema: Allgemeines Persönlichkeitsrecht<br />

Sonstige Angaben: Interessenten werden gebeten, sich am Lehrstuhl in eine<br />

Liste einzutragen!<br />

Seminar zum Internationalen Privatrecht<br />

060 106 Prof. Dr. Peter Kindler Di 18.00- 20.00, GC 8/39<br />

Seminar<br />

Leistungsnachweis: Seminarschein gem. § 4 Abs. 3 PromO<br />

Zielgruppe: 4.-6. Semester<br />

Leistungsnachweis im Rahmen des Intensivkurs "Recht der<br />

Wirtschaft"<br />

Vorkenntnisse: Teilnehmer sollten die Vorlesungen IPR,<br />

Vertiefungsvorlesung im IPR, Wertpapierrecht und Bankund<br />

Kapitalmarktrecht bereits gehört haben.<br />

Sonstige Angaben: Anmeldungen und Themenliste sind bei Frau Pahlke,<br />

Zimmer 152, erhältlich.<br />

Beginn: 23.4.02<br />

Seminar im Arbeitsrecht<br />

060 107 Prof. Dr. Roland Schwarze Di 18.00-20.00, GC 5/131<br />

Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 5 JAG NW<br />

Sonstige Angaben: vgl. besonderen Aushang


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 27 -<br />

Seminar im Zivilprozessrecht<br />

060 108 Prof. Dr. Klaus Schreiber Mi 18.00-20.00, GC 6/131<br />

Seminar; Ergänzungsveranstaltung<br />

Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gem § 8 Abs. 1 Nr. 4b JAG NW<br />

Seminar im Straf- und Strafprozeßrecht<br />

060 109 Prof. Dr. Ulrich Berz Mo 16.00-19.00, GC 5/ 37<br />

Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 2 JAG NW<br />

Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gem § 8 Abs. 1 Nr. 4b JAG NW<br />

Referat und schriftliche Ausarbeitung<br />

Zielgruppe: ab 3. Semester<br />

Vorkenntnisse: Strafrecht AT und BT, Vorkenntnisse StPO wünschenswert<br />

Inhalt: Aktuelle und examensrelevante Themen aus dem Bereich<br />

Strafrecht (Schwerpunkt) und Strafprozßrecht<br />

Literaturhinweise: Hilfestellung und Anleitung wird in der Vorbesprechung<br />

gegeben<br />

Sonstige Angaben: Einzelheiten werden in der Vorbesprechung mitgeteilt<br />

Seminar: Examenswichtige Probleme des Strafverfahrensrechtes<br />

Blockveranstaltung v. 21.-23.06.2002,<br />

Jugendburg Gemen<br />

060 110 Prof. Dr. Rolf Dietrich Herzberg<br />

Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 2 JAG NW<br />

Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gem § 8 Abs. 1 Nr. 4b JAG NW bei<br />

Übernahme eines Referats<br />

Zielgruppe: 5.-6. Semester<br />

Inhalt: Die Themen sind bereits bei der Vorbesprechung am<br />

05.02.2002 vergeben worden.<br />

Literaturhinweise: Die Studierenden werden betreut und erhalten in diesem<br />

Rahmen entsprechende Informationen.


- 28 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

Seminar im Staats- und Verwaltungsrecht<br />

060 111 Prof. Dr. Helmut Siekmann Fr 12.00-14.00, GC 8/131<br />

Seminar<br />

Inhalt:<br />

19.04.: Vorbesprechung<br />

26.04.: Demonstrationsfreiheit und Schutz der Persönlichkeitsrechte<br />

03.05.: "Genetischer Fingerabdruck" und informationelle Selbstbestimmung<br />

10.05.: Der Zugriff des Arbeitgebers auf den Email- und Internetverkehr des<br />

Arbeitnehmers<br />

17.05.: Schächtverbot und Religionsfreiheit<br />

31.05.: Kopftuchverbot für Lehrerinnen<br />

07.06.: Tierschutzrecht und Wissenschaftsfreiheit<br />

14.06.: Grundrechtsschutz für kommerzielle Werbung<br />

21.06.: Altersgrenzen und Berufsfreiheit<br />

28.06.: Währungsumstellungen und Eigentumsgarantie<br />

05.07.: Grundrechtliche Grenzen für die polizei- und ordnungsrechtliche<br />

Zustandshaftung<br />

12.07.: Tatsächliche Beachtung von Richtervorbehalten<br />

19.07.: Grundrechtsschutz gegen Maßnahmen der Europäischen<br />

Gemeinschaften<br />

Sonstige Angaben: Anmeldung und Themenübernahme in meinem Sekretariat,<br />

Raum GC 8/031<br />

Seminar: Rechtsfragen am Beginn und am Ende des Lebens<br />

Blockveranstaltung, Jugendburg<br />

Gemen<br />

060 112 Prof. Dr. Martin Burgi<br />

Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 6 und 9 JAG NW<br />

Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gem. § 8 Abs. 1 N. 4b JAG NW<br />

oder Seminarschein i.S.v. § 4 Abs. 3 PromO bei Übernahme<br />

eines Referats<br />

Zielgruppe: ab 4. Semester<br />

Vorkenntnisse: Vorlesungen Staatsrecht I und Staatsrecht II<br />

Inhalt: Folgende Themen werden bearbeitet:<br />

1. Präimplantationsdiagnostik im Rahmen von Embryonenschutzgesetz und<br />

Verfassung (WFG 6);<br />

2. Therapeutisches Klonen: Eingriff in Leben und Menschenwürde oder<br />

Beitrag zur Volksgesundheit? (WFG 6);<br />

3. Anonyme Geburt und "Babyklappen" (WFG 6);<br />

4. "Kind als Schaden": Zivilrechtsprechung und Grundrechtsschutz (WFG<br />

6);<br />

5. Patentierbarkeit menschlichen Lebens nach der EG-Biopatentrichtlinie


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 29 -<br />

(WFG 9);<br />

6. Sterbehilfe und Grundrechtsentwicklung in Europa (WFG 6 oder 9);<br />

7. Sterbehilfe im Schnittfeld von Glaubensfreiheit bzw. elterlichem<br />

Erziehungsrecht (WFG 6);<br />

8. Grundfragen des Transplantationsgesetzes; Hirntodbegriff und Verbot der<br />

Lebendspende (WFG 6);<br />

9. Verteilungskriterien und Verfahren bei der postmortalen Organentnahme<br />

(WFG 6);<br />

10. Deregulierung im Bestattungsrecht? Grundrechtsschutz und<br />

gemeindliche Satzungskompetenz (WFG 6)<br />

Sonstige Angaben: Sämtliche Referate sind bereits vergeben.<br />

Seminar im Sozialversicherungsrecht<br />

Blockveranstaltung, vgl. besonderer<br />

Aushang<br />

060 113 Prof. Dr. Friedrich E. Schnapp<br />

Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 7 JAG NW<br />

Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gem § 8 Abs. 1 Nr. 4b JAG NW<br />

Referat und schriftliche Ausarbeitung<br />

Zielgruppe: ab 5. Semester<br />

Vorkenntnisse: Grundzüge des Sozialrechts und des<br />

Staatsorganisationsrechts<br />

Inhalt: Aktuelle Fragen der Kassenorganisation und der<br />

Staatsaufsicht (Themenliste siehe Aushang am Lehrstuhl)<br />

Sonstige Angaben: Anmeldung am Lehrstuhl erforderlich<br />

Seminar im Steuerrecht<br />

060 114 Prof. Dr. Roman Seer<br />

Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 4 JAG NW<br />

Leistungsnachweis: Seminarschein<br />

Zielgruppe: ab 4. Semester<br />

Blockveranstaltung v. 22.04.-<br />

26.04.2002<br />

<strong>Bochum</strong>er Steuerseminar für Doktoranden und Praktiker<br />

Fr 15.00-18.00; DAI Unitec Center; s.<br />

besonderer Aushang<br />

060 115


- 30 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

Seminar; Ergänzungsveranstaltung<br />

Inhalt: Aktuelle, praxisrelevante Probleme des Steuerrechts<br />

(Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis).<br />

Seminar im Berg- und Energierecht<br />

060 116 PD Dr. Joh.-Christian Pielow<br />

Blockveranstaltung im Juli ´02 (vgl.<br />

bes. Aushang)<br />

Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung § 3 Abs. 3 Nrn. 6 und 9 JAG NW<br />

Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gem. § 8 Abs. 1 N. 4b JAG NW<br />

oder Seminarschein i.S.v. § 4 Abs. 3 PromO bei Übernahme<br />

eines Referats<br />

Zielgruppe: Studierende mittleren und höheren Semesters<br />

Vorkenntnisse: Staats- und Verwaltungsrecht; Grundkenntnisse im<br />

Europarecht; Interesse für wettbewerbsrechtliche<br />

Zusammenhänge<br />

Inhalt: Schwerpunktthema des Seminars: "Versorgungssicherheit<br />

und Planung in der Energiewirtschaft“<br />

Themenliste:<br />

1. Völkerrechtliche Instrumente zur<br />

Gewährleistung von Energieversorgungssicherheit (WFG 9)<br />

2. Die Sicherung der Primärenergieversorgung in der Europäischen Union<br />

(WFG 6, 9)<br />

3. Sicherung der Versorgung mit Pimärenergien nach deutschem Recht<br />

(WFG 6)<br />

4. Finanzhilfen für die Steinkohle und für „erneuerbare“ Energieträger als<br />

Problem des Europa- und des Verfassungsrechts (WFG 6, 9)<br />

5. Die Planung von Energieversorgungsanlagen nach § 11a EnWG n.F.<br />

(WFG 6)<br />

6. Energiepolitische Gestaltungsspielräume der Länder bei der Zulassung<br />

von Energieversorgungsunternehmen nach § 3 EnWG und von<br />

Energieanlagen nach § 11a EnWG (WFG 6)<br />

7. Aktuelle Fragen des Drittschutzes in der bergrechtlichen Betriebsplanung<br />

(WFG 6)<br />

8. Konflikte zwischen bergrechtlicher Fach- und kommunaler<br />

Bauleitplanung (WFG 6)<br />

9. Planungsrechtliche Fragen bei der Zulassung von Windkraftanlagen<br />

(WFG 6)<br />

Literaturhinweise: werden in der Vorbesprechung (14.02.02, 16.00, NA 02/69)<br />

bzw. auf Anfrage zu den Einzelreferaten erteilt<br />

Sonstige Angaben: Der Seminarschein dient zugleich als Leistungsnachweis<br />

innerhalb des Kompakt-lehrprogramms „Energiewirtschaft


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 31 -<br />

und Bergbau“ (Informationen dazu unter http://www.ruhruni-bochum.de/ibe).<br />

Journées d´études de Tours-<strong>Bochum</strong> - Les Organisations Non<br />

Gouvernementales et l´Union Européenne<br />

Blockseminar vom 02.-08.06.2002 in<br />

Prof. Dr. Thomas von Danwitz<br />

060 117<br />

Berlin sowie Vorbesprechungen am<br />

Prof. Dr. Joachim Wolf<br />

19.04.2002 und 08.05.2002<br />

Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung § 3 Abs. 3 Nrn. 6 und 9 JAG NW<br />

Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gem. § 8 Abs. 1 N. 4b JAG NW<br />

oder Seminarschein i.S.v. § 4 Abs. 3 PromO Referat und<br />

schriftliche Ausarbeitung<br />

Zielgruppe: Studierende mittleren und höheren Semesters mit sehr guten<br />

französischen Sprachkenntnissen<br />

Vorkenntnisse: Kenntnisse im Völker- und Europarecht<br />

sehr gute französische Sprachkenntnisse<br />

Sonstige Angaben: Wegen des erforderlichen zeitlichen Vorlaufs haben die<br />

Anmeldungen zu dem Seminar schon stattgefunden. Neue<br />

Anmeldungen können nicht mehr entgegengenommen<br />

werden.<br />

Seminar zum Internationalen Strafrecht<br />

Blockveranstaltung, s. gesonderter<br />

Aushang<br />

060 118 Prof. Dr. Adelheid Puttler<br />

Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung iSv § 3 Abs. 3 Nr. 2 und 9 JAG NW<br />

Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gem. § 8 Abs. 1 N. 4b JAG NW<br />

oder Seminarschein i.S.v. § 4 Abs. 3 PromO Referat und<br />

schriftliche Ausarbeitung<br />

Zielgruppe: ab 4. Semester<br />

Vorkenntnisse: Gute Kenntnisse im deutschen materiellen Strafrecht und<br />

Grundkenntnisse im Strafprozessrecht; Kenntnisse im<br />

Völkerrecht; Beherrschung der englischen Sprache<br />

Inhalt: Thema: "Die Verfolgung von Verbrechen gegen international<br />

geschützte Rechtsgüter (international crimes) vor deutschen


- 32 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

und internationalen Gerichten"<br />

Themenliste: s. gesonderter Aushang<br />

Literaturhinweise: s. gesonderter Aushang<br />

Seminar in Kooperation mit der Universität Tours<br />

vgl. bes. Aushang;<br />

Blockveranstaltung<br />

060 119 Prof. Dr. Joachim Wolf<br />

Seminar<br />

Americana - Eine Gesellschaft spiegelt sich im Film<br />

Mi 14.00-18.00, HZO 60<br />

vom 12.6. bis 17.7.2002<br />

060 120 Dr. habil. Stefan Machura<br />

Seminar; Rechtssoziologisches Seminar<br />

Leistungsnachweis: Seminarschein, Grundlagenschein. Außerdem:<br />

Proseminarschein Film- und Fernsehwissenschaft bei Referat<br />

und schriftliche Ausarbeitung<br />

Zielgruppe: ab 4. Semester<br />

Vorkenntnisse: keine<br />

Inhalt:<br />

Hollywood-Produktionen prägen das Bild der amerikanischen Gesellschaft<br />

von sich selbst. Zugleich sind diese Filme konstruiert aus Mythen und<br />

populären Erzählungen. Ein wesenliches Element ist das amerikanische<br />

Recht. Wichtige Merkmale dieser als "Americana" bezeichneten<br />

Filmgattung sollen anhand ausgewählter Filmbeispiele erarbeitet werden.<br />

Das Seminar wird sich auf Filme konzentrieren, die zeitgenössische Topics<br />

des 20. Jahrhunderts aufnehmen. Themen der Filme sind u.a.:<br />

Unternehmertum, Patriotismus, Religion, Identität, Recht und Justiz,<br />

Politiker des 20. Jahrhunderts und Populismus.<br />

Filme:<br />

12.6. Erin Brockovich, 2000, Regie: Steven Soderbergh.<br />

19.6. Citizen Kane, 1941, Regie: Orson Welles.<br />

26.6. Der Kandidat, 1964, Regie: Franklin J. Schaffner.<br />

3.7. Kramer vs. Kramer, 1979, Regie: Robert Benton.<br />

10.7. Mo´ Better Blues, 1990, Regie: Spike Lee.<br />

17.7. Tod in Hollywood, 1965, Regie: Tony Richardson.<br />

Sonstige Angaben: Vorbesprechung am 17.4.2002, 10.00, GC 8/131.


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 33 -<br />

Niklas Luhmann: Die Politik der Gesellschaft<br />

060 121 Dr. habil. Stefan Machura Mo 16.00-17.00, GC 8/131<br />

Seminar; Rechtssoziologisches Seminar<br />

Leistungsnachweis: Seminarschein gem. § 4 Abs. 3 PromO bei Übernahme eines<br />

Referats<br />

Zielgruppe: ab 4. Semester<br />

Grundlagenschein gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG NW<br />

Vorkenntnisse: Grundkenntnisse zum politischen System in modernen<br />

Gesellschaften<br />

Inhalt:<br />

Niklas Luhmann hat eine die Fächergrenzen einzelner Sozialwissenschaften<br />

sprengende Systemtheorie entwickelt, die davon ausgeht, dass die<br />

Gesellschaft in jeweils selbständige Teilsysteme ausdifferenziert ist. Dieser<br />

wohl komplexeste gesellschaftstheoretische Ansatz begegnete einiger Kritik,<br />

unter anderem, weil die Teilsysteme von Luhmann als autonom entworfen<br />

wurden, als zwar von der Duldung durch die Umwelt abhängig und auch<br />

irritierbar, aber letztlich doch ihrer Eigenlogik folgend. Die Politik erscheint<br />

bei Luhmann als eines dieser gesellschaftlichen Teilsysteme. Das Seminar<br />

dient der gemeinsamen Erarbeitung von Niklas Luhmanns Buch "Die Politik<br />

der Gesellschaft". Die Teilnehmer lesen jeweils zur Vorbereitung einen<br />

Abschnitt des Buches, der dann im Seminar diskutiert wird. Zur Einführung<br />

werden Person und Werk Niklas Luhmann vorgestellt.Die Teilnahme an<br />

diesem Seminar kann die individuelle Lektüre weiterer Texte Niklas<br />

Luhmanns vorbereiten, in denen Luhmann seinen systemtheoretischen<br />

Ansatz zur Analyse der Wirtschaft, der Kunst, des Rechts, der Medien, der<br />

Wissenschaft usw. genutzt hat.<br />

Literaturhinweise: Niklas Luhmann, Die Politik der Gesellschaft, Frankfurt/a.M.<br />

2000.<br />

Sonstige Angaben: Erworben werden können der rechtswissenschaftliche<br />

„Grundlagenschein“ und der Seminarschein gem. § 4 Abs. 3<br />

S. 2 PromO der Juristischen Fakultät durch Übernahme eines<br />

Themas für eine Hausarbeit, die im Seminar zur Diskussion<br />

gestellt wird.<br />

Seminar Kommunale Kriminalprävention<br />

060 122 Prof. Dr. Thomas Feltes M.A. Di 16.00-18.00, GC 5/31<br />

Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 2 JAG NW


- 34 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gem. § 8 Abs. 1 N. 4b JAG NW<br />

oder Seminarschein i.S.v. § 4 Abs. 3 PromO zu einem Thema<br />

Referat und Hausarbeit<br />

Zielgruppe: Studierende mittleren und höheren Semesters<br />

Vorkenntnisse: Vorlesungen Kriminologie I bis III sollten besucht worden<br />

sein (mit entsprechendem Nachweis).<br />

Inhalt: Kriminologische Grundlagen der Kommunalen<br />

Kriminalprävention und ihrepraktische Umsetzung in<br />

Deutschland und Europa.<br />

Sonstige Angaben: Literaturhinweise für Seminarteilnehmer über meine<br />

Homepage www.ThomasFeltes.de bzw. per email<br />

Seminar Prostitution und Menschenhandel<br />

060 123 Prof. Dr. Thomas Feltes M.A. Mi 16.00-18.00, GC 5/131<br />

Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 2 JAG NW<br />

Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gem. § 8 Abs. 1 N. 4b JAG NW<br />

oder Seminarschein i.S.v. § 4 Abs. 3 PromO zu einem Thema<br />

Referat und Hausarbeit<br />

Zielgruppe: Studierende mittleren und höheren Semesters<br />

Vorkenntnisse: Vorlesungen Kriminologie I bis III sollten besucht worden<br />

sein.<br />

Inhalt:<br />

Die gegenwärtig in der Gesellschaft geführte Diskussion um die Prostitution<br />

wird von zwei Richtungen bestimmt: Zum einen ist eine gewisse Tendenz<br />

zur Liberalisierung zu erkennen (s. die Rechtsprechung und den rot-grünen<br />

Gesetzesentwurf), zum anderen ist im Zusammenhang mit dem Thema<br />

Menschenhandel und Prostitution eine zunehmende Verschärfung der<br />

Situation (auch der Prostituierten) zu verzeichnen. Die Kriminologie hat sich<br />

mit diesem Thema in der jüngeren Vergangenheit kaum beschäftigt. Im<br />

Rahmen des Seminars soll versucht werden, den aktuellen Stand der<br />

Diskussion aufzuarbeiten und gleichzeitig den o.gen. Widerspruch zu<br />

thematisieren.<br />

Literaturhinweise: sind auf meiner Homepage verfügbar<br />

http://www.thomasfeltes.de


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 35 -<br />

Seminar im Baurecht<br />

060 124 Dr. Christoph Brüning n.V.<br />

Seminar<br />

Übung im Bürgerlichen Recht<br />

060 140<br />

060 141<br />

060 142<br />

Prof. Dr. Klaus F. Röhl<br />

Prof. Dr. Karlheinz Muscheler<br />

Prof. Dr. Bernd Schildt<br />

(A-I)<br />

(J-Q)<br />

(R-Z)<br />

Übung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 4a JAG NW<br />

Do 14.00-17.00, HZO 20<br />

Do 14.00-17.00, HGB 10<br />

Do 14.00-17.00, HZO 50<br />

Leistungsnachweis: Übungsschein gem. § 8 Abs. 1 Nr. 4a JAG NW bei Bestehen<br />

einer der drei angebotenen Klausuren und einer der beiden<br />

Hausarbeiten<br />

Zielgruppe: 5.-6. Semester<br />

Vorkenntnisse: Alle 5 Bücher des BGB<br />

Inhalt:<br />

Sonstige Angaben: A-I : Prof. Dr. Röhl<br />

18.02.: Ausgabe der 1. (Ferien-) Hausarbeit<br />

18.03.: Abgabe der 1. (Ferien-) Hausarbeit<br />

18.04.: Fallbesprechung<br />

25.04.: 1. Klausur<br />

02.05.: Rückgabe und Besprechung der 1. (Ferien-)Hausarbeit; Ausgabe der<br />

2. Hausarbeit<br />

16.05.: Rückgabe und Besprechung der 1. Klausur<br />

06.06.: 2. Klausur<br />

13.06.: Fallbesprechung; Abgabe der 2. Hausarbeit<br />

20.06.: Fallbesprechung<br />

27.06.: Rückgabe und Besprechung der 2. Klausur<br />

04.07.: 3. Klausur<br />

11.07.: Rückgabe und Besprechung der 2. Hausarbeit<br />

18.07.: Rückgabe und Besprechung der 3. Klausur; Ausgabe der Scheine<br />

J-Q : Prof. Dr. Muscheler<br />

R-Z : Prof. Dr. Schildt<br />

Übungen im Gesellschafts- und Unternehmensrecht<br />

060 143 Prof. Dr. Uwe Hüffer Do 17.00-19.00, GC 04/414<br />

Übung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 3 JAG NW


- 36 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gem § 8 Abs. 1 Nr. 4b JAG NW bei<br />

Bestehen von zwei der vier angebotenen Klausuren<br />

Zielgruppe: fortgeschrittene Semester<br />

Vorkenntnisse: BGB I-V; Handels- und Gesellschaftsrecht<br />

Übungen im Arbeitsrecht (WFG 5)<br />

060 144 Prof. Dr. Rolf Wank Mo 14.00-16.00, HGC 20<br />

Übung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 5 JAG NW<br />

Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gem § 8 Abs. 1 Nr. 4b JAG NW bei<br />

Bestehen einer der drei Klausuren und der Hausarbeit<br />

Zielgruppe: ab 4. Semester<br />

Vorkenntnisse: Vorlesung "Arbeitsrecht Grundzüge" (kann auch parallel<br />

gehört werden)<br />

Inhalt:<br />

Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung soll die Vorlesung mit der Übung<br />

kombiniert werden<br />

(s. § 11 der Studienordnung). Die Klausuren werden dem Stoff entnommen,<br />

der bereits in der Vorlesung behandelt worden ist. Durch die Verbindung<br />

von Vorlesung und Übung soll zum einen erreicht werden, dass auch<br />

Studenten an der Übung teilnehmen können, die sich bis dahin noch nicht<br />

mit dem Arbeitsrecht beschäftigt haben; zum anderen können die in der<br />

Vorlesung erworbenen theoretischen Kenntnisse an der Fallbehandlung<br />

erprobt werden. Dadurch erhalten die Teilnehmer während der<br />

Lehrveranstaltung ständig eine Leistungskontrolle.<br />

Literaturhinweise: Wank, Übungen im Arbeitsrecht, 2.Auflage 1996<br />

Übung im Strafrecht<br />

060 145<br />

060 146<br />

060 147<br />

Prof. Dr. Bernsmann<br />

Dr. Hülsmann<br />

Prof. Dr. Ulrich Berz<br />

(A-I)<br />

(J-Q)<br />

(R-Z)<br />

Übung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 4a JAG NW<br />

Di 16.00-19.00, HZO 40<br />

Di 16.00-19.00, HZO 30<br />

Di 16.00-19.00, HZO 50<br />

Leistungsnachweis: Übungsschein gem. § 8 Abs. 1 Nr. 4a JAG NW bei Bestehen<br />

einer der drei angebotenen Klausuren und einer der beiden<br />

Hausarbeiten<br />

Zielgruppe: ab 4. Semester


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 37 -<br />

Vorkenntnisse: Strafrecht AT und BT<br />

Inhalt:<br />

11.03.: Ausgabe der 1. (Ferien-) Hausarbeit(10–15 Uhr)<br />

08.04.: Abgabe der 1. (Ferien-) Hausarbeit (10–15 Uhr)<br />

16.04.: Fallbesprechung; Nur im Hörsaal HZO 50: Rückgabe und<br />

Besprechung der Hausarbeit aus dem Anfängerkurs WS 2001/02<br />

23.04.: Fallbesprechung<br />

30.04.: 1. Klausur (HZO 30 u. HZO 40?)<br />

07.05.: Rückgabe und Besprechung der 1. (Ferien-)Hausarbeit<br />

14.05.: Fallbesprechung, Ausgabe der 2. Hausarbeit<br />

21.05.: Pfingstferien<br />

28.05.: Rückgabe u. Besprechung der 1. Klausur<br />

04.06.: Fallbesprechung<br />

11.06.: 2. Klausur (HZO 30), Abgabe der 2. Hausarbeit<br />

18.06.: Fallbesprechung<br />

25.06.: 3. Klausur(HZO 30)<br />

02.07.: Rückgabe und Besprechung der 2. Klausur<br />

09.07.: Rückgabe und Besprechung der 2. Hausarbeit<br />

16.07.: Rückgabe und Besprechung der 3. Klausur; Ausgabe der Scheine<br />

Literaturhinweise: werden in der Veranstaltung gegeben<br />

Sonstige Angaben: Prof. Dr. Bernsmann, GC 5/150 (A – I) HZO 40<br />

Übung im Öffentlichen Recht<br />

060 148<br />

060 149<br />

Prof. Dr. Joachim Wolf<br />

Prof. Dr. Helmut Siekmann<br />

Dr. Hülsmann, GC 5/57 (J – Q) HZO 30<br />

Prof. Dr. Berz, GC 5/140 (R – Z) HZO 50<br />

(A-K)<br />

(L-Z)<br />

Übung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 4a JAG NW<br />

Mo 16.00-19.00, HGA 10<br />

Mo 16.00-19.00, HGC 10<br />

Leistungsnachweis: Übungsschein gem. § 8 Abs. 1 Nr. 4a JAG NW bei Bestehen<br />

einer der drei angebotenen Klausuren und einer der beiden<br />

Hausarbeiten<br />

Zielgruppe: 4.-6. Semester<br />

Vorkenntnisse: Anfängerkurs im Öffentlichen Recht<br />

Inhalt:<br />

Allgemeines Verwaltungsrecht<br />

Kommunalrecht<br />

Polizei- und Ordnungsrecht<br />

Baurecht<br />

18.03.: Ausgabe der 1. (Ferien-) Hausarbeit


- 38 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

15.04.: Fallbearbeitung; Abgabe der 1. (Ferien-) Hausarbeit<br />

22.04.: Fallbearbeitung<br />

29.04.: 1. Klausur<br />

06.05.: Fallbearbeitung<br />

13.05.: Rückgabe und Besprechung der 1 (Ferien-) Hausarbeit; Ausgabe der<br />

2. Hausarbeit<br />

20.05.: Pfingstmontag<br />

27.05.: Rückgabe und Besprechung der 1. Klausur<br />

03.06.: 2. Klausur<br />

10.06.: Fallbearbeitung; Abgabe der 2. Hausarbeit<br />

17.06.: Fallbearbeitung<br />

24.06.: Rückgabe und Besprechung der 2. Klausur<br />

01.07.: 3. Klausur<br />

08.07.: Rückgabe und Besprechung der 2. Hausarbeit<br />

15.07.: Rückgabe und Besprechung der 3. Klausur; Ausgabe der Scheine<br />

Literaturhinweise: werden in der Veranstaltung bekanntgegeben<br />

Sonstige Angaben: A-K : Prof. Dr. Wolf<br />

Recht im Film<br />

060 150<br />

Dr. habil. Stefan Machura<br />

Stefan Ulbrich<br />

Übung; Ergänzungsveranstaltung<br />

L-Z : Prof. Dr. Siekmann<br />

Mi 14.00-18.00, HZO 60<br />

vom 17.4. bis 5.6.2002<br />

Leistungsnachweis: Grundlagenschein gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG NW zu einem<br />

Thema Referat und Hausarbeit<br />

Zielgruppe: Studierende mittleren und höheren Semesters<br />

Vorkenntnisse: keine<br />

Inhalt: In diesem Semester stehen Filme im Mittelpunkt, die das<br />

deutsche Rechtssystem behandeln. Gezeigt und diskutiert<br />

werden folgende Filme:<br />

17.4. Der Verteidiger hat das Wort, 1944, Regie: Werner Klingler.<br />

24.4. 14 Tage lebenslänglich, 1997, Regie: Roland Suso Richter.<br />

8.5. Rosen für den Staatsanwalt, 1958, Regie: Wolfgang Staudte.<br />

15.5. Alibi, 1955, Regie: Alfred Weidenmann.<br />

22.5. Duell der Richter, 1999, Regie: Fred Breinersdorfer.<br />

29.5. Der kleine Staatsanwalt, 1987, Regie: Hark Bohm.<br />

6.6. Kann ein Film ein Verbrechen sein?, 2001.


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 39 -<br />

Übungen in Rhetorik I und II<br />

060 151<br />

060 152<br />

RA Ministerialdirigent a.D. Dr.<br />

Rainer Plöger<br />

Übung; Ergänzungsveranstaltung<br />

vgl. bes. Aushang am Lehrstuhl Prof.<br />

Dr. Berz GC 5/140<br />

Leistungsnachweis: Teilnahmeschein ohne Noten bei Teilnahme an der<br />

Einführungsveranstaltung und am Kompaktseminar<br />

Zielgruppe: <strong>Jura</strong>studenten aller Semester<br />

Vorkenntnisse: Keine.<br />

Inhalt:<br />

Für die Teilnahme an den Übungen in Rhetorik II<br />

(Fortgeschrittene) ist ausnahmslos die vorherige Teilnahme<br />

an den Übungen in Rhetorik I (Anfänger) erforderlich.<br />

Die Teilnehmer sollen mit dem formellen und materiellen rhetorischen<br />

Instrumentarium vertraut gemacht und befähigt werden, sich vor einem<br />

größeren Publikum sowie in Prüfungs- und Vorstellungssituationen<br />

verständlich, ansprechend und sicher zu äußern. Im Mittelpunkt beider<br />

Veranstaltungen stehen praktische Übungen (Reden lernt man nur durch<br />

Reden) und begleitende audiovisuelle Aufzeichnungen.<br />

Im einzelnen:<br />

- Einführung in die theoretischen Grundlagen der Rhetorik<br />

- Erstellen von Handzetteln und Übungsmaterialien durch die Teilnehmer<br />

- Ausgabe von Arbeitspapieren zum praktischen Gebrauch<br />

- Praktische Rede- und Vortragsübungen (Präsentation,<br />

Stegreifargumentation, Vortrag nach dem Stichwort- und<br />

Wortlautmanuskript, freier Vortrag, Podiumsdiskussion)<br />

- Verhaltenskontrolle (Selbst- und Fremdwahrnehmung) durch<br />

Videoaufzeichnungen und Arbeit in Kleingruppen<br />

Literaturhinweise: Werden bei Bedarf in der Veranstaltung gegeben. Im<br />

Hinblick darauf, dass der Schwerpunkt der Übungen in der<br />

praktischen Arbeit liegt, wird von einer theoretischen<br />

Vorbereitung abgeraten.<br />

Examinatorium<br />

060 190<br />

060 191<br />

060 192<br />

Dr. Joachim Groth<br />

PD Dr. Joh.-Christian Pielow<br />

Zivilrecht<br />

Strafrecht<br />

Öff. Recht<br />

Examinatorium; Ergänzungsveranstaltung<br />

Mo 14.00-17.00, GC 6/31<br />

Do 14.00-17.00, GC 6/31<br />

Di 15.00-18.00, GC 7/131


- 40 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

Zielgruppe: Examenssemester<br />

Inhalt:<br />

Während das Repetitorium den notwendigen Examensstoff vermittelt und<br />

der Klausurenkurs die Erarbeitung einer Fallösung trainiert, soll das<br />

Examinatorium auf die mündliche Prüfung vorbereiten.<br />

Prüfungsgespräche werden simuliert, systematisiert und rhetorische<br />

Fähigkeiten individuell aus- bzw. Defizite abgebaut. Wissen wird in diesem<br />

Zusammenhang zügig abgefragt, nicht schwerpunktmäßig angelegt.<br />

Im Vordergrund steht das für die mündliche Prüfung aber auch für die Praxis<br />

notwendige Erlernen der Fähigkeit, sich mit einem unbekannten Sachverhalt<br />

relativ schnell, gut und rhetorisch angemessen auseinandersetzen zu können.<br />

Literaturhinweise: erfolgen in der Lehrveranstaltung<br />

Lateinisch I<br />

050 172<br />

050 173<br />

050 174<br />

Schwabe<br />

Leistritz<br />

Natzel-Glei<br />

A<br />

B<br />

C<br />

Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung<br />

Zielgruppe: Hörer/Hörerinnen aller Fakultäten<br />

Mo 08.00-10.00, HGB 20; Mi 08.00-10.00, HGB 20<br />

Di 08.00-10.00, HGB 40; Do 08.00-10.00 HGB 40<br />

Mo 10.00-12.00, HGB 40; Do 10.00-12.00, HGB 40<br />

Inhalt: Die Veranstaltung bereitet auf das Latinum vor.<br />

Lateinisch II (A, B)<br />

050 175<br />

050 176<br />

Leistritz<br />

Natzel-Glei<br />

A<br />

B<br />

Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung<br />

Zielgruppe: Hörer/Hörerinnen aller Fakultäten<br />

Vorkenntnisse: Lateinisch I<br />

Di 10.00-12.00, HGB 40; Do 10.00-12.00, HGB 50<br />

Mo 08.00-10.00, HGB 50; Do 08.00-10.00, HGB 50<br />

Inhalt: Zur Festigung/Vertiefung der Kenntnisse aus Lateinisch I.<br />

Vorbereitung auf das Latinum.<br />

Ergänzungsübung zu Lateinisch II<br />

050 177 N.N. in der vorlesungsfreien Zeit


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 41 -<br />

Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung<br />

Zielgruppe: Hörer/Hörerinnen aller Fakultäten<br />

Lateinisch III<br />

050 178 Schwabe<br />

Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung<br />

Zielgruppe: Hörer/Hörerinnen aller Fakultäten<br />

Vorkenntnisse: Lateinisch I und II<br />

Ergänzungen zu Lateinisch III<br />

Mo 10.00-12.00, HGB 50<br />

Fr 08.00-10.00, HGB 50<br />

050 179 Schwabe in der vorlesungsfreien Zeit<br />

Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung<br />

Zielgruppe: Hörer/Hörerinnen aller Fakultäten<br />

Wirtschaftsenglisch I (A-D)<br />

050 505<br />

Bean<br />

Krafczyk<br />

Lueg<br />

Wessels<br />

(A)<br />

(B)<br />

(C)<br />

(D)<br />

Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung<br />

Zielgruppe: Hörer/Hörerinnen aller Fakultäten<br />

Inhalt:<br />

2.4.-13.4. täglich 10.00 s.t. -12.00, GABF 04/413<br />

Di 12.00-14.00, GABF 04/613 Süd<br />

Do 18.00-20.00, GABF 04/614 Süd<br />

Mo 16.00-18.00, GABF 04/614 Süd<br />

This course is conceived as an introduction to the terminology and basic<br />

concepts of<br />

business English. Texts of average difficulty will be read and discussed in<br />

order to<br />

introduce the vocabulary and fundamental principles of the subject matter. A<br />

limited<br />

number of grammar and translation exercises will supplement the basic<br />

reading<br />

selections. The course will end with a final written examination which will


- 42 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

take place<br />

on April 13, 2002, from 10 to 12 A.M.<br />

Literaturhinweise: H. Geisen/D. Hamblock/J. Poziemski/D. Wessels, Englisch<br />

in Wirtschaft und Handel (Berlin: Cornelsen-OUP, 1992).<br />

Wirtschaftsenglisch II (A-D)<br />

050 506<br />

Krafczyk<br />

Poziemski<br />

Röhr<br />

Schneider<br />

(A)<br />

(B)<br />

(C)<br />

(D)<br />

Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung<br />

Zielgruppe: Hörer/Hörerinnen aller Fakultäten<br />

Inhalt:<br />

Di 14.00-16.00, GABF 04/614 Süd<br />

Mi 14.00-16.00, GABF 04/614 Süd<br />

Di 10.00-12.00, GABF 04/614 Süd<br />

Do 18.00-20.00, GABF 04/613 Süd<br />

This course is meant to be an introduction to the terminology and basic<br />

concepts of<br />

business English. Students are expected to hand in a limited number of<br />

assignments.<br />

Credits will be allocated on the basis of a test at the end of term.<br />

Literaturhinweise: H. Geisen/D. Hamblock/J. Poziemski/D. Wessels, Englisch<br />

in Wirtschaft und Handel (Berlin, 1992).<br />

Wirtschaftsenglisch III<br />

050 507 Hamblock Fr 14.00-16.00, GABF 04/614 Süd<br />

Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung<br />

Zielgruppe: Hörer/Hörerinnen aller Fakultäten<br />

Inhalt: Fortführung von Wirtschaftsenglisch II. Die Lehrbuchtexte<br />

werden durch weitere Materialien ergänzt.<br />

Wirtschaftsenglisch IV<br />

050 508 Geisen Mo 08.30-10.00, GABF 04/614 Süd<br />

Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 43 -<br />

Zielgruppe: Hörer/Hörerinnen aller Fakultäten<br />

Inhalt:<br />

Englische Rechtssprache I<br />

Continuation of „Wirtschaftsenglisch III“. Additional material will be made<br />

available.<br />

Credits will be awarded on the basis of a number of assignments and a term<br />

paper of at least six pages text.<br />

050 509 Bachem Di 12.00-14.00, GABF 04/614<br />

Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung<br />

Zielgruppe: Hörer/Hörerinnen aller Fakultäten<br />

Inhalt:<br />

Englische Rechtssprache II<br />

This course is designed to introduce law students and students of Anglistik<br />

to major areas and aspects of the British legal system. Cross-references to<br />

the US system will also be made. Reading comprehension exercises,<br />

involving the precise and quick recognition of recurrent lexical, grammatical<br />

and syntactic patterns, and written as well as oral assignments are meant to<br />

consolidate and develop students´ communicative competence in a<br />

challenging field of linguistic and cultural inquiry. Progress will be<br />

monitored by means of brief tests, and a Klausur will conclude the course.<br />

050 510 Bachem Do 10.00-12.00, GABF 04/614<br />

Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung<br />

Zielgruppe: Hörer/Hörerinnen aller Fakultäten<br />

Inhalt:<br />

This course is designed to introduce law students and students of Anglistik<br />

to major areas and aspects of the British legal system. The Law of Tort and<br />

Contract Law will be the two major fields of inquiry. Cross-references to the<br />

US system will also be made. Reading comprehension exercises, involving<br />

the precise and quick recognition of recurrent lexical, grammatical and<br />

syntactic patterns, and written as well as oral assignments are meant to<br />

consolidate and develop students´ communicative competence in at least two<br />

special areas of the law. Prior attendance of `Englische Rechtssprache I´ is<br />

not obligatory though of some help. Progress will be monitored by means of<br />

brief tests, and a Klausur will conclude the course.<br />

English for Academic Legal Purposes (Englisch für Juristen I)<br />

050 938 Krause Mi 10.00-12.00, GC 03/142


- 44 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung<br />

Zielgruppe: ab 3. Semester<br />

Vorkenntnisse: Kenntnisse im deutschen Recht und Abiturkenntnisse in<br />

Englisch<br />

Inhalt:<br />

Anhand einführender Texte in das englische Recht werden<br />

schwerpunktmäßig folgende Themen behandelt:<br />

- Ursprünge des englischen Rechts und Entwicklung bis zur Gegenwart<br />

- common law, equity, statute<br />

- Gerichte und Instanzwege<br />

- criminal and civil procedure<br />

- juristische Berufe und Laienrichter.<br />

Sonstige Angaben: Anmeldung: Mo, 15.4.02, 10.00-12.00, GB 5/157<br />

English for Academic Legal Purposes II (Englisch für Juristen)<br />

050 939 Davis Di 10.00-12.00, GC 7/131<br />

Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung<br />

Zielgruppe: ab 4. Semester<br />

Vorkenntnisse: Teilnahme an English for Academic Legal Purposes I wird<br />

vorausgesetzt.<br />

Inhalt: Die Kenntnisse hinsichtlich des englischen Rechtssystems<br />

werden erweitert und die Bereiche Civil Procedure und Law<br />

of Torts neu eingeführt. Am Ende des Semesters wird eine<br />

Abschlussklausur geschrieben.<br />

Französisch für Juristen: Notions générales du droit français<br />

Di 12.00-13.00, GB 7/60<br />

Do 12.00-13.00, GB 7/60<br />

050 959 Parent<br />

Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung<br />

Sonstige Angaben: Cours B: Eléments de Droit privé (UNIcert III)


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 45 -<br />

Betriebswirtschaftslehre für Nichtökonomen<br />

070 301 Prof. Dr. Marion Steven Fr 12.00-14.00, HGC 10<br />

Vorlesungen; Ergänzungsveranstaltung<br />

Zielgruppe: Hörer/Hörerinnen aller Fakultäten<br />

Inhalt:<br />

Charakterisierung der Veranstaltung:<br />

Es wird eine Einführung in die wesentlichen betriebswirtschaftlichen<br />

Teilbereiche gegeben.<br />

Grobgliederung:<br />

1. Das Unternehmen in seinem Umfeld<br />

2. Die Güterwirtschaft<br />

3. Die Finanzwirtschaft<br />

4. Die Informationswirtschaft<br />

5. Die Unternehmensführung


- 46 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong>


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 47 -


- 48 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

Vorschriften für das <strong>Jura</strong>studium<br />

Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen<br />

und den juristischen Vorbereitungsdienst (Auszug)<br />

(Juristenausbildungsgesetz - JAG -)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. November 1993 (GVBl. NW S. 924)<br />

Einleitende Vorschrift<br />

§ 1<br />

Die Befähigung zum Richteramt und zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst<br />

erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten<br />

Staatsprüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten<br />

Staatsprüfung abschließt. Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich aller<br />

Prüfungsleistungen neun Semester.<br />

Erster Teil<br />

(Die erste juristische Staatsprüfung)<br />

§ 2<br />

(1) Die erste juristische Staatsprüfung hat die Aufgabe festzustellen, ob der Prüfling das<br />

rechtswissenschaftliche Studienziel erreicht hat und damit für den juristischen Vorbereitungsdienst<br />

fachlich geeignet ist.<br />

(2) Die Prüfung soll zeigen, daß der Prüfling das Recht mit Verständnis erfassen und anwenden kann<br />

und über die hierzu erforderlichen Rechtskenntnisse in den Prüfungsfächern mit ihren<br />

geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und rechtsphilosophischen<br />

Bezügen verfügt. In diesem Rahmen soll den besonderen wissenschaftlichen Interessen des<br />

Prüflings Rechnung getragen werden.<br />

§ 3<br />

(1) Prüfungsfächer sind die Pflichtfächer und eine von dem Prüfling zu bestimmende Wahlfachgruppe.<br />

Andere Rechtsgebiete dürfen im Zusammenhang mit den Prüfungsfächern bei der häuslichen Arbeit<br />

auch zum Gegenstand der Prüfung gemacht werden, im übrigen nur dann, soweit lediglich<br />

Verständnis und Arbeitsmethode festgestellt werden sollen und Einzelwissen nicht vorausgesetzt<br />

wird.<br />

(2) Pflichtfächer sind<br />

1. ausgewählte Teile<br />

a) aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch einschließlich ausgewählter Nebengesetze,<br />

b) aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht,<br />

c) aus dem Arbeitsrecht,<br />

d) aus dem Strafgesetzbuch,<br />

e) aus dem Staats- und Europarecht,<br />

f) aus dem allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht,<br />

g) aus dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht,<br />

h) aus den Verfahrensrechten,<br />

2. die europarechtlichen Bezüge sowie die philosophischen, geschichtlichen und<br />

gesellschaftlichen Grundlagen.<br />

(3) Wahlfachgruppen sind


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 49 -<br />

1. Zivilrecht (Familienrecht, Erbrecht, Zivilprozeßrecht, aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit:<br />

Verfahrensgrundsätze, Vormundschafts-, Familien- und Betreuungssachen sowie Nachlaßund<br />

Grundbuchsachen);<br />

2. Strafrecht (Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug, Strafprozeßrecht);<br />

3. Wirtschaftsrecht (Handels- und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Grundzüge<br />

der Bilanzkunde);<br />

4. Steuerrecht;<br />

5. Arbeitsrecht (kollektives Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmungsrecht<br />

einschließlich des zugehörigen Gesellschaftsrechts);<br />

6. Staats- und Verwaltungsrecht (Raumordnungs- und Baurecht, Straßenrecht,<br />

Wirtschaftsverwaltungsrecht und im Überblick Umweltrecht);<br />

7. Sozialrecht;<br />

8. Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung;<br />

9. Völker- und Europarecht.<br />

Zu den Wahlfachgruppen gehören auch die der jeweiligen Gruppe sachlich zuzuordnenden<br />

Pflichtfächer.<br />

(4) Soweit in einem ausgewählten Teil eines Rechtsgebietes Kenntnisse „im Überblick“ verlangt<br />

werden, müssen einem Prüfling lediglich die gesetzlichen Grundstrukturen ohne vertieftes Wissen<br />

der Rechtsprechung und Literatur bekannt sein.<br />

§ 4<br />

(1) Die erste juristische Staatsprüfung wird vor einem der Justizprüfungsämter abgelegt. Die<br />

Justizprüfungsämter sind den Oberlandesgerichten angegliedert.<br />

(2) Die Justizprüfungsämter bestehen aus der oder dem Vorsitzenden, den Stellvertreterinnen und<br />

Stellvertretern und weiteren Mitgliedern. Diese werden sämtlich vom Justizministerium berufen.<br />

Die Berufung der Stellvertreterinnen oder der Stellvertreter und weiteren Mitgliedern erfolgt nach<br />

Anhörung der oder des Vorsitzenden und, soweit es sich um Mitglieder von Universitäten des<br />

Landes gemäß Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 handelt, auf Vorschlag der Mitglieder des<br />

rechtswissenschaftlichen Fachbereichs, die zu Prüferinnen oder Prüfern berufen werden können. Die<br />

Präsidentin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes und die geschäftsführende Vertreterin<br />

oder der geschäftsführende Vertreter können sich als Vorsitzende eines Prüfungsausschusses an der<br />

Prüfung beteiligen.<br />

(3) Die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes muß Richterin oder Richter oder Beamtin oder<br />

Beamter mit der Befähigung zum Richteramt sein. Die Stellvertreterinnen oder die Stellvertreter<br />

müssen entweder die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen oder auf Lebenszeit beamtete<br />

Professorinnen oder Professoren des Rechts an einer Universität des Landes sein, die zu Prüferinnen<br />

oder Prüfern berufen werden können.<br />

(4) Zum Mitglied des Justizprüfungsamtes können berufen werden<br />

1. auf Lebenszeit oder auf Probe beamtete Professorinnen oder Professoren des Rechts, die<br />

Mitglieder einer Universität des Landes (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 des Universitätsgesetzes) sind und<br />

eine Stelle mit den Einstellungsvoraussetzungen des § 49 Abs. 1 Nr. 4 des<br />

Universitätsgesetzes innehaben,<br />

2. Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen, Staatsanwälte, Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte,<br />

Notarinnen und Notare,<br />

3. Beamtinnen und Beamte des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes,<br />

4. sonstige Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit in der Praxis geeignet erscheinen.<br />

Zum Mitglied des Justizprüfungsamtes darf nur berufen werden, wer die Befähigung zum<br />

Richteramt (§§ 5, 7 des Deutschen Richtergesetzes) oder aufgrund eines Rechtsstudiums und der<br />

vorgeschriebenen Prüfungen die Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst erlangt<br />

hat.<br />

(5) Das Justizprüfungsamt untersteht der Dienstaufsicht der Präsidentin oder des Präsidenten des<br />

Oberlandesgerichts. Die Vorsitzenden führen die Aufsicht über den Geschäftsbetrieb ihres


- 50 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

Justizprüfungsamtes. Sie sind für alle Entscheidungen und sonstigen Maßnahmen im Rahmen des<br />

Prüfungsverfahrens zuständig, soweit im folgenden keine andere Regelung getroffen ist. Sie wählen<br />

insbesondere die Aufgaben für Prüfungsarbeiten aus, bestimmen die Prüferinnen oder die Prüfer<br />

und stellen die Zeugnisse über das Bestehen der Prüfung aus. Eine Übertragung der Aufgaben nach<br />

Sätzen 3 und 4 auf Bedienstete des Justizprüfungsamtes ist zulässig.<br />

§ 5<br />

Die Mitglieder der Justizprüfungsämter werden jeweils für drei Jahre berufen.<br />

(1) Die Vorsitzenden der Justizprüfungsämter können zum Zwecke der Erprobung oder wegen<br />

vermehrten Geschäftsanfalls Personen, die die Voraussetzungen des § 4 Abs. 4 erfüllen,<br />

vorübergehend ohne förmliche Bestellung als Prüferin oder Prüfer heranziehen. Sie können auch<br />

aus wichtigem Grund einem Mitglied des Justizprüfungsamtes den Vorsitz im Prüfungsausschuß<br />

übertragen.<br />

(2) Die nebenamtliche Mitgliedschaft im Justizprüfungsamt endet<br />

a) mit dem Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Hauptamt,<br />

b) mit Vollendung des 68. Lebensjahres.<br />

§ 6<br />

Die Prüferinnen und Prüfer sind in ihrer Prüfungstätigkeit unabhängig.<br />

§ 7<br />

(1) Bewerberinnen und Bewerber können sich zur ersten juristischen Staatsprüfung melden<br />

a) bei dem Justizprüfungsamt, dessen Bezirk sie durch längeren Wohnsitz oder sonstige engere<br />

Beziehungen angehören;<br />

b) bei jedem Justizprüfungsamt im Geltungsbereich dieses Gesetzes, soweit sie an einer<br />

Universität in Nordrhein-Westfalen mindestens zwei Halbjahre Rechtswissenschaft studiert<br />

haben.<br />

(2) Wird die Bewerberin oder der Bewerber von einem Justizprüfungsamt im Geltungsbereich dieses<br />

Gesetzes zur Prüfung zugelassen, so ist dieses Justizprüfungsamt für das weitere Prüfungsverfahren<br />

ausschließlich zuständig. Solange ein Prüfungsverfahren bei einem Prüfungsamt im Geltungsbereich<br />

des Deutschen Richtergesetzes anhängig ist, wird die Bewerberin oder der Bewerber von einem<br />

Justizprüfungsamt im Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht zur Prüfung zugelassen.<br />

§ 8<br />

(1) Die Zulassung zur Prüfung setzt voraus, daß die Bewerberin oder der Bewerber<br />

1. Rechtswissenschaft an einer Universität studiert hat, davon mindestens vier Halbjahre an einer<br />

Universität im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes;<br />

2. an Lehrveranstaltungen in den Prüfungsfächern einschließlich des Europarechts teilgenommen<br />

hat;<br />

3. mindestens eine Arbeitsgemeinschaft für Studienanfängerinnen und Studienanfänger<br />

möglichst im ersten oder zweiten Studienhalbjahr ordnungsgemäß besucht hat;<br />

4. erfolgreich<br />

a) an jeweils einer mit schriftlichen Arbeiten verbundenen Lehrveranstaltung oder Übung<br />

im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht,<br />

b) in der Wahlfachgruppe an einer Übung mit schriftlichen Arbeiten, einem Seminar mit<br />

Referat oder an einer Exegese mit schriftlichen Arbeiten teilgenommen hat;<br />

5. an einer Lehrveranstaltung - insbesondere an einem Seminar - teilgenommen hat, in der<br />

geschichtliche, philosophische oder gesellschaftswissenschaftliche Grundlage des Rechts und<br />

die Methode seiner Anwendung exemplarisch behandelt worden sind, und darüber einen<br />

Leistungsnachweis, der mindestens eine schriftliche Leistung umfassen muß, erbracht hat;<br />

6. an einer praktischen Studienzeit teilgenommen hat.<br />

(2) Bewerberinnen und Bewerber sollen ferner an Lehrveranstaltungen für Juristinnen und Juristen über<br />

die Grundlagen und die Erkenntnismöglichkeiten der politischen Wissenschaft, der<br />

Sozialwissenschaft und der Psychologie teilgenommen haben. Sie sollen auch Kenntnisse der<br />

Buchhaltungs- und der Bilanzkunde besitzen.


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 51 -<br />

(3) Von den Erfordernissen nach Absatz 1 Nrn. 2 bis 6 können aus wichtigem Grund Ausnahmen<br />

zugelassen werden.<br />

§ 9<br />

Das Gesuch um Zulassung ist an das Justizprüfungsamt zu richten.<br />

§ 10<br />

(1) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil; der schriftliche Teil geht<br />

dem mündlichen voraus.<br />

(2) Der schriftliche Teil besteht aus fünf Aufsichtsarbeiten und einer häuslichen Arbeit. Die<br />

Aufsichtsarbeiten gehen der häuslichen Arbeit zeitlich voraus. Eine der Aufsichtsarbeiten ist dem<br />

Strafrecht (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d), je zwei sind dem Bürgerlichen Recht (§ 3 Abs. 2 Nr. 1<br />

Buchstaben a bis c) und dem Öffentlichen Recht (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstaben e bis g), jeweils unter<br />

Einschluß der dazugehörenden Verfahrensrechte, zu entnehmen. Die häusliche Arbeit hat ein<br />

rechtswissenschaftliches Gutachten zum Gegenstand. Sie wird dem Prüfling unverzüglich nach<br />

Anfertigung der letzten Aufsichtsarbeit zugeteilt.<br />

(3) Wer sich nach dem Ende des siebten Fachsemesters zur Prüfung meldet, hat sämtliche<br />

Aufsichtsarbeiten ohne zeitliche Unterbrechung anzufertigen.<br />

§ 10a<br />

(1) Wer sich nach dem fünften Fachsemester bis spätestens zum Ende des siebten Fachsemesters eines<br />

ununterbrochenen Studiums zur Prüfung meldet, kann auf Antrag die Aufsichtsarbeiten in zwei<br />

zeitlich getrennten Abschnitten anfertigen (Abschichtung). § 18a Abs. 2 bis 4 finden entsprechende<br />

Anwendung.<br />

Anm.: Gremientätigkeit (z.B. im <strong>Fachschaft</strong>srat) wird hiernach mit bis zu zwei Semestern<br />

angerechnet, so dass man sich mit nachgewiesener <strong>Fachschaft</strong>stätigkeit auch nach<br />

neun Semestern noch zur Abschichtung melden kann (vgl. § 18a<br />

Abs. 4 JAG).<br />

ALSO: Schaut einfach mal im <strong>Fachschaft</strong>sraum rein. Wir warten auf euch !!!<br />

(2) Im Fall des Absatzes 1 sind zunächst die Aufsichtsarbeiten aus dem Strafrecht sowie nach Wahl des<br />

Prüflings die beiden Aufsichtsarbeiten aus dem Bürgerlichen Recht oder dem Öffentlichen Recht<br />

anzufertigen. Innerhalb sieben Monaten nach Ablieferung der dritten Aufsichtsarbeit hat sich der<br />

Prüfling zur Anfertigung der restlichen Aufsichtsarbeiten zu melden. Ansonsten wird er von Amts<br />

wegen zum nächstmöglichen Termin geladen.<br />

(3) Wer sich nach dem Ende des siebten Fachsemesters zur Prüfung meldet, hat sämtliche<br />

Aufsichtsarbeiten ohne zeitliche Unterbrechung anzufertigen.<br />

§ 11<br />

(1) Jede Aufsichtsarbeit wird von zwei Prüferinnen oder Prüfern eines Justizprüfungsamtes selbständig<br />

begutachtet und - soweit erforderlich nach Beratung zwischen ihnen - bewertet.<br />

(2) Eine der Prüferinnen oder einer der Prüfer soll dem Personenkreis des § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1<br />

angehören.<br />

(3) Bewerten die Prüferinnen oder Prüfer nach Beratung eine Aufsichtsarbeit unterschiedlich, so<br />

werden Note und Punktwert endgültig im Rahmen ihrer Bewertung von einer dritten Prüferin oder<br />

einem dritten Prüfer festgelegt, die oder der jeweils von den Vorsitzenden der Justizprüfungsämter<br />

bestimmt wird.<br />

§ 12<br />

(1) Alle Entscheidungen über Prüfungsleistungen, insbesondere die Entscheidung über das<br />

Prüfungsergebnis trifft - abgesehen von § 11 - der Prüfungsausschuß. Er beschließt mit<br />

Stimmenmehrheit. Eine Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die<br />

Stimme der oder des Vorsitzenden.


- 52 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

(2) Zur Vorbereitung der Entscheidung des Prüfungsausschusses wird die häusliche Arbeit von allen<br />

Mitgliedern des Prüfungsausschusses selbständig begutachtet.<br />

§ 13<br />

Die schriftlichen Prüfungsleistungen werden vor der mündlichen Prüfung bewertet; die Bewertung ist für<br />

das weitere Prüfungsverfahren bindend.<br />

§ 14<br />

Die einzelnen Prüfungsleistungen sind mit einer der folgenden Noten und Punktzahlen zu bewerten:<br />

sehr gut: eine besonders hervorragende Leistung = 16 - 18 Punkte<br />

gut: eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende<br />

Leistung = 13 - 15 Punkte<br />

vollbefriedigend: eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung = 10 -<br />

12 Punkte<br />

befriedigend: eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen<br />

entspricht = 7 - 9 Punkte<br />

ausreichend: eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen<br />

noch entspricht = 4 - 6 Punkte<br />

mangelhaft: eine an erheblichen Mängeln leidende, im ganzen nicht mehr brauchbare<br />

Leistung = 1 - 3 Punkte<br />

ungenügend: eine völlig unbrauchbare Leistung = 0 Punkte<br />

Zwischennoten und von vollen Zahlenwerten abweichende Punktzahlen dürfen nicht verwendet<br />

werden.<br />

(1) Soweit Einzelbewertungen rechnerisch zu Gesamtbewertungen zusammengefaßt werden,<br />

entsprechen den ermittelten Punkten folgende Notenbezeichnungen:<br />

14,00 - 18,00 Punkte: sehr gut<br />

11,50 - 13,99 Punkte: gut<br />

9,00 - 11,49 Punkte: vollbefriedigend<br />

6,50 - 8,99 Punkte: befriedigend<br />

4,00 - 6,49 Punkte: ausreichend<br />

1,50 - 3,99 Punkte: mangelhaft<br />

0 - 1,49 Punkte: ungenügend<br />

§ 15<br />

(1) Entsprechen die Leistungen des Prüflings insgesamt den Anforderungen, so ist die Prüfung für<br />

bestanden zu erklären, und zwar als „ausreichend“, „befriedigend“, „vollbefriedigend“, „gut“ oder<br />

„sehr gut“. Entsprechen die Leistungen nicht den Anforderungen, so ist die Prüfung für nicht<br />

bestanden zu erklären.<br />

(2) Die Leistungen des Prüflings entsprechen in der Gesamtbeurteilung (Gesamtnote) den<br />

Anforderungen, wenn der Punktwert 4,00 Punkte und die Punktwerte für mindestens zwei der drei<br />

Prüfungsabschnitte (Absatz 4) 3,00 Punkte nicht unterschreiten sowie mindestens eine der Arbeiten<br />

der Prüfungsabschnitte „Aufsichtsarbeiten“ und „häusliche Arbeit“ (Abs. 4 Nrn. 1 und 2) mit<br />

„ausreichend“ oder besser bewertet worden ist.<br />

(3) Unterschreiten die Punktwerte für die Prüfungsabschnitte „Aufsichtsarbeiten“ und „häusliche<br />

Arbeit“ (Absatz 4 Satz 2 Nrn. 1 und 2) jeweils 3,00 Punkte oder ist keine der Arbeiten dieser<br />

Prüfungsabschnitte mit „ausreichend“ oder besser bewertet worden, so ist die Prüfung durch die<br />

Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Justizprüfungsamtes bereits nach der Bewertung dieser<br />

Prüfungsabschnitte für nicht bestanden zu erklären. Die Entscheidung ist dem Prüfling mit einer<br />

Rechtsbehelfsbelehrung zuzustellen.<br />

(4) Die Punktwerte für die Gesamtnote und für die einzelnen Prüfungsabschnitte sind rechnerisch zu<br />

ermitteln. Es sind<br />

1. die Aufsichtsarbeiten mit einem Anteil von insgesamt 40 v. H.,<br />

2. die häusliche Arbeit mit einem Anteil von 20 v. H.,<br />

3. die Leistungen in der mündlichen Prüfung mit einem Anteil von insgesamt 40 v. H.


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 53 -<br />

(5) Die Entscheidung des Prüfungsausschusses über das Ergebnis der Prüfung ist zu verkünden. Sie ist<br />

dem Prüfling mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zuzustellen.<br />

(6) Die Gründe für die Bewertung der Prüfungsleistungen sind dem Prüfling auf Antrag durch ein<br />

Mitglied des Prüfungsausschusses mündlich mitzuteilen. Ihm ist auf Antrag Einsicht in seine<br />

Prüfungsarbeiten und in die Gutachten der Prüferinnen oder Prüfer zu geben. Erklärt der Prüfling in<br />

seinem Antrag nur, daß er die Einsicht in seine Prüfungsarbeiten und in die Gutachten wünsche, so<br />

ist ihm diese in den Räumen des Justizprüfungsamtes zu gewähren. Der Antrag ist binnen eines<br />

Monats nach Zustellung der Prüfungsentscheidung zu stellen. Die Vorsitzenden der<br />

Justizprüfungsämter können die Einsichtnahme aus wichtigem Grund versagen.<br />

§ 16<br />

(1) Tritt ein Prüfling ohne Genehmigung der oder des Vorsitzenden des Justizprüfungsamtes von der<br />

Prüfung zurück, so gilt die Prüfung als nicht bestanden.<br />

(2) Tritt ein Prüfling mit Genehmigung der oder des Vorsitzenden des Justizprüfungsamtes von der<br />

Prüfung zurück, so gilt die Prüfung als nicht unternommen. Die Genehmigung darf nur aus<br />

wichtigem Grund erteilt werden.<br />

(3) Die Prüfung gilt als nicht unternommen, wenn die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes<br />

nach Anhörung des Prüflings das Prüfungsverfahren abbricht, weil dessen sachgemäße<br />

Durchführung sich wegen einer ernsten Erkrankung des Prüflings oder aus einem anderen wichtigen<br />

Grund längere Zeit verzögert hat oder verzögern wird.<br />

(4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 entfällt auch die Wirkung der Meldung.<br />

§ 17<br />

(1) Über die Folgen eines in der mündlichen Prüfung festgestellten ordnungswidrigen Verhaltens des<br />

Prüflings, namentlich eines Täuschungsversuchs, entscheidet der Prüfungsausschuß.<br />

(2) Über die Folgen eines nicht in der mündlichen Prüfung festgestellten ordnungswidrigen Verhaltens<br />

des Prüflings entscheidet die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes.<br />

(3) Als Folgen für ein ordnungswidriges Verhalten können ausgesprochen werden:<br />

1. dem Prüfling kann die Wiederholung einzelner oder mehrerer Prüfungsleistungen aufgegeben<br />

werden; hierbei kann die Wiederholung von der Fortsetzung des Studiums während<br />

bestimmter Zeit abhängig gemacht werden;<br />

2. Prüfungsleistungen, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, können für „ungenügend“ (0<br />

Punkte) erklärt werden;<br />

3. die Prüfung kann für nicht bestanden erklärt und in besonders schweren Fällen der Prüfling<br />

von einer Wiederholungsprüfung ausgeschlossen werden.<br />

Die Entscheidung bleibt für das weitere Prüfungsverfahren wirksam. Sie ist dem Prüfling mit einer<br />

Rechtsbehelfsbelehrung zuzustellen. Im Fall des Satzes 1 Nr. 3 findet § 18 a keine Anwendung.<br />

(4) Auch nach Aushändigung des Zeugnisses über das Bestehen der Prüfung kann diese für nicht<br />

bestanden erklärt werden, jedoch nur innerhalb einer Frist von fünf Jahren seit dem Tage der<br />

mündlichen Prüfung.<br />

§ 18<br />

(1) Hat der Prüfling die Prüfung nicht bestanden, so darf er sie einmal wiederholen.<br />

(2) Auf Antrag erläßt die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes dem Prüfling für die<br />

Wiederholungsprüfung die Anfertigung entweder der Aufsichtsarbeiten oder der häuslichen Arbeit,<br />

soweit diese Prüfungsleistungen - die Aufsichtsarbeiten im Durchschnitt - mit „ausreichend“ (4,00<br />

Punkte) oder besser bewertet worden sind. Einzelne Aufsichtsarbeiten dürfen nicht erlassen werden.<br />

Satz 1 findet keine Anwendung, wenn die Prüfung wegen ordnungswidrigen Verhaltens des<br />

Prüflings für nicht bestanden erklärt wird oder die Prüfung als nicht bestanden gilt.<br />

(3) Wer die Prüfung endgültig nicht bestanden hat, kann auch nach erneutem Studium nicht noch<br />

einmal zur Prüfung zugelassen werden.<br />

§ 18 a


- 54 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

(1) Meldet sich ein Prüfling spätestens bis zum Abschluß des achten Fachsemesters eines<br />

ununterbrochenen Studiums zur Prüfung und besteht er die Prüfung nicht, so gilt diese als nicht<br />

unternommen (Freiversuch). Ein weiterer Freiversuch ist ausgeschlossen.<br />

(2) Bei der Berechnung der Semesterzahl nach Absatz 1 Satz 1 bleiben Fachsemester unberücksichtigt<br />

und gelten nicht als Unterbrechung, während deren der Prüfling nachweislich wegen längerer<br />

schwerer Krankheit oder aus einem anderen zwingenden Grund am Studium gehindert war. Ein<br />

Hinderungsgrund ist insbesondere anzunehmen, wenn mindestens vier Wochen der<br />

Mutterschutzfrist in die Vorlesungszeit fallen. Für den Fall der Erkrankung ist erforderlich, daß der<br />

Prüfling unverzüglich eine amtsärztliche Untersuchung herbeigeführt hat und mit der Meldung das<br />

amtsärztliche Zeugnis vorlegt, das die medizinischen Befundtatsachen enthält, aus denen sich eine<br />

Studienunfähigkeit ergibt.<br />

(3) Unberücksichtigt bleibt auch ein Auslandsstudium bis zu drei Semestern, wenn der Prüfling<br />

nachweislich an einer ausländischen Universität für das Fach Rechtswissenschaft eingeschrieben<br />

war und rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen in angemessenem Umfang, in der Regel von<br />

mindestens acht Semesterwochenstunden, im ausländischen Recht besucht und je Semester<br />

mindestens einen Leistungsnachweis im ausländischen Recht erworben hat.<br />

(4) Ferner bleiben Fachsemester in angemessenem Umfang, höchstens jedoch bis zu zwei Semestern,<br />

unberücksichtigt, wenn der Prüfling nachweislich während dieser Zeit als gewähltes Mitglied in<br />

gesetzlich vorgeschriebenen Gremien oder satzungsmäßigen Organen der Universität tätig war.<br />

Anm.: Gremientätigkeit (z.B. im <strong>Fachschaft</strong>srat) wird hiernach mit bis zu zwei Semestern<br />

angerechnet, so dass man sich mit nachgewiesener <strong>Fachschaft</strong>stätigkeit auch nach<br />

zehn Semestern noch zum Freiversuch melden kann.<br />

ALSO: Schaut einfach mal im <strong>Fachschaft</strong>sraum rein. Wir warten auf euch !!!<br />

Es gibt natürlich auch noch weitere Vorteile der <strong>Fachschaft</strong>stätigkeit:<br />

- ehrenamtliches Engagement macht sich immer gut, vor allem im Lebenslauf<br />

- ihr habt Kontakt zu älteren Studenten, die euch bei Problemen gerne weiterhelfen<br />

- ihr habt Zugriff auf fachschaftseigene Hilfsmittel (z.B. Literatur, Computer)<br />

- ihr habt die Gelegenheit in Arbeitskreise, weitere Gremien (Fakultätsrat) oder Kommissionen<br />

(Berufungskommissionen, wo ihr mitentscheidet, welcher Professor einen Lehrstuhl bei uns<br />

bekommt)<br />

- dadurch tretet ihr schon früh in Kontakt auch zu den Professoren und werdet ganz anders als<br />

der unmotivierte Durchschnittsstudent behandelt<br />

§ 18 b<br />

(1) Wer die erste juristische Staatsprüfung in Nordrhein-Westfalen bei Vorliegen der Voraussetzungen<br />

für einen Freiversuch nach § 18 a bestanden hat, kann zur Verbesserung der Gesamtnote die<br />

Prüfung einmal wiederholen. Der Antrag auf Zulassung ist innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe<br />

des Prüfungsergebnisses zu stellen.<br />

(2) Erreicht der Prüfling in der Wiederholungsprüfung eine höhere Punktzahl in der Gesamtnote, so<br />

erteilt die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes hierüber ein Zeugnis.<br />

§ 19<br />

(1) Über einen Widerspruch gemäß § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung entscheidet die oder der<br />

Vorsitzende des Justizprüfungsamtes, bei Angriffen gegen die Beurteilung einer Prüfungsleistung<br />

auf Grundlage einer einzuholenden Stellungnahme der an der Beurteilung beteiligt gewesenen<br />

Personen.<br />

Vorbehaltlich der Regelung in Absatz 1 können Entscheidungen, die eine Beurteilung der<br />

Prüfungsleistung enthalten, nicht geändert werden.


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 55 -<br />

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes<br />

über die juristischen Staatsprüfungen<br />

und den juristischen Vorbereitungsdienst (Auszug)<br />

(Juristenausbildungsordnung - JAO - )<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. November 1993 (GVBl. NW S. 932)<br />

Erster Teil<br />

Die erste juristische Staatsprüfung<br />

JUSTIZPRÜFUNGSÄMTER<br />

§ 1<br />

(1) Justizprüfungsämter bestehen bei den Oberlandesgerichten in Düsseldorf, Hamm und Köln.<br />

(2) Professorinnen und Professoren des Rechts, die die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 2 JAG<br />

erfüllen, können von den Universitäten des Landes zur Berufung als Stellvertreterinnen oder<br />

Stellvertreter des oder der Vorsitzenden vorgeschlagen werden. Das Vorschlagsrecht steht der<br />

Universität jeweils für das Justizprüfungsamt zu, in dessen Bezirk sie liegt, den Universitäten<br />

<strong>Bochum</strong>, Bonn und Köln jedoch auch für das Justizprüfungsamt in Düsseldorf.<br />

Vorschlagsberechtigt sind aus dem rechtswissenschaftlichen Fachbereich der Universitäten jeweils<br />

die Mitglieder, die gemäß § 4 Abs. 4 JAG zu Prüferinnen oder zu Prüfern berufen werden können.<br />

§ 2<br />

(aufgehoben)<br />

PRAKTISCHE STUDIENZEIT<br />

§ 3<br />

(1) Die Studierenden haben eine praktische Studienzeit abzuleisten. In dieser Zeit sollen ihnen ein<br />

Einblick in die Praxis vermittelt und, soweit möglich, Gelegenheit zu einer praktischen Mitarbeit<br />

gegeben werden.<br />

(2) Die praktische Studienzeit dauert insgesamt drei Monate. Sie ist während der vorlesungsfreien Zeit<br />

in der Regel in zwei Teilen abzuleisten.<br />

(3) In der Regel findet die praktische Studienzeit mindestens sechs Wochen in der Rechtspflege,<br />

vornehmlich bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, oder in einem Unternehmen der<br />

freien Wirtschaft und mindestens sechs Wochen bei einer Verwaltungsbehörde statt. Die<br />

Ausbildung kann auch bei überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen<br />

Ausbildungsstellen oder einer ausländischen Rechtsanwältin oder einem ausländischen<br />

Rechtsanwalt abgeleistet werden.<br />

(4) Die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes kann auf Antrag weitere Ausnahmen von der<br />

Regelausbildung (Absatz 2 Satz 2, Absatz 3) zulassen.<br />

(5) Bei Beginn der Ausbildung sind die Studierenden auf die Pflicht zur Verschwiegenheit<br />

hinzuweisen. Findet die Ausbildung bei einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde statt, sind die<br />

Studierenden nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469, 547) in der<br />

jeweils gültigen Fassung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten.<br />

(6) Die ausbildende Stelle erteilt den Studierenden eine Bescheinigung über die Ableistung der<br />

praktischen Studienzeit.<br />

MELDUNG ZUR PRÜFUNG<br />

§ 4<br />

(1) Der Meldung zur ersten juristischen Staatsprüfung sind beizufügen:<br />

1. ein Lebenslauf, in dem insbesondere auch der Werdegang in der Zeit zwischen der Erlangung<br />

der Hochschulreife und der Meldung zur ersten juristischen Staatsprüfung dargelegt werden<br />

muß;<br />

2. der Nachweis der Hochschulreife;


- 56 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

3. Nachweise über die belegten Lehrveranstaltungen (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 JAG);<br />

4. Nachweis der Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft für Studienanfängerinnen und<br />

Studienanfänger (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 JAG);<br />

5. Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen, Übungen und Seminaren<br />

(§ 8 Abs. 1 Nr. 4 a und 4 b JAG);<br />

6. Leistungsnachweis aus einer Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach (§ 8 Abs. 1 Nr. 5<br />

JAG);<br />

7. eine Bescheinigung über die Ableistung der praktischen Studienzeit (§ 8 Abs. 1 Nr. 6 JAG);<br />

8. Bescheinigungen jeder besuchten Universität über die Aufnahme und die Beendigung eines<br />

Studiums sowie über Studienunterbrechungen und Studienfachwechsel;<br />

9. die Versicherung, daß die Bewerberin oder der Bewerber um die Zulassung bisher bei keinem<br />

anderen Justizprüfungsamt nachgesucht hat, oder die Angabe, wann und wo dies geschehen ist.<br />

(2) Falls die erforderlichen Urkunden nicht vorgelegt werden können, kann der Nachweis ihres Inhalts<br />

auf andere Weise erbracht werden.<br />

(3) Der Bewerbung können ferner sonstige Zeugnisse beigefügt werden, die sich auf den Studiengang<br />

beziehen. Es ist auch freigestellt, Arbeiten vorzulegen, die während der Studienzeit angefertigt<br />

worden sind.<br />

(4) Die Bewerberin oder der Bewerber nennt bei der Meldung die Wahlfachgruppe (§ 3 Abs. 3 JAG)<br />

und das Rechtsgebiet (§ 6 Abs. 1), aus dem die Aufgabe für die häusliche Arbeit entnommen<br />

werden soll. Die Bestimmung kann nach der Zulassung zur Prüfung nicht mehr geändert werden.<br />

§ 4 a<br />

Zu den ausgewählten Teilen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstaben a bis c sowie h JAG gehören:<br />

1. aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch einschließlich ausgewählter Nebengesetze:<br />

a) Erstes bis Drittes Buch einschließlich des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen sowie im Überblick das Verbraucherschutzrecht und das Recht der<br />

Gefährdungshaftung;<br />

b) aus dem Vierten Buch, und zwar nur im Überblick:<br />

Erster Abschnitt, Fünfter Titel (Wirkungen der Ehe im allgemeinen),<br />

Erster Abschnitt, Sechster Titel, Teil I (gesetzliches Güterrecht),<br />

Erster Abschnitt, Siebter Titel, Teil I (Scheidungsgründe),<br />

Zweiter Abschnitt, Erster Titel (Verwandtschaft, Allgemeine Vorschriften),<br />

Zweiter Abschnitt, Zweiter Titel, Teil I (eheliche Abstammung),<br />

Zweiter Abschnitt, Dritter Titel, Teil I (Unterhaltspflicht; Allgemeine Vorschriften),<br />

Zweiter Abschnitt, Fünfter Titel (elterliche Sorge für eheliche Kinder);<br />

c) aus dem Fünften Buch, und zwar nur im Überblick:<br />

Erster Abschnitt (Erbfolge),<br />

Zweiter Abschnitt (rechtlicheStellungdesErben)mit AusnahmedesZweiten Titels, Teile IIbisV,<br />

Dritter Abschnitt (Testament),<br />

Vierter Abschnitt (Erbvertrag),<br />

Achter Abschnitt (Erbschein);<br />

2. aus dem Handelsrecht, und zwar nur im Überblick:<br />

a) HGB, Erstes Buch, Erster bis Dritter und Fünfter Abschnitt (Kaufleute, Handelsregister,<br />

Handelsfirma, Prokura und Handlungsvollmacht);<br />

b) HGB, Viertes Buch, Erster und Zweiter Abschnitt (allgemeine Vorschriften über<br />

Handelsgeschäfte, Handelskauf);<br />

3. aus dem Gesellschaftsrecht, und zwar nur im Überblick:<br />

a) HGB, Zweites Buch, Erster und Zweiter Abschnitt (offene Handelsgesellschaft,<br />

Kommanditgesellschaft);<br />

b) GmbHG, Erster bis Dritter Abschnitt (Errichtung der Gesellschaft, Rechtsverhältnisse der<br />

Gesellschaft und der Gesellschafter sowie Vertretung und Geschäftsführung);<br />

4. aus dem Verfahrensrecht, und zwar nur im Überblick:<br />

a) aus dem Erkenntnisverfahren:


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 57 -<br />

gerichtsverfassungsrechtliche Grundlagen, Verfahren im ersten Rechtszug (ohne<br />

Wiederaufnahme des Verfahrens, Urkunden- und Wechselprozeß, Familiensachen,<br />

Kindschaftssachen und Unterhaltssachen), Verfahrensgrundsätze, Prozeßvoraussetzungen, Arten<br />

und Wirkungen von Klagen und gerichtlichen Entscheidungen, Beweisgrundsätze, Arten der<br />

Rechtsbehelfe;<br />

b) aus dem Vollstreckungsverfahren:<br />

allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen, Arten der Zwangsvollstreckung und der<br />

Rechtsbehelfe;<br />

5. aus dem Arbeitsrecht:<br />

Inhalt, Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Leistungsstörungen und Haftung im<br />

Arbeitsverhältnis einschließlich der zugehörigen Regelungen aus dem Tarifvertrags- und<br />

Betriebsverfassungsrecht.<br />

§ 4 b<br />

Zu den ausgewählten Teilen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstaben d und h JAG gehören:<br />

1. aus dem Strafgesetzbuch:<br />

a) Allgemeiner Teil mit Ausnahme des Dritten Abschnittes, Titel 4 bis 7,<br />

b) aus dem Besonderen Teil:<br />

Sechster Abschnitt (Widerstand gegen die Staatsgewalt),<br />

Siebter Abschnitt (Straftaten gegen die öffentliche Ordnung),<br />

Neunter Abschnitt (falsche uneidliche Aussage und Meineid),<br />

Zehnter Abschnitt (falsche Verdächtigung),<br />

Vierzehnter Abschnitt (Beleidigung),<br />

Fünfzehnter Abschnitt (Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs),<br />

Sechzehnter Abschnitt (Straftaten gegen das Leben),<br />

Siebzehnter Abschnitt (Körperverletzung),<br />

Achtzehnter Abschnitt (Straftaten gegen die persönliche Freiheit),<br />

Neunzehnter Abschnitt (Diebstahl und Unterschlagung),<br />

Zwanzigster Abschnitt (Raub und Erpressung),<br />

Einundzwanzigster Abschnitt (Begünstigung und Hehlerei),<br />

Zweiundzwanzigster Abschnitt (Betrug und Untreue),<br />

Dreiundzwanzigster Abschnitt (Urkundenfälschung),<br />

Sechsundzwanzigster Abschnitt (Sachbeschädigung),<br />

Siebenundzwanzigster Abschnitt (gemeingefährliche Straftaten),<br />

Achtundzwanzigster Abschnitt (Straftaten gegen die Umwelt),<br />

Neunundzwanzigster Abschnitt (Straftaten im Amt);<br />

2. aus dem Verfahrensrecht, und zwar nur im Überblick:<br />

Verfahrensgrundsätze und verfassungsrechtliche Bezüge des Strafprozeßrechts, allgemeiner Gang<br />

des Strafverfahrens, Rechtsstellung und Aufgaben der wesentlichen Verfahrensbeteiligten,<br />

erstinstanzliche gerichtliche Zuständigkeit und der weitere Instanzenzug, Revisionsgründe,<br />

Zwangsmittel (körperliche Untersuchung Beschuldigter und anderer Personen, Telefonüberwachung,<br />

vorläufige Festnahme und Verhaftung), Beweisrecht (Arten der Beweismittel, Beweisantragsrecht,<br />

Beweisverbote), Rechtskraft.<br />

§ 4 c<br />

Zu den ausgewählten Teilen gemäß § 3 Abs. 2 Buchstabe e bis h JAG gehören:<br />

1. Staatsrecht ohne Finanzverfassungs- und Notstandsverfassungsrecht;<br />

2. Verfassungsprozeßrecht, und zwar nur im Überblick;<br />

3. aus dem Europarecht, und zwar nur im Überblick:<br />

Rechtsquellen der Europäischen Gemeinschaften, Grundfreiheiten des EWG-Vertrages und ihre<br />

Durchsetzung, Organe und Handlungsformen der Europäischen Gemeinschaften;<br />

4. allgemeines Verwaltungsrecht und allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht mit Ausnahme der<br />

besonderen Verwaltungsverfahren einschließlich des Rechts der öffentlichen Ersatzleistungen im<br />

Überblick;


- 58 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

5. aus dem Verwaltungsprozeßrecht, und zwar nur im Überblick:<br />

Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs, Klagearten, Vorverfahren, vorläufiger Rechtsschutz,<br />

gerichtlicher Prüfungsumfang, gerichtliche Entscheidungen;<br />

6. aus dem besonderen Verwaltungsrecht:<br />

a) Polizei- und Ordnungsrecht,<br />

b) Kommunalrecht,<br />

c) Baurecht im Überblick.<br />

KENNZIFFER<br />

§ 5<br />

Das Justizprüfungsamt teilt dem Prüfling vor Anfertigung der schriftlichen Arbeiten<br />

eine Kennziffer zu.<br />

HÄUSLICHE ARBEIT<br />

§ 6<br />

(1) Die Aufgabe für die häusliche Arbeit ist nach Wahl des Prüflings aus dem Bürgerlichen Recht, dem<br />

Strafrecht oder dem Öffentlichen Recht zu entnehmen.<br />

(2) Der Prüfling hat die häusliche Arbeit binnen vier Wochen in Reinschrift bei dem Justizprüfungsamt<br />

abzuliefern; die Übermittlung durch Telekommunikationsgeräte ist ausgeschlossen. Die Frist wird<br />

auch durch die Aufgabe bei einem Postamt gewahrt. Die Rechtzeitigkeit der Abgabe bei einem<br />

Postamt hat der Prüfling auf Verlangen des Justizprüfungsamtes durch Vorlage einer Bescheinigung<br />

über die Einlieferung einer eingeschriebenen Sendung, einer Wertsendung oder eines Paketes<br />

nachzuweisen. Für körperbehinderte Prüflinge kann die Ablieferungsfrist auf Antrag um bis zu zwei<br />

Wochen verlängert werden.<br />

(3) Der Prüfling versieht die häusliche Arbeit, die keinen sonstigen Hinweis auf seine Person enthalten<br />

darf, mit seiner Kennziffer (§ 5). Auf einem gesonderten Blatt fügt er die mit seiner Unterschrift<br />

versehene Versicherung bei, daß er die Arbeit ohne fremde Hilfe angefertigt und sich anderer als der<br />

von ihm angegebenen Hilfsmittel nicht bedient habe.<br />

AUFSICHTSARBEITEN<br />

§ 7<br />

(1) Unter Aufsicht sind fünf schriftliche Arbeiten anzufertigen. Für jede dieser Arbeiten stehen dem<br />

Prüfling an je einem Tag fünf Stunden zur Verfügung. Körperbehinderten Prüflingen kann diese<br />

Frist auf Antrag bis zu einer Stunde verlängert werden.<br />

(2) Die Aufgaben sollen einen rechtlich und tatsächlich einfachen Fall betreffen, der dem Prüfling<br />

jedoch Gelegenheit gibt, seine Fähigkeiten zur Erörterung von Rechtsfragen darzutun.<br />

(3) Das Justizministerium bestimmt die zulässigen Hilfsmittel. Die Benutzung anderer Hilfsmittel ist<br />

verboten.<br />

§ 8<br />

(1) Die Aufsicht bei der Anfertigung der Arbeiten führt eine Bedienstete oder ein Bediensteter des<br />

Landes Nordrhein-Westfalen, der von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts<br />

- gegebenenfalls im Einvernehmen mit der jeweiligen Behördenleiterin oder dem Behördenleiter -<br />

bestellt wird. Die oder der Bedienstete muß mindestens dem gehobenen Dienst angehören.<br />

(2) Der Prüfling hat die Arbeiten spätestens bei Ablauf der Bearbeitungszeit an die aufsichtsführende<br />

Person abzugeben. Er versieht sie mit seiner Kennziffer (§ 5); die Arbeiten dürfen keine sonstigen<br />

Hinweise auf seine Person enthalten.<br />

(3) Prüflinge, die sich eines Täuschungsversuchs oder eines erheblichen Verstoßes gegen die Ordnung<br />

schuldig machen, kann die aufsichtsführende Person von der Fortsetzung der Arbeit ausschließen.<br />

Die endgültige Entscheidung über die Folgen trifft die oder der Vorsitzende des<br />

Justizprüfungsamtes.<br />

(4) Die aufsichtsführende Person fertigt eine Niederschrift an und vermerkt in ihr jede<br />

Unregelmäßigkeit.


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 59 -<br />

(5) Bei Störungen des ordnungsgemäßen Ablaufs des Termins zur Anfertigung einer Aufsichtsarbeit<br />

kann die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes:<br />

1. die Bearbeitungszeit (§ 7 Abs. 1 Satz 2 und 3) angemessen verlängern;<br />

2. für einzelne oder alle Prüflinge die erneute Anfertigung dieser Aufsichtsarbeiten anordnen oder<br />

ermöglichen.<br />

Die Berufung auf die Störung ist ausgeschlossen, wenn seit ihrem Eintritt mehr als ein Monat<br />

verstrichen ist.<br />

BEWERTUNG DER SCHRIFTLICHEN ARBEITEN<br />

§ 8 a<br />

(1) Bei einer abweichenden Begutachtung von Aufsichtsarbeiten ist eine Beratung der beiden<br />

Prüferinnen oder Prüfer (§ 11 Abs. 1 JAG) erforderlich.<br />

(2) Nachdem alle Prüferinnen oder Prüfer die häusliche Arbeit begutachtet haben, wird diese<br />

Prüfungsleistung nach mündlicher Beratung vom Prüfungsausschuß bewertet.<br />

(3) Mitteilungen über die Person des Prüflings dürfen den Prüferinnen oder Prüfern, Mitteilungen über<br />

die Prüferinnen oder Prüfer dürfen dem Prüfling erst nach der Bewertung der schriftlichen Arbeiten<br />

gemacht werden. Kenntnisse über die Person des Prüflings, die eine Prüferin oder ein Prüfer vorher<br />

durch die Tätigkeit bei der verwaltungsmäßigen Durchführung des Prüfungsverfahrens oder als<br />

Mitglied eines Prüfungsausschusses erlangt, stehen der Mitwirkung nicht entgegen.<br />

(4) Dem Prüfling wird die Bewertung der schriftlichen Arbeiten mindestens zwei Wochen vor der<br />

mündlichen Prüfung mitgeteilt. Die Frist wird durch die Aufgabe zur Post gewahrt; maßgebend ist<br />

das Datum des Poststempels. Im Falle des § 15 Abs. 3 JAG ist die Mitteilung über die Bewertung<br />

der schriftlichen Arbeiten mit der Entscheidung über das Nichtbestehen der Prüfung zu verbinden.<br />

MÜNDLICHE PRÜFUNG<br />

§ 9<br />

(1) Den Vorsitz in der mündlichen Prüfung führt, unbeschadet der Vorschriften des § 4 Abs. 2 Satz 4<br />

JAG und des § 5 Abs. 2 Satz 2 JAG, die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes oder einer<br />

der Stellvertreterinnen oder Stellvertreter.<br />

(2) Zu einer mündlichen Prüfung sollen nicht mehr als sechs Prüflinge geladen werden.<br />

(3) Vor der mündlichen Prüfung soll die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses mit jedem<br />

einzelnen Prüfling Rücksprache nehmen, um ein Bild von dessen Persönlichkeit zu gewinnen.<br />

(4) Die mündliche Prüfung dauert etwa fünf Stunden. Sie ist durch eine angemessene Pause zu<br />

unterbrechen.<br />

(5) Die mündliche Prüfung erstreckt sich in drei Teilen mit dem Schwergewicht auf die Pflichtfächer<br />

des § 3 Abs. 2 JAG, im vierten Teil auf die Wahlfachgruppe des Prüflings. An der mündlichen<br />

Prüfung beteiligen sich alle Prüferinnen und Prüfer. Sie wird in den Teilen mit dem Schwergewicht<br />

in den Pflichtfächern von jeweils einer Prüferin oder einem Prüfer abgenommen. Im übrigen kann<br />

sie von mehreren Prüferinnen oder Prüfern abgenommen werden. Die Reihenfolge der Prüfungsteile<br />

bestimmt der Prüfungsausschuß.<br />

(6) Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses leitet die mündliche Prüfung. Sie oder er hat<br />

darauf zu achten, daß die Prüflinge in geeigneter Weise befragt werden. Ihr oder ihm obliegt die<br />

Aufrechterhaltung der Ordnung.<br />

(7) Die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes kann Studierenden der Rechtswissenschaft,<br />

insbesondere den zur Prüfung bereits zugelassenen, sowie mit der Juristenausbildung oder Prüfung<br />

befaßten Personen gestatten, bei der mündlichen Prüfung zuzuhören.<br />

NICHTABLIEFERUNG DER PRÜFUNGSARBEITEN UND<br />

VERSÄUMUNG DER PRÜFUNGSTERMINE<br />

§ 10<br />

(1) Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn ein Prüfling ohne genügende Entschuldigung<br />

a) drei Aufsichtsarbeiten nicht oder nicht rechtzeitig abliefert,


- 60 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

b) die häusliche Arbeit nicht oder nicht rechtzeitig abliefert,<br />

c) zu dem Termin, für die mündliche Prüfung nicht oder nicht rechtzeitig erscheint oder den<br />

Termin nicht bis zum Ende der Prüfung wahrnimmt.<br />

(2) Liefert ein Prüfling nur eine oder zwei Aufsichtsarbeiten ohne genügende Entschuldigung nicht oder<br />

nicht rechtzeitig ab, so gelten sie als „ungenügend“. Liefert ein Prüfling eine Aufsichtsarbeit mit<br />

genügender Entschuldigung nicht ab, so hat er alle Aufsichtsarbeiten neu anzufertigen. Im Falle des<br />

§ 10 a Abs. 1 JAG gilt dies für den jeweils abzuschichtenden Teil.<br />

(3) Von einem Prüfling, der sich mit Krankheit entschuldigt, kann die Vorlage eines amtsärztlichen<br />

Zeugnisses verlangt werden.<br />

(4) Entschuldigungsgründe sind nur zu berücksichtigen, wenn sie unverzüglich gegenüber dem<br />

Justizprüfungsamt geltend gemacht werden.<br />

VORBEREITUNG DER ENTSCHEIDUNG DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES<br />

§ 11<br />

Vor Beginn der mündlichen Prüfung findet eine Vorberatung des Ausschusses statt, zu der sämtliche<br />

Prüfungsunterlagen vorliegen. In ihr sollen die Ansichten über die Persönlichkeit der Prüflinge unter den<br />

Mitgliedern des Ausschusses ausgetauscht werden.<br />

SCHLUßBERATUNG<br />

§ 12<br />

(1) Nach Beendigung der mündlichen Prüfung bewertet der Prüfungsausschuß die mündlichen<br />

Prüfungsleistungen; für jeden Teil der mündlichen Prüfung setzt er eine Note fest. Anschließend<br />

entscheidet er unter Ermittlung des Punktwerts für die Gesamtnote oder - soweit erforderlich - für<br />

die einzelnen Prüfungsabschnitte über das Ergebnis der Prüfung.<br />

(2) Der Punktwert für die Gesamtnote wird errechnet, indem die Punktzahl der Bewertung jeder<br />

Aufsichtsarbeit mit 8, der häuslichen Arbeit mit 20, jedes Teils der mündlichen Prüfung mit 10<br />

vervielfältigt und sodann die Summe durch 100 geteilt wird. Sind dem Prüfling Prüfungsleistungen<br />

nach § 18 Abs. 2 JAG erlassen worden, so sind die entsprechenden Prüfungsleistungen aus dem<br />

vorhergehenden Prüfungsverfahren zu berücksichtigen.<br />

(3) Der Punktwert für einen Prüfungsabschnitt, der aus mehreren Prüfungsleistungen besteht, wird<br />

errechnet, indem die Punktzahlen der einzelnen Prüfungsleistungen jeweils mit der in Absatz 2 für<br />

die Prüfungsleistungen bezeichneten Zahl vervielfältigt werden und die Summe durch die Summe<br />

der Vervielfältigungszahlen geteilt wird.<br />

(4) Alle Punktwerte sind bis auf zwei Dezimalstellen ohne Auf- oder Abrechnung rechnerisch zu<br />

ermitteln.<br />

(5) Fehler bei der Errechnung des Punktwertes und bei der Notenbezeichnung für die Gesamtnote<br />

können von Amts wegen durch das Justizprüfungsamt berichtigt werden. Die Berichtigung der<br />

Punktwerte und eine durch sie bewirkte Änderung in der Notenbezeichnung sind auf der<br />

Prüfungsniederschrift zu vermerken. Das unrichtige Zeugnis ist einzuziehen und durch ein richtiges<br />

zu ersetzen.<br />

ZEUGNIS<br />

§ 13<br />

(1) Wer die Prüfung bestanden hat, erhält über das Ergebnis ein Zeugnis; in dem Zeugnis ist die<br />

Gesamtnote mit Notenbezeichnung und Punktwert anzugeben.<br />

(2) Auf Antrag wird dem Prüfling zusätzlich die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen<br />

bescheinigt.<br />

BEURKUNDUNG DES PRÜFUNGSHERGANGS<br />

§ 14<br />

(1) Über den Prüfungshergang ist eine Niederschrift aufzunehmen, in der festgestellt werden:<br />

1. Ort und Tag der Prüfung,<br />

2. Zusammensetzung des Prüfungsausschusses,


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 61 -<br />

3. die Namen und die Anwesenheit der Prüflinge,<br />

4. die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistungen,<br />

5. die Prüfungsfächer (§ 3 JAG, § 4 a bis § 4 c), die Gegenstand der mündlichen Prüfung waren<br />

und die Bewertung der mündlichen Prüfungsleistungen,<br />

6. die errechneten Punktwerte für die Gesamtnote oder - soweit erforderlich - für die<br />

Prüfungsabschnitte,<br />

7. eine Änderung des Punktwertes für die Gesamtnote und die dafür maßgebenden Gründe,<br />

8. die Entscheidung des Prüfungsausschusses über das Ergebnis der Prüfung,<br />

9. alle sonstigen Entscheidungen des Prüfungsausschusses, insbesondere die Entscheidung nach<br />

§ 17 JAG,<br />

10. Die Verkündung der Entscheidung des Prüfungsausschusses.<br />

(2) Die Niederschrift ist von der oder dem Vorsitzenden zu unterschreiben.<br />

WIEDERHOLUNG DER PRÜFUNG<br />

§ 15<br />

(1) Die Prüfung ist grundsätzlich vor demselben Justizprüfungsamt zu wiederholen.<br />

(2) Ein Wechsel des Prüfungsamtes ist nur mit Zustimmung des abgebenden und des aufnehmenden<br />

Prüfungsamtes zulässig. Auf die Zustimmung besteht kein Rechtsanspruch. Sie darf nur aus<br />

wichtigem Grund und nur dann erteilt werden, wenn die vom abgebenden Prüfungsamt erteilten<br />

Auflagen unberührt bleiben. Der Wechsel setzt weiter voraus, daß die Prüfung vor dem abgebenden<br />

Prüfungsamt rechtlich zulässig ist.<br />

(3) Gilt die Prüfung als nicht unternommen, so sind die Absätze 1 und 2 entsprechend anzuwenden.<br />

(4) Ein Antrag auf Erlaß schriftlicher Prüfungsleistungen (§ 18 Abs. 2 JAG) ist spätestens mit der<br />

Meldung zur Wiederholungsprüfung zu stellen.


- 62 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

Vom 15. August 2000<br />

Studienordnung für das<br />

Studium der Rechtswissenschaften<br />

mit Abschluss erste juristische Staatsprüfung<br />

an der Ruhr-Universität <strong>Bochum</strong><br />

Auf der Grundlage von § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG)<br />

vom 14. März 2000 (GV. NRW S. 190) hat die Ruhr-Universität <strong>Bochum</strong> folgende Studienordnung erlassen:<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Gesetzes über die juristischen Staatsprüfungen und<br />

den juristischen Vorbereitungsdienst (Juristenausbildungsgesetz – JAG) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 08.11.1993 (GV. NRW S. 924), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.04.1999<br />

(GV. NRW S. 148) und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die juristischen<br />

Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Juristenausbildungsordnung – JAO) in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 08.11.1993 (GV. NRW S. 932), zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />

20.04.1999 (GV. NRW S. 148), das Studium der Rechtswissenschaft mit dem Abschluss erste juristische<br />

Staatsprüfung.<br />

§ 2 Studienziel<br />

Studienziel im Studiengang Rechtswissenschaften / Abschluss erste juristische Staatsprüfung ist das<br />

Bestehen der Hochschulabschluss- und Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst als<br />

Rechtsreferendar (erste juristische Staatsprüfung) durch den Nachweis, dass die Studierenden das Recht<br />

mit Verständnis erfassen und anwenden können und über die hierzu erforderlichen Rechtskenntnisse in<br />

den Prüfungsfächern mit ihren geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und<br />

rechtsphilosophischen Bezügen verfügen.<br />

§ 3 Qualifikation<br />

Die Qualifikation für das Studium wird durch ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife<br />

oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife) nachgewiesen.<br />

§ 4 Studienbeginn<br />

Das Studium kann sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester aufgenommen werden.<br />

§ 5 Inhalt des Studiums<br />

(1) Das Studium der Rechtswissenschaften / Abschluss erste juristische Staatsprüfung hat die<br />

Pflichtfächer sowie eine vom Studierenden zu wählende Wahlfachgruppe zum Gegenstand. Gemäß<br />

§ 8 Abs. 2 JAG soll der Studierende ferner an Lehrveranstaltungen für Juristen über die Grundlagen<br />

und die Erkenntnismöglichkeiten der politischen Wissenschaft, der Sozialwissenschaft und der<br />

Psychologie teilgenommen haben und Kenntnisse der Buchhaltungs- und der Bilanzkunde<br />

erwerben. Die Pflichtfächer sowie die Wahlfachgruppen ergeben sich aus § 3 JAG in Verbindung<br />

mit § 4 Buchstaben a – c JAO.<br />

(2) Pflichtfächer sind:<br />

1. die europarechtlichen Bezüge sowie die philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen<br />

Grundlagen des Rechts;<br />

2. aus dem Bürgerlichen Recht:<br />

a) Erstes bis Drittes Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches einschließlich des Gesetzes zur<br />

Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie im Überblick das<br />

Verbraucherschutzrecht und das Recht der Gefährdungshaftung;<br />

b) aus dem Vierten Buch (Familienrecht), und zwar nur im Überblick:<br />

- Erster Abschnitt, Fünfter Titel (Wirkungen der Ehe im allgemeinen),<br />

- Erster Abschnitt, Sechster Titel, Teil I (gesetzliches Güterrecht),<br />

- Erster Abschnitt, Siebter Titel, Teil I (Scheidungsgründe),<br />

- Zweiter Abschnitt, Erster Titel (Verwandtschaft, Allgemeine Vorschriften),<br />

- Zweiter Abschnitt, Zweiter Titel, Teil I (eheliche Abstammung),


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 63 -<br />

- Zweiter Abschnitt, Dritter Titel, Teil I (Unterhaltspflicht, Allgemeine Vorschriften),<br />

- Zweiter Abschnitt, Fünfter Titel (elterliche Sorge für eheliche Kinder);<br />

c) aus dem Fünften Buch (Erbrecht), und zwar nur im Überblick:<br />

- Erster Abschnitt (Erbfolge),<br />

- Zweiter Abschnitt (rechtliche Stellung des Erben) mit Ausnahme des Zweiten Titels,<br />

Teile II bis V,<br />

- Dritter Abschnitt (Testament),<br />

- Vierter Abschnitt (Erbvertrag),<br />

- Achter Abschnitt (Erbschein);<br />

3. aus dem Handelsrecht, und zwar nur im Überblick:<br />

a) HGB, Erstes Buch, Erster bis Dritter und Fünfter Abschnitt (Kaufleute, Handelsregister,<br />

Handelsfirma, Prokura und Handlungsvollmacht);<br />

b) HGB, Viertes Buch, Erster und Zweiter Abschnitt (allgemeine Vorschriften über<br />

Handelsgeschäfte, Handelskauf);<br />

4. aus dem Gesellschaftsrecht, und zwar nur im Überblick:<br />

a) HGB, Zweites Buch, Erster und Zweiter Abschnitt (offene Handelsgesellschaft,<br />

Kommanditgesellschaft);<br />

b) GmbHG, Erster bis Dritter Abschnitt (Errichtung der Gesellschaft, Rechtsverhältnisse des<br />

Gesellschaft und der Gesellschafter sowie Vertretung und Geschäftsführung);<br />

5. aus dem Zivilverfahrensrecht, und zwar nur im Überblick:<br />

a) aus dem Erkenntnisverfahren:<br />

- gerichtsverfassungsrechtliche Grundlagen, Verfahren im ersten Rechtszug (ohne<br />

Wiederaufnahme desVerfahrens, Urkunden- und Wechselprozess, Familiensachen,<br />

Kindschaftssachen und Unterhaltssachen),<br />

- Verfahrensgrundsätze, Prozessvoraussetzungen, Arten und Wirkungen von Klagen und<br />

gerichtlichen Entscheidungen, Beweisgrundsätze, Arten der Rechtsbehelfe;<br />

b) aus dem Vollstreckungsverfahren:<br />

- allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen,<br />

- Arten der Zwangsvollstreckung und der Rechtsbehelfe;<br />

6. aus dem Arbeitsrecht:<br />

Inhalt, Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Leistungsstörungen und Haftung im<br />

Arbeitsverhältnis einschließlich der zugehörigen Regelungen aus dem Tarifvertrags- und<br />

Betriebsverfassungsrecht;<br />

7. aus dem Strafgesetzbuch:<br />

a) Allgemeiner Teil mit Ausnahme des Dritten Abschnitts, Titel 4 bis 7;<br />

b) aus dem Besonderen Teil:<br />

- Sechster Abschnitt (Widerstand gegen die Staatsgewalt),<br />

- Siebter Abschnitt (Straftaten gegen die öffentliche Ordnung),<br />

- Neunter Abschnitt (falsche uneidliche Aussage und Meineid),<br />

- Zehnter Abschnitt (falsche Verdächtigung),<br />

- Vierzehnter Abschnitt (Beleidigung),<br />

- Fünfzehnter Abschnitt (Verletzung des persönlichen Lebens und Geheimbereichs),<br />

- Sechzehnter Abschnitt (Straftaten gegen das Leben),<br />

- Siebzehnter Abschnitt (Körperverletzung),<br />

- Achtzehnter Abschnitt (Straftaten gegen die persönliche Freiheit),<br />

- Neunzehnter Abschnitt (Diebstahl und Unterschlagung),<br />

- Zwanzigster Abschnitt (Raub und Erpressung),<br />

- Einundzwanzigster Abschnitt (Begünstigung und Hehlerei),<br />

- Zweiundzwanzigster Abschnitt (Betrug und Untreue),<br />

- Dreiundzwanzigster Abschnitt (Urkundenfälschung),<br />

- Siebenundzwanzigster Abschnitt (Sachbeschädigung),<br />

- Achtundzwanzigster Abschnitt (gemeingefährliche Straftaten),<br />

- Neunundzwanzigster Abschnitt (Straftaten gegen die Umwelt),<br />

- Dreißigster Abschnitt (Straftaten im Amt);


- 64 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

8. aus dem Strafverfahrensrecht, und zwar nur im Überblick:<br />

- Verfahrensgrundsätze und verfassungsrechtliche Bezüge des Strafprozessrechts,<br />

- allgemeiner Gang des Strafverfahrens,<br />

- Rechtsstellung und Aufgaben der wesentlichen Verfahrensbeteiligten,<br />

- erstinstanzliche gerichtliche Zuständigkeit und der weitere Instanzenzug,<br />

- Revisionsgründe,<br />

- Zwangsmittel (körperliche Untersuchung Beschuldigter und anderer Personen,<br />

Telefonüberwachung, vorläufige Festnahme und Verhaftung),<br />

- Beweisrecht (Arten der Beweismittel, Beweisantragsrecht, Beweisverbote),<br />

- Rechtskraft;<br />

9. Staatsrecht ohne Finanzverfassungs- und Notstandsverfassungsrecht;<br />

10. Verfassungsprozessrecht, und zwar nur im Überblick;<br />

11. aus dem Europarecht, und zwar nur im Überblick:<br />

- Rechtsquellen der Europäischen Gemeinschaften,<br />

- Grundfreiheiten des EWG-Vertrages und ihre Durchsetzung,<br />

- Organe und Handlungsformen der Europäischen Gemeinschaften;<br />

12. Allgemeines Verwaltungsrecht und allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht mit Ausnahme der<br />

besonderen Verwaltungsverfahren einschließlich des Rechts der öffentlichen Ersatzleistungen im<br />

Überblick;<br />

13. aus dem Verwaltungsprozessrecht, und zwar nur im Überblick:<br />

- Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs,<br />

- Klagearten,<br />

- Vorverfahren,<br />

- vorläufiger Rechtsschutz,<br />

- gerichtlicher Prüfungsumfang,<br />

- gerichtliche Entscheidungen;<br />

14. aus dem besonderen Verwaltungsrecht:<br />

a) Polizei- und Ordnungsrecht,<br />

b) Kommunalrecht,<br />

c) Baurecht im Überblick;<br />

Soweit in einem Rechtsgebiet Kenntnisse im Überblick verlangt werden, müssen einem Prüfling lediglich<br />

die gesetzlichen Grundstrukturen ohne vertieftes Wissen der Rechtsprechung und Literatur bekannt sein.<br />

(3) Wahlfachgruppen sind:<br />

1. Zivilrecht (Familienrecht, Erbrecht, Zivilprozessrecht, aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit:<br />

Verfahrensgrundsätze, Vormundschafts-, Familien- und Betreuungssachen sowie Nachlass- und<br />

Grundbuchsachen);<br />

2. Strafrecht (Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug, Strafprozessrecht);<br />

3. Wirtschaftsrecht (Handels- und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Grundzüge der<br />

Bilanzkunde);<br />

4. Steuerrecht;<br />

5. Arbeitsrecht (kollektives Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmungsrecht<br />

einschließlich des zugehörigen Gesellschaftsrecht);<br />

6. Staats- und Verwaltungsrecht (Raumordnungs- und Baurecht, Straßenrecht,<br />

Wirtschaftsverwaltungsrecht und im Überblick Umweltrecht);<br />

7. Sozialrecht;<br />

8. Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung;<br />

9. Völker- und Europarecht.<br />

Zu den Wahlfachgruppen gehören auch die der jeweiligen Gruppe sachlich zuzuordnenden Pflichtfächer.<br />

§ 6 Studienplan<br />

Der Ablauf des Studiums ergibt sich aus dem Studienplan. Der Studienplan ist dieser Studienordnung als<br />

Empfehlung an die Studierenden für einen sachgerechten Aufbau des Studiums hinzugefügt (§ 86 Abs. 4<br />

HG).


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 65 -<br />

§ 7 Ferienpraktika<br />

Ferienpraktika erfolgen nach Maßgabe des § 3 JAO. Studierende müssen sechs Wochen in der<br />

vorlesungsfreien Zeit in der Rechtspflege und weitere sechs Wochen in der vorlesungsfreien Zeit in der<br />

Verwaltung ausgebildet werden. Die Ausbildung muss durch einen Volljuristen erfolgen. Über die<br />

Ausbildung ist eine Bescheinigung zu erstellen.<br />

§ 8 Lehrveranstaltungsarten<br />

(1) Die Ziele und Inhalte des Studiums werden in folgenden Lehrveranstaltungsarten bzw.<br />

Unterrichtsformen vermittelt:<br />

- Vorlesungen (V),<br />

- Arbeitsgemeinschaften (AG),<br />

- Übungen (Ü),<br />

- Examinatorien (Ex),<br />

- Klausurenkurse (KK),<br />

- Repetitorien (Rep),<br />

- Seminare (S),<br />

- Kolloquien (KO).<br />

Zur Einführung in das Studium werden im Rahmen verfügbarer Mittel Tutorien angeboten.<br />

(2) Vorlesungen dienen des systematischen Einführung in ein bestimmtes Gebiet.<br />

In Arbeitsgemeinschaften für Studienanfänger werden ausgewählte Rechtsfragen und Probleme der<br />

Fallbearbeitung vorlesungsbegleitend in kleineren Gruppen erörtert, und zwar in Absprache mit dem<br />

Dozenten der jeweiligen Vorlesung.<br />

In Übungen lernen die Studierenden durch die Anfertigung von schriftlichen Arbeiten (Klausuren<br />

und Hausarbeiten), ihre Rechtskenntnisse auf praktische Fälle anzuwenden.<br />

Examinatorien bereiten Studierende durch die Behandlung neuerer Rechtsprechung, die<br />

gemeinsame Lösung von Examensklausuren oder durch mündliche Probeexamina gezielt auf das<br />

Examen vor.<br />

Klausurenkurse bieten den Studierenden die Möglichkeit, Klausuren unter Examensbedingungen zu<br />

schreiben.<br />

Repetitorien dienen der Wiederholung des examensrelevanten Stoffes.<br />

Seminare sind Lehrveranstaltungen mit einem begrenzten Teilnehmerkreis, in denen Studierende<br />

durch Referate und Diskussionen in das selbständige wissenschaftliche Arbeiten eingeführt werden.<br />

Kolloquien sind wissenschaftliche Lehrgespräche.<br />

In Tutorien sollen kleinere Gruppen von Studienanfängern durch persönliche und fachbezogene<br />

Betreuung zu einem sinnvollen Studium angeleitet werden.<br />

(3) Innerhalb der einzelnen Veranstaltungsformen wird zwischen Pflichtveranstaltungen,<br />

Wahlpflichtveranstaltungen und Ergänzungsveranstaltungen unterschieden:<br />

1. Pflichtveranstaltungen (P) sind Veranstaltungen, die den gesamten Pflichtstoff des Examens<br />

einschließlich des Pflichtstoffes der jeweiligen Wahlfachgruppe vermitteln.<br />

2. Wahlpflichtveranstaltungen (WP) sind Veranstaltungen, die den gesamten Pflichtstoff des Examens<br />

einschließlich des Pflichtstoffes der jeweiligen Wahlfachgruppe vermitteln, wobei der Studierende<br />

aus mehreren angebotenen Lehrveranstaltungen eine bestimmte Anzahl auswählen kann.<br />

3. Ergänzungsveranstaltung (E) eröffnen die Möglichkeit zur Ergänzung und Vertiefung des in den<br />

Pflichtfächern vermittelten Stoffgebietes.<br />

§ 9 Regelstudienzeit<br />

Die Regelstudienzeit beträgt gem. § 1 Satz 2 JAG für die gesamte Ausbildung einschließlich aller<br />

Prüfungsleistungen 9 Semester. Dabei entfallen auf die Ausbildung im Anfängerbereich ca. 4 Semester,<br />

auf die Ausbildung im Fortgeschrittenenbereich einschließlich Examensvorbereitung und<br />

Examensdurchführung ca. 5 Semester. Studierende, die sich zum Ende des 8. Fachsemesters zur ersten<br />

juristischen Staatsprüfung melden, können die Freiversuchsregelung gemäß § 18 a Abs. 1 JAG in<br />

Anspruch nehmen. Studierende, die die Freiversuchsregelung in Anspruch nehmen, können einmal an der


- 66 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

ersten juristischen Staatsprüfung teilnehmen, ohne dass bei Nichtbestehen die Teilnahme auf die zwei<br />

regulären Versuche angerechnet würde. Der Freiversuch eröffnet darüber hinaus die Möglichkeit der<br />

Notenverbesserung nach einem bestandenen Versuch. Auf dem Zeugnis wird dann nur die bessere Note<br />

vermerkt, ein Nichtbestehen im zweiten Versuch bleibt ohne Folgen.<br />

§ 10 Leistungs- und Teilnahmenachweise<br />

(1) Der Studierende hat für die Zulassung zur ersten juristischen Staatsprüfung insgesamt mindestens<br />

fünf Leistungsnachweise und einen Teilnahmenachweis zu erbringen. Dies geschieht in den<br />

nachfolgend beschriebenen Veranstaltungen:<br />

(2) Der Studierende hat mindestens eine Arbeitsgemeinschaft für Studienanfänger möglichst im ersten<br />

oder zweiten Studienhalbjahr ordnungsgemäß zu besuchen. Über den ordnungsgemäßen Besuch von<br />

Arbeitsgemeinschaften wird eine Bescheinigung (Teilnahmenachweis) ausgestellt.<br />

(3) Der Studierende hat an je einer Übung im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen<br />

Recht teilzunehmen und darüber einen Leistungsnachweis, bestehend aus Hausarbeit und Klausur,<br />

zu erbringen. Die Übungen umfassen den gesamten Stoff der Pflichtfächer gemäß § 3 Abs. 2 JAG.<br />

In den Übungen werden jeweils mindestens drei Aufsichtsarbeiten und zwei Hausarbeiten gestellt<br />

und bewertet. Ein Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme wird ausgestellt, wenn eine<br />

Aufsichtsarbeit und eine Hausarbeit mit jeweils mindestens der Note „ausreichend“ (4-6 Punkte)<br />

bewertet wurde.<br />

(4) Die Zulassung zu einer Übung i.S. von Abs. 2 setzt voraus, dass der Studierende den Nachweis<br />

1. einer erfolgreich bearbeiteten, also mit mindestens der Note „ausreichend“ (4-6 Punkte) bewerteten,<br />

Hausarbeit aus dem Anfängerbereich im Bürgerlichen, Öffentlichen oder Strafrecht erbringt.<br />

Veranstaltungen, die eine solche, für die Zulassung zu den Übungen notwendige Hausarbeit<br />

anbieten, sind im Studienverlaufsplan mit dem Hinweis „mit integrierter Hausarbeit“ versehen.<br />

Diese Hausarbeit ist Voraussetzung für den Zugang zur Übung und nicht mit der in der Übung<br />

anzufertigenden Hausarbeit identisch.<br />

2. einer Mindestanzahl von Leistungspunkten aus bestandenen Abschlussklausuren im jeweiligen<br />

Fachgebiet erbringt.<br />

3. Erforderlich sind für die Teilnahme an einer Übung im Bürgerlichen Recht 12, im Öffentlichen<br />

Recht 12 und im Strafrecht 8 Leistungspunkte, die in dem jeweiligen Fachbereich zu erwerben sind.<br />

4. Abschlussklausuren werden in den Vorlesungen des Grundstudiums, die im Studienverlaufsplan<br />

besonders ausgewiesen sind angeboten. Der Umfang der Klausuren orientiert sich an der im<br />

Studienplan vorgesehenen Wochenstundenzahl. Für die erfolgreiche Bearbeitung von<br />

Abschlussklausuren werden so viele Leistungspunkte angerechnet, wie die Veranstaltung nach dem<br />

Studienplan Semesterwochenstunden haben soll. Höchstens jedoch 4 Punkte. Das gilt auch dann,<br />

wenn eine Veranstaltung im Einzelfall tatsächlich mehr Semesterwochenstunden umfasst.<br />

(5) Jeder Lehrende ist berechtigt, auf Wunsch der Studierenden die Noten der in seiner Veranstaltung<br />

erworbenen Leistungsnachweise nach dem European Credit Transfer System (ECTS) umzurechnen.<br />

(6) Jeder Studierende hat einen Leistungsnachweis, bestehend aus einer Klausur am Ende des<br />

Semesters, aus einem Grundlagenfach gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG zu erbringen. Veranstaltungen,<br />

in denen der Erwerb eines solchen Leistungsnachweises möglich ist, sind im Vorlesungsverzeichnis<br />

und im Simultanplan der Fakultät als solche im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG gekennzeichnet.<br />

(7) Jeder Studierende muss einen Leistungsnachweis aus der von ihm gewählten Wahlfachgruppe<br />

vorlegen. Der Leistungsnachweis für die Wahlfachgruppe (Vertiefungsgebiet) kann entweder in<br />

einer Übung zur gewählten Wahlfachgruppe, oder in einem Seminar zur Wahlfachgruppe<br />

(bestehend aus schriftlicher Ausarbeitung eines Themas und Vortrag) erworben werden.<br />

Leistungsnachweise aus Übungen zur Wahlfachgruppe werden nach Wahl des Veranstaltungsleiters<br />

durch Hausarbeit und Klausur oder nur durch Klausuren erbracht.<br />

§ 11 Integrierte Lehrveranstaltungen<br />

Übungen können mit Vorlesungen zu integrierten Lehrveranstaltungen zusammengefasst werden. Diese<br />

integrierten, also zusammengefassten, Lehrveranstaltungen dienen der Verkürzung der Studienzeit, da in<br />

solchen Lehrveranstaltungen Leistungsnachweise, insbesondere für die Wahlfachgruppen, parallel zur


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 67 -<br />

Vermittlung des Vorlesungsstoffes erworben werden können, statt in aufeinanderfolgenden Semestern<br />

erworben werden zu müssen.<br />

§ 12 Anrechnung<br />

(1) Über die Anrechnung von Studienleistungen gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3-6 JAG (aufgeführt in § 10 Abs.<br />

1, 2, 3, 6 und 7 der Studienordnung) die in demselben Studiengang an einer anderen<br />

wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes erbracht worden<br />

sind, entscheidet das zuständige Justizprüfungsamt. Andere Leistungen, als die nach § 8 Abs. 1 Nr.<br />

3-6 JAG, werden durch die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität <strong>Bochum</strong> angerechnet.<br />

Voraussetzung für eine Anrechnung von Leistungen, insbesondere solche, die zur Teilnahme an<br />

einer Übung berechtigen, ist, dass der Studierende eine Bescheinigung seiner Herkunftsuniversität<br />

vorlegt, aus welcher hervorgeht, dass der Studierende die an der Herkunftsuniversität geltenden<br />

Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Übung erfüllt hat.<br />

(2) Die Einstufung in ein höheres Fachsemester kann nur durch das zuständige Justizprüfungsamt auf<br />

Antrag erfolgen.<br />

(3) Wer eine Ausbildung für den gehobenen Justizdienst erfolgreich abgeschlossen hat, kann auf Antrag<br />

von der Voraussetzung des Erreichens einer Mindestanzahl von Leistungspunkten im Bürgerlichen<br />

Recht und im Strafrecht befreit werden, soweit das jeweilige Ausbildungsziel bereits durch die<br />

bisherige Ausbildung oder Tätigkeit des Antragstellers erreicht ist. Dasselbe gilt für denjenigen, der<br />

eine Ausbildung des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes erfolgreich abgeschlossen<br />

hat, für das Erreichen einer Mindestanzahl von Leistungspunkten im Öffentlichen Recht und im<br />

Bürgerlichen Recht. Über den Antrag entscheidet der Dekan. Von der nach § 10 Abs. 4 Ziffer 1<br />

erforderlichen Hausarbeit kann nicht befreit werden.<br />

§ 13 Ordnungswidriges Verhalten<br />

Bei ordnungswidrigem Verhalten, namentlich bei Täuschungsversuchen, sind die ordnungsrechtlichen<br />

Vorschriften für die erste juristische Staatsprüfung mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die<br />

Entscheidung in allen Fällen der Veranstaltungsleiter trifft.<br />

§ 14 Studienberatung<br />

(1) Die zentrale Studienberatung der Ruhr-Universität (Studienbüro) erteilt Auskünfte und Ratschläge<br />

bei fachübergreifenden Problemen. Sie bietet insbesondere Beratung:<br />

- vor Studienbeginn, besonders in Zweifelsfällen,<br />

- bei geplantem Wechsel des Studiengangs,<br />

- in allen Fällen von Zulassungsbeschränkungen.<br />

Außerdem berät das Studienbüro bei psychosozialen Problemen.<br />

(2) Die Fachstudienberatung wird im Verantwortungsbereich der Juristischen Fakultät durch die hierfür<br />

von der Fakultät benannten Fachstudienberater durchgeführt. Der Fachstudienberater berät<br />

insbesondere:<br />

- bei Aufnahme des Studiums,<br />

- in allen Fragen der Studienplanung,<br />

- nach nicht bestandenen Prüfungen,<br />

- nach Hochschulwechsel.<br />

§ 15 Inkrafttreten und Übergangsregelungen<br />

(1) Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen<br />

Bekanntmachungen der Ruhr-Universität in Kraft.<br />

(2) Sie gilt uneingeschränkt für Studierende, die ihr Studium nach Inkrafttreten dieser Ordnung<br />

aufnehmen.<br />

(3) Auf Studierende, die vor dem Inkrafttreten dieser Studienordnung ein Studium der<br />

Rechtswissenschaften begonnen haben, ist sie mit folgender Maßgabe anzuwenden:<br />

- Das Erfordernis der Teilnahme an einer Veranstaltung mit erfolgreicher Bearbeitung einer<br />

Hausarbeit (nach § 10 Abs. 4 Nr. 1) wird durch die erfolgreiche Bearbeitung einer Hausarbeit<br />

in einem Anfängerkurs erfüllt.<br />

- Für jeden Anfängerkurs, der erfolgreich absolviert worden ist, werden 12 Leistungspunkte für<br />

das jeweilige Fach gutgeschrieben.


- 68 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

- Leistungspunkte, die vor Inkrafttreten dieser Ordnung erworben wurden, werden, soweit dies<br />

zugesagt worden ist, rückwirkend bis zum Sommersemester 2000 angerechnet.<br />

(4) Entsprechendes gilt für diejenigen Studierenden, die von Studienleistungen befreit worden sind oder<br />

berfreit werden.<br />

(5) In Zweifelsfällen entscheidet die Kommission für Lehre.<br />

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Juristischen Fakultät vom 26.01.2000 und<br />

des Senats der Ruhr-Universität <strong>Bochum</strong> vom 06.07.2000 sowie der Genehmigung des Rektors der Ruhr-<br />

Universität <strong>Bochum</strong> vom 15.08.2000.<br />

Studienplan<br />

(I) Grundlagen<br />

Der Studienplan, bestehend aus einer Darstellung der von der Fakultät angebotenen Lehrveranstaltungen<br />

(II) und dem Studienverlaufsplan (III), ist in der vorliegenden Form vom Fakultätsrat der Juristischen<br />

Fakultät in der Sitzung vom 3. Dezember 1986 beschlossen und in den Sitzungen vom 20. April 1994,<br />

vom 9. November 1994 und vom 26. Januar 2000 ergänzt worden. Grundlagen sind das<br />

Juristenausbildungsgesetz (JAG) und die Juristenausbildungsordnung (JAO) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 9. November 1993 (GV. NRW S. 924 ff. bzw. 932 ff.) sowie die Studienordnung<br />

der Juristischen Fakultät vom 15.08.2000.<br />

Die Fakultät bietet die folgenden Lehrveranstaltungen im Rahmen ihrer kapazitären Möglichkeiten an.<br />

(II) Veranstaltungen der Juristischen Fakultät<br />

TEIL 1 – LEHRVERANSTALTUNGEN ZU DEN PFLICHTFÄCHERN<br />

In den Pflichtveranstaltungen werden, soweit einschlägig, auch die jeweiligen europarechtlichen Bezüge<br />

sowie die philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Grundlagen behandelt.<br />

I. Vorlesungen<br />

1. Methoden und Grundlagen des Rechts (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 JAG NW)<br />

(1) Methodenlehre 2st.<br />

(2) Rechtsphilosophie 2st.<br />

(3) Rechtssoziologie (einschl. Rechtstatsachenforschung) 2st.<br />

(4) Kriminologie I (Rechtstatsachenforschung; Einführung: Theorie und Methodik) 2st.<br />

(5) Römische Rechtsgeschichte 2st.<br />

(6) Deutsche Rechtsgeschichte 3st.<br />

(7) Verfassungsgeschichte 2st.<br />

2. Bürgerliches Rechts (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a JAG NW)<br />

(1) Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I (Allgemeiner Teil des BGB) 4st.<br />

(2) Rechtsgeschäftslehre 2st.<br />

(3) Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II (Schuldrecht, Allgemeiner Teil) 4st.<br />

(4) Schuldrecht, Besonderer Teil 4st.<br />

(5) Sachenrecht 4st.<br />

(6) Familienrecht 3st.<br />

(7) Erbrecht 2st.<br />

3. Handelsrecht, Arbeitsrecht, Zivilprozessrecht (§ 3 Abs. 2 Nr. Buchstaben b, c, h JAG NW)<br />

(1) Handelsrecht 3st.<br />

(2) Gesellschaftsrecht (Personengesellschaftsrecht; Einführung in das Kapitalgesellschaftsrecht) 3st.<br />

(3) Arbeitsrecht (Recht des Arbeitsverhältnisses; Recht des kollektiven Arbeitsrechts) 3st.


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 69 -<br />

(4) Zivilprozess- und Gerichtsverfassungsrecht (Überblick) 2st.<br />

(5) Zwangsvollstreckungsrecht (Überblick) 2st.<br />

4. Strafrecht und Strafprozessrecht (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstaben d, h JAG NW)<br />

(1) Strafrecht I (Allgemeine Lehren) 5st.<br />

(2) Strafrecht II (Besonderer Teil) 4st.<br />

(3) Strafprozessrecht (Überblick) 2st.<br />

5. Öffentliches Recht (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstaben e, f, g, h JAG NW)<br />

(1) Staatsrecht I (Grundrechte) 4st.<br />

(2) Staatsrecht II (Staatsorganisation, einschließlich Verfassungsprozessrecht) 4st.<br />

(3) Europarecht I 2st.<br />

(4) Allgemeines Verwaltungsrecht I 4st.<br />

(5) Allgemeines Verwaltungsrecht II 3st.<br />

(6) Polizei- und Ordnungsrecht 2st.<br />

(7) Baurecht (Überblick) 2st.<br />

(8) Kommunalrecht 2st.<br />

(9) Verwaltungsprozessrecht (Überblick) 2st.<br />

II. Arbeitsgemeinschaften<br />

1. Arbeitsgemeinschaften für Studienanfänger<br />

(1) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I“ 2st.<br />

(2) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Strafrecht I“ 2st.<br />

(3) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Staatsrecht I“ 2st.<br />

(4) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Staatsrecht II“ 2st.<br />

2. Vertiefende Arbeitsgemeinschaften<br />

(1) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II“ 2st.<br />

(2) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Strafrecht II“ 2st.<br />

(3) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht I“ 2st.<br />

(4) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht II“ 2st.<br />

III. Pflichtkurse und Pflichtübungen<br />

(1) Übung im Bürgerlichen Recht 3st.<br />

(2) Übung im Strafrecht 3st.<br />

(3) Übung im Öffentlichen Recht 3st.<br />

TEIL 2 – LEHRVERANSTALTUNGEN ZU DEN WAHLFACHGRUPPEN<br />

Wahlfachgruppe 1: Zivilrecht (§ 3 Abs. 3 Nr. 1 JAG)<br />

I. Vorlesungen<br />

(1) Grundstücks- und Grundbuchrecht 2st.<br />

(2) Zivilverfahrensrecht (Vertiefung) 2st.<br />

(3) Freiwillige Gerichtsbarkeit 2st.<br />

II. Übungen, Seminare und Exegesen<br />

(1) Übungen im Zivilprozessrecht 2st.<br />

(2) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe je 2st.<br />

(3) Digestenexegese (Proseminar im Römischen Recht) 2st.<br />

Wahlfachgruppe 2: Strafrecht (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 JAG)<br />

I. Vorlesungen<br />

(1) Kriminologie II (Kriminologie der Einzeldelikte) 2st.<br />

(2) Kriminologie III (Kriminologie in der Praxis) 2st.


- 70 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

(3) Jugendstrafrecht 2st.<br />

(4) Strafvollzug und Entlassenenhilfe 2st.<br />

(5) Strafprozessrecht (Vertiefung mit fakultativer integrierter Übung) 3st.<br />

II. Übungen und Seminare<br />

(1) Übungen im Strafprozessrecht 3st.<br />

(2) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe je 2st.<br />

Wahlfachgruppe 3: Wirtschaftsrecht (§ 3 Abs. 3 Nr. 3 JAG)<br />

I. Vorlesungen<br />

(1) Gesellschaftsrecht (Kapitalgesellschafts-, Konzern- und Mitbestimmungsrecht) 3st.<br />

(2) Wirtschaftsrecht, insbesondere Wettbewerbs- und Kartellrecht, Grundzüge der Bilanzkunde 3st.<br />

II. Übungen und Seminare<br />

(1) Übungen im Gesellschafts- und Unternehmensrecht 2st.<br />

(2) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe je 2st.<br />

Wahlfachgruppe 4: Steuerrecht (§ 3 Abs. 3 Nr. 4 JAG)<br />

I. Vorlesungen<br />

(1) Allgemeines Steuerrecht 4st.<br />

(2) Besonderes Steuerrecht 4st.<br />

(3) Bilanzsteuerrecht 2st.<br />

(4) Steuerprozessrecht 2st.<br />

II. Übungen und Seminare<br />

(1) Übung im Steuerrecht 2st.<br />

(2) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe je 2st.<br />

Wahlfachgruppe 5: Arbeitsrecht (§ 3 Abs. 3 Nr. 5 JAG)<br />

I. Vorlesungen<br />

Vertiefungsvorlesungen, insbesondere auf den Gebieten<br />

(1) des kollektiven Arbeitsrechts (vor allem Betriebsverfassungsrecht wie auch das<br />

Mitbestimmungsrecht einschließlich des zugehörigen Gesellschaftsrechts) 2st.<br />

(2) des arbeitsgerichtlichen Verfahrens 2st.<br />

II. Übungen und Seminare<br />

(1) Übung im Arbeitsrecht 2st.<br />

(2) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe je 2st.<br />

Wahlfachgruppe 6: Staats- und Verwaltungsrecht (§ 3 Abs. 3 Nr. 6 JAG)<br />

I. Vorlesungen<br />

(1) Staatsrecht (Vertiefung) 2st.<br />

(2) Wirtschaftsverwaltungsrecht 2st.<br />

(3) Umweltrecht (Überblick) 2st.<br />

(4) Raumordnungs- und Baurecht 2st.<br />

(5) Straßenrecht 2st.<br />

II. Übungen und Seminare<br />

(1) Übung im Besonderen Verwaltungsrecht 2st.<br />

(2) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe je 2st.<br />

Wahlfachgruppe 7: Sozialrecht (§ 3 Abs. 3 Nr. 7 JAG)<br />

I. Vorlesungen<br />

(1) Grundzüge des Sozialrechts 2st.<br />

(2) Sozialrecht (Vertiefung) 2st.


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 71 -<br />

(3) Sozialversicherungsrecht 2st.<br />

II. Übungen und Seminare<br />

(1) Übungen im Sozialrecht 2st.<br />

(2) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe je 2st.<br />

Wahlfachgruppe 8: Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung (§ 3 Abs. 3 Nr. 8 JAG)<br />

I. Vorlesungen<br />

(1) Internationales Privatrecht I 2st.<br />

(2) Internationales Privatrecht II 2st.<br />

(3) Internationales Zivilverfahrensrecht 1st.<br />

(4) Internationales Schiedsverfahrensrecht 1st.<br />

(5) Einführung in die Rechtsvergleichung 3st.<br />

II. Übungen und Seminare<br />

(1) Übungen im Internationalen Privatrecht 2st.<br />

(2) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe je 2st.<br />

Wahlfachgruppe 9: Völker- und Europarecht (§ 3 Abs. 3 Nr. 9 JAG NW)<br />

I. Vorlesungen<br />

(1) Völkerrecht I 4st.<br />

(2) Völkerrecht II 2st.<br />

(3) Europarecht II 2st.<br />

II. Übungen und Seminare<br />

(1) Übung im Völkerrecht 2st.<br />

(2) Übung im Europarecht 2st.<br />

(3) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe je 2st.<br />

TEIL 3 – LEHRVERANSTALTUNGEN NACH § 8 ABS. 1 NR. 5 JAG NW<br />

In folgenden Veranstaltungen kann der nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG NW erforderliche Grundlagenschein<br />

erworben werden, wenn dies in der Ankündigung der Veranstaltung bekanntgegeben wurde:<br />

I. Vorlesungen<br />

(1) Allgemeine Rechtslehre (Rechtstheorie) 2st.<br />

(2) Methodenlehre 2st.<br />

(3) Rechtsphilosophie 2st.<br />

(4) Rechtssoziologie, einschließlich Rechtstatsachenforschung 2st.<br />

(5) Kriminologie I (Rechtstatsachenforschung; Einführung: Theorie und Methodik) 2st.<br />

(6) Kriminologie III (Kriminologie in der Praxis) – vgl. Wahlfachgruppe 2, I (2) 2st.<br />

(7) Römische Rechtsgeschichte 2st.<br />

(8) Römisches Privatrecht 2st.<br />

(9) Deutsche Rechtsgeschichte 3st.<br />

(10) Privatrechtsgeschichte der Neuzeit 2st.<br />

(11) Verfassungsgeschichte 2st.<br />

(12) Staatslehre 2st.<br />

(13) Verwaltungslehre 2st.<br />

(14) Kirchenrecht 2st.<br />

(15) Wirtschaftswissenschaften für Juristen 2st.<br />

II. Weitere Lehrveranstaltungen<br />

über geschichtliche, philosophische, gesellschaftswissenschaftliche Grundlagen des Rechts und die<br />

Methodik seiner Anwendung je 2st.


- 72 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

TEIL 4 – ERGÄNZUNGSVERANSTALTUNGEN<br />

Die Fakultät bietet (in teilweise mehrsemestrigem Abstand) Ergänzungsveranstaltungen, in denen das in<br />

den Pflichtfächern vermittelte Stoffgebiet ergänzt und vertieft wird. Als solche Veranstaltungen kommen<br />

insbesondere folgenden in Betracht:<br />

I. Allgemeines und Rechtsgeschichte<br />

(1) Gerichtspraxis und Rechtsalltag in der Frühen Neuzeit 2st.<br />

(2) Kolloquium: Frauen im Recht 2st.<br />

(3) Didaktik der Rechtskunde 2st.<br />

(4) Wirtschaftswissenschaftliche Lehrveranstaltungen für Juristen 2st.<br />

II. Zivilrecht<br />

(1) Vertiefungsvorlesung Rechtsgeschäftslehre 2st.<br />

(2) Vertragsgestaltung 2st.<br />

(3) Vertiefungsvorlesung Grundbuchrecht und Grundpfandrechte 2st.<br />

(4) Vertiefungsvorlesung Sicherungsrechte 2st.<br />

(5) Privatversicherungsrecht 2st.<br />

(6) Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht 2st.<br />

(7) Wertpapierrecht 2st.<br />

(8) Bilanzrecht und Bilanzsteuerrecht für Juristen 2st.<br />

(9) Ausgewählte Probleme des Kartellrechts 2st.<br />

(10) Grundzüge des Internationalen Arbeits- und Sozialrechts einschließlich EG-Recht 2st.<br />

(11) Insolvenzrecht 2st.<br />

III. Strafrecht<br />

(1) Wirtschaftsstrafrecht 2st.<br />

(2) Ordnungswidrigkeitenrecht 2st.<br />

(3) Verkehrs-(straf)recht 2st.<br />

(4) Das strafrechtliche Rechtsfolgensystem 2st.<br />

IV. Öffentliches Recht<br />

(1) Ausländerrecht 2st.<br />

(2) Berg- und Energierecht 2st.<br />

(3) Finanz- und Haushaltsrecht 2st.<br />

(4) Medienrecht 2st.<br />

(5) Recht des öffentlichen Dienstes 2st.<br />

(6) Schul- und Hochschulrecht 2st.<br />

(7) Staatskirchenrecht 2st.<br />

(8) Vertiefungsvorlesung Umweltrecht 2st.<br />

(9) Vertiefungsvorlesung Wirtschaftsverwaltungsrecht 2st.<br />

(10) Entwicklungsvölkerrecht 2st.<br />

(11) Humanitäres Völkerrecht 2st.<br />

V. Methodik der Fallbearbeitung<br />

Die Fakultät bietet ferner Veranstaltungen zur Einführung in die Methodik der Fallbearbeitung für<br />

Studienanfänger an je 2st.<br />

TEIL 5 – VERANSTALTUNGEN ZUR EXAMENSVORBEREITUNG<br />

I. Repetitorien<br />

(1) Repetitorium im Bürgerlichen Recht 4st.<br />

(2) Repetitorium im Strafrecht 4st.<br />

(3) Repetitorium im Öffentlichen Recht 4st.<br />

- Diese Veranstaltungen werden auch in der vorlesungsfreien Zeit angeboten -


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 73 -<br />

II. Klausurenkurse<br />

(1) Klausurenkurs im Bürgerlichen Recht 5st.<br />

(2) Klausurenkurs im Strafrecht 5st.<br />

(3) Klausurenkurs im Öffentlichen Recht 5st.<br />

- Diese Veranstaltungen werden auch in der vorlesungsfreien Zeit angeboten -<br />

III. Examinatorien<br />

(1) Examinatorium im Bürgerlichen Recht 3st.<br />

(2) Examinatorium im Strafrecht 3st.<br />

(3) Examinatorium im Öffentlichen Recht 3st.<br />

TEIL 6 – FREMDSPRACHEN FÜR JURISTEN<br />

(Nach Angebot der fachlich zuständigen Fakultäten)<br />

(1) Latein 2st.<br />

(2) Englisch 2st.<br />

(3) Französisch 2st.<br />

(4) Weitere Fremdsprachen 2st.<br />

TEIL 7 – TUTORIEN FÜR STUDIENANFÄNGER<br />

Die Fakultät bietet im Rahmen des Aktionsprogramms „Qualität der Lehre“ sowohl im Winter-, als auch<br />

im Sommersemester Tutorien für Studienanfänger an.<br />

(III) Studienverlaufsplan<br />

VERTEILUNG DER LEHRVERANSTALTUNGEN AUF DIE SEMESTER<br />

In den mit * gekennzeichneten Vorlesungen werden zum Erwerb von Leistungspunkten i.S.v. § 10 Abs. 4<br />

Studienordnung Leistungskontrollen durch Abschlussklausuren durchgeführt.<br />

Die Vorlesungen „Schuldrecht Allgemeiner Teil“ und „Schuldrecht Besonderer Teil“ sowie<br />

„Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil I und II“ werden als Einheit behandelt. Die Aufteilung und zeitliche<br />

Gewichtung der Einzelbestandteile erfolgt nach Absprache im Einzelfall.<br />

A. Studienbeginn in einem Wintersemester<br />

1. Semester<br />

(1) Methodenlehre (G) 2st.<br />

(2) Römische Rechtsgeschichte (G) 2st.<br />

(3) Kriminologie I (Einführung: Theorie u. Methodik einschl. Rechtstatsachenforschung)(G)(WP)*2st.<br />

(4) Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I (Allgemeiner Teil des BGB)(P)* 4st.<br />

(5) Staatsrecht I (Grundrechte) (P)* 4st.<br />

(6) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I“ 2st.<br />

(7) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Staatsrecht I“ 2st.<br />

Ferner: Tutorium; Fremdsprachen für Juristen<br />

2. Semester<br />

(1) Deutsche Rechtsgeschichte (G) 3st.<br />

(2) Verfassungsgeschichte (G) 2st.<br />

(3) Rechtsphilosophie (G) 2st.<br />

(4) Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II (Schuldrecht, Allgemeiner Teil) (P)* 4st.<br />

(mit integrierter Hausarbeit) (+1st)<br />

(5) Strafrecht I (Allgemeine Lehren) (P)* 5st.<br />

(6) Staatsrecht II (Staatsorganisation einschließlich Verfassungsprozessrecht) (P)* 4st.


- 74 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

(mit integrierter Hausarbeit) (+1st)<br />

(7) Methodik der Fallbearbeitung 3st.<br />

(8) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II“ 2st.<br />

(9) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Strafrecht I“ 2st.<br />

(10) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Staatsrecht II“ 2st.<br />

Ferner: Fremdsprachen für Juristen<br />

3. Semester<br />

(1) Rechtssoziologie, einschließlich Rechtstatsachenforschung (G) 2st.<br />

(2) Schuldrecht (Besonderer Teil) (P)* 4st.<br />

(3) Sachenrecht (P)* 4st.<br />

(4) Strafrecht II (Besonderer Teil) (P)* 4st.<br />

(mit integrierter Hausarbeit) (+1st)<br />

(5) Strafprozessrecht (Überblick) (P)* 2st.<br />

(6) Europarecht I (P)* 2st.<br />

(7) Methodik der Fallbearbeitung 2st.<br />

(8) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Strafrecht II“ 2st.<br />

(9) Wahlfach (WP) 2st.<br />

4. Semester<br />

(1) Familienrecht (P)* 3st.<br />

(2) Handelsrecht (P)* 3st.<br />

(3) Arbeitsrecht (Recht des Arbeitsverhältnisses; Recht des kollektiven Arbeitsrechts) (P)* 3st.<br />

(4) Allgemeines Verwaltungsrecht I (P)* 4st.<br />

(5) Verwaltungsprozessrecht (Überblick) (P)* 2st.<br />

(6) Übung im Strafrecht (P) 3st.<br />

(7) Methodik der Fallbearbeitung 2st.<br />

(8) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht I“ 2st.<br />

(9) Wahlfach (WP) 3st.<br />

(10) Vertiefungsveranstaltungen (E) 2st.<br />

5. Semester<br />

(1) Gesellschaftsrecht (Personengesellschaftsrecht; Einführung in das Kapitalgesellschaftsrecht)(P)3st.<br />

(2) Erbrecht (P) 2st.<br />

(3) Zivilprozeß- und Gerichtsverfassungsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht (Überblick) (P) 4st.<br />

(4) Allgemeines Verwaltungsrecht II (P)* 3st.<br />

(5) Kommunalrecht (P) 2st.<br />

(6) Polizei- und Ordnungsrecht (P) 2st.<br />

(7) Baurecht (Überblick) (P) 1 st .<br />

(8) Übung im Bürgerlichen Recht (P) 3st.<br />

(9) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht II“ 2st.<br />

(10) Wahlfach (WP) 3st.<br />

(11) Vertiefungsveranstaltungen (E) 2st.<br />

6. Semester<br />

(1) Übung im Öffentlichen Recht (P) 3st.<br />

(2) Wahlfach (WP) 3st.<br />

(3) Vertiefungsveranstaltungen (E) 4st.<br />

Ab 6. Semester werden außerdem regelmäßig zur Wiederholung und Vertiefung angeboten: Vorlesungen,<br />

Seminare, Repetitorien, Examinatorien, Klausurenkurse.<br />

B. Studienbeginn in einem Sommersemester


<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 75 -<br />

1. Semester<br />

(1) Rechtsphilosophie (G) 2st.<br />

(2) Deutsche Rechtsgeschichte (G) 3st.<br />

(3) Verfassungsgeschichte (G) 2st.<br />

(4) Strafrecht I (Allgemeine Lehren) (P)* 5st.<br />

(5) Staatsrecht II (Staatsorganisation einschließlich Verfassungsprozessrecht) (P)* 4st.<br />

(mit integrierter Hausarbeit) (+1st)<br />

(6) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Strafrecht I“ 2st.<br />

(7) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Staatsrecht II“ 2st.<br />

Ferner: Tutorium; Fremdsprachen für Juristen<br />

2. Semester<br />

(1) Methodenlehre (G) 2st.<br />

(2) Römische Rechtsgeschichte (G) 2st.<br />

(3) Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I (Allgemeiner Teil des BGB) (P)* 4st.<br />

(4) Strafrecht II (Besonderer Teil) (P)* 4st.<br />

(mit integrierter Hausarbeit) (+1st)<br />

(5) Kriminologie I (Einführung: Theorie u. Methodik einschl. Rechtstatsachenforschung)(G)(WP)*2st.<br />

(6) Staatsrecht I (Grundrechte) (P)* 4st.<br />

(7) Europarecht I (P)* 2st.<br />

(8) Methodik der Fallbearbeitung 2st.<br />

(9) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I“ 2st.<br />

(10) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Strafrecht II“ 2st.<br />

(11) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Staatsrecht I“ 2st.<br />

3. Semester<br />

(1) Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II (Schuldrecht, Allgemeiner Teil) (P)* 4st.<br />

(mit integrierter Hausarbeit) (+1st)<br />

(2) Allgemeines Verwaltungsrecht I (P)* 4st.<br />

(3) Verwaltungsprozessrecht (Überblick) (P)* 2st.<br />

(4) Methodik der Fallbearbeitung 2st.<br />

(5) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II“ 2st.<br />

(6) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht I“ 2st.<br />

(7) Wahlfach (WP) 2st.<br />

4. Semester<br />

(1) Schuldrecht (Besonderer Teil) (P)* 4st.<br />

(mit integrierter Hausarbeit) (+1st)<br />

(2) Sachenrecht (P)* 4st.<br />

(3) Strafprozessrecht (Überblick) (P)* 2st.<br />

(4) Allgemeines Verwaltungsrechts II (P)* 2st.<br />

(5) Kommunalrecht (P)* 2st.<br />

(6) Polizei- und Ordnungsrecht (P)* 2st.<br />

(7) Baurecht (Überblick) (P)* 1st.<br />

(8) Übung im Strafrecht (P) 3st.<br />

(9) Methodik der Fallbearbeitung 2st.<br />

(10) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht II“ 2st.<br />

(11) Wahlfach (WP) 3st.<br />

(12) Vertiefungsveranstaltungen (E) 2st.<br />

5. Semester<br />

(1) Familienrecht (P)* 3st.


- 76 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />

(2) Handelsrecht (P)* 3st.<br />

(3) Arbeitsrecht (Recht des Arbeitsverhältnisses; Recht des kollektiven Arbeitsrechts) (P)* 3st.<br />

(4) Übung im Öffentlichen Recht (P) 3st.<br />

(5) Übung im Bürgerlichen Recht (P) 3st.<br />

(6) Wahlfach (WP) 3st.<br />

(7) Vertiefungsveranstaltungen (E) 4st.<br />

6. Semester<br />

(1) Rechtssoziologie (einschl. Rechtstatsachenforschung) (G) 2st.<br />

(2) Erbrecht (P) 2st.<br />

(3) Gesellschaftsrecht (Personengesellschaftsrecht; Einführung in das Kapitalgesellschaftsrecht)(P)3st.<br />

(4) Zivilprozess- und Gerichtsverfassungsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht (Überblick) (P) 4st.<br />

(5) Wahlfach (WP) 3st.<br />

(6) Vertiefungsveranstaltungen (E) 2st.<br />

Ab dem 6. Semester werden außerdem regelmäßig zur Wiederholung und Vertiefung angeboten:<br />

Vorlesungen, Seminare, Repetitorien, Examinatorien, Klausurenkurse.<br />

Die mit (P) gekennzeichneten Veranstaltungen decken die Pflichtfächer ab. Die mit WP<br />

gekennzeichneten Veranstaltungen gehören zu den Wahlfachbereichen. Mit (G) gekennzeichnete<br />

Veranstaltungen haben Grundlagenfächer zum Gegenstand. Regelmäßig kann in ihnen ein<br />

Leistungsnachweis im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG erworben werden. Veranstaltungen mit (E) dienen<br />

der Vertiefung, Ergänzung und Examensvorbereitung. Die in Klammern gesetzten Stundenzahlen bleiben<br />

bei der Berechnung der Leistungspunkte außer Ansatz.<br />

Darüber hinaus werden Tutorien für Studienanfänger nach Maßgabe der vorhandenen Mittel angeboten.<br />

Dringend empfohlen wird der Besuch von Veranstaltungen zur Vermittlung von<br />

Fremdsprachenkenntnissen und ausländischer Rechtsterminologie.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!