Adressen - Fachschaft Jura Bochum
Adressen - Fachschaft Jura Bochum
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<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 1 -<br />
Inhalt<br />
<strong>Adressen</strong>...............................................................................................2<br />
Veranstaltungen im Sommersemester 2002 Fehler! Textmarke nicht<br />
definiert.<br />
Kommentierungen ..............................................................................3<br />
Vorschriften für das <strong>Jura</strong>studium ..................................................48<br />
Einleitende Vorschrift.................................................................48<br />
Erster Teil (Die erste juristische Staatsprüfung)...........................................48<br />
Erster Teil .......................................................................................55
- 2 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
<strong>Adressen</strong><br />
Akademisches Auslandsamt<br />
http://www.uv.ruhr-uni-bochum.de/Auslandsamt<br />
Zulassung von ausländischen Studenten: 0234 / 32-28739 oder 23739<br />
FNO 1 / 171 (mo - fr 9 - 12 Uhr)<br />
Beratung für <strong>Bochum</strong>er Studenten, die ins Ausland gehen wollen: 0234 / 32-26397<br />
FNO 1 / 176 (mo, mi, fr 10 - 12 Uhr)<br />
Betreuung und Beratung ausländischer Studierender: 0234 / 32-23420<br />
FNO 02 / 032 (mo, di, fr 10 - 12 Uhr; mi + do 14 - 16 Uhr)<br />
Akademisches Förderungswerk<br />
http://www.akafoe.de<br />
Ausbildungsförderung (BAföG):<br />
Postanschrift: Akademisches Förderungswerk <strong>Bochum</strong>, 44701 <strong>Bochum</strong><br />
Sprechzeiten: mo - mi 9 - 12 Uhr, do 12 - 15Uhr, Verwaltungsgebäude 0 / 022 – 050<br />
Tel.: 0234 / 32-24759<br />
boSKop (<strong>Bochum</strong>er studentische Kulturoperative):<br />
Studentenwohnheim Sumperkamp 9 – 15, Zimmer 422, Tel.: 0234 / 702651 o. 32-27875<br />
Email: boSKop@ruhr-uni-bochum.de<br />
SZB (Servicezentrum für behinderte und chronisch kranke Studierende)<br />
Gebäude SH 0 / 040, Tel.: 0234 / 32-11530 o. 970 2310, Email: szb@akafoe.de<br />
Wohnheime:<br />
Gebäude SH 0 / 062, Tel.: 0234 / 32-11411, 32-11412, 32-11413 o. 32-11414<br />
Email: marita.krahforst@akafoe.de<br />
AStA (Allgemeiner StudentInnenausschuß)<br />
http://www.ruhr-uni-bochum.de/asta<br />
Sekretariat: Gebäude SH 0 / 005, Tel.: 0234 / 32-22416<br />
Öffnungszeiten: mo - do 9 - 13 Uhr und 14 - 16 Uhr, fr 9 - 14 Uhr<br />
Dekanat der juristischen Fakultät<br />
Gebäude GC 6 / 137, Öffnungszeiten: mo - fr 9 - 11 Uhr, Tel.: 0234 / 32-25258<br />
el§a (The European Law Students´ Association)<br />
http://www.ruhr-uni-bochum.de/elsa<br />
ELSA-<strong>Bochum</strong> e.V., c/o Ruhr-Universität <strong>Bochum</strong>, Juristische Fakultät, 44780 <strong>Bochum</strong><br />
Svenja Berg, Svenja.Berg@jura.ruhr-uni-bochum.de, Tel.: 0234 / 9731465<br />
Studienberatung<br />
Gebäude GC 6 / 36, Tel.: 0234 / 32-27881<br />
Öffnungszeiten: mo 10 - 12 Uhr, di - do 10 - 14, fr 12 - 14<br />
Tutorienprogramm <strong>Jura</strong><br />
http://www.ruhr-uni-bochum.de/tp-jura<br />
Gebäude GC 5 / 33, Tel.: 0234 / 32-25972, Email: tp-jura@ruhr-uni-bochum.de
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 3 -<br />
Kommentierungen<br />
Geschichte der Rechtsphilosophie<br />
060 001 Prof. Dr. Klaus F. Röhl Do 10.00-12.00, GC 03/49<br />
Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 2 JAG NW<br />
Leistungsnachweis: Grundlagenschein gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG NW durch<br />
Anfertigung einer Hausarbeit<br />
Zielgruppe: ab 1. Semester<br />
Vorkenntnisse: keine spezifischen Vorkenntnisse erforderlich<br />
Literaturhinweise: Lehrbücher und historische Darstellungen der<br />
Rechtsphilosophie gibt es in großer Zahl.<br />
Deutsche Rechtsgeschichte<br />
060 002 Prof. Dr. Bernd Schildt Di 14.00-17.00, HGC 10<br />
Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 2 JAG NW<br />
Leistungsnachweis: Grundlagenschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG NW bei<br />
Bestehen der Abschlussklausur<br />
Zielgruppe: Anfangssemester<br />
Verfassungsgeschichte<br />
060 003 Prof. Dr. Helmut Siekmann Do 12.00-14.00, HGC 50<br />
Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 2 JAG NW<br />
Leistungsnachweis: Grundlagenschein gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG NW<br />
Zielgruppe: 1.-8. Semester<br />
Inhalt: Europäische und deutsche Verfassungsentwicklung seit der<br />
Französischen Revolution bis zur Wiedervereinigung<br />
Deutschlands und der europäischen Integration.<br />
Literaturhinweise: In der Veranstaltung werden Literatur- und<br />
Vorlesungsübersichten verteilt.
- 4 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
Römisches und Europäisches Privatrecht<br />
060 004 Prof. Dr. Christoph Krampe<br />
Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung<br />
Zielgruppe: Anfangssemester<br />
Stilkunde für Juristen<br />
Di 08.00-10.00 Uhr HGC 30<br />
Beginn 16.04.2002<br />
060 005 Prof. Dr. Friedrich E. Schnapp Di 16.00-18.00, GC 7/131<br />
Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung<br />
Leistungsnachweis: Zeugnis bei regelmäßiger Anwesenheit<br />
Zielgruppe: <strong>Jura</strong>studenten aller Semester<br />
Vorkenntnisse: keine<br />
Inhalt: Folgende Themen werden u.a. behandelt:<br />
- Sprache und Kommunikation,<br />
- Juristensprache als Fachsprache,<br />
- Stilregeln,<br />
- Gebrauch von Fremdwörtern,<br />
- Rezepte zur Selbstkontrolle.<br />
Sonstige Angaben: Anmeldung am Lehrstuhl erforderlich<br />
Verwaltungswissenschaft<br />
060 006 Dr. habil. Stefan Machura Di 14.00-16.00, GC 8/131<br />
Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung<br />
Leistungsnachweis: Grundlagenschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG NW bei<br />
Referat und Hausarbeit oder Bestehen der Abschlussklausur<br />
Zielgruppe: Studierende aller Semester<br />
Vorkenntnisse: keine<br />
Inhalt: Die Vorlesung gibt einen Überblick über das Gebiet der
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 5 -<br />
Verwaltungswissenschaft.<br />
Methodik der Fallbearbeitung<br />
060 010<br />
060 011<br />
060 012<br />
Dr. Joachim Groth<br />
Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung<br />
Dem Charakter der Verwaltungswissenschaft entsprechend,<br />
die eine Sozialwissenschaft ist, aber juristische Bezüge<br />
aufweist, werden politikwissenschaftliche, soziologische,<br />
sozialpsychologische, ökonomische und rechtliche Inhalte<br />
vorgestellt. Neuere Reformansätze aus dem Bereich des New<br />
Public Management werden ebenso behandelt wie z.B. die<br />
Problematik politischer Steuerung der Verwaltung. Es wird<br />
danach gefragt, wie Rechtsformen strategisch genutzt werden<br />
und was damit erreicht wird. Weitere Themen sind z.B. die<br />
Leistungskontrolle in der Verwaltung und die Finanzierung<br />
öffentlicher Betriebe, der Einfluss der Mitbestimmung,<br />
Ämterpatronage, Korruption, politische Verflechtungen, das<br />
Bild der Verwaltung in der Öffentlichkeit, politische<br />
Verwaltung (Ministerialbürokratie), und Aspekte eines<br />
internationalen Vergleichs.<br />
(BGB)<br />
(StR)<br />
(ÖR)<br />
Mo 14.00-16.00, HGB 20<br />
Di 14.00-16.00, HGC 40<br />
Mi 14.00-16.00, GC 03/142<br />
Zielgruppe: 2.-4. Semester im Bürgerlichen Recht und im Strafrecht<br />
3.-5. Semester im Öffentlichen Recht<br />
Vorkenntnisse: Grundzüge BGB AT bzw. Strafrecht AT bzw. Staats- und<br />
Verwaltungsrecht<br />
Inhalt: Ziel der Veranstaltung ist das Erlernen einer systematischen<br />
und fallorientierten Arbeitsweise, ausgehend vom Stadium<br />
der Lösungsskizze bis hin zur ausformulierten Arbeit.<br />
In diesem Zusammenhang gilt besonderes Augenmerk dem<br />
Aufbau der für die Prüfung wesentlichen<br />
- Anspruchsgrundlagen im Bürgerlichen Recht<br />
(Unmöglichkeit, Verzug, pVV, besondere Vertragsarten)<br />
- Delikte im Strafrecht (erfolgsqualifizierte Delikte,<br />
Unterlassungs-, Eigentums-, Fahrlässigkeitsdelikte usw.)<br />
- Rechtsmittel im Öffentlichen Recht
- 6 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
(Verfassungsbeschwerde, Normenkontroll-, Anfechtungs-,<br />
Feststellungsklage usw.).<br />
Literaturhinweise: erfolgen in der Lehrveranstaltung mit Ausgabe der<br />
jeweiligen Musterlösung<br />
Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II (Schuldrecht AT)<br />
Mi 08.00-10.00, HZO 20<br />
Do 10.00-12.00, HZO 20<br />
060 020 Prof. Dr. Roland Schwarze<br />
Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1a JAG NW<br />
Leistungsnachweis: 4 Leistungspunkte im Bürgerlichen Recht i.S.v. § 10 Abs. 4<br />
Nr. 4 StudO bei Bestehen der Abschlussklausur<br />
Zielgruppe: 2.-3. Semester<br />
Vorkenntnisse: Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I<br />
Inhalt: Die Veranstaltung vermittelt Anfängern das allgemeine<br />
Schuldrecht des BGB.<br />
Literaturhinweise: erfolgen in der Vorlesung<br />
Sonstige Angaben: Im Anschluss an die Veranstaltung wird eine Hausarbeit<br />
angeboten.<br />
Arbeitsgemeinschaften zur Vorlesung "Grundlehren des<br />
Bürgerlichen Rechts II"<br />
060 021 diverse vgl. bes. Aushang<br />
Vorlesung; Arbeitsgemeinschaft gem. § 8 Abs. 1 Nr. 3 JAG NW<br />
Leistungsnachweis: AG-Schein gem § 8 Abs. 1 Nr. 3 JAG NW bei regelmäßiger<br />
Anwesenheit<br />
Zielgruppe: 1.-2. Semester<br />
Vorkenntnisse: gleichzeitiger Besuch der Vorlesung<br />
Sonstige Angaben: Beginn in der zweiten Vorlesungswoche
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 7 -<br />
Schuldrechtsreform<br />
060 022 Prof. Dr. Rolf Wank Do 16.00-17.00, HZO 40<br />
Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung<br />
Vertiefungsvorlesung Rechtsgeschäftslehre<br />
060 023 Prof. Dr. Christoph Krampe Mi 10.00-12.00, HGC 20<br />
Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung<br />
Familienrecht<br />
060 024 Prof. Dr. Karlheinz Muscheler<br />
Di 10.00-12.00, HZO 30<br />
Mi 11.00-12.00, HZO 40<br />
Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1a JAG NW und Wahlfachgruppenveranstaltung<br />
i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 1 JAG NW<br />
Leistungsnachweis: 3 Leistungspunkte im Bürgerlichen Recht i.S.v. § 10 Abs. 4<br />
Nr. 4 StudO bei Bestehen der Abschlussklausur<br />
Zielgruppe: 4.-5. Semester<br />
Vorkenntnisse: Die ersten drei Bücher des BGB<br />
Inhalt: Gegenstand der Vorlesung sind die Grundlagen des<br />
Familienrechts. In erster Linie wird der Pflichtstoff<br />
vermittelt, wie er sich aus § 5 Abs. 2 Nr. 2 b) der<br />
Studienordnung ergibt.<br />
Literaturhinweise: werden in der ersten Vorlesungsstunde gegeben<br />
vorläufig: Schwab, Familienrecht, 11. Auflage, 2001<br />
Sonstige Angaben: Weitere Informationen und Aktualisierungen können Sie auf<br />
meiner Homepage<br />
http://www.ruhr-uni-bochum.de/ls-muscheler<br />
abrufen.<br />
Einführung in die Rechtsvergleichung<br />
060 025 Prof. Dr. Peter Kindler Mi 18.00-20.00, GC 03/142
- 8 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 8 JAG NW<br />
Vorkenntnisse: BGB I-V<br />
Inhalt: Einführung in die Rechtsvergleichungswissenschaft,<br />
kennzeichnende Merkmale der wichtigsten Rechtskreise.<br />
Literaturhinweise: erfolgen in der Veranstaltung<br />
Internationales Familien- und Erbrecht<br />
060 026 Prof. Dr. Hartmut Linke Mo 15.00-16.00, GC 7/131<br />
Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 8 JAG NW<br />
Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4b JAG NW<br />
Zielgruppe: Studierende mittleren und höheren Semesters<br />
Vorkenntnisse: wünschenswert, aber nicht unabdingbar IPR, Familienrecht,<br />
Erbrecht, ggf. auch Internationales Zivilprozessrecht<br />
Inhalt: Die Vorlesung behandelt das internationale Privatrecht des<br />
Familien- und Erbrechts unter Einschluss der spezifischen<br />
verfahrensrechtlichen Besonderheiten.<br />
Geboten wird ein Überblick mit Vertiefung ausgewählter<br />
Schwerpunkte, an deren Auswahl die Hörer sich beteiligen<br />
können. Die Vorlesung ist eine notwendige Ergänzung zu<br />
den primär vermögensrechtlich orientierten Vorlesungen<br />
zum IPR und IZPR.<br />
Literaturhinweise: Abschnitte "Familienrecht" und "Erbrecht" in den IPR-<br />
Lehrbüchern von<br />
- Kegel/Schurig, 8. Aufl. 2000<br />
- Kropholler, 4. Aufl. 2001<br />
- Siehr, 2001 (anspruchsvoller)<br />
- Heinrich, Internationales Familienrecht, 2. Aufl. 2000<br />
- Andrae, Internationales Familienrecht, 1999<br />
Sonstige Angaben: Der Dozent ist Honorarprofessor und Richter am OLG.
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 9 -<br />
Handelsrecht<br />
060 040 Prof. Dr. Uwe Hüffer<br />
Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1b JAG NW<br />
Zielgruppe: 3.-5. Semester<br />
Vorkenntnisse: Vorlesungen Schuldrecht I und II<br />
Mi 08.00-10.00, HGB 10<br />
Do 10.00-11.00, HGB 10<br />
Inhalt: Die Vorlesung verschafft in ihrem ersten Teil einen<br />
Überblick über den Kaufmann und sein Unternehmen<br />
(Kaufmannseigenschaft; Handelsregister; Firma; Prokura und<br />
Handelsvollmacht).<br />
Im zweiten Teil werden nach einem Überblick über das<br />
vierte Buch des HGB die Besonderheiten der<br />
Handelsgeschäfte im einzelnen vorgestellt.<br />
Gesellschaftsrecht II (Recht der Kapitalgesellschaften) (WFG 3)<br />
060 041 Prof. Dr. Uwe Hüffer Fr 08.00-11.00, HGC 40<br />
Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 3 JAG NW<br />
Zielgruppe: 4.-6. Semester<br />
Vorkenntnisse: Vorlesungen Handelsrecht, Gesellschaftsrecht I<br />
Inhalt: Die Vorlesung verschafft zunächst einen Überblick über die<br />
Gesellschaftsformen. Im Anschluss werden ausführlich zwei<br />
Formen der Kapitalgesellschaften, nämlich<br />
Aktiengesellschaft (AG) und Gesellschaft mit beschränkter<br />
Haftung (GmbH) behandelt. Sodann werden die<br />
Sonderformen der AG und GmbH dargestellt. Abschließend<br />
wird ein Überblick über das Konzernrecht vermittelt.<br />
Vertiefungsvorlesung im internationalen Handels- und<br />
Gesellschaftsrecht<br />
060 042 Prof. Dr. Peter Kindler Mi 08.00-10.00, HGC 20<br />
Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 8 JAG NW<br />
Vorkenntnisse: Grundkenntnisse im Internationalen Privatrecht
- 10 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
Inhalt: Vertiefung der kollisionsrechtlichen Fragestellungen bei<br />
Sachverhalten mit Auslandsberührung. Schwerpunkte: UN-<br />
Kaufrecht, Gesellschaftsrecht<br />
Literaturhinweise: in der Veranstaltung<br />
Sonstige Angaben: Blockveranstaltung, Beginn 8.5.02<br />
Deutsches und Europäisches Kartellrecht (WFG 3)<br />
060 043 Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer Mo 12.00-16.00, 14tgl., HGA 10<br />
Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 3 JAG NW<br />
Zielgruppe: ab 5. Semester<br />
Teilnehmer des Intensivkurses Recht der Wirtschaft<br />
Vorkenntnisse: <strong>Jura</strong>stundenten ab dem 5. Fachsemester;<br />
Veranstaltung eignet sich auch für Ökonomen mit dem<br />
Schwerpunkt Ordnungspolitik/Wettbewerbstheorie.<br />
Inhalt: Behandelt werden in erster Linie das deutsche und<br />
europäische Antibeschränkungsrechts (GWB, Art. 81, 82<br />
EGV) im Systemvergleich. Im zweiten Teil der<br />
Veranstaltung wird außerdem das deutsche Lauterkeitsrecht<br />
(UWG) mit seinen europarechtlichen Bezügen (Art. 28 ff.<br />
EGV) behandelt. Die Vorlesung behandelt überdies<br />
wettbewerbspolitische und wirtschaftstheoretische<br />
Grundlagen im rechtlichen Zusammenhang.<br />
Literaturhinweise: Emmerich, Kartellrecht, 9. Aufl. 2001;<br />
ders., Recht des unlauteren Wettbewerbs, 5. Aufl. 1998;<br />
ders., Fälle zum Wettbewerbsrecht, 4. Aufl. 2000;<br />
Möschel, Recht der Wettbewerbsbeschränkungen, 1983;<br />
Schmidt, Wettbewerbspolitik und Kartellrecht, 5. Aufl. 1999.<br />
Sonstige Angaben: Die Vorlesung findet 14-tägig statt. Sie beginnt am<br />
15.4.2002.
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 11 -<br />
Arbeitsrecht (Grundzüge)<br />
060 044 Prof. Dr. Rolf Wank<br />
Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1c JAG NW<br />
Mi 12.00-13.00, HZO 40<br />
Do 12.00-14.00, HGC 10<br />
Leistungsnachweis: 3 Leistungspunkte im Bürgerlichen Recht i.S.v. § 10 Abs. 4<br />
Nr. 4 StudO bei Bestehen der Abschlussklausur<br />
Zielgruppe: ab 4. Semester<br />
Vorkenntnisse: BGB Schuldrecht<br />
Inhalt: 1. Teil: Grundlagen<br />
§ 1 Die Bedeutung des Arbeitsrechts<br />
§ 2 Die Geschichte des Arbeitsrechts<br />
2. Teil: Individualarbeitsrecht<br />
§ 3 Der Arbeitnehmerbegriff<br />
§ 4 Das Anbahnungsverhältnis<br />
§ 5 Der Abschluss des Arbeitsvertrages<br />
§ 6 Der Inhalt des Arbeitsvertrages<br />
§ 7 Pflichten des Arbeitnehmers<br />
§ 8 Pflichten des Arbeitgebers<br />
§ 9 Arbeitsschutzrecht<br />
§ 10 Leistungsstörungen<br />
§ 11 Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
§ 12 Das Ruhestandsverhältnis<br />
3. Teil: Kollektives Arbeitsrecht<br />
1. Abschnitt: Grundgedanken<br />
2. Abschnitt: Betriebliche Mitbestimmung<br />
§ 13 Grundgedanken<br />
§ 14 Beteiligung in sozialen Angelegenheiten<br />
§ 15 Beteiligung in personellen Angelegenheiten<br />
§ 16 Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten<br />
3. Abschnitt: Unternehmensmitbestimmung<br />
§ 17 Grundgedanken<br />
§ 18 Die Funktionsweise der Mitbestimmung<br />
4. Abschnitt: Tarifvertragsrecht<br />
§ 19 Die Koalitionsfreiheit<br />
§ 20 Abschluss und Inhalt von Tarifverträgen<br />
§ 21 Die Wirkung von Tarifverträgen<br />
5. Abschnitt: Arbeitskampfrecht<br />
§ 22 Die Rechtmäßigkeit von Arbeitskämpfen<br />
§ 23 Arbeitskampfrecht und Einzelarbeitsverhältnis<br />
4. Teil: Arbeitsgerichtsverfahren<br />
§ 24 Organisation, Zuständigkeit, Besonderheiten des Verfahrens<br />
Sonstige Angaben: Für die Vorlesung sind Gesetzestexte zum Arbeitsrecht<br />
erforderlich (ausreichend: dtv-Arbeitsgesetze).
- 12 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
Arbeitsgerichtliches Verfahren<br />
060 045 Prof. Dr. Roland Schwarze<br />
Di 09.00-12.00, GC 03/142<br />
(Blockveranstaltung: nur während<br />
der ersten vier Vorlesungswochen!)<br />
Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 5 JAG NW<br />
Zielgruppe: Studierende mittleren und höheren Semesters<br />
Vorkenntnisse: Vorlesung Arbeitsrecht und Vorlesung Zivilprozessrecht<br />
Inhalt: Die Veransraltung vermittelt Studierenden der<br />
Wahlfachgruppe Kollektives Arbeitsrecht (§ 3 Abs. 3 Nr. 5<br />
JAG) Grundkenntisse des arbeitsgerichtlichen Verfahrens.<br />
Literaturhinweise: erfolgen in der Veranstaltung<br />
Zivilprozessrecht II (Vertiefung mit integrierter Übung):<br />
Erkenntnisverfahren und Zwangsvollstreckung<br />
060 046 Prof. Dr. Klaus Schreiber Di 14.00-17.00, HGB 40<br />
Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 1 JAG NW<br />
Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gem § 8 Abs. 1 Nr. 4b JAG NW<br />
Zielgruppe: 5.-6. Semester<br />
Vorlesung: Strafrecht, Allgemeiner Teil<br />
060 060 Prof. Dr. Rolf Dietrich Herzberg<br />
Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1d JAG NW<br />
Di 08.30-10.00, HZO 30<br />
Mi 10.00-13.00, HZO 10<br />
Leistungsnachweis: 4 Leistungspunkte im Strafrecht i.S.v. § 10 Abs. 4 Nr. 4<br />
StudO bei Bestehen der Abschlussklausur<br />
Zielgruppe: 1.-2. Semester<br />
Vorkenntnisse: Keine<br />
Inhalt: Einleitend werde ich die Methode der Falllösung und die<br />
Aufgaben des Strafrechts behandeln. Das Kernstück der<br />
Veranstaltung bildet die Erörterung der Straftat in ihren<br />
allgemeinen und besonderen (Unterlassen, Versuch,<br />
Fahrlässigkeit, Teilnahme) Erscheinungsformen. Eingehend
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 13 -<br />
behandelt werden im Einzelnen der Tatbestand, die<br />
Rechtswidrigkeit und die Schuld, insbesondere die Vorsatzund<br />
Irrtumslehre (vgl. "Übersicht zur Vorlesung Strafrecht -<br />
Allgemeiner Teil" von Herzberg/Hardtung u.a. - wird in der<br />
Vorlesung verteilt).<br />
Literaturhinweise: Wessels/Beulke, Strafrecht, Allgemeiner Teil, 31. Aufl. 2001<br />
Sonstige Angaben: Gegen Ende der Vorlesung wird eine Abschlussklausur<br />
geschrieben. Näheres dazu in der Vorlesung selbst.<br />
Arbeitsgemeinschaften zur Vorlesung "Strafrecht, Allgemeiner<br />
Teil"<br />
060 061 diverse vgl. bes. Aushang<br />
Vorlesung; Arbeitsgemeinschaft gem. § 8 Abs. 1 Nr. 3 JAG NW<br />
Leistungsnachweis: AG-Schein gem § 8 Abs. 1 Nr. 3 JAG NW bei regelmäßiger<br />
Anwesenheit<br />
Zielgruppe: ab 1. Semester<br />
Vorkenntnisse: gleichzeitiger Besuch der Vorlesung<br />
Sonstige Angaben: Beginn in der zweiten Vorlesungswoche<br />
Steuerstrafrecht<br />
060 062 PD Dr. Jürgen Weidemann Mi 15.00-17.00, HGC 30<br />
Vorlesung<br />
Inhalt: Die Vorlesung behandelt zunächst das materielle Steuerstrafund<br />
-ordnungswidrigkeitenrecht, wie es in den §§ 369ff AO<br />
geregelt ist, daneben auch den allgemeinen Teil des<br />
Strafrechts, soweit sich hier aus dem Steuerstrafrecht<br />
Besonderheiten ergeben. Sodann legt sie einen Schwerpunkt<br />
auf die Darstellung des Verfahrensgang.<br />
Gleichgültig, auf welcher "Seite" Sie tätig werden, ob als<br />
Fahnder, Ankläger oder Verteidiger: der Erfolg Ihres<br />
Einsatzes hängt davon, dass Sie formelles und materielles<br />
Recht gleichsam "synthetisch" verinnerlicht haben. Die<br />
Vorlesung will sich deshalb nicht auf die ex-post-
- 14 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
Betrachtung abgeschlossener Fälle beschränken, sondern den<br />
Blick für die dynamische Entwicklung des Verfahrens und<br />
für dessen taktische Gestaltung aus der Sicht ex ante<br />
schärfen.<br />
Vertiefungsvorlesung im Strafprozessrecht mit integrierter<br />
Übung<br />
060 063 Prof. Dr. Bernsmann Do 14.00-17.00, HGC 10<br />
Vorlesung<br />
Querverbindungen zwischen Straf- und Strafverfahrensrecht,<br />
dargestellt anhand der neueren höchstrichterlichen<br />
Rechtsprechung<br />
060 064 StA Dr. Johannes Hellebrand Di 14.00-16.00, GC 03/142<br />
Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung<br />
Zielgruppe: Teilnehmer der Strafrechtsübung und Studenten kurz vor<br />
oder bereits im Prüfungsverfahren<br />
Vorkenntnisse: StPO und StGB AT/BT<br />
Literaturhinweise: in der Veranstaltung<br />
Theorie und Praxis der Strafverteidigung: Die<br />
Hauptverhandlung<br />
060 065 Dr. Ralf Neuhaus Mo 14.00 s.t.-15.30, GC 03/142<br />
Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung<br />
Zielgruppe: ab 4. Semester<br />
Vorkenntnisse: Die vorherige Teilnahme an der allgemeinen StPO-<br />
Vorlesung und/oder den ersten drei "Bausteinen" der<br />
Vorlesung ist nicht (Verstehens-)Voraussetzung.<br />
"Quereinstieg" ist also möglich.<br />
Inhalt: Die strafprozessuale Hauptverhandlung:<br />
Amtsaufklärungspflicht,
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 15 -<br />
Beweisantragsrecht,Hinweispflichten, Erklärungsrechte,<br />
Plädoyer;<br />
bes. Verfahrensarten: Jugend- und Verkehrsstrafverfahren,<br />
Betäubungsmittelsachen, Steuerstrafverfahren,<br />
Schwurgericht<br />
Literaturhinweise: Hinweise erfolgen in den jeweiligen Veranstaltungen<br />
Aktuelles Strafprozessrecht für Examenskandidaten<br />
Mo, 08.07.2002; 09.00 c.t.-13. 00 Uhr,<br />
GC 03/142<br />
060 066 Dr. Ralf Neuhaus<br />
Vorlesung; Repetitorium für fortgeschrittene Studenten<br />
Zielgruppe: Studierende mittleren und höheren Semesters<br />
Inhalt: Die nur einmal im Semester stattfindende Veranstaltung<br />
richtet sich an fortgeschrittene Studenten, insbesondere<br />
Examenskandidaten, und stellt die wichtigsten<br />
Entscheidungen und Aufsätze der vergangenen ca. 2 Jahre<br />
vor.<br />
Kriminologie III<br />
060 067 Prof. Dr. Thomas Feltes M.A. Mi 8.00-10.00, GC 04/414<br />
Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 2 JAG NW und<br />
Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 2 JAG NW<br />
Leistungsnachweis: 2 Leistungspunkte im Strafrecht i.S.v. § 10 Abs. 4 Nr. 4<br />
StudO bei Bestehen der Abschlussklausur<br />
Grundlagenschein gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG NW bei<br />
Bestehen der Abschlussklausur<br />
Zielgruppe: <strong>Jura</strong>studenten aller Semester<br />
Hörer/Hörerinnen aller Fakultäten<br />
Vorkenntnisse: Besuch der Vorlesungen Kriminologie I und II sind<br />
empfehlenswert, aber nicht Bedingung.<br />
Inhalt: Die Vorlesung soll Anknüpfungs- und Vernetzungspunkte<br />
zwischen der Kriminologie (oder besser: kriminologischen<br />
Forschungsergebnissen) und dem Strafverfahren sowie der
- 16 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
Kriminalpolitik aufzeigen, die Möglichkeiten zu benennen,<br />
wo und wie sich die Kriminologie in diesen Bereichen<br />
„nützlich“ machen kann und an praktischen Beispielen<br />
zeigen, ob und ggf. wie kriminologische Erkenntnisse in<br />
diesen beiden Bereichen umgesetzt werden (oder nicht).<br />
Dabei liegt das Schwergewicht weniger in der Beschäftigung<br />
mit den theoretischen Möglichkeiten, auch wenn diese zu<br />
Beginn der Vorlesung thematisiert werden; vielmehr sollen<br />
möglichst aktuelle Beispiele, wo kriminologische<br />
Erkenntnisse im Strafverfahren oder in der Kriminalpolitik<br />
von Nutzen sind oder sein könnten, vorgestellt und diskutiert<br />
werden.<br />
Literaturhinweise: Werden ab Semesterbeginn auf meiner Homepage bereit<br />
gestellt.<br />
Jugendstrafrecht<br />
http://www.thomasfeltes.de<br />
060 068 Prof. Dr. Thomas Feltes M.A. Do 08.00-10.00, GC 04/414<br />
Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 2 JAG NW<br />
Zielgruppe: ab 3. Semester<br />
Hörer/Hörerinnen aller Fakultäten<br />
Vorkenntnisse: Möglichst Besuch der Kriminologie I-Vorlesung<br />
Literaturhinweise: Werden ab Semesterbeginn auf meiner Homepage bereit<br />
gestellt.<br />
Wirtschaftsstrafrecht<br />
http://www.thomasfeltes.de<br />
060 069 Dr. Ralf Neuhaus Mo, 16.00 s.t.-17.30; GC 03/142<br />
Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung<br />
Zielgruppe: Teilnehmer Intensivkurs "Rechts der Wirtschaft"<br />
(obligatorisch), TN Weiterbildender Studiengang<br />
"Wirtschafts- und Steuerrecht" (fakultativ)<br />
Inhalt: Subventions-, Kredit- und Kapitalanlagebetrug,
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 17 -<br />
Insolvenzstrafrecht, Vorenthalten von Arbeitsentgelt, GmbH-<br />
Strafrecht, Computerkriminalität incl. EDV-<br />
Beweissicherung, OWiG, Produkt- und Markenpiraterie,<br />
Literaturhinweise: Hinweise erfolgen in der jeweiligen Veranstaltung.<br />
Staatsorganisationsrecht<br />
060 080 Prof. Dr. Joachim Wolf<br />
Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1e JAG NW<br />
Mo 10.00-12.00, HGC 10<br />
Fr 10.00-12.00 HGC 10<br />
Leistungsnachweis: 4 Leistungspunkte im Öffentlichen Recht i.S.v. § 10 Abs. 4<br />
Nr. 4 StudO bei Bestehen der Abschlussklausur<br />
Zielgruppe: 1.-2. Semester<br />
Vorkenntnisse: keine<br />
Inhalt: Die Vorlesung behandelt Zusammensetzung und<br />
Zusammenwirken der Staatsorgane. Besonderes Gewicht<br />
wird dabei auf das Gesetzgebungsverfahren gelegt. Ein<br />
weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung sind die<br />
grundlegenden Prinzipien des Grundgesetzes.<br />
Literaturhinweise: werden in der Veranstaltung bekanntgegeben<br />
Arbeitsgemeinschaften zur Vorlesung "Staatsrecht:<br />
Staatsorganisationsrecht"<br />
060 081 diverse vgl. bes. Aushang<br />
Vorlesung; Arbeitsgemeinschaft gem. § 8 Abs. 1 Nr. 3 JAG NW<br />
Leistungsnachweis: AG-Schein gem § 8 Abs. 1 Nr. 3 JAG NW bei regelmäßiger<br />
Anwesenheit<br />
Zielgruppe: ab 1. Semester<br />
Vorkenntnisse: gleichzeitiger Besuch der Vorlesung<br />
Sonstige Angaben: Beginn in der zweiten Vorlesungswoche
- 18 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
Allgemeines Verwaltungsrecht I<br />
060 082 Dr. Christoph Brüning<br />
Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1f JAG NW<br />
Mo 08.00-10.00, HZO 40<br />
Do 08.00-10.00, HZO 40<br />
Leistungsnachweis: 4 Leistungspunkte im Öffentlichen Recht i.S.v. § 10 Abs. 4<br />
Nr. 4 StudO<br />
Zielgruppe: ab 3. Semester<br />
Arbeitsgemeinschaften zur Vorlesung "Allgemeines<br />
Verwaltungsrecht I"<br />
060 083 diverse vgl. bes. Aushang<br />
Vorlesung; Arbeitsgemeinschaft gem. § 8 Abs. 1 Nr. 3 JAG NW<br />
Leistungsnachweis: AG-Schein gem § 8 Abs. 1 Nr. 3 JAG NW bei regelmäßiger<br />
Anwesenheit<br />
Zielgruppe: ab 4. Semester<br />
Vorkenntnisse: gleichzeitiger Besuch der Vorlesung<br />
Sonstige Angaben: Beginn in der zweiten Vorlesungswoche<br />
Verwaltungsprozessrecht<br />
060 084 Dr. Volker Wahrendorf Mo 10.00-12.00, HZO 40<br />
Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1g JAG NW<br />
Zielgruppe: ab 3. Semester<br />
Beamtenrecht<br />
060 085 Prof. Dr. Friedrich E. Schnapp Mo 14.00-16.00, GC 03/49<br />
Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 6 JAG NW<br />
Zielgruppe: ab 5. Semester<br />
Vorkenntnisse: Staats- und Verwaltungsrecht<br />
Inhalt: Verfassungsrechtliche Grundlagen des Beamtenrechts;
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 19 -<br />
Wirtschaftsverwaltungsrecht<br />
Begründung, Veränderung und Beendigung des<br />
Beamtenverhältnisses; Rechte und Pflichten des Beamten;<br />
Grundzüge des Personalvertretungsrechts<br />
060 086 Prof. Dr. Martin Burgi Do 10.00-13.00, GC 04/414<br />
Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 6 JAG NW<br />
Zielgruppe: ab 4. Semester<br />
Vorkenntnisse: Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Europarecht I<br />
Inhalt: Das Wirtschaftsverwaltungsrecht (treffender wäre:<br />
"Öffentliches Wirtschaftsrecht") ist ein dynamisches<br />
Rechtsgebiet mit zahlreichen Bezügen zu anderen Materien<br />
(Staatsrecht, Europarecht, Allgemeines Verwaltungsrecht,<br />
Wirtschaftsprivatrecht). In der Praxis der Rechtsanwälte im<br />
Öffentlichen Recht, der Kammern, Verbände, Behörden und<br />
Gerichte spielt es eine überragende Rolle. Jeder, der in<br />
Deutschland gewerblich tätig werden will, sei es als<br />
Einzelunternehmer, sei es als Entscheidungsträger in einem<br />
größeren Unternehmen, ist mit den zahlreichen staatlichen<br />
Einwirkungen auf das Wirtschaftsleben konfrontiert. Der<br />
Bogen spannt sich vom Gewerbe-, Handwerks- und<br />
Gaststättenrecht, über das Telekommunikations-, Energieund<br />
Postrecht bis hin zum Subventionsrecht. Der Bedarf an<br />
entsprechend vorgebildeten Personen ist gewaltig. Der<br />
Besuch der Veranstaltung empfiehlt sich daher nicht nur für<br />
Studierende, die an diesem Teilgebiet des Öffentlichen<br />
Rechts interessiert sind, sondern auch für Studierende, die<br />
anhand einer besonders repräsentativen Materie eher<br />
allgemeinere Fragestellungen aus dem Pflichtfachbereich<br />
vertiefen wollen.<br />
Sonstige Angaben: Hinweis für die Teilnehmer des Aufbaustudiengangs<br />
"Wirtschaft und Steuern":<br />
Der Erwerb eines Leistungsnachweises erfolgt im Rahmen<br />
eines in die Veranstaltung integrierten Moot-Courts.
- 20 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
Berg- und Energierecht<br />
060 087<br />
Prof. Dr. Uwe Hüffer<br />
Prof. Dr. Martin Burgi<br />
Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung<br />
Zielgruppe: ab 5. Semester<br />
Vorkenntnisse: Verwaltungsrecht I und II<br />
Do 08.00-10.00, NA 02/069<br />
Inhalt: Nähere Informationen zum Inhalt der Veranstaltung und zum<br />
Zertifikatskurs "Energiewirtschaft und Bergbau", in den<br />
diese Vorlesgung integriert ist, sind in einer beim Institut für<br />
Berg- und Energierecht sowie am Lehrstuhl Prof. Dr. Burgi<br />
(GC 8/155) erhältlichen Informationsbroschüre zu<br />
entnehmen sowie unter http://www.ruhr-uni-bochum.de/ibe<br />
zu finden.<br />
Literaturhinweise: <strong>Bochum</strong>er Beiträge zum Berg- und Energierecht; weitere<br />
Hinweise werden in der Veranstaltung gegeben<br />
Grundzüge des Sozialrechts<br />
060 088 Prof. Dr. Friedrich E. Schnapp Di 10.00-12.00, GC 03/49<br />
Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 7 JAG NW<br />
Unternehmensteuerrecht mit integrierter Übung (WFG 4)<br />
Di 12.00-14.00, HGC 40<br />
Fr 11.00-13.00, HGC40<br />
060 089 Prof. Dr. Roman Seer<br />
Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 4 JAG NW<br />
Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gem § 8 Abs. 1 Nr. 4b JAG NW<br />
Zielgruppe: ab 4. Semester<br />
Vorkenntnisse: Besuch der Vorlesung "Allgemeines Steuerrecht" und<br />
"Einkommensteuerrecht" im Wintersemester.<br />
Literaturhinweise: Tipke/Lang 17. Aufl. 2002
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 21 -<br />
Verbrauch- und Verkehrsteuerrecht<br />
060 090 Prof. Dr. Roman Seer Fr 13.00-15.00; HGC 40<br />
Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 4 JAG NW<br />
Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gem § 8 Abs. 1 Nr. 4b JAG NW<br />
Zielgruppe: ab 4. Semester<br />
Literaturhinweise: Tipke/Lang 17. Aufl., 2002;<br />
Jakob, Wolgang Umsatzsteuer 2. Aufl.<br />
Arbeitsgemeinschaft im Steuerrecht<br />
060 091<br />
Wiss. Mitarbeiterin Ahrens /<br />
Haken<br />
Vorlesung; Arbeitsgemeinschaft<br />
s. besonderer Aushang<br />
Leistungsnachweis: AG-Schein gem § 8 Abs. 1 Nr. 3 JAG NW bei regelmäßiger<br />
Anwesenheit<br />
Zielgruppe: ab 4. Semester<br />
Internationales Steuerrecht II<br />
060 092 Dr. Heinz-Klaus Kroppen Di 16.00-18.00/19.00, HGC 20<br />
Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung<br />
Leistungsnachweis: Teil des Intensivkurses für Steuerrecht bei regelmäßiger<br />
Anwesenheit<br />
Zielgruppe: 4.-6. Semester<br />
Vorkenntnisse: Einführung in das Internationale Steuerrecht<br />
Inhalt: Die Vorlesung baut auf der Vorlesung "Einführung in das<br />
Internationale Steuerrecht" auf. Die dort erlangten<br />
Kenntnisse werden ergänzt und vertieft. Als Schwerpunkt der<br />
Vorlesung wird das Recht der<br />
Doppelbesteuerungsabkommen anhand von Fallbeispielen<br />
ausführlich dargestellt. Zudem geht die Vorlesung auf die<br />
steuerrechtlichen Probleme internationaler Konzerne ein. In<br />
diesem Zusammenhang werden die Grundbegriffe und –<br />
prinzipien von Gewinnausschüttungen,
- 22 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
Gesellschafterfremdfinanzierung, Verrechnungspreise und<br />
Umsrukturierungen erläutert.<br />
Literaturhinweise: Saß, Gert, Grundzüge des Internationalen Steuerrechts;<br />
Bilanz- und Bilanzsteuerrecht<br />
Schaumburg, Harald, Internationales Steuerrecht<br />
060 093 Dr. Klaus-Dieter Drüen Mi 13.00-15.00, HGC 50<br />
Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 4 JAG NW<br />
Leistungsnachweis: Teil des Intensivkurses für Steuerrecht<br />
Zielgruppe: ab 4. Semester<br />
Vorkenntnisse: Kenntnisse des Allgemeinen sowie des Besonderen<br />
Steuerrechts (insbesondere Einkommensteuerrecht)<br />
Inhalt: Grundzüge des Handels- sowie des Steuerbilanzrechts<br />
Literaturhinweise: Tipke/Lang, 17. Aufl., 2002<br />
Staatskirchenrecht<br />
Weber-Grellet, Steuerbilanzrecht;<br />
Wöhe, Günter, Die Handels- und Steuerbilanz 4. Aufl.<br />
060 094 RA Dr. Burkhard Kämper Do 08.30-10.00, GC 5/131<br />
Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung<br />
Zielgruppe: Studierende der Rechtswissenschaften und der<br />
evangelischen/katholischen Theologie ab dem 3. Semester<br />
Vorkenntnisse: Grundrechtliche Vorkenntnisse sind hilfreich, werden aber<br />
nicht vorausgesetzt.<br />
Inhalt: Vorlesungsgliederung:<br />
§ 1 : Einführung<br />
§ 2 : Grundmodelle des Staat-Kirche-Verhältnisses<br />
§ 3 : Das Staat-Kirche-Verhältnis in der Bundesrepublik<br />
Deutschland<br />
§ 4 : Grundrechtliche Religionsfreiheit und kirchliches
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 23 -<br />
Europarecht II (WFG 9)<br />
Selbstbestimmungsrecht<br />
§ 5 : Einzelfelder des Verhältnisses von Staat und Kirche<br />
§ 6 : Europäische Dimension des Staatskirchenrechts<br />
Vornehmlich anhand von Fällen wird das gegenwärtige<br />
Staat-Kirche-Verhältnis in der Bundesrepublik Deutschland<br />
dargestellt.<br />
060 095 Prof. Dr. Adelheid Puttler Di 14.00-16.00, HGA 10<br />
Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 9 JAG NW<br />
Leistungsnachweis: 2 Leistungspunkte im Öffentlichen Recht i.S.v. § 10 Abs. 4<br />
Nr. 4 StudO bei Bestehen der Abschlussklausur<br />
Zielgruppe: ab 3. Semester<br />
Vorkenntnisse: Besuch der Vorlesung Europarecht I<br />
Inhalt: Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf dem<br />
materiellen EG-Recht. Behandelt werden die Grundfreiheiten<br />
sowie ausgewählte Politikbereiche der EG, insbesondere<br />
Wettbewerbspolitik, Gemeinsame Handelspolitik,<br />
Kohäsionspolitik und Wirtschafts- und Währungspolitk<br />
Literaturhinweise: Normtexte: Beck-dtv, Europarecht, 17. Aufl. 2001 oder<br />
Völkerrecht II (WFG 9)<br />
Sartorius II, Internationale Verträge - Europarecht<br />
Lehrbücher: M. Herdegen, Europarecht, 3. Aufl. 2001<br />
R. Streinz, Europarecht, 5. Aufl. 2001<br />
060 096 Prof. Dr. Adelheid Puttler Mi 10.00-12.00, GC 03/49<br />
Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 9 JAG NW<br />
Leistungsnachweis: 2 Leistungspunkte im Öffentlichen Recht i.S.v. § 10 Abs. 4<br />
Nr. 4 StudO bei Bestehen der Abschlussklausur<br />
Zielgruppe: ab 4. Semester<br />
Vorkenntnisse: Besuch der Vorlesung Völkerrecht I
- 24 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
Inhalt: Die Vorlesung "Völkerrecht II" baut auf "Völkerrecht I" vom<br />
vergangenen Wintersemester auf. Der Schwerpunkt liegt auf<br />
dem Individualschutz im Völkerrecht und dem Verfahren zu<br />
seiner Sicherung, dem Völkerstrafrecht und den<br />
internationalen Wirtschaftsbeziehungen.<br />
Literaturhinweise: Normtexte: Beck-dtv, Völkerrechtliche Verträge, 8. Auflage<br />
1999 oder Sartorius II, Internationale Verträge - Europarecht<br />
Lehrbücher: K. Doehring, Völkerrecht, 1999<br />
M. Herdegen, Völkerrecht, 2000<br />
Rechtsphilosophisches Seminar<br />
K. Ipsen (Hrsg.), Völkerrecht, 4. Aufl. 1999<br />
060 100 Prof. Dr. Klaus F. Röhl Di 16.00-19.00, GC 8/131<br />
Seminar; Ergänzungsveranstaltung<br />
Leistungsnachweis: Grundlagenschein gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG NW bei<br />
Übernahme eines Referats<br />
Inhalt: Es sind folgende Themen zu bearbeiten:<br />
Di. 16.4.: Einführung in das Projekt "Recht anschaulich" (Röhl/Ulbrich)<br />
Di. 23.4.: Abstraktion und Allgemeinheit des Gesetzes<br />
Di. 30.4.: Grundbegriffe der Semiotik: Intension und Extension<br />
Di. 7.5.: Inhaltsreferat zu Walter Pollack, Perspektive und Symbol in<br />
Philosophie und Rechtswissenschaft (1912)<br />
Di. 14.5.: "Visual Literacy"<br />
Di. 21.5.: Was halten Studenten von "<strong>Jura</strong>-Comics?"<br />
Di. 28.5.: Logische Bilder als Instrument der juristischen Methode<br />
Di. 4.6.: Logische Bilder als Lernhilfe im juristischen Studium<br />
Di. 18.6.: Internet Auftritte juristischer Lehrstühle<br />
Di. 25.6.: Audiovisuelles Lehrmaterial für Juristen. Was gibt es? Wie sieht<br />
es aus?<br />
Di. 2.7.: Inhaltsreferat zu Colette Brunschwig, Visualisierung von<br />
Rechtsnormen, 2001<br />
Di. 9.7.: Wie macht das Fernsehen Recht anschaulich?<br />
Di. 16.7.: Zusammenfassung und Abschlussdiskussion<br />
Sonstige Angaben: Persönliche Anmeldung bei mir erbeten. Sie erhalten für Ihr<br />
Referat Literaturhinweise und Hilfe. Einige Themen eignen<br />
sich für Teamarbeit.<br />
Es kann ein Leistungsnachweis nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG<br />
erworben werden.
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 25 -<br />
Proseminar im Römischen Recht (Digestenexegese)<br />
060 101 Prof. Dr. Christoph Krampe Di 16.00-18.00, GC 5/131<br />
Seminar<br />
Sonstige Angaben: Interessenten werden gebeten, sich am Lehrstuhl in eine<br />
Liste einzutragen !<br />
Seminar zur mittelalterlichen und frühneuzeitlichen<br />
Verfassungsgeschichte<br />
060 102 Prof. Dr. Bernd Schildt Mi 18.00-20.00, GC 7/131<br />
Seminar; Ergänzungsveranstaltung<br />
Leistungsnachweis: Seminarschein gem. § 4 Abs. 3 PromO Referat und<br />
schriftliche Ausarbeitung<br />
Zielgruppe: ab 2. Semester<br />
Vorkenntnisse: Teilnahme an einer Vorlesung zur Rechts-. Verfassungsoder<br />
Privatrechtsgeschichte<br />
Oberseminar zur Geschichte des Kameralprozesses<br />
060 103 Prof. Dr. Bernd Schildt n.V.<br />
Seminar; Ergänzungsveranstaltung<br />
Seminar Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte<br />
02.07.+09.07.02, GC 6/131<br />
13.07.+14.07.02 Blockveranstaltung<br />
in Mülheim<br />
060 104 Prof. Dr. Karlheinz Muscheler<br />
Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 1 JAG NW<br />
Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gem. § 8 Abs. 1 N. 4b JAG NW<br />
oder Seminarschein i.S.v. § 4 Abs. 3 PromO bei Übernahme<br />
eines Referats<br />
Zielgruppe: ab 4. Semester
- 26 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
Vorkenntnisse: Grundwissen im Bürgerlichen Recht<br />
Inhalt: Aktuelle Entwicklungen im Familien- und Erbrecht.<br />
Zivilrechtliches Seminar<br />
060 105 Prof. Dr. Christoph Krampe Mo 16.00-18.00, GC 5/131<br />
Seminar; Ergänzungsveranstaltung<br />
Inhalt: Thema: Allgemeines Persönlichkeitsrecht<br />
Sonstige Angaben: Interessenten werden gebeten, sich am Lehrstuhl in eine<br />
Liste einzutragen!<br />
Seminar zum Internationalen Privatrecht<br />
060 106 Prof. Dr. Peter Kindler Di 18.00- 20.00, GC 8/39<br />
Seminar<br />
Leistungsnachweis: Seminarschein gem. § 4 Abs. 3 PromO<br />
Zielgruppe: 4.-6. Semester<br />
Leistungsnachweis im Rahmen des Intensivkurs "Recht der<br />
Wirtschaft"<br />
Vorkenntnisse: Teilnehmer sollten die Vorlesungen IPR,<br />
Vertiefungsvorlesung im IPR, Wertpapierrecht und Bankund<br />
Kapitalmarktrecht bereits gehört haben.<br />
Sonstige Angaben: Anmeldungen und Themenliste sind bei Frau Pahlke,<br />
Zimmer 152, erhältlich.<br />
Beginn: 23.4.02<br />
Seminar im Arbeitsrecht<br />
060 107 Prof. Dr. Roland Schwarze Di 18.00-20.00, GC 5/131<br />
Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 5 JAG NW<br />
Sonstige Angaben: vgl. besonderen Aushang
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 27 -<br />
Seminar im Zivilprozessrecht<br />
060 108 Prof. Dr. Klaus Schreiber Mi 18.00-20.00, GC 6/131<br />
Seminar; Ergänzungsveranstaltung<br />
Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gem § 8 Abs. 1 Nr. 4b JAG NW<br />
Seminar im Straf- und Strafprozeßrecht<br />
060 109 Prof. Dr. Ulrich Berz Mo 16.00-19.00, GC 5/ 37<br />
Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 2 JAG NW<br />
Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gem § 8 Abs. 1 Nr. 4b JAG NW<br />
Referat und schriftliche Ausarbeitung<br />
Zielgruppe: ab 3. Semester<br />
Vorkenntnisse: Strafrecht AT und BT, Vorkenntnisse StPO wünschenswert<br />
Inhalt: Aktuelle und examensrelevante Themen aus dem Bereich<br />
Strafrecht (Schwerpunkt) und Strafprozßrecht<br />
Literaturhinweise: Hilfestellung und Anleitung wird in der Vorbesprechung<br />
gegeben<br />
Sonstige Angaben: Einzelheiten werden in der Vorbesprechung mitgeteilt<br />
Seminar: Examenswichtige Probleme des Strafverfahrensrechtes<br />
Blockveranstaltung v. 21.-23.06.2002,<br />
Jugendburg Gemen<br />
060 110 Prof. Dr. Rolf Dietrich Herzberg<br />
Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 2 JAG NW<br />
Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gem § 8 Abs. 1 Nr. 4b JAG NW bei<br />
Übernahme eines Referats<br />
Zielgruppe: 5.-6. Semester<br />
Inhalt: Die Themen sind bereits bei der Vorbesprechung am<br />
05.02.2002 vergeben worden.<br />
Literaturhinweise: Die Studierenden werden betreut und erhalten in diesem<br />
Rahmen entsprechende Informationen.
- 28 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
Seminar im Staats- und Verwaltungsrecht<br />
060 111 Prof. Dr. Helmut Siekmann Fr 12.00-14.00, GC 8/131<br />
Seminar<br />
Inhalt:<br />
19.04.: Vorbesprechung<br />
26.04.: Demonstrationsfreiheit und Schutz der Persönlichkeitsrechte<br />
03.05.: "Genetischer Fingerabdruck" und informationelle Selbstbestimmung<br />
10.05.: Der Zugriff des Arbeitgebers auf den Email- und Internetverkehr des<br />
Arbeitnehmers<br />
17.05.: Schächtverbot und Religionsfreiheit<br />
31.05.: Kopftuchverbot für Lehrerinnen<br />
07.06.: Tierschutzrecht und Wissenschaftsfreiheit<br />
14.06.: Grundrechtsschutz für kommerzielle Werbung<br />
21.06.: Altersgrenzen und Berufsfreiheit<br />
28.06.: Währungsumstellungen und Eigentumsgarantie<br />
05.07.: Grundrechtliche Grenzen für die polizei- und ordnungsrechtliche<br />
Zustandshaftung<br />
12.07.: Tatsächliche Beachtung von Richtervorbehalten<br />
19.07.: Grundrechtsschutz gegen Maßnahmen der Europäischen<br />
Gemeinschaften<br />
Sonstige Angaben: Anmeldung und Themenübernahme in meinem Sekretariat,<br />
Raum GC 8/031<br />
Seminar: Rechtsfragen am Beginn und am Ende des Lebens<br />
Blockveranstaltung, Jugendburg<br />
Gemen<br />
060 112 Prof. Dr. Martin Burgi<br />
Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 6 und 9 JAG NW<br />
Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gem. § 8 Abs. 1 N. 4b JAG NW<br />
oder Seminarschein i.S.v. § 4 Abs. 3 PromO bei Übernahme<br />
eines Referats<br />
Zielgruppe: ab 4. Semester<br />
Vorkenntnisse: Vorlesungen Staatsrecht I und Staatsrecht II<br />
Inhalt: Folgende Themen werden bearbeitet:<br />
1. Präimplantationsdiagnostik im Rahmen von Embryonenschutzgesetz und<br />
Verfassung (WFG 6);<br />
2. Therapeutisches Klonen: Eingriff in Leben und Menschenwürde oder<br />
Beitrag zur Volksgesundheit? (WFG 6);<br />
3. Anonyme Geburt und "Babyklappen" (WFG 6);<br />
4. "Kind als Schaden": Zivilrechtsprechung und Grundrechtsschutz (WFG<br />
6);<br />
5. Patentierbarkeit menschlichen Lebens nach der EG-Biopatentrichtlinie
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 29 -<br />
(WFG 9);<br />
6. Sterbehilfe und Grundrechtsentwicklung in Europa (WFG 6 oder 9);<br />
7. Sterbehilfe im Schnittfeld von Glaubensfreiheit bzw. elterlichem<br />
Erziehungsrecht (WFG 6);<br />
8. Grundfragen des Transplantationsgesetzes; Hirntodbegriff und Verbot der<br />
Lebendspende (WFG 6);<br />
9. Verteilungskriterien und Verfahren bei der postmortalen Organentnahme<br />
(WFG 6);<br />
10. Deregulierung im Bestattungsrecht? Grundrechtsschutz und<br />
gemeindliche Satzungskompetenz (WFG 6)<br />
Sonstige Angaben: Sämtliche Referate sind bereits vergeben.<br />
Seminar im Sozialversicherungsrecht<br />
Blockveranstaltung, vgl. besonderer<br />
Aushang<br />
060 113 Prof. Dr. Friedrich E. Schnapp<br />
Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 7 JAG NW<br />
Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gem § 8 Abs. 1 Nr. 4b JAG NW<br />
Referat und schriftliche Ausarbeitung<br />
Zielgruppe: ab 5. Semester<br />
Vorkenntnisse: Grundzüge des Sozialrechts und des<br />
Staatsorganisationsrechts<br />
Inhalt: Aktuelle Fragen der Kassenorganisation und der<br />
Staatsaufsicht (Themenliste siehe Aushang am Lehrstuhl)<br />
Sonstige Angaben: Anmeldung am Lehrstuhl erforderlich<br />
Seminar im Steuerrecht<br />
060 114 Prof. Dr. Roman Seer<br />
Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 4 JAG NW<br />
Leistungsnachweis: Seminarschein<br />
Zielgruppe: ab 4. Semester<br />
Blockveranstaltung v. 22.04.-<br />
26.04.2002<br />
<strong>Bochum</strong>er Steuerseminar für Doktoranden und Praktiker<br />
Fr 15.00-18.00; DAI Unitec Center; s.<br />
besonderer Aushang<br />
060 115
- 30 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
Seminar; Ergänzungsveranstaltung<br />
Inhalt: Aktuelle, praxisrelevante Probleme des Steuerrechts<br />
(Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis).<br />
Seminar im Berg- und Energierecht<br />
060 116 PD Dr. Joh.-Christian Pielow<br />
Blockveranstaltung im Juli ´02 (vgl.<br />
bes. Aushang)<br />
Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung § 3 Abs. 3 Nrn. 6 und 9 JAG NW<br />
Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gem. § 8 Abs. 1 N. 4b JAG NW<br />
oder Seminarschein i.S.v. § 4 Abs. 3 PromO bei Übernahme<br />
eines Referats<br />
Zielgruppe: Studierende mittleren und höheren Semesters<br />
Vorkenntnisse: Staats- und Verwaltungsrecht; Grundkenntnisse im<br />
Europarecht; Interesse für wettbewerbsrechtliche<br />
Zusammenhänge<br />
Inhalt: Schwerpunktthema des Seminars: "Versorgungssicherheit<br />
und Planung in der Energiewirtschaft“<br />
Themenliste:<br />
1. Völkerrechtliche Instrumente zur<br />
Gewährleistung von Energieversorgungssicherheit (WFG 9)<br />
2. Die Sicherung der Primärenergieversorgung in der Europäischen Union<br />
(WFG 6, 9)<br />
3. Sicherung der Versorgung mit Pimärenergien nach deutschem Recht<br />
(WFG 6)<br />
4. Finanzhilfen für die Steinkohle und für „erneuerbare“ Energieträger als<br />
Problem des Europa- und des Verfassungsrechts (WFG 6, 9)<br />
5. Die Planung von Energieversorgungsanlagen nach § 11a EnWG n.F.<br />
(WFG 6)<br />
6. Energiepolitische Gestaltungsspielräume der Länder bei der Zulassung<br />
von Energieversorgungsunternehmen nach § 3 EnWG und von<br />
Energieanlagen nach § 11a EnWG (WFG 6)<br />
7. Aktuelle Fragen des Drittschutzes in der bergrechtlichen Betriebsplanung<br />
(WFG 6)<br />
8. Konflikte zwischen bergrechtlicher Fach- und kommunaler<br />
Bauleitplanung (WFG 6)<br />
9. Planungsrechtliche Fragen bei der Zulassung von Windkraftanlagen<br />
(WFG 6)<br />
Literaturhinweise: werden in der Vorbesprechung (14.02.02, 16.00, NA 02/69)<br />
bzw. auf Anfrage zu den Einzelreferaten erteilt<br />
Sonstige Angaben: Der Seminarschein dient zugleich als Leistungsnachweis<br />
innerhalb des Kompakt-lehrprogramms „Energiewirtschaft
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 31 -<br />
und Bergbau“ (Informationen dazu unter http://www.ruhruni-bochum.de/ibe).<br />
Journées d´études de Tours-<strong>Bochum</strong> - Les Organisations Non<br />
Gouvernementales et l´Union Européenne<br />
Blockseminar vom 02.-08.06.2002 in<br />
Prof. Dr. Thomas von Danwitz<br />
060 117<br />
Berlin sowie Vorbesprechungen am<br />
Prof. Dr. Joachim Wolf<br />
19.04.2002 und 08.05.2002<br />
Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung § 3 Abs. 3 Nrn. 6 und 9 JAG NW<br />
Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gem. § 8 Abs. 1 N. 4b JAG NW<br />
oder Seminarschein i.S.v. § 4 Abs. 3 PromO Referat und<br />
schriftliche Ausarbeitung<br />
Zielgruppe: Studierende mittleren und höheren Semesters mit sehr guten<br />
französischen Sprachkenntnissen<br />
Vorkenntnisse: Kenntnisse im Völker- und Europarecht<br />
sehr gute französische Sprachkenntnisse<br />
Sonstige Angaben: Wegen des erforderlichen zeitlichen Vorlaufs haben die<br />
Anmeldungen zu dem Seminar schon stattgefunden. Neue<br />
Anmeldungen können nicht mehr entgegengenommen<br />
werden.<br />
Seminar zum Internationalen Strafrecht<br />
Blockveranstaltung, s. gesonderter<br />
Aushang<br />
060 118 Prof. Dr. Adelheid Puttler<br />
Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung iSv § 3 Abs. 3 Nr. 2 und 9 JAG NW<br />
Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gem. § 8 Abs. 1 N. 4b JAG NW<br />
oder Seminarschein i.S.v. § 4 Abs. 3 PromO Referat und<br />
schriftliche Ausarbeitung<br />
Zielgruppe: ab 4. Semester<br />
Vorkenntnisse: Gute Kenntnisse im deutschen materiellen Strafrecht und<br />
Grundkenntnisse im Strafprozessrecht; Kenntnisse im<br />
Völkerrecht; Beherrschung der englischen Sprache<br />
Inhalt: Thema: "Die Verfolgung von Verbrechen gegen international<br />
geschützte Rechtsgüter (international crimes) vor deutschen
- 32 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
und internationalen Gerichten"<br />
Themenliste: s. gesonderter Aushang<br />
Literaturhinweise: s. gesonderter Aushang<br />
Seminar in Kooperation mit der Universität Tours<br />
vgl. bes. Aushang;<br />
Blockveranstaltung<br />
060 119 Prof. Dr. Joachim Wolf<br />
Seminar<br />
Americana - Eine Gesellschaft spiegelt sich im Film<br />
Mi 14.00-18.00, HZO 60<br />
vom 12.6. bis 17.7.2002<br />
060 120 Dr. habil. Stefan Machura<br />
Seminar; Rechtssoziologisches Seminar<br />
Leistungsnachweis: Seminarschein, Grundlagenschein. Außerdem:<br />
Proseminarschein Film- und Fernsehwissenschaft bei Referat<br />
und schriftliche Ausarbeitung<br />
Zielgruppe: ab 4. Semester<br />
Vorkenntnisse: keine<br />
Inhalt:<br />
Hollywood-Produktionen prägen das Bild der amerikanischen Gesellschaft<br />
von sich selbst. Zugleich sind diese Filme konstruiert aus Mythen und<br />
populären Erzählungen. Ein wesenliches Element ist das amerikanische<br />
Recht. Wichtige Merkmale dieser als "Americana" bezeichneten<br />
Filmgattung sollen anhand ausgewählter Filmbeispiele erarbeitet werden.<br />
Das Seminar wird sich auf Filme konzentrieren, die zeitgenössische Topics<br />
des 20. Jahrhunderts aufnehmen. Themen der Filme sind u.a.:<br />
Unternehmertum, Patriotismus, Religion, Identität, Recht und Justiz,<br />
Politiker des 20. Jahrhunderts und Populismus.<br />
Filme:<br />
12.6. Erin Brockovich, 2000, Regie: Steven Soderbergh.<br />
19.6. Citizen Kane, 1941, Regie: Orson Welles.<br />
26.6. Der Kandidat, 1964, Regie: Franklin J. Schaffner.<br />
3.7. Kramer vs. Kramer, 1979, Regie: Robert Benton.<br />
10.7. Mo´ Better Blues, 1990, Regie: Spike Lee.<br />
17.7. Tod in Hollywood, 1965, Regie: Tony Richardson.<br />
Sonstige Angaben: Vorbesprechung am 17.4.2002, 10.00, GC 8/131.
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 33 -<br />
Niklas Luhmann: Die Politik der Gesellschaft<br />
060 121 Dr. habil. Stefan Machura Mo 16.00-17.00, GC 8/131<br />
Seminar; Rechtssoziologisches Seminar<br />
Leistungsnachweis: Seminarschein gem. § 4 Abs. 3 PromO bei Übernahme eines<br />
Referats<br />
Zielgruppe: ab 4. Semester<br />
Grundlagenschein gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG NW<br />
Vorkenntnisse: Grundkenntnisse zum politischen System in modernen<br />
Gesellschaften<br />
Inhalt:<br />
Niklas Luhmann hat eine die Fächergrenzen einzelner Sozialwissenschaften<br />
sprengende Systemtheorie entwickelt, die davon ausgeht, dass die<br />
Gesellschaft in jeweils selbständige Teilsysteme ausdifferenziert ist. Dieser<br />
wohl komplexeste gesellschaftstheoretische Ansatz begegnete einiger Kritik,<br />
unter anderem, weil die Teilsysteme von Luhmann als autonom entworfen<br />
wurden, als zwar von der Duldung durch die Umwelt abhängig und auch<br />
irritierbar, aber letztlich doch ihrer Eigenlogik folgend. Die Politik erscheint<br />
bei Luhmann als eines dieser gesellschaftlichen Teilsysteme. Das Seminar<br />
dient der gemeinsamen Erarbeitung von Niklas Luhmanns Buch "Die Politik<br />
der Gesellschaft". Die Teilnehmer lesen jeweils zur Vorbereitung einen<br />
Abschnitt des Buches, der dann im Seminar diskutiert wird. Zur Einführung<br />
werden Person und Werk Niklas Luhmann vorgestellt.Die Teilnahme an<br />
diesem Seminar kann die individuelle Lektüre weiterer Texte Niklas<br />
Luhmanns vorbereiten, in denen Luhmann seinen systemtheoretischen<br />
Ansatz zur Analyse der Wirtschaft, der Kunst, des Rechts, der Medien, der<br />
Wissenschaft usw. genutzt hat.<br />
Literaturhinweise: Niklas Luhmann, Die Politik der Gesellschaft, Frankfurt/a.M.<br />
2000.<br />
Sonstige Angaben: Erworben werden können der rechtswissenschaftliche<br />
„Grundlagenschein“ und der Seminarschein gem. § 4 Abs. 3<br />
S. 2 PromO der Juristischen Fakultät durch Übernahme eines<br />
Themas für eine Hausarbeit, die im Seminar zur Diskussion<br />
gestellt wird.<br />
Seminar Kommunale Kriminalprävention<br />
060 122 Prof. Dr. Thomas Feltes M.A. Di 16.00-18.00, GC 5/31<br />
Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 2 JAG NW
- 34 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gem. § 8 Abs. 1 N. 4b JAG NW<br />
oder Seminarschein i.S.v. § 4 Abs. 3 PromO zu einem Thema<br />
Referat und Hausarbeit<br />
Zielgruppe: Studierende mittleren und höheren Semesters<br />
Vorkenntnisse: Vorlesungen Kriminologie I bis III sollten besucht worden<br />
sein (mit entsprechendem Nachweis).<br />
Inhalt: Kriminologische Grundlagen der Kommunalen<br />
Kriminalprävention und ihrepraktische Umsetzung in<br />
Deutschland und Europa.<br />
Sonstige Angaben: Literaturhinweise für Seminarteilnehmer über meine<br />
Homepage www.ThomasFeltes.de bzw. per email<br />
Seminar Prostitution und Menschenhandel<br />
060 123 Prof. Dr. Thomas Feltes M.A. Mi 16.00-18.00, GC 5/131<br />
Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 2 JAG NW<br />
Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gem. § 8 Abs. 1 N. 4b JAG NW<br />
oder Seminarschein i.S.v. § 4 Abs. 3 PromO zu einem Thema<br />
Referat und Hausarbeit<br />
Zielgruppe: Studierende mittleren und höheren Semesters<br />
Vorkenntnisse: Vorlesungen Kriminologie I bis III sollten besucht worden<br />
sein.<br />
Inhalt:<br />
Die gegenwärtig in der Gesellschaft geführte Diskussion um die Prostitution<br />
wird von zwei Richtungen bestimmt: Zum einen ist eine gewisse Tendenz<br />
zur Liberalisierung zu erkennen (s. die Rechtsprechung und den rot-grünen<br />
Gesetzesentwurf), zum anderen ist im Zusammenhang mit dem Thema<br />
Menschenhandel und Prostitution eine zunehmende Verschärfung der<br />
Situation (auch der Prostituierten) zu verzeichnen. Die Kriminologie hat sich<br />
mit diesem Thema in der jüngeren Vergangenheit kaum beschäftigt. Im<br />
Rahmen des Seminars soll versucht werden, den aktuellen Stand der<br />
Diskussion aufzuarbeiten und gleichzeitig den o.gen. Widerspruch zu<br />
thematisieren.<br />
Literaturhinweise: sind auf meiner Homepage verfügbar<br />
http://www.thomasfeltes.de
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 35 -<br />
Seminar im Baurecht<br />
060 124 Dr. Christoph Brüning n.V.<br />
Seminar<br />
Übung im Bürgerlichen Recht<br />
060 140<br />
060 141<br />
060 142<br />
Prof. Dr. Klaus F. Röhl<br />
Prof. Dr. Karlheinz Muscheler<br />
Prof. Dr. Bernd Schildt<br />
(A-I)<br />
(J-Q)<br />
(R-Z)<br />
Übung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 4a JAG NW<br />
Do 14.00-17.00, HZO 20<br />
Do 14.00-17.00, HGB 10<br />
Do 14.00-17.00, HZO 50<br />
Leistungsnachweis: Übungsschein gem. § 8 Abs. 1 Nr. 4a JAG NW bei Bestehen<br />
einer der drei angebotenen Klausuren und einer der beiden<br />
Hausarbeiten<br />
Zielgruppe: 5.-6. Semester<br />
Vorkenntnisse: Alle 5 Bücher des BGB<br />
Inhalt:<br />
Sonstige Angaben: A-I : Prof. Dr. Röhl<br />
18.02.: Ausgabe der 1. (Ferien-) Hausarbeit<br />
18.03.: Abgabe der 1. (Ferien-) Hausarbeit<br />
18.04.: Fallbesprechung<br />
25.04.: 1. Klausur<br />
02.05.: Rückgabe und Besprechung der 1. (Ferien-)Hausarbeit; Ausgabe der<br />
2. Hausarbeit<br />
16.05.: Rückgabe und Besprechung der 1. Klausur<br />
06.06.: 2. Klausur<br />
13.06.: Fallbesprechung; Abgabe der 2. Hausarbeit<br />
20.06.: Fallbesprechung<br />
27.06.: Rückgabe und Besprechung der 2. Klausur<br />
04.07.: 3. Klausur<br />
11.07.: Rückgabe und Besprechung der 2. Hausarbeit<br />
18.07.: Rückgabe und Besprechung der 3. Klausur; Ausgabe der Scheine<br />
J-Q : Prof. Dr. Muscheler<br />
R-Z : Prof. Dr. Schildt<br />
Übungen im Gesellschafts- und Unternehmensrecht<br />
060 143 Prof. Dr. Uwe Hüffer Do 17.00-19.00, GC 04/414<br />
Übung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 3 JAG NW
- 36 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gem § 8 Abs. 1 Nr. 4b JAG NW bei<br />
Bestehen von zwei der vier angebotenen Klausuren<br />
Zielgruppe: fortgeschrittene Semester<br />
Vorkenntnisse: BGB I-V; Handels- und Gesellschaftsrecht<br />
Übungen im Arbeitsrecht (WFG 5)<br />
060 144 Prof. Dr. Rolf Wank Mo 14.00-16.00, HGC 20<br />
Übung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 5 JAG NW<br />
Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gem § 8 Abs. 1 Nr. 4b JAG NW bei<br />
Bestehen einer der drei Klausuren und der Hausarbeit<br />
Zielgruppe: ab 4. Semester<br />
Vorkenntnisse: Vorlesung "Arbeitsrecht Grundzüge" (kann auch parallel<br />
gehört werden)<br />
Inhalt:<br />
Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung soll die Vorlesung mit der Übung<br />
kombiniert werden<br />
(s. § 11 der Studienordnung). Die Klausuren werden dem Stoff entnommen,<br />
der bereits in der Vorlesung behandelt worden ist. Durch die Verbindung<br />
von Vorlesung und Übung soll zum einen erreicht werden, dass auch<br />
Studenten an der Übung teilnehmen können, die sich bis dahin noch nicht<br />
mit dem Arbeitsrecht beschäftigt haben; zum anderen können die in der<br />
Vorlesung erworbenen theoretischen Kenntnisse an der Fallbehandlung<br />
erprobt werden. Dadurch erhalten die Teilnehmer während der<br />
Lehrveranstaltung ständig eine Leistungskontrolle.<br />
Literaturhinweise: Wank, Übungen im Arbeitsrecht, 2.Auflage 1996<br />
Übung im Strafrecht<br />
060 145<br />
060 146<br />
060 147<br />
Prof. Dr. Bernsmann<br />
Dr. Hülsmann<br />
Prof. Dr. Ulrich Berz<br />
(A-I)<br />
(J-Q)<br />
(R-Z)<br />
Übung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 4a JAG NW<br />
Di 16.00-19.00, HZO 40<br />
Di 16.00-19.00, HZO 30<br />
Di 16.00-19.00, HZO 50<br />
Leistungsnachweis: Übungsschein gem. § 8 Abs. 1 Nr. 4a JAG NW bei Bestehen<br />
einer der drei angebotenen Klausuren und einer der beiden<br />
Hausarbeiten<br />
Zielgruppe: ab 4. Semester
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 37 -<br />
Vorkenntnisse: Strafrecht AT und BT<br />
Inhalt:<br />
11.03.: Ausgabe der 1. (Ferien-) Hausarbeit(10–15 Uhr)<br />
08.04.: Abgabe der 1. (Ferien-) Hausarbeit (10–15 Uhr)<br />
16.04.: Fallbesprechung; Nur im Hörsaal HZO 50: Rückgabe und<br />
Besprechung der Hausarbeit aus dem Anfängerkurs WS 2001/02<br />
23.04.: Fallbesprechung<br />
30.04.: 1. Klausur (HZO 30 u. HZO 40?)<br />
07.05.: Rückgabe und Besprechung der 1. (Ferien-)Hausarbeit<br />
14.05.: Fallbesprechung, Ausgabe der 2. Hausarbeit<br />
21.05.: Pfingstferien<br />
28.05.: Rückgabe u. Besprechung der 1. Klausur<br />
04.06.: Fallbesprechung<br />
11.06.: 2. Klausur (HZO 30), Abgabe der 2. Hausarbeit<br />
18.06.: Fallbesprechung<br />
25.06.: 3. Klausur(HZO 30)<br />
02.07.: Rückgabe und Besprechung der 2. Klausur<br />
09.07.: Rückgabe und Besprechung der 2. Hausarbeit<br />
16.07.: Rückgabe und Besprechung der 3. Klausur; Ausgabe der Scheine<br />
Literaturhinweise: werden in der Veranstaltung gegeben<br />
Sonstige Angaben: Prof. Dr. Bernsmann, GC 5/150 (A – I) HZO 40<br />
Übung im Öffentlichen Recht<br />
060 148<br />
060 149<br />
Prof. Dr. Joachim Wolf<br />
Prof. Dr. Helmut Siekmann<br />
Dr. Hülsmann, GC 5/57 (J – Q) HZO 30<br />
Prof. Dr. Berz, GC 5/140 (R – Z) HZO 50<br />
(A-K)<br />
(L-Z)<br />
Übung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 4a JAG NW<br />
Mo 16.00-19.00, HGA 10<br />
Mo 16.00-19.00, HGC 10<br />
Leistungsnachweis: Übungsschein gem. § 8 Abs. 1 Nr. 4a JAG NW bei Bestehen<br />
einer der drei angebotenen Klausuren und einer der beiden<br />
Hausarbeiten<br />
Zielgruppe: 4.-6. Semester<br />
Vorkenntnisse: Anfängerkurs im Öffentlichen Recht<br />
Inhalt:<br />
Allgemeines Verwaltungsrecht<br />
Kommunalrecht<br />
Polizei- und Ordnungsrecht<br />
Baurecht<br />
18.03.: Ausgabe der 1. (Ferien-) Hausarbeit
- 38 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
15.04.: Fallbearbeitung; Abgabe der 1. (Ferien-) Hausarbeit<br />
22.04.: Fallbearbeitung<br />
29.04.: 1. Klausur<br />
06.05.: Fallbearbeitung<br />
13.05.: Rückgabe und Besprechung der 1 (Ferien-) Hausarbeit; Ausgabe der<br />
2. Hausarbeit<br />
20.05.: Pfingstmontag<br />
27.05.: Rückgabe und Besprechung der 1. Klausur<br />
03.06.: 2. Klausur<br />
10.06.: Fallbearbeitung; Abgabe der 2. Hausarbeit<br />
17.06.: Fallbearbeitung<br />
24.06.: Rückgabe und Besprechung der 2. Klausur<br />
01.07.: 3. Klausur<br />
08.07.: Rückgabe und Besprechung der 2. Hausarbeit<br />
15.07.: Rückgabe und Besprechung der 3. Klausur; Ausgabe der Scheine<br />
Literaturhinweise: werden in der Veranstaltung bekanntgegeben<br />
Sonstige Angaben: A-K : Prof. Dr. Wolf<br />
Recht im Film<br />
060 150<br />
Dr. habil. Stefan Machura<br />
Stefan Ulbrich<br />
Übung; Ergänzungsveranstaltung<br />
L-Z : Prof. Dr. Siekmann<br />
Mi 14.00-18.00, HZO 60<br />
vom 17.4. bis 5.6.2002<br />
Leistungsnachweis: Grundlagenschein gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG NW zu einem<br />
Thema Referat und Hausarbeit<br />
Zielgruppe: Studierende mittleren und höheren Semesters<br />
Vorkenntnisse: keine<br />
Inhalt: In diesem Semester stehen Filme im Mittelpunkt, die das<br />
deutsche Rechtssystem behandeln. Gezeigt und diskutiert<br />
werden folgende Filme:<br />
17.4. Der Verteidiger hat das Wort, 1944, Regie: Werner Klingler.<br />
24.4. 14 Tage lebenslänglich, 1997, Regie: Roland Suso Richter.<br />
8.5. Rosen für den Staatsanwalt, 1958, Regie: Wolfgang Staudte.<br />
15.5. Alibi, 1955, Regie: Alfred Weidenmann.<br />
22.5. Duell der Richter, 1999, Regie: Fred Breinersdorfer.<br />
29.5. Der kleine Staatsanwalt, 1987, Regie: Hark Bohm.<br />
6.6. Kann ein Film ein Verbrechen sein?, 2001.
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 39 -<br />
Übungen in Rhetorik I und II<br />
060 151<br />
060 152<br />
RA Ministerialdirigent a.D. Dr.<br />
Rainer Plöger<br />
Übung; Ergänzungsveranstaltung<br />
vgl. bes. Aushang am Lehrstuhl Prof.<br />
Dr. Berz GC 5/140<br />
Leistungsnachweis: Teilnahmeschein ohne Noten bei Teilnahme an der<br />
Einführungsveranstaltung und am Kompaktseminar<br />
Zielgruppe: <strong>Jura</strong>studenten aller Semester<br />
Vorkenntnisse: Keine.<br />
Inhalt:<br />
Für die Teilnahme an den Übungen in Rhetorik II<br />
(Fortgeschrittene) ist ausnahmslos die vorherige Teilnahme<br />
an den Übungen in Rhetorik I (Anfänger) erforderlich.<br />
Die Teilnehmer sollen mit dem formellen und materiellen rhetorischen<br />
Instrumentarium vertraut gemacht und befähigt werden, sich vor einem<br />
größeren Publikum sowie in Prüfungs- und Vorstellungssituationen<br />
verständlich, ansprechend und sicher zu äußern. Im Mittelpunkt beider<br />
Veranstaltungen stehen praktische Übungen (Reden lernt man nur durch<br />
Reden) und begleitende audiovisuelle Aufzeichnungen.<br />
Im einzelnen:<br />
- Einführung in die theoretischen Grundlagen der Rhetorik<br />
- Erstellen von Handzetteln und Übungsmaterialien durch die Teilnehmer<br />
- Ausgabe von Arbeitspapieren zum praktischen Gebrauch<br />
- Praktische Rede- und Vortragsübungen (Präsentation,<br />
Stegreifargumentation, Vortrag nach dem Stichwort- und<br />
Wortlautmanuskript, freier Vortrag, Podiumsdiskussion)<br />
- Verhaltenskontrolle (Selbst- und Fremdwahrnehmung) durch<br />
Videoaufzeichnungen und Arbeit in Kleingruppen<br />
Literaturhinweise: Werden bei Bedarf in der Veranstaltung gegeben. Im<br />
Hinblick darauf, dass der Schwerpunkt der Übungen in der<br />
praktischen Arbeit liegt, wird von einer theoretischen<br />
Vorbereitung abgeraten.<br />
Examinatorium<br />
060 190<br />
060 191<br />
060 192<br />
Dr. Joachim Groth<br />
PD Dr. Joh.-Christian Pielow<br />
Zivilrecht<br />
Strafrecht<br />
Öff. Recht<br />
Examinatorium; Ergänzungsveranstaltung<br />
Mo 14.00-17.00, GC 6/31<br />
Do 14.00-17.00, GC 6/31<br />
Di 15.00-18.00, GC 7/131
- 40 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
Zielgruppe: Examenssemester<br />
Inhalt:<br />
Während das Repetitorium den notwendigen Examensstoff vermittelt und<br />
der Klausurenkurs die Erarbeitung einer Fallösung trainiert, soll das<br />
Examinatorium auf die mündliche Prüfung vorbereiten.<br />
Prüfungsgespräche werden simuliert, systematisiert und rhetorische<br />
Fähigkeiten individuell aus- bzw. Defizite abgebaut. Wissen wird in diesem<br />
Zusammenhang zügig abgefragt, nicht schwerpunktmäßig angelegt.<br />
Im Vordergrund steht das für die mündliche Prüfung aber auch für die Praxis<br />
notwendige Erlernen der Fähigkeit, sich mit einem unbekannten Sachverhalt<br />
relativ schnell, gut und rhetorisch angemessen auseinandersetzen zu können.<br />
Literaturhinweise: erfolgen in der Lehrveranstaltung<br />
Lateinisch I<br />
050 172<br />
050 173<br />
050 174<br />
Schwabe<br />
Leistritz<br />
Natzel-Glei<br />
A<br />
B<br />
C<br />
Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung<br />
Zielgruppe: Hörer/Hörerinnen aller Fakultäten<br />
Mo 08.00-10.00, HGB 20; Mi 08.00-10.00, HGB 20<br />
Di 08.00-10.00, HGB 40; Do 08.00-10.00 HGB 40<br />
Mo 10.00-12.00, HGB 40; Do 10.00-12.00, HGB 40<br />
Inhalt: Die Veranstaltung bereitet auf das Latinum vor.<br />
Lateinisch II (A, B)<br />
050 175<br />
050 176<br />
Leistritz<br />
Natzel-Glei<br />
A<br />
B<br />
Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung<br />
Zielgruppe: Hörer/Hörerinnen aller Fakultäten<br />
Vorkenntnisse: Lateinisch I<br />
Di 10.00-12.00, HGB 40; Do 10.00-12.00, HGB 50<br />
Mo 08.00-10.00, HGB 50; Do 08.00-10.00, HGB 50<br />
Inhalt: Zur Festigung/Vertiefung der Kenntnisse aus Lateinisch I.<br />
Vorbereitung auf das Latinum.<br />
Ergänzungsübung zu Lateinisch II<br />
050 177 N.N. in der vorlesungsfreien Zeit
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 41 -<br />
Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung<br />
Zielgruppe: Hörer/Hörerinnen aller Fakultäten<br />
Lateinisch III<br />
050 178 Schwabe<br />
Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung<br />
Zielgruppe: Hörer/Hörerinnen aller Fakultäten<br />
Vorkenntnisse: Lateinisch I und II<br />
Ergänzungen zu Lateinisch III<br />
Mo 10.00-12.00, HGB 50<br />
Fr 08.00-10.00, HGB 50<br />
050 179 Schwabe in der vorlesungsfreien Zeit<br />
Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung<br />
Zielgruppe: Hörer/Hörerinnen aller Fakultäten<br />
Wirtschaftsenglisch I (A-D)<br />
050 505<br />
Bean<br />
Krafczyk<br />
Lueg<br />
Wessels<br />
(A)<br />
(B)<br />
(C)<br />
(D)<br />
Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung<br />
Zielgruppe: Hörer/Hörerinnen aller Fakultäten<br />
Inhalt:<br />
2.4.-13.4. täglich 10.00 s.t. -12.00, GABF 04/413<br />
Di 12.00-14.00, GABF 04/613 Süd<br />
Do 18.00-20.00, GABF 04/614 Süd<br />
Mo 16.00-18.00, GABF 04/614 Süd<br />
This course is conceived as an introduction to the terminology and basic<br />
concepts of<br />
business English. Texts of average difficulty will be read and discussed in<br />
order to<br />
introduce the vocabulary and fundamental principles of the subject matter. A<br />
limited<br />
number of grammar and translation exercises will supplement the basic<br />
reading<br />
selections. The course will end with a final written examination which will
- 42 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
take place<br />
on April 13, 2002, from 10 to 12 A.M.<br />
Literaturhinweise: H. Geisen/D. Hamblock/J. Poziemski/D. Wessels, Englisch<br />
in Wirtschaft und Handel (Berlin: Cornelsen-OUP, 1992).<br />
Wirtschaftsenglisch II (A-D)<br />
050 506<br />
Krafczyk<br />
Poziemski<br />
Röhr<br />
Schneider<br />
(A)<br />
(B)<br />
(C)<br />
(D)<br />
Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung<br />
Zielgruppe: Hörer/Hörerinnen aller Fakultäten<br />
Inhalt:<br />
Di 14.00-16.00, GABF 04/614 Süd<br />
Mi 14.00-16.00, GABF 04/614 Süd<br />
Di 10.00-12.00, GABF 04/614 Süd<br />
Do 18.00-20.00, GABF 04/613 Süd<br />
This course is meant to be an introduction to the terminology and basic<br />
concepts of<br />
business English. Students are expected to hand in a limited number of<br />
assignments.<br />
Credits will be allocated on the basis of a test at the end of term.<br />
Literaturhinweise: H. Geisen/D. Hamblock/J. Poziemski/D. Wessels, Englisch<br />
in Wirtschaft und Handel (Berlin, 1992).<br />
Wirtschaftsenglisch III<br />
050 507 Hamblock Fr 14.00-16.00, GABF 04/614 Süd<br />
Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung<br />
Zielgruppe: Hörer/Hörerinnen aller Fakultäten<br />
Inhalt: Fortführung von Wirtschaftsenglisch II. Die Lehrbuchtexte<br />
werden durch weitere Materialien ergänzt.<br />
Wirtschaftsenglisch IV<br />
050 508 Geisen Mo 08.30-10.00, GABF 04/614 Süd<br />
Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 43 -<br />
Zielgruppe: Hörer/Hörerinnen aller Fakultäten<br />
Inhalt:<br />
Englische Rechtssprache I<br />
Continuation of „Wirtschaftsenglisch III“. Additional material will be made<br />
available.<br />
Credits will be awarded on the basis of a number of assignments and a term<br />
paper of at least six pages text.<br />
050 509 Bachem Di 12.00-14.00, GABF 04/614<br />
Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung<br />
Zielgruppe: Hörer/Hörerinnen aller Fakultäten<br />
Inhalt:<br />
Englische Rechtssprache II<br />
This course is designed to introduce law students and students of Anglistik<br />
to major areas and aspects of the British legal system. Cross-references to<br />
the US system will also be made. Reading comprehension exercises,<br />
involving the precise and quick recognition of recurrent lexical, grammatical<br />
and syntactic patterns, and written as well as oral assignments are meant to<br />
consolidate and develop students´ communicative competence in a<br />
challenging field of linguistic and cultural inquiry. Progress will be<br />
monitored by means of brief tests, and a Klausur will conclude the course.<br />
050 510 Bachem Do 10.00-12.00, GABF 04/614<br />
Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung<br />
Zielgruppe: Hörer/Hörerinnen aller Fakultäten<br />
Inhalt:<br />
This course is designed to introduce law students and students of Anglistik<br />
to major areas and aspects of the British legal system. The Law of Tort and<br />
Contract Law will be the two major fields of inquiry. Cross-references to the<br />
US system will also be made. Reading comprehension exercises, involving<br />
the precise and quick recognition of recurrent lexical, grammatical and<br />
syntactic patterns, and written as well as oral assignments are meant to<br />
consolidate and develop students´ communicative competence in at least two<br />
special areas of the law. Prior attendance of `Englische Rechtssprache I´ is<br />
not obligatory though of some help. Progress will be monitored by means of<br />
brief tests, and a Klausur will conclude the course.<br />
English for Academic Legal Purposes (Englisch für Juristen I)<br />
050 938 Krause Mi 10.00-12.00, GC 03/142
- 44 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung<br />
Zielgruppe: ab 3. Semester<br />
Vorkenntnisse: Kenntnisse im deutschen Recht und Abiturkenntnisse in<br />
Englisch<br />
Inhalt:<br />
Anhand einführender Texte in das englische Recht werden<br />
schwerpunktmäßig folgende Themen behandelt:<br />
- Ursprünge des englischen Rechts und Entwicklung bis zur Gegenwart<br />
- common law, equity, statute<br />
- Gerichte und Instanzwege<br />
- criminal and civil procedure<br />
- juristische Berufe und Laienrichter.<br />
Sonstige Angaben: Anmeldung: Mo, 15.4.02, 10.00-12.00, GB 5/157<br />
English for Academic Legal Purposes II (Englisch für Juristen)<br />
050 939 Davis Di 10.00-12.00, GC 7/131<br />
Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung<br />
Zielgruppe: ab 4. Semester<br />
Vorkenntnisse: Teilnahme an English for Academic Legal Purposes I wird<br />
vorausgesetzt.<br />
Inhalt: Die Kenntnisse hinsichtlich des englischen Rechtssystems<br />
werden erweitert und die Bereiche Civil Procedure und Law<br />
of Torts neu eingeführt. Am Ende des Semesters wird eine<br />
Abschlussklausur geschrieben.<br />
Französisch für Juristen: Notions générales du droit français<br />
Di 12.00-13.00, GB 7/60<br />
Do 12.00-13.00, GB 7/60<br />
050 959 Parent<br />
Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung<br />
Sonstige Angaben: Cours B: Eléments de Droit privé (UNIcert III)
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 45 -<br />
Betriebswirtschaftslehre für Nichtökonomen<br />
070 301 Prof. Dr. Marion Steven Fr 12.00-14.00, HGC 10<br />
Vorlesungen; Ergänzungsveranstaltung<br />
Zielgruppe: Hörer/Hörerinnen aller Fakultäten<br />
Inhalt:<br />
Charakterisierung der Veranstaltung:<br />
Es wird eine Einführung in die wesentlichen betriebswirtschaftlichen<br />
Teilbereiche gegeben.<br />
Grobgliederung:<br />
1. Das Unternehmen in seinem Umfeld<br />
2. Die Güterwirtschaft<br />
3. Die Finanzwirtschaft<br />
4. Die Informationswirtschaft<br />
5. Die Unternehmensführung
- 46 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong>
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 47 -
- 48 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
Vorschriften für das <strong>Jura</strong>studium<br />
Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen<br />
und den juristischen Vorbereitungsdienst (Auszug)<br />
(Juristenausbildungsgesetz - JAG -)<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. November 1993 (GVBl. NW S. 924)<br />
Einleitende Vorschrift<br />
§ 1<br />
Die Befähigung zum Richteramt und zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst<br />
erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten<br />
Staatsprüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten<br />
Staatsprüfung abschließt. Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich aller<br />
Prüfungsleistungen neun Semester.<br />
Erster Teil<br />
(Die erste juristische Staatsprüfung)<br />
§ 2<br />
(1) Die erste juristische Staatsprüfung hat die Aufgabe festzustellen, ob der Prüfling das<br />
rechtswissenschaftliche Studienziel erreicht hat und damit für den juristischen Vorbereitungsdienst<br />
fachlich geeignet ist.<br />
(2) Die Prüfung soll zeigen, daß der Prüfling das Recht mit Verständnis erfassen und anwenden kann<br />
und über die hierzu erforderlichen Rechtskenntnisse in den Prüfungsfächern mit ihren<br />
geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und rechtsphilosophischen<br />
Bezügen verfügt. In diesem Rahmen soll den besonderen wissenschaftlichen Interessen des<br />
Prüflings Rechnung getragen werden.<br />
§ 3<br />
(1) Prüfungsfächer sind die Pflichtfächer und eine von dem Prüfling zu bestimmende Wahlfachgruppe.<br />
Andere Rechtsgebiete dürfen im Zusammenhang mit den Prüfungsfächern bei der häuslichen Arbeit<br />
auch zum Gegenstand der Prüfung gemacht werden, im übrigen nur dann, soweit lediglich<br />
Verständnis und Arbeitsmethode festgestellt werden sollen und Einzelwissen nicht vorausgesetzt<br />
wird.<br />
(2) Pflichtfächer sind<br />
1. ausgewählte Teile<br />
a) aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch einschließlich ausgewählter Nebengesetze,<br />
b) aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht,<br />
c) aus dem Arbeitsrecht,<br />
d) aus dem Strafgesetzbuch,<br />
e) aus dem Staats- und Europarecht,<br />
f) aus dem allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht,<br />
g) aus dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht,<br />
h) aus den Verfahrensrechten,<br />
2. die europarechtlichen Bezüge sowie die philosophischen, geschichtlichen und<br />
gesellschaftlichen Grundlagen.<br />
(3) Wahlfachgruppen sind
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 49 -<br />
1. Zivilrecht (Familienrecht, Erbrecht, Zivilprozeßrecht, aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit:<br />
Verfahrensgrundsätze, Vormundschafts-, Familien- und Betreuungssachen sowie Nachlaßund<br />
Grundbuchsachen);<br />
2. Strafrecht (Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug, Strafprozeßrecht);<br />
3. Wirtschaftsrecht (Handels- und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Grundzüge<br />
der Bilanzkunde);<br />
4. Steuerrecht;<br />
5. Arbeitsrecht (kollektives Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmungsrecht<br />
einschließlich des zugehörigen Gesellschaftsrechts);<br />
6. Staats- und Verwaltungsrecht (Raumordnungs- und Baurecht, Straßenrecht,<br />
Wirtschaftsverwaltungsrecht und im Überblick Umweltrecht);<br />
7. Sozialrecht;<br />
8. Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung;<br />
9. Völker- und Europarecht.<br />
Zu den Wahlfachgruppen gehören auch die der jeweiligen Gruppe sachlich zuzuordnenden<br />
Pflichtfächer.<br />
(4) Soweit in einem ausgewählten Teil eines Rechtsgebietes Kenntnisse „im Überblick“ verlangt<br />
werden, müssen einem Prüfling lediglich die gesetzlichen Grundstrukturen ohne vertieftes Wissen<br />
der Rechtsprechung und Literatur bekannt sein.<br />
§ 4<br />
(1) Die erste juristische Staatsprüfung wird vor einem der Justizprüfungsämter abgelegt. Die<br />
Justizprüfungsämter sind den Oberlandesgerichten angegliedert.<br />
(2) Die Justizprüfungsämter bestehen aus der oder dem Vorsitzenden, den Stellvertreterinnen und<br />
Stellvertretern und weiteren Mitgliedern. Diese werden sämtlich vom Justizministerium berufen.<br />
Die Berufung der Stellvertreterinnen oder der Stellvertreter und weiteren Mitgliedern erfolgt nach<br />
Anhörung der oder des Vorsitzenden und, soweit es sich um Mitglieder von Universitäten des<br />
Landes gemäß Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 handelt, auf Vorschlag der Mitglieder des<br />
rechtswissenschaftlichen Fachbereichs, die zu Prüferinnen oder Prüfern berufen werden können. Die<br />
Präsidentin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes und die geschäftsführende Vertreterin<br />
oder der geschäftsführende Vertreter können sich als Vorsitzende eines Prüfungsausschusses an der<br />
Prüfung beteiligen.<br />
(3) Die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes muß Richterin oder Richter oder Beamtin oder<br />
Beamter mit der Befähigung zum Richteramt sein. Die Stellvertreterinnen oder die Stellvertreter<br />
müssen entweder die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen oder auf Lebenszeit beamtete<br />
Professorinnen oder Professoren des Rechts an einer Universität des Landes sein, die zu Prüferinnen<br />
oder Prüfern berufen werden können.<br />
(4) Zum Mitglied des Justizprüfungsamtes können berufen werden<br />
1. auf Lebenszeit oder auf Probe beamtete Professorinnen oder Professoren des Rechts, die<br />
Mitglieder einer Universität des Landes (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 des Universitätsgesetzes) sind und<br />
eine Stelle mit den Einstellungsvoraussetzungen des § 49 Abs. 1 Nr. 4 des<br />
Universitätsgesetzes innehaben,<br />
2. Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen, Staatsanwälte, Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte,<br />
Notarinnen und Notare,<br />
3. Beamtinnen und Beamte des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes,<br />
4. sonstige Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit in der Praxis geeignet erscheinen.<br />
Zum Mitglied des Justizprüfungsamtes darf nur berufen werden, wer die Befähigung zum<br />
Richteramt (§§ 5, 7 des Deutschen Richtergesetzes) oder aufgrund eines Rechtsstudiums und der<br />
vorgeschriebenen Prüfungen die Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst erlangt<br />
hat.<br />
(5) Das Justizprüfungsamt untersteht der Dienstaufsicht der Präsidentin oder des Präsidenten des<br />
Oberlandesgerichts. Die Vorsitzenden führen die Aufsicht über den Geschäftsbetrieb ihres
- 50 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
Justizprüfungsamtes. Sie sind für alle Entscheidungen und sonstigen Maßnahmen im Rahmen des<br />
Prüfungsverfahrens zuständig, soweit im folgenden keine andere Regelung getroffen ist. Sie wählen<br />
insbesondere die Aufgaben für Prüfungsarbeiten aus, bestimmen die Prüferinnen oder die Prüfer<br />
und stellen die Zeugnisse über das Bestehen der Prüfung aus. Eine Übertragung der Aufgaben nach<br />
Sätzen 3 und 4 auf Bedienstete des Justizprüfungsamtes ist zulässig.<br />
§ 5<br />
Die Mitglieder der Justizprüfungsämter werden jeweils für drei Jahre berufen.<br />
(1) Die Vorsitzenden der Justizprüfungsämter können zum Zwecke der Erprobung oder wegen<br />
vermehrten Geschäftsanfalls Personen, die die Voraussetzungen des § 4 Abs. 4 erfüllen,<br />
vorübergehend ohne förmliche Bestellung als Prüferin oder Prüfer heranziehen. Sie können auch<br />
aus wichtigem Grund einem Mitglied des Justizprüfungsamtes den Vorsitz im Prüfungsausschuß<br />
übertragen.<br />
(2) Die nebenamtliche Mitgliedschaft im Justizprüfungsamt endet<br />
a) mit dem Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Hauptamt,<br />
b) mit Vollendung des 68. Lebensjahres.<br />
§ 6<br />
Die Prüferinnen und Prüfer sind in ihrer Prüfungstätigkeit unabhängig.<br />
§ 7<br />
(1) Bewerberinnen und Bewerber können sich zur ersten juristischen Staatsprüfung melden<br />
a) bei dem Justizprüfungsamt, dessen Bezirk sie durch längeren Wohnsitz oder sonstige engere<br />
Beziehungen angehören;<br />
b) bei jedem Justizprüfungsamt im Geltungsbereich dieses Gesetzes, soweit sie an einer<br />
Universität in Nordrhein-Westfalen mindestens zwei Halbjahre Rechtswissenschaft studiert<br />
haben.<br />
(2) Wird die Bewerberin oder der Bewerber von einem Justizprüfungsamt im Geltungsbereich dieses<br />
Gesetzes zur Prüfung zugelassen, so ist dieses Justizprüfungsamt für das weitere Prüfungsverfahren<br />
ausschließlich zuständig. Solange ein Prüfungsverfahren bei einem Prüfungsamt im Geltungsbereich<br />
des Deutschen Richtergesetzes anhängig ist, wird die Bewerberin oder der Bewerber von einem<br />
Justizprüfungsamt im Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht zur Prüfung zugelassen.<br />
§ 8<br />
(1) Die Zulassung zur Prüfung setzt voraus, daß die Bewerberin oder der Bewerber<br />
1. Rechtswissenschaft an einer Universität studiert hat, davon mindestens vier Halbjahre an einer<br />
Universität im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes;<br />
2. an Lehrveranstaltungen in den Prüfungsfächern einschließlich des Europarechts teilgenommen<br />
hat;<br />
3. mindestens eine Arbeitsgemeinschaft für Studienanfängerinnen und Studienanfänger<br />
möglichst im ersten oder zweiten Studienhalbjahr ordnungsgemäß besucht hat;<br />
4. erfolgreich<br />
a) an jeweils einer mit schriftlichen Arbeiten verbundenen Lehrveranstaltung oder Übung<br />
im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht,<br />
b) in der Wahlfachgruppe an einer Übung mit schriftlichen Arbeiten, einem Seminar mit<br />
Referat oder an einer Exegese mit schriftlichen Arbeiten teilgenommen hat;<br />
5. an einer Lehrveranstaltung - insbesondere an einem Seminar - teilgenommen hat, in der<br />
geschichtliche, philosophische oder gesellschaftswissenschaftliche Grundlage des Rechts und<br />
die Methode seiner Anwendung exemplarisch behandelt worden sind, und darüber einen<br />
Leistungsnachweis, der mindestens eine schriftliche Leistung umfassen muß, erbracht hat;<br />
6. an einer praktischen Studienzeit teilgenommen hat.<br />
(2) Bewerberinnen und Bewerber sollen ferner an Lehrveranstaltungen für Juristinnen und Juristen über<br />
die Grundlagen und die Erkenntnismöglichkeiten der politischen Wissenschaft, der<br />
Sozialwissenschaft und der Psychologie teilgenommen haben. Sie sollen auch Kenntnisse der<br />
Buchhaltungs- und der Bilanzkunde besitzen.
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 51 -<br />
(3) Von den Erfordernissen nach Absatz 1 Nrn. 2 bis 6 können aus wichtigem Grund Ausnahmen<br />
zugelassen werden.<br />
§ 9<br />
Das Gesuch um Zulassung ist an das Justizprüfungsamt zu richten.<br />
§ 10<br />
(1) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil; der schriftliche Teil geht<br />
dem mündlichen voraus.<br />
(2) Der schriftliche Teil besteht aus fünf Aufsichtsarbeiten und einer häuslichen Arbeit. Die<br />
Aufsichtsarbeiten gehen der häuslichen Arbeit zeitlich voraus. Eine der Aufsichtsarbeiten ist dem<br />
Strafrecht (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d), je zwei sind dem Bürgerlichen Recht (§ 3 Abs. 2 Nr. 1<br />
Buchstaben a bis c) und dem Öffentlichen Recht (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstaben e bis g), jeweils unter<br />
Einschluß der dazugehörenden Verfahrensrechte, zu entnehmen. Die häusliche Arbeit hat ein<br />
rechtswissenschaftliches Gutachten zum Gegenstand. Sie wird dem Prüfling unverzüglich nach<br />
Anfertigung der letzten Aufsichtsarbeit zugeteilt.<br />
(3) Wer sich nach dem Ende des siebten Fachsemesters zur Prüfung meldet, hat sämtliche<br />
Aufsichtsarbeiten ohne zeitliche Unterbrechung anzufertigen.<br />
§ 10a<br />
(1) Wer sich nach dem fünften Fachsemester bis spätestens zum Ende des siebten Fachsemesters eines<br />
ununterbrochenen Studiums zur Prüfung meldet, kann auf Antrag die Aufsichtsarbeiten in zwei<br />
zeitlich getrennten Abschnitten anfertigen (Abschichtung). § 18a Abs. 2 bis 4 finden entsprechende<br />
Anwendung.<br />
Anm.: Gremientätigkeit (z.B. im <strong>Fachschaft</strong>srat) wird hiernach mit bis zu zwei Semestern<br />
angerechnet, so dass man sich mit nachgewiesener <strong>Fachschaft</strong>stätigkeit auch nach<br />
neun Semestern noch zur Abschichtung melden kann (vgl. § 18a<br />
Abs. 4 JAG).<br />
ALSO: Schaut einfach mal im <strong>Fachschaft</strong>sraum rein. Wir warten auf euch !!!<br />
(2) Im Fall des Absatzes 1 sind zunächst die Aufsichtsarbeiten aus dem Strafrecht sowie nach Wahl des<br />
Prüflings die beiden Aufsichtsarbeiten aus dem Bürgerlichen Recht oder dem Öffentlichen Recht<br />
anzufertigen. Innerhalb sieben Monaten nach Ablieferung der dritten Aufsichtsarbeit hat sich der<br />
Prüfling zur Anfertigung der restlichen Aufsichtsarbeiten zu melden. Ansonsten wird er von Amts<br />
wegen zum nächstmöglichen Termin geladen.<br />
(3) Wer sich nach dem Ende des siebten Fachsemesters zur Prüfung meldet, hat sämtliche<br />
Aufsichtsarbeiten ohne zeitliche Unterbrechung anzufertigen.<br />
§ 11<br />
(1) Jede Aufsichtsarbeit wird von zwei Prüferinnen oder Prüfern eines Justizprüfungsamtes selbständig<br />
begutachtet und - soweit erforderlich nach Beratung zwischen ihnen - bewertet.<br />
(2) Eine der Prüferinnen oder einer der Prüfer soll dem Personenkreis des § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1<br />
angehören.<br />
(3) Bewerten die Prüferinnen oder Prüfer nach Beratung eine Aufsichtsarbeit unterschiedlich, so<br />
werden Note und Punktwert endgültig im Rahmen ihrer Bewertung von einer dritten Prüferin oder<br />
einem dritten Prüfer festgelegt, die oder der jeweils von den Vorsitzenden der Justizprüfungsämter<br />
bestimmt wird.<br />
§ 12<br />
(1) Alle Entscheidungen über Prüfungsleistungen, insbesondere die Entscheidung über das<br />
Prüfungsergebnis trifft - abgesehen von § 11 - der Prüfungsausschuß. Er beschließt mit<br />
Stimmenmehrheit. Eine Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die<br />
Stimme der oder des Vorsitzenden.
- 52 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
(2) Zur Vorbereitung der Entscheidung des Prüfungsausschusses wird die häusliche Arbeit von allen<br />
Mitgliedern des Prüfungsausschusses selbständig begutachtet.<br />
§ 13<br />
Die schriftlichen Prüfungsleistungen werden vor der mündlichen Prüfung bewertet; die Bewertung ist für<br />
das weitere Prüfungsverfahren bindend.<br />
§ 14<br />
Die einzelnen Prüfungsleistungen sind mit einer der folgenden Noten und Punktzahlen zu bewerten:<br />
sehr gut: eine besonders hervorragende Leistung = 16 - 18 Punkte<br />
gut: eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende<br />
Leistung = 13 - 15 Punkte<br />
vollbefriedigend: eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung = 10 -<br />
12 Punkte<br />
befriedigend: eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen<br />
entspricht = 7 - 9 Punkte<br />
ausreichend: eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen<br />
noch entspricht = 4 - 6 Punkte<br />
mangelhaft: eine an erheblichen Mängeln leidende, im ganzen nicht mehr brauchbare<br />
Leistung = 1 - 3 Punkte<br />
ungenügend: eine völlig unbrauchbare Leistung = 0 Punkte<br />
Zwischennoten und von vollen Zahlenwerten abweichende Punktzahlen dürfen nicht verwendet<br />
werden.<br />
(1) Soweit Einzelbewertungen rechnerisch zu Gesamtbewertungen zusammengefaßt werden,<br />
entsprechen den ermittelten Punkten folgende Notenbezeichnungen:<br />
14,00 - 18,00 Punkte: sehr gut<br />
11,50 - 13,99 Punkte: gut<br />
9,00 - 11,49 Punkte: vollbefriedigend<br />
6,50 - 8,99 Punkte: befriedigend<br />
4,00 - 6,49 Punkte: ausreichend<br />
1,50 - 3,99 Punkte: mangelhaft<br />
0 - 1,49 Punkte: ungenügend<br />
§ 15<br />
(1) Entsprechen die Leistungen des Prüflings insgesamt den Anforderungen, so ist die Prüfung für<br />
bestanden zu erklären, und zwar als „ausreichend“, „befriedigend“, „vollbefriedigend“, „gut“ oder<br />
„sehr gut“. Entsprechen die Leistungen nicht den Anforderungen, so ist die Prüfung für nicht<br />
bestanden zu erklären.<br />
(2) Die Leistungen des Prüflings entsprechen in der Gesamtbeurteilung (Gesamtnote) den<br />
Anforderungen, wenn der Punktwert 4,00 Punkte und die Punktwerte für mindestens zwei der drei<br />
Prüfungsabschnitte (Absatz 4) 3,00 Punkte nicht unterschreiten sowie mindestens eine der Arbeiten<br />
der Prüfungsabschnitte „Aufsichtsarbeiten“ und „häusliche Arbeit“ (Abs. 4 Nrn. 1 und 2) mit<br />
„ausreichend“ oder besser bewertet worden ist.<br />
(3) Unterschreiten die Punktwerte für die Prüfungsabschnitte „Aufsichtsarbeiten“ und „häusliche<br />
Arbeit“ (Absatz 4 Satz 2 Nrn. 1 und 2) jeweils 3,00 Punkte oder ist keine der Arbeiten dieser<br />
Prüfungsabschnitte mit „ausreichend“ oder besser bewertet worden, so ist die Prüfung durch die<br />
Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Justizprüfungsamtes bereits nach der Bewertung dieser<br />
Prüfungsabschnitte für nicht bestanden zu erklären. Die Entscheidung ist dem Prüfling mit einer<br />
Rechtsbehelfsbelehrung zuzustellen.<br />
(4) Die Punktwerte für die Gesamtnote und für die einzelnen Prüfungsabschnitte sind rechnerisch zu<br />
ermitteln. Es sind<br />
1. die Aufsichtsarbeiten mit einem Anteil von insgesamt 40 v. H.,<br />
2. die häusliche Arbeit mit einem Anteil von 20 v. H.,<br />
3. die Leistungen in der mündlichen Prüfung mit einem Anteil von insgesamt 40 v. H.
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 53 -<br />
(5) Die Entscheidung des Prüfungsausschusses über das Ergebnis der Prüfung ist zu verkünden. Sie ist<br />
dem Prüfling mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zuzustellen.<br />
(6) Die Gründe für die Bewertung der Prüfungsleistungen sind dem Prüfling auf Antrag durch ein<br />
Mitglied des Prüfungsausschusses mündlich mitzuteilen. Ihm ist auf Antrag Einsicht in seine<br />
Prüfungsarbeiten und in die Gutachten der Prüferinnen oder Prüfer zu geben. Erklärt der Prüfling in<br />
seinem Antrag nur, daß er die Einsicht in seine Prüfungsarbeiten und in die Gutachten wünsche, so<br />
ist ihm diese in den Räumen des Justizprüfungsamtes zu gewähren. Der Antrag ist binnen eines<br />
Monats nach Zustellung der Prüfungsentscheidung zu stellen. Die Vorsitzenden der<br />
Justizprüfungsämter können die Einsichtnahme aus wichtigem Grund versagen.<br />
§ 16<br />
(1) Tritt ein Prüfling ohne Genehmigung der oder des Vorsitzenden des Justizprüfungsamtes von der<br />
Prüfung zurück, so gilt die Prüfung als nicht bestanden.<br />
(2) Tritt ein Prüfling mit Genehmigung der oder des Vorsitzenden des Justizprüfungsamtes von der<br />
Prüfung zurück, so gilt die Prüfung als nicht unternommen. Die Genehmigung darf nur aus<br />
wichtigem Grund erteilt werden.<br />
(3) Die Prüfung gilt als nicht unternommen, wenn die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes<br />
nach Anhörung des Prüflings das Prüfungsverfahren abbricht, weil dessen sachgemäße<br />
Durchführung sich wegen einer ernsten Erkrankung des Prüflings oder aus einem anderen wichtigen<br />
Grund längere Zeit verzögert hat oder verzögern wird.<br />
(4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 entfällt auch die Wirkung der Meldung.<br />
§ 17<br />
(1) Über die Folgen eines in der mündlichen Prüfung festgestellten ordnungswidrigen Verhaltens des<br />
Prüflings, namentlich eines Täuschungsversuchs, entscheidet der Prüfungsausschuß.<br />
(2) Über die Folgen eines nicht in der mündlichen Prüfung festgestellten ordnungswidrigen Verhaltens<br />
des Prüflings entscheidet die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes.<br />
(3) Als Folgen für ein ordnungswidriges Verhalten können ausgesprochen werden:<br />
1. dem Prüfling kann die Wiederholung einzelner oder mehrerer Prüfungsleistungen aufgegeben<br />
werden; hierbei kann die Wiederholung von der Fortsetzung des Studiums während<br />
bestimmter Zeit abhängig gemacht werden;<br />
2. Prüfungsleistungen, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, können für „ungenügend“ (0<br />
Punkte) erklärt werden;<br />
3. die Prüfung kann für nicht bestanden erklärt und in besonders schweren Fällen der Prüfling<br />
von einer Wiederholungsprüfung ausgeschlossen werden.<br />
Die Entscheidung bleibt für das weitere Prüfungsverfahren wirksam. Sie ist dem Prüfling mit einer<br />
Rechtsbehelfsbelehrung zuzustellen. Im Fall des Satzes 1 Nr. 3 findet § 18 a keine Anwendung.<br />
(4) Auch nach Aushändigung des Zeugnisses über das Bestehen der Prüfung kann diese für nicht<br />
bestanden erklärt werden, jedoch nur innerhalb einer Frist von fünf Jahren seit dem Tage der<br />
mündlichen Prüfung.<br />
§ 18<br />
(1) Hat der Prüfling die Prüfung nicht bestanden, so darf er sie einmal wiederholen.<br />
(2) Auf Antrag erläßt die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes dem Prüfling für die<br />
Wiederholungsprüfung die Anfertigung entweder der Aufsichtsarbeiten oder der häuslichen Arbeit,<br />
soweit diese Prüfungsleistungen - die Aufsichtsarbeiten im Durchschnitt - mit „ausreichend“ (4,00<br />
Punkte) oder besser bewertet worden sind. Einzelne Aufsichtsarbeiten dürfen nicht erlassen werden.<br />
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn die Prüfung wegen ordnungswidrigen Verhaltens des<br />
Prüflings für nicht bestanden erklärt wird oder die Prüfung als nicht bestanden gilt.<br />
(3) Wer die Prüfung endgültig nicht bestanden hat, kann auch nach erneutem Studium nicht noch<br />
einmal zur Prüfung zugelassen werden.<br />
§ 18 a
- 54 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
(1) Meldet sich ein Prüfling spätestens bis zum Abschluß des achten Fachsemesters eines<br />
ununterbrochenen Studiums zur Prüfung und besteht er die Prüfung nicht, so gilt diese als nicht<br />
unternommen (Freiversuch). Ein weiterer Freiversuch ist ausgeschlossen.<br />
(2) Bei der Berechnung der Semesterzahl nach Absatz 1 Satz 1 bleiben Fachsemester unberücksichtigt<br />
und gelten nicht als Unterbrechung, während deren der Prüfling nachweislich wegen längerer<br />
schwerer Krankheit oder aus einem anderen zwingenden Grund am Studium gehindert war. Ein<br />
Hinderungsgrund ist insbesondere anzunehmen, wenn mindestens vier Wochen der<br />
Mutterschutzfrist in die Vorlesungszeit fallen. Für den Fall der Erkrankung ist erforderlich, daß der<br />
Prüfling unverzüglich eine amtsärztliche Untersuchung herbeigeführt hat und mit der Meldung das<br />
amtsärztliche Zeugnis vorlegt, das die medizinischen Befundtatsachen enthält, aus denen sich eine<br />
Studienunfähigkeit ergibt.<br />
(3) Unberücksichtigt bleibt auch ein Auslandsstudium bis zu drei Semestern, wenn der Prüfling<br />
nachweislich an einer ausländischen Universität für das Fach Rechtswissenschaft eingeschrieben<br />
war und rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen in angemessenem Umfang, in der Regel von<br />
mindestens acht Semesterwochenstunden, im ausländischen Recht besucht und je Semester<br />
mindestens einen Leistungsnachweis im ausländischen Recht erworben hat.<br />
(4) Ferner bleiben Fachsemester in angemessenem Umfang, höchstens jedoch bis zu zwei Semestern,<br />
unberücksichtigt, wenn der Prüfling nachweislich während dieser Zeit als gewähltes Mitglied in<br />
gesetzlich vorgeschriebenen Gremien oder satzungsmäßigen Organen der Universität tätig war.<br />
Anm.: Gremientätigkeit (z.B. im <strong>Fachschaft</strong>srat) wird hiernach mit bis zu zwei Semestern<br />
angerechnet, so dass man sich mit nachgewiesener <strong>Fachschaft</strong>stätigkeit auch nach<br />
zehn Semestern noch zum Freiversuch melden kann.<br />
ALSO: Schaut einfach mal im <strong>Fachschaft</strong>sraum rein. Wir warten auf euch !!!<br />
Es gibt natürlich auch noch weitere Vorteile der <strong>Fachschaft</strong>stätigkeit:<br />
- ehrenamtliches Engagement macht sich immer gut, vor allem im Lebenslauf<br />
- ihr habt Kontakt zu älteren Studenten, die euch bei Problemen gerne weiterhelfen<br />
- ihr habt Zugriff auf fachschaftseigene Hilfsmittel (z.B. Literatur, Computer)<br />
- ihr habt die Gelegenheit in Arbeitskreise, weitere Gremien (Fakultätsrat) oder Kommissionen<br />
(Berufungskommissionen, wo ihr mitentscheidet, welcher Professor einen Lehrstuhl bei uns<br />
bekommt)<br />
- dadurch tretet ihr schon früh in Kontakt auch zu den Professoren und werdet ganz anders als<br />
der unmotivierte Durchschnittsstudent behandelt<br />
§ 18 b<br />
(1) Wer die erste juristische Staatsprüfung in Nordrhein-Westfalen bei Vorliegen der Voraussetzungen<br />
für einen Freiversuch nach § 18 a bestanden hat, kann zur Verbesserung der Gesamtnote die<br />
Prüfung einmal wiederholen. Der Antrag auf Zulassung ist innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe<br />
des Prüfungsergebnisses zu stellen.<br />
(2) Erreicht der Prüfling in der Wiederholungsprüfung eine höhere Punktzahl in der Gesamtnote, so<br />
erteilt die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes hierüber ein Zeugnis.<br />
§ 19<br />
(1) Über einen Widerspruch gemäß § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung entscheidet die oder der<br />
Vorsitzende des Justizprüfungsamtes, bei Angriffen gegen die Beurteilung einer Prüfungsleistung<br />
auf Grundlage einer einzuholenden Stellungnahme der an der Beurteilung beteiligt gewesenen<br />
Personen.<br />
Vorbehaltlich der Regelung in Absatz 1 können Entscheidungen, die eine Beurteilung der<br />
Prüfungsleistung enthalten, nicht geändert werden.
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 55 -<br />
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes<br />
über die juristischen Staatsprüfungen<br />
und den juristischen Vorbereitungsdienst (Auszug)<br />
(Juristenausbildungsordnung - JAO - )<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. November 1993 (GVBl. NW S. 932)<br />
Erster Teil<br />
Die erste juristische Staatsprüfung<br />
JUSTIZPRÜFUNGSÄMTER<br />
§ 1<br />
(1) Justizprüfungsämter bestehen bei den Oberlandesgerichten in Düsseldorf, Hamm und Köln.<br />
(2) Professorinnen und Professoren des Rechts, die die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 2 JAG<br />
erfüllen, können von den Universitäten des Landes zur Berufung als Stellvertreterinnen oder<br />
Stellvertreter des oder der Vorsitzenden vorgeschlagen werden. Das Vorschlagsrecht steht der<br />
Universität jeweils für das Justizprüfungsamt zu, in dessen Bezirk sie liegt, den Universitäten<br />
<strong>Bochum</strong>, Bonn und Köln jedoch auch für das Justizprüfungsamt in Düsseldorf.<br />
Vorschlagsberechtigt sind aus dem rechtswissenschaftlichen Fachbereich der Universitäten jeweils<br />
die Mitglieder, die gemäß § 4 Abs. 4 JAG zu Prüferinnen oder zu Prüfern berufen werden können.<br />
§ 2<br />
(aufgehoben)<br />
PRAKTISCHE STUDIENZEIT<br />
§ 3<br />
(1) Die Studierenden haben eine praktische Studienzeit abzuleisten. In dieser Zeit sollen ihnen ein<br />
Einblick in die Praxis vermittelt und, soweit möglich, Gelegenheit zu einer praktischen Mitarbeit<br />
gegeben werden.<br />
(2) Die praktische Studienzeit dauert insgesamt drei Monate. Sie ist während der vorlesungsfreien Zeit<br />
in der Regel in zwei Teilen abzuleisten.<br />
(3) In der Regel findet die praktische Studienzeit mindestens sechs Wochen in der Rechtspflege,<br />
vornehmlich bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, oder in einem Unternehmen der<br />
freien Wirtschaft und mindestens sechs Wochen bei einer Verwaltungsbehörde statt. Die<br />
Ausbildung kann auch bei überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen<br />
Ausbildungsstellen oder einer ausländischen Rechtsanwältin oder einem ausländischen<br />
Rechtsanwalt abgeleistet werden.<br />
(4) Die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes kann auf Antrag weitere Ausnahmen von der<br />
Regelausbildung (Absatz 2 Satz 2, Absatz 3) zulassen.<br />
(5) Bei Beginn der Ausbildung sind die Studierenden auf die Pflicht zur Verschwiegenheit<br />
hinzuweisen. Findet die Ausbildung bei einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde statt, sind die<br />
Studierenden nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469, 547) in der<br />
jeweils gültigen Fassung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten.<br />
(6) Die ausbildende Stelle erteilt den Studierenden eine Bescheinigung über die Ableistung der<br />
praktischen Studienzeit.<br />
MELDUNG ZUR PRÜFUNG<br />
§ 4<br />
(1) Der Meldung zur ersten juristischen Staatsprüfung sind beizufügen:<br />
1. ein Lebenslauf, in dem insbesondere auch der Werdegang in der Zeit zwischen der Erlangung<br />
der Hochschulreife und der Meldung zur ersten juristischen Staatsprüfung dargelegt werden<br />
muß;<br />
2. der Nachweis der Hochschulreife;
- 56 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
3. Nachweise über die belegten Lehrveranstaltungen (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 JAG);<br />
4. Nachweis der Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft für Studienanfängerinnen und<br />
Studienanfänger (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 JAG);<br />
5. Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen, Übungen und Seminaren<br />
(§ 8 Abs. 1 Nr. 4 a und 4 b JAG);<br />
6. Leistungsnachweis aus einer Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach (§ 8 Abs. 1 Nr. 5<br />
JAG);<br />
7. eine Bescheinigung über die Ableistung der praktischen Studienzeit (§ 8 Abs. 1 Nr. 6 JAG);<br />
8. Bescheinigungen jeder besuchten Universität über die Aufnahme und die Beendigung eines<br />
Studiums sowie über Studienunterbrechungen und Studienfachwechsel;<br />
9. die Versicherung, daß die Bewerberin oder der Bewerber um die Zulassung bisher bei keinem<br />
anderen Justizprüfungsamt nachgesucht hat, oder die Angabe, wann und wo dies geschehen ist.<br />
(2) Falls die erforderlichen Urkunden nicht vorgelegt werden können, kann der Nachweis ihres Inhalts<br />
auf andere Weise erbracht werden.<br />
(3) Der Bewerbung können ferner sonstige Zeugnisse beigefügt werden, die sich auf den Studiengang<br />
beziehen. Es ist auch freigestellt, Arbeiten vorzulegen, die während der Studienzeit angefertigt<br />
worden sind.<br />
(4) Die Bewerberin oder der Bewerber nennt bei der Meldung die Wahlfachgruppe (§ 3 Abs. 3 JAG)<br />
und das Rechtsgebiet (§ 6 Abs. 1), aus dem die Aufgabe für die häusliche Arbeit entnommen<br />
werden soll. Die Bestimmung kann nach der Zulassung zur Prüfung nicht mehr geändert werden.<br />
§ 4 a<br />
Zu den ausgewählten Teilen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstaben a bis c sowie h JAG gehören:<br />
1. aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch einschließlich ausgewählter Nebengesetze:<br />
a) Erstes bis Drittes Buch einschließlich des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen sowie im Überblick das Verbraucherschutzrecht und das Recht der<br />
Gefährdungshaftung;<br />
b) aus dem Vierten Buch, und zwar nur im Überblick:<br />
Erster Abschnitt, Fünfter Titel (Wirkungen der Ehe im allgemeinen),<br />
Erster Abschnitt, Sechster Titel, Teil I (gesetzliches Güterrecht),<br />
Erster Abschnitt, Siebter Titel, Teil I (Scheidungsgründe),<br />
Zweiter Abschnitt, Erster Titel (Verwandtschaft, Allgemeine Vorschriften),<br />
Zweiter Abschnitt, Zweiter Titel, Teil I (eheliche Abstammung),<br />
Zweiter Abschnitt, Dritter Titel, Teil I (Unterhaltspflicht; Allgemeine Vorschriften),<br />
Zweiter Abschnitt, Fünfter Titel (elterliche Sorge für eheliche Kinder);<br />
c) aus dem Fünften Buch, und zwar nur im Überblick:<br />
Erster Abschnitt (Erbfolge),<br />
Zweiter Abschnitt (rechtlicheStellungdesErben)mit AusnahmedesZweiten Titels, Teile IIbisV,<br />
Dritter Abschnitt (Testament),<br />
Vierter Abschnitt (Erbvertrag),<br />
Achter Abschnitt (Erbschein);<br />
2. aus dem Handelsrecht, und zwar nur im Überblick:<br />
a) HGB, Erstes Buch, Erster bis Dritter und Fünfter Abschnitt (Kaufleute, Handelsregister,<br />
Handelsfirma, Prokura und Handlungsvollmacht);<br />
b) HGB, Viertes Buch, Erster und Zweiter Abschnitt (allgemeine Vorschriften über<br />
Handelsgeschäfte, Handelskauf);<br />
3. aus dem Gesellschaftsrecht, und zwar nur im Überblick:<br />
a) HGB, Zweites Buch, Erster und Zweiter Abschnitt (offene Handelsgesellschaft,<br />
Kommanditgesellschaft);<br />
b) GmbHG, Erster bis Dritter Abschnitt (Errichtung der Gesellschaft, Rechtsverhältnisse der<br />
Gesellschaft und der Gesellschafter sowie Vertretung und Geschäftsführung);<br />
4. aus dem Verfahrensrecht, und zwar nur im Überblick:<br />
a) aus dem Erkenntnisverfahren:
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 57 -<br />
gerichtsverfassungsrechtliche Grundlagen, Verfahren im ersten Rechtszug (ohne<br />
Wiederaufnahme des Verfahrens, Urkunden- und Wechselprozeß, Familiensachen,<br />
Kindschaftssachen und Unterhaltssachen), Verfahrensgrundsätze, Prozeßvoraussetzungen, Arten<br />
und Wirkungen von Klagen und gerichtlichen Entscheidungen, Beweisgrundsätze, Arten der<br />
Rechtsbehelfe;<br />
b) aus dem Vollstreckungsverfahren:<br />
allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen, Arten der Zwangsvollstreckung und der<br />
Rechtsbehelfe;<br />
5. aus dem Arbeitsrecht:<br />
Inhalt, Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Leistungsstörungen und Haftung im<br />
Arbeitsverhältnis einschließlich der zugehörigen Regelungen aus dem Tarifvertrags- und<br />
Betriebsverfassungsrecht.<br />
§ 4 b<br />
Zu den ausgewählten Teilen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstaben d und h JAG gehören:<br />
1. aus dem Strafgesetzbuch:<br />
a) Allgemeiner Teil mit Ausnahme des Dritten Abschnittes, Titel 4 bis 7,<br />
b) aus dem Besonderen Teil:<br />
Sechster Abschnitt (Widerstand gegen die Staatsgewalt),<br />
Siebter Abschnitt (Straftaten gegen die öffentliche Ordnung),<br />
Neunter Abschnitt (falsche uneidliche Aussage und Meineid),<br />
Zehnter Abschnitt (falsche Verdächtigung),<br />
Vierzehnter Abschnitt (Beleidigung),<br />
Fünfzehnter Abschnitt (Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs),<br />
Sechzehnter Abschnitt (Straftaten gegen das Leben),<br />
Siebzehnter Abschnitt (Körperverletzung),<br />
Achtzehnter Abschnitt (Straftaten gegen die persönliche Freiheit),<br />
Neunzehnter Abschnitt (Diebstahl und Unterschlagung),<br />
Zwanzigster Abschnitt (Raub und Erpressung),<br />
Einundzwanzigster Abschnitt (Begünstigung und Hehlerei),<br />
Zweiundzwanzigster Abschnitt (Betrug und Untreue),<br />
Dreiundzwanzigster Abschnitt (Urkundenfälschung),<br />
Sechsundzwanzigster Abschnitt (Sachbeschädigung),<br />
Siebenundzwanzigster Abschnitt (gemeingefährliche Straftaten),<br />
Achtundzwanzigster Abschnitt (Straftaten gegen die Umwelt),<br />
Neunundzwanzigster Abschnitt (Straftaten im Amt);<br />
2. aus dem Verfahrensrecht, und zwar nur im Überblick:<br />
Verfahrensgrundsätze und verfassungsrechtliche Bezüge des Strafprozeßrechts, allgemeiner Gang<br />
des Strafverfahrens, Rechtsstellung und Aufgaben der wesentlichen Verfahrensbeteiligten,<br />
erstinstanzliche gerichtliche Zuständigkeit und der weitere Instanzenzug, Revisionsgründe,<br />
Zwangsmittel (körperliche Untersuchung Beschuldigter und anderer Personen, Telefonüberwachung,<br />
vorläufige Festnahme und Verhaftung), Beweisrecht (Arten der Beweismittel, Beweisantragsrecht,<br />
Beweisverbote), Rechtskraft.<br />
§ 4 c<br />
Zu den ausgewählten Teilen gemäß § 3 Abs. 2 Buchstabe e bis h JAG gehören:<br />
1. Staatsrecht ohne Finanzverfassungs- und Notstandsverfassungsrecht;<br />
2. Verfassungsprozeßrecht, und zwar nur im Überblick;<br />
3. aus dem Europarecht, und zwar nur im Überblick:<br />
Rechtsquellen der Europäischen Gemeinschaften, Grundfreiheiten des EWG-Vertrages und ihre<br />
Durchsetzung, Organe und Handlungsformen der Europäischen Gemeinschaften;<br />
4. allgemeines Verwaltungsrecht und allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht mit Ausnahme der<br />
besonderen Verwaltungsverfahren einschließlich des Rechts der öffentlichen Ersatzleistungen im<br />
Überblick;
- 58 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
5. aus dem Verwaltungsprozeßrecht, und zwar nur im Überblick:<br />
Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs, Klagearten, Vorverfahren, vorläufiger Rechtsschutz,<br />
gerichtlicher Prüfungsumfang, gerichtliche Entscheidungen;<br />
6. aus dem besonderen Verwaltungsrecht:<br />
a) Polizei- und Ordnungsrecht,<br />
b) Kommunalrecht,<br />
c) Baurecht im Überblick.<br />
KENNZIFFER<br />
§ 5<br />
Das Justizprüfungsamt teilt dem Prüfling vor Anfertigung der schriftlichen Arbeiten<br />
eine Kennziffer zu.<br />
HÄUSLICHE ARBEIT<br />
§ 6<br />
(1) Die Aufgabe für die häusliche Arbeit ist nach Wahl des Prüflings aus dem Bürgerlichen Recht, dem<br />
Strafrecht oder dem Öffentlichen Recht zu entnehmen.<br />
(2) Der Prüfling hat die häusliche Arbeit binnen vier Wochen in Reinschrift bei dem Justizprüfungsamt<br />
abzuliefern; die Übermittlung durch Telekommunikationsgeräte ist ausgeschlossen. Die Frist wird<br />
auch durch die Aufgabe bei einem Postamt gewahrt. Die Rechtzeitigkeit der Abgabe bei einem<br />
Postamt hat der Prüfling auf Verlangen des Justizprüfungsamtes durch Vorlage einer Bescheinigung<br />
über die Einlieferung einer eingeschriebenen Sendung, einer Wertsendung oder eines Paketes<br />
nachzuweisen. Für körperbehinderte Prüflinge kann die Ablieferungsfrist auf Antrag um bis zu zwei<br />
Wochen verlängert werden.<br />
(3) Der Prüfling versieht die häusliche Arbeit, die keinen sonstigen Hinweis auf seine Person enthalten<br />
darf, mit seiner Kennziffer (§ 5). Auf einem gesonderten Blatt fügt er die mit seiner Unterschrift<br />
versehene Versicherung bei, daß er die Arbeit ohne fremde Hilfe angefertigt und sich anderer als der<br />
von ihm angegebenen Hilfsmittel nicht bedient habe.<br />
AUFSICHTSARBEITEN<br />
§ 7<br />
(1) Unter Aufsicht sind fünf schriftliche Arbeiten anzufertigen. Für jede dieser Arbeiten stehen dem<br />
Prüfling an je einem Tag fünf Stunden zur Verfügung. Körperbehinderten Prüflingen kann diese<br />
Frist auf Antrag bis zu einer Stunde verlängert werden.<br />
(2) Die Aufgaben sollen einen rechtlich und tatsächlich einfachen Fall betreffen, der dem Prüfling<br />
jedoch Gelegenheit gibt, seine Fähigkeiten zur Erörterung von Rechtsfragen darzutun.<br />
(3) Das Justizministerium bestimmt die zulässigen Hilfsmittel. Die Benutzung anderer Hilfsmittel ist<br />
verboten.<br />
§ 8<br />
(1) Die Aufsicht bei der Anfertigung der Arbeiten führt eine Bedienstete oder ein Bediensteter des<br />
Landes Nordrhein-Westfalen, der von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts<br />
- gegebenenfalls im Einvernehmen mit der jeweiligen Behördenleiterin oder dem Behördenleiter -<br />
bestellt wird. Die oder der Bedienstete muß mindestens dem gehobenen Dienst angehören.<br />
(2) Der Prüfling hat die Arbeiten spätestens bei Ablauf der Bearbeitungszeit an die aufsichtsführende<br />
Person abzugeben. Er versieht sie mit seiner Kennziffer (§ 5); die Arbeiten dürfen keine sonstigen<br />
Hinweise auf seine Person enthalten.<br />
(3) Prüflinge, die sich eines Täuschungsversuchs oder eines erheblichen Verstoßes gegen die Ordnung<br />
schuldig machen, kann die aufsichtsführende Person von der Fortsetzung der Arbeit ausschließen.<br />
Die endgültige Entscheidung über die Folgen trifft die oder der Vorsitzende des<br />
Justizprüfungsamtes.<br />
(4) Die aufsichtsführende Person fertigt eine Niederschrift an und vermerkt in ihr jede<br />
Unregelmäßigkeit.
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 59 -<br />
(5) Bei Störungen des ordnungsgemäßen Ablaufs des Termins zur Anfertigung einer Aufsichtsarbeit<br />
kann die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes:<br />
1. die Bearbeitungszeit (§ 7 Abs. 1 Satz 2 und 3) angemessen verlängern;<br />
2. für einzelne oder alle Prüflinge die erneute Anfertigung dieser Aufsichtsarbeiten anordnen oder<br />
ermöglichen.<br />
Die Berufung auf die Störung ist ausgeschlossen, wenn seit ihrem Eintritt mehr als ein Monat<br />
verstrichen ist.<br />
BEWERTUNG DER SCHRIFTLICHEN ARBEITEN<br />
§ 8 a<br />
(1) Bei einer abweichenden Begutachtung von Aufsichtsarbeiten ist eine Beratung der beiden<br />
Prüferinnen oder Prüfer (§ 11 Abs. 1 JAG) erforderlich.<br />
(2) Nachdem alle Prüferinnen oder Prüfer die häusliche Arbeit begutachtet haben, wird diese<br />
Prüfungsleistung nach mündlicher Beratung vom Prüfungsausschuß bewertet.<br />
(3) Mitteilungen über die Person des Prüflings dürfen den Prüferinnen oder Prüfern, Mitteilungen über<br />
die Prüferinnen oder Prüfer dürfen dem Prüfling erst nach der Bewertung der schriftlichen Arbeiten<br />
gemacht werden. Kenntnisse über die Person des Prüflings, die eine Prüferin oder ein Prüfer vorher<br />
durch die Tätigkeit bei der verwaltungsmäßigen Durchführung des Prüfungsverfahrens oder als<br />
Mitglied eines Prüfungsausschusses erlangt, stehen der Mitwirkung nicht entgegen.<br />
(4) Dem Prüfling wird die Bewertung der schriftlichen Arbeiten mindestens zwei Wochen vor der<br />
mündlichen Prüfung mitgeteilt. Die Frist wird durch die Aufgabe zur Post gewahrt; maßgebend ist<br />
das Datum des Poststempels. Im Falle des § 15 Abs. 3 JAG ist die Mitteilung über die Bewertung<br />
der schriftlichen Arbeiten mit der Entscheidung über das Nichtbestehen der Prüfung zu verbinden.<br />
MÜNDLICHE PRÜFUNG<br />
§ 9<br />
(1) Den Vorsitz in der mündlichen Prüfung führt, unbeschadet der Vorschriften des § 4 Abs. 2 Satz 4<br />
JAG und des § 5 Abs. 2 Satz 2 JAG, die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes oder einer<br />
der Stellvertreterinnen oder Stellvertreter.<br />
(2) Zu einer mündlichen Prüfung sollen nicht mehr als sechs Prüflinge geladen werden.<br />
(3) Vor der mündlichen Prüfung soll die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses mit jedem<br />
einzelnen Prüfling Rücksprache nehmen, um ein Bild von dessen Persönlichkeit zu gewinnen.<br />
(4) Die mündliche Prüfung dauert etwa fünf Stunden. Sie ist durch eine angemessene Pause zu<br />
unterbrechen.<br />
(5) Die mündliche Prüfung erstreckt sich in drei Teilen mit dem Schwergewicht auf die Pflichtfächer<br />
des § 3 Abs. 2 JAG, im vierten Teil auf die Wahlfachgruppe des Prüflings. An der mündlichen<br />
Prüfung beteiligen sich alle Prüferinnen und Prüfer. Sie wird in den Teilen mit dem Schwergewicht<br />
in den Pflichtfächern von jeweils einer Prüferin oder einem Prüfer abgenommen. Im übrigen kann<br />
sie von mehreren Prüferinnen oder Prüfern abgenommen werden. Die Reihenfolge der Prüfungsteile<br />
bestimmt der Prüfungsausschuß.<br />
(6) Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses leitet die mündliche Prüfung. Sie oder er hat<br />
darauf zu achten, daß die Prüflinge in geeigneter Weise befragt werden. Ihr oder ihm obliegt die<br />
Aufrechterhaltung der Ordnung.<br />
(7) Die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes kann Studierenden der Rechtswissenschaft,<br />
insbesondere den zur Prüfung bereits zugelassenen, sowie mit der Juristenausbildung oder Prüfung<br />
befaßten Personen gestatten, bei der mündlichen Prüfung zuzuhören.<br />
NICHTABLIEFERUNG DER PRÜFUNGSARBEITEN UND<br />
VERSÄUMUNG DER PRÜFUNGSTERMINE<br />
§ 10<br />
(1) Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn ein Prüfling ohne genügende Entschuldigung<br />
a) drei Aufsichtsarbeiten nicht oder nicht rechtzeitig abliefert,
- 60 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
b) die häusliche Arbeit nicht oder nicht rechtzeitig abliefert,<br />
c) zu dem Termin, für die mündliche Prüfung nicht oder nicht rechtzeitig erscheint oder den<br />
Termin nicht bis zum Ende der Prüfung wahrnimmt.<br />
(2) Liefert ein Prüfling nur eine oder zwei Aufsichtsarbeiten ohne genügende Entschuldigung nicht oder<br />
nicht rechtzeitig ab, so gelten sie als „ungenügend“. Liefert ein Prüfling eine Aufsichtsarbeit mit<br />
genügender Entschuldigung nicht ab, so hat er alle Aufsichtsarbeiten neu anzufertigen. Im Falle des<br />
§ 10 a Abs. 1 JAG gilt dies für den jeweils abzuschichtenden Teil.<br />
(3) Von einem Prüfling, der sich mit Krankheit entschuldigt, kann die Vorlage eines amtsärztlichen<br />
Zeugnisses verlangt werden.<br />
(4) Entschuldigungsgründe sind nur zu berücksichtigen, wenn sie unverzüglich gegenüber dem<br />
Justizprüfungsamt geltend gemacht werden.<br />
VORBEREITUNG DER ENTSCHEIDUNG DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES<br />
§ 11<br />
Vor Beginn der mündlichen Prüfung findet eine Vorberatung des Ausschusses statt, zu der sämtliche<br />
Prüfungsunterlagen vorliegen. In ihr sollen die Ansichten über die Persönlichkeit der Prüflinge unter den<br />
Mitgliedern des Ausschusses ausgetauscht werden.<br />
SCHLUßBERATUNG<br />
§ 12<br />
(1) Nach Beendigung der mündlichen Prüfung bewertet der Prüfungsausschuß die mündlichen<br />
Prüfungsleistungen; für jeden Teil der mündlichen Prüfung setzt er eine Note fest. Anschließend<br />
entscheidet er unter Ermittlung des Punktwerts für die Gesamtnote oder - soweit erforderlich - für<br />
die einzelnen Prüfungsabschnitte über das Ergebnis der Prüfung.<br />
(2) Der Punktwert für die Gesamtnote wird errechnet, indem die Punktzahl der Bewertung jeder<br />
Aufsichtsarbeit mit 8, der häuslichen Arbeit mit 20, jedes Teils der mündlichen Prüfung mit 10<br />
vervielfältigt und sodann die Summe durch 100 geteilt wird. Sind dem Prüfling Prüfungsleistungen<br />
nach § 18 Abs. 2 JAG erlassen worden, so sind die entsprechenden Prüfungsleistungen aus dem<br />
vorhergehenden Prüfungsverfahren zu berücksichtigen.<br />
(3) Der Punktwert für einen Prüfungsabschnitt, der aus mehreren Prüfungsleistungen besteht, wird<br />
errechnet, indem die Punktzahlen der einzelnen Prüfungsleistungen jeweils mit der in Absatz 2 für<br />
die Prüfungsleistungen bezeichneten Zahl vervielfältigt werden und die Summe durch die Summe<br />
der Vervielfältigungszahlen geteilt wird.<br />
(4) Alle Punktwerte sind bis auf zwei Dezimalstellen ohne Auf- oder Abrechnung rechnerisch zu<br />
ermitteln.<br />
(5) Fehler bei der Errechnung des Punktwertes und bei der Notenbezeichnung für die Gesamtnote<br />
können von Amts wegen durch das Justizprüfungsamt berichtigt werden. Die Berichtigung der<br />
Punktwerte und eine durch sie bewirkte Änderung in der Notenbezeichnung sind auf der<br />
Prüfungsniederschrift zu vermerken. Das unrichtige Zeugnis ist einzuziehen und durch ein richtiges<br />
zu ersetzen.<br />
ZEUGNIS<br />
§ 13<br />
(1) Wer die Prüfung bestanden hat, erhält über das Ergebnis ein Zeugnis; in dem Zeugnis ist die<br />
Gesamtnote mit Notenbezeichnung und Punktwert anzugeben.<br />
(2) Auf Antrag wird dem Prüfling zusätzlich die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen<br />
bescheinigt.<br />
BEURKUNDUNG DES PRÜFUNGSHERGANGS<br />
§ 14<br />
(1) Über den Prüfungshergang ist eine Niederschrift aufzunehmen, in der festgestellt werden:<br />
1. Ort und Tag der Prüfung,<br />
2. Zusammensetzung des Prüfungsausschusses,
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 61 -<br />
3. die Namen und die Anwesenheit der Prüflinge,<br />
4. die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistungen,<br />
5. die Prüfungsfächer (§ 3 JAG, § 4 a bis § 4 c), die Gegenstand der mündlichen Prüfung waren<br />
und die Bewertung der mündlichen Prüfungsleistungen,<br />
6. die errechneten Punktwerte für die Gesamtnote oder - soweit erforderlich - für die<br />
Prüfungsabschnitte,<br />
7. eine Änderung des Punktwertes für die Gesamtnote und die dafür maßgebenden Gründe,<br />
8. die Entscheidung des Prüfungsausschusses über das Ergebnis der Prüfung,<br />
9. alle sonstigen Entscheidungen des Prüfungsausschusses, insbesondere die Entscheidung nach<br />
§ 17 JAG,<br />
10. Die Verkündung der Entscheidung des Prüfungsausschusses.<br />
(2) Die Niederschrift ist von der oder dem Vorsitzenden zu unterschreiben.<br />
WIEDERHOLUNG DER PRÜFUNG<br />
§ 15<br />
(1) Die Prüfung ist grundsätzlich vor demselben Justizprüfungsamt zu wiederholen.<br />
(2) Ein Wechsel des Prüfungsamtes ist nur mit Zustimmung des abgebenden und des aufnehmenden<br />
Prüfungsamtes zulässig. Auf die Zustimmung besteht kein Rechtsanspruch. Sie darf nur aus<br />
wichtigem Grund und nur dann erteilt werden, wenn die vom abgebenden Prüfungsamt erteilten<br />
Auflagen unberührt bleiben. Der Wechsel setzt weiter voraus, daß die Prüfung vor dem abgebenden<br />
Prüfungsamt rechtlich zulässig ist.<br />
(3) Gilt die Prüfung als nicht unternommen, so sind die Absätze 1 und 2 entsprechend anzuwenden.<br />
(4) Ein Antrag auf Erlaß schriftlicher Prüfungsleistungen (§ 18 Abs. 2 JAG) ist spätestens mit der<br />
Meldung zur Wiederholungsprüfung zu stellen.
- 62 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
Vom 15. August 2000<br />
Studienordnung für das<br />
Studium der Rechtswissenschaften<br />
mit Abschluss erste juristische Staatsprüfung<br />
an der Ruhr-Universität <strong>Bochum</strong><br />
Auf der Grundlage von § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG)<br />
vom 14. März 2000 (GV. NRW S. 190) hat die Ruhr-Universität <strong>Bochum</strong> folgende Studienordnung erlassen:<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Gesetzes über die juristischen Staatsprüfungen und<br />
den juristischen Vorbereitungsdienst (Juristenausbildungsgesetz – JAG) in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 08.11.1993 (GV. NRW S. 924), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.04.1999<br />
(GV. NRW S. 148) und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die juristischen<br />
Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Juristenausbildungsordnung – JAO) in der<br />
Fassung der Bekanntmachung vom 08.11.1993 (GV. NRW S. 932), zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />
20.04.1999 (GV. NRW S. 148), das Studium der Rechtswissenschaft mit dem Abschluss erste juristische<br />
Staatsprüfung.<br />
§ 2 Studienziel<br />
Studienziel im Studiengang Rechtswissenschaften / Abschluss erste juristische Staatsprüfung ist das<br />
Bestehen der Hochschulabschluss- und Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst als<br />
Rechtsreferendar (erste juristische Staatsprüfung) durch den Nachweis, dass die Studierenden das Recht<br />
mit Verständnis erfassen und anwenden können und über die hierzu erforderlichen Rechtskenntnisse in<br />
den Prüfungsfächern mit ihren geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und<br />
rechtsphilosophischen Bezügen verfügen.<br />
§ 3 Qualifikation<br />
Die Qualifikation für das Studium wird durch ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife<br />
oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife) nachgewiesen.<br />
§ 4 Studienbeginn<br />
Das Studium kann sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester aufgenommen werden.<br />
§ 5 Inhalt des Studiums<br />
(1) Das Studium der Rechtswissenschaften / Abschluss erste juristische Staatsprüfung hat die<br />
Pflichtfächer sowie eine vom Studierenden zu wählende Wahlfachgruppe zum Gegenstand. Gemäß<br />
§ 8 Abs. 2 JAG soll der Studierende ferner an Lehrveranstaltungen für Juristen über die Grundlagen<br />
und die Erkenntnismöglichkeiten der politischen Wissenschaft, der Sozialwissenschaft und der<br />
Psychologie teilgenommen haben und Kenntnisse der Buchhaltungs- und der Bilanzkunde<br />
erwerben. Die Pflichtfächer sowie die Wahlfachgruppen ergeben sich aus § 3 JAG in Verbindung<br />
mit § 4 Buchstaben a – c JAO.<br />
(2) Pflichtfächer sind:<br />
1. die europarechtlichen Bezüge sowie die philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen<br />
Grundlagen des Rechts;<br />
2. aus dem Bürgerlichen Recht:<br />
a) Erstes bis Drittes Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches einschließlich des Gesetzes zur<br />
Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie im Überblick das<br />
Verbraucherschutzrecht und das Recht der Gefährdungshaftung;<br />
b) aus dem Vierten Buch (Familienrecht), und zwar nur im Überblick:<br />
- Erster Abschnitt, Fünfter Titel (Wirkungen der Ehe im allgemeinen),<br />
- Erster Abschnitt, Sechster Titel, Teil I (gesetzliches Güterrecht),<br />
- Erster Abschnitt, Siebter Titel, Teil I (Scheidungsgründe),<br />
- Zweiter Abschnitt, Erster Titel (Verwandtschaft, Allgemeine Vorschriften),<br />
- Zweiter Abschnitt, Zweiter Titel, Teil I (eheliche Abstammung),
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 63 -<br />
- Zweiter Abschnitt, Dritter Titel, Teil I (Unterhaltspflicht, Allgemeine Vorschriften),<br />
- Zweiter Abschnitt, Fünfter Titel (elterliche Sorge für eheliche Kinder);<br />
c) aus dem Fünften Buch (Erbrecht), und zwar nur im Überblick:<br />
- Erster Abschnitt (Erbfolge),<br />
- Zweiter Abschnitt (rechtliche Stellung des Erben) mit Ausnahme des Zweiten Titels,<br />
Teile II bis V,<br />
- Dritter Abschnitt (Testament),<br />
- Vierter Abschnitt (Erbvertrag),<br />
- Achter Abschnitt (Erbschein);<br />
3. aus dem Handelsrecht, und zwar nur im Überblick:<br />
a) HGB, Erstes Buch, Erster bis Dritter und Fünfter Abschnitt (Kaufleute, Handelsregister,<br />
Handelsfirma, Prokura und Handlungsvollmacht);<br />
b) HGB, Viertes Buch, Erster und Zweiter Abschnitt (allgemeine Vorschriften über<br />
Handelsgeschäfte, Handelskauf);<br />
4. aus dem Gesellschaftsrecht, und zwar nur im Überblick:<br />
a) HGB, Zweites Buch, Erster und Zweiter Abschnitt (offene Handelsgesellschaft,<br />
Kommanditgesellschaft);<br />
b) GmbHG, Erster bis Dritter Abschnitt (Errichtung der Gesellschaft, Rechtsverhältnisse des<br />
Gesellschaft und der Gesellschafter sowie Vertretung und Geschäftsführung);<br />
5. aus dem Zivilverfahrensrecht, und zwar nur im Überblick:<br />
a) aus dem Erkenntnisverfahren:<br />
- gerichtsverfassungsrechtliche Grundlagen, Verfahren im ersten Rechtszug (ohne<br />
Wiederaufnahme desVerfahrens, Urkunden- und Wechselprozess, Familiensachen,<br />
Kindschaftssachen und Unterhaltssachen),<br />
- Verfahrensgrundsätze, Prozessvoraussetzungen, Arten und Wirkungen von Klagen und<br />
gerichtlichen Entscheidungen, Beweisgrundsätze, Arten der Rechtsbehelfe;<br />
b) aus dem Vollstreckungsverfahren:<br />
- allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen,<br />
- Arten der Zwangsvollstreckung und der Rechtsbehelfe;<br />
6. aus dem Arbeitsrecht:<br />
Inhalt, Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Leistungsstörungen und Haftung im<br />
Arbeitsverhältnis einschließlich der zugehörigen Regelungen aus dem Tarifvertrags- und<br />
Betriebsverfassungsrecht;<br />
7. aus dem Strafgesetzbuch:<br />
a) Allgemeiner Teil mit Ausnahme des Dritten Abschnitts, Titel 4 bis 7;<br />
b) aus dem Besonderen Teil:<br />
- Sechster Abschnitt (Widerstand gegen die Staatsgewalt),<br />
- Siebter Abschnitt (Straftaten gegen die öffentliche Ordnung),<br />
- Neunter Abschnitt (falsche uneidliche Aussage und Meineid),<br />
- Zehnter Abschnitt (falsche Verdächtigung),<br />
- Vierzehnter Abschnitt (Beleidigung),<br />
- Fünfzehnter Abschnitt (Verletzung des persönlichen Lebens und Geheimbereichs),<br />
- Sechzehnter Abschnitt (Straftaten gegen das Leben),<br />
- Siebzehnter Abschnitt (Körperverletzung),<br />
- Achtzehnter Abschnitt (Straftaten gegen die persönliche Freiheit),<br />
- Neunzehnter Abschnitt (Diebstahl und Unterschlagung),<br />
- Zwanzigster Abschnitt (Raub und Erpressung),<br />
- Einundzwanzigster Abschnitt (Begünstigung und Hehlerei),<br />
- Zweiundzwanzigster Abschnitt (Betrug und Untreue),<br />
- Dreiundzwanzigster Abschnitt (Urkundenfälschung),<br />
- Siebenundzwanzigster Abschnitt (Sachbeschädigung),<br />
- Achtundzwanzigster Abschnitt (gemeingefährliche Straftaten),<br />
- Neunundzwanzigster Abschnitt (Straftaten gegen die Umwelt),<br />
- Dreißigster Abschnitt (Straftaten im Amt);
- 64 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
8. aus dem Strafverfahrensrecht, und zwar nur im Überblick:<br />
- Verfahrensgrundsätze und verfassungsrechtliche Bezüge des Strafprozessrechts,<br />
- allgemeiner Gang des Strafverfahrens,<br />
- Rechtsstellung und Aufgaben der wesentlichen Verfahrensbeteiligten,<br />
- erstinstanzliche gerichtliche Zuständigkeit und der weitere Instanzenzug,<br />
- Revisionsgründe,<br />
- Zwangsmittel (körperliche Untersuchung Beschuldigter und anderer Personen,<br />
Telefonüberwachung, vorläufige Festnahme und Verhaftung),<br />
- Beweisrecht (Arten der Beweismittel, Beweisantragsrecht, Beweisverbote),<br />
- Rechtskraft;<br />
9. Staatsrecht ohne Finanzverfassungs- und Notstandsverfassungsrecht;<br />
10. Verfassungsprozessrecht, und zwar nur im Überblick;<br />
11. aus dem Europarecht, und zwar nur im Überblick:<br />
- Rechtsquellen der Europäischen Gemeinschaften,<br />
- Grundfreiheiten des EWG-Vertrages und ihre Durchsetzung,<br />
- Organe und Handlungsformen der Europäischen Gemeinschaften;<br />
12. Allgemeines Verwaltungsrecht und allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht mit Ausnahme der<br />
besonderen Verwaltungsverfahren einschließlich des Rechts der öffentlichen Ersatzleistungen im<br />
Überblick;<br />
13. aus dem Verwaltungsprozessrecht, und zwar nur im Überblick:<br />
- Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs,<br />
- Klagearten,<br />
- Vorverfahren,<br />
- vorläufiger Rechtsschutz,<br />
- gerichtlicher Prüfungsumfang,<br />
- gerichtliche Entscheidungen;<br />
14. aus dem besonderen Verwaltungsrecht:<br />
a) Polizei- und Ordnungsrecht,<br />
b) Kommunalrecht,<br />
c) Baurecht im Überblick;<br />
Soweit in einem Rechtsgebiet Kenntnisse im Überblick verlangt werden, müssen einem Prüfling lediglich<br />
die gesetzlichen Grundstrukturen ohne vertieftes Wissen der Rechtsprechung und Literatur bekannt sein.<br />
(3) Wahlfachgruppen sind:<br />
1. Zivilrecht (Familienrecht, Erbrecht, Zivilprozessrecht, aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit:<br />
Verfahrensgrundsätze, Vormundschafts-, Familien- und Betreuungssachen sowie Nachlass- und<br />
Grundbuchsachen);<br />
2. Strafrecht (Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug, Strafprozessrecht);<br />
3. Wirtschaftsrecht (Handels- und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Grundzüge der<br />
Bilanzkunde);<br />
4. Steuerrecht;<br />
5. Arbeitsrecht (kollektives Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmungsrecht<br />
einschließlich des zugehörigen Gesellschaftsrecht);<br />
6. Staats- und Verwaltungsrecht (Raumordnungs- und Baurecht, Straßenrecht,<br />
Wirtschaftsverwaltungsrecht und im Überblick Umweltrecht);<br />
7. Sozialrecht;<br />
8. Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung;<br />
9. Völker- und Europarecht.<br />
Zu den Wahlfachgruppen gehören auch die der jeweiligen Gruppe sachlich zuzuordnenden Pflichtfächer.<br />
§ 6 Studienplan<br />
Der Ablauf des Studiums ergibt sich aus dem Studienplan. Der Studienplan ist dieser Studienordnung als<br />
Empfehlung an die Studierenden für einen sachgerechten Aufbau des Studiums hinzugefügt (§ 86 Abs. 4<br />
HG).
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 65 -<br />
§ 7 Ferienpraktika<br />
Ferienpraktika erfolgen nach Maßgabe des § 3 JAO. Studierende müssen sechs Wochen in der<br />
vorlesungsfreien Zeit in der Rechtspflege und weitere sechs Wochen in der vorlesungsfreien Zeit in der<br />
Verwaltung ausgebildet werden. Die Ausbildung muss durch einen Volljuristen erfolgen. Über die<br />
Ausbildung ist eine Bescheinigung zu erstellen.<br />
§ 8 Lehrveranstaltungsarten<br />
(1) Die Ziele und Inhalte des Studiums werden in folgenden Lehrveranstaltungsarten bzw.<br />
Unterrichtsformen vermittelt:<br />
- Vorlesungen (V),<br />
- Arbeitsgemeinschaften (AG),<br />
- Übungen (Ü),<br />
- Examinatorien (Ex),<br />
- Klausurenkurse (KK),<br />
- Repetitorien (Rep),<br />
- Seminare (S),<br />
- Kolloquien (KO).<br />
Zur Einführung in das Studium werden im Rahmen verfügbarer Mittel Tutorien angeboten.<br />
(2) Vorlesungen dienen des systematischen Einführung in ein bestimmtes Gebiet.<br />
In Arbeitsgemeinschaften für Studienanfänger werden ausgewählte Rechtsfragen und Probleme der<br />
Fallbearbeitung vorlesungsbegleitend in kleineren Gruppen erörtert, und zwar in Absprache mit dem<br />
Dozenten der jeweiligen Vorlesung.<br />
In Übungen lernen die Studierenden durch die Anfertigung von schriftlichen Arbeiten (Klausuren<br />
und Hausarbeiten), ihre Rechtskenntnisse auf praktische Fälle anzuwenden.<br />
Examinatorien bereiten Studierende durch die Behandlung neuerer Rechtsprechung, die<br />
gemeinsame Lösung von Examensklausuren oder durch mündliche Probeexamina gezielt auf das<br />
Examen vor.<br />
Klausurenkurse bieten den Studierenden die Möglichkeit, Klausuren unter Examensbedingungen zu<br />
schreiben.<br />
Repetitorien dienen der Wiederholung des examensrelevanten Stoffes.<br />
Seminare sind Lehrveranstaltungen mit einem begrenzten Teilnehmerkreis, in denen Studierende<br />
durch Referate und Diskussionen in das selbständige wissenschaftliche Arbeiten eingeführt werden.<br />
Kolloquien sind wissenschaftliche Lehrgespräche.<br />
In Tutorien sollen kleinere Gruppen von Studienanfängern durch persönliche und fachbezogene<br />
Betreuung zu einem sinnvollen Studium angeleitet werden.<br />
(3) Innerhalb der einzelnen Veranstaltungsformen wird zwischen Pflichtveranstaltungen,<br />
Wahlpflichtveranstaltungen und Ergänzungsveranstaltungen unterschieden:<br />
1. Pflichtveranstaltungen (P) sind Veranstaltungen, die den gesamten Pflichtstoff des Examens<br />
einschließlich des Pflichtstoffes der jeweiligen Wahlfachgruppe vermitteln.<br />
2. Wahlpflichtveranstaltungen (WP) sind Veranstaltungen, die den gesamten Pflichtstoff des Examens<br />
einschließlich des Pflichtstoffes der jeweiligen Wahlfachgruppe vermitteln, wobei der Studierende<br />
aus mehreren angebotenen Lehrveranstaltungen eine bestimmte Anzahl auswählen kann.<br />
3. Ergänzungsveranstaltung (E) eröffnen die Möglichkeit zur Ergänzung und Vertiefung des in den<br />
Pflichtfächern vermittelten Stoffgebietes.<br />
§ 9 Regelstudienzeit<br />
Die Regelstudienzeit beträgt gem. § 1 Satz 2 JAG für die gesamte Ausbildung einschließlich aller<br />
Prüfungsleistungen 9 Semester. Dabei entfallen auf die Ausbildung im Anfängerbereich ca. 4 Semester,<br />
auf die Ausbildung im Fortgeschrittenenbereich einschließlich Examensvorbereitung und<br />
Examensdurchführung ca. 5 Semester. Studierende, die sich zum Ende des 8. Fachsemesters zur ersten<br />
juristischen Staatsprüfung melden, können die Freiversuchsregelung gemäß § 18 a Abs. 1 JAG in<br />
Anspruch nehmen. Studierende, die die Freiversuchsregelung in Anspruch nehmen, können einmal an der
- 66 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
ersten juristischen Staatsprüfung teilnehmen, ohne dass bei Nichtbestehen die Teilnahme auf die zwei<br />
regulären Versuche angerechnet würde. Der Freiversuch eröffnet darüber hinaus die Möglichkeit der<br />
Notenverbesserung nach einem bestandenen Versuch. Auf dem Zeugnis wird dann nur die bessere Note<br />
vermerkt, ein Nichtbestehen im zweiten Versuch bleibt ohne Folgen.<br />
§ 10 Leistungs- und Teilnahmenachweise<br />
(1) Der Studierende hat für die Zulassung zur ersten juristischen Staatsprüfung insgesamt mindestens<br />
fünf Leistungsnachweise und einen Teilnahmenachweis zu erbringen. Dies geschieht in den<br />
nachfolgend beschriebenen Veranstaltungen:<br />
(2) Der Studierende hat mindestens eine Arbeitsgemeinschaft für Studienanfänger möglichst im ersten<br />
oder zweiten Studienhalbjahr ordnungsgemäß zu besuchen. Über den ordnungsgemäßen Besuch von<br />
Arbeitsgemeinschaften wird eine Bescheinigung (Teilnahmenachweis) ausgestellt.<br />
(3) Der Studierende hat an je einer Übung im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen<br />
Recht teilzunehmen und darüber einen Leistungsnachweis, bestehend aus Hausarbeit und Klausur,<br />
zu erbringen. Die Übungen umfassen den gesamten Stoff der Pflichtfächer gemäß § 3 Abs. 2 JAG.<br />
In den Übungen werden jeweils mindestens drei Aufsichtsarbeiten und zwei Hausarbeiten gestellt<br />
und bewertet. Ein Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme wird ausgestellt, wenn eine<br />
Aufsichtsarbeit und eine Hausarbeit mit jeweils mindestens der Note „ausreichend“ (4-6 Punkte)<br />
bewertet wurde.<br />
(4) Die Zulassung zu einer Übung i.S. von Abs. 2 setzt voraus, dass der Studierende den Nachweis<br />
1. einer erfolgreich bearbeiteten, also mit mindestens der Note „ausreichend“ (4-6 Punkte) bewerteten,<br />
Hausarbeit aus dem Anfängerbereich im Bürgerlichen, Öffentlichen oder Strafrecht erbringt.<br />
Veranstaltungen, die eine solche, für die Zulassung zu den Übungen notwendige Hausarbeit<br />
anbieten, sind im Studienverlaufsplan mit dem Hinweis „mit integrierter Hausarbeit“ versehen.<br />
Diese Hausarbeit ist Voraussetzung für den Zugang zur Übung und nicht mit der in der Übung<br />
anzufertigenden Hausarbeit identisch.<br />
2. einer Mindestanzahl von Leistungspunkten aus bestandenen Abschlussklausuren im jeweiligen<br />
Fachgebiet erbringt.<br />
3. Erforderlich sind für die Teilnahme an einer Übung im Bürgerlichen Recht 12, im Öffentlichen<br />
Recht 12 und im Strafrecht 8 Leistungspunkte, die in dem jeweiligen Fachbereich zu erwerben sind.<br />
4. Abschlussklausuren werden in den Vorlesungen des Grundstudiums, die im Studienverlaufsplan<br />
besonders ausgewiesen sind angeboten. Der Umfang der Klausuren orientiert sich an der im<br />
Studienplan vorgesehenen Wochenstundenzahl. Für die erfolgreiche Bearbeitung von<br />
Abschlussklausuren werden so viele Leistungspunkte angerechnet, wie die Veranstaltung nach dem<br />
Studienplan Semesterwochenstunden haben soll. Höchstens jedoch 4 Punkte. Das gilt auch dann,<br />
wenn eine Veranstaltung im Einzelfall tatsächlich mehr Semesterwochenstunden umfasst.<br />
(5) Jeder Lehrende ist berechtigt, auf Wunsch der Studierenden die Noten der in seiner Veranstaltung<br />
erworbenen Leistungsnachweise nach dem European Credit Transfer System (ECTS) umzurechnen.<br />
(6) Jeder Studierende hat einen Leistungsnachweis, bestehend aus einer Klausur am Ende des<br />
Semesters, aus einem Grundlagenfach gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG zu erbringen. Veranstaltungen,<br />
in denen der Erwerb eines solchen Leistungsnachweises möglich ist, sind im Vorlesungsverzeichnis<br />
und im Simultanplan der Fakultät als solche im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG gekennzeichnet.<br />
(7) Jeder Studierende muss einen Leistungsnachweis aus der von ihm gewählten Wahlfachgruppe<br />
vorlegen. Der Leistungsnachweis für die Wahlfachgruppe (Vertiefungsgebiet) kann entweder in<br />
einer Übung zur gewählten Wahlfachgruppe, oder in einem Seminar zur Wahlfachgruppe<br />
(bestehend aus schriftlicher Ausarbeitung eines Themas und Vortrag) erworben werden.<br />
Leistungsnachweise aus Übungen zur Wahlfachgruppe werden nach Wahl des Veranstaltungsleiters<br />
durch Hausarbeit und Klausur oder nur durch Klausuren erbracht.<br />
§ 11 Integrierte Lehrveranstaltungen<br />
Übungen können mit Vorlesungen zu integrierten Lehrveranstaltungen zusammengefasst werden. Diese<br />
integrierten, also zusammengefassten, Lehrveranstaltungen dienen der Verkürzung der Studienzeit, da in<br />
solchen Lehrveranstaltungen Leistungsnachweise, insbesondere für die Wahlfachgruppen, parallel zur
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 67 -<br />
Vermittlung des Vorlesungsstoffes erworben werden können, statt in aufeinanderfolgenden Semestern<br />
erworben werden zu müssen.<br />
§ 12 Anrechnung<br />
(1) Über die Anrechnung von Studienleistungen gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3-6 JAG (aufgeführt in § 10 Abs.<br />
1, 2, 3, 6 und 7 der Studienordnung) die in demselben Studiengang an einer anderen<br />
wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes erbracht worden<br />
sind, entscheidet das zuständige Justizprüfungsamt. Andere Leistungen, als die nach § 8 Abs. 1 Nr.<br />
3-6 JAG, werden durch die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität <strong>Bochum</strong> angerechnet.<br />
Voraussetzung für eine Anrechnung von Leistungen, insbesondere solche, die zur Teilnahme an<br />
einer Übung berechtigen, ist, dass der Studierende eine Bescheinigung seiner Herkunftsuniversität<br />
vorlegt, aus welcher hervorgeht, dass der Studierende die an der Herkunftsuniversität geltenden<br />
Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Übung erfüllt hat.<br />
(2) Die Einstufung in ein höheres Fachsemester kann nur durch das zuständige Justizprüfungsamt auf<br />
Antrag erfolgen.<br />
(3) Wer eine Ausbildung für den gehobenen Justizdienst erfolgreich abgeschlossen hat, kann auf Antrag<br />
von der Voraussetzung des Erreichens einer Mindestanzahl von Leistungspunkten im Bürgerlichen<br />
Recht und im Strafrecht befreit werden, soweit das jeweilige Ausbildungsziel bereits durch die<br />
bisherige Ausbildung oder Tätigkeit des Antragstellers erreicht ist. Dasselbe gilt für denjenigen, der<br />
eine Ausbildung des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes erfolgreich abgeschlossen<br />
hat, für das Erreichen einer Mindestanzahl von Leistungspunkten im Öffentlichen Recht und im<br />
Bürgerlichen Recht. Über den Antrag entscheidet der Dekan. Von der nach § 10 Abs. 4 Ziffer 1<br />
erforderlichen Hausarbeit kann nicht befreit werden.<br />
§ 13 Ordnungswidriges Verhalten<br />
Bei ordnungswidrigem Verhalten, namentlich bei Täuschungsversuchen, sind die ordnungsrechtlichen<br />
Vorschriften für die erste juristische Staatsprüfung mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die<br />
Entscheidung in allen Fällen der Veranstaltungsleiter trifft.<br />
§ 14 Studienberatung<br />
(1) Die zentrale Studienberatung der Ruhr-Universität (Studienbüro) erteilt Auskünfte und Ratschläge<br />
bei fachübergreifenden Problemen. Sie bietet insbesondere Beratung:<br />
- vor Studienbeginn, besonders in Zweifelsfällen,<br />
- bei geplantem Wechsel des Studiengangs,<br />
- in allen Fällen von Zulassungsbeschränkungen.<br />
Außerdem berät das Studienbüro bei psychosozialen Problemen.<br />
(2) Die Fachstudienberatung wird im Verantwortungsbereich der Juristischen Fakultät durch die hierfür<br />
von der Fakultät benannten Fachstudienberater durchgeführt. Der Fachstudienberater berät<br />
insbesondere:<br />
- bei Aufnahme des Studiums,<br />
- in allen Fragen der Studienplanung,<br />
- nach nicht bestandenen Prüfungen,<br />
- nach Hochschulwechsel.<br />
§ 15 Inkrafttreten und Übergangsregelungen<br />
(1) Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen<br />
Bekanntmachungen der Ruhr-Universität in Kraft.<br />
(2) Sie gilt uneingeschränkt für Studierende, die ihr Studium nach Inkrafttreten dieser Ordnung<br />
aufnehmen.<br />
(3) Auf Studierende, die vor dem Inkrafttreten dieser Studienordnung ein Studium der<br />
Rechtswissenschaften begonnen haben, ist sie mit folgender Maßgabe anzuwenden:<br />
- Das Erfordernis der Teilnahme an einer Veranstaltung mit erfolgreicher Bearbeitung einer<br />
Hausarbeit (nach § 10 Abs. 4 Nr. 1) wird durch die erfolgreiche Bearbeitung einer Hausarbeit<br />
in einem Anfängerkurs erfüllt.<br />
- Für jeden Anfängerkurs, der erfolgreich absolviert worden ist, werden 12 Leistungspunkte für<br />
das jeweilige Fach gutgeschrieben.
- 68 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
- Leistungspunkte, die vor Inkrafttreten dieser Ordnung erworben wurden, werden, soweit dies<br />
zugesagt worden ist, rückwirkend bis zum Sommersemester 2000 angerechnet.<br />
(4) Entsprechendes gilt für diejenigen Studierenden, die von Studienleistungen befreit worden sind oder<br />
berfreit werden.<br />
(5) In Zweifelsfällen entscheidet die Kommission für Lehre.<br />
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Juristischen Fakultät vom 26.01.2000 und<br />
des Senats der Ruhr-Universität <strong>Bochum</strong> vom 06.07.2000 sowie der Genehmigung des Rektors der Ruhr-<br />
Universität <strong>Bochum</strong> vom 15.08.2000.<br />
Studienplan<br />
(I) Grundlagen<br />
Der Studienplan, bestehend aus einer Darstellung der von der Fakultät angebotenen Lehrveranstaltungen<br />
(II) und dem Studienverlaufsplan (III), ist in der vorliegenden Form vom Fakultätsrat der Juristischen<br />
Fakultät in der Sitzung vom 3. Dezember 1986 beschlossen und in den Sitzungen vom 20. April 1994,<br />
vom 9. November 1994 und vom 26. Januar 2000 ergänzt worden. Grundlagen sind das<br />
Juristenausbildungsgesetz (JAG) und die Juristenausbildungsordnung (JAO) in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 9. November 1993 (GV. NRW S. 924 ff. bzw. 932 ff.) sowie die Studienordnung<br />
der Juristischen Fakultät vom 15.08.2000.<br />
Die Fakultät bietet die folgenden Lehrveranstaltungen im Rahmen ihrer kapazitären Möglichkeiten an.<br />
(II) Veranstaltungen der Juristischen Fakultät<br />
TEIL 1 – LEHRVERANSTALTUNGEN ZU DEN PFLICHTFÄCHERN<br />
In den Pflichtveranstaltungen werden, soweit einschlägig, auch die jeweiligen europarechtlichen Bezüge<br />
sowie die philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Grundlagen behandelt.<br />
I. Vorlesungen<br />
1. Methoden und Grundlagen des Rechts (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 JAG NW)<br />
(1) Methodenlehre 2st.<br />
(2) Rechtsphilosophie 2st.<br />
(3) Rechtssoziologie (einschl. Rechtstatsachenforschung) 2st.<br />
(4) Kriminologie I (Rechtstatsachenforschung; Einführung: Theorie und Methodik) 2st.<br />
(5) Römische Rechtsgeschichte 2st.<br />
(6) Deutsche Rechtsgeschichte 3st.<br />
(7) Verfassungsgeschichte 2st.<br />
2. Bürgerliches Rechts (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a JAG NW)<br />
(1) Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I (Allgemeiner Teil des BGB) 4st.<br />
(2) Rechtsgeschäftslehre 2st.<br />
(3) Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II (Schuldrecht, Allgemeiner Teil) 4st.<br />
(4) Schuldrecht, Besonderer Teil 4st.<br />
(5) Sachenrecht 4st.<br />
(6) Familienrecht 3st.<br />
(7) Erbrecht 2st.<br />
3. Handelsrecht, Arbeitsrecht, Zivilprozessrecht (§ 3 Abs. 2 Nr. Buchstaben b, c, h JAG NW)<br />
(1) Handelsrecht 3st.<br />
(2) Gesellschaftsrecht (Personengesellschaftsrecht; Einführung in das Kapitalgesellschaftsrecht) 3st.<br />
(3) Arbeitsrecht (Recht des Arbeitsverhältnisses; Recht des kollektiven Arbeitsrechts) 3st.
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 69 -<br />
(4) Zivilprozess- und Gerichtsverfassungsrecht (Überblick) 2st.<br />
(5) Zwangsvollstreckungsrecht (Überblick) 2st.<br />
4. Strafrecht und Strafprozessrecht (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstaben d, h JAG NW)<br />
(1) Strafrecht I (Allgemeine Lehren) 5st.<br />
(2) Strafrecht II (Besonderer Teil) 4st.<br />
(3) Strafprozessrecht (Überblick) 2st.<br />
5. Öffentliches Recht (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstaben e, f, g, h JAG NW)<br />
(1) Staatsrecht I (Grundrechte) 4st.<br />
(2) Staatsrecht II (Staatsorganisation, einschließlich Verfassungsprozessrecht) 4st.<br />
(3) Europarecht I 2st.<br />
(4) Allgemeines Verwaltungsrecht I 4st.<br />
(5) Allgemeines Verwaltungsrecht II 3st.<br />
(6) Polizei- und Ordnungsrecht 2st.<br />
(7) Baurecht (Überblick) 2st.<br />
(8) Kommunalrecht 2st.<br />
(9) Verwaltungsprozessrecht (Überblick) 2st.<br />
II. Arbeitsgemeinschaften<br />
1. Arbeitsgemeinschaften für Studienanfänger<br />
(1) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I“ 2st.<br />
(2) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Strafrecht I“ 2st.<br />
(3) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Staatsrecht I“ 2st.<br />
(4) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Staatsrecht II“ 2st.<br />
2. Vertiefende Arbeitsgemeinschaften<br />
(1) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II“ 2st.<br />
(2) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Strafrecht II“ 2st.<br />
(3) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht I“ 2st.<br />
(4) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht II“ 2st.<br />
III. Pflichtkurse und Pflichtübungen<br />
(1) Übung im Bürgerlichen Recht 3st.<br />
(2) Übung im Strafrecht 3st.<br />
(3) Übung im Öffentlichen Recht 3st.<br />
TEIL 2 – LEHRVERANSTALTUNGEN ZU DEN WAHLFACHGRUPPEN<br />
Wahlfachgruppe 1: Zivilrecht (§ 3 Abs. 3 Nr. 1 JAG)<br />
I. Vorlesungen<br />
(1) Grundstücks- und Grundbuchrecht 2st.<br />
(2) Zivilverfahrensrecht (Vertiefung) 2st.<br />
(3) Freiwillige Gerichtsbarkeit 2st.<br />
II. Übungen, Seminare und Exegesen<br />
(1) Übungen im Zivilprozessrecht 2st.<br />
(2) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe je 2st.<br />
(3) Digestenexegese (Proseminar im Römischen Recht) 2st.<br />
Wahlfachgruppe 2: Strafrecht (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 JAG)<br />
I. Vorlesungen<br />
(1) Kriminologie II (Kriminologie der Einzeldelikte) 2st.<br />
(2) Kriminologie III (Kriminologie in der Praxis) 2st.
- 70 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
(3) Jugendstrafrecht 2st.<br />
(4) Strafvollzug und Entlassenenhilfe 2st.<br />
(5) Strafprozessrecht (Vertiefung mit fakultativer integrierter Übung) 3st.<br />
II. Übungen und Seminare<br />
(1) Übungen im Strafprozessrecht 3st.<br />
(2) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe je 2st.<br />
Wahlfachgruppe 3: Wirtschaftsrecht (§ 3 Abs. 3 Nr. 3 JAG)<br />
I. Vorlesungen<br />
(1) Gesellschaftsrecht (Kapitalgesellschafts-, Konzern- und Mitbestimmungsrecht) 3st.<br />
(2) Wirtschaftsrecht, insbesondere Wettbewerbs- und Kartellrecht, Grundzüge der Bilanzkunde 3st.<br />
II. Übungen und Seminare<br />
(1) Übungen im Gesellschafts- und Unternehmensrecht 2st.<br />
(2) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe je 2st.<br />
Wahlfachgruppe 4: Steuerrecht (§ 3 Abs. 3 Nr. 4 JAG)<br />
I. Vorlesungen<br />
(1) Allgemeines Steuerrecht 4st.<br />
(2) Besonderes Steuerrecht 4st.<br />
(3) Bilanzsteuerrecht 2st.<br />
(4) Steuerprozessrecht 2st.<br />
II. Übungen und Seminare<br />
(1) Übung im Steuerrecht 2st.<br />
(2) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe je 2st.<br />
Wahlfachgruppe 5: Arbeitsrecht (§ 3 Abs. 3 Nr. 5 JAG)<br />
I. Vorlesungen<br />
Vertiefungsvorlesungen, insbesondere auf den Gebieten<br />
(1) des kollektiven Arbeitsrechts (vor allem Betriebsverfassungsrecht wie auch das<br />
Mitbestimmungsrecht einschließlich des zugehörigen Gesellschaftsrechts) 2st.<br />
(2) des arbeitsgerichtlichen Verfahrens 2st.<br />
II. Übungen und Seminare<br />
(1) Übung im Arbeitsrecht 2st.<br />
(2) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe je 2st.<br />
Wahlfachgruppe 6: Staats- und Verwaltungsrecht (§ 3 Abs. 3 Nr. 6 JAG)<br />
I. Vorlesungen<br />
(1) Staatsrecht (Vertiefung) 2st.<br />
(2) Wirtschaftsverwaltungsrecht 2st.<br />
(3) Umweltrecht (Überblick) 2st.<br />
(4) Raumordnungs- und Baurecht 2st.<br />
(5) Straßenrecht 2st.<br />
II. Übungen und Seminare<br />
(1) Übung im Besonderen Verwaltungsrecht 2st.<br />
(2) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe je 2st.<br />
Wahlfachgruppe 7: Sozialrecht (§ 3 Abs. 3 Nr. 7 JAG)<br />
I. Vorlesungen<br />
(1) Grundzüge des Sozialrechts 2st.<br />
(2) Sozialrecht (Vertiefung) 2st.
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 71 -<br />
(3) Sozialversicherungsrecht 2st.<br />
II. Übungen und Seminare<br />
(1) Übungen im Sozialrecht 2st.<br />
(2) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe je 2st.<br />
Wahlfachgruppe 8: Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung (§ 3 Abs. 3 Nr. 8 JAG)<br />
I. Vorlesungen<br />
(1) Internationales Privatrecht I 2st.<br />
(2) Internationales Privatrecht II 2st.<br />
(3) Internationales Zivilverfahrensrecht 1st.<br />
(4) Internationales Schiedsverfahrensrecht 1st.<br />
(5) Einführung in die Rechtsvergleichung 3st.<br />
II. Übungen und Seminare<br />
(1) Übungen im Internationalen Privatrecht 2st.<br />
(2) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe je 2st.<br />
Wahlfachgruppe 9: Völker- und Europarecht (§ 3 Abs. 3 Nr. 9 JAG NW)<br />
I. Vorlesungen<br />
(1) Völkerrecht I 4st.<br />
(2) Völkerrecht II 2st.<br />
(3) Europarecht II 2st.<br />
II. Übungen und Seminare<br />
(1) Übung im Völkerrecht 2st.<br />
(2) Übung im Europarecht 2st.<br />
(3) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe je 2st.<br />
TEIL 3 – LEHRVERANSTALTUNGEN NACH § 8 ABS. 1 NR. 5 JAG NW<br />
In folgenden Veranstaltungen kann der nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG NW erforderliche Grundlagenschein<br />
erworben werden, wenn dies in der Ankündigung der Veranstaltung bekanntgegeben wurde:<br />
I. Vorlesungen<br />
(1) Allgemeine Rechtslehre (Rechtstheorie) 2st.<br />
(2) Methodenlehre 2st.<br />
(3) Rechtsphilosophie 2st.<br />
(4) Rechtssoziologie, einschließlich Rechtstatsachenforschung 2st.<br />
(5) Kriminologie I (Rechtstatsachenforschung; Einführung: Theorie und Methodik) 2st.<br />
(6) Kriminologie III (Kriminologie in der Praxis) – vgl. Wahlfachgruppe 2, I (2) 2st.<br />
(7) Römische Rechtsgeschichte 2st.<br />
(8) Römisches Privatrecht 2st.<br />
(9) Deutsche Rechtsgeschichte 3st.<br />
(10) Privatrechtsgeschichte der Neuzeit 2st.<br />
(11) Verfassungsgeschichte 2st.<br />
(12) Staatslehre 2st.<br />
(13) Verwaltungslehre 2st.<br />
(14) Kirchenrecht 2st.<br />
(15) Wirtschaftswissenschaften für Juristen 2st.<br />
II. Weitere Lehrveranstaltungen<br />
über geschichtliche, philosophische, gesellschaftswissenschaftliche Grundlagen des Rechts und die<br />
Methodik seiner Anwendung je 2st.
- 72 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
TEIL 4 – ERGÄNZUNGSVERANSTALTUNGEN<br />
Die Fakultät bietet (in teilweise mehrsemestrigem Abstand) Ergänzungsveranstaltungen, in denen das in<br />
den Pflichtfächern vermittelte Stoffgebiet ergänzt und vertieft wird. Als solche Veranstaltungen kommen<br />
insbesondere folgenden in Betracht:<br />
I. Allgemeines und Rechtsgeschichte<br />
(1) Gerichtspraxis und Rechtsalltag in der Frühen Neuzeit 2st.<br />
(2) Kolloquium: Frauen im Recht 2st.<br />
(3) Didaktik der Rechtskunde 2st.<br />
(4) Wirtschaftswissenschaftliche Lehrveranstaltungen für Juristen 2st.<br />
II. Zivilrecht<br />
(1) Vertiefungsvorlesung Rechtsgeschäftslehre 2st.<br />
(2) Vertragsgestaltung 2st.<br />
(3) Vertiefungsvorlesung Grundbuchrecht und Grundpfandrechte 2st.<br />
(4) Vertiefungsvorlesung Sicherungsrechte 2st.<br />
(5) Privatversicherungsrecht 2st.<br />
(6) Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht 2st.<br />
(7) Wertpapierrecht 2st.<br />
(8) Bilanzrecht und Bilanzsteuerrecht für Juristen 2st.<br />
(9) Ausgewählte Probleme des Kartellrechts 2st.<br />
(10) Grundzüge des Internationalen Arbeits- und Sozialrechts einschließlich EG-Recht 2st.<br />
(11) Insolvenzrecht 2st.<br />
III. Strafrecht<br />
(1) Wirtschaftsstrafrecht 2st.<br />
(2) Ordnungswidrigkeitenrecht 2st.<br />
(3) Verkehrs-(straf)recht 2st.<br />
(4) Das strafrechtliche Rechtsfolgensystem 2st.<br />
IV. Öffentliches Recht<br />
(1) Ausländerrecht 2st.<br />
(2) Berg- und Energierecht 2st.<br />
(3) Finanz- und Haushaltsrecht 2st.<br />
(4) Medienrecht 2st.<br />
(5) Recht des öffentlichen Dienstes 2st.<br />
(6) Schul- und Hochschulrecht 2st.<br />
(7) Staatskirchenrecht 2st.<br />
(8) Vertiefungsvorlesung Umweltrecht 2st.<br />
(9) Vertiefungsvorlesung Wirtschaftsverwaltungsrecht 2st.<br />
(10) Entwicklungsvölkerrecht 2st.<br />
(11) Humanitäres Völkerrecht 2st.<br />
V. Methodik der Fallbearbeitung<br />
Die Fakultät bietet ferner Veranstaltungen zur Einführung in die Methodik der Fallbearbeitung für<br />
Studienanfänger an je 2st.<br />
TEIL 5 – VERANSTALTUNGEN ZUR EXAMENSVORBEREITUNG<br />
I. Repetitorien<br />
(1) Repetitorium im Bürgerlichen Recht 4st.<br />
(2) Repetitorium im Strafrecht 4st.<br />
(3) Repetitorium im Öffentlichen Recht 4st.<br />
- Diese Veranstaltungen werden auch in der vorlesungsfreien Zeit angeboten -
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 73 -<br />
II. Klausurenkurse<br />
(1) Klausurenkurs im Bürgerlichen Recht 5st.<br />
(2) Klausurenkurs im Strafrecht 5st.<br />
(3) Klausurenkurs im Öffentlichen Recht 5st.<br />
- Diese Veranstaltungen werden auch in der vorlesungsfreien Zeit angeboten -<br />
III. Examinatorien<br />
(1) Examinatorium im Bürgerlichen Recht 3st.<br />
(2) Examinatorium im Strafrecht 3st.<br />
(3) Examinatorium im Öffentlichen Recht 3st.<br />
TEIL 6 – FREMDSPRACHEN FÜR JURISTEN<br />
(Nach Angebot der fachlich zuständigen Fakultäten)<br />
(1) Latein 2st.<br />
(2) Englisch 2st.<br />
(3) Französisch 2st.<br />
(4) Weitere Fremdsprachen 2st.<br />
TEIL 7 – TUTORIEN FÜR STUDIENANFÄNGER<br />
Die Fakultät bietet im Rahmen des Aktionsprogramms „Qualität der Lehre“ sowohl im Winter-, als auch<br />
im Sommersemester Tutorien für Studienanfänger an.<br />
(III) Studienverlaufsplan<br />
VERTEILUNG DER LEHRVERANSTALTUNGEN AUF DIE SEMESTER<br />
In den mit * gekennzeichneten Vorlesungen werden zum Erwerb von Leistungspunkten i.S.v. § 10 Abs. 4<br />
Studienordnung Leistungskontrollen durch Abschlussklausuren durchgeführt.<br />
Die Vorlesungen „Schuldrecht Allgemeiner Teil“ und „Schuldrecht Besonderer Teil“ sowie<br />
„Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil I und II“ werden als Einheit behandelt. Die Aufteilung und zeitliche<br />
Gewichtung der Einzelbestandteile erfolgt nach Absprache im Einzelfall.<br />
A. Studienbeginn in einem Wintersemester<br />
1. Semester<br />
(1) Methodenlehre (G) 2st.<br />
(2) Römische Rechtsgeschichte (G) 2st.<br />
(3) Kriminologie I (Einführung: Theorie u. Methodik einschl. Rechtstatsachenforschung)(G)(WP)*2st.<br />
(4) Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I (Allgemeiner Teil des BGB)(P)* 4st.<br />
(5) Staatsrecht I (Grundrechte) (P)* 4st.<br />
(6) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I“ 2st.<br />
(7) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Staatsrecht I“ 2st.<br />
Ferner: Tutorium; Fremdsprachen für Juristen<br />
2. Semester<br />
(1) Deutsche Rechtsgeschichte (G) 3st.<br />
(2) Verfassungsgeschichte (G) 2st.<br />
(3) Rechtsphilosophie (G) 2st.<br />
(4) Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II (Schuldrecht, Allgemeiner Teil) (P)* 4st.<br />
(mit integrierter Hausarbeit) (+1st)<br />
(5) Strafrecht I (Allgemeine Lehren) (P)* 5st.<br />
(6) Staatsrecht II (Staatsorganisation einschließlich Verfassungsprozessrecht) (P)* 4st.
- 74 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
(mit integrierter Hausarbeit) (+1st)<br />
(7) Methodik der Fallbearbeitung 3st.<br />
(8) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II“ 2st.<br />
(9) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Strafrecht I“ 2st.<br />
(10) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Staatsrecht II“ 2st.<br />
Ferner: Fremdsprachen für Juristen<br />
3. Semester<br />
(1) Rechtssoziologie, einschließlich Rechtstatsachenforschung (G) 2st.<br />
(2) Schuldrecht (Besonderer Teil) (P)* 4st.<br />
(3) Sachenrecht (P)* 4st.<br />
(4) Strafrecht II (Besonderer Teil) (P)* 4st.<br />
(mit integrierter Hausarbeit) (+1st)<br />
(5) Strafprozessrecht (Überblick) (P)* 2st.<br />
(6) Europarecht I (P)* 2st.<br />
(7) Methodik der Fallbearbeitung 2st.<br />
(8) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Strafrecht II“ 2st.<br />
(9) Wahlfach (WP) 2st.<br />
4. Semester<br />
(1) Familienrecht (P)* 3st.<br />
(2) Handelsrecht (P)* 3st.<br />
(3) Arbeitsrecht (Recht des Arbeitsverhältnisses; Recht des kollektiven Arbeitsrechts) (P)* 3st.<br />
(4) Allgemeines Verwaltungsrecht I (P)* 4st.<br />
(5) Verwaltungsprozessrecht (Überblick) (P)* 2st.<br />
(6) Übung im Strafrecht (P) 3st.<br />
(7) Methodik der Fallbearbeitung 2st.<br />
(8) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht I“ 2st.<br />
(9) Wahlfach (WP) 3st.<br />
(10) Vertiefungsveranstaltungen (E) 2st.<br />
5. Semester<br />
(1) Gesellschaftsrecht (Personengesellschaftsrecht; Einführung in das Kapitalgesellschaftsrecht)(P)3st.<br />
(2) Erbrecht (P) 2st.<br />
(3) Zivilprozeß- und Gerichtsverfassungsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht (Überblick) (P) 4st.<br />
(4) Allgemeines Verwaltungsrecht II (P)* 3st.<br />
(5) Kommunalrecht (P) 2st.<br />
(6) Polizei- und Ordnungsrecht (P) 2st.<br />
(7) Baurecht (Überblick) (P) 1 st .<br />
(8) Übung im Bürgerlichen Recht (P) 3st.<br />
(9) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht II“ 2st.<br />
(10) Wahlfach (WP) 3st.<br />
(11) Vertiefungsveranstaltungen (E) 2st.<br />
6. Semester<br />
(1) Übung im Öffentlichen Recht (P) 3st.<br />
(2) Wahlfach (WP) 3st.<br />
(3) Vertiefungsveranstaltungen (E) 4st.<br />
Ab 6. Semester werden außerdem regelmäßig zur Wiederholung und Vertiefung angeboten: Vorlesungen,<br />
Seminare, Repetitorien, Examinatorien, Klausurenkurse.<br />
B. Studienbeginn in einem Sommersemester
<strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong> - 75 -<br />
1. Semester<br />
(1) Rechtsphilosophie (G) 2st.<br />
(2) Deutsche Rechtsgeschichte (G) 3st.<br />
(3) Verfassungsgeschichte (G) 2st.<br />
(4) Strafrecht I (Allgemeine Lehren) (P)* 5st.<br />
(5) Staatsrecht II (Staatsorganisation einschließlich Verfassungsprozessrecht) (P)* 4st.<br />
(mit integrierter Hausarbeit) (+1st)<br />
(6) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Strafrecht I“ 2st.<br />
(7) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Staatsrecht II“ 2st.<br />
Ferner: Tutorium; Fremdsprachen für Juristen<br />
2. Semester<br />
(1) Methodenlehre (G) 2st.<br />
(2) Römische Rechtsgeschichte (G) 2st.<br />
(3) Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I (Allgemeiner Teil des BGB) (P)* 4st.<br />
(4) Strafrecht II (Besonderer Teil) (P)* 4st.<br />
(mit integrierter Hausarbeit) (+1st)<br />
(5) Kriminologie I (Einführung: Theorie u. Methodik einschl. Rechtstatsachenforschung)(G)(WP)*2st.<br />
(6) Staatsrecht I (Grundrechte) (P)* 4st.<br />
(7) Europarecht I (P)* 2st.<br />
(8) Methodik der Fallbearbeitung 2st.<br />
(9) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I“ 2st.<br />
(10) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Strafrecht II“ 2st.<br />
(11) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Staatsrecht I“ 2st.<br />
3. Semester<br />
(1) Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II (Schuldrecht, Allgemeiner Teil) (P)* 4st.<br />
(mit integrierter Hausarbeit) (+1st)<br />
(2) Allgemeines Verwaltungsrecht I (P)* 4st.<br />
(3) Verwaltungsprozessrecht (Überblick) (P)* 2st.<br />
(4) Methodik der Fallbearbeitung 2st.<br />
(5) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II“ 2st.<br />
(6) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht I“ 2st.<br />
(7) Wahlfach (WP) 2st.<br />
4. Semester<br />
(1) Schuldrecht (Besonderer Teil) (P)* 4st.<br />
(mit integrierter Hausarbeit) (+1st)<br />
(2) Sachenrecht (P)* 4st.<br />
(3) Strafprozessrecht (Überblick) (P)* 2st.<br />
(4) Allgemeines Verwaltungsrechts II (P)* 2st.<br />
(5) Kommunalrecht (P)* 2st.<br />
(6) Polizei- und Ordnungsrecht (P)* 2st.<br />
(7) Baurecht (Überblick) (P)* 1st.<br />
(8) Übung im Strafrecht (P) 3st.<br />
(9) Methodik der Fallbearbeitung 2st.<br />
(10) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht II“ 2st.<br />
(11) Wahlfach (WP) 3st.<br />
(12) Vertiefungsveranstaltungen (E) 2st.<br />
5. Semester<br />
(1) Familienrecht (P)* 3st.
- 76 - <strong>Fachschaft</strong>srat <strong>Jura</strong><br />
(2) Handelsrecht (P)* 3st.<br />
(3) Arbeitsrecht (Recht des Arbeitsverhältnisses; Recht des kollektiven Arbeitsrechts) (P)* 3st.<br />
(4) Übung im Öffentlichen Recht (P) 3st.<br />
(5) Übung im Bürgerlichen Recht (P) 3st.<br />
(6) Wahlfach (WP) 3st.<br />
(7) Vertiefungsveranstaltungen (E) 4st.<br />
6. Semester<br />
(1) Rechtssoziologie (einschl. Rechtstatsachenforschung) (G) 2st.<br />
(2) Erbrecht (P) 2st.<br />
(3) Gesellschaftsrecht (Personengesellschaftsrecht; Einführung in das Kapitalgesellschaftsrecht)(P)3st.<br />
(4) Zivilprozess- und Gerichtsverfassungsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht (Überblick) (P) 4st.<br />
(5) Wahlfach (WP) 3st.<br />
(6) Vertiefungsveranstaltungen (E) 2st.<br />
Ab dem 6. Semester werden außerdem regelmäßig zur Wiederholung und Vertiefung angeboten:<br />
Vorlesungen, Seminare, Repetitorien, Examinatorien, Klausurenkurse.<br />
Die mit (P) gekennzeichneten Veranstaltungen decken die Pflichtfächer ab. Die mit WP<br />
gekennzeichneten Veranstaltungen gehören zu den Wahlfachbereichen. Mit (G) gekennzeichnete<br />
Veranstaltungen haben Grundlagenfächer zum Gegenstand. Regelmäßig kann in ihnen ein<br />
Leistungsnachweis im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG erworben werden. Veranstaltungen mit (E) dienen<br />
der Vertiefung, Ergänzung und Examensvorbereitung. Die in Klammern gesetzten Stundenzahlen bleiben<br />
bei der Berechnung der Leistungspunkte außer Ansatz.<br />
Darüber hinaus werden Tutorien für Studienanfänger nach Maßgabe der vorhandenen Mittel angeboten.<br />
Dringend empfohlen wird der Besuch von Veranstaltungen zur Vermittlung von<br />
Fremdsprachenkenntnissen und ausländischer Rechtsterminologie.