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Studie im Auftrag des<br />

Verbandes <strong>der</strong> Chemischen Industrie e.V.<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Verbände</strong> <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie<br />

Abschlußbericht<br />

Paschen <strong>von</strong> Flotow, Johannes Schmidt<br />

Institut für Umweltmanagement GmbH


Paschen <strong>von</strong> Flotow, Johannes Schmidt:<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Verbände</strong> <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie<br />

Oestrich-Winkel: Institut für Ökologie und Unternehmensführung, 2001<br />

(Arbeitspapiere des Instituts für Ökologie und Unternehmensführung e.V., Bd. 36)<br />

ISBN 3-922771-37-8<br />

ISSN 0938-5568<br />

II


Inhaltsübersicht<br />

ZUSAMMENFASSUNG (EXECUTIVE SUMMARY) .............................................................XI<br />

TEIL A: ERGEBNISSE DER UNTERSUCHUNG ................................... 1<br />

EINLEITUNG: DIE DISKUSSION ÜBER SELBSTVERPFLICHTUNGEN ............................. 3<br />

I. ZUR ROLLE VON SELBSTVERPFLICHTUNGEN IN DER MARKTWIRTSCHAFT .. 5<br />

1. GRUNDSÄTZLICHE ÜBERLEGUNGEN ................................................................... 5<br />

2. ZUM VERGLEICH VON SELBSTVERPFLICHTUNGEN MIT ANDEREN<br />

UMWELTPOLITISCHEN INSTRUMENTEN............................................................... 6<br />

II. ZIELE UND METHODIK DER STUDIE ...................................................................... 9<br />

1. ZUM ZIEL DIESER STUDIE....................................................................................... 9<br />

2. METHODISCHE BEGRÜNDUNG DER STUDIENKONZEPTION ............................ 10<br />

III. GROBEVALUATION DER SELBSTVERPFLICHTUNGEN ..................................... 21<br />

1. VORGEHENSWEISE BEI DER GROBEVALUATION ............................................. 21<br />

2. ERGEBNISSE DER GROBEVALUATION............................................................... 21<br />

3. SCHLUßFOLGERUNGEN FÜR DIE WEITERE EVALUATION ............................... 24<br />

III


IV. DETAILEVALUATION VON VIER SELBSTVERPFLICHTUNGEN..........................26<br />

1. VORGEHENSWEISE BEI DER DETAILEVALUATION ...........................................26<br />

2. DIE ERGEBNISSE DER DETAILEVALUATION ......................................................27<br />

3. ZUSAMMENFASSENDES FAZIT ZU DEN VIER SELBSTVERPFLICHTUNGEN ... 53<br />

V. GESAMTBEWERTUNG UND SCHLUßFOLGERUNGEN .......................................56<br />

1. EFFEKTIVITÄT UND EFFIZIENZ DER IM DETAIL UNTERSUCHTEN<br />

SELBSTVERPFLICHTUNGEN ................................................................................56<br />

2. DER PROZEß DER ENTSCHEIDUNGSFINDUNG: ECKPUNKTE VON<br />

SELBSTVERPFLICHTUNGEN ................................................................................59<br />

3. SCHLUßFAZIT UND EMPFEHLUNG AN DEN VERBAND......................................65<br />

TEIL B: DOKUMENTATION DES ABSCHLUßWORKSHOPS<br />

AM 19. MÄRZ 2001................................................................ 67<br />

I. ZIEL UND ABLAUF DES WORKSHOPS.................................................................69<br />

II. DIE DISKUSSION DER EINZELNEN SELBSTVERPFLICHTUNGEN .....................70<br />

III. SCHLUßFOLGERUNGEN UND ALLGEMEINE DISKUSSION.............................. 103<br />

ANHÄNGE......................................................................................................................... 123<br />

LITERATURVERZEICHNIS............................................................................................... 150<br />

IV


Inhaltsverzeichnis<br />

ZUSAMMENFASSUNG (EXECUTIVE SUMMARY) .............................................................XI<br />

TEIL A: ERGEBNISSE DER UNTERSUCHUNG ................................... 1<br />

EINLEITUNG: DIE DISKUSSION ÜBER SELBSTVERPFLICHTUNGEN ............................. 3<br />

I. ZUR ROLLE VON SELBSTVERPFLICHTUNGEN IN DER MARKTWIRTSCHAFT .. 5<br />

1. GRUNDSÄTZLICHE ÜBERLEGUNGEN ................................................................... 5<br />

2. ZUM VERGLEICH VON SELBSTVERPFLICHTUNGEN MIT ANDEREN<br />

UMWELTPOLITISCHEN INSTRUMENTEN............................................................... 6<br />

II. ZIELE UND METHODIK DER STUDIE ...................................................................... 9<br />

1. ZUM ZIEL DIESER STUDIE....................................................................................... 9<br />

2. METHODISCHE BEGRÜNDUNG DER STUDIENKONZEPTION ............................ 10<br />

2.1 Die Ergebnisse früherer Studien zu <strong>Selbstverpflichtungen</strong>............................................................... 10<br />

2.1.1 S. LAUTENBACH, U. STEGER, P. WEIHRAUCH: Evaluierung freiwilliger Branchenabkommen im<br />

Umweltschutz: Ergebnisse eines Gutachtens und Workshops (Köln: BDI, 1992) ........................ 10<br />

2.1.2 K. RENNINGS et al. (ZEW): Nachhaltigkeit, Ordnungspolitik und freiwillige Selbstverpflichtung:<br />

Ordnungspolitische Grundregeln für eine Politik <strong>der</strong> Nachhaltigkeit und das Instrument <strong>der</strong><br />

freiwilligen Selbstverpflichtung im Umweltschutz (Heidelberg: Physica, 1996).......................... 12<br />

2.1.3 The Environmental Law Network International (ELNI, Hrsg.): Environmental Agreements: The<br />

Role and Effect of Environmental Agreements in Environmental Policies (Cameron May, 1998)<br />

....................................................................................................................................................... 13<br />

2.1.4 J. KNEBEL, L. WICKE, G. MICHAEL: <strong>Selbstverpflichtungen</strong> und normersetzende Umweltverträge<br />

als Instrumente des Umweltschutzes (Berlin: Erich Schmidt 1999).............................................. 14<br />

2.1.5 Fazit ............................................................................................................................................... 16<br />

2.2. Methodik und Ablauf <strong>der</strong> vorliegenden Untersuchung ..................................................................... 17<br />

2.2.1 Zum Ansatz <strong>der</strong> Studie .................................................................................................................. 17<br />

2.2.2 Die Untersuchungsaspekte............................................................................................................. 18<br />

2.2.2.1 Zur ökologischen Effektivität <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong>: ....................................................... 18<br />

2.2.2.2 Zur ökonomischen Effizienz <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong>.......................................................... 19<br />

2.2.2.3 Weitere Aspekte........................................................................................................................ 19<br />

2.2.3 Formale Aspekte des Studienablaufs............................................................................................. 20<br />

V


III. GROBEVALUATION DER SELBSTVERPFLICHTUNGEN .....................................21<br />

1. VORGEHENSWEISE BEI DER GROBEVALUATION .............................................21<br />

2. ERGEBNISSE DER GROBEVALUATION ...............................................................21<br />

2.1 Zur ökologischen Effektivität <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong>..................................................................21<br />

2.1.1 Inhalt <strong>der</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> ....................................................................................................21<br />

2.1.2 Zielerreichung <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> .....................................................................................22<br />

2.1.3 Vergleich mit Entwicklungspfaden ohne Selbstverpflichtung.......................................................22<br />

2.1.4 Vergleich mit Wirkungen möglicher Regelungen <strong>der</strong> staatlichen Umweltpolitik .........................22<br />

2.2 Zur ökonomischen Effizienz <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong>....................................................................23<br />

2.2.1 Ökonomische Kosten und Konsequenzen <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong>...........................................23<br />

2.2.2 Marktstruktur .................................................................................................................................23<br />

2.3 Weitere Aspekte.....................................................................................................................................23<br />

2.3.1 Innovationswirkungen <strong>der</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong>..........................................................................23<br />

2.3.2 Sonstige Konsequenzen <strong>der</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> .......................................................................23<br />

2.3.3 Monitoring <strong>der</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> ...........................................................................................23<br />

2.3.4 Arbeit des Verbandes.....................................................................................................................23<br />

3. SCHLUßFOLGERUNGEN FÜR DIE WEITERE EVALUATION ...............................24<br />

IV. DETAILEVALUATION VON VIER SELBSTVERPFLICHTUNGEN..........................26<br />

1. VORGEHENSWEISE BEI DER DETAILEVALUATION ...........................................26<br />

2. DIE ERGEBNISSE DER DETAILEVALUATION ......................................................27<br />

2.1 Selbstverpflichtungserklärung <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie zur Reduktion <strong>der</strong> energiebedingten<br />

CO2-Emissionen .....................................................................................................................................27<br />

2.1.1 Auswahl <strong>der</strong> befragten Personen....................................................................................................27<br />

2.1.1.1 Unternehmen.............................................................................................................................27<br />

2.1.1.2 Auswahl <strong>der</strong> Behörden..............................................................................................................28<br />

2.1.1.3 Auswahl <strong>der</strong> Umweltverbände..................................................................................................28<br />

2.1.2 Ergebnisse <strong>der</strong> Detailevaluation.....................................................................................................28<br />

2.1.2.1 Zur ökologischen Effektivität <strong>der</strong> Selbstverpflichtung .............................................................28<br />

2.1.2.2 Zur ökonomischen Effizienz <strong>der</strong> Selbstverpflichtung...............................................................31<br />

2.1.2.3 Weitere Aspekte........................................................................................................................32<br />

2.2 Selbstverpflichtung <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie zur Erfassung und Bewertung <strong>von</strong> Stoffen<br />

(insbeson<strong>der</strong>e Zwischenprodukte) für die Verbesserung <strong>der</strong> Aussagefähigkeit ..............................34<br />

2.2.1 Auswahl <strong>der</strong> befragten Personen....................................................................................................34<br />

2.2.1.1 Unternehmen.............................................................................................................................34<br />

2.2.1.2 Behörden...................................................................................................................................34<br />

2.2.1.3 Umweltverbände und -institute .................................................................................................35<br />

VI


2.2.2 Ergebnisse <strong>der</strong> Detailevaluation .................................................................................................... 35<br />

2.2.2.1 Zur ökologischen Effektivität <strong>der</strong> Selbstverpflichtung ............................................................. 35<br />

2.2.2.2 Zur ökonomischen Effizienz <strong>der</strong> Selbstverpflichtung............................................................... 38<br />

2.2.2.3 Weitere Aspekte........................................................................................................................ 39<br />

2.3 Selbstverpflichtung zur Klassifizierung <strong>von</strong> Textilhilfsmitteln nach ihrer Gewässerrelevanz ...... 41<br />

2.3.1 Auswahl <strong>der</strong> Befragten .................................................................................................................. 41<br />

2.3.1.1 Unternehmen............................................................................................................................. 41<br />

2.3.1.2 Behörden................................................................................................................................... 41<br />

2.3.1.3 Umweltverbände....................................................................................................................... 41<br />

2.3.1.4 Nachgelagerte Unternehmen..................................................................................................... 41<br />

2.3.2 Ergebnisse <strong>der</strong> Detailevaluation .................................................................................................... 42<br />

2.3.2.1 Zur ökologischen Effektivität <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong>......................................................... 42<br />

2.3.2.2 Zur ökonomischen Effizienz <strong>der</strong> Selbstverpflichtung............................................................... 44<br />

2.3.2.3 Weitere Aspekte........................................................................................................................ 45<br />

2.4 Selbstverpflichtung zu Mitteln zum Schutz <strong>von</strong> Holz gegen holzzerstörende und holzverfärbende<br />

Organismen............................................................................................................................................ 46<br />

2.4.1 Auswahl <strong>der</strong> Befragten .................................................................................................................. 46<br />

2.4.1.1 Unternehmen............................................................................................................................. 46<br />

2.4.1.2 Behörden................................................................................................................................... 47<br />

2.4.1.3 Umweltverbände....................................................................................................................... 47<br />

2.4.1.4 Kunden(-verbände) ................................................................................................................... 47<br />

2.4.2 Ergebnisse <strong>der</strong> Detailevaluation .................................................................................................... 47<br />

2.4.2.1 Zur ökologischen Effektivität <strong>der</strong> Selbstverpflichtung ............................................................. 47<br />

2.4.2.2 Zur ökonomischen Effizienz <strong>der</strong> Selbstverpflichtung............................................................... 50<br />

2.4.2.3 Weitere Aspekte........................................................................................................................ 51<br />

3. ZUSAMMENFASSENDES FAZIT ZU DEN VIER SELBSTVERPFLICHTUNGEN ... 53<br />

3.1 Selbstverpflichtungserklärung <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie zur Reduktion <strong>der</strong> energiebedingten<br />

CO2-Emissionen..................................................................................................................................... 53<br />

3.2 Selbstverpflichtung <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie zur Erfassung und Bewertung <strong>von</strong> Stoffen<br />

(insbeson<strong>der</strong>e Zwischenprodukte) für die Verbesserung <strong>der</strong> Aussagefähigkeit.............................. 54<br />

3.3 Selbstverpflichtung zur Klassifizierung <strong>von</strong> Textilhilfsmitteln nach ihrer Gewässerrelevanz ...... 54<br />

3.4 Selbstverpflichtung zu Mitteln zum Schutz <strong>von</strong> Holz gegen holzzerstörende und holzverfärbende<br />

Organismen............................................................................................................................................ 55<br />

V. GESAMTBEWERTUNG UND SCHLUßFOLGERUNGEN ....................................... 56<br />

1. EFFEKTIVITÄT UND EFFIZIENZ DER IM DETAIL UNTERSUCHTEN<br />

SELBSTVERPFLICHTUNGEN ................................................................................ 56<br />

1.1 Ökologische Effektivität ....................................................................................................................... 56<br />

1.1.1 Zielerreichung................................................................................................................................ 56<br />

1.1.2 Verän<strong>der</strong>ung gegenüber einem Entwicklungspfad ohne Selbstverpflichtung ............................... 56<br />

VII


1.1.3 Vergleich mit Wirkungen möglicher Regelungen <strong>der</strong> staatlichen Umweltpolitik .........................57<br />

1.2 Ökonomische Effizienz..........................................................................................................................57<br />

1.3 Weitere Aspekte.....................................................................................................................................57<br />

1.4 Fazit zur Effektivität und Effizienz <strong>der</strong> untersuchten <strong>Selbstverpflichtungen</strong> .................................58<br />

2. DER PROZEß DER ENTSCHEIDUNGSFINDUNG: ECKPUNKTE VON<br />

SELBSTVERPFLICHTUNGEN ................................................................................59<br />

2.1 Allgemeine Bemerkungen .....................................................................................................................59<br />

2.1 Zur ökologischen Effektivität <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong>..................................................................59<br />

2.2 Zur ökonomischen Effizienz <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong>....................................................................60<br />

2.2.1 Ökonomische Kosten und Konsequenzen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung................................................60<br />

2.2.2 Marktstruktur .................................................................................................................................61<br />

2.3 Weitere Aspekte.....................................................................................................................................62<br />

2.3.1 Sonstige Konsequenzen <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> ......................................................................62<br />

2.3.2 Monitoring <strong>der</strong> Selbstverpflichtung ...............................................................................................63<br />

2.3.3 Arbeit des Verbandes.....................................................................................................................64<br />

3. SCHLUßFAZIT UND EMPFEHLUNG AN DEN VERBAND......................................65<br />

TEIL B: DOKUMENTATION DES ABSCHLUßWORKSHOPS<br />

AM 19. MÄRZ 2001................................................................ 67<br />

I. ZIEL UND ABLAUF DES WORKSHOPS.................................................................69<br />

II. DIE DISKUSSION DER EINZELNEN SELBSTVERPFLICHTUNGEN .....................70<br />

1. SELBSTVERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG DER CHEMISCHEN INDUSTRIE ZUR<br />

REDUKTION DER ENERGIEBEDINGTEN CO2-EMISSIONEN ...............................70<br />

1.1 Kommentar I Werner Ressing ..............................................................................................................71<br />

1.2 Kommentar II Stephan Ramesohl ........................................................................................................75<br />

1.3 Kommentar III Günther Keilitz ............................................................................................................79<br />

1.4 Diskussion ..............................................................................................................................................82<br />

VIII


2. SELBSTVERPFLICHTUNG DER CHEMISCHEN INDUSTRIE ZUR ERFASSUNG<br />

UND BEWERTUNG VON STOFFEN (INSBESONDERE ZWISCHENPRODUKTE)<br />

FÜR DIE VERBESSERUNG DER AUSSAGEFÄHIGKEIT ...................................... 83<br />

2.1 Kommentar I Christine Frank-Otto ..................................................................................................... 84<br />

2.2 Kommentar II Andreas Ahrens ............................................................................................................ 86<br />

2.3 Diskussion .............................................................................................................................................. 89<br />

3. SELBSTVERPFLICHTUNG ZUR KLASSIFIZIERUNG VON TEXTILHILFSMITTELN<br />

NACH IHRER GEWÄSSERRELEVANZ .................................................................. 90<br />

3.1 Kommentar I Lothar Noll..................................................................................................................... 91<br />

3.2 Kommentar II Harald Schönberger ..................................................................................................... 94<br />

3.3 Diskussion .............................................................................................................................................. 95<br />

4. SELBSTVERPFLICHTUNG ZU MITTELN ZUM SCHUTZ VON HOLZ GEGEN<br />

HOLZZERSTÖRENDE UND HOLZVERFÄRBENDE ORGANISMEN ..................... 96<br />

4.1 Kommentar I Josef-Theo Hein............................................................................................................. 97<br />

4.2 Kommentar II Hans Reifenstein .......................................................................................................... 99<br />

4.3 Diskussion ............................................................................................................................................ 102<br />

III. SCHLUßFOLGERUNGEN UND ALLGEMEINE DISKUSSION.............................. 103<br />

1. KOMMENTAR I: EVALUATION FREIWILLIGER SELBSTVERPFLICHTUNGEN<br />

AUS WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHER SICHT KLAUS RENNINGS ....... 104<br />

2. KOMMENTAR II: EVALUATION VON SELBSTVERPFLICHTUNGEN DER<br />

VERBÄNDE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE – EINSCHÄTZUNG DER POLITIK<br />

HERLIND GUNDELACH........................................................................................ 110<br />

3. KOMMENTAR III THOMAS LENIUS ..................................................................... 113<br />

4. DISKUSSION......................................................................................................... 118<br />

IX


ANHÄNGE ......................................................................................... 123<br />

ANHANG 1: MITGLIEDER DES STEUERKREISES ......................................................... 125<br />

ANHANG 2: SELBSTVERPFLICHTUNGEN DER VERBÄNDE<br />

DER CHEMISCHEN INDUSTRIE .................................................................. 126<br />

ANHANG 3: GESPRÄCHSPARTNER IN DER GROBEVALUATION ............................... 129<br />

ANHANG 4: GESPRÄCHSPARTNER IN DER DETAILEVALUATION............................. 130<br />

ANHANG 5: FRAGEBOGEN FÜR DIE DETAILEVALUATION (BSP.: CO2-<br />

SELBSTVERPFLICHTUNG; FRAGEBOGEN UNTERNEHMEN) ................ 136<br />

ANHANG 6: TAGESORDNUNG DES WORKSHOPS VOM 19. MÄRZ 2001.................... 147<br />

ANHANG 7: TEILNEHMER DES WORKSHOPS VOM 19. MÄRZ 2001 ........................... 148<br />

LITERATURVERZEICHNIS ............................................................... 150<br />

X


Zusammenfassung (Executive Summary)<br />

Der VCI hat das Institut für Umweltmanagement GmbH beauftragt, anhand einer empirischen<br />

Untersuchung die bestehenden <strong>Selbstverpflichtungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Verbände</strong> <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong><br />

Industrie zu evaluieren.<br />

Die Studie verfolgt dabei zwei Ziele. Einerseits soll die ökologische Effektivität und ökonomische<br />

Effizienz <strong>der</strong> bestehenden <strong>Selbstverpflichtungen</strong> <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie untersucht<br />

werden.<br />

Zum zweiten soll die Studie Aufschluß darüber geben, welche Faktoren geprüft bzw. welche<br />

Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit eine Selbstverpflichtung als erfolgreich angesehen<br />

werden kann.<br />

Dazu wurde nach einer Sichtung <strong>der</strong> Literatur ein Untersuchungsdesign gewählt, das einen<br />

stärker empirisch ausgerichteten Zugang hat als bisherige Studien zu <strong>Selbstverpflichtungen</strong>.<br />

In einem ersten Schritt wurden die bestehenden <strong>Selbstverpflichtungen</strong> im Rahmen einer<br />

Grobevaluation, bei <strong>der</strong> Gespräche mit Vertretern des VCI und <strong>der</strong> Fachverbände geführt<br />

wurden, zusammengestellt und summarisch untersucht. Im zweiten Schritt wurden vier ausgewählte<br />

<strong>Selbstverpflichtungen</strong> in einer Detailevaluation untersucht. Dabei wurden ausführliche<br />

Interviews mit betroffenen Unternehmen, Behördenvertretern und Umweltverbänden/<br />

-instituten geführt.<br />

In <strong>der</strong> Grobevaluation ließen sich die folgenden ersten Erkenntnisse gewinnen:<br />

• Die <strong>Selbstverpflichtungen</strong> des Verbandes <strong>der</strong> Chemischen Industrie lassen sich in drei<br />

Kategorien unterteilen: die meisten <strong>Selbstverpflichtungen</strong> beschäftigen sich mit <strong>der</strong> Reduktion<br />

o<strong>der</strong> Substitution <strong>von</strong> Stoffen, die in die Umwelt gelangen; die zweite Gruppe hat<br />

als primäres Ziel die Gewinnung und/o<strong>der</strong> Weitergabe <strong>von</strong> Informationen, insbeson<strong>der</strong>e<br />

für Behörden und Konsumenten; die dritte Gruppe beinhaltet solche, die den betroffenen<br />

Unternehmen Verfahrensanweisungen (bezüglich <strong>der</strong> Gestaltung <strong>von</strong> Produktionsabläufen<br />

o<strong>der</strong> Produkten) geben.<br />

• Die meisten <strong>Selbstverpflichtungen</strong> haben die in ihnen festgesetzten Ziele erreicht.<br />

• Bevorstehende staatliche Regelungen und Verordnungen sowie die Kontakte mit staatlichen<br />

Stellen und Behörden sind in <strong>der</strong> überwiegenden Mehrzahl <strong>der</strong> Fälle die Auslöser für<br />

die Verabschiedung einer Selbstverpflichtung. In <strong>der</strong> Regel werden die <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

auch eng mit diesen Stellen abgestimmt.<br />

• Die Anfor<strong>der</strong>ungen an <strong>Selbstverpflichtungen</strong> sind im Laufe <strong>der</strong> Zeit gewachsen. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

ein transparentes Monitoringsystem ist heute ein wichtiger Bestandteil einer<br />

Selbstverpflichtung.<br />

• In den <strong>Verbände</strong>n gibt es in Einzelfällen Informationen über die Kosten <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

und alternativen umweltpolitischen Instrumenten.<br />

XI


Für eine eingehen<strong>der</strong>e Untersuchung im Rahmen <strong>der</strong> Detailevaluation sollte aus je<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

drei genannten Kategorien <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> mindestens ein Fallbeispiel analysiert<br />

werden. Ausgewählt wurden die folgenden vier <strong>Selbstverpflichtungen</strong>:<br />

• Selbstverpflichtungserklärung <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie zur Reduktion <strong>der</strong> energiebedingten<br />

CO2-Emissionen;<br />

• Selbstverpflichtung <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie zur Erfassung und Bewertung <strong>von</strong> Stoffen<br />

(insbeson<strong>der</strong>e Zwischenprodukte) für die Verbesserung <strong>der</strong> Aussagefähigkeit;<br />

• Selbstverpflichtung zur Klassifizierung <strong>von</strong> Textilhilfsmitteln nach ihrer Gewässerrelevanz;<br />

• Selbstverpflichtung zu Mitteln zum Schutz <strong>von</strong> Holz gegen holzzerstörende und holzverfärbende<br />

Organismen.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Detailevaluation konnte zu den vier untersuchten <strong>Selbstverpflichtungen</strong> folgendes<br />

festgestellt werden:<br />

1. Selbstverpflichtungserklärung <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie zur Reduktion <strong>der</strong> energiebedingten<br />

CO2-Emissionen<br />

• Das Reduktionsziel <strong>der</strong> Selbstverpflichtung konnte bereits im Jahre 2000 erreicht werden.<br />

Die Erfüllung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung wird vor allem <strong>von</strong> den Unternehmen sichergestellt,<br />

die im Energieausschuß des VCI zusammengeschlossen sind und den Hauptanteil des<br />

Energieverbrauchs <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie ausmachen. Dieser relativ kleine Kreis <strong>von</strong><br />

tatsächlich betroffenen Unternehmen dürfte wesentlich dafür sein, daß das Ziel so frühzeitig<br />

erreicht worden ist.<br />

• Die meisten Maßnahmen, die im Rahmen dieser Selbstverpflichtung durchgeführt worden<br />

sind, waren für die Unternehmen wirtschaftlich rentabel, da sie zugleich zu Kostensenkungen<br />

führten; viele da<strong>von</strong> wurden unabhängig <strong>von</strong> <strong>der</strong> Selbstverpflichtung durchgeführt.<br />

• Zusätzlich hat die Selbstverpflichtung in einigen Fällen Investitionsprojekte mit einer längeren<br />

Amortisationszeit ermöglicht. Darüber hinaus besteht eine Hauptwirkung <strong>der</strong><br />

Selbstverpflichtung in <strong>der</strong> Auslösung zahlreicher Verän<strong>der</strong>ungen in den Betriebsabläufen<br />

und Managementprozessen <strong>von</strong> Unternehmen, bei denen verstärkt auf Fragen <strong>der</strong> Energieeinsparung<br />

und Ressourcenschonung geachtet wurde; <strong>der</strong> CO2-Reduktionseffekt dieser<br />

Maßnahmen läßt sich jedoch nur schwer quantifizieren.<br />

• Ein kritischer Punkt ist bei dieser Selbstverpflichtung die Dokumentation <strong>der</strong> getroffenen<br />

Maßnahmen, die <strong>von</strong> mehreren Seiten als noch nicht transparent genug betrachtet wird.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e für die Umweltverbände gehört zur ökologischen Effektivität auch <strong>der</strong><br />

Nachweis, daß und wie sich durch die Selbstverpflichtung die Investitionsentscheidungen<br />

<strong>von</strong> Unternehmen verän<strong>der</strong>t haben. Durch die gegenwärtige Berichterstattung werde das<br />

aber nicht ausreichend transparent.<br />

XII


2. Selbstverpflichtung <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie zur Erfassung und Bewertung <strong>von</strong><br />

Stoffen (insbeson<strong>der</strong>e Zwischenprodukte) für die Verbesserung <strong>der</strong> Aussagefähigkeit<br />

• In den Großunternehmen <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie ist die Zielerreichung und die Erarbeitung<br />

des gefor<strong>der</strong>ten Basisdatensatzes vermutlich gewährleistet. Die Umsetzung in<br />

kleinen und mittleren Unternehmen schreitet ebenfalls voran, allerdings muß vor dem<br />

Hintergrund <strong>der</strong> Untersuchungsergebnisse die Zielerreichung dort noch als unsicher bezeichnet<br />

werden. Unternehmen berichten <strong>von</strong> Problemen sowohl bei <strong>der</strong> Erarbeitung des<br />

Basisdatensatzes als auch bei <strong>der</strong> Herstellung <strong>der</strong> Aussagefähigkeit.<br />

• Manche Unternehmen fühlen sich <strong>von</strong> <strong>der</strong> Selbstverpflichtung überhaupt nicht betroffen,<br />

bei an<strong>der</strong>en herrscht Unsicherheit über den Umfang <strong>der</strong> zu leistenden Arbeiten. Beklagt<br />

werden außerdem des öfteren hohe Kosten und eine mangelnde Hilfestellung <strong>von</strong> seiten<br />

des Verbandes.<br />

• Die Problematik <strong>der</strong> Selbstverpflichtung liegt darin, daß sich hier mehrere Zielsetzungen<br />

überlagern: Auf <strong>der</strong> einen Seite geht es um die Erarbeitung eines Mindestdatensatzes.<br />

Darüber hinaus ist dieser Datensatz aber nur eine Vorstufe für das eigentliche Ziel <strong>der</strong><br />

Aussagefähigkeit, die durch die Selbstverpflichtung erreicht werden soll. Gerade hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Kommunikation und Akzeptanz dieses Zieles bestehen noch erhebliche Verbesserungspotentiale<br />

bei den Unternehmen und beim Verband.<br />

• Sowohl <strong>von</strong> den befragten Behördenvertretern als auch <strong>von</strong> den befragten Umweltverbänden<br />

wird die Selbstverpflichtung überwiegend kritisch beurteilt: <strong>der</strong> vorgesehene Datensatz<br />

wird als unzureichend angesehen und die erhobenen Daten seien aufgrund <strong>der</strong><br />

Erhebungsmethoden nicht ausreichend valide.<br />

3. Selbstverpflichtung zur Klassifizierung <strong>von</strong> Textilhilfsmitteln nach ihrer Gewässerrelevanz<br />

• Das Ziel <strong>der</strong> Klassifizierung <strong>von</strong> Textilhilfsmitteln nach dem in <strong>der</strong> Selbstverpflichtung beschriebenen<br />

System wird aller Voraussicht nach termingemäß erreicht.<br />

• Über das Ziel <strong>der</strong> Informationsweitergabe hinaus kann da<strong>von</strong> ausgegangen werden, daß<br />

durch die Substitution <strong>von</strong> Textilhilfsmitteln, die als beson<strong>der</strong>s umweltbelastend eingestuft<br />

worden sind, eine ökologische Verbesserung gegenüber dem Ausgangszustand eingetreten<br />

ist. Dazu war insbeson<strong>der</strong>e hilfreich, daß <strong>der</strong> Gesamtverband <strong>der</strong> Deutschen Textilveredlungsindustrie<br />

(TVI) seinerseits eine entsprechende Selbstverpflichtung verabschiedet<br />

hat, die den TVI-Mitgliedsfirmen empfiehlt, nur noch Mittel zu verwenden, die <strong>von</strong><br />

den Herstellern nach dem Konzept <strong>der</strong> Selbstverpflichtung eingestuft wurden, und dabei<br />

nach Möglichkeit solche zu bevorzugen, die weniger gewässerrelevant sind.<br />

• Alle befragten Parteien sehen die Selbstverpflichtung als Schritt in die richtige Richtung<br />

an. Die Behörden haben aber den Wunsch, in Zukunft zusätzliche, aussagekräftigere<br />

Daten zu erhalten. Moniert wird in diesem Zusammenhang, daß eine durchgehende Umsetzungskontrolle<br />

fehle, daß Produkte anstelle <strong>von</strong> Einzelsubstanzen klassifiziert würden<br />

und daß die Einstufung nicht durch eine neutrale Stelle stattfinde.<br />

XIII


4. Selbstverpflichtung zu Mitteln zum Schutz <strong>von</strong> Holz gegen holzzerstörende und<br />

holzverfärbende Organismen<br />

• Das Ziel <strong>der</strong> Selbstverpflichtung wurde innerhalb <strong>der</strong> vorgesehenen Zeit nicht erreicht.<br />

Insgesamt muß die Zielerreichung noch als unsicher bezeichnet werden: es ist noch nicht<br />

absehbar, ob alle betroffenen Unternehmen die gefor<strong>der</strong>ten Einstufungen und Prüfverfahren<br />

tatsächlich durchgeführt haben bzw. durchführen werden.<br />

• Kritisch für die Verabschiedung und Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung war das nicht abgestimmte<br />

Vorgehen <strong>der</strong> beteiligten <strong>Verbände</strong>. Diesbezüglich wurde sowohl <strong>von</strong> den Unternehmen<br />

als auch <strong>von</strong> den Behörden Kritik geäußert. Die Interessen bezüglich einer<br />

Regelung sowie die Produktpolitiken <strong>der</strong> <strong>Verbände</strong> und ihrer Unternehmen waren außerordentlich<br />

unterschiedlich und heterogen.<br />

• Die Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung hängt stark <strong>von</strong> <strong>der</strong> Unterstützung durch den<br />

Fachhandel ab. Hier werden <strong>von</strong> allen Beteiligten noch große Optimierungspotentiale gesehen.<br />

Der Einbezug des Fachhandels wird als noch nicht ausreichend eingeschätzt.<br />

Aus diesen <strong>Evaluation</strong>sergebnissen läßt sich bezüglich <strong>der</strong> Untersuchungsziele folgendes<br />

aussagen:<br />

a) Hinsichtlich <strong>der</strong> Effektivität und Effizienz läßt sich aus den Ergebnissen <strong>der</strong> Untersuchung<br />

kein abschließendes Urteil über die untersuchten <strong>Selbstverpflichtungen</strong> ableiten. Die vorliegenden<br />

Daten und Einschätzungen <strong>der</strong> Befragten sind dafür nicht ausreichend.<br />

b) Aus <strong>der</strong> Untersuchung lassen sich jedoch Bedingungen bzw. Faktoren ableiten, <strong>der</strong>en<br />

Ausprägung vor bzw. während eines Verhandlungsprozesses bezüglich einer Selbstverpflichtung<br />

zu prüfen bzw. zu definieren wäre, um die Erfolgsaussichten abzuschätzen<br />

bzw. zu verbessern. Aus den Ergebnissen <strong>der</strong> Untersuchung läßt sich <strong>der</strong> folgende Vorschlag<br />

einer Liste <strong>von</strong> Bedingungen bzw. Faktoren ableiten.<br />

• Klarheit <strong>der</strong> Zielsetzung: Hier ist zu prüfen, ob <strong>der</strong> spezifische Sachverhalt sich für<br />

eine Selbstverpflichtung mit eindeutigen, klaren Zielsetzungen eignet, die gegenüber<br />

den betroffenen Unternehmen kommunizierbar sind. In diesem Zusammenhang findet<br />

auch die Definition und Abgrenzung des zugrundeliegenden Sachverhalts bzw. Umweltproblems<br />

statt. Die Untersuchung hat gezeigt, daß sich für die Kommunikation <strong>von</strong><br />

Zielen gegenüber den Unternehmen meß- und operationalisierbare Inhalte einer<br />

Selbstverpflichtung eher eignen als nur allgemein formulierte Zielangaben.<br />

• Ökonomische Konsequenzen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung für Unternehmen: Bei diesem<br />

Faktor ist abzuschätzen, welche Kosten und Erträge eine Selbstverpflichtung bei<br />

den betroffenen Unternehmen verursacht. Ökonomische Konsequenzen für die Unternehmen<br />

dürften zu den relevantesten Erfolgsfaktoren <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> gehören.<br />

Allgemein dürfte gelten: Je höher die Kosten für die Umsetzung einer Selbstverpflichtung<br />

und je geringer o<strong>der</strong> auch nur: je unbestimmter die Kosten alternativer umweltpolitischer<br />

Maßnahmen, desto geringer ist die Bereitschaft und die Chance zur<br />

Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung.<br />

XIV


• Ökonomische Konsequenzen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung für den Verband: Ebenso<br />

sind für den Verband die Kosten zu berücksichtigen, die bei ihm im Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> Selbstverpflichtung anfallen. Allgemein dürfte gelten: Je kritischer die Umsetzungschancen,<br />

desto höher werden die Kosten für den Verband sein, die Umsetzung<br />

sicherzustellen. Diese Verbandskosten sind – aus Sicht des Verbandes und <strong>der</strong> Unternehmen<br />

<strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie – nur zu rechtfertigen, wenn die Vorteile einer<br />

Selbstverpflichtung für die gesamte Industrie gegenüber einer rechtlichen Regelung<br />

deutlich überwiegen.<br />

• Heterogenität <strong>der</strong> betroffenen Unternehmen: Dieser Faktor legt das Augenmerk auf<br />

die Frage, wie heterogen die betroffenen Unternehmen hinsichtlich ihrer Voraussetzungen<br />

und ihres Interesses an einer Umsetzung sind. Die Unterschiedlichkeit bzgl.<br />

Kompetenzen und Bereitschaft kann sich aus <strong>der</strong> Größe, den Produkten, den Märkten,<br />

etc. ergeben. Je heterogener die Interessenlage und Kompetenz, desto kritischer<br />

dürfte die Verhandlung und die Umsetzung sein.<br />

• Anzahl <strong>der</strong> betroffenen Unternehmen: Hier ist zu prüfen, wieviele Unternehmen <strong>von</strong><br />

<strong>der</strong> Umsetzung einer Selbstverpflichtung faktisch betroffen sind bzw. wären, unabhängig<br />

<strong>von</strong> <strong>der</strong> formalen Betroffenheit aufgrund <strong>der</strong> Verbandsmitgliedschaft. Die untersuchten<br />

<strong>Selbstverpflichtungen</strong> zeigen, daß die Umsetzung umso schwieriger und komplexer<br />

ist, je mehr Unternehmen sich an <strong>der</strong> Umsetzung beteiligen müssen, um das<br />

gesetzte Ziel zu erreichen.<br />

• Wertschöpfungskette und Marktstruktur: Die Bedeutung vor- und nachgelagerter<br />

Unternehmen sowie die Marktgegebenheiten (internationale Dimension, Organisationsgrad)<br />

für die Umsetzung einer Selbstverpflichtung stehen bei <strong>der</strong> Überprüfung dieses<br />

Faktors im Vor<strong>der</strong>grund. Je weiter und differenzierter die Gruppe <strong>der</strong> betroffenen<br />

Akteure, desto kritischer dürfte die Umsetzung sein.<br />

• Anreize für die Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung: Unabhängig <strong>von</strong> den wirtschaftlichen<br />

Konsequenzen einer Selbstverpflichtung ist zu prüfen, ob sonstige Anreize<br />

für die Unternehmen bestehen o<strong>der</strong> geschaffen werden können, eine Selbstverpflichtung<br />

umzusetzen. Dieses Problem stellt sich insbeson<strong>der</strong>e dann, wenn es sich um eine<br />

Selbstverpflichtung handelt, die bei den Unternehmen Kosten verursacht o<strong>der</strong> wenn<br />

die Kostenfolgen umweltpolitischer Alternativen unklar sind. Dann fehlen ökonomische<br />

Anreize, die eine Einhaltung sicherstellen könnten.<br />

• Transparenz und Monitoring: Hier ist zu prüfen, wie die Selbstverpflichtung und ihr<br />

(unternehmensinternes und -externes) Monitoring gestaltet werden können, um eine<br />

ausreichende Transparenz sowohl innerhalb des Verbandes als auch gegenüber externen<br />

Anspruchsgruppen zu gewährleisten.<br />

• Verhandlungsmandat und -spielraum des Verbandes: Bei <strong>der</strong> Überprüfung dieses<br />

Punktes geht es vor allem um die Frage, ob eine Selbstverpflichtung <strong>von</strong> den Verbandsmitglie<strong>der</strong>n<br />

tatsächlich gewünscht wird und somit <strong>der</strong> Verband über ein faktisches<br />

Verhandlungsmandat <strong>von</strong> seiten seiner Mitglie<strong>der</strong> und einen genügend großen<br />

Spielraum verfügt, um eine Selbstverpflichtung auszuhandeln.<br />

XV


• Umsetzungskapazitäten des Verbandes: Um die Umsetzung einer Selbstverpflichtung<br />

adäquat zu begleiten, muß <strong>der</strong> Verband über die notwendigen Ressourcen (finanziell<br />

wie personell) verfügen. Je kritischer die Umsetzungschancen sind, desto mehr<br />

aktives Umsetzungsmanagement ist erfor<strong>der</strong>lich, um die Selbstverpflichtung zum Erfolg<br />

zu führen. Dabei spielt es für das Umsetzungsmanagement wahrscheinlich keine<br />

so große Rolle, ob die entsprechenden personellen Kapazitäten verbandsintern geschaffen<br />

o<strong>der</strong> extern zugekauft werden.<br />

XVI


Teil A:<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung<br />

1


Einleitung: Die Diskussion über <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

<strong>Selbstverpflichtungen</strong> haben sich als Mittel <strong>der</strong> Umweltpolitik in den vergangenen Jahren<br />

immer stärker etabliert und werden in vielen Bereichen eingesetzt. Gemäß einer neueren<br />

Studie (KNEBEL/WICKE/MICHAEL 1999, S. 301) beläuft sich die Anzahl <strong>der</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

<strong>der</strong> Industrie auf 85. Da<strong>von</strong> wurde die Mehrzahl vom Verband <strong>der</strong> Chemischen Industrie<br />

(VCI) und seinen Fachverbänden abgegeben. Zwar gibt es in an<strong>der</strong>en Untersuchungen<br />

leicht abweichende Angaben über die Anzahl <strong>der</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong>, <strong>der</strong> Grund dafür<br />

liegt aber im wesentlichen in etwas unterschiedlichen Abgrenzungen, die in den Erhebungen<br />

zugrundegelegt werden. An dem Sachverhalt, daß die chemische Industrie den größten Teil<br />

<strong>der</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> <strong>der</strong> deutschen Industrie abgegeben hat, än<strong>der</strong>t dies nichts.<br />

Das Instrument <strong>der</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> wird insbeson<strong>der</strong>e <strong>von</strong> <strong>der</strong> Industrie äußerst positiv<br />

bewertet. So nennt etwa GROHE (1999) als drei wichtige Vorteile <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

ihre Flexibiltät, ihre Schnelligkeit und die Möglichkeit zur dynamischen Weiterentwicklung:<br />

Die Flexibilität <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> rühre daher, daß aufgrund <strong>von</strong> Verhandlungen<br />

zwischen den beteiligten Unternehmen die Belastungen so verteilt werden könnten, daß<br />

das ökologisch effektivste und ökonomisch effizienteste Ergebnis resultiere; darüber hinaus<br />

könnten sie schneller auf bestehende Umweltprobleme reagieren, da sie nicht mit dem zeitraubenden<br />

parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren belastet seien; und schließlich sei<br />

es möglich, eine Selbstverpflichtung im laufenden Prozeß ständig weiterzuentwickeln und<br />

kontinuierlich neuen Zielvorstellungen anzupassen, wohingegen bei staatlichen Instrumenten<br />

ein erneutes Gesetzgebungsverfahren erfor<strong>der</strong>lich sei.<br />

Auch <strong>der</strong> VCI nennt in seinem Positionspapier zu <strong>Selbstverpflichtungen</strong> ähnliche Vorzüge,<br />

die mit <strong>Selbstverpflichtungen</strong> verbunden seien (O.V. 1999, S. 8 f.): das Instrument stoße bei<br />

den Unternehmen auf große Akzeptanz, da die Industrie bei <strong>der</strong> Gestaltung des Inhalts beteiligt<br />

sei; Anpassungsspielräume und Kostenvorteile könnten genutzt werden, da den Unternehmen<br />

die Wege zur Zielerreichung freigestellt blieben; Selbstkontrolle durch die Wirtschaft<br />

trete an die Stelle <strong>der</strong> Staatskontrolle, was zu einer Entlastung des Staates führen<br />

könne; wirtschafts- und finanzpolitische Probleme fiskalischer Instrumente würden vermieden,<br />

da ökologische und ökonomische Fragen gleichrangig berücksichtigt würden; schließlich<br />

entsprächen <strong>Selbstverpflichtungen</strong> dem Grundsatz <strong>der</strong> Subsidiarität, da spezifische<br />

Branchenprobleme mit diesem Instrument effizienter und eventuell auch schneller gelöst<br />

werden könnten.<br />

Zugleich sind aber <strong>Selbstverpflichtungen</strong> einer starken Kritik sowohl <strong>von</strong> Umweltverbänden<br />

als auch <strong>von</strong> (Teilen) <strong>der</strong> Wissenschaft und <strong>der</strong> Politik ausgesetzt. Diese Kritik bezieht sich<br />

vor allem darauf, daß <strong>Selbstverpflichtungen</strong> keinen ökologischen Fortschritt bedeuteten,<br />

son<strong>der</strong>n lediglich das festschrieben, was <strong>von</strong> seiten <strong>der</strong> Unternehmen bzw. <strong>der</strong> Industrie ohnehin<br />

(z. B. im Rahmen des normalen Strukturwandels) vorgesehen sei; ein solcher „noregrets-Ansatz“<br />

würde es nicht rechtfertigen, auf an<strong>der</strong>e Instrumente <strong>der</strong> staatlichen Umweltpolitik<br />

zu verzichten.<br />

Auch die Effizienz des Instrumentes sei nicht belegbar, da in <strong>der</strong> Regel entsprechende Anreizmechanismen<br />

fehlten, die eine effiziente Kostenaufteilung <strong>der</strong> Umweltschutzleistungen<br />

sicherstellen würden. Darüber hinaus werden auch grundsätzliche ordnungspolitische Be-<br />

3


denken gegen <strong>Selbstverpflichtungen</strong> angeführt; insbeson<strong>der</strong>e würden sie durch ihren „korporatistischen“<br />

Ansatz nicht nur den Einsatz <strong>von</strong> marktwirtschaftlichen Instrumenten (wie z. B.<br />

Abgaben und handelbaren Emissionsrechten) behin<strong>der</strong>n, son<strong>der</strong>n auch das parlamentarische<br />

Gesetzgebungsverfahren umgehen (z. B. RENNINGS ET AL. 1996).<br />

Die <strong>Selbstverpflichtungen</strong> <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie wurden bisher nur in <strong>der</strong> Studie <strong>von</strong><br />

KNEBEL/WICKE/MICHAEL (1999) untersucht, in <strong>der</strong> eine Totalerhebung alle bestehenden<br />

Selbstverpflichtung <strong>der</strong> deutschen Industrie vorgenommen wurde (vgl. dazu Abschnitt<br />

II.2.1.4). Bisher jedoch fehlt eine eingehende Analyse <strong>der</strong> Erfahrungen mit <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

in <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie, die zugleich auch dem Verband Hinweise für den Einsatz<br />

und die Ausgestaltung dieses Instrumentes an die Hand gibt. Aus diesem Grunde wurde<br />

das Institut für Umweltmanagement GmbH beauftragt, eine Studie zur <strong>Evaluation</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Selbstverpflichtungen</strong> <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie durchzuführen.<br />

Die Evaluierung soll dem VCI vor allem dazu dienen, die Effizienz und die Effektivität <strong>von</strong><br />

<strong>Selbstverpflichtungen</strong> zu überprüfen sowie die Faktoren und Bedingungen herauszuarbeiten,<br />

die als Voraussetzung dafür angesehen werden können, daß eine Selbstverpflichtung die in<br />

ihr festgeschriebenen Ziele erreicht und zugleich <strong>von</strong> allen Beteiligten – Verband, Unternehmen,<br />

Behörden und weitere Anspruchsgruppen (wie z. B. Umweltverbände) – als wichtiger<br />

Beitrag zur Problemlösung angesehen wird. Dies soll im Rahmen einer verbandsinternen<br />

Standortbestimmung die Grundlage liefern für die Formulierung weiterer umweltpolitischer<br />

Strategien des Verbandes – insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf den Einsatz <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

sowie ihre Ausgestaltung.<br />

In diesem Bericht werden die wichtigsten Ergebnisse <strong>der</strong> Studie zusammengefaßt. Der erste<br />

Abschnitt enthält zunächst einige konzeptionelle Überlegungen über die Rolle <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

in <strong>der</strong> Marktwirtschaft. Diese Überlegungen machen bereits deutlich, daß die<br />

Untersuchung und Bewertung <strong>von</strong> Selbstverpflichtung außerordentlich viele Aspekte umfaßt,<br />

die nicht alle erschöpfend behandelt werden können. Im zweiten Abschnitt werden daher<br />

zunächst die Ziele <strong>der</strong> Untersuchung dargestellt. Für die Ableitung des genauen Untersuchungsdesigns<br />

werden dann einige frühere Studien zu <strong>Selbstverpflichtungen</strong> kurz vorgestellt;<br />

aus diesen Studien lassen sich wichtige Schlußfolgerungen ziehen sowohl für die methodische<br />

Vorgehensweise als auch für die zu untersuchenden Aspekte, die beide anschließend<br />

erläutert werden. Kern <strong>der</strong> Vorgehensweise ist dabei die Unterteilung <strong>der</strong> Analyse in<br />

eine Grob- und eine Detailevaluation sowie eine stärker empirisch orientierte Herangehensweise<br />

als bei bestehenden Studien. Der dritte Abschnitt behandelt die Ergebnisse <strong>der</strong><br />

Grobevaluation, bei <strong>der</strong> 40 <strong>Selbstverpflichtungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Verbände</strong> <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie im<br />

Rahmen <strong>von</strong> Gesprächen mit (Fach-)Verbandsvertretern untersucht worden sind. Aufgrund<br />

<strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Grobevaluation wurden vier <strong>Selbstverpflichtungen</strong> für eine eingehen<strong>der</strong>e<br />

Untersuchung ausgewählt. Im vierten Abschnitt werden die Ergebnisse <strong>der</strong> Detailevaluation<br />

beschrieben, in <strong>der</strong> ausführliche Gespräche mit betroffenen Unternehmen, Behörden und<br />

Umweltverbänden/-instituten geführt wurden. Der fünfte Abschnitt faßt die Untersuchungsergebnisse<br />

zusammen und zieht Schlußfolgerungen, die daraus für den Einsatz und die<br />

Ausgestaltung <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> abgeleitet werden.<br />

4


I. Zur Rolle <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> in <strong>der</strong> Marktwirtschaft<br />

1. Grundsätzliche Überlegungen<br />

Welche Rolle können <strong>Selbstverpflichtungen</strong> im Kontext einer demokratisch legitimierten<br />

marktwirtschaftlichen Ordnung spielen? Diese Frage näher zu betrachten, ist erfor<strong>der</strong>lich, um<br />

den Kontext aufzuzeigen, in dem sich die vorliegende Untersuchung abspielt, und um ihre<br />

Ergebnisse und Schlußfolgerungen einzuordnen. Zwar können an dieser Stelle keine endgültigen<br />

Antworten zur Rolle <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> gegeben werden, aber es ist mindestens<br />

ebenso wichtig, die offenen Fragen zu formulieren, die sich im Zusammenhang mit<br />

<strong>Selbstverpflichtungen</strong> stellen.<br />

Die Rolle <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> ist vor dem Hintergrund einer demokratisch verfaßten<br />

Marktwirtschaft zu sehen. In dieser Ordnung ist idealtypischerweise <strong>der</strong> Staat für die Setzung<br />

<strong>der</strong> Rahmenbedingungen und damit für die Gewährleistung <strong>der</strong> Rechtssicherheit zuständig,<br />

während sich die Unternehmen innerhalb dieses für alle gültigen Rahmens bewegen und ihre<br />

einzelwirtschaftlichen Ziele verfolgen.<br />

Diese Rahmenordnung bezieht sich auch und beson<strong>der</strong>s auf die Sicherstellung öffentlicher<br />

Güter, <strong>der</strong>en Produktion o<strong>der</strong> Erhalt nicht durch den Markt gewährleistet werden kann<br />

(Marktversagen). Der Schutz <strong>der</strong> Umwelt als öffentliches Gut ist in diesem Zusammenhang<br />

ein beson<strong>der</strong>s wichtiges Gebiet. Das Instrumentarium des Staates beinhaltet dabei vor allem<br />

drei Bestandteile: Ordnungsrecht, Haftungsrecht und sog. marktwirtschaftliche Instrumente,<br />

wie z. B. Abgaben o<strong>der</strong> handelbare Emissionsrechte.<br />

Ordnungsrecht besteht vor allem aus Ge- und Verboten, wie z. B. zur Gefahrenabwehr, o<strong>der</strong><br />

auch aus Regelungen für die Genehmigung <strong>von</strong> Produktionsanlagen etc.<br />

Das Haftungsrecht soll Geschädigten einen Ausgleich für erlittene Schäden bieten, aber zugleich<br />

auch eine präventive Wirkung entfalten: Durch die Möglichkeit, für Schäden Dritter<br />

haften zu müssen, erhalten die Unternehmen einen Anreiz, <strong>der</strong>artige Schäden auch im eigenen<br />

Interesse weitestgehend zu vermeiden – sei es durch eine größere Sorgfalt, sei es durch<br />

eine Einschränkung ihrer Tätigkeiten.<br />

Die sogenannten marktwirtschaftlichen Instrumente bedienen sich des Preismechanismusses<br />

und verän<strong>der</strong>n relative Preise, so daß darüber eine Lenkungswirkung auftreten soll.<br />

So können etwa auf bestimmte Aktivitäten Abgaben festgesetzt werden, die <strong>von</strong> den Unternehmen<br />

zu entrichten sind. Alternativ werden Aktivitäten mengenmäßig durch die Ausgabe<br />

<strong>von</strong> handelbaren Emissionsrechten beschränkt, die unter den Beteiligten an einem solchen<br />

System frei handelbar sind. Auf diese Weise sollen einerseits umweltschädigende Aktivitäten<br />

eingeschränkt werden, an<strong>der</strong>erseits sollen die erfor<strong>der</strong>lichen Reduktionsanstrengungen dort<br />

getätigt werden, wo dies am kostengünstigsten möglich ist.<br />

In diesem idealtypischen Politikszenario wäre theoretisch kein Platz für <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Verbände</strong>n und Unternehmen. Die privatwirtschaftlichen Akteure verfolgen innerhalb <strong>der</strong><br />

staatlichen Rahmenordnung ihre Ziele, <strong>der</strong> Staat sorgt für die Funktionsfähigkeit des Marktes<br />

und trifft institutionelle und regulatorische Vorkehrungen für Fälle des Marktversagens, z. B.<br />

5


in <strong>der</strong> Umweltpolitik. Alle etwaigen Regelungsnotwendigkeiten werden durch die Rahmenordnung<br />

des Staates bzw. <strong>der</strong>en Verän<strong>der</strong>ung und Anpassung abgedeckt.<br />

Damit diese so skizzierte Aufgabenverteilung aber auch wirklich reibungslos funktioniert,<br />

muß die staatliche Rahmenordnung vollständig sein, d.h. sie darf keine wichtigen Regelungslücken<br />

aufweisen, so daß relevante Probleme ungelöst bleiben. Oft aber ist z.B. das<br />

Ordnungsrecht mit <strong>der</strong> Bewältigung <strong>von</strong> Problemen im Rückstand, weil es etwa an die Erfor<strong>der</strong>nisse<br />

neuer technischer Entwicklungen nicht rasch genug angepaßt werden kann. Demgegenüber<br />

liegt die Vermutung nahe, daß die Industrie über <strong>der</strong>artige Entwicklungen besser<br />

informiert ist (weil sie diese ja auch selbst stark beeinflußt und gestaltet) und deshalb auch<br />

rascher reagieren kann; die technische Lösungskompetenz <strong>der</strong> Industrie könnte somit im<br />

Rahmen <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> genutzt werden. Das Ausmaß und die Einsatzbereiche<br />

dieses Instruments hängen aber <strong>von</strong> vielen Faktoren ab.<br />

2. Zum Vergleich <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> mit an<strong>der</strong>en umweltpolitischen<br />

Instrumenten<br />

Die Wahl eines geeigneten, d.h. problemadäquaten, umweltpolitischen Instruments erfor<strong>der</strong>t<br />

eine rationale Entscheidungsgrundlage i.S. einer Abwägung <strong>der</strong> Folgewirkungen einzelner<br />

Instrumente. Neben <strong>der</strong> Frage, ob ein Instrument geeignet ist, ein bestimmtes Umweltproblem<br />

zu lösen, spielen auch die „Nebenwirkungen“ eines Instrumentes eine Rolle: die (wirtschaftlichen)<br />

Belastungen, die mit seiner Anwendung verbunden sind, die Aufwendungen für<br />

Implementation und Kontrolle, seine Verteilungswirkungen usw. Eine <strong>der</strong>artige, empirisch<br />

ausgerichtete, „Folgenabschätzung“ verschiedener politischer Instrumente wird in vielen Politikbereichen<br />

gefor<strong>der</strong>t, aber häufig nur ansatzweise praktiziert – so auch in <strong>der</strong> Umweltpolitik.<br />

Meist erfolgen solche Instrumentenabwägungen o<strong>der</strong> Folgenabschätzungen eher auf Basis<br />

<strong>von</strong> Plausibilitätsüberlegungen unter Rückgriff auf theoretische Konzepte o<strong>der</strong> empirische<br />

Erfahrung. Das Instrument <strong>der</strong> Selbstverpflichtung schneidet in <strong>der</strong> wissenschaftlichen (und<br />

auch öffentlichen) Diskussion im Vergleich insbeson<strong>der</strong>e mit den sog. marktwirtschaftlichen<br />

Instrumenten (Abgaben und handelbare Emissionsrechte) eher schlecht ab. Dies liegt vor<br />

allem daran, daß die Wirkungsweise <strong>der</strong> letztgenannten Instrumente auf relativ einfache<br />

Weise modelliert werden kann; im Rahmen dieser Modelle läßt sich zeigen, daß Abgaben<br />

und handelbare Emissionsrechte dazu führen, die Reduktion <strong>von</strong> umweltschädigenden Aktivitäten<br />

dort durchzuführen, wo dies am kostengünstigsten möglich ist. Denn je<strong>der</strong> Betroffene<br />

überlegt sich, ob es für ihn billiger ist, eine Reduktion durchzuführen, o<strong>der</strong> die Abgabe zu<br />

zahlen bzw. die notwendigen Emissionsrechte zu erwerben. In diesem Modellrahmen läßt<br />

sich so auch die gesamtwirtschaftliche Effizienz dieser Instrumente zeigen.<br />

Bei <strong>Selbstverpflichtungen</strong> fehlen <strong>der</strong>artige Modellierungen bisher weitgehend. Es existiert<br />

kein Modell, aus dem gefolgert werden kann, daß durch die Selbstverpflichtung quasi „<strong>von</strong><br />

selbst“, d.h. aufgrund des Eigeninteresses <strong>der</strong> beteiligten Akteure, die effiziente Erreichung<br />

<strong>von</strong> umweltpolitischen Zielen sichergestellt werden kann. In <strong>der</strong> Realität wird – sofern die<br />

Selbstverpflichtung nicht <strong>von</strong> vornherein gewisse Reduktionspflichten für jedes Unternehmen<br />

vorsieht – die Aufteilung <strong>der</strong> Reduktionsanstrengungen auf dem Verhandlungswege zwischen<br />

den betroffenen Unternehmen durchgeführt. Ob dies auch zu einer effizienten, d.h.<br />

6


kostenminimalen Aufteilung <strong>der</strong> Umweltschutzaufwendungen führt, darüber läßt sich a priori<br />

nichts sagen.<br />

Diese Beurteilung marktwirtschaftlicher Instrumente berücksichtigt aber zunächst nur den Effizienzgedanken,<br />

nicht jedoch an<strong>der</strong>e Wirkungen, z. B. verteilungspolitischer Art, die bei <strong>der</strong><br />

Bewertung <strong>von</strong> Instrumenten ebenfalls eine Rolle spielen (können).<br />

Aber auch das Ordnungsrecht wird in <strong>der</strong> öffentlichen Diskussion tendenziell positiver beurteilt<br />

als die Abgabe <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong>, da hier <strong>der</strong> Staat klare Vorgaben setze, denen<br />

gegenüber die Inhalte <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> weniger anspruchsvoll seien.<br />

In diesem Zusammenhang ist das Staats- und Politikverständnis angesprochen, das ebenfalls<br />

eine wichtige Rolle spielt: Ist <strong>der</strong> Staat eher die Institution, die Verpflichtungen festlegt,<br />

die <strong>von</strong> den Bürgern und den Institutionen <strong>der</strong> Gesellschaft umzusetzen sind, o<strong>der</strong> muß <strong>der</strong><br />

Staat eher die Kooperation und den Diskurs mit gesellschaftlichen Gruppen suchen, um zu<br />

durchsetzbaren und weiterführenden umweltpolitischen Lösungen zu kommen? Insbeson<strong>der</strong>e<br />

im Falle eines <strong>der</strong>artigen „kooperativen“ Staates ist das Potential für <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

größer als bei einem eher traditionellen Staatsverständnis.<br />

Diese Überlegungen machen bereits deutlich, daß die einfache Gegenüberstellung „Staat<br />

setzt Rahmenordnung – Unternehmen verän<strong>der</strong>n entsprechend ihre Aktivitäten“ in dieser<br />

Reinheit nicht zutrifft. Vielmehr besteht unter Umständen durchaus ein Potential für <strong>Selbstverpflichtungen</strong>,<br />

so daß bestehende Regelungslücken durch das Handeln <strong>von</strong> Unternehmen<br />

und ihrer <strong>Verbände</strong> ganz o<strong>der</strong> teilweise geschlossen werden können.<br />

Ein <strong>der</strong>artiges Potential kann sich etwa aus den folgenden Gründen ergeben:<br />

• Ein erster Grund kann darin liegen, daß zu einem Problemfeld nicht ohne weiteres eine<br />

adäquate Umweltpolitik formuliert werden kann, weil Unsicherheiten über das anzustrebende<br />

Umweltziel bestehen o<strong>der</strong> weil ein Ziel nur schwer festlegbar und operationalisierbar<br />

ist. In diesem Falle können <strong>Selbstverpflichtungen</strong> Bausteine in einem Suchprozeß<br />

darstellen, in dem neue umweltpolitische Ziele diskutiert, ausprobiert und konkretisiert<br />

werden.<br />

• Ein zweiter Grund kann darin bestehen, daß zwar über die zugrundeliegenden Umweltziele<br />

Einigkeit herrscht, aber die adäquaten Instrumente zur Erreichung <strong>der</strong> Ziele umstritten<br />

sind. Solche Instrumente können in Verboten o<strong>der</strong> Einschränkungen bestimmter<br />

umweltschädlicher Tätigkeiten bestehen; dies ist aber nicht die einzige Möglichkeit, <strong>der</strong>artige<br />

Aktivitäten einzuschränken. Eine an<strong>der</strong>e Möglichkeit bestünde darin, gewisse Transparenz-<br />

und Informationspflichten <strong>der</strong> Unternehmen festzulegen; dabei stellen dann vermehrte<br />

Information und Transparenz keinen Selbstzweck dar: damit verbunden ist die<br />

Vermutung, daß über einen größeren Öffentlichkeits- o<strong>der</strong> Marktdruck umweltschädliche<br />

Aktivitäten verän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> eingeschränkt werden. Dafür finden sich in <strong>der</strong> neueren Literatur<br />

auch Beispiele (KONAR/COHEN 1997, KHANNA/QUIMIO/BOJILOWA 1998). Eine Selbstverpflichtung<br />

kann hier als eine Art Versuchslabor für verschiedene umweltpolitische Instrumente<br />

fungieren.<br />

• Drittens können das Ziel und die notwendigen Maßnahmen für seine Erreichung unbestritten<br />

sein, auch <strong>der</strong> Kreis <strong>von</strong> betroffenen Akteuren steht weitgehend fest. In diesem<br />

7


Fall ist <strong>der</strong> Einsatz <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> wahrscheinlich am unproblematischsten, da<br />

nur wenige Auffassungsunterschiede zwischen Staat und Verband bestehen dürften. Hier<br />

werden Praktikabilitätsüberlegungen den Ausschlag geben, ob eine Selbstverpflichtung<br />

o<strong>der</strong> eine rechtliche Regelung, wie z.B. eine Verordnung, eingesetzt wird. Falls sich eine<br />

Selbstverpflichtung in einem solchen Fall als praktikabel und zielführend erweist, spricht<br />

zusätzlich das Gebot <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit dafür, keine zusätzlichen staatlichen Eingriffe<br />

vorzusehen.<br />

• Schließlich ist es möglich, daß bestimmte Umweltziele und umweltpolitische Instrumente<br />

nicht durchsetzbar sind, weil die (wirtschaftlichen) Belastungen, die damit für die Betroffenen<br />

verbunden sind, als zu groß angesehen werden. Der Einsatz einer Selbstverpflichtung<br />

erscheint dann als eine <strong>von</strong> mehreren Möglichkeiten, um Umweltziele zu erreichen<br />

und zugleich die wirtschaftlichen Belastungen möglichst gering zu halten.<br />

All diese Überlegungen zur Rolle und zum Einsatz <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> machen deutlich,<br />

daß für eine vollständige Bewertung <strong>der</strong> Vor- und Nachteile <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

eine Vielzahl <strong>von</strong> Faktoren berücksichtigt werden muß. Insbeson<strong>der</strong>e ist es erfor<strong>der</strong>lich, die<br />

unterschiedlichen Folgen <strong>von</strong> umweltpolitischen Maßnahmen miteinan<strong>der</strong> zu vergleichen,<br />

um zu einer fundierten Bewertung dieser Instrumente zu kommen. Dies ist bislang noch<br />

kaum erfolgt und kann auch in dieser Studie nicht o<strong>der</strong> nur in Ansätzen geleistet werden.<br />

Die vorliegende Arbeit soll daher in erster Linie einen Beitrag für die Diskussion um den Einsatz<br />

und die Ausgestaltung <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> bieten, <strong>der</strong> dem Verband <strong>der</strong> Chemischen<br />

Industrie Hinweise für die eigene umweltpolitische Arbeit geben soll. Dabei ist es nicht<br />

möglich, alle Kontexte hinreichend zu beleuchten, die für eine umfassende Bewertung dieses<br />

Instrumentes analysiert werden müßten. Dies führt zu Ziel und Methodik <strong>der</strong> vorliegenden<br />

Untersuchung, die im folgenden Kapitel vorgestellt werden.<br />

8


II. Ziele und Methodik <strong>der</strong> Studie<br />

1. Zum Ziel dieser Studie<br />

Die Untersuchung ist nicht auf eine umfassende Bewertung <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> ausgerichtet,<br />

son<strong>der</strong>n hat die Untersuchung <strong>der</strong> zwei folgenden Probleme zum Ziel:<br />

1. Wie ist die ökologische Effektivität und die ökonomische Effizienz <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

zu beurteilen?<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> ökologischen Effektivität geht es dabei um die Frage, ob die Selbstverpflichtung<br />

zu einer Verbesserung des zugrundeliegenden Umweltproblems geführt hat. Im<br />

einzelnen geht es darum, ob die Selbstverpflichtung ihre gesetzten Ziele erreicht hat, ob<br />

durch die Selbstverpflichtung größere ökologische Verbesserungen erreicht wurden als<br />

sie sich durch die Fortschreibung des bestehenden Trends bzw. ohne den Abschluß <strong>der</strong><br />

Selbstverpflichtung ergeben hätten, und schließlich darum, ob durch die Selbstverpflichtung<br />

eine größere ökologische Wirkung erzielt wurde als durch an<strong>der</strong>e staatliche Instrumente.<br />

Bei <strong>der</strong> ökonomischen Effizienz geht es um die Frage, ob das gesetzte Ziel <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

auf eine kostenminimale Weise erreicht worden ist.<br />

2. Welche Faktoren müssen geprüft werden bzw. welche Bedingungen müssen gegeben<br />

sein, damit eine Selbstverpflichtung als erfolgreich angesehen werden kann? Dabei wird<br />

hier unter „erfolgreich“ verstanden, daß eine Selbstverpflichtung das in ihr festgelegte Ziel<br />

erreicht, daß das Ziel in möglichst kostengünstiger Weise erreicht wird und daß möglichst<br />

alle Beteiligten (Unternehmen, Verband, Behörden, Umweltverbände und an<strong>der</strong>e Anspruchsgruppen)<br />

die Selbstverpflichtung als wichtigen Beitrag zur Lösung des Umweltproblems<br />

ansehen.<br />

Mit diesem zweiten Fragenkomplex sind Punkte angesprochen, die vor allem für die verbandsinterne<br />

Diskussion um den Einsatz und die Ausgestaltung <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

wesentlich sind. Die Hinweise, die aus <strong>der</strong> Untersuchung zu diesen Fragen abgeleitet<br />

werden können, sollen dem Verband Hilfestellungen für eine zielgerichtete Auswahl <strong>der</strong><br />

Einsatzbereiche sowie die Ausgestaltung <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> geben. Dabei ist<br />

weitgehend unbestritten, daß die Erreichung des Zieles einer Selbstverpflichtung – und<br />

dies in einer möglichst kostengünstigen Weise – zu den notwendigen Voraussetzungen<br />

gehört, damit <strong>von</strong> einem Erfolg gesprochen werden kann. Für den Verband ist in <strong>der</strong> Außenkommunikation<br />

ebenfalls wichtig, daß auch <strong>von</strong> Externen eine Selbstverpflichtung als<br />

erfolgreich angesehen wird.<br />

Der primäre Adressat dieser Studie ist somit <strong>der</strong> Verband <strong>der</strong> Chemischen Industrie, dem einige<br />

Hinweise gegeben werden sollen, wie <strong>der</strong> Einsatz des Instruments „Selbstverpflichtung“<br />

9


verbessert werden kann. Aus dieser primären Zielsetzung ergeben sich drei Beschränkungen<br />

hinsichtlich des Gegenstandes <strong>der</strong> Studie:<br />

Es wird erstens keine juristische Analyse <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> durchgeführt und auch<br />

keine Definition <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> erarbeitet. Die Studie wählt diesbezüglich ein<br />

pragmatisches Vorgehen: als Selbstverpflichtung wird das angesehen, was <strong>von</strong> den <strong>Verbände</strong>n<br />

<strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie als solche benannt wird.<br />

Die Studie führt zweitens keine umfassende Vor- und Nachteilsanalyse <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

im allgemeinen durch. Dazu wäre eine Fülle zusätzlicher Fragen zu untersuchen.<br />

Damit verbunden ist, daß keine ausführliche Analyse des politischen, gesellschaftlichen und<br />

wirtschaftlichen Kontextes <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> stattfindet.<br />

Drittens werden in dieser Studie keine Empfehlungen an die Politik über die Bedeutung und<br />

den Einsatz <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> gegeben, wie das explizit o<strong>der</strong> implizit in vielen an<strong>der</strong>en<br />

Studien und Artikeln zu <strong>Selbstverpflichtungen</strong> intendiert ist, son<strong>der</strong>n es stehen Empfehlungen<br />

an den Verband im Vor<strong>der</strong>grund. Ein generelles politisches Urteil über <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

wird damit nicht ausgesprochen.<br />

2. Methodische Begründung <strong>der</strong> Studienkonzeption<br />

Bei <strong>der</strong> Konzeption <strong>der</strong> Studie konnte auf eine Reihe bereits bestehen<strong>der</strong> Studien zurückgegriffen<br />

werden, die <strong>Selbstverpflichtungen</strong> analysiert haben, und die Anregungen für die Vorgehensweise<br />

in <strong>der</strong> vorliegenden Untersuchung geliefert haben. Daher werden zunächst die<br />

bestehenden Studien kurz referiert; daran anschließend werden, unter Einbezug <strong>der</strong> Methoden<br />

und Ergebnisse früherer Studien, Ablauf und Methodik <strong>der</strong> vorliegenden Untersuchung<br />

dargestellt.<br />

2.1 Die Ergebnisse früherer Studien zu <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

2.1.1 S. LAUTENBACH, U. STEGER, P. WEIHRAUCH: Evaluierung freiwilliger Branchenabkommen<br />

im Umweltschutz: Ergebnisse eines Gutachtens und Workshops<br />

(Köln: BDI, 1992)<br />

Das Gutachten <strong>von</strong> LAUTENBACH/STEGER/WEIHRAUCH untersucht sieben <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

bzw. freiwillige Vereinbarungen, die in unterschiedlichen Branchen abgegeben worden<br />

sind (die Jahreszahlen geben den Zeitpunkt des Abschlusses <strong>der</strong> Selbstverpflichtung bzw.<br />

<strong>der</strong> freiwilligen Vereinbarung an):<br />

• Faserzementindustrie: Freiwillige Vereinbarung mit dem Ziel <strong>der</strong> Verringerung (1982) bzw.<br />

des vollständigen Ersatzes (1984) <strong>von</strong> Asbest in Hochbauprodukten und des vollständigen<br />

Ersatzes <strong>von</strong> Asbest in Tiefbauprodukten (1988);<br />

• Aerosolindustrie: Reduzierung des Einsatzes <strong>von</strong> Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW)<br />

als Spraytreibgase (1976/77); Freiwillige Selbstverpflichtung <strong>der</strong> Aerosol-Industrie zur<br />

Verringerung des Einsatzes <strong>von</strong> FCKW in Sprays (1987);<br />

• Lackindustrie: Selbstverpflichtung <strong>der</strong> Lackindustrie zur Reduzierung <strong>der</strong> Anteile <strong>von</strong> Lösemitteln<br />

und Schwermetallen in Lacken und Farben (1984);<br />

10


• Wasch- und Reinigungsmittelindustrie: Freiwillige Zusage <strong>der</strong> <strong>Verbände</strong> IKW (Industrieverband<br />

Körperpflege- und Waschmittel e.V.), IPP (Industrieverband Putz- und Pflegemittel<br />

e.V.), FIR (Fachvereinigung Industriereiniger e.V.) und TEGEWA (Verband <strong>der</strong> Textilhilfsmittel-,<br />

Le<strong>der</strong>hilfsmittel- Gerbstoff- und Waschrohstoff-Industrie e.V.), in Wasch- und<br />

Reinigungsmitteln Alkylphenolethoxylate (APEO) zu ersetzen (1986);<br />

• Wasch- und Reinigungsmittelindustrie: Selbstverpflichtung <strong>der</strong> <strong>Verbände</strong> IKW, IPP, FIR<br />

und TEGEWA zur freiwilligen Mitteilung <strong>von</strong> Rahmenrezepturen und an<strong>der</strong>er Daten zur<br />

Beurteilung <strong>der</strong> Umweltverträglichkeit (1986);<br />

• Chemische Industrie: Freiwillige Überprüfung <strong>von</strong> Altstoffen (1982);<br />

• Rheinland-Pfälzische Industrie: Kooperationsabkommen zwischen <strong>der</strong> Rheinland-<br />

Pfälzischen Industrie und dem Land Rheinland-Pfalz zur Altlastensanierung (1986).<br />

Kriterium für die Beurteilung des Erfolges <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> ist in dieser Studie vor<br />

allem, ob diese ihre gesetzten Ziele erreicht haben. In <strong>der</strong> Studie werden dann die Rahmenbedingungen<br />

<strong>der</strong> einzelnen <strong>Selbstverpflichtungen</strong> und die kritischen Faktoren für das Gelingen<br />

<strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> herausgearbeitet. Dabei stützen sich die Autoren im wesentlichen<br />

auf die Auswertung <strong>von</strong> Publikationen und öffentlich zugänglichen Statistiken sowie die<br />

Aussagen <strong>von</strong> befragten Verbandsvertretern. Hinsichtlich <strong>der</strong> Analyse <strong>der</strong> Erfolgsfaktoren für<br />

das Zustandekommen und die Zielerreichung <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> liegt das Hauptaugenmerk<br />

<strong>der</strong> Autoren auf den Gegebenheiten des jeweiligen Marktes, <strong>der</strong> <strong>von</strong> <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

betroffen ist.<br />

Insgesamt zeigt sich, daß auf seiten <strong>der</strong> direkt betroffenen Unternehmen insbeson<strong>der</strong>e die<br />

folgenden Faktoren positive Auswirkungen auf Abschluß und Erfolg <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

haben: eine hohe Wettbewerbsintensität, da sie die Innovationstätigkeit <strong>der</strong> Unternehmen<br />

stimuliere und aufgrund <strong>der</strong> hohen Reaktionsverbundenheit <strong>der</strong> Unternehmen eine Diffusion<br />

<strong>der</strong> Substitution umweltschädlicher Stoffe geför<strong>der</strong>t werde; ein hoher Anteil <strong>der</strong> Binnen-<br />

an <strong>der</strong> Gesamtnachfrage, so daß keine Gefahr besteht, daß Substitutionen umweltschädlicher<br />

Stoffe durch verstärkte Importe konterkariert werden; Verhandlungsstärke <strong>der</strong><br />

Anbieter gegenüber den Abnehmern im Falle <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> zu Zwischenprodukten,<br />

so daß <strong>der</strong>en Absatz weiter gesichert ist; geringe Kosten bei Substitutionen, die bei<br />

Realisierung kooperativer Lösungen aufzuwenden sind, wie z.B. niedrige Kosten für Forschung<br />

und Entwicklung sowie Investitionen.<br />

Auf seiten <strong>der</strong> Nachfrager im betroffenen Markt wirken sich die folgenden Faktoren günstig<br />

auf den Erfolg <strong>von</strong> Kooperationslösungen aus: hohes Umweltbewußtsein <strong>der</strong> Konsumenten,<br />

so daß <strong>der</strong> Absatz umweltfreundlicherer Substitute <strong>von</strong> Produkten begünstigt wird; geringe<br />

Preiserhöhungen bei gleichbleiben<strong>der</strong> o<strong>der</strong> verbesserter Qualität <strong>der</strong> Produkte; schließlich<br />

geringe Umrüstkosten <strong>der</strong> weiterverarbeitenden Industrie im Falle <strong>von</strong> Zwischenprodukten.<br />

11


2.1.2 K. RENNINGS et al. (ZEW): Nachhaltigkeit, Ordnungspolitik und freiwillige<br />

Selbstverpflichtung: Ordnungspolitische Grundregeln für eine Politik <strong>der</strong><br />

Nachhaltigkeit und das Instrument <strong>der</strong> freiwilligen Selbstverpflichtung im<br />

Umweltschutz (Heidelberg: Physica, 1996)<br />

Diese Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) untersucht <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

vor allem unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten und kommt in <strong>der</strong> Bewertung<br />

<strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> zu vorwiegend negativen Ergebnissen. Im einzelnen untersucht<br />

die Studie fünf Fallbeispiele:<br />

• die <strong>Selbstverpflichtungen</strong> zum Ausstieg aus FCKW;<br />

• die Klimaschutzerklärung <strong>der</strong> deutschen Wirtschaft zur CO2-Reduktion <strong>von</strong> 1995;<br />

• die Selbstverpflichtung <strong>der</strong> Autoindustrie zur Altautoverwertung;<br />

• das Duale System Deutschland (DSD), mit dem die Rücknahme und Verwertung <strong>von</strong><br />

Verpackungsabfall organisiert werden sollte;<br />

• die För<strong>der</strong>ung integrierter Umweltschutztechnik.<br />

Die einzelnen Fallbeispiele werden dann nach einem bestimmten Raster geprüft. Dabei werden<br />

u. a. folgende Fragen untersucht:<br />

• Welches umweltpolitische Ziel wird verfolgt? Wie ist dieses Ziel zu bewerten (wurde ggf.<br />

das ursprüngliche Ziel verwässert)? Sind die Maßnahmen geeignet, um das angestrebte<br />

Ziel zu erreichen?<br />

• Handelt es sich um eine marktkonforme Maßnahme? Wird etwa <strong>der</strong> Preismechanismus<br />

genutzt und daher möglichst wenig in die Entscheidungskompetenz <strong>der</strong> einzelnen eingegriffen?<br />

Hat außerdem die Ordnungspolitik Vorrang vor <strong>der</strong> Prozeßpolitik, d.h. wird ein<br />

langfristiger Ordnungsrahmen zur Verfügung gestellt, anstelle eine Vielzahl <strong>von</strong> Einzelmaßnahmen<br />

vorzusehen?<br />

• Ist die Maßnahme effizient? Werden Vermeidungs- und Transaktionskosten minimiert<br />

(statische Effizienz) und gibt es Anreize für weiteren technischen Fortschritt (dynamische<br />

Effizienz)?<br />

• Ist die Maßnahme institutionell beherrschbar o<strong>der</strong> stehen dem Vorbehalte bzw. Wi<strong>der</strong>stände<br />

<strong>von</strong> seiten des politisch-administrativen Systems sowie <strong>der</strong> betroffenen Akteure<br />

entgegen? Wie groß ist das Problem <strong>der</strong> Trittbrettfahrer?<br />

Das Urteil <strong>der</strong> Studie fällt weitgehend negativ aus. <strong>Selbstverpflichtungen</strong> werden nicht als<br />

marktwirtschaftliche Instrumente angesehen, da sie sich in <strong>der</strong> Regel nicht des Preismechanismusses<br />

bedienten, um das angestrebte Umweltziel zu erreichen. Vielmehr seien sie Ausdruck<br />

eines korporatistischen Ansatzes, bei dem oftmals auch die Kompetenzen des Parlaments<br />

umgangen würden. <strong>Selbstverpflichtungen</strong> entsprängen demgemäß einem „noregrets“-Ansatz,<br />

d. h. es würden in <strong>der</strong> Regel nur Maßnahmen durchgeführt, die betriebswirtschaftlich<br />

zumindest kostendeckend sind. Dieser Ansatz ist auf internationaler Ebene in <strong>der</strong><br />

Vergangenheit insbeson<strong>der</strong>e in <strong>der</strong> Klimapolitik stark diskutiert worden und wurde vor allem<br />

<strong>von</strong> <strong>der</strong> amerikanischen Regierung unter dem ehemaligen Präsidenten George Bush vertre-<br />

12


ten. Eine wissenschaftliche Flankierung erfuhr dieses Konzept durch WILLIAM NORDHAUS<br />

(1991), <strong>der</strong> die volkswirtschaftlichen Schäden durch den Treibhauseffekt als relativ klein einstufte<br />

und deshalb eine „no-regrets“-Strategie empfahl.<br />

Auch für die Kosteneffizienz findet die Studie keinen Beleg, da die <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

nicht mit Mechanismen verbunden werden, die für eine effiziente Kostenaufteilung sorgen<br />

könnten (z. B. Regelungen, die Abgaben o<strong>der</strong> handelbaren Emissionsrechten ähnlich sind).<br />

Auch eine dynamische Effizienz fehle, da die <strong>Selbstverpflichtungen</strong> in <strong>der</strong> Regel ein bestimmtes<br />

Ziel vorsehen, ohne aber Anreize für darüber hinausgehende Anstrengungen und<br />

weiteren technischen Fortschritt zu bieten.<br />

2.1.3 The Environmental Law Network International (ELNI, Hrsg.): Environmental<br />

Agreements: The Role and Effect of Environmental Agreements in Environmental<br />

Policies (Cameron May, 1998)<br />

In dieser Studie werden acht <strong>Selbstverpflichtungen</strong> in Europa analysiert, darunter die folgenden<br />

beiden aus Deutschland:<br />

• die Selbstverpflichtung des Zentralverbandes <strong>der</strong> Elektrotechnik- und Elektronikindustrie<br />

(ZVEI) und des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE) zur Rücknahme<br />

<strong>von</strong> Altbatterien (Knopfzellen) und Verringerung des Quecksilbergehaltes in Alkali-<br />

Mangan-Batterien (1988);<br />

• die Selbstverpflichtung des Verbandes <strong>der</strong> Chemischen Industrie (VCI) zur Verringerung<br />

<strong>von</strong> EDTA in Gewässern (1991).<br />

Die Studie prüft die <strong>Selbstverpflichtungen</strong> nach vier Kriterien:<br />

• Eignung zum Umweltschutz (Effektivität);<br />

• Kosteneffizienz;<br />

• öffentliche Beteiligung und Demokratie;<br />

• soziale Akzeptanz.<br />

Dabei werden verfügbare Daten zu den <strong>Selbstverpflichtungen</strong> ausgewertet und einige kurze<br />

Befragungen <strong>von</strong> <strong>Verbände</strong>n, Behörden und Umweltorganisationen durchgeführt. Die Untersuchung<br />

kommt – über alle acht untersuchten <strong>Selbstverpflichtungen</strong> hinweg – zu folgenden<br />

Ergebnissen:<br />

• die <strong>Selbstverpflichtungen</strong> führten zu einer Verbesserung <strong>der</strong> Umweltsituation und erreichten<br />

auch oft ihre gesteckten Ziele. Allerdings waren die Ziele, gemessen an den<br />

technischen Möglichkeiten, nicht übermäßig anspruchsvoll. Es konnte nicht gezeigt werden,<br />

daß <strong>Selbstverpflichtungen</strong> bessere o<strong>der</strong> schlechtere Ergebnisse hervorbringen als<br />

an<strong>der</strong>e Regulierungsinstrumente. Allerdings fanden sich auch keine Hinweise, daß<br />

<strong>Selbstverpflichtungen</strong> zügiger verabschiedet und durchgeführt werden können als staatliche<br />

Instrumente <strong>der</strong> Umweltpolitik.<br />

• Die Untersuchungen konnten nur wenig Informationen zu Kostendaten zutage för<strong>der</strong>n.<br />

Die <strong>Selbstverpflichtungen</strong> wurden augenscheinlich abgeschlossen, ohne die Kosten ande-<br />

13


er Instrumente abzuschätzen. Es konnte keine Evidenz dafür gefunden werden, daß<br />

<strong>Selbstverpflichtungen</strong> kostengünstiger sind als an<strong>der</strong>e umweltpolitische Instrumente.<br />

• Die meisten <strong>der</strong> betrachteten <strong>Selbstverpflichtungen</strong> wurden <strong>von</strong> Regierung und Industrie<br />

ohne Beteiligung weiterer Anspruchsgruppen ausgearbeitet. Die Studie findet keine Evidenz<br />

dafür, daß diese <strong>Selbstverpflichtungen</strong> durch Beteiligung weiterer Anspruchsgruppen<br />

hätten effektiver und erfolgreicher sein können.<br />

• Die soziale Akzeptanz des Instruments ist bei <strong>der</strong> Industrie beson<strong>der</strong>s hoch. Im Falle <strong>von</strong><br />

Behörden bzw. staatlichen Stellen ist die Resonanz gemischt, bei Umweltverbänden fällt<br />

die Resonanz mehrheitlich negativ aus.<br />

2.1.4 J. KNEBEL, L. WICKE, G. MICHAEL: <strong>Selbstverpflichtungen</strong> und normersetzende<br />

Umweltverträge als Instrumente des Umweltschutzes (Berlin: Erich Schmidt<br />

1999)<br />

Im ersten Teil dieser Studie werden die juristischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen<br />

des Einsatzes <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> behandelt. Im zweiten Teil wird eine Totalzusammenstellung<br />

und -bewertung <strong>der</strong> bestehenden <strong>Selbstverpflichtungen</strong> vorgenommen.<br />

Dazu wurden an die betroffenen <strong>Verbände</strong> Fragebögen versandt, <strong>der</strong>en Beantwortung zu<br />

den einzelnen <strong>Selbstverpflichtungen</strong> genauere Informationen liefern sollte.<br />

In <strong>der</strong> Studie werden <strong>Selbstverpflichtungen</strong> wie folgt definiert: rechtlich unverbindliche Zusagen<br />

<strong>der</strong> Wirtschaft o<strong>der</strong> <strong>von</strong> einzelnen Branchen, ggf. auch einigen wenigen Firmen, Maßnahmen<br />

zum Umweltschutz durchzuführen o<strong>der</strong> umweltbelastende Aktivitäten zu unterlassen<br />

o<strong>der</strong> zu reduzieren, um bestimmte Umweltziele zu erreichen. Hat <strong>der</strong> Staat in irgendeiner<br />

Form mitgewirkt (Androhung an<strong>der</strong>er rechtlicher Regelungen, staatliche Anerkennung<br />

<strong>der</strong> Selbstverpflichtung, staatliche Zusagen irgendwelcher Form etc.), liegt eine Selbstverpflichtung<br />

im engeren Sinne vor. Ohne staatliche Mitwirkung (keine Anerkennung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

durch Behörden, Staat sieht im betreffenden Bereich selbst keinen Handlungsbedarf<br />

und beabsichtigt auch keine rechtliche Regelung) liegt eine Selbstverpflichtung im<br />

weiteren Sinne vor. Von den untersuchten <strong>Selbstverpflichtungen</strong> sind 36 <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

im weiteren Sinne, 49 sind <strong>Selbstverpflichtungen</strong> im engeren Sinne.<br />

Die Studie bewertet den Erfolg <strong>der</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> anhand <strong>von</strong> sieben Kriterien, die in<br />

<strong>der</strong> folgenden Tabelle – zusammen mit dem Bewertungsergebnis – kurz genannt werden.<br />

Insgesamt läßt sich festhalten, daß nach Auffassung <strong>von</strong> KNEBEL/WICKE/MICHAEL rund 80%<br />

<strong>der</strong> abgegebenen Selbstverrpflichtungen als erfolgreich anzusehen sind:<br />

14


Bewertung <strong>der</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> bei KNEBEL/WICKE/MICHAEL (1999)<br />

Zugrundegelegtes Erfolgskriterium<br />

(Beschreibung <strong>der</strong> Kriterien und allfällige Bemerkungen<br />

sind <strong>der</strong> Studie selbst entnommen)<br />

Idealpolitisches Umwelt-Optimal-Kriterium: Ist die Selbstverpflichtung umweltbezogen dem Einsatz alternativer<br />

umweltpolitischer Instrumente o<strong>der</strong> Strategien – unabhängig <strong>von</strong> <strong>der</strong>en tatsächlicher politischen Durchsetzbarkeit<br />

– überlegen, d, h. wird mit <strong>der</strong> Selbstverpflichtung <strong>der</strong> größte Umweltverbesserungserfolg sichergestellt?<br />

Realpolitisches Umwelt-Optimal-Kriterium: Wird mit <strong>der</strong> eingesetzten Selbstverpflichtung ein größerer umweltpolitischer<br />

Erfolg erreicht als mit umweltpolitischen Instrumenten, die unter den realpolitischen Gegebenheiten<br />

realistischerweise einsetz- und durchsetzbar wären (einschließlich <strong>der</strong> real erreichbaren Schärfe, Dosierung und<br />

Wirkung des Alternativ-Instrumentes)?<br />

Null-Alternativ-Kriterium bei <strong>Selbstverpflichtungen</strong> im weiteren Sinn: Treten bei <strong>Selbstverpflichtungen</strong> ohne<br />

substantielle staatliche Mitwirkung und bei fehlendem staatlichem Handlungswillen, d.h. im Vergleich zum Nichteinsatz<br />

alternativer umweltpolitischer Instrumente durch die freiwillig zugesagten <strong>Selbstverpflichtungen</strong> nennenswerte<br />

und erkennbare Umweltverbesserungen ein?<br />

Mit- und Ohne-(Selbstverpflichtungs-)Vergleichs-Kriterium: Ist durch bzw. mit Hilfe <strong>der</strong> Selbstverpflichtung <strong>der</strong><br />

Umweltzustand, <strong>der</strong> sich bei „Business as usual“ ergeben hätte, verbessert worden? Die Genauigkeit dieses Kriteriums<br />

hängt dabei da<strong>von</strong> ab, welche Informationen und Prognosen über die Business-as-usual-Entwicklung vorliegen.<br />

Einfaches Umweltverbesserungs-Kriterium: Sofern <strong>der</strong> Umweltzustand vor und nach <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

bekannt ist und eine Verbesserung stattgefunden hat, läßt sich das (äußerst schwache) Erfolgskriterium einführen,<br />

daß sich <strong>der</strong> Umweltzustand möglicherweise aufgrund <strong>der</strong> Selbstverpflichtung verbessert hat. Eine Verbesserung<br />

ist aber bestenfalls nur ein Hinweis auf den Erfolg <strong>der</strong> Selbstverpflichtung.<br />

Positive Nebeneffekte <strong>der</strong> Selbstverpflichtung: Hat es, abgesehen <strong>von</strong> direkten Umweltverbesserungen, positive<br />

Nebeneffekte <strong>der</strong> Selbstverpflichtung gegeben (erhöhtes Umweltbewußtsein, Informationsaustausch, besseres<br />

Umweltmanagement, etc.)?<br />

Relatives Erfolgskriterium: Erreichung <strong>der</strong> selbstgesteckten Umweltziele <strong>der</strong> Selbstverpflichtung: Hat die<br />

Selbstverpflichtung ihre festgelegten Ziele erreicht? Dabei handelt es sich aber nur um ein relatives Kriterium, da<br />

das Ziel selbst ökologisch unbefriedigend sein kann o<strong>der</strong> die Selbstverpflichtung für die Erreichung des Zieles<br />

nicht kausal war.<br />

15<br />

Erfolgsquote bei<br />

<strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

im engeren Sinne<br />

Erfolgsquote bei<br />

<strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

im weiteren Sinne<br />

0 (0%) 0 (0 %)<br />

21 (43 %) (nicht zutreffend)<br />

(nicht zutreffend) 36 (100 %)<br />

33 (67 %) 36 (100 %)<br />

37 (76 %) 36 (100 %)<br />

38 (78 %) 36 (100 %)<br />

36 (74 %) 36 (100 %)


Als wichtige Erfolgsfaktoren <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> nennen die Autoren:<br />

• starker Öffentlichkeits- bzw. Marktdruck;<br />

• starker staatlicher Druck mit schnell einsetzbaren ordnungspolitischen (o<strong>der</strong> Anreiz-)Instrumenten;<br />

• Monitoring;<br />

• Publikation <strong>von</strong> Fortschritten in <strong>der</strong> Selbstverpflichtung;<br />

• relativ geringe Kosten o<strong>der</strong> Nachteile <strong>der</strong> Selbstverpflichtung.<br />

Eine hohe Wahrscheinlichkeit für den Mißerfolg einer Selbstverpflichtung ergibt sich für die<br />

Autoren bei einer Kumulation <strong>der</strong> folgenden „Mißerfolgsfaktoren“:<br />

• substantielle Kostenbelastung durch die Einhaltung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung;<br />

• fehlen<strong>der</strong> schnell wirken<strong>der</strong> staatlicher Druck – u.a. deshalb keine wirtschaftlichen Nachteile<br />

bei Nichteinhaltung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung;<br />

• fehlende Publikation <strong>der</strong> Erfolge <strong>der</strong> Selbstverpflichtung und eventueller „Übeltäter“;<br />

• keine finanziellen und sonstigen Anreize.<br />

2.1.5 Fazit<br />

Ganz generell ist zu sagen, daß die bisherigen Studien zu <strong>Selbstverpflichtungen</strong> in empirischer<br />

Hinsicht nicht sehr stark in die Tiefe gegangen sind:<br />

LAUTENBACH/STEGER/WEIHRAUCH beschränken sich im wesentlichen auf Gespräche mit Verbandsvertretern<br />

und auf die Auswertung vorhandener Daten und Literatur.<br />

RENNINGS ET AL. führen keine empirischen Untersuchungen i.e.S. durch. Die Autoren beschränken<br />

sich bei <strong>der</strong> Beurteilung auf die Auswertung vorhandener Literatur und Daten sowie<br />

darauf, ob bestimmte Bedingungen vorliegen, die die Einhaltung einzelner Kriterien sicherstellen:<br />

so wird etwa hinsichtlich Effizienz geprüft, ob die Selbstverpflichtung ökonomische<br />

Anreizinstrumente vorsieht, die aus ökonomisch-theoretischen Überlegungen heraus<br />

Effizienz sicherstellen, indem sie etwa marktpreisähnliche Anreize setzen. Da <strong>der</strong>artige Mechanismen<br />

in <strong>der</strong> Regel fehlten, könnten die entsprechenden <strong>Selbstverpflichtungen</strong> auch<br />

nicht effizient sein. Demgegenüber wird auf empirische Prüfungen im engeren Sinne verzichtet.<br />

Die empirische Ausrichtung <strong>der</strong> ELNI-Studie ist insofern stärker, als neben einer Auswertung<br />

<strong>der</strong> bestehenden Daten und <strong>der</strong> Literatur auch Vertreter <strong>von</strong> <strong>Verbände</strong>n, Behörden und Umweltorganisationen<br />

sowie – in Einzelfällen – Unternehmen befragt werden. Im wesentlichen<br />

wird allerdings nur mit einem (sehr kurzen) Fragebögen die Beurteilung <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

erfragt, ohne auf Einzelheiten o<strong>der</strong> spezielle Erfahrungen <strong>der</strong> Befragten einzugehen.<br />

Die Studie <strong>von</strong> KNEBEL/WICKE/MICHAEL ist empirisch außerordentlich breit angelegt, an<strong>der</strong>erseits<br />

kann sie gerade deshalb bei <strong>der</strong> Untersuchung einzelner <strong>Selbstverpflichtungen</strong> nicht in<br />

die Tiefe gehen: sie stützt sich bei <strong>der</strong> Analyse einer Selbstverpflichtung im wesentlichen auf<br />

16


je einen Fragebogen, <strong>der</strong> vom zuständigen Verband ausgefüllt wird, und geht nicht auf die<br />

unterschiedlichen Erfahrungen <strong>von</strong> Unternehmen, Behörden und Umweltverbänden ein.<br />

Allerdings macht die Studie mit ihrem Totalbewertungsansatz darauf aufmerksam, daß in<br />

den fallstudienorientierten Studien oftmals aufgrund bestimmter, möglicherweise nicht repräsentativer<br />

Fallbeispiele Erfolgsfaktoren <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> abgeleitet würden, die sich<br />

nicht auf an<strong>der</strong>e Beispiele übertragen ließen. Dem wollte die Studie durch eine möglichst<br />

umfassende Totalerhebung zu allen existierenden <strong>Selbstverpflichtungen</strong> vorbeugen. Auf <strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>en Seite wird <strong>von</strong> den Autoren aber auch eingeräumt, daß nur im Rahmen <strong>von</strong> Einzelfallstudien<br />

tatsächlich überprüft werden könne, ob die Vorzüge, die zugunsten <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

angeführt werden, in jedem Falle tatsächlich gegeben sind.<br />

2.2. Methodik und Ablauf <strong>der</strong> vorliegenden Untersuchung<br />

2.2.1 Zum Ansatz <strong>der</strong> Studie<br />

Ausgehend <strong>von</strong> den empirischen Defiziten früherer Studien, stützt sich die vorliegende Untersuchung<br />

methodisch im wesentlichen auf persönliche Interviews mit Vertretern <strong>der</strong> Chemieverbände,<br />

mit Vertretern <strong>von</strong> betroffenen Unternehmen, Behörden und Umweltverbänden.<br />

Diese Befragungen sollen zeigen, ob <strong>Selbstverpflichtungen</strong> in <strong>der</strong> Wahrnehmung <strong>der</strong><br />

Betroffenen die in sie gesetzten Erwartungen hinsichtlich Effizienz und Effektivität erfüllen<br />

und welche Schlüsse sich daraus für den Einsatz und die Ausgestaltung <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

ergeben. Die Erfahrungen <strong>der</strong>jenigen, die unmittelbar mit dem Abschluß und <strong>der</strong><br />

Umsetzung <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> zu tun haben, sollen daher in dieser Studie in einem<br />

sehr viel detaillierteren Ausmaß genutzt werden als dies in bisherigen Studien <strong>der</strong> Fall war.<br />

Zusätzlich wird in <strong>der</strong> vorliegenden Studie eine Zweiteilung <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong> vorgenommen,<br />

um die Probleme einer möglicherweise nicht ausreichend breiten Fallstudienanalyse zu vermeiden:<br />

In einem ersten Schritt wurde eine Grobevaluation <strong>der</strong> bestehenden <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Verbände</strong> <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie durchgeführt. Im Rahmen dieser Grobevaluation<br />

wurden in Gesprächen mit Vertretern des VCI und <strong>der</strong> zuständigen Fachverbände erste Informationen<br />

zu den bestehenden <strong>Selbstverpflichtungen</strong> eingeholt (Kapitel III). Nach <strong>der</strong> Grobevaluation<br />

wurden vier <strong>Selbstverpflichtungen</strong> für eine weitere Untersuchung ausgewählt.<br />

Im zweiten Schritt wurden in einer Detailevaluation die vier ausgewählten <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

im Rahmen <strong>von</strong> Fallstudien näher untersucht (Kapitel IV). Zu je<strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

wurden neben den betroffenen Unternehmen auch Vertreter <strong>von</strong> Behörden sowie <strong>von</strong><br />

Umweltverbänden und -instituten befragt. Soweit erfor<strong>der</strong>lich, wurden zusätzlich noch vorund<br />

nachgelagerte Unternehmen in die Befragung einbezogen.<br />

Anschließend wurden die Ergebnisse <strong>der</strong> Grob- und Detailevaluation zusammengeführt und<br />

Schlußfolgerungen gezogen hinsichtlich Effizienz und Effektivität sowie hinsichtlich des Einsatzes<br />

und <strong>der</strong> Ausgestaltung <strong>von</strong> bestehenden und vor allem zukünftigen <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

(Kapitel V).<br />

17


2.2.2 Die Untersuchungsaspekte<br />

Im Verlauf <strong>der</strong> Untersuchung wurden mehrere Aspekte untersucht, die im folgenden kurz<br />

skizziert und begründet werden. Die Darstellung <strong>der</strong> Untersuchungsergebnisse erfolgt anhand<br />

dieses Aspektrasters.<br />

2.2.2.1 Zur ökologischen Effektivität <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong>:<br />

a) Inhalt <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

Im Rahmen dieses Aspektes wird kurz skizziert, welches Ziel die Selbstverpflichtung hat,<br />

welche Maßnahmen zur Zielerreichung vorgesehen sind und in welcher Frist diese umgesetzt<br />

sein sollen.<br />

b) Zielerreichung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

Hier wird die Frage untersucht, in welchem Umfang die betroffenen Unternehmen die Selbstverpflichtung<br />

umgesetzt haben und wie <strong>von</strong> den Befragten die Zielerreichung sowie die erzielten<br />

ökologischen Verbesserungen beurteilt werden. Diese Frage, die auch in allen an<strong>der</strong>en<br />

Studien untersucht wurde, ist bezüglich <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> ökologischen Effektivität einer<br />

Selbstverpflichtung zentral.<br />

c) Vergleich mit Entwicklungspfad ohne Selbstverpflichtung<br />

Bedeutsam für die Beurteilung <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> ist auch die Frage, ob und in welchem<br />

Maß die <strong>Selbstverpflichtungen</strong> tatsächlich Maßnahmen ausgelöst haben im Sinne<br />

sonst nicht durchgeführter Maßnahmen und somit über das so genannte „Business as usual“<br />

hinausgehen. Die Einschätzung <strong>der</strong>artiger „zusätzlicher“ Maßnahmen ist für viele externe<br />

Anspruchsgruppen wie z.B. Umweltverbände ausschlaggebend bei <strong>der</strong> Beurteilung einer<br />

Selbstverpflichtung.<br />

Im allgemeinen wird unter „business as usual“ die Fortführung bestehen<strong>der</strong> Trends und Entwicklungen<br />

verstanden. Dazu kann auch die Durchführung bereits geplanter Investitionen<br />

etc. gehören. Im Einzelfall kann es relativ schwierig sein, genauere Angaben über den „business-as-usual“-Pfad<br />

zu machen. Hinzu kommt, daß es durchaus denkbar ist, daß Maßnahmen<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung zwar ohnehin geplant und durchgeführt wurden und<br />

somit in <strong>der</strong> normalen Trendentwicklung liegen, die Selbstverpflichtung aber zumindest zu<br />

einer Stabilisierung dieses Trends geführt hat. Die Unterscheidung zur normalen Trendentwicklung<br />

ist ein wichtiger Punkt vor allem in <strong>der</strong> externen Kommunikation <strong>der</strong> Unternehmensverbände<br />

einer Selbstverpflichtung.<br />

Die Studie <strong>von</strong> KNEBEL/WICKE/MICHAEL sieht diesen Aspekt als eines <strong>von</strong> mehreren Erfolgskriterien<br />

an, beschränkt sich bei <strong>der</strong> Beurteilung aber – neben <strong>der</strong> Analyse <strong>der</strong> Fragebögen –<br />

auf Plausibiltätsüberlegungen und Literaturauswertungen. Dagegen soll in <strong>der</strong> vorliegenden<br />

Untersuchung hierfür auf das Urteil <strong>der</strong> befragten Personen zurückgegriffen werden.<br />

18


d) Vergleich mit Wirkungen möglicher Regelungen <strong>der</strong> staatlichen Umweltpolitik<br />

Hier geht es um die Frage, ob mit einer Selbstverpflichtung eine größere o<strong>der</strong> zumindest eine<br />

gleich große Umweltverbesserung erzielt werden konnte als mit an<strong>der</strong>en umweltpolitischen<br />

Instrumenten. Auch hier sollen – wie<strong>der</strong>um an<strong>der</strong>s als bei KNEBEL/WICKE/MICHAEL, die<br />

diese Frage ebenfalls mit <strong>der</strong> Analyse <strong>von</strong> Fragebögen, Plausibilitätsüberlegungen und Literaturauswertungen<br />

angegangen sind – die Ansichten <strong>der</strong> unmittelbar Betroffenen für eine<br />

Bewertung genutzt werden.<br />

2.2.2.2 Zur ökonomischen Effizienz <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

a) Ökonomische Kosten und Konsequenzen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

Dieser Abschnitt enthält die Einschätzungen <strong>der</strong> Befragten hinsichtlich <strong>der</strong> Kosten (und ggf.<br />

auch <strong>der</strong> Erträge), die im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung angefallen<br />

sind. Diese Frage spielt beispielsweise in <strong>der</strong> Studie <strong>von</strong> RENNINGS ET AL. eine große<br />

Rolle, wird dort allerdings vor allem auf <strong>der</strong> Basis <strong>von</strong> theoretischen Überlegungen untersucht.<br />

In <strong>der</strong> ELNI-Studie geht es ebenfalls um die Kosteneffizienz <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong>,<br />

wobei sich diese Studie in erster Linie auf öffentlich verfügbare Daten stützt. Demgegenüber<br />

haben in <strong>der</strong> vorliegenden Untersuchung die Einschätzungen <strong>von</strong> Unternehmen,<br />

Behörden und <strong>Verbände</strong>n größeres Gewicht.<br />

b) Marktstruktur<br />

Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Marktstruktur geht es in dieser Studie vor allem um die Frage,<br />

inwieweit Unternehmen, die die Selbstverpflichtung nicht umsetzen, den Erfolg <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

(im Sinne <strong>der</strong> Zielerreichung) gefährden. Dabei ist insbeson<strong>der</strong>e das Problem<br />

<strong>von</strong> Nicht-Verbandsmitglie<strong>der</strong>n und <strong>von</strong> Importen angesprochen. Auch die Frage nach <strong>der</strong><br />

Bedeutung vor- und nachgelagerter Unternehmen spielt hier eine wichtige Rolle. In früheren<br />

Studien machen vor allem LAUTENBACH/STEGER/WEIHRAUCH auf die Bedeutung <strong>der</strong> Marktstruktur<br />

als wichtigen ökonomischen Erfolgsfaktor <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> aufmerksam,<br />

wobei sie diesen Faktor etwas breiter definieren als es hier geschieht.<br />

2.2.2.3 Weitere Aspekte<br />

a) Innovationswirkungen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung:<br />

Hier wird nach den Innovationen gefragt, die im Zuge einer Selbstverpflichtung (möglicherweise)<br />

induziert worden sind. Innovationen sind zwar kein zentraler Bestandteil <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong>,<br />

sind aber möglicherweise eine bedeutsame Nebenwirkung, die die Umsetzung<br />

einer Selbstverpflichtung positiv beeinflussen könnten. Auch die ELNI-Studie behandelt<br />

die Frage <strong>von</strong> Innovationen, analysiert aber nur allgemein das innovative Potential <strong>von</strong><br />

<strong>Selbstverpflichtungen</strong>, ohne näher nach dem tatsächlichen Eintreten <strong>von</strong> Innovationen zu<br />

fragen.<br />

19


) Sonstige Konsequenzen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung:<br />

Hier wird insbeson<strong>der</strong>e die Frage angesprochen, ob nach Einschätzung <strong>der</strong> Befragten die<br />

Selbstverpflichtung mit positiven Imageeffekten verbunden war. Auch diese sind kein zentraler<br />

Aspekt <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong>, aber möglicherweise ein positiver Nebeneffekt, <strong>der</strong><br />

ihre Umsetzung beschleunigen kann. KNEBEL/WICKE/MICHAEL sehen positive Nebeneffekte<br />

als eines <strong>von</strong> mehreren Erfolgskriterien <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> an; deshalb wird auch in<br />

<strong>der</strong> vorliegenden Untersuchung darauf eingegangen.<br />

c) Monitoring <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

Das Monitoring wird heute allgemein als zentraler Bestandteil einer Selbstverpflichtung angesehen.<br />

Daher werden in diesem Abschnitt Fragen des Monitorings und seine Beurteilung<br />

durch die Befragten vertieft.<br />

d) Arbeit des Verbandes<br />

Dieser Aspekt wurde bisher noch in keiner <strong>der</strong> bekannten Studien behandelt. Er ist wichtig,<br />

weil sich aus dem Urteil über die Arbeit des Verbandes wesentliche Anhaltspunkte ergeben<br />

können, um Schlußfolgerungen für die künftige Verbandstätigkeit hinsichtlich <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

ableiten zu können. Deshalb wurden die Befragten auch um Auskunft über die<br />

Arbeit des zuständigen Verbandes gebeten.<br />

2.2.3 Formale Aspekte des Studienablaufs<br />

Die Laufzeit <strong>der</strong> Studie betrug 15 Monate. Die Arbeit begann im Oktober 1999 und wurde im<br />

Dezember 2000 inhaltlich weitgehend abgeschlossen.<br />

Die Studie wurde begleitet <strong>von</strong> einem Steuerkreis, dem Vertreter des Verbandes <strong>der</strong> Chemischen<br />

Industrie und seiner Fachverbände angehörten, sowie Vertreter <strong>von</strong> Mitgliedsunternehmen<br />

und <strong>der</strong> Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE). Der Steuerkreis hat im<br />

Verlauf <strong>der</strong> Studie sechsmal getagt und die wesentlichen Schritte <strong>der</strong> Studie genehmigt. Der<br />

hier vorgelegte Abschlußbericht wurde <strong>von</strong> den Mitglie<strong>der</strong>n des Steuerkreises gegengelesen.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Grobevaluation wurden zwischen Oktober 1999 und Dezember 1999 siebzehn<br />

Gespräche mit Vertretern des VCI und <strong>der</strong> Fachverbände durchgeführt. Im Rahmen <strong>der</strong><br />

Detailevaluation wurden zwischen März und August 2000 sechzig ausführliche Interviews<br />

sowie insgesamt 27 telefonische Kurzinterviews mit Unternehmen, Behörden und Umweltverbänden/-instituten<br />

geführt.<br />

Den Befragten wurden die ausführlichen <strong>Evaluation</strong>sergebnisse zum Gegenlesen zugeschickt.<br />

Darüber hinaus wurden mit den beteiligten Unternehmen jeweils Workshops zur Diskussion<br />

<strong>der</strong> Ergebnisse abgehalten.<br />

20


III. Grobevaluation <strong>der</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

1. Vorgehensweise bei <strong>der</strong> Grobevaluation<br />

Die <strong>Selbstverpflichtungen</strong> wurden zunächst vom VCI zusammengestellt. Um eine weitgehende<br />

Vollständigkeit zu gewährleisten, wurde eine entsprechende Umfrage bei den Fachverbänden<br />

durchgeführt. Diese ergab insgesamt 40 <strong>Selbstverpflichtungen</strong>. Eine Liste dieser<br />

<strong>Selbstverpflichtungen</strong> findet sich im Anhang.<br />

Zu den genannten 40 <strong>Selbstverpflichtungen</strong> wurden im Rahmen <strong>der</strong> Grobevaluation zwischen<br />

Oktober und Dezember 1999 insgesamt 17 Gespräche mit den zuständigen Personen<br />

beim VCI und den Fachverbänden geführt. Zu einigen <strong>Selbstverpflichtungen</strong> wurden mehrere<br />

Personen befragt, z.T. gab auch eine Person Auskunft über mehrere <strong>Selbstverpflichtungen</strong>.<br />

Die Liste <strong>der</strong> Gesprächspartner ist im Anhang aufgeführt.<br />

In diesen Gesprächen wurden erste Informationen zu den genannten Kriterien und Aspekten<br />

erhoben, die im folgenden Abschnitt zusammenfassend dargestellt sind. 1<br />

2. Ergebnisse <strong>der</strong> Grobevaluation<br />

2.1 Zur ökologischen Effektivität <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

2.1.1 Inhalt <strong>der</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

Trotz <strong>der</strong> Vielfalt lassen sich die bestehenden <strong>Selbstverpflichtungen</strong> in drei große Gruppen<br />

einteilen:<br />

• Die meisten <strong>Selbstverpflichtungen</strong> beschäftigen sich mit <strong>der</strong> Reduktion o<strong>der</strong> Substitution<br />

<strong>von</strong> Stoffen, seien dies Bestandteile <strong>von</strong> Produkten o<strong>der</strong> Abfallstoffe im Produktionsprozeß,<br />

die in die Umwelt gelangen.<br />

• Die zweite Gruppe <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> hat als primäres Ziel die Gewinnung<br />

und/o<strong>der</strong> Weitergabe <strong>von</strong> Informationen, insbeson<strong>der</strong>e für Behörden und Konsumenten.<br />

Dabei handelt es sich um die Angabe <strong>von</strong> Rezepturen und Inhaltsstoffen, Informationen<br />

über Gefährdungspotentiale u.ä.<br />

• Die dritte Gruppe <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> beinhaltet solche, die den betroffenen Unternehmen<br />

Verfahrensanweisungen geben: diese können sich etwa auf die Gestaltung <strong>von</strong><br />

Produktionsabläufen o<strong>der</strong> auf Produkte (Verpackungsgestaltung, Festlegung o<strong>der</strong> Ausschluß<br />

bestimmter Inhaltsstoffe etc.) beziehen.<br />

Obwohl in manchen Fällen die Einordnung einer Selbstverpflichtung nicht ganz leicht fällt,<br />

erfaßt diese Unterteilung wesentliche Kernpunkte <strong>der</strong> verschiedenen <strong>Selbstverpflichtungen</strong>.<br />

1<br />

Ein ausführlicher Bericht über die Ergebnisse <strong>der</strong> Grobevaluation kann beim Institut für Umweltmanagement<br />

bezogen werden.<br />

21


Von den in <strong>der</strong> Grobevaluation untersuchten 40 <strong>Selbstverpflichtungen</strong> sind 21 Reduktionsverpflichtungen,<br />

8 sind Informationsverpflichtungen und 11 gehen auf an<strong>der</strong>weitige Verfahrensanweisungen<br />

ein.<br />

2.1.2 Zielerreichung <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

Die meisten <strong>Selbstverpflichtungen</strong> haben das darin festgeschriebene Umweltziel erreicht.<br />

Von den 40 betrachteten <strong>Selbstverpflichtungen</strong> haben 29 ihr Ziel erreicht, 4 haben das Ziel<br />

nicht erreicht und bei 7 ist noch keine abschließende Aussage möglich, da die Frist für die<br />

Umsetzung noch nicht erreicht und <strong>der</strong> Umsetzungsprozeß noch nicht abgeschlossen ist.<br />

2.1.3 Vergleich mit Entwicklungspfaden ohne Selbstverpflichtung<br />

Die Zielerreichung allein wird <strong>von</strong> einigen externen Anspruchsgruppen noch nicht als ausreichend<br />

angesehen, um <strong>von</strong> einem Erfolg einer Selbstverpflichtung zu sprechen. Hier kommen<br />

noch an<strong>der</strong>e Kriterien ins Spiel, die dementsprechend auch zu unterschiedlichen Beurteilungen<br />

<strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> führen; insbeson<strong>der</strong>e die Frage, ob die Selbstverpflichtung zu<br />

einer Verbesserung <strong>der</strong> Umweltsituation gegenüber dem bereits bestehenden Trend geführt<br />

hat (Verbesserung gegenüber „business as usual“), ist hier <strong>von</strong> Bedeutung. Dazu konnten<br />

aber in <strong>der</strong> Grobevaluation noch keine näheren Informationen erhoben werden.<br />

2.1.4 Vergleich mit Wirkungen möglicher Regelungen <strong>der</strong> staatlichen Umweltpolitik<br />

(Geplante) staatliche Regelungen sowie die Kontakte mit staatlichen Stellen und Behörden<br />

sind in <strong>der</strong> überwiegenden Mehrzahl <strong>der</strong> Fälle die Auslöser für die Verabschiedung einer<br />

Selbstverpflichtung. Dabei kann es einerseits darum gehen, eine gesetzliche Vorschrift durch<br />

eine Selbstverpflichtung anstelle einer Verordnung auszufüllen (z.B. im Falle <strong>der</strong> Mitteilung<br />

<strong>von</strong> Rahmenrezepturen <strong>von</strong> Wasch- und Reinigungsmitteln) o<strong>der</strong> aber geplante staatliche<br />

Maßnahmen zu verhin<strong>der</strong>n (z.B. im Falle <strong>der</strong> Selbstverpflichtung zur Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ableitung<br />

<strong>von</strong> Ammonium). Oft genügen auch Hinweise <strong>von</strong> seiten <strong>der</strong> Behörden, daß in einem<br />

bestimmten Bereich ein Umweltproblem gesehen wird, um die Verabschiedung einer Selbstverpflichtung<br />

anzuregen.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Grobevaluation konnten noch keine näheren Informationen darüber erhoben<br />

werden, ob und inwieweit die Selbstverpflichtung gegenüber etwaigen geplanten staatlichen<br />

Regelungen effektiver war.<br />

Allerdings ist ein großer Teil <strong>der</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> vor ihrer Verabschiedung nicht nur innerhalb<br />

des zuständigen Verbandes, son<strong>der</strong>n auch mit den zuständigen Behörden bzw. Ministerien<br />

abgestimmt worden. Zwar liegt juristisch in fast allen Fällen eine nicht einklagbare,<br />

einseitige Zusage <strong>der</strong> Industrie vor, dies berührt jedoch nicht ihre inhaltliche Abstimmung mit<br />

Behörden und staatlichen Stellen. Die Zeit für die Ausarbeitung <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

reicht <strong>von</strong> wenigen Monaten bis (mehrheitlich) ein bis zwei Jahren, in Einzelfällen auch länger.<br />

22


2.2 Zur ökonomischen Effizienz <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

2.2.1 Ökonomische Kosten und Konsequenzen <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

Sowohl beim VCI als auch bei den Fachverbänden liegen nur in wenigen Fällen Informationen<br />

über die entstandenen Kosten <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> vor. Dies gilt sowohl hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Kosten für die betroffenen Firmen als auch hinsichtlich <strong>der</strong> Kosten des Verbandes<br />

selbst. Da <strong>der</strong>artige Kostendaten nicht vorliegen, sind auch keine Vergleiche mit den Kostenwirkungen<br />

an<strong>der</strong>er umweltpolitischer Instrumente möglich. Allerdings gehen die Befragten<br />

häufig da<strong>von</strong> aus, daß <strong>Selbstverpflichtungen</strong> insgesamt mit geringeren Kosten verbunden<br />

seien als staatliche Regelungen.<br />

2.2.2 Marktstruktur<br />

Generell ist innerhalb <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie ein recht hoher Organisationsgrad zu konstatieren,<br />

<strong>der</strong> bei ca. 90 % liegt. Aufgrund dieses hohen Organisationsgrades gehen viele<br />

Verbandsvertreter da<strong>von</strong> aus, daß es im Inland nur wenige Unternehmen gibt, die eine<br />

Selbstverpflichtung nicht umsetzen. Die Zielerreichung sei daher durch solche „Trittbrettfahrer“<br />

im allgemeinen nicht gefährdet.<br />

2.3 Weitere Aspekte<br />

2.3.1 Innovationswirkungen <strong>der</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

Die Befragten berichten in zehn Fällen <strong>von</strong> vermuteten o<strong>der</strong> belegbaren Innovationswirkungen<br />

<strong>der</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong>; dies reicht <strong>von</strong> Rezepturän<strong>der</strong>ungen bis hin zur Entwicklung<br />

<strong>von</strong> Substitutionsprodukten.<br />

2.3.2 Sonstige Konsequenzen <strong>der</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

Von weiteren Konsequenzen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung wie z. B. einem größeren Imagegewinn<br />

o<strong>der</strong> ähnlichen Effekten wird kaum berichtet; dies habe nach Auskunft mehrerer Befragter<br />

bei <strong>der</strong> Abgabe <strong>der</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> auch nicht im Vor<strong>der</strong>grund gestanden.<br />

2.3.3 Monitoring <strong>der</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

Es läßt sich beobachten, daß im Zeitverlauf die Anfor<strong>der</strong>ungen, die an <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

gestellt werden, insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich des Monitorings zugenommen haben. Die Kontrolle<br />

<strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> war in früheren Fällen kein beson<strong>der</strong>s bedeutendes Thema;<br />

sofern überhaupt Kontroll- und Monitoringmaßnahmen vorgesehen waren, beschränkten sie<br />

sich häufig auf eine Berichterstattung durch die <strong>Verbände</strong> an die entsprechenden staatlichen<br />

Stellen bzw. die Öffentlichkeit. Neuere <strong>Selbstverpflichtungen</strong> enthalten demgegenüber oftmals<br />

ein recht detailliertes Monitoringkonzept, das auch neutrale Dritte für die Überprüfung<br />

<strong>der</strong> Vereinbarung vorsieht.<br />

2.3.4 Arbeit des Verbandes<br />

Der Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel (IKW), <strong>der</strong> die meisten Selbstverpflichtungserklärungen<br />

<strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie abgegeben hat, verfügt über ein stark formali-<br />

23


siertes System <strong>der</strong> Ausarbeitung und Verabschiedung <strong>der</strong>artiger Erklärungen. In den an<strong>der</strong>en<br />

Fachverbänden sowie dem VCI wird dagegen eher fallweise vorgegangen.<br />

<strong>Selbstverpflichtungen</strong> beinhalten häufig keine systematischen Umsetzungsmaßnahmen <strong>von</strong><br />

seiten des zuständigen (Fach-)Verbandes. In <strong>der</strong> Regel finden Informationsveranstaltungen<br />

statt. Zusätzlich wurden in einigen Fällen Umsetzungsleitlinien für die Unternehmen erarbeitet.<br />

Die <strong>Verbände</strong> haben hinsichtlich <strong>der</strong> Umsetzung einer Selbstverpflichtung keine direkte<br />

Durchgriffsmöglichkeit auf ihre Mitgliedsunternehmen. Die in vielen <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

verwendete Formel „... <strong>der</strong> Verband verpflichtet sich, seine Mitgliedsfirmen nachdrücklich dazu<br />

aufzufor<strong>der</strong>n...“ wurde gewählt, um klarzustellen, daß es sich um eine Verpflichtung des<br />

Verbandes, nicht <strong>der</strong> Einzelunternehmen handelt.<br />

Als formale Sanktion gegenüber Mitgliedsunternehmen, die sich nicht an die Selbstverpflichtung<br />

halten, existiert praktisch nur <strong>der</strong> Ausschluß aus dem Verband. Diese Sanktion<br />

wurde bisher in einem Falle <strong>von</strong> einem Fachverband praktiziert.<br />

Darüber hinaus gibt es prinzipiell verschiedene Möglichkeiten, Unternehmen zur Umsetzung<br />

einer Selbstverpflichtung anzuhalten, <strong>von</strong> Gesprächen mit Verbandsvertretern bis hin zur<br />

öffentlichen Nennung <strong>der</strong> Firmennamen, die eine Selbstverpflichtung nicht umsetzen.<br />

Allerdings werden auch diese Maßnahmen <strong>von</strong> den <strong>Verbände</strong>n nur selten angewendet. Dies<br />

liegt zum einen daran, daß <strong>von</strong> seiten <strong>der</strong> Verbandsvertreter Gefahren für den verbandlichen<br />

Zusammenhalt befürchtet werden, wenn gegen einzelne Mitglie<strong>der</strong> vorgegangen werde. Zum<br />

an<strong>der</strong>en aber seien Sanktionsmaßnahmen aus zwei Gründen in <strong>der</strong> Regel nicht erfor<strong>der</strong>lich:<br />

Erstens geht nach Auskunft mehrerer Verbandsvertreter <strong>der</strong> Verabschiedung einer Selbstverpflichtung<br />

eine intensive verbandsinterne Diskussion voran; nach erfolgreichem Abschluß<br />

dieser Diskussion entstünden in <strong>der</strong> Regel kaum noch Probleme, die <strong>von</strong> einem mangelnden<br />

Umsetzungswillen o<strong>der</strong> bewußtem innerverbandlichen Trittbrettfahrer-Verhalten herrühren.<br />

Zweitens wird auf die gegenseitige Marktbeobachtung <strong>von</strong> Firmen hingewiesen, die die Einhaltung<br />

<strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> sicherstelle: Unternehmen achteten sehr darauf, daß ihre<br />

Konkurrenten die Selbstverpflichtung auch durchführen und sich nicht durch ein Unterlaufen<br />

einen etwaigen Kosten- o<strong>der</strong> Wettbewerbsvorteil sichern.<br />

3. Schlußfolgerungen für die weitere <strong>Evaluation</strong><br />

Die Grobevaluation hat es erlaubt, einen Überblick über die bestehenden <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie zu gewinnen. Hinsichtlich <strong>der</strong> Untersuchungsziele bezüglich<br />

<strong>der</strong> Effektivität und Effizienz sowie <strong>der</strong> Ableitung kritischer Faktoren konnten einige erste<br />

Hinweise erhalten werden, insgesamt war die Untersuchungsbasis aber noch zu schmal, um<br />

bereits Schlußfolgerungen ableiten zu können. Insbeson<strong>der</strong>e war es noch erfor<strong>der</strong>lich, die<br />

Aussagen <strong>der</strong> Verbandsvertreter mit den Ansichten <strong>der</strong> betroffenen Unternehmen, <strong>der</strong> Behörden<br />

und <strong>von</strong> Umweltverbänden zu kontrastieren. Aus diesem Grunde wurden in <strong>der</strong> Detailevaluation<br />

vier <strong>Selbstverpflichtungen</strong> näher untersucht, da nur durch die detaillierte Betrachtung<br />

<strong>von</strong> Fallbeispielen sich nähere Schlüsse für den Einsatz und die Ausgestaltung<br />

<strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> ziehen lassen. Dabei sollte es die vorgeschaltete Grobevaluation<br />

ermöglichen, eine Auswahl zu treffen, die das Spektrum an <strong>Selbstverpflichtungen</strong> <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong><br />

Industrie möglichst gut wi<strong>der</strong>spiegelt.<br />

24


Bei <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> für die Detailevaluation erwies es sich aufgrund<br />

<strong>der</strong> Vielzahl <strong>von</strong> Erklärungen als nicht möglich, eine statistisch repräsentative Auswahl zu<br />

treffen. Jedoch sollte aus je<strong>der</strong> <strong>der</strong> drei ermittelten Gruppen (Reduktionsverpflichtungen, Informationsverpflichtungen,<br />

Verpflichtungen mit Verfahrensanweisungen) mindestens eine<br />

Selbstverpflichtung für die Detailevaluation herangezogen werden. Zusätzlich wurden einige<br />

eher pragmatische Kriterien angelegt, um zu einer Auswahl zu kommen.<br />

Aufgrund fehlen<strong>der</strong> Aktualität wurden keine <strong>Selbstverpflichtungen</strong> <strong>von</strong> vor 1990 untersucht.<br />

Eine wesentliche Ursache für die mangelnde Aktualität <strong>von</strong> älteren <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

liegt in <strong>der</strong> Tatsache, daß die an dieses Instrument gestellten Anfor<strong>der</strong>ungen im Zeitverlauf<br />

deutlich gewachsen sind. War beispielsweise in den ersten einseitigen Erklärungen <strong>der</strong><br />

Chemischen Industrie ein Monitoringsystem in den seltensten Fällen vorgesehen, gehört es<br />

heute fast zum Standard.<br />

Ferner wurden keine <strong>Selbstverpflichtungen</strong> in die <strong>Evaluation</strong> einbezogen, die <strong>von</strong> einzelnen<br />

Firmen und nicht <strong>von</strong> einem (Fach-)Verband <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie abgegeben wurden.<br />

Darüber hinaus sollten nicht mehrere <strong>Selbstverpflichtungen</strong> evaluiert werden, die thematisch<br />

eng miteinan<strong>der</strong> verwandt sind bzw. dasselbe (Umwelt-)Problem zum Gegenstand haben,<br />

um das Themenfeld nicht zu eng zu fokussieren.<br />

Schließlich war es wichtig, daß <strong>von</strong> seiten des zuständigen (Fach-)Verbandes eine gewisse<br />

Bereitschaft zur Mitarbeit bei <strong>der</strong> Untersuchung signalisiert wurde, um die Erfolgswahrscheinlichkeit<br />

<strong>der</strong> Untersuchung zu vergrößern.<br />

Diese Kriterien führten zur Auswahl <strong>der</strong> folgenden vier <strong>Selbstverpflichtungen</strong>:<br />

• Selbstverpflichtungserklärung <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie zur Reduktion <strong>der</strong> energiebedingten<br />

CO2-Emissionen;<br />

• Selbstverpflichtung <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie zur Erfassung und Bewertung <strong>von</strong> Stoffen<br />

(insbeson<strong>der</strong>e Zwischenprodukte) für die Verbesserung <strong>der</strong> Aussagefähigkeit;<br />

• Selbstverpflichtungserklärung zur Klassifizierung <strong>von</strong> Textilhilfsmitteln (THM) nach ihrer<br />

Gewässerrelevanz;<br />

• Selbstverpflichtung zu Mitteln zum Schutz <strong>von</strong> Holz gegen holzzerstörende und holzverfärbende<br />

Organismen.<br />

25


IV. Detailevaluation <strong>von</strong> vier <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

1. Vorgehensweise bei <strong>der</strong> Detailevaluation<br />

In <strong>der</strong> Detailevaluation wurden betroffene Unternehmen, Vertreter <strong>von</strong> Behörden sowie Umweltverbände<br />

zu den genannten Untersuchungsaspekten befragt.<br />

Bei <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> Befragten bestand nicht <strong>der</strong> Anspruch, die strengen Kriterien einer statistischen<br />

Repräsentativität zu erfüllen. Stattdessen ging es darum, eine Zielgruppe <strong>von</strong> sachund<br />

fachkundigen Personen auszuwählen, die es ermöglichten, ein aussagekräftiges Bild<br />

<strong>von</strong> den Wirkungen einer Selbstverpflichtung zu erarbeiten. Der Verband hat das Institut bei<br />

<strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> zu befragenden Personen, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Unternehmen und Behördenvertreter,<br />

unterstützt.<br />

Bei <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> Umweltverbände und -institute wurde Gewicht darauf gelegt, solche Institutionen<br />

anzusprechen, die einerseits eine wichtige Rolle in <strong>der</strong> umweltpolitischen Debatte<br />

spielen, an<strong>der</strong>erseits auch inhaltlich-wissenschaftlich kompetent sind. Kontaktiert wurden <strong>der</strong><br />

Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland (BUND), <strong>der</strong> Naturschutzbund Deutschland<br />

(NABU), <strong>der</strong> World Wildlife Fund (WWF), Greenpeace, das Öko-Institut und das Wuppertal-Institut.<br />

Allerdings konnte nicht mit allen <strong>Verbände</strong>n/Instituten ein Gespräch geführt<br />

werden.<br />

Das Institut für Umweltmanagement erarbeitete mit Unterstützung <strong>der</strong> <strong>Verbände</strong> die Gesprächsleitfäden,<br />

die den Interviews mit den betroffenen Unternehmen, Behörden und Umweltverbänden<br />

zugrundegelegt wurden.<br />

Die Gesprächsleitfäden wiesen sowohl über die verschiedenen zu befragenden Gruppen als<br />

auch über die einzelnen <strong>Selbstverpflichtungen</strong> hinweg Parallelen auf. Dies diente dazu, einerseits<br />

eine gewisse Vergleichbarkeit <strong>der</strong> Ergebnisse zu gewährleisten, an<strong>der</strong>erseits die<br />

Einschätzungen <strong>von</strong> Gesprächspartnern aus verschiedenen Anspruchsgruppen zu bestimmten<br />

Fragen zu erheben. Die speziellen Fragen, die sich im Zusammenhang mit einzelnen<br />

<strong>Selbstverpflichtungen</strong> stellen, wurden aber dennoch bei <strong>der</strong> Konzeption berücksichtigt.<br />

Die Gesprächsleitfäden glie<strong>der</strong>ten sich in vier Teile:<br />

• Im ersten Teil werden einige allgemeine Fragen gestellt zur Person des/<strong>der</strong> Befragten<br />

und zu <strong>der</strong> Institution, in <strong>der</strong> er/sie arbeitet.<br />

• Der zweite Teil befaßt sich mit den Maßnahmen, die im Rahmen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

durchgeführt wurden. Bei den Unternehmen stand die Frage im Vor<strong>der</strong>grund, welche konkreten<br />

betrieblichen Maßnahmen durchgeführt wurden und welche Kosten dadurch entstanden<br />

sind. Daneben wurde auch gefragt, welche Maßnahmen ohne Bestehen <strong>der</strong><br />

Selbstverpflichtung bzw. im Falle einer an<strong>der</strong>en umweltpolitischen Maßnahme durchgeführt<br />

worden wären und welche Kosten dabei entstanden wären. Behörden und Umweltverbände<br />

wurden in diesem Zusammenhang um eine Einschätzung <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong><br />

Selbstverpflichtung in den Unternehmen gebeten.<br />

• Im dritten Teil des Gesprächsleitfadens ging es um das Umfeld <strong>der</strong> Selbstverpflichtung.<br />

Hier stand im Vor<strong>der</strong>grund, wie die Arbeit des zuständigen Verbandes und <strong>der</strong> Behörden<br />

26


ei Ausarbeitung und Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung gewertet wird, ob Zielkonflikte<br />

zwischen den Beteiligten bestanden und wie groß das Problem <strong>von</strong> Unternehmen eingeschätzt<br />

wird, die eine Selbstverpflichtung nicht umsetzen.<br />

• Der vierte Teil fragte nach einer Einschätzung des Erfolges <strong>der</strong> Selbstverpflichtung.<br />

Die potentiellen Gesprächspartner wurden zunächst brieflich und mit einer kurzen zweiseitigen<br />

Projektskizze über das Vorhaben informiert. Kopien <strong>der</strong> Schreiben an die Gesprächspartner<br />

gingen auch an die jeweils zuständigen Vertreter im VCI und in den Fachverbänden.<br />

Die Gespräche wurden im Rahmen eines persönlichen Besuches bei den Ansprechpartnern<br />

durchgeführt, bei denen dem Institut oft auch zusätzliche schriftliche Informationen zur Verfügung<br />

gestellt wurden. Nur in einigen wenigen Fällen wurde aus terminlichen Gründen auf<br />

Wunsch <strong>der</strong> Gesprächspartner die Befragung auf ein Telefoninterview beschränkt.<br />

Insgesamt wurden zwischen dem 27. März und dem 29. August 2000 sechzig ausführliche<br />

Gespräche geführt: 29 mit betroffenen Unternehmen, 13 mit Behörden, 8 mit Umweltverbänden/-instituten<br />

und 10 mit Kunden/-verbänden bzw. nachgelagerten Unternehmen. Hinzu<br />

kamen – im Rahmen <strong>der</strong> Untersuchung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung zur Erfassung und Bewertung<br />

<strong>von</strong> Stoffen – telefonische Kurzinterviews mit 13 kleinen und mittleren Unternehmen<br />

sowie mit 14 Personen in 12 Vollzugsbehörden. Eine vollständige Liste <strong>der</strong> Gesprächspartner<br />

findet sich im Anhang.<br />

Mit den befragten Unternehmen wurden die Ergebnisse <strong>der</strong> jeweiligen Untersuchung im<br />

Rahmen <strong>von</strong> Workshops diskutiert.<br />

2. Die Ergebnisse <strong>der</strong> Detailevaluation<br />

Im folgenden werden die Ergebnisse <strong>der</strong> Detailevaluation zu den vier untersuchten <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

dargestellt. 2 Die Darstellung erfolgt wie<strong>der</strong>um anhand <strong>der</strong> in Abschnitt II.2.2.2<br />

genannten Aspekte. Vorgeschaltet sind jeweils einige kurze Bemerkungen zur Auswahl <strong>der</strong><br />

befragten Gesprächspartner.<br />

2.1 Selbstverpflichtungserklärung <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie zur Reduktion <strong>der</strong><br />

energiebedingten CO2-Emissionen<br />

2.1.1 Auswahl <strong>der</strong> befragten Personen<br />

2.1.1.1 Unternehmen<br />

Die kontaktierten Unternehmen, die uns vom VCI genannt wurden, sind im Energieausschuß<br />

des VCI vertreten und gehören zu den größten Energieverbrauchern <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie.<br />

Sie sind daher <strong>von</strong> dieser Selbstverpflichtung in beson<strong>der</strong>em Maße betroffen.<br />

Es konnten mit sieben Unternehmen ausführliche Gespräche stattfinden. Eines <strong>der</strong> angeschriebenen<br />

Unternehmen bat darum, nicht an <strong>der</strong> Untersuchung teilzunehmen, da es zu ei-<br />

2<br />

Ein ausführlicher Bericht über die Ergebnisse <strong>der</strong> Detailevaluation kann beim Institut für Umweltmanagement<br />

bezogen werden.<br />

27


nem größeren Konzern gehöre, in dem die energiewirtschaftlichen Entscheidungen fallen.<br />

Ein weiteres Unternehmen bat aus Kapazitätsgründen darum, ein ausführliches Interview<br />

erst gegen Jahresende durchzuführen, weshalb es bei <strong>der</strong> Untersuchung nicht mehr berücksichtigt<br />

werden konnte.<br />

2.1.1.2 Auswahl <strong>der</strong> Behörden<br />

Das Bundesumweltministerium (BMU) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) waren<br />

auf staatlicher Seite die Verhandlungspartner für die Selbstverpflichtung <strong>der</strong> deutschen Industrie<br />

zur Reduktion <strong>der</strong> CO2-Emissionen, die vom Bundesverband <strong>der</strong> Deutschen Industrie<br />

getragen wird. Diese beiden Behörden führen auch jährliche Gespräche mit den einzelnen<br />

Industrieverbänden über den Fortgang <strong>der</strong> Selbstverpflichtung. Das Umweltbundesamt<br />

(UBA) war an den Verhandlungen ebenfalls beteiligt, wenn auch nicht fe<strong>der</strong>führend.<br />

2.1.1.3 Auswahl <strong>der</strong> Umweltverbände<br />

Hier wurden <strong>der</strong> BUND, <strong>der</strong> NABU, das Öko-Institut und das Wuppertal-Institut angesprochen.<br />

Mit den Umweltverbänden und -instituten konnten insgesamt drei Gespräche geführt<br />

werden. Ein Verband sagte die Teilnahme an <strong>der</strong> Untersuchung aus Gründen fehlen<strong>der</strong> Kapazitäten<br />

ab.<br />

2.1.2 Ergebnisse <strong>der</strong> Detailevaluation<br />

2.1.2.1 Zur ökologischen Effektivität <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

a) Inhalt <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

Träger <strong>der</strong> Selbstverpflichtung ist <strong>der</strong> VCI. Die Erklärung ist eingebettet in die Selbstverpflichtung<br />

zum Klimaschutz des Bundesverbandes <strong>der</strong> Deutschen Industrie (BDI). Sie wurde<br />

am 21.02.1996 abgegeben. Die darin enthaltenen Ziele sollen bis 2005 erreicht sein.<br />

Die chemische Industrie hat sich zum Ziel gesetzt, den spezifischen Energieverbrauch (bezogen<br />

auf den Index <strong>der</strong> Nettoproduktion) bis 2005 gegenüber dem Jahr 1990 um über 30 %<br />

zu verringern. Die absoluten energiebedingten CO2-Emissionen sollen bis zum Jahr 2005<br />

(gegenüber 1990) ebenfalls um über 30 % gesenkt werden. Dies entspricht einer Min<strong>der</strong>ung<br />

<strong>von</strong> 23,8 Mio. t. Dabei werden einige Voraussetzungen genannt, wie z. B. keine zusätzlichen<br />

ordnungsrechtlichen und fiskalischen Belastungen <strong>von</strong> seiten des Staates.<br />

Diese Selbstverpflichtung wird in Kürze abgelöst durch eine neue Erklärung, in <strong>der</strong> sich die<br />

chemische Industrie verpflichtet, bis 2012 die Emissionen <strong>der</strong> im Kyoto-Protokoll enthaltenen<br />

klimarelevanten Treibhausgase absolut um 45-50 % (gegenüber 1990) zu senken. Dies entspricht<br />

einer Reduktion <strong>von</strong> 91,2 Mio. t CO2-Äquivalenten im Jahre 1990 auf 50 bis 46 Mio. t<br />

CO2-Äquivalente im Jahre 2012. Diese neue Erklärung ist für den Verband ein Zeichen dafür,<br />

daß mit <strong>der</strong> Selbstverpflichtung ein dynamischer Prozeß in Gang gesetzt worden sei, dessen<br />

Ziele fortlaufend angepaßt würden. Allerdings konnte diese neue Verpflichtung bei <strong>der</strong> Untersuchung<br />

noch nicht berücksichtigt werden.<br />

28


) Zielerreichung<br />

Das in <strong>der</strong> Selbstverpflichtung festgelegte Ziel, die energiebedingten CO2-Emissionen bis<br />

2005 gegenüber 1990 um 30 % zu senken, ist nach den Zahlen des neuesten Monitoring-<br />

Berichts bereits im Jahre 2000 erreicht worden. Dabei summieren sich die CO2-Reduktionen<br />

<strong>der</strong> befragten Unternehmen auf 10,3 Mio. t, das sind gut 43 % <strong>der</strong> insgesamt <strong>von</strong> <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong><br />

Industrie zugesagten Reduktion. Einige Maßnahmen wurden auch schon vor Abschluß<br />

<strong>der</strong> Selbstverpflichtung durchgeführt: so wurde etwa <strong>von</strong> einem Unternehmen <strong>der</strong><br />

Bau einer Gas- und Dampfturbinenanlage (GuD-Anlage), <strong>der</strong>en Betrieb zu einer CO2-<br />

Reduktion um rund eine Mio. t pro Jahr führt, knapp zwei Jahre vor Abgabe <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

begonnen. Dies zeigt nach Auffassung eines Verbandsvertreters, daß <strong>von</strong> seiten<br />

<strong>der</strong> Industrie auch ohne eine Selbstverpflichtung im Rahmen des Responsible-Care-<br />

Programms Anstrengungen zur Energieeinsparung und Ressourcenschonung durchgeführt<br />

würden. Die Selbstverpflichtung habe auch den Zweck verfolgt, die durchgeführten Maßnahmen<br />

nach außen zu kommunizieren.<br />

c) Vergleich mit Entwicklungspfad ohne Selbstverpflichtung<br />

Ob die Erreichung des festgesetzten Zieles ausreicht, um <strong>der</strong> Selbstverpflichtung auch<br />

schon eine ökologische Effektivität zu bescheinigen, wird <strong>von</strong> den Befragten unterschiedlich<br />

beurteilt. Unternehmen und Behörden bejahen diese Frage; die Befragten in den Umweltverbänden<br />

sind hier skeptischer, da für sie die Reduktion im wesentlichen das Ergebnis des allgemeinen<br />

Strukturwandels (und des Zusammenbruchs <strong>der</strong> DDR-Wirtschaft) ist und weniger<br />

auf die Selbstverpflichtung zurückgeführt werden könne. Ein Unternehmensvertreter weist in<br />

diesem Zusammenhang darauf hin, daß zugleich auch durch Investitionen in energieeffizientere<br />

Produktionsanlagen für den Neuaufbau in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n gesorgt worden<br />

sei.<br />

Für die Umweltverbände gehört zur ökologischen Effektivität auch <strong>der</strong> Nachweis, daß und<br />

wie sich durch die Selbstverpflichtung die Investitionsentscheidungen <strong>von</strong> Unternehmen in<br />

Richtung einer stärkeren Berücksichtigung <strong>von</strong> Fragen des Klimaschutzes und <strong>der</strong> CO2-<br />

Reduktion verän<strong>der</strong>t haben. Nur so könne <strong>der</strong> Verzicht auf an<strong>der</strong>e umweltpolitische Instrumente<br />

gerechtfertigt werden. Durch das bestehende Monitoring und die Dokumentation werde<br />

das aber nicht hinreichend transparent.<br />

Auf die Frage, ob die genannten Maßnahmen auch ohne Selbstverpflichtung durchgeführt<br />

worden wären, antwortet ein Unternehmen mit Nein. Zwar standen auch in diesem Unternehmen<br />

entsprechende (Re-)Investitionen an, aber es hätten anstelle <strong>der</strong> im Lichte <strong>der</strong><br />

Selbstverpflichtung gewählten Technik auch gleichpreisige Alternativen zur Verfügung gestanden,<br />

die durchaus (auch aufgrund <strong>der</strong> Liberalisierung <strong>der</strong> Energiemärkte) überlegenswert<br />

gewesen wären. Neben <strong>der</strong> Selbstverpflichtung haben dabei auch noch an<strong>der</strong>e Argumente<br />

eine Rolle gespielt, wie z. B. Fragen <strong>der</strong> Standards hinsichtlich <strong>der</strong> „best available<br />

technologies“.<br />

Drei Unternehmen geben sich in bezug auf diese Frage unentschieden: Ein Unternehmen<br />

führt an, daß die Projekte zwar grundsätzlich ausgeführt worden wären, sie aber in ihrer konkreten<br />

Ausgestaltung etwas an<strong>der</strong>s ausgefallen wären, wenn es die Selbstverpflichtung nicht<br />

gegeben hätte. Durch die Selbstverpflichtung wurde hier ein größeres Augenmerk auf Fra-<br />

29


gen des Umweltschutzes und des energetischen Wirkungsgrades gelegt. Dieses Unternehmen<br />

führt als eine <strong>von</strong> mehreren zusätzlichen Maßnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

den Bau einer Restwasserturbine an, die ohne die Selbstverpflichtung nicht durchgeführt<br />

worden wäre; dabei würden nur aufgrund <strong>der</strong> Einspeisevergütung die Erträge in etwa<br />

den Aufwänden entsprechen. Ein weiteres Unternehmen führt an, daß manche Maßnahmen<br />

auch ohne die Selbstverpflichtung durchgeführt worden wären (so etwa die Erstellung einer<br />

Anlage zur Kraft-Wärme-Kopplung – KWK), an<strong>der</strong>e aber nicht (z. B. die Umstellung des Primärenergieträgers<br />

<strong>von</strong> Öl auf Gas). Als zusätzliche Maßnahmen nennt dieses Unternehmen<br />

die Erweiterung des Berichtskreises im Umweltbericht, so daß jetzt die CO2-Emissionen konzernweit<br />

erfaßt würden. Ein drittes Unternehmen führt an, daß seine Investitionen zwar alle<br />

einen wirtschaftlichen Hintergrund gehabt hätten, aber ohne die Selbstverpflichtung einige<br />

da<strong>von</strong> „auf <strong>der</strong> Kippe“ gestanden hätten; die Selbstverpflichtung war hier ein zusätzliches<br />

Argument für die Durchführung des Projektes. Als zusätzliche Maßnahme führt dieses Unternehmen<br />

darüber hinaus die Einbettung <strong>der</strong> CO2-Reduktion in das Responsible-Care-<br />

Programm des Unternehmens ein.<br />

Drei Unternehmen geben an, daß sie die genannten Maßnahmen auch ohne Bestehen <strong>der</strong><br />

Selbstverpflichtung durchgeführt hätten. Diese Unternehmen wurden durch die Selbstverpflichtung<br />

nach eigener Aussage auch nicht zu zusätzlichen Maßnahmen angeregt. Die Reduktionen<br />

dieser Unternehmen belaufen sich auf insgesamt 6,17 Mio. t CO2/a, das sind<br />

knapp 60 % <strong>der</strong> gesamten CO2-Reduktionen aller befragten Unternehmen und knapp 26 %<br />

<strong>der</strong> gesamten <strong>von</strong> <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie zugesagten Reduktionen.<br />

Sowohl aus den Aussagen <strong>von</strong> einigen Unternehmen als auch aus den Aussagen <strong>der</strong> Umweltverbände/-institute<br />

kann geschlossen werden, daß eine Hauptwirkung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

in zahlreichen, für sich genommen eher kleinen, Verbesserungen und organisatorischen<br />

Verän<strong>der</strong>ungen zu sehen ist, die ebenfalls zu Verringerungen des Energieverbrauchs<br />

und <strong>der</strong> CO2-Emissionen führten, im einzelnen in ihrer Reduktionswirkung nur<br />

schwer zu quantifizieren sind, aber insgesamt betrachtet durchaus bedeutsam sein können:<br />

die Entwicklung eines größeren Bewußtseins in den Unternehmen für Fragen <strong>der</strong> Energieverwendung;<br />

<strong>der</strong> Aufbau neuer Kommunikationswege innerhalb <strong>von</strong> Unternehmen zu Fragen<br />

des Energiemanagements; die Entwicklung entsprechen<strong>der</strong> Umwelt- und Energiemanagementsysteme,<br />

usw. Dies zeigt nach Auffassung sowohl eines <strong>der</strong> Unternehmensvertreter als<br />

auch eines <strong>der</strong> befragten Behördenvertreter, daß die Selbstverpflichtung durchaus über<br />

„business as usual“ hinausgegangen sei.<br />

d) Vergleich mit möglichen Regelungen <strong>der</strong> staatlichen Umweltpolitik<br />

Umweltpolitische Maßnahmen wie die Wärmenutzungsverordnung o<strong>der</strong> eine striktere Öko-<br />

Steuer wurden durch die Politik nicht eingeführt. Zwar kann – auch <strong>von</strong> den Befragten – nicht<br />

eindeutig gesagt werden, in welchem Umfang die Selbstverpflichtung kausal dafür war, daß<br />

diese Regelungen nicht bzw. nicht in einem größeren Ausmaß eingeführt worden sind, eine<br />

gewisse Rolle hat die Selbstverpflichtung aber sicher gespielt.<br />

Offen muß an dieser Stelle allerdings bleiben, welchen CO2-Reduktionseffekt diese umweltpolitischen<br />

Maßnahmen gehabt hätten. We<strong>der</strong> die Behörden noch die Unternehmen vermögen<br />

die Reduktionswirkungen alternativer Instrumente anzugeben. Genauere Angaben können<br />

die Unternehmen zu den wirtschaftlichen Belastungen einer Öko-Steuer machen; in ei-<br />

30


nem Unternehmen wurden auch detaillierte Berechnungen angestellt, um die Belastungen<br />

durch die verschiedenen diskutierten Öko-Steuer-Modelle zu quantifizieren. Dabei bleibt aber<br />

noch unklar, ob die Unternehmen tatsächlich in nennenswertem Umfang mit Produktionsverlagerungen<br />

reagiert hätten, wie es <strong>von</strong> einigen angegeben wird, was wie<strong>der</strong>um die Abschätzung<br />

des Reduktionseffektes erschwert.<br />

2.1.2.2 Zur ökonomischen Effizienz <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

a) Ökonomische Kosten und Konsequenzen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

Die Maßnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung waren für die beteiligten Unternehmen<br />

insgesamt wirtschaftlich rentabel, dies wird auch <strong>von</strong> allen Gesprächspartnern so gesehen.<br />

Da<strong>von</strong> bleibt unberührt, daß es sich bei den durchgeführten Maßnahmen oft um große Investitionen<br />

handelt, <strong>der</strong>en Rentabilität sich immer auch im internationalen Standortvergleich<br />

behaupten muß. Des weiteren hängt die Rentabilität auch <strong>von</strong> <strong>der</strong> Energiepreisentwicklung<br />

ab, über die ex ante nur begründete Vermutungen angestellt werden können; daher ist eine<br />

<strong>der</strong>artige Investition immer auch mit einem unternehmerischen Risiko behaftet. Ein Unternehmensvertreter<br />

weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß die Selbstverpflichtung es<br />

erlaubt habe, die getroffenen Maßnahmen in den normalen Investitionszyklus <strong>der</strong> Unternehmen<br />

zu integrieren.<br />

In den Fällen, in denen sich die Maßnahmen wirtschaftlich nicht rentiert haben, waren sie<br />

meist aufgrund behördlicher Emissionsauflagen erfor<strong>der</strong>lich. Ein Beispiel dafür ist etwa <strong>der</strong><br />

mehrfach genannte Wechsel des Primärenergieträgers <strong>von</strong> Kohle/Öl auf Gas, <strong>der</strong> durch behördliche<br />

Auflagen zur Luftreinhaltung ausgelöst wurde.<br />

In einigen Fällen haben Unternehmen da<strong>von</strong> berichtet, daß aufgrund <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

für entsprechende Investitionsprojekte längere Pay-back-Perioden akzeptiert werden als sie<br />

sonst in <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie üblich sind. Damit wurden zusätzliche Projekte erst möglich,<br />

die ohne die Selbstverpflichtung nicht angestoßen worden wären. Bei den befragten<br />

Unternehmen konnten drei <strong>von</strong> verlängerten Pay-back-Perioden berichten. Dabei wird dieser<br />

Effekt in einem Falle mit einem größeren Projekt in Verbindung gebracht, in den an<strong>der</strong>en<br />

Fällen geht es um kleinere Projekte.<br />

Daß die Wärmenutzungsverordnung sowie eine (striktere) Öko-Steuer nicht zustandegekommen<br />

sind, hat für die Unternehmen zweifellos eine Abwendung <strong>von</strong> wirtschaftlichen Belastungen<br />

bedeutet. Soweit den Unternehmen zusätzliche Belastungen durch die Selbstverpflichtung<br />

(nicht <strong>der</strong> Umsetzungsmaßnahmen) entstanden sind, sind diese im wesentlichen<br />

auf die Notwendigkeit <strong>der</strong> Berichterstattung im Rahmen des Monitorings zurückzuführen.<br />

b) Marktstruktur<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Erreichung des Zieles <strong>der</strong> Selbstverpflichtung ist hier eine Beson<strong>der</strong>heit <strong>der</strong><br />

<strong>chemischen</strong> Industrie und ihrer Struktur wichtig: Die Befragten gehen mehrheitlich da<strong>von</strong><br />

aus, daß die Selbstverpflichtung im wesentlichen <strong>von</strong> den Unternehmen erfüllt wird und erfüllt<br />

werden muß, die im Energieausschuß des VCI zusammengeschlossen sind. Diese machen<br />

den Hauptanteil des Energieverbrauchs in <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie aus (ca. 65 %).<br />

31


Mehrere Befragte nehmen an, daß mittlere und kleine Unternehmen zur Umsetzung <strong>der</strong><br />

Selbstverpflichtung wenig beitragen. Dies wird allerdings für die Zielerreichung auch als nicht<br />

wesentlich angesehen. Hier ist entscheidend, daß die Selbstverpflichtung nicht einzelne Unternehmen<br />

bindet, son<strong>der</strong>n die Branche insgesamt. Die Unternehmen im Energieausschuß<br />

des VCI gelten dabei als die Hauptverantwortlichen für die Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung.<br />

2.1.2.3 Weitere Aspekte<br />

a) Innovationswirkungen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

Vier <strong>der</strong> befragten Unternehmen konstatieren Innovationen im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

Selbstverpflichtung. Zwei dieser Unternehmen berichten <strong>von</strong> Innovationen in technischen<br />

Verfahren; ein weiteres Unternehmen nennt den Einsatz <strong>der</strong> GuD-Technik bei <strong>der</strong> Energieerzeugung<br />

als Innovation (ein an<strong>der</strong>es Unternehmen, das ebenfalls eine GuD-Anlage in Betrieb<br />

genommen hat, sieht dies jedoch nicht als Innovation an). Darüber hinaus wird <strong>von</strong> einem<br />

weiteren Unternehmen die Entwicklung eines Energiemanagementsystems als Innovation<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung gesehen.<br />

Die Befragten in den Behörden gehen da<strong>von</strong> aus, daß es im Zuge <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

auch zu Innovationen gekommen ist, wenngleich sie nicht sicher angeben können, welcher<br />

Art sie sind (ein Befragter spricht <strong>von</strong> Verfahrensinnovationen).<br />

Nach Ansicht eines <strong>der</strong> Befragten in den Umweltverbänden/-instituten för<strong>der</strong>t die Selbstverpflichtung<br />

keine Innovationen. Wenn es überhaupt zu Innovationen gekommen sei, dann nur<br />

in eingeschränktem Maße. Dabei wird nicht bestritten, daß es „Begleiteffekte“ im Sinne <strong>von</strong><br />

verstärkten Diskussionen und entsprechendem Bewußtsein in den Unternehmen gebe, die<br />

aber <strong>von</strong> <strong>der</strong> Wirkung her als nicht son<strong>der</strong>lich wesentlich angesehen werden.<br />

Auch die beiden an<strong>der</strong>en Befragten in den Umweltverbänden/-instituten gehen da<strong>von</strong> aus,<br />

daß es keine technischen Innovationen durch die Selbstverpflichtung gab, dafür aber soziale<br />

Innovationen: in den Unternehmen entstanden neue Kommunikationswege für Fragen <strong>der</strong><br />

Energiewirtschaft, und energiebezogene Investitionen wurden genauer analysiert.<br />

b) Sonstige Konsequenzen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

Sechs Unternehmen berichten <strong>von</strong> Imageeffekten, die durch die Selbstverpflichtung entstanden<br />

sind; dies reicht <strong>von</strong> positiver Resonanz in <strong>der</strong> Region bis zu positiven Berichten in den<br />

Medien. Ebenfalls nennen sechs Unternehmen verbesserte Behördenkontakte aufgrund <strong>der</strong><br />

Selbstverpflichtung, was sich etwa in kürzeren Genehmigungsfristen für neue Anlagen ausdrückt;<br />

allerdings wird dies nicht immer ausschließlich auf die Selbstverpflichtung zurückgeführt.<br />

Alle Befragten in den Behörden merken als positiv an, daß es im Zuge <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

zu besseren Kontakten zu Unternehmen und <strong>Verbände</strong>n gekommen sei.<br />

Einer <strong>der</strong> Befragten in den Umweltverbänden/-instituten sagt, daß die Selbstverpflichtung<br />

prinzipiell ein sinnvolles Instrument sein könnte, um ein neues Rollenverständnis zwischen<br />

Staat und Industrie zu schaffen. Die Selbstverpflichtung würde die Möglichkeit bieten, einen<br />

32


Lernprozeß sowie neues Wissen zu generieren. Diesbezüglich gebe es aber in Deutschland<br />

einen Mangel, das Instrument werde nicht für solche Prozesse genutzt.<br />

c) Monitoring <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

Das Monitoring erfolgt über das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung<br />

(RWI). Es beinhaltet: den Verbrauch fossiler Energieträger zur Energiebereitstellung und<br />

Fremdstrom, wobei Daten des Statistischen Bundesamtes genutzt werden; den spezifischen<br />

Energieverbrauch mit Hilfe des Nettoproduktionsindex; die energiebedingten CO2-<br />

Emissionen, ermittelt aus dem Verbrauch fossiler Energieträger zur Energiebereitstellung;<br />

den Primärchemikalienverbrauch anhand <strong>von</strong> Daten des VCI; schließlich die Dokumentation<br />

energiesparen<strong>der</strong> Maßnahmen anhand <strong>von</strong> Beispielen.<br />

Die Dokumentation im Rahmen des Monitorings wird noch als stark verbesserungswürdig<br />

angesehen, sowohl vom Verband selbst als auch <strong>von</strong> Behörden und Umweltverbänden. Gegenwärtig<br />

kann <strong>der</strong> Verband ca. 40 % <strong>der</strong> statistisch ausgewiesenen CO2-Reduktionen mit<br />

konkreten Maßnahmen belegen und plausibilisieren. In diesem Zusammenhang wird insbeson<strong>der</strong>e<br />

<strong>von</strong> Umweltverbänden eine größere Transparenz gefor<strong>der</strong>t, um erkennen zu können,<br />

wie sich die Aktivitäten <strong>von</strong> Unternehmen hinsichtlich des Klimaschutzes und <strong>der</strong> Reduktion<br />

<strong>von</strong> CO2 aufgrund <strong>der</strong> Selbstverpflichtung verän<strong>der</strong>t haben. Dies ist für diese Gruppen<br />

vor allem dann <strong>von</strong> Bedeutung, wenn zugleich aufgrund <strong>der</strong> Selbstverpflichtung auf an<strong>der</strong>e<br />

umweltpolitische Instrumente verzichtet werden soll.<br />

Verstärkte Anstrengungen in <strong>der</strong> Dokumentation zeigen allerdings auch zwei Probleme: Zum<br />

einen verlangt eine detailliertere Dokumentation sowohl bei den Unternehmen als auch beim<br />

Verband vermutlich die Bereitstellung größerer Kapazitäten als bisher, was zugleich auch die<br />

als gering eingestuften administrativen Belastungen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

vergrößern könnte. Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite sehen Firmen auch ihre Geschäftsgeheimnisse<br />

gefährdet, wenn in vermehrtem Umfang über Maßnahmen im Rahmen <strong>der</strong><br />

Selbstverpflichtung berichtet wird.<br />

d) Arbeit des Verbandes<br />

Probleme in <strong>der</strong> Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Verband sind bei dieser<br />

Selbstverpflichtung nicht eingetreten. Dies ist – ähnlich wie im Falle <strong>der</strong> Marktstruktur – darin<br />

begründet, daß die Unternehmen, die vornehmlich zur Erfüllung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung beitragen,<br />

zugleich auch sehr stark in <strong>der</strong> Verbandsarbeit eingebunden sind und die Ausgestaltung<br />

<strong>der</strong> Selbstverpflichtung <strong>von</strong> Anfang an stark mitbestimmt haben. Bei <strong>der</strong> Umsetzung<br />

<strong>der</strong> Selbstverpflichtung hat zusätzlich <strong>der</strong> Verband <strong>der</strong> industriellen Energie- und Kraftwirtschaft<br />

e.V. (VIK) Hilfestellung geleistet.<br />

Gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen ist die Selbstverpflichtung in geringerem<br />

Ausmaß kommuniziert worden. Hier gab es einzelne Workshops und Seminare, die jedoch<br />

nicht in einen kontinuierlichen Prozeß eingebunden worden sind.<br />

Gerade dies wird aber insbeson<strong>der</strong>e <strong>von</strong> Umweltverbänden und -instituten für notwendig gehalten,<br />

wenn die Selbstverpflichtung weiterhin ein Bestandteil <strong>der</strong> Klimapolitik bleiben soll.<br />

Der Verband, so <strong>der</strong> Vorwurf, habe die Möglichkeiten zum Wissenstransfer und zur Initiierung<br />

eines Lernprozesses, wie sie in einer Selbstverpflichtung angelegt seien, nicht ausrei-<br />

33


chend genutzt; dadurch seien bestehende Potentiale, wie z. B. Reduktionsmöglichkeiten<br />

durch die Optimierung <strong>von</strong> technischen Verfahren, nicht ausgeschöpft worden.<br />

2.2 Selbstverpflichtung <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie zur Erfassung und Bewertung<br />

<strong>von</strong> Stoffen (insbeson<strong>der</strong>e Zwischenprodukte) für die Verbesserung <strong>der</strong> Aussagefähigkeit<br />

2.2.1 Auswahl <strong>der</strong> befragten Personen<br />

2.2.1.1 Unternehmen<br />

Bei den befragten Unternehmen sind zwei Gruppen zu unterscheiden. Zunächst wurden<br />

ausführliche Gespräche mit acht Unternehmen geführt, denen <strong>der</strong> in Abschnitt IV.1 genannte<br />

Gesprächsleitfaden zugrunde lag. Die zu kontaktierenden Firmen und Behörden wurden dem<br />

Institut vom VCI zur Verfügung gestellt. Das Firmensample zeigt, daß bei <strong>der</strong> Befragung zunächst<br />

vor allem Großunternehmen <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie im Vor<strong>der</strong>grund standen, die<br />

<strong>von</strong> <strong>der</strong> Stoffmenge her den größten Teil <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie ausmachen. Es wurden<br />

aber auch kleinere und mittelständische Firmen berücksichtigt.<br />

Diese ausführlichen Interviews wurden durch weitere Gespräche mit kleinen und mittleren<br />

Unternehmen ergänzt. Diesen Gesprächen lag ein stark verkürzter Gesprächsleitfaden zugrunde.<br />

Gefragt wurde in diesen Gesprächen danach, ob die Selbstverpflichtung im Unternehmen<br />

bekannt ist und umgesetzt wird, auf welche Weise die Umsetzung geschieht und<br />

wie die Selbstverpflichtung sowie die diesbezügliche Arbeit des VCI eingeschätzt wird. Für<br />

die Gespräche wurde dem Institut vom VCI eine Liste mit 20 Unternehmensadressen zur<br />

Verfügung gestellt. Aus diesen Adressen wählte das Institut per Zufall 13 Unternehmen aus,<br />

die anschließend brieflich kontaktiert wurden. Die Gespräche erfolgten dann im Rahmen <strong>von</strong><br />

Telefon-Interviews.<br />

2.2.1.2 Behörden<br />

Bei <strong>der</strong> Befragung <strong>der</strong> Behörden sind ebenfalls zwei Gruppen zu unterscheiden. Zunächst<br />

wurden die Behörden kontaktiert, die größtenteils vom VCI als Ansprechpartner genannt<br />

wurden. Allerdings wollten einige Behörden sich an <strong>der</strong> Untersuchung nicht beteiligen. Angeführt<br />

wurden hierfür z.T. Zeitmangel, z.T. aber fühlten sich die genannten Personen für die<br />

Selbstverpflichtung nicht zuständig o<strong>der</strong> nicht ausreichend kompetent. Das Institut wurde in<br />

diesem Zusammenhang auch auf an<strong>der</strong>e Gesprächspartner in <strong>der</strong>selben Behörde verwiesen,<br />

allerdings oft mit dem gleichen Ergebnis. Insgesamt konnten nur drei ausführliche Gespräche<br />

mit Behördenvertretern stattfinden.<br />

Zusätzlich wurden kurze Gespräche mit Vollzugsbehörden (Gewerbeaufsichtsämter, Umweltämter<br />

etc.) geführt. Bei dieser Befragung sollte geklärt werden, ob diesen Behörden die<br />

Selbstverpflichtung bekannt ist, die dabei erhobenen Daten bereits <strong>von</strong> den Behörden genutzt<br />

worden sind und wie die Selbstverpflichtung <strong>von</strong> den Vollzugsbehörden eingeschätzt<br />

wird. Die Vollzugsbehörden bzw. die dortigen Ansprechpartner wurden im Rahmen <strong>der</strong> Telefoninterviews<br />

mit den kleinen und mittelständischen Unternehmen erfragt.<br />

34


2.2.1.3 Umweltverbände und -institute<br />

Hier wurden <strong>der</strong> BUND, <strong>der</strong> NABU, Greenpeace, <strong>der</strong> WWF, das Öko-Institut und das Wuppertal-Institut<br />

angesprochen. Allerdings konnten nur drei Gespräche geführt werden. Ein Ansprechpartner<br />

fühlte sich für diese Selbstverpflichtung nicht kompetent, zwei <strong>Verbände</strong> baten<br />

darum, aus Gründen fehlen<strong>der</strong> Kapazitäten bzw. aus Zeitmangel nicht teilzunehmen.<br />

2.2.2 Ergebnisse <strong>der</strong> Detailevaluation<br />

2.2.2.1 Zur ökologischen Effektivität <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

a) Inhalt <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

Träger <strong>der</strong> Selbstverpflichtung ist <strong>der</strong> VCI. Die Verpflichtung wurde am 23.09.1997 abgegeben.<br />

Ihre Ziele sollen nach ca. fünf Jahren erreicht sein. Es handelt sich um eine einseitige<br />

Zusage <strong>der</strong> Industrie.<br />

Der VCI verpflichtet sich, darauf hinzuwirken, daß die Mitgliedsfirmen verschiedene Schritte<br />

unternehmen, um Informationen über die in einem Unternehmen gehandhabten Stoffe zur<br />

Verfügung zu haben. Die in einem Unternehmen gehandhabten Stoffe (dazu gehören alle<br />

hergestellten, zugekauften sowie betriebsinternen Stoffe, einschließlich <strong>der</strong> isolierfähigen<br />

Zwischenprodukte) sollen intern erfaßt und dokumentiert werden. Die Erfassung soll sich dabei<br />

auf Stoffe mit einer Menge <strong>von</strong> mehr als 1 Tonne/Jahr beziehen.<br />

Die für die Sicherheit und den Umweltschutz relevanten Daten sollen zusammengetragen<br />

und gegebenenfalls durch Analogiebetrachtungen und weitere Prüfungen ergänzt werden.<br />

Aussagen sollten vorliegen zu: physikalisch-chemische Grunddaten (Wasserlöslichkeit,<br />

Dampfdruck), akute Toxizität (LD50), akute aquatische Toxizität, biologische Abbaubarkeit,<br />

gegebenenfalls auch weitere Parameter (krebserzeugende o<strong>der</strong> erbgutverän<strong>der</strong>nde Eigenschaften).<br />

Außerdem sollen organisatorische Maßnahmen getroffen werden, die sicherstellen,<br />

daß die Unternehmen bei Bedarf zu den gehandhabten Stoffen aussagefähig sind. Darüber<br />

hinaus gehört es zur Selbstverpflichtung, daß die Behörden auf die Daten <strong>der</strong> Unternehmen<br />

zugreifen können.<br />

Der VCI hat als Hilfestellung für die Firmen eine Umsetzungsleitlinie erarbeitet, die den Unternehmen<br />

Hinweise für die Erarbeitung <strong>der</strong> Datensätze und die Herstellung <strong>der</strong> Aussagefähigkeit<br />

geben soll. Diese Leitlinie wurde auch an alle Unternehmen versandt.<br />

Zur Umsetzung wurden vom VCI alle Mitgliedsfirmen angeschrieben. Im Rahmen <strong>der</strong> Berichterstattung<br />

zu Responsible Care werden die Firmen über die Fortschritte bei <strong>der</strong> Umsetzung<br />

<strong>der</strong> Selbstverpflichtung befragt.<br />

b) Zielerreichung<br />

Aussagen zur Zielerreichung sind im Falle dieser Selbstverpflichtung schwierig, da sie mehrere<br />

Ziele verfolgt, die auf verschiedenen Ebenen liegen. Auf einer obersten Ebene ist das<br />

Ziel des verantwortlichen Umgangs mit Stoffen zu sehen, wie es im Responsible-Care-<br />

Programm <strong>der</strong> Chemischen Industrie nie<strong>der</strong>gelegt ist und als dessen Bestandteil die Selbstverpflichtung<br />

zu sehen ist. Auf einer zweiten Ebene ist das Ziel <strong>der</strong> Aussagefähigkeit ange-<br />

35


siedelt: Firmen sollen zu bestimmten Fragen bei einem Störfall gewisse Mindestaussagen<br />

treffen können. Auf <strong>der</strong> dritten Ebene liegt das Ziel <strong>der</strong> Erarbeitung eines Mindestdatensatzes,<br />

<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>um die Basis <strong>der</strong> Aussagefähigkeit darstellen soll.<br />

In den meisten befragten Unternehmen ist die Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung noch nicht<br />

abgeschlossen. Dennoch ist in den großen Firmen <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie nach Einschätzung<br />

<strong>der</strong> Befragten gewährleistet, daß die Erarbeitung des Datensatzes sowie die Herstellung<br />

<strong>der</strong> Aussagefähigkeit zum vorgesehenen Zeitpunkt erreicht wird. Größere Firmen gehen<br />

oft noch über die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung hinaus, indem sie zusätzliche Daten<br />

erheben und die gewonnenen Informationen in Form <strong>von</strong> Stoffdossiers aufbereiten, die bei<br />

einem Störfall unmittelbar für die Information <strong>der</strong> Öffentlichkeit verwendet werden können.<br />

Dagegen herrscht insbeson<strong>der</strong>e in kleineren und mittleren Unternehmen Unsicherheit über<br />

den notwendigen Umfang <strong>der</strong> zu leistenden Arbeiten. Hier wird auch des öfteren die mangelnde<br />

Hilfestellung <strong>von</strong> seiten des Verbandes gerügt. Daran zeigt sich, daß im Verband und<br />

bei den Unternehmen z. T. unterschiedliche Vorstellungen über das Ziel <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

bestehen: Der Verband versteht die Selbstverpflichtung in erster Linie als Anregung für<br />

die Firmen, für sich selbst ein passendes System zur Herstellung <strong>der</strong> Aussagefähigkeit zu<br />

erarbeiten; dagegen wird die Selbstverpflichtung <strong>von</strong> vielen Firmen als Auffor<strong>der</strong>ung angesehen,<br />

ein (eher formales) Stoffdatenprogramm abzuarbeiten. Dabei bleibt aber unberücksichtigt,<br />

daß über den Mindestdatensatz hinaus auch eine Beurteilung und Einschätzung <strong>der</strong><br />

Stoffe erfolgen muß, die es erlaubt, nach außen hin gültige und informative Aussagen treffen<br />

zu können. Lediglich zwei Unternehmen, die selbst schon Störfallerfahrungen gemacht haben,<br />

berichten, daß <strong>der</strong> Mindestdatensatz allein dafür nicht ausreiche, son<strong>der</strong>n durch entsprechende<br />

Beurteilungen ergänzt werden müsse, die im Bedarfsfall nach außen gegeben<br />

werden könnten.<br />

Manche kleinere und mittlere Unternehmen fühlen sich <strong>von</strong> <strong>der</strong> Selbstverpflichtung überhaupt<br />

nicht betroffen; begründet wird das damit, daß sie Rühr- und Mischbetriebe seien, in<br />

denen keine <strong>chemischen</strong> Umwandlungen stattfänden. Diese Unternehmen beziehen die<br />

Selbstverpflichtung ausschließlich auf Zwischenprodukte, die bisher noch nirgends erfaßt<br />

seien, aber in ihren Betrieben nicht anfallen würden. Zwar gibt es auch in diesen Firmen<br />

Stoffinformationssysteme o<strong>der</strong> Sicherheitsdatenblätter, jedoch kein systematisches Programm<br />

zur Vervollständigung <strong>von</strong> Datensätzen.<br />

Zwar sehen eigentlich alle befragten Unternehmen die Selbstverpflichtung als sinnvoll an<br />

(und beurteilen ihre eigene Aussagefähigkeit insgesamt als recht gut), insbeson<strong>der</strong>e in kleineren<br />

Unternehmen wird jedoch zugleich auf die Schwierigkeiten <strong>der</strong> Umsetzung hingewiesen.<br />

Bereits die Erarbeitung des Mindestdatensatzes stellt kleinere und mittlere Unternehmen<br />

nach eigenen Aussagen oftmals vor Probleme, die u.a. auf Schwierigkeiten bei <strong>der</strong> Datenerhebung<br />

(Erfor<strong>der</strong>nis <strong>von</strong> Tests, unzureichende Daten <strong>von</strong> Vorlieferanten) und auf fehlende<br />

Umsetzungskapazitäten zurückgeführt werden.<br />

Die Einschätzung bei den befragten Behörden ist zwiespältig. Während die Vertreter einer<br />

Bundesbehörde und einer Landesbehörde abwartend positiv eingestellt sind, war in einem<br />

Gespräch mit dem Vertreter einer an<strong>der</strong>en Bundesbehörde eine starke Ablehnung <strong>der</strong><br />

Selbstverpflichtung festzustellen. Bei dieser Ablehnung spielen die Inhalte <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

eine zentrale Rolle: <strong>der</strong> Datensatz wird als unzureichend angesehen und die erho-<br />

36


enen Daten seien aufgrund <strong>der</strong> Erhebungsmethoden nicht wirklich valide. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

wird <strong>von</strong> diesem Befragten <strong>der</strong> Rückgriff auf Analogiebetrachtungen und die Auswertungen<br />

früherer Erfahrungen, wie sie in <strong>der</strong> Umsetzungsleitlinie zur Selbstverpflichtung angeführt<br />

werden, kritisch beurteilt; dies würde darauf hinauslaufen, daß die Firmen sich auf die Aussage<br />

zurückzögen, daß mit den entsprechenden Stoffen schon seit langem umgegangen<br />

würde und keine Probleme o<strong>der</strong> Krankheiten aufgetreten seien. Demgegenüber könnten nur<br />

mit naturwissenschaftlichen Prüfmethoden objektivierbare Daten gewonnen werden. Dementsprechend<br />

wird auch die Aussagefähigkeit <strong>der</strong> Unternehmen sehr viel skeptischer beurteilt<br />

als es in <strong>der</strong> Selbsteinschätzung <strong>der</strong> meisten Unternehmen zum Ausdruck kommt.<br />

Was die Rolle <strong>der</strong> Vollzugsbehörden angeht, vertritt <strong>der</strong> VCI den Standpunkt, diese Behörden<br />

sollten die Daten nutzen, die im Rahmen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung erarbeitet werden. Bei<br />

entsprechend positiven Reaktionen <strong>der</strong> Vollzugsbehörden könnte gegenüber <strong>der</strong> Politik argumentiert<br />

werden, daß eine gesetzliche Regelung zur Prüfung <strong>von</strong> Stoffen nicht erfor<strong>der</strong>lich<br />

sei. Allerdings kennen die befragten Vollzugsbehörden in fast allen Fällen die Selbstverpflichtung<br />

nicht o<strong>der</strong> allenfalls ungefähr und haben auch noch kaum auf die Datensätze zurückgegriffen.<br />

In diesem Zusammenhang ist bei einigen befragten Unternehmen spürbar, daß sie an<strong>der</strong>e<br />

Vorstellungen über den Einbezug <strong>der</strong> Vollzugsbehörden haben als <strong>der</strong> Verband: Während es<br />

auf seiten des Verbandes für sinnvoll erachtet wird, wenn Vollzugsbehörden auf die Daten<br />

<strong>der</strong> Selbstverpflichtung zurückgreifen, sind einige Unternehmen in dieser Hinsicht eher reserviert<br />

und haben deshalb bei den Telefoninterviews keine Vollzugsbehörden o<strong>der</strong> Ansprechpartner<br />

in den Behörden genannt.<br />

Von seiten <strong>der</strong> Umweltverbände wird vor allem kritisiert, daß die im Rahmen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

erhobenen Parameter nicht ausreichend seien und weitere Daten erhoben werden<br />

müßten, insbeson<strong>der</strong>e zu chronischer Toxizität und Akkumulation.<br />

c) Vergleich mit Entwicklungspfad ohne Selbstverpflichtung<br />

Sechs Unternehmen, die ausführlich befragt worden sind, geben an, daß sie Maßnahmen<br />

durchgeführt haben, die über die Inhalte <strong>der</strong> Selbstverpflichtung hinausgehen. Dies bezieht<br />

sich in fünf Fällen auf die Erhebung <strong>von</strong> zusätzlichen Daten gegenüber dem in <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

gefor<strong>der</strong>ten Mindestdatensatz. In zwei Fällen bezieht sich diese Aussage auf<br />

die Einführung <strong>von</strong> Umweltmanagementsystemen bzw. eines Management-Systems für Product<br />

Stewardship.<br />

Sieben <strong>der</strong> ausführlich befragten Unternehmen geben an, daß sie auch schon unabhängig<br />

<strong>von</strong> <strong>der</strong> Selbstverpflichtung Maßnahmen mit ähnlichen Zielsetzungen (Erfassung und Bewertung<br />

<strong>von</strong> Stoffen) geplant und durchgeführt hätten, die auch unabhängig <strong>von</strong> <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

(weiter) durchgeführt worden wären. Ein Unternehmen versieht das allerdings<br />

mit <strong>der</strong> Einschränkung, daß diese Maßnahmen ohne die Selbstverpflichtung nicht so systematisch<br />

durchgeführt worden wären. Dabei sagen fünf Unternehmen, daß diese eigenständig<br />

geplanten Maßnahmen zu einer gleich großen Aussagefähigkeit <strong>der</strong> Firma geführt hätten<br />

wie die Selbstverpflichtung; ein Unternehmen gibt an, daß diese eigenständig geplanten<br />

Maßnahmen zu einer höheren Aussagefähigkeit geführt hätten als die Vorgaben <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

(aufgrund <strong>der</strong> größeren Datenmenge). Das Unternehmen, das die eigenständig<br />

37


geplanten Maßnahmen ohne die Selbstverpflichtung mit weniger Systematik angegangen<br />

wäre, sagt, daß diese eigenen Maßnahmen eine geringere Aussagefähigkeit zur Folge gehabt<br />

hätten als durch die Selbstverpflichtung: ohne die Selbstverpflichtung wäre es nicht zur<br />

eigenen Formulierung <strong>von</strong> Störfalldossiers gekommen.<br />

Fast alle ausführlich befragten Unternehmen fanden die Selbstverpflichtung insofern hilfreich,<br />

als sie innerhalb des eigenen Hauses ein wichtiges zusätzliches Argument für die<br />

Durchführung <strong>der</strong> Maßnahmen war, einen Motivationsschub bedeutete und auch die Gewährung<br />

<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen finanziellen Mittel erleichtert hat. Allerdings berichtet ein Unternehmen<br />

auch vom gegenteiligen Effekt: die Tatsache, daß die Selbstverpflichtung eine freiwillige<br />

Maßnahme war, habe es erschwert, die erfor<strong>der</strong>lichen Ressourcen für die Umsetzung <strong>der</strong><br />

Selbstverpflichtung zu bekommen.<br />

d) Vergleich mit Wirkungen möglicher Regelungen <strong>der</strong> staatlichen Umweltpolitik<br />

Die meisten befragten Unternehmen gehen da<strong>von</strong> aus, daß im Falle einer rechtlichen Regelung<br />

aufwendigere und teurere Prüfungen vorgeschrieben worden wären; höchstwahrscheinlich,<br />

so <strong>der</strong> Tenor <strong>der</strong> Befragten, könnte man bei einer rechtlichen Regelung nicht so ohne<br />

weiteres auf Analogiebetrachtungen o<strong>der</strong> Erfahrungswerte zurückgreifen, son<strong>der</strong>n müßte in<br />

jedem Falle bestimmte Testverfahren durchführen. In ihrer Mehrzahl gehen die Unternehmen<br />

aber da<strong>von</strong> aus, daß trotz aufwendigerer Prüfungsverfahren keine verbesserte Aussagefähigkeit<br />

resultieren würde. Dies wird allerdings sowohl <strong>von</strong> einem <strong>der</strong> befragten Umweltverbände<br />

als auch <strong>von</strong> einem <strong>der</strong> befragten Behördenvertreter bezweifelt. Diese beiden Befragten<br />

gehen da<strong>von</strong> aus, daß aufgrund <strong>der</strong> Selbstverpflichtung mit ihrem (teilweisen) Rückgriff<br />

auf Analogiebetrachtungen keine ausreichend validen Daten gewonnen werden könnten.<br />

Nur mit naturwissenschaftlichen Prüfmethoden, so einer <strong>der</strong> Befragten, sei dies möglich.<br />

Da die Unterstützung <strong>der</strong> Behörden für diese Selbstverpflichtung keineswegs ungeteilt ist,<br />

hängt es aller Voraussicht nach auch stark <strong>von</strong> <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung ab,<br />

ob zu einem späteren Zeitpunkt doch noch eine rechtliche Regelung verabschiedet wird.<br />

Offen muß bleiben, ob sich das grundlegende Ziel <strong>der</strong> Selbstverpflichtung, nämlich eine Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Aussagefähigkeit <strong>von</strong> Firmen sowie ein verantwortlicherer Umgang mit Stoffen,<br />

eher durch eine gesetzliche Regelung hätte erreichen lassen. Einige Aussagen <strong>von</strong> Firmenvertretern<br />

deuten darauf hin, daß die Bereitstellung des notwendigen Personals und <strong>der</strong><br />

erfor<strong>der</strong>lichen Kapaziäten zur Erarbeitung <strong>von</strong> Datensätzen mit einer gesetzlichen Regelung<br />

in einigen Fällen einfacher durchzusetzen gewesen wäre. Ob dies aber auch positive Wirkungen<br />

auf die Eigenverantwortlichkeit <strong>von</strong> Unternehmen gehabt hätte, muß offen bleiben.<br />

2.2.2.2 Zur ökonomischen Effizienz <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

a) Ökonomische Kosten und Konsequenzen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

Durch die Selbstverpflichtung sind auf die Unternehmen zusätzliche Kosten für die notwendigen<br />

Datenbeschaffungen und Prüfungen zugekommen. Unmittelbare positive wirtschaftliche<br />

Effekte <strong>der</strong> Selbstverpflichtung haben die Unternehmen keine festgestellt. Allerdings gehen<br />

die Unternehmen in ihrer Mehrzahl da<strong>von</strong> aus, daß die Kosten im Falle einer rechtlichen<br />

Regelung höher gewesen wären.<br />

38


Insbeson<strong>der</strong>e kleinere und mittlere Unternehmen weisen auf die hohen finanziellen und personellen<br />

Kapazitäten hin, die für die Erarbeitung auch nur des Mindestdatensatzes erfor<strong>der</strong>lich,<br />

aber oft nicht vorhanden seien. Genannt werden hier fehlende Kapazitäten für die<br />

Durchführung <strong>der</strong> notwendigen Recherchen und Tests o<strong>der</strong> auch fehlende Hilfestellungen<br />

<strong>von</strong> seiten des Verbandes.<br />

Genauere quantitative Schätzungen können aber nur <strong>von</strong> einigen wenigen Unternehmen abgegeben<br />

werden, wobei es sich in erster Linie um die Großunternehmen <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie<br />

handelt, die für die Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung eigene Projektgruppen eingerichtet<br />

haben. In kleineren Unternehmen wurden die Kosten für die Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

meist nicht separat erfaßt.<br />

b) Marktstruktur<br />

Die Beson<strong>der</strong>heit dieser Selbstverpflichtung besteht – im Unterschied zur Selbstverpflichtung<br />

zur Reduktion <strong>von</strong> CO2-Emissionen – darin, daß durch sie jedes einzelne Unternehmen zu<br />

entsprechenden Maßnahmen veranlaßt werden soll; die Untätigkeit einzelner Firmen kann<br />

hier nicht (o<strong>der</strong> jedenfalls nicht ohne weiteres) durch Maßnahmen an<strong>der</strong>er Firmen ersetzt<br />

werden.<br />

Gegenüber den Möglichkeiten insbeson<strong>der</strong>e kleinerer Unternehmen, die Selbstverpflichtung<br />

umzusetzen, besteht bei vielen Befragten, sowohl in Unternehmen als auch in Behörden und<br />

Umweltverbänden, eine gewisse Skepsis. Begründet wird dies in <strong>der</strong> Regel mit fehlen<strong>der</strong><br />

Kompetenz o<strong>der</strong> auch mit fehlenden Kapazitäten.<br />

2.2.2.3 Weitere Aspekte<br />

a) Innovationswirkungen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

In einigen Fällen werden Innovationen erwähnt, zu denen es bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

gekommen sei, so etwa ein neues Störfallmanagement o<strong>der</strong> die Entwicklung<br />

eines eigenen Bewertungsschemas für Stoffe. Von technischen Innovationen im engeren<br />

Sinne wie z.B. Substitutionen <strong>von</strong> Stoffen o<strong>der</strong> ähnlichem wird hingegen kaum berichtet.<br />

Darin liegt auch einer <strong>der</strong> Hauptkritikpunkte eines Umweltverbandes: Die Selbstverpflichtung<br />

liefere keine Anreize, Verän<strong>der</strong>ungen und Substitutionen in den verwendeten Stoffen vorzunehmen.<br />

b) Sonstige Konsequenzen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

Sechs Unternehmen nutzen die gewonnenen Informationen auch für an<strong>der</strong>e Zwecke wie z.B.<br />

in <strong>der</strong> Produktentwicklung o<strong>der</strong> für die Aktualisierung ihrer Sicherheitsdatenblätter. Drei Unternehmen<br />

berichten <strong>von</strong> einem größeren Vertrauen in <strong>der</strong> Öffentlichkeit (dabei weist ein<br />

Unternehmen auf den Dialogprozeß hin, den es mit einem Umweltverband aufgebaut habe),<br />

zwei auch <strong>von</strong> positiven Reaktionen <strong>der</strong> Behörden.<br />

Ein Befragter aus den Umweltverbänden/-instituten nennt sog. „soft effects“, wie die Entstehung<br />

<strong>von</strong> Dialogprozessen, in die allerdings auch noch an<strong>der</strong>e Stakehol<strong>der</strong> (Mitarbeiter,<br />

39


Kunden) hätten einbezogen werden müssen. Ferner sei das Bewußtsein für die Bedeutung<br />

<strong>von</strong> Zwischenprodukten geför<strong>der</strong>t worden.<br />

c) Monitoring <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

Die Unternehmen werden vom VCI jährlich im Rahmen <strong>der</strong> Responsible-Care-Umfrage über<br />

die Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung befragt. Im Jahr 2000 beteiligten sich an dieser Umfrage<br />

797 Unternehmen, die ca. 84% <strong>der</strong> Mitarbeiter <strong>der</strong> gesamten <strong>chemischen</strong> Industrie repräsentieren.<br />

Gemäß den Ergebnissen dieser Umfrage liegen für 76% <strong>der</strong> Stoffe Stoffdokumentationen<br />

vor, die die erfor<strong>der</strong>lichen Mindestdaten und -aussagen enthalten. 88% <strong>der</strong><br />

Unternehmen haben ein Notfallauskunftssystem installiert.<br />

Eines <strong>der</strong> befragten Unternehmen bemängelt in diesem Zusammenhang, daß <strong>der</strong> VCI nicht<br />

eindringlich genug bei den Unternehmen auf die Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung bzw. auf<br />

entsprechende Berichterstattung zur Umsetzung dränge. Für einen <strong>der</strong> Befragten aus den<br />

Umweltverbänden/-instituten sind die genannten Zahlen noch nicht zufriedenstellend, insbeson<strong>der</strong>e<br />

angesichts <strong>der</strong> Tatsache, daß die Frist für die Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

allmählich verstreiche.<br />

d) Arbeit des Verbandes<br />

Von verbandsinternen Problemen bei <strong>der</strong> Ausarbeitung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung wurde bei <strong>der</strong><br />

Befragung nur wenig berichtet. Allerdings kann das darauf zurückzuführen sein, daß <strong>der</strong><br />

Großteil <strong>der</strong> dazu im Rahmen <strong>der</strong> ausführlichen Interviews befragten Firmen selbst an <strong>der</strong><br />

Ausarbeitung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung beteiligt gewesen ist.<br />

Befragte, insbeson<strong>der</strong>e aus kleinen und mittleren Unternehmen, monierten, daß die Selbstverpflichtung<br />

vor allem <strong>von</strong> den Möglichkeiten <strong>der</strong> Großunternehmen <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie<br />

ausgehe und die Kapazitäten und Probleme kleinerer Unternehmen zu wenig berücksichtige.<br />

Sehr oft wird eine verstärkte Hilfestellung <strong>von</strong> seiten des Verbandes bei <strong>der</strong> Umsetzung<br />

und ein größerer Austausch <strong>von</strong> Stoffdaten zwischen Unternehmen angemahnt, um<br />

Doppelarbeiten zu vermeiden. Noch weiter gehen For<strong>der</strong>ungen, auf bestehende Stoffdossiers<br />

insbeson<strong>der</strong>e größerer Unternehmen zurückgreifen zu können.<br />

Insgesamt wird hier nochmals eine Diskrepanz zwischen <strong>der</strong> Auffassung des Verbandes und<br />

vieler Unternehmen sichtbar: Einerseits soll die Selbstverpflichtung in erster Linie eine Anregung<br />

für die Unternehmen sein, selbst über die für sie zweckmäßigste Umsetzung nachzudenken.<br />

Dementsprechend hat <strong>der</strong> Verband ganz bewußt darauf verzichtet, Ausführungsanleitungen<br />

für die Unternehmen (evtl. verbunden mit Checklisten, Computerprogrammen etc.)<br />

auszuarbeiten. Dies wird <strong>von</strong> seiten des Verbandes auch gar nicht als möglich erachtet. Die<br />

bestehende Umsetzungsleitlinie sieht <strong>der</strong> Verband bereits als sehr detailliert und informativ<br />

an. Das Problem liege eher darin, daß sie <strong>von</strong> den Unternehmen nicht ausreichend zur<br />

Kenntnis genommen werde. An<strong>der</strong>erseits wird oft <strong>von</strong> den Unternehmen eine größere Hilfestellung<br />

bei <strong>der</strong> Umsetzung gewünscht.<br />

40


2.3 Selbstverpflichtung zur Klassifizierung <strong>von</strong> Textilhilfsmitteln nach ihrer Gewässerrelevanz<br />

2.3.1 Auswahl <strong>der</strong> Befragten<br />

2.3.1.1 Unternehmen<br />

Die Unternehmen sowie die dort relevanten Ansprechpartner wurden dem Institut vom Verband<br />

<strong>der</strong> Textilhilfsmittel-, Le<strong>der</strong>hilfsmittel-, Gerbstoff- und Waschrohstoff-Industrie e.V.<br />

(TEGEWA) benannt. Vor <strong>der</strong> Kontaktaufnahme des Institutes mit den Unternehmen wurden<br />

diese zudem durch den Verband über die Durchführung <strong>der</strong> Untersuchung informiert. Eine<br />

weitere vorbereitende Maßnahme war die Vorstellung <strong>der</strong> Untersuchung im Rahmen einer<br />

Sitzung des TEGEWA-Fachausschusses Ökologie, bei <strong>der</strong> viele <strong>der</strong> später befragten Unternehmen<br />

vertreten waren. Anschließend wurden in allen sieben Unternehmen persönliche<br />

Gespräche geführt.<br />

2.3.1.2 Behörden<br />

Aufgrund <strong>von</strong> Vorschlägen des Verbandes TEGEWA waren ursprünglich nur zwei Behördenvertreter<br />

für die Befragung vorgesehen. Da eine <strong>der</strong> Personen aus Zeitgründen <strong>von</strong> einer<br />

Teilnahme an <strong>der</strong> Befragung Abstand nahm, wurden im Verlauf <strong>der</strong> Untersuchung noch<br />

weitere Ansprechpartner in den Behörden kontaktiert. Insgesamt konnten drei <strong>der</strong> sieben<br />

Personen, die hinsichtlich einer Beteiligung an <strong>der</strong> Untersuchung angesprochen wurden,<br />

persönlich interviewt werden. Die übrigen vier Personen wollten sich entwe<strong>der</strong> nicht an <strong>der</strong><br />

Untersuchung beteiligen o<strong>der</strong> sahen sich zu dem Thema nicht als ausreichend kompetent<br />

an.<br />

2.3.1.3 Umweltverbände<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Umweltverbände und -institute waren drei Gespräche geplant. Die Auswahl<br />

<strong>der</strong> Ansprechpartner wurde in Abstimmung mit dem Verband TEGEWA aufgrund <strong>von</strong> Vorschlägen<br />

des Institutes vorgenommen. Zustande kamen letztendlich zwei Gespräche. Ein<br />

Verband sagte aus Gründen fehlen<strong>der</strong> personeller und zeitlicher Kapazitäten eine Teilnahme<br />

ab.<br />

2.3.1.4 Nachgelagerte Unternehmen<br />

Auch hinsichtlich <strong>der</strong> nachgelagerten Unternehmen wurde in Absprache mit dem Verband<br />

TEGEWA eine Auswahl <strong>von</strong> Ansprechpartnern vorgenommen. Als relevant wurden zunächst<br />

Textilveredler, -hersteller sowie <strong>der</strong> -handel erachtet. Es zeigte sich aber recht schnell, daß<br />

die Unternehmen des Textilhandels offenbar nicht im erwarteten Maß <strong>von</strong> <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

betroffen sind. Viele <strong>der</strong> Ansprechpartner aus dieser Branche sahen sich nicht<br />

o<strong>der</strong> nur eingeschränkt in <strong>der</strong> Lage, zu diesbezüglichen Auswirkungen/Erfahrungen Auskunft<br />

zu geben. Dem weitgehenden Wegfall dieser Befragungsgruppe wurde durch eine verstärkte<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> Textilveredlungsindustrie Rechnung getragen. Hier konnten in zwei<br />

Betrieben sowie mit dem Gesamtverband <strong>der</strong> Deutschen Textilveredlungsindustrie (TVI) Gespräche<br />

geführt werden.<br />

41


2.3.2 Ergebnisse <strong>der</strong> Detailevaluation<br />

2.3.2.1 Zur ökologischen Effektivität <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

a) Inhalt <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

Träger <strong>der</strong> Selbstverpflichtung ist <strong>der</strong> Verband TEGEWA. Die Erklärung wurde am 17. November<br />

1997 unterzeichnet. Die Umsetzung <strong>der</strong> darin enthaltenen Ziele ist in einem mehrstufigen<br />

Verfahren bis zum 31.03.2001 avisiert.<br />

Die Selbstverpflichtung sieht vor, daß die im Verband TEGEWA zusammengeschlossenen<br />

Unternehmen die <strong>von</strong> ihnen hergestellten und vertriebenen Textilhilfsmittel nach einem in <strong>der</strong><br />

Selbstverpflichtung detailliert beschriebenen Klassifizierungskonzept in drei Klassen einordnen<br />

(I: wenig abwasserrelevant, II: abwasserrelevant, III: stark abwasserrelevant). Die Klassifizierung<br />

erfolgt auf <strong>der</strong> Basis <strong>von</strong> Daten sowohl für die Zubereitung als auch für die Inhaltsstoffe.<br />

Die Einstufungsdaten müssen intern dokumentiert werden. Liegen zu einem Textilhilfsmittel<br />

bis 01.01.2001 keine Daten vor, erfolgt die Einstufung in Klasse III. Mit dieser<br />

Klassifizierung ist zugleich die (implizite) Zielsetzung verbunden, Textilhilfsmittel <strong>der</strong> Abwasserrelevanzstufe<br />

III weitgehend durch Mittel mit niedrigeren Abwasserrelevanzstufen zu substituieren.<br />

Zur Umsetzung führt <strong>der</strong> Verband Informationsveranstaltungen für seine Mitgliedsfirmen<br />

durch.<br />

Der TVI-Verband hat seinerseits eine entsprechende Selbstverpflichtung verabschiedet, die<br />

den TVI-Mitgliedsfirmen empfiehlt, nur noch Mittel zu verwenden, die <strong>von</strong> den Herstellern<br />

nach dem Konzept <strong>der</strong> Selbstverpflichtung eingestuft wurden, und dabei nach Möglichkeit<br />

solche zu bevorzugen, die weniger gewässerrelevant sind.<br />

b) Zielerreichung<br />

Die Befragungsergebnisse lassen vermuten, daß die in <strong>der</strong> Selbstverpflichtung vorgesehene<br />

Klassifikation <strong>von</strong> Textilhilfsmitteln nach <strong>der</strong> Gewässerrelevanz bereits zum Zeitpunkt <strong>der</strong><br />

Untersuchung weitgehend erfolgt ist. In Verbindung mit den ersten vom TEGEWA-Verband<br />

erhobenen Monitoringdaten kann da<strong>von</strong> ausgegangen werden, daß die Selbstverpflichtung<br />

auch insofern effektiv ist, als zunehmend Textilhilfsmittel mit einer geringeren Abwasserrelevanz<br />

verkauft/eingesetzt werden. So geht sowohl die Mehrheit <strong>der</strong> befragten Unternehmensvertreter<br />

als auch die Mehrheit <strong>der</strong> befragten Behördenvertreter <strong>von</strong> einer ökologischen Verbesserung<br />

aufgrund <strong>der</strong> Selbstverpflichtung aus. Auch die Befragung in den Textilveredlungsbetrieben<br />

bestätigt tendenziell den zunehmenden Einsatz <strong>von</strong> weniger abwasserrelevanten<br />

Hilfsmitteln.<br />

Von seiten <strong>der</strong> Umweltverbände wird eine ökologische Verbesserung aufgrund <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, in einem Fall geht man jedoch da<strong>von</strong><br />

aus, daß <strong>der</strong> durch die Selbstverpflichtung erzielte ökologische Vorteil durch einen Anstieg<br />

<strong>der</strong> Verkaufsmengen überkompensiert wird. Allerdings zeigt sich aufgrund <strong>von</strong> Erhebungen<br />

des Verbandes TEGEWA, daß diese Befürchtung bisher nicht eingetreten ist.<br />

42


Da die Selbstverpflichtung ein produktionsbezogenes Umweltproblem behandelt, ist <strong>der</strong> Nutzen<br />

für den Endverbraucher <strong>von</strong> Textilien nur mittelbar gegeben. Zwar kommt eine Umweltverbesserung<br />

in einem bestimmten räumlichen Umkreis (z.B. Deutschland) theoretisch auch<br />

dem dort ansässigen Käufer/Träger <strong>von</strong> Textilien zugute, wird <strong>von</strong> diesem aber nicht unmittelbar<br />

wahrgenommen. Gestützt wird diese Aussage <strong>von</strong> den Befragungsergebnissen: Vier<br />

<strong>der</strong> sieben Gesprächspartner aus den Unternehmen sprechen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung einen<br />

Nutzen für den Endverbraucher <strong>von</strong> Textilien ab, drei konstatieren einen <strong>der</strong>artigen ökologischen<br />

Kundennutzen.<br />

Die befragten Behördenvertreter gehen zwar <strong>von</strong> einem aus <strong>der</strong> Selbstverpflichtung resultierenden<br />

ökologischen Kundennutzen aus, beim Endverbraucher herrsche diesbezüglich aber<br />

oftmals Unkenntnis.<br />

Auch die befragten Personen aus <strong>der</strong> Textilveredlungsindustrie führen an, es sei aufgrund<br />

<strong>der</strong> Selbstverpflichtung zu einem indirekten ökologischen Kundennutzen gekommen, <strong>der</strong><br />

aber vom Endverbraucher kaum zur Kenntnis genommen werde.<br />

c) Vergleich mit Entwicklungspfad ohne Selbstverpflichtung<br />

Hinsichtlich unabhängig <strong>von</strong> <strong>der</strong> Selbstverpflichtung geplanter o<strong>der</strong> vorgenommener Maßnahmen<br />

mit ähnlicher Zielsetzung läßt sich die Aussage treffen, daß in zwei Firmen offenbar<br />

bereits zuvor Verfahren zur ökologischen Produktoptimierung bzw. Bewertung vorhanden<br />

waren. Die betreffenden Unternehmensvertreter geben aber an, daß infolge <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

eine bessere Umweltschutzwirkung erzielt werden konnte. Die übrigen fünf Unternehmen<br />

geben an, keine <strong>der</strong>artigen Alternativmaßnahmen umgesetzt o<strong>der</strong> verfolgt zu haben.<br />

In keinem <strong>der</strong> befragten Unternehmen hätte man die Durchführung alternativer Maßnahmen<br />

in Eigenregie dem Abschluß <strong>der</strong> Selbstverpflichtung vorgezogen.<br />

Zwei <strong>der</strong> drei befragten Behördenvertreter konstatieren ebenso, es sei aufgrund <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

zu einer ökologischen Verbesserung gegenüber dem „business as usual“ gekommen.<br />

Einer <strong>der</strong> Befragten aus den Umweltverbänden/-instituten geht aufgrund <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

allenfalls <strong>von</strong> einem leichtem Rückgang im Einsatz <strong>von</strong> Stoffen <strong>der</strong> Abwasserrelevanzstufe<br />

3 aus. Dieser Effekt werde aber durch einen Anstieg im Gesamtverbrauch <strong>von</strong><br />

Textilhilfsmitteln mehr als aufgehoben – wie bereits oben gesagt wurde, zeigen Erhebungen<br />

des Verbandes TEGEWA, daß diese Befürchtung bisher nicht eingetreten ist.<br />

d) Vergleich mit Wirkungen möglicher Regelungen <strong>der</strong> staatlichen Umweltpolitik<br />

Es kann aufgrund <strong>der</strong> Untersuchungsergebnisse nicht mit Sicherheit ausgesagt werden, welche<br />

Wirkungen eine rechtliche Regelung im Vergleich mit <strong>der</strong> Selbstverpflichtung gehabt<br />

hätte. Je zwei <strong>der</strong> befragten Unternehmensvertreter befürchteten jedoch im Falle einer rechtlichen<br />

Regelung die verstärkte Freigabe <strong>von</strong> Informationen und Know-how an die Behörden,<br />

einen höheren Aufwand sowie Verbote. Jeweils drei <strong>der</strong> Befragten gehen da<strong>von</strong> aus, daß mit<br />

einer rechtlichen Regelung eine bessere bzw. schlechtere Umweltschutzwirkung hätte erzielt<br />

werden können. In einem Unternehmen hätte man eine in etwa gleiche Schutzwirkung erwartet.<br />

Sechs Unternehmensvertreter sind <strong>der</strong> Meinung, daß ein Gesetz im Vergleich zur<br />

43


Selbstverpflichtung zu größeren wirtschaftlichen Nachteilen geführt hätte. Alle befragten Personen<br />

ziehen die Selbstverpflichtung einer gesetzlichen Regelung vor.<br />

Von den Behörden wird eine rechtliche Regelung nicht unbedingt als ökologisch wirksamer,<br />

aber als für die Unternehmen ökonomisch vorteilhafter und besser kontrollierbar angesehen.<br />

Damit verbunden wäre nach Angaben eines Behördenvertreters dann aber auch ein höherer<br />

behördlicher Arbeitsaufwand für Kontrolle, Information und Koordination gewesen.<br />

Von beiden befragten Vertretern <strong>der</strong> Umweltverbände und -institute wird eine rechtliche Regelung<br />

grundsätzlich als wirksamer erachtet als die freiwillige Selbstverpflichtung.<br />

Von den nachgelagerten Unternehmen wird die Selbstverpflichtung einer rechtlichen Regelung<br />

vorgezogen. Der Gesprächspartner aus <strong>der</strong> Textilherstellung konstatiert jedoch, daß die<br />

Selbstverpflichtung nicht die Notwendigkeit einer wirkungsvollen internationalen Regelung<br />

ersetze.<br />

2.3.2.2 Zur ökonomischen Effizienz <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

Es kann aufgrund <strong>der</strong> Untersuchungsergebnisse da<strong>von</strong> ausgegangen werden, daß den Herstellern<br />

<strong>von</strong> Textilhilfsmitteln im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Selbstverpflichtung Kosten entstanden<br />

sind. Von fünf <strong>der</strong> sieben Unternehmen wurde diesbezüglich eine Schätzung abgegeben.<br />

Die Schätzwerte für die Umsetzungskosten liegen zwischen 10.000,- und 250.000,- DM,<br />

wobei die Summe <strong>von</strong> <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> zu begutachtenden Textilhilfsmittel abhängt. Berücksichtigt<br />

wurde für die Einschätzung in <strong>der</strong> Regel nur <strong>der</strong> Arbeitsaufwand für die Begutachtung/Einstufung<br />

<strong>der</strong> Produkte. In allen sieben Unternehmen herrscht Einigkeit darüber, daß<br />

sich aufgrund <strong>der</strong> Selbstverpflichtung keine positiven wirtschaftlichen Effekte eingestellt haben.<br />

Sechs <strong>der</strong> sieben befragten Unternehmensvertreter geben an, vor Abschluß <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

keine Abschätzung <strong>der</strong> daraus resultierenden Aufwendungen/Erträge vorgenommen<br />

zu haben.<br />

Von seiten <strong>der</strong> Behörden sowie <strong>der</strong> Umweltverbände werden die Kosten, die den Herstellern<br />

<strong>von</strong> Textilhilfsmitteln im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Selbstverpflichtung entstanden sind, nicht<br />

so einheitlich gesehen. Einer <strong>der</strong> drei befragten Behördenvertreter geht da<strong>von</strong> aus, daß die<br />

ökonomischen Auswirkungen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung für die Unternehmen eher nachteilig<br />

gewesen sind. Die übrigen Befragten aus <strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong> Behörden sind diesbezüglich unentschieden,<br />

erwarten aber, daß sich die durchgeführten Maßnahmen langfristig für die Industrie<br />

lohnen werden. Der Aufwand, <strong>der</strong> den Behörden bei <strong>der</strong> Ausarbeitung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

entstanden ist, wird <strong>von</strong> einem Behördenvertreter mit einem halben Mannjahr angegeben.<br />

Von den beiden Befragten aus <strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong> Umweltverbände und -institute konstatiert<br />

ein Gesprächspartner, daß Kosten infolge <strong>der</strong> Selbstverpflichtung für die Hersteller<br />

<strong>von</strong> Textilhilfsmitteln nur eine untergeordnete Rolle spielen dürften.<br />

Insgesamt kann aufgrund <strong>der</strong> Befragungsergebnisse nicht entschieden werden, ob eine<br />

rechtliche Regelung möglicherweise wirtschaftlich vorteilhafter für die Industrie und/o<strong>der</strong> die<br />

Behörden gewesen wäre als die freiwillige Vereinbarung. Die Schätzungen über die entstandenen<br />

bzw. alternativen Kosten im Falle einer rechtlichen Regelung sind zu unbestimmt, um<br />

hierzu eine Aussage treffen zu können. Bemerkenswert ist, daß die Behörden einer rechtlichen<br />

Regelung nicht per se eine bessere Schutzwirkung einräumen, eine <strong>der</strong>artige Regelung<br />

aber möglicherweise als wirtschaftlich vorteilhafter für die Unternehmen ansehen.<br />

44


) Marktstruktur<br />

Unternehmen, die die Selbstverpflichtung nicht umsetzen, sind unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Befragungsergebnisse offenbar nicht <strong>von</strong> allzu großer Bedeutung. Von den Unternehmensvertretern<br />

vermutet nur einer <strong>der</strong> sieben Ansprechpartner <strong>der</strong>artige Trittbrettfahrer im Inland<br />

und hier auch nur bei Unternehmen, die nicht im Verband organisiert sind. Vier Unternehmensvertreter<br />

führen an, es gebe ausländische Firmen, die die Selbstverpflichtung nicht umsetzen.<br />

Von externer Seite, insbeson<strong>der</strong>e <strong>von</strong> Behörden, Umweltverbänden/-instituten sowie dem<br />

befragten Textilhersteller, wird ein zu gering ausgeprägtes gemeinschaftliches Vorgehen bei<br />

<strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung moniert. Möglicherweise ist in Zukunft eine stärkere<br />

Aufklärung/Einbindung <strong>der</strong> Unternehmen entlang <strong>der</strong> textilen Kette zu verfolgen, um die erfolgreiche<br />

Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung weiter zu unterstützen.<br />

An<strong>der</strong>erseits ist die parallele Verabschiedung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung des TVI-Verbandes als<br />

wichtiger Schritt anzusehen, um die Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung zu erleichtern.<br />

2.3.2.3 Weitere Aspekte<br />

a) Innovationswirkungen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

Die Befragungsergebnisse lassen darauf schließen, daß aufgrund <strong>der</strong> Selbstverpflichtung die<br />

Hersteller <strong>von</strong> Textilhilfsmitteln ihre Produktpalette in Richtung Textilhilfsmittel mit geringerer<br />

Abwasserrelevanz verän<strong>der</strong>t haben. Nur <strong>von</strong> seiten <strong>der</strong> Umweltverbände geht man eher<br />

nicht da<strong>von</strong> aus, daß die Selbstverpflichtung zu Innovationen in den Unternehmen geführt<br />

hat.<br />

b) Sonstige Konsequenzen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

Als relevante Schwierigkeit bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung führten drei Unternehmensvertreter<br />

die Informationsbeschaffung bei den Vorlieferanten an. Nur in Einzelfällen<br />

wurden technische Schwierigkeiten o<strong>der</strong> Probleme bei <strong>der</strong> Vermittlung des Themas, insbeson<strong>der</strong>e<br />

<strong>der</strong> Unterschiede zwischen Abwasserrelevanzstufen und Wassergefährdungsklassen,<br />

benannt. Zwei Unternehmen gaben an, überhaupt keine Probleme bei <strong>der</strong> Umsetzung<br />

<strong>der</strong> Selbstverpflichtung gehabt zu haben.<br />

Weitere Konsequenzen, die aufgrund <strong>der</strong> Selbstverpflichtung eingetreten sind, werden in erster<br />

Linie in puncto organisatorischem und personellem Aufwand gesehen, gefolgt <strong>von</strong> verbesserten<br />

Behördenkontakten und – in nur einem Fall - einem größeren Vertrauen <strong>der</strong> Öffentlichkeit.<br />

Hinsichtlich eines Erfolges <strong>der</strong> Selbstverpflichtung in bezug auf einen Imageeffekt in <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

sind vier <strong>der</strong> befragten Unternehmensvertreter unentschieden, zwei werten sie<br />

als nicht erfolgreich, einer als erfolgreich. Hinsichtlich <strong>der</strong> Imagewirkung in <strong>der</strong> Politik tendieren<br />

die Befragten eher zu einer positiven Sicht <strong>der</strong> Selbstverpflichtung: Vier sprechen hier<br />

<strong>von</strong> einem Erfolg, drei sind unentschieden.<br />

Auch nach Auffassung <strong>der</strong> Behörden haben die Unternehmen mit <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong><br />

Selbstverpflichtung einen Imageeffekt in <strong>der</strong> Politik erzielt.<br />

45


c) Monitoring <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

Das Monitoring erfolgt durch eine stichprobenweise Zuordnungsüberprüfung durch einen<br />

vom Verband TEGEWA zu benennenden Experten. Bis 31.03.2001 erfolgt ein erster Bericht<br />

über die Ergebnisse an das Umweltministerium.<br />

Von seiten <strong>der</strong> Behörden wird in diesem Zusammenhang moniert, daß eine durchgehende<br />

Umsetzungskontrolle <strong>der</strong> Selbstverpflichtung fehle und die Stoffe nicht durch eine neutrale<br />

Stelle eingestuft würden.<br />

d) Arbeit des Verbandes<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Befragungsergebnisse läßt sich die Aussage treffen, daß die Zusammenarbeit<br />

mit dem Verband TEGEWA <strong>von</strong> allen Befragten überwiegend als positiv beurteilt wird. Ungeachtet<br />

dieser guten Zusammenarbeit wird die Selbstverpflichtung <strong>von</strong> den Vertretern <strong>der</strong><br />

Behörden und Umweltverbände/-institute als noch nicht anspruchsvoll genug erachtet. Auch<br />

aus <strong>der</strong> Textilveredlungsindustrie wird diesbezüglich eine Stimme laut. Von den Behördenvertretern<br />

wird neben den unter „Monitoring“ schon genannten Aspekten moniert, daß toxikologische<br />

Belange zuwenig berücksichtigt würden und nur Produkte anstelle <strong>von</strong> Einzelsubstanzen<br />

klassifiziert würden.<br />

Von einem <strong>der</strong> beiden Vertreter aus <strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong> Umweltverbände/-institute wird zudem<br />

Kritik daran geübt, daß die Rezepturen <strong>der</strong> Textilhilfsmittel selbst nicht offengelegt werden.<br />

Es sollten zumindest die wichtigsten Inhaltsstoffe unter Angabe <strong>von</strong> prozentualen Spannen<br />

genannt werden.<br />

Nach Angaben <strong>der</strong> Unternehmensvertreter hat es we<strong>der</strong> mit dem Verband TEGEWA noch<br />

mit den <strong>Verbände</strong>n VCI und TVI Zielkonflikte gegeben. Nur ein Ansprechpartner äußert, <strong>der</strong><br />

TVI habe <strong>von</strong> den Textilhilfsmittelherstellern zu viele Daten erhalten wollen. Tendenziell läßt<br />

sich daraus <strong>der</strong> Schluß ableiten, daß <strong>von</strong> seiten <strong>der</strong> Kunden mehr Daten verlangt werden als<br />

die Hersteller zu liefern bereit sind.<br />

2.4 Selbstverpflichtung zu Mitteln zum Schutz <strong>von</strong> Holz gegen holzzerstörende<br />

und holzverfärbende Organismen<br />

2.4.1 Auswahl <strong>der</strong> Befragten<br />

2.4.1.1 Unternehmen<br />

Von den Ansprechpartnern in den Fachverbänden, Deutsche Bauchemie e.V. und Verband<br />

<strong>der</strong> Lackindustrie (VdL), wurden dem Institut für Umweltmanagement zunächst eine Reihe<br />

<strong>von</strong> Unternehmen benannt. Aus diesen wählte das Institut je vier per Zufall aus. Die Stichprobe<br />

<strong>von</strong> insgesamt acht Unternehmen wurde anschließend durch das Institut für Umweltmanagement<br />

angeschrieben. Es konnten mit Vertretern <strong>von</strong> sieben <strong>der</strong> acht Unternehmen<br />

Gespräche geführt werden. Das achte Unternehmen nutzte den zur Vorbereitung des Gespräches<br />

übersandten Fragebogen, um diesen unmittelbar auszufüllen und dem Institut zukommen<br />

zu lassen. Somit liegen die Informationen aus allen acht Unternehmen <strong>der</strong> Stichprobe<br />

vor.<br />

46


2.4.1.2 Behörden<br />

Im Falle <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> zu befragenden Behördenvertreter wurde analog zur Unternehmensauswahl<br />

vorgegangen. Von den <strong>Verbände</strong>n wurde zunächst eine Reihe <strong>von</strong> relevanten<br />

Ansprechpartnern benannt, aus denen das Institut für Umweltmanagement vier Personen<br />

auswählte. Im Zuge <strong>der</strong> Befragung stellte es sich als sinnvoll heraus, die Stichprobe um einen<br />

weiteren Ansprechpartner zu vergrößern. Von diesen fünf ausgewählten Behördenvertretern<br />

konnte mit vier Personen ein persönliches Gespräch geführt werden. Eine <strong>der</strong> Personen<br />

war aus Zeitgründen nicht zu einem Interview bereit und verwies auf Ansprechpartner in<br />

an<strong>der</strong>en Behörden.<br />

2.4.1.3 Umweltverbände<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Umweltverbände und -institute waren drei Gespräche geplant. Die Auswahl<br />

<strong>der</strong> Ansprechpartner wurde in Abstimmung mit den Fachverbänden aufgrund <strong>von</strong> Vorschlägen<br />

des Institutes vorgenommen. Zustande kamen letztendlich zwei Gespräche. Ein Verband<br />

sagte aus Gründen fehlen<strong>der</strong> personeller und zeitlicher Kapazitäten die Teilnahme ab.<br />

2.4.1.4 Kunden(-verbände)<br />

Auch hinsichtlich <strong>der</strong> nachgelagerten Unternehmen wurde in Absprache mit den Fachverbänden<br />

eine Auswahl <strong>von</strong> Unternehmen/<strong>Verbände</strong>n vorgenommen. Die Ermittlung <strong>der</strong> Ansprechpartner<br />

sowie die Vereinbarung <strong>der</strong> Gesprächstermine mit dem Handel sowie mit den<br />

Verwen<strong>der</strong>n <strong>von</strong> Holz- und Bläueschutzmitteln gestaltete sich insgesamt als schwierig. Nicht<br />

selten war bei den entsprechenden Gesprächspartnern die Kenntnis um die Selbstverpflichtung<br />

und ihrer Folgen nicht o<strong>der</strong> nur in geringem Maße vorhanden. Im Falle des Handels gilt<br />

es auch eine geringe Bereitschaft hinsichtlich einer Beteiligung an <strong>der</strong> Untersuchung zu konstatieren.<br />

Von neun kontaktierten Ansprechpartnern wurden mit drei Personen Gespräche geführt. Ein<br />

weiterer Ansprechpartner benutzte eine Kurzversion des vom Institut erstellten Fragebogens,<br />

um eine Umfrage bei seinen Verbandsmitglie<strong>der</strong>n durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Befragung<br />

wurden dem Institut anonymisiert zur Verfügung gestellt.<br />

Vier <strong>der</strong> fünf verbleibenden Ansprechpartner waren nicht zu einem Gespräch bereit. Ein<br />

weiterer Ansprechpartner verstarb innerhalb <strong>der</strong> Befragungsperiode.<br />

2.4.2 Ergebnisse <strong>der</strong> Detailevaluation<br />

2.4.2.1 Zur ökologischen Effektivität <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

a) Inhalt <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

Träger <strong>der</strong> Selbstverpflichtung sind <strong>der</strong> VCI, die Deutsche Bauchemie e.V. und <strong>der</strong> VdL. Die<br />

Erklärung wurde am 10.10.1997 abgegeben. Die darin festgelegten Ziele sollen nach einem<br />

Jahr erreicht werden.<br />

Die Selbstverpflichtung bezieht sich auf (a) Holzschutzmittel mit vorbeugen<strong>der</strong> Wirksamkeit<br />

gegen holzzerstörende und/o<strong>der</strong> holzverfärbende Organismen, (b) Holzschutzmittel mit be-<br />

47


kämpfen<strong>der</strong> Wirksamkeit gegen holzzerstörende Organismen und (c) Bläueschutzmittel<br />

(Holzschutzmittel mit vorbeugen<strong>der</strong> Wirksamkeit gegen holzverfärbende Organismen) als<br />

Teil eines Beschichtungssystems.<br />

Die Selbstverpflichtung sieht vor: Keine Abgabe <strong>von</strong> Holz- und Bläueschutzmitteln zur vorbeugenden<br />

Verwendung in Innenräumen; Beschränkung <strong>der</strong> Gebindegröße für Privatanwen<strong>der</strong>;<br />

Kennzeichnung <strong>der</strong> Produkte bezüglich Wirkstoffen und Wirksamkeit sowie Abgabe<br />

<strong>von</strong> Hinweisen zum sicheren Umgang mit den Produkten; Gütesicherung <strong>der</strong> Produkte<br />

(Wirkstoffe etc.). Für Holzschutzmittel gemäß (a) und (b) ist eine freiwillige amtliche Überprüfung<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Gütesicherung nach RAL-GZ 830, für Bläueschutzmittel gemäß (c)<br />

ist eine freiwillige amtliche Überprüfung im Rahmen eines Registrierverfahrens beim Umweltbundesamt<br />

vorgesehen.<br />

Das RAL-Verfahren zur Gütesicherung <strong>von</strong> Holzschutzmitteln besteht seit 1985 und steht<br />

grundsätzlich auch Bläueschutzmitteln offen, die gemäß DIN EN 152 überprüft werden. Im<br />

Jahr 1990 wurde erstmals <strong>der</strong> Beschluß gefaßt, ein eigenes Gütezeichen für Bläueschutzmittel<br />

zu entwickeln. Nach entsprechen<strong>der</strong> Auftragserteilung an das RAL im Jahr 1993 bestand<br />

für Bläueschutzmittel 1996 das erste Mal die Möglichkeit, ein eigenes RAL-Gütesiegel<br />

zu erhalten. Die Bundesbehörden sind an <strong>der</strong> Umsetzung des Verfahrens beteiligt.<br />

Das Registrierungsverfahren für Bläueschutzmittel wurde erst im Zuge <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

konzipiert. Es wird vom Umweltbundesamt (UBA) betreut und sieht keine Anwendung<br />

auf Holzschutzmittel mit vorbeugen<strong>der</strong> Wirksamkeit gegen holzzerstörende und/o<strong>der</strong> holzverfärbende<br />

Organismen bzw. Holzschutzmittel mit bekämpfen<strong>der</strong> Wirksamkeit gegen holzzerstörende<br />

Organismen vor. Der VdL hat im Dezember 1998 die Richtlinie zur Registrierung<br />

<strong>von</strong> Bläueschutzmitteln (VdL-RL 05) herausgegeben; zusätzlich hat <strong>der</strong> Verband Informationsveranstaltungen<br />

durchgeführt.<br />

b) Zielerreichung<br />

Alle sieben Befragten, <strong>der</strong>en Firmen in <strong>der</strong> Produktion <strong>von</strong> Holz- und Bläueschutzmitteln tätig<br />

sind, bestätigen, Warnhinweise sowie Angaben zu Wirkstoffen und <strong>der</strong> Wirksamkeit auf den<br />

Produkten aufgebracht zu haben. Für ein Unternehmen, das als Wirkstoffhersteller tätig ist,<br />

sind diese Maßnahmen nicht <strong>von</strong> Bedeutung. Eine Überprüfung <strong>der</strong> Produkte gemäß RAL-<br />

Verfahren erfolgt in vier, gemäß UBA-Registrierungsverfahren in drei Unternehmen. Drei <strong>der</strong><br />

vier Betriebe, die angeben, das RAL-Verfahren durchzuführen, planen nach eigenen Aussagen<br />

für die Zukunft zudem die Durchführung des Registrierungsverfahrens bzw. haben sich<br />

diesbezüglich noch nicht letztendlich entschieden.<br />

Allerdings gehen nahezu alle Befragten da<strong>von</strong> aus, daß es Firmen gibt, die die Selbstverpflichtung<br />

nicht umsetzen. Von vielen Gesprächspartnern wird zudem eine mangelnde Unterstützung<br />

<strong>der</strong> Selbstverpflichtung durch den Handel konstatiert. Ein Ansprechpartner äußerte<br />

als Grund dafür, es gebe in dieser Branche einen starken Trend zur Eigenmarke. Der<br />

Preisvorteil gegenüber den Markenprodukten betrage dabei rund 20 bis 30 Prozent.<br />

Hauptziel <strong>der</strong> Selbstverpflichtung ist eine verbesserte Kundeninformation und eine erhöhte<br />

Verbrauchersicherheit. Die <strong>von</strong> den befragten Unternehmen in diesem Zusammenhang<br />

durchgeführten Maßnahmen bestehen in <strong>der</strong> Regel in <strong>der</strong> Angabe bzw. Verän<strong>der</strong>ung <strong>von</strong><br />

Gebindetexten (Warnhinweise, Wirkstoffe, etc.) sowie <strong>der</strong> Einführung bzw. Fortschreibung<br />

48


einer amtlichen Produktüberprüfung. Ökologische Effekte aufgrund <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

sind somit nur implizit zu erwarten, da man da<strong>von</strong> ausgehen kann, daß beispielsweise durch<br />

eine Angabe <strong>der</strong> Wirkstoffe sowie Verfahren <strong>der</strong> Güteüberwachung/Registrierung Überdosierungen<br />

<strong>von</strong> Bioziden weitgehend vermieden werden.<br />

Da die vorliegende Untersuchung fast ausschließlich auf Einschätzungen <strong>von</strong> wenigen Einzelpersonen<br />

beruht, ist es schwer zu belegen, ob durch die Selbstverpflichtung real eine erhöhte<br />

Verbrauchersicherheit bzw. eine bessere Umweltwirkung erreicht wurde. Ob sich diese<br />

Effekte wirklich eingestellt haben und wie sie sich in Zukunft entwickeln, könnte nur durch eine<br />

langfristige Untersuchung auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong> sowie durch eine begleitende<br />

Auswertung <strong>der</strong> Monitoringdaten erfolgen. Bei vergleichen<strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> Meinungen<br />

und Standpunkte <strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden Untersuchung befragten Personen<br />

(-gruppen) gelangt man aber zu dem Schluß, daß nur die Umweltverbände <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

ihre ökologische Effektivität absprechen. So lasse sich, gemäß dem Kommentar<br />

eines Umweltverbandes, mit einer per se unverbindlichen Selbstverpflichtung im Holzschutzmittelbereich<br />

kein Schutz des Verbrauchers und <strong>der</strong> Umwelt erreichen. Es fehle die<br />

Sicherheit vor „schwarzen Schafen“ und Importprodukten aus dem Ausland.<br />

Demgegenüber gehen sowohl die Vertreter <strong>der</strong> Unternehmen als auch die Vertreter <strong>der</strong> Behörden<br />

und <strong>der</strong> nachgelagerten Unternehmen <strong>von</strong> einer aufgrund <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

gestiegenen Verbrauchersicherheit und zum Teil auch <strong>von</strong> positiven ökologischen Effekten<br />

aus. In Frage gestellt werden diese Effekte nach Angaben einiger Befragter durch ein mangelndes<br />

Bewußtsein <strong>der</strong> Endverbraucher/Anwen<strong>der</strong>. Insgesamt erscheint es somit als wahrscheinlich,<br />

daß aufgrund <strong>der</strong> freiwilligen Vereinbarung eine Verbesserung hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Aspekte Verbraucherschutz und Ökologie im Vergleich mit dem Ausgangszustand eingetreten<br />

ist.<br />

c) Vergleich mit Entwicklungspfad ohne Selbstverpflichtung<br />

Fünf <strong>der</strong> befragten acht Unternehmen geben an, das Gros <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

festgelegten Maßnahmen bereits vor ihrer Abgabe realisiert zu haben. Die Selbstverpflichtung<br />

hat in diesen Fällen aber zu einer Vereinheitlichung geführt. Keiner <strong>der</strong> Befragten bereut<br />

den Abschluß <strong>der</strong> freiwilligen Vereinbarung: Fünf Unternehmensvertreter sprechen sich<br />

nach wie vor für die Selbstverpflichtung aus, zwei sind unentschieden, und einer macht diesbezüglich<br />

keine Angaben. Insgesamt wird den unabhängig <strong>von</strong> <strong>der</strong> Selbstverpflichtung geplanten<br />

Maßnahmen aber eine bessere bzw. zumindest gleich gute Schutzwirkung hinsichtlich<br />

Umwelt- und Verbraucherschutz zugesprochen wie bei Abschluß <strong>der</strong> Regelung. Uneinigkeit<br />

herrscht darüber, ob die alleinige Durchführung <strong>der</strong> vielfach ohnehin geplanten Maßnahmen<br />

(ohne Abschluß <strong>der</strong> Selbstverpflichtung) für die Unternehmen wirtschaftlich vorteilhafter<br />

gewesen wäre o<strong>der</strong> nicht. Je drei <strong>der</strong> acht Befragten entscheiden sich für die eine<br />

bzw. an<strong>der</strong>e Antwortvorgabe, in einem Fall erfolgt keine Angabe und einer <strong>der</strong> Befragten<br />

hätte mehr o<strong>der</strong> weniger gleiche wirtschaftliche Auswirkungen erwartet.<br />

Die Mehrheit <strong>der</strong> befragten Behördenvertreter geht insgesamt da<strong>von</strong> aus, daß aufgrund <strong>der</strong><br />

Selbstverpflichtung eine gewisse Verbesserung gegenüber dem Ausgangszustand erreicht<br />

werden konnte, was die Aspekte Ökologie und Verbraucherschutz angeht.<br />

49


Einer <strong>der</strong> beiden Befragten aus den Umweltverbänden/-instituten erhofft sich aus den im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung vorgenommenen Produktkennzeichnungen eine ökologische<br />

Verbesserung sowie eine höhere Verbrauchersicherheit im Vergleich mit dem Ausgangszustand.<br />

Der zweite Befragte sieht die Selbstverpflichtung insgesamt als unzureichend<br />

an, äußert sich aber nicht explizit zu diesem Punkt.<br />

d) Vergleich mit Wirkungen möglicher Regelungen <strong>der</strong> staatlichen Umweltpolitik<br />

Ein eindeutiger Vergleich <strong>der</strong> Effekte <strong>der</strong> Selbstverpflichtung mit Wirkungen möglicher Regelungen<br />

im Bereich <strong>der</strong> staatlichen Umweltpolitik war rückwirkend kaum durchzuführen. Die<br />

Unternehmen gehen da<strong>von</strong> aus, mit <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung kurzfristig eine<br />

rechtliche Regelung abgewendet zu haben. Ob und, falls ja, wie schnell eine <strong>der</strong>artige Regelung<br />

umgesetzt worden wäre, kann aus heutiger Sicht nicht mit Sicherheit beurteilt werden.<br />

Ebenfalls keine klare Aussage ergibt sich hinsichtlich <strong>der</strong> Frage, ob sich durch eine rechtliche<br />

Regelung eine effektivere Wirkung hätte erreichen lassen, was den Schutz <strong>der</strong> Verbraucher<br />

bzw. <strong>der</strong> Umwelt angeht. Während dies <strong>von</strong> den Behördenvertretern sowie <strong>von</strong> einem<br />

Umweltverband als wahrscheinlich erachtet wird, herrscht seitens <strong>der</strong> Chemieunternehmen<br />

sowie <strong>der</strong> nachgelagerten Betriebe keine einheitliche Meinung vor. Je zwei <strong>der</strong> acht befragten<br />

Unternehmensvertreter sprechen einer rechtlichen Regelung eine bessere bzw.<br />

schlechtere Schutzwirkung zu als in Folge <strong>der</strong> Selbstverpflichtung erreicht wurde. Die übrigen<br />

vier Befragten gehen <strong>von</strong> einer mehr o<strong>der</strong> weniger identischen Schutzwirkung aus. Von<br />

den Gesprächspartnern aus den nachgelagerten Unternehmen sind nur wenige <strong>der</strong> Meinung,<br />

daß sich mit einer rechtlichen Regelung eine bessere Wirkung hinsichtlich Umweltund<br />

Verbraucherschutz hätte erreichen lassen als mit <strong>der</strong> Selbstverpflichtung.<br />

2.4.2.2 Zur ökonomischen Effizienz <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

a) Ökonomische Kosten und Konsequenzen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Meinungen <strong>der</strong> befragten Personengruppen kann man das Resümee<br />

ziehen, daß die Selbstverpflichtung bei den meisten Beteiligten Kosten verursacht<br />

hat. Deren Höhe kann aber nur in den seltensten Fällen und dann auch nur vage beziffert<br />

werden. Die Frage, ob die Selbstverpflichtung eine ökonomisch effiziente Lösung darstellt,<br />

kann somit nicht abschließend beantwortet werden.<br />

Die Behördenvertreter gehen in <strong>der</strong> Regel da<strong>von</strong> aus, daß sich im Zuge <strong>der</strong> Biozidgesetzgebung<br />

langfristig ökonomische Vorteile für die Unternehmen einstellen werden, die die Selbstverpflichtung<br />

umgesetzt haben.<br />

b) Marktstruktur<br />

In allen befragten Personengruppen geht man <strong>von</strong> <strong>der</strong> Existenz <strong>von</strong> Unternehmen aus, die<br />

die Selbstverpflichtung nicht umsetzen bzw. unterstützen. Insbeson<strong>der</strong>e dem Handel scheint<br />

eine wichtige Rolle bei <strong>der</strong> Unterstützung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung zuzukommen, <strong>der</strong> er aber<br />

nach Einschätzung vieler Befragter nur unzureichend gerecht wird.<br />

50


Wie sehr die Unternehmen, die die Selbstverpflichtung nicht umsetzen/unterstützen, den<br />

Erfolg <strong>der</strong> freiwilligen Vereinbarung in Frage stellen, kann aufgrund <strong>der</strong> vorliegenden Untersuchung<br />

nicht abschließend beantwortet werden. Notwendig wäre dazu ein Mengenvergleich<br />

<strong>der</strong> in Deutschland abgesetzten Holz- und Bläueschutzmittel, differenziert nach selbstverpflichtungs-konformen<br />

und nicht selbstverpflichtungs-konformen Produkten.<br />

Je zwei Unternehmensvertreter gehen da<strong>von</strong> aus, daß die Firmen, die die Selbstverpflichtung<br />

nicht umsetzen, <strong>der</strong>en Erfolg in hohem bzw. geringem Ausmaß in Frage stellen. Ein<br />

Gesprächspartner ist hinsichtlich dieser Frage unentschieden, drei machen keine Angabe.<br />

Von den befragten Behördenvertretern sehen zwei den Erfolg <strong>der</strong> Selbstverpflichtung durch<br />

Unternehmen, die die Selbstverpflichtung nicht unterstützen, in hohem Maße in Frage gestellt,<br />

ein weiterer Gesprächspartner nur in geringem Maße. Der vierte <strong>der</strong> befragten Behördenvertreter<br />

ist diesbezüglich unentschieden.<br />

Die im Kommentar eines Umweltverbandes getroffene Aussage, es fehle <strong>der</strong> Schutz vor<br />

schwarzen Schafen und Importprodukten aus dem Ausland, zeigt, daß dieser Verband dem<br />

Problem <strong>der</strong> Trittbrettfahrer eine hohe Bedeutung beimißt.<br />

Insgesamt scheint es am dringlichsten, den Handel verstärkt in die Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

einzubinden. Auf diese Weise ließe sich eine stärkere Aufklärung <strong>der</strong> Endverbraucher<br />

erreichen, wodurch gleichzeitig die Relevanz <strong>von</strong> Trittbrettfahrern reduziert werden<br />

dürfte.<br />

2.4.2.3 Weitere Aspekte<br />

a) Innovationswirkungen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

Nach Einschätzung <strong>der</strong> Befragten bestehen Innovationen im Rahmen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

im wesentlichen aus Rezepturän<strong>der</strong>ungen <strong>von</strong> Holz- und Bläueschutzmitteln. Der tatsächliche<br />

Innovationsgrad solcher Rezepturän<strong>der</strong>ungen läßt sich jedoch nur schwer beurteilen.<br />

Bei vergleichen<strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> Aussagen <strong>der</strong> verschiedenen Personengruppen scheint<br />

es, als ob die Behörden <strong>der</strong> Selbstverpflichtung stärkere Innovationswirkungen zuschreiben<br />

als sich gemäß den Angaben <strong>der</strong> Unternehmensvertreter real eingestellt haben.<br />

b) Sonstige Konsequenzen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

Die Hälfte <strong>der</strong> acht befragten Unternehmensvertreter konstatiert, es hätten sich keine<br />

Schwierigkeiten infolge <strong>der</strong> Selbstverpflichtung ergeben. Die übrigen Befragten bemängeln<br />

z.T. Unklarheiten sowie die lange Bearbeitungsdauer beim Registrierungsverfahren für<br />

Bläueschutzmittel, hohe Umsetzungskosten und technische Schwierigkeiten.<br />

Weitere positive o<strong>der</strong> negative Konsequenzen haben sich nach Aussagen <strong>der</strong> befragten<br />

Personen nur in drei Unternehmen eingestellt: angeführt werden positive Imageeffekte, personeller<br />

Aufwand und organisatorischer Aufwand (je zweimal genannt) sowie verbesserte<br />

Behördenkontakte (einmal genannt).<br />

Zwei Behördenvertreter führen neue Erkenntnisse hinsichtlich Praktiken <strong>der</strong> Biozidverwendung/-deklaration<br />

in Deckschichten <strong>von</strong> Beschichtungssystemen als weitere Konsequenzen<br />

<strong>der</strong> Selbstverpflichtung an.<br />

51


Ein Gespräch mit dem Vertreter des Umweltverbandes brachte die Kritik zum Ausdruck, die<br />

Selbstverpflichtung schreibe quasi das RAL-Verfahren zur Güteüberwachung <strong>von</strong> Holzschutzmitteln<br />

fest und entspreche damit nicht den Anfor<strong>der</strong>ungen, die <strong>der</strong> Umweltverband an<br />

eine Selbstverpflichtung in diesem Bereich stellen würde. Weiterhin sei die Selbstverpflichtung<br />

zumindest mitverantwortlich für die langen Übergangsfristen bis zur Umsetzung <strong>der</strong><br />

Biozidgesetzgebung.<br />

c) Monitoring <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

Der Monitoring-Bericht des VCI für 1999 hält bezüglich <strong>der</strong> zulassungspflichtigen Holzschutzmittel<br />

fest, daß auf Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Deutschen Bauchemie mehr als 95% dieser Produkte<br />

entfallen. Mit RAL-Gütezeichen sind 246 Produkte gekennzeichnet, was laut Bericht<br />

einem Anteil am potentiellen Gesamtmarkt <strong>von</strong> etwa 70% entsprechen dürfte.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Bläueschutzmittel kommt <strong>der</strong> Bericht zu dem Schluß, daß nach einer Abschätzung<br />

nach dem Marktanteil ca. 35% <strong>der</strong> Produkte nach dem VdL-Verfahren beim Umweltbundesamt<br />

angemeldet sind, 15% über die RAL-Gütegemeinschaft und 30% we<strong>der</strong> nach<br />

dem VdL-Verfahren noch über die Gütegemeinschaft registriert sind. Weitere 20% sollen<br />

nach dem Vorliegen noch fehlen<strong>der</strong> Rahmenrezepturen registriert werden.<br />

d) Arbeit des Verbandes<br />

Je zwei <strong>der</strong> acht befragten Unternehmensvertreter konstatieren Zielkonflikte mit dem VdL<br />

bzw. <strong>der</strong> Deutschen Bauchemie bei <strong>der</strong> Ausarbeitung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung. Die Konflikte<br />

mit dem VdL werden dabei auf die Tatsache zurückgeführt, daß dieser sich nicht den bestehenden<br />

Gütesicherungsverfahren beim RAL anschließen wollte. Die Kritik an <strong>der</strong> Deutschen<br />

Bauchemie wird in einem Fall damit begründet, daß <strong>der</strong> Verband versucht habe, eine Monopolstellung<br />

zu erlangen bzw. selbst eine gesetzliche Regelung zu konzipieren. Ein weiterer<br />

Befragter konstatiert Interessenkonflikte seines Unternehmens mit <strong>der</strong> Gütegemeinschaft<br />

Holzschutzmittel. Die unterschiedliche Beurteilung <strong>der</strong> Fachverbände durch die Unternehmen<br />

dürfte u.a. daraus resultieren, daß jeweils vier Unternehmen befragt wurden, die sich<br />

eher dem VdL bzw. <strong>der</strong> Deutschen Bauchemie verbunden fühlen.<br />

Die Befragung zeigt hier, daß diesbezügliche Konflikte auf Gegensätze zwischen verschiedenen<br />

Produktbereichen (Holzschutzmittel vs. Bläueschutzmittel als Teil eines Beschichtungssystems)<br />

beruhen, die wie<strong>der</strong>um auf unterschiedliche Produkt-„Philosophien“ zurückzuführen<br />

sind; dies erschwerte die Abgabe einer gemeinsamen Selbstverpflichtung. Hinzu<br />

kommt, daß die Deutsche Bauchemie zunächst eine rechtliche Regelung des Holzschutzmittel-Sektors<br />

angestrebt hat, während <strong>der</strong> VdL <strong>von</strong> Anfang an eine freiwillige Regelung in<br />

Gestalt einer Selbstverpflichtung befürwortet hat.<br />

Von seiten <strong>der</strong> Behörden sowie <strong>der</strong> nachgelagerten Unternehmen wird insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong><br />

VdL kritisiert. Als Kritikpunkte werden angeführt, daß sich <strong>der</strong> VdL auch nach <strong>der</strong> entsprechenden<br />

Erweiterung des Verfahrens nicht dem RAL angeschlossen habe, daß <strong>der</strong> Aspekt<br />

<strong>der</strong> Filmschutzmittel nicht geregelt und die Überwachung/Gütesicherung im Rahmen des<br />

Registrierungsverfahrens zu wenig anspruchsvoll ausgefallen sei. Allgemein wird das nicht<br />

abgestimmte Auftreten <strong>der</strong> beiden <strong>Verbände</strong> in <strong>der</strong> Öffentlichkeit kritisiert. In dieser externen<br />

Wahrnehmung scheint zum Tragen zu kommen, daß die Bestrebung <strong>der</strong> Industrie, eigenver-<br />

52


antwortlich zu handeln, durch interne Unstimmigkeiten und mangelnde Kommunikation bei<br />

<strong>der</strong> Ausarbeitung nachhaltig überschattet wurde.<br />

Ein Ansprechpartner aus <strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong> nachgelagerten Unternehmen konstatiert, nicht mit<br />

in die Ausarbeitung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung eingebunden gewesen zu sein, obwohl dies<br />

grundsätzlich sehr positiv gesehen worden wäre. Von zwei Gesprächspartnern wird eine unzureichende<br />

Informationspolitik <strong>der</strong> <strong>Verbände</strong> <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie moniert; in einem<br />

Fall wird diese Kritik direkt an den VdL gerichtet.<br />

Für die Zukunft scheint es angeraten, bei <strong>der</strong> Konzeption <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> durch<br />

mehrere <strong>Verbände</strong> zunächst einen internen Konsens zu erzielen, bevor man in die Verhandlung<br />

mit externen Gruppen geht. Fraglich ist, ob es sinnvoll ist, <strong>Selbstverpflichtungen</strong> in<br />

Bereichen zu konzipieren, wo sich ein <strong>der</strong>artiger inhaltlicher Konsens – aus welchen Gründen<br />

auch immer – nicht erzielen läßt. Aus den Untersuchungsergebnissen läßt sich ableiten,<br />

daß es <strong>von</strong> externen Anspruchsgruppen als negativ empfunden wird, wenn eine einseitige<br />

Zusage <strong>der</strong> Industrie <strong>von</strong> dieser nicht uneingeschränkt und einheitlich vertreten wird.<br />

Weiterhin wird es für sinnvoll erachtet, bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung stärker<br />

nachgelagerte Unternehmen – wie z.B. den Handel – einzubinden. Es erscheint aufgrund <strong>der</strong><br />

Untersuchungsergebnisse sehr wahrscheinlich, daß sich auf diese Weise <strong>der</strong> Erfolg <strong>der</strong><br />

Selbstverpflichtung stark verbessern läßt.<br />

3. Zusammenfassendes Fazit zu den vier <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

3.1 Selbstverpflichtungserklärung <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie zur Reduktion <strong>der</strong> energiebedingten<br />

CO2-Emissionen<br />

Das Reduktionsziel <strong>der</strong> Selbstverpflichtung konnte bereits im Jahre 2000 erreicht werden.<br />

Die Erfüllung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung wird vor allem <strong>von</strong> den Unternehmen sichergestellt, die<br />

im Energieausschuß des VCI zusammengeschlossen sind und den Hauptanteil des Energieverbrauchs<br />

<strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie ausmachen. Dieser relativ kleine Kreis <strong>von</strong> tatsächlich<br />

betroffenen Unternehmen dürfte wesentlich dafür sein, daß das Ziel so frühzeitig erreicht<br />

worden ist.<br />

Die meisten Maßnahmen, die im Rahmen dieser Selbstverpflichtung durchgeführt worden<br />

sind, waren für die Unternehmen wirtschaftlich rentabel, da sie zugleich zu Kostensenkungen<br />

führten; viele da<strong>von</strong> wurden unabhängig <strong>von</strong> <strong>der</strong> Selbstverpflichtung durchgeführt.<br />

Zusätzlich hat die Selbstverpflichtung in einigen Fällen Investitionsprojekte mit einer längeren<br />

Amortisationszeit ermöglicht. Darüber hinaus besteht eine Hauptwirkung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

in <strong>der</strong> Auslösung zahlreicher Verän<strong>der</strong>ungen in den Betriebsabläufen und Managementprozessen<br />

<strong>von</strong> Unternehmen, bei denen verstärkt auf Fragen <strong>der</strong> Energieeinsparung<br />

und Ressourcenschonung geachtet wurde; <strong>der</strong> CO2-Reduktionseffekt dieser Maßnahmen<br />

läßt sich jedoch nur schwer quantifizieren.<br />

Ein kritischer Punkt ist bei dieser Selbstverpflichtung die Dokumentation <strong>der</strong> getroffenen<br />

Maßnahmen, die <strong>von</strong> mehreren Seiten als noch nicht transparent genug betrachtet wird. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

für die Umweltverbände gehört zur ökologischen Effektivität auch <strong>der</strong> Nachweis,<br />

daß und wie sich durch die Selbstverpflichtung die Investitionsentscheidungen <strong>von</strong> Unter-<br />

53


nehmen verän<strong>der</strong>t haben. Durch die gegenwärtige Berichterstattung werde das aber nicht<br />

ausreichend transparent.<br />

3.2 Selbstverpflichtung <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie zur Erfassung und Bewertung <strong>von</strong><br />

Stoffen (insbeson<strong>der</strong>e Zwischenprodukte) für die Verbesserung <strong>der</strong> Aussagefähigkeit<br />

In den Großunternehmen <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie ist die Zielerreichung und die Erarbeitung<br />

des gefor<strong>der</strong>ten Basisdatensatzes vermutlich gewährleistet. Die Umsetzung in kleinen und<br />

mittleren Unternehmen schreitet ebenfalls voran, allerdings muß vor dem Hintergrund <strong>der</strong><br />

Untersuchungsergebnisse die Zielerreichung dort noch als unsicher bezeichnet werden.<br />

Unternehmen berichten <strong>von</strong> Problemen sowohl bei <strong>der</strong> Erarbeitung des Basisdatensatzes als<br />

auch bei <strong>der</strong> Herstellung <strong>der</strong> Aussagefähigkeit.<br />

Manche Unternehmen fühlen sich <strong>von</strong> <strong>der</strong> Selbstverpflichtung überhaupt nicht betroffen, bei<br />

an<strong>der</strong>en herrscht Unsicherheit über den Umfang <strong>der</strong> zu leistenden Arbeiten. Beklagt werden<br />

außerdem des öfteren hohe Kosten und eine mangelnde Hilfestellung <strong>von</strong> seiten des Verbandes.<br />

Die Problematik <strong>der</strong> Selbstverpflichtung liegt darin, daß sich hier mehrere Zielsetzungen<br />

überlagern: Auf <strong>der</strong> einen Seite geht es um die Erarbeitung eines Mindestdatensatzes. Darüber<br />

hinaus ist dieser Datensatz aber nur eine Vorstufe für das eigentliche Ziel <strong>der</strong> Aussagefähigkeit,<br />

die durch die Selbstverpflichtung erreicht werden soll. Gerade hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Kommunikation und Akzeptanz dieses Zieles bestehen noch erhebliche Verbesserungspotentiale<br />

bei den Unternehmen und beim Verband.<br />

Sowohl <strong>von</strong> den befragten Behördenvertretern als auch <strong>von</strong> den befragten Umweltverbänden<br />

wird die Selbstverpflichtung überwiegend kritisch beurteilt: <strong>der</strong> vorgesehene Datensatz wird<br />

als unzureichend angesehen und die erhobenen Daten seien aufgrund <strong>der</strong> Erhebungsmethoden<br />

nicht ausreichend valide.<br />

3.3 Selbstverpflichtung zur Klassifizierung <strong>von</strong> Textilhilfsmitteln nach ihrer Gewässerrelevanz<br />

Das Ziel <strong>der</strong> Klassifizierung <strong>von</strong> Textilhilfsmitteln nach dem in <strong>der</strong> Selbstverpflichtung beschriebenen<br />

System wird aller Voraussicht nach termingemäß erreicht.<br />

Über das Ziel <strong>der</strong> Informationsweitergabe hinaus kann da<strong>von</strong> ausgegangen werden, daß<br />

durch die Substitution <strong>von</strong> Textilhilfsmitteln, die als beson<strong>der</strong>s umweltbelastend eingestuft<br />

worden sind, eine ökologische Verbesserung gegenüber dem Ausgangszustand eingetreten<br />

ist. Dazu war insbeson<strong>der</strong>e hilfreich, daß <strong>der</strong> Gesamtverband <strong>der</strong> Deutschen Textilveredlungsindustrie<br />

(TVI) seinerseits eine entsprechende Selbstverpflichtung verabschiedet hat,<br />

die den TVI-Mitgliedsfirmen empfiehlt, nur noch Mittel zu verwenden, die <strong>von</strong> den Herstellern<br />

nach dem Konzept <strong>der</strong> Selbstverpflichtung eingestuft wurden, und dabei nach Möglichkeit<br />

solche zu bevorzugen, die weniger gewässerrelevant sind.<br />

Alle befragten Parteien sehen die Selbstverpflichtung als Schritt in die richtige Richtung an.<br />

Die Behörden haben aber den Wunsch, in Zukunft zusätzliche, aussagekräftigere Daten zu<br />

erhalten. Moniert wird in diesem Zusammenhang, daß eine durchgehende Umsetzungskon-<br />

54


trolle fehle, daß Produkte anstelle <strong>von</strong> Einzelsubstanzen klassifiziert würden und daß die<br />

Einstufung nicht durch eine neutrale Stelle stattfinde.<br />

3.4 Selbstverpflichtung zu Mitteln zum Schutz <strong>von</strong> Holz gegen holzzerstörende und<br />

holzverfärbende Organismen<br />

Das Ziel <strong>der</strong> Selbstverpflichtung wurde innerhalb <strong>der</strong> vorgesehenen Zeit nicht erreicht. Insgesamt<br />

muß die Zielerreichung noch als unsicher bezeichnet werden: es ist noch nicht absehbar,<br />

ob alle betroffenen Unternehmen die gefor<strong>der</strong>ten Einstufungen und Prüfverfahren<br />

tatsächlich durchgeführt haben bzw. durchführen werden.<br />

Kritisch für die Verabschiedung und Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung war das nicht abgestimmte<br />

Vorgehen <strong>der</strong> beteiligten <strong>Verbände</strong>. Diesbezüglich wurde sowohl <strong>von</strong> den Unternehmen<br />

als auch <strong>von</strong> den Behörden Kritik geäußert. Die Interessen bezüglich einer Regelung<br />

sowie die Produktpolitiken <strong>der</strong> <strong>Verbände</strong> und ihrer Unternehmen waren außerordentlich<br />

unterschiedlich und heterogen.<br />

Die Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung hängt stark <strong>von</strong> <strong>der</strong> Unterstützung durch den Fachhandel<br />

ab. Hier werden <strong>von</strong> allen Beteiligten noch große Optimierungspotentiale gesehen.<br />

Der Einbezug des Fachhandels wird als noch nicht ausreichend eingeschätzt.<br />

55


V. Gesamtbewertung und Schlußfolgerungen<br />

Die vorliegende Untersuchung sollte einerseits die ökologische Effektivität und ökonomische<br />

Effizienz <strong>der</strong> bestehenden <strong>Selbstverpflichtungen</strong> <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie untersuchen und<br />

an<strong>der</strong>erseits Aufschluß darüber geben, welche Faktoren geprüft bzw. welche Voraussetzungen<br />

gegeben sein müssen, damit eine Selbstverpflichtung als erfolgreich angesehen werden<br />

kann.<br />

In diesem Abschnitt werden zunächst die untersuchten <strong>Selbstverpflichtungen</strong> hinsichtlich<br />

ökologischer Effektivität und ökonomischer Effizienz abschließend bewertet. Daran anschließend<br />

werden aus den Ergebnissen einige Schlußfolgerungen für Eckpunkte <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

abgeleitet, die bei Konzeption und Ausgestaltung <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> berücksichtigt<br />

werden sollten.<br />

1. Effektivität und Effizienz <strong>der</strong> im Detail untersuchten <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

1.1 Ökologische Effektivität<br />

1.1.1 Zielerreichung<br />

In den Fällen CO2 und Klassifizierung <strong>von</strong> Textilhilfsmitteln kann da<strong>von</strong> ausgegangen werden,<br />

daß das vorgesehene Ziel erreicht ist bzw. wird.<br />

Bei <strong>der</strong> Selbstverpflichtung zur Erfassung und Bewertung <strong>von</strong> Stoffen bereitet schon die Erarbeitung<br />

des Basisdatensatzes manchen Firmen Schwierigkeiten; daß das weitergehende<br />

Ziel <strong>der</strong> Aussagefähigkeit <strong>von</strong> allen betroffenen Unternehmen tatsächlich erreicht wird, muß<br />

auf Basis <strong>der</strong> Untersuchungsergebnisse als unsicher bezeichnet werden.<br />

Auch bei <strong>der</strong> Selbstverpflichtung zu Holz- und Bläueschutzmitteln ist noch nicht abzusehen,<br />

ob tatsächlich das Ziel <strong>von</strong> allen betroffenen Unternehmen erreicht bzw. die Selbstverpflichtung<br />

umgesetzt wird. Innerhalb <strong>der</strong> vorgesehenen Zeit wurde das Ziel nicht erreicht.<br />

1.1.2 Verän<strong>der</strong>ung gegenüber einem Entwicklungspfad ohne Selbstverpflichtung<br />

In den Fällen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung zur Erfassung und Bewertung <strong>von</strong> Stoffen, <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

zu Klassifizierung <strong>von</strong> Textilhilfsmitteln und <strong>der</strong> Selbstverpflichtung zu Holzund<br />

Bläueschutzmitteln gab es z.T. bereits entsprechende Maßnahmen <strong>von</strong> führenden Unternehmen,<br />

die <strong>Selbstverpflichtungen</strong> gehen aber vom Anspruch her oft weiter als die entsprechenden<br />

Maßnahmen <strong>der</strong> Unternehmen. Außerdem bezieht sich die Selbstverpflichtung<br />

auch auf solche Unternehmen, die bisher keine Maßnahmen eingeleitet haben.<br />

Im Falle <strong>der</strong> CO2-Selbstverpflichtung läßt sich feststellen, daß große Investitionen getätigt<br />

wurden, zu einem großen Teil auch unabhängig <strong>von</strong> <strong>der</strong> Selbstverpflichtung. Die Selbstverpflichtung<br />

hat über diese Investitionen hinaus zusätzlich einige Projekte ermöglicht, die eine<br />

längere Amortisationszeit aufwiesen als sie in <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie üblich sind. Außerdem<br />

wurden zahlreiche, für sich genommen jeweils kleine, Verän<strong>der</strong>ungen in den Betriebsabläufen<br />

und Managementprozessen <strong>von</strong> Unternehmen ausgelöst und geför<strong>der</strong>t (grö-<br />

56


ßeres Engagement, genauere Analyse <strong>von</strong> Energieprozessen, neue Management- und<br />

Kommunikationsinstrumente etc.), die in <strong>der</strong> Summe eine hohe Bedeutung haben können. In<br />

diesen Fällen ist es aber schwierig, die zusätzlich erreichte CO2-Reduktion zu quantifizieren.<br />

1.1.3 Vergleich mit Wirkungen möglicher Regelungen <strong>der</strong> staatlichen Umweltpolitik<br />

Die Informationslage ist nicht ausreichend, um hier ein Urteil abgeben zu können. Einerseits<br />

war die alternativ diskutierte rechtliche Regelung meist zu unscharf, um ihre potentiellen Wirkungen<br />

abzuschätzen, an<strong>der</strong>erseits ist auch in den Fällen, in denen eine relativ klare umweltpolitische<br />

Alternative im Raum stand, die Reaktion <strong>der</strong> Unternehmen und dementsprechend<br />

die umweltpolitische Wirksamkeit <strong>der</strong> staatlichen Instrumente nur sehr unvollkommen<br />

abzuschätzen.<br />

1.2 Ökonomische Effizienz<br />

Die Erkenntnisse, die im Rahmen dieser Studie zu dieser Frage gewonnen werden konnten,<br />

müssen in Betracht ziehen, daß die Erhebung <strong>von</strong> zuverlässigen Daten sich vor allem in<br />

zweierlei Hinsicht als schwierig herausgestellt hat: bei <strong>der</strong> Erhebung <strong>von</strong> Kosten, die durch<br />

die Umsetzung einer Selbstverpflichtung entstanden sind, und bei <strong>der</strong> Erhebung <strong>von</strong> Daten<br />

und Einschätzungen zu möglichen Referenzentwicklungen.<br />

In vielen Fällen konnten die Befragten nur sehr ungefähre Schätzungen abgeben, insbeson<strong>der</strong>e<br />

was die Kosten und Erträge <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> sowie die Wirkungen alternativer<br />

umweltpolitischer Instrumente betrifft. Hinsichtlich <strong>der</strong> Erhebung <strong>von</strong> Kostendaten ist dieses<br />

Problem vor allem auf zwei Ursachen zurückzuführen: Zum einen haben die Unternehmen<br />

bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung die Kosten dafür nicht <strong>von</strong> vornherein separat<br />

erfaßt, daher ist es ex post schwierig, zu zuverlässigen Daten zu kommen. Zum zweiten<br />

wurden teilweise die Kostendarstellungen aus Gründen des Geheimnisschutzes nicht offengelegt.<br />

Sowohl auf seiten <strong>der</strong> Unternehmen als auch auf seiten <strong>der</strong> Behörden und <strong>Verbände</strong> konnten<br />

aus den genannten Gründen praktisch keine zuverlässigen Schätzungen über die angefallenen<br />

Kosten <strong>der</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> bzw. die Kosten alternativer umweltpolitischer Instrumente<br />

erhoben werden.<br />

Lediglich im Falle <strong>der</strong> CO2-Selbstverpflichtung geht die überwiegende Mehrheit <strong>der</strong> Unternehmen<br />

da<strong>von</strong> aus, daß die durchgeführten Maßnahmen wirtschaftlich rentabel waren und<br />

rechtliche Regelungen (Öko-Steuer o<strong>der</strong> Wärmenutzungsverordnung) teurer gekommen wären.<br />

Dies ist ein gewisses Indiz dafür, daß diese Selbstverpflichtung für die chemische Industrie<br />

eine kostengünstige Lösung darstellt. In allen an<strong>der</strong>en Fällen wird zwar ebenfalls da<strong>von</strong><br />

ausgegangen, daß rechtliche Regelungen für die Unternehmen höhere Belastungen bedeutet<br />

hätten als die Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung, aber dies kann meist nicht quantifiziert<br />

werden.<br />

1.3 Weitere Aspekte<br />

Unter den weiteren Aspekten, die – zumindest potentiell – für die Beurteilung <strong>von</strong> Effektivität<br />

und Effizienz eine wichtige Rolle spielen können, sind vor allem die Innovationswirkungen<br />

<strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> und sonstige Konsequenzen, wie z.B. Imageeffekte, zu nennen.<br />

57


Wenn sich über <strong>Selbstverpflichtungen</strong> das Branchen- bzw. Unternehmensimage verbessert<br />

o<strong>der</strong> in den Unternehmen Innovationen induziert werden, so kann dies indirekt auch die ökonomischen<br />

Effekte <strong>der</strong> Selbstverpflichtung verän<strong>der</strong>n – beispielsweise dann, wenn Verbraucher<br />

die Bestrebungen <strong>der</strong> Industrie durch ihr Einkaufsverhalten honorieren o<strong>der</strong> sich durch<br />

Innovationen Einspareffekte erzielen ließen.<br />

Die untersuchten Fallbeispiele zeigen allerdings, daß diese indirekten Wirkungen eine eher<br />

untergeordnete Rolle spielen; im Vor<strong>der</strong>grund stand die Abwendung einer rechtlichen Regelung.<br />

Innovationen wurden durch die <strong>Selbstverpflichtungen</strong> nur in wenigen Fällen angeregt<br />

und werden auch <strong>von</strong> Verbandsvertretern nicht als zentraler Bestandteil einer Selbstverpflichtung<br />

bzw. als entscheidende Wirkung einer Selbstverpflichtung angesehen. Auch <strong>der</strong><br />

Imageeffekt steht gegenüber <strong>der</strong> Abwendung rechtlicher Regelungen im Hintergrund.<br />

1.4 Fazit zur Effektivität und Effizienz <strong>der</strong> untersuchten <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

Die genannten Probleme bei <strong>der</strong> Datenerhebung schränken die Beurteilung <strong>der</strong> Effektivität<br />

und Effizienz <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> ein. Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite ist festzuhalten, daß dieses<br />

Fehlen <strong>von</strong> sicheren Datengrundlagen in gleicher Weise bei <strong>der</strong> Folgenabschätzung an<strong>der</strong>er<br />

umweltpolitischer Instrumente auftritt; daher kann aus <strong>der</strong> fehlenden Datengrundlage<br />

für die Beurteilung <strong>der</strong> Wirkungen <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> nicht zwingend auf die Übero<strong>der</strong><br />

Unterlegenheit an<strong>der</strong>er Instrumente geschlossen werden.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> unzureichenden Daten und Einschätzungen kann daher – mit Ausnahme <strong>der</strong><br />

Aussagen zur Zielerreichung – kein generelles Urteil über die Effektivität und Effizienz <strong>der</strong><br />

vier untersuchten <strong>Selbstverpflichtungen</strong> abgegeben werden.<br />

Damit ist allerdings keine Bewertung über die <strong>Selbstverpflichtungen</strong> im allgemeinen und ihre<br />

Rolle im politischen und gesamtwirtschaftlichen Kontext gesprochen; dies war auch nicht die<br />

Aufgabe <strong>der</strong> Studie und aufgrund ihres Designs nicht möglich. Die Ergebnisse hinsichtlich<br />

Effektivität und Effizienz zeigen allerdings, daß sowohl ein positives als auch ein negatives<br />

Urteil hierzu einer erheblichen Verbesserung <strong>der</strong> Datenbasis bedarf.<br />

Auch frühere Studien, die in Abschnitt II.2.1 referiert sind, haben bei <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> Kosteneffizienz<br />

kaum Hinweise für die ökonomische Über- o<strong>der</strong> Unterlegenheit <strong>der</strong> untersuchten<br />

<strong>Selbstverpflichtungen</strong> gefunden (so z.B. die ELNI-Studie). Soweit Vergleiche mit alternativen<br />

Referenzpfaden vorgenommen worden sind (z.B. KNEBEL/WICKE/MICHAEL), waren diese<br />

stark <strong>von</strong> Plausibilitätsüberlegungen abhängig.<br />

Unabhängig <strong>von</strong> dieser Frage lassen sich aber aus den Ergebnissen <strong>der</strong> Untersuchung wesentlich<br />

präzisere Schlußfolgerungen für die weitere Arbeit des Verbandes mit <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

ableiten als sie auf Basis bisheriger Studien möglich gewesen wären. Die Antworten<br />

und Einschätzungen <strong>der</strong> Befragten sowie die Erhärtung <strong>der</strong> Befragungsergebnisse in<br />

den Workshops und damit die Organisation <strong>der</strong> Studie als gemeinsamer Lernprozeß erlauben<br />

die Definition handlungsleiten<strong>der</strong> Eckpunkte, die beim Einsatz und bei <strong>der</strong> Ausgestaltung<br />

<strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> zu beachten sind.<br />

58


2. Der Prozeß <strong>der</strong> Entscheidungsfindung: Eckpunkte <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

2.1 Allgemeine Bemerkungen<br />

Aus den Ergebnissen <strong>der</strong> Grobevaluation und <strong>der</strong> Detailevaluation <strong>von</strong> vier <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

lassen sich wichtige Bedingungen bzw. Faktoren ableiten, die geprüft werden sollten,<br />

um den Erfolg einer Selbstverpflichtung zu unterstützen. Erfolg wird dabei in dem Sinne verstanden,<br />

daß die Selbstverpflichtung das in ihr nie<strong>der</strong>gelegte Ziel erreicht, <strong>von</strong> möglichst allen<br />

Beteiligten (Unternehmen, Verband, Behörden, Umweltverbände und an<strong>der</strong>e Anspruchsgruppen)<br />

als wichtiger Beitrag zur Lösung eines Umweltproblems angesehen wird, und das<br />

Ziel in einer möglichst kostengünstigen Weise erreicht.<br />

Die Studie hat gezeigt, daß dieser Erfolg nicht „naturgegeben“ ist, d.h. er ergibt sich nicht<br />

selbstverständlich aus <strong>der</strong> Anwendung des Instrumentes Selbstverpflichtung. Es wird vorgeschlagen,<br />

den Prozeß <strong>der</strong> Entscheidungsfindung, ob in einem speziellen Fall eine Selbstverpflichtung<br />

eingegangen und wie sie gestaltet werden soll, systematisch zu strukturieren. Aus<br />

<strong>der</strong> Sicht des Instituts scheint es sinnvoll, eine Liste <strong>von</strong> Bedingungen und Faktoren zu entwickeln,<br />

<strong>der</strong>en Ausprägung vor bzw. während eines Verhandlungsprozesses bezüglich einer<br />

Selbstverpflichtung zu prüfen bzw. zu definieren wäre, um die Erfolgsaussichten abzuschätzen<br />

bzw. zu verbessern.<br />

Diese Eckpunkte <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> lassen sich wie<strong>der</strong>um anhand des Rasters <strong>der</strong><br />

Untersuchungsaspekte darstellen.<br />

2.1 Zur ökologischen Effektivität <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> ökologischen Effektivität <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> im Sinne <strong>der</strong><br />

Zielerreichung steht <strong>der</strong> Inhalt <strong>der</strong> Selbstverpflichtung und hierbei die Klarheit <strong>der</strong> Zielsetzung<br />

im Vor<strong>der</strong>grund.<br />

Hier ist zu klären, ob <strong>der</strong> spezifische Sachverhalt sich für eine Selbstverpflichtung mit eindeutigen,<br />

klaren Zielsetzungen eignet, die gegenüber den betroffenen Unternehmen kommunizierbar<br />

sind. In diesem Zusammenhang findet auch die Definition und Abgrenzung des<br />

zugrundeliegenden Sachverhalts bzw. Umweltproblems statt. Die Untersuchung hat gezeigt,<br />

daß sich für die Kommunikation <strong>von</strong> Zielen gegenüber den Unternehmen meß- und operationalisierbare<br />

Inhalte einer Selbstverpflichtung eher eignen als nur allgemein formulierte<br />

Zielangaben.<br />

Deutlich wird dies an <strong>der</strong> Selbstverpflichtung zur Erfassung und Bewertung <strong>von</strong> Stoffen, bei<br />

<strong>der</strong> sich im Grunde mehrere Zielsetzungen überlagern: Auf <strong>der</strong> einen Seite geht es um die<br />

Erarbeitung eines Mindestdatensatzes, wie er in <strong>der</strong> Selbstverpflichtung aufgeführt ist. Darüber<br />

hinaus ist dieser Datensatz aber nur eine Vorstufe für das eigentliche Ziel <strong>der</strong> Aussagefähigkeit,<br />

die durch die Selbstverpflichtung erreicht werden soll. Gerade hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Kommunikation und Akzeptanz dieses Zieles bestehen noch erhebliche Verbesserungspotentiale<br />

bei den Unternehmen und beim Verband.<br />

59


2.2 Zur ökonomischen Effizienz <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

2.2.1 Ökonomische Kosten und Konsequenzen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

a) Ökonomische Konsequenzen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung für Unternehmen<br />

Hier ist abzuschätzen, welche Kosten und Erträge eine Selbstverpflichtung bei den betroffenen<br />

Unternehmen verursacht. Ökonomische Konsequenzen für die Unternehmen dürften zu<br />

den relevantesten Erfolgsfaktoren <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> gehören.<br />

Der größte Anreiz für die Mitgliedsunternehmen des VCI, <strong>Selbstverpflichtungen</strong> umzusetzen,<br />

dürfte dann bestehen, wenn damit gegenüber dem umweltpolitischen Ausgangszustand ein<br />

absoluter ökonomischer Vorteil für die Firmen verbunden ist.<br />

Im Falle eines relativen wirtschaftlichen Vorteils fallen zwar Kosten an, diese sind aber geringer<br />

als bei einem sonst zu erwartenden Alternativzustand. An<strong>der</strong>s ausgedrückt wird durch<br />

die Selbstverpflichtung eine für die Industrie wirtschaftlich (noch) nachteiligere Regelung abgewendet.<br />

Während im Falle absoluter wirtschaftlicher Vorteile ein unmittelbarer Anreiz für<br />

die Betriebe besteht, die Maßnahmen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung umzusetzen, gilt es im zweiten<br />

Fall, den Unternehmen die Sinnhaftigkeit <strong>der</strong> freiwilligen Selbstverpflichtung klar zu kommunizieren.<br />

Dies ist umso mehr erfor<strong>der</strong>lich, als <strong>der</strong> VCI keine Möglichkeit hat, direkt auf die<br />

Unternehmen durchzugreifen und sie zur Einhaltung einer Selbstverpflichtung anzuhalten.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden Untersuchung geführten Gespräche läßt sich<br />

konstatieren, daß die relevanten umweltpolitischen Alternativen in den Unternehmen oft zu<br />

wenig bekannt waren, um als Anreiz für die Umsetzung <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> zu dienen.<br />

Bemerkenswert ist auch, daß in den befragten Unternehmen <strong>der</strong> Chemieindustrie nur in relativ<br />

wenigen Fällen Kenntnisse über die Umsetzungskosten <strong>der</strong> jeweiligen <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

vorhanden waren, respektive geäußert wurden. Sofern diesbezüglich Angaben gemacht<br />

wurden, handelte es sich in <strong>der</strong> Regel um grobe Schätzwerte.<br />

Allgemein dürfte gelten: Je höher die Kosten für die Umsetzung einer Selbstverpflichtung<br />

und je geringer bzw. je unbestimmter die Kosten alternativer umweltpolitischer Maßnahmen,<br />

desto geringer ist die Bereitschaft und die Chance zur Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung.<br />

Zusätzlich ist die beson<strong>der</strong>e Struktur <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie zu bedenken, die dazu führt,<br />

daß die Kostenbelastungen <strong>der</strong> Unternehmen möglicherweise sehr unterschiedlich ausfallen.<br />

Um kleine und mittlere Unternehmen nicht gegenüber <strong>der</strong> Großindustrie zu benachteiligen,<br />

sollte geprüft werden, welche Unternehmen durch eine Selbstverpflichtung gebunden werden<br />

und ob die Umsetzung <strong>der</strong> geplanten Maßnahmen den Möglichkeiten dieser Betriebe<br />

entspricht.<br />

b) Ökonomische Konsequenzen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung für den Verband<br />

Ebenso sind für den Verband die Kosten zu berücksichtigen, die bei ihm im Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> Selbstverpflichtung anfallen. Da letztendlich <strong>der</strong> Verband gegenüber <strong>der</strong> Politik und<br />

<strong>der</strong> Öffentlichkeit für die Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung verantwortlich ist, muß er selbst<br />

auch entsprechende Ressourcen einsetzen, um die Umsetzung zu gewährleisten. Die Prüfung<br />

<strong>der</strong> übrigen Eckpunkte kann hier bereits eine erste Schätzung <strong>der</strong> anfallenden Gesamt-<br />

60


kosten für den Verband ermöglichen. Allgemein dürfte gelten: Je kritischer die Umsetzungschancen,<br />

desto höher werden die Kosten für den Verband sein, die Umsetzung sicherzustellen.<br />

Diese Verbandskosten sind – aus Sicht des Verbandes und <strong>der</strong> Unternehmen <strong>der</strong><br />

<strong>chemischen</strong> Industrie – nur zu rechtfertigen, wenn die Vorteile einer Selbstverpflichtung für<br />

die gesamte Industrie gegenüber einer rechtlichen Regelung deutlich überwiegen.<br />

2.2.2 Marktstruktur<br />

a) Heterogenität <strong>der</strong> betroffenen Unternehmen<br />

Hier ist zu prüfen, wie heterogen die betroffenen Unternehmen hinsichtlich ihrer Voraussetzungen<br />

und ihres Interesses an einer Umsetzung sind. Die Unterschiedlichkeit bzgl. Kompetenzen<br />

und Bereitschaft kann sich aus <strong>der</strong> Unternehmensgröße, den Produkten, den<br />

Märkten, etc. ergeben. Je heterogener die Interessenlage und Kompetenz, desto kritischer<br />

dürften die Verhandlung und die Umsetzung sein.<br />

Das Problem <strong>der</strong> Heterogenität <strong>von</strong> Firmen bzw. <strong>Verbände</strong>n und <strong>der</strong>en Interessen kommt<br />

sowohl im Falle <strong>der</strong> Selbstverpflichtung zur Erfassung und Bewertung <strong>von</strong> Stoffen als auch<br />

bei <strong>der</strong> Selbstverpflichtung zu Holz- und Bläueschutzmitteln deutlich zum Ausdruck: Im ersten<br />

Fall bringen die 1700 Unternehmen <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie sehr verschiedene Voraussetzungen<br />

mit, auch was den Umsetzungswillen und die Umsetzungsmöglichkeiten einer<br />

solchen Selbstverpflichtung angeht. Bei <strong>der</strong> Selbstverpflichtung zu Holz- und Bläueschutzmitteln<br />

waren die Produktpolitiken und umweltpolitischen Überzeugungen <strong>der</strong> Beteiligten<br />

sehr verschieden, was sich unmittelbar nachteilig auf die Konzeption und Umsetzung <strong>der</strong><br />

Selbstverpflichtung auswirkt.<br />

b) Anzahl <strong>der</strong> betroffenen Unternehmen<br />

Bei diesem Faktor ist die Frage angesprochen, wieviele Unternehmen <strong>von</strong> <strong>der</strong> Umsetzung<br />

einer Selbstverpflichtung faktisch betroffen sind bzw. wären, unabhängig <strong>von</strong> <strong>der</strong> formalen<br />

Betroffenheit aufgrund <strong>der</strong> Verbandsmitgliedschaft. Die untersuchten <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

zeigen, daß die Umsetzung umso schwieriger und komplexer ist, je mehr Unternehmen sich<br />

an <strong>der</strong> Umsetzung beteiligen müssen, um das gesetzte Ziel zu erreichen.<br />

Diesbezüglich stellen die CO2-Selbstverpflichtung und die Selbstverpflichtung zur Erfassung<br />

und Bewertung <strong>von</strong> Stoffen zwei Pole dar: Obwohl sich beide Vereinbarungen an alle Mitgliedsunternehmen<br />

des VCI richten, spielen für die Umsetzung <strong>der</strong> CO2-Selbstverpflichtung<br />

faktisch die Unternehmen des Energieausschusses die Hauptrolle. Dagegen muß die<br />

Selbstverpflichtung zur Erfassung und Bewertung <strong>von</strong> Stoffen auch tatsächlich <strong>von</strong> allen<br />

1700 Unternehmen <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie umgesetzt werden.<br />

c) Wertschöpfungskette und Marktgegebenheiten<br />

Die Bedeutung, die vor- und nachgelagerte Unternehmen sowie die Marktgegebenheiten<br />

(internationale Dimension, Organisationsgrad) für die Umsetzung einer Selbstverpflichtung<br />

haben, ist ebenfalls zu klären.<br />

61


Verschiedene Umweltprobleme lassen sich nicht allein innerhalb eines Fachverbandes bzw.<br />

innerhalb <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie behandeln und erfor<strong>der</strong>n die Mitarbeit vor- und nachgelagerter<br />

Unternehmen.<br />

Dies ist deutlich im Falle <strong>der</strong> Selbstverpflichtung zur Klassifizierung <strong>von</strong> Textilhilfsmitteln und<br />

<strong>der</strong> Selbstverpflichtung zu Holz- und Bläueschutzmitteln: Bei <strong>der</strong> Selbstverpflichtung zu Textilhilfsmitteln<br />

ist <strong>der</strong> Einbezug <strong>der</strong> Textilveredler weitgehend gelungen, während im Falle <strong>der</strong><br />

Holz- und Bläueschutzmittel die Integration des hier sehr wichtigen (Fach-)Handels nur unzureichend<br />

erfolgte.<br />

Auch die Probleme bei <strong>der</strong> – nur in <strong>der</strong> Grobevaluation behandelten – Selbstverpflichtung zur<br />

Reduktion <strong>von</strong> EDTA sind darauf zurückzuführen, daß die betroffenen Unternehmen an<strong>der</strong>er<br />

Branchen nicht bzw. zu wenig berücksichtigt worden sind. Generell gilt: eine Selbstverpflichtung<br />

ist umso einfacher umzusetzen, je geringer die Bedeutung vor- und nachgelagerter<br />

Unternehmen für ihre Umsetzung ist. Umgekehrt ist zu prüfen, wie bei einer hohen Bedeutung<br />

an<strong>der</strong>er Unternehmen und Branchen <strong>der</strong>en adäquater Einbezug gewährleistet werden<br />

kann.<br />

Die Gegebenheiten des Marktes sind ebenfalls ein für den Erfolg <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

relevanter Aspekt. Im Zuge <strong>der</strong> Globalisierung gewinnt dabei auch die internationale Dimension<br />

zunehmend an Bedeutung. Eine Selbstverpflichtung, <strong>der</strong>en Umsetzung für die betroffenen<br />

Verbandsunternehmen zu wesentlichen Wettbewerbsnachteilen im Vergleich zu ihren<br />

internationalen Mitbewerbern führt, stellt den Erfolg einer <strong>der</strong>artigen Regelung, zumindest<br />

aus Sicht <strong>der</strong> Mitgliedsunternehmen, nachhaltig in Frage. Dieser Aspekt ist daher bei <strong>der</strong><br />

Entscheidung über den Einsatz <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> ebenfalls zu prüfen.<br />

2.3 Weitere Aspekte<br />

2.3.1 Sonstige Konsequenzen <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

Unabhängig <strong>von</strong> den wirtschaftlichen Konsequenzen einer Selbstverpflichtung sollte überprüft<br />

werden, ob sonstige Anreize für die Unternehmen bestehen o<strong>der</strong> geschaffen werden<br />

können, eine Selbstverpflichtung umzusetzen. Dieses Problem stellt sich insbeson<strong>der</strong>e dann,<br />

wenn es sich um eine Selbstverpflichtung handelt, die bei den Unternehmen Kosten verursacht<br />

o<strong>der</strong> wenn die Kostenfolgen umweltpolitischer Alternativen unklar sind. Dann fehlen<br />

unmnittelbare ökonomische Anreize, die eine Einhaltung sicherstellen könnten.<br />

Das Fehlen einer geeigneten Anreizstruktur zeigt sich insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

zur Erfassung und Bewertung <strong>von</strong> Stoffen. An<strong>der</strong>s als die CO2-Selbstverpflichtung bedeutet<br />

ihre Umsetzung für die Unternehmen keine wirtschaftlichen Vorteile; sie ist auch nicht<br />

– an<strong>der</strong>s als etwa die Selbstverpflichtung zur Klassifizierung <strong>von</strong> Textilhilfsmitteln, <strong>von</strong> <strong>der</strong><br />

nur 33 Unternehmen betroffen sind – durch gegenseitige Kontrolle <strong>der</strong> Firmen und fallweise<br />

Intervention des Verbandes umsetzbar. Die umweltpolitischen o<strong>der</strong> auch haftungsrechtlichen<br />

Konsequenzen einer fehlenden Aussagefähigkeit sind offensichtlich für viele Unternehmen<br />

zu weit entfernt, um als Anreiz wirksam zu werden.<br />

Diese Frage nach den Anreizen für die Umsetzung <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> ist für den<br />

Verband <strong>von</strong> zentraler Bedeutung; denn einerseits wird vom Verband als Unterzeichner einer<br />

Selbstverpflichtung erwartet, daß er die Verantwortung für die Umsetzung einer Selbstver-<br />

62


pflichtung übernimmt, an<strong>der</strong>erseits kann die tatsächliche Umsetzung nur durch die Unternehmen<br />

erfolgen. Das Ansehen und die Glaubwürdigkeit des Verbandes in Politik und Öffentlichkeit<br />

wird somit <strong>von</strong> Mitgliedsunternehmen, die eine Trittbrettfahrer-Rolle einnehmen,<br />

in Frage gestellt. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e, wenn <strong>der</strong>artige Trittbrettfahrer die Zielerreichung<br />

<strong>der</strong> Selbstverpflichtung gefährden o<strong>der</strong> gar verhin<strong>der</strong>n. Nicht o<strong>der</strong> nicht zum angekündigten<br />

Termin erreichte Ziele o<strong>der</strong> Vorgaben dürften <strong>von</strong> externer Seite erhebliche Zweifel daran<br />

aufkommen lassen, daß die Industrie in <strong>der</strong> Lage ist, Probleme in weitgehen<strong>der</strong> Eigenregie<br />

zu lösen.<br />

Allerdings darf nicht übersehen werden, daß sich genau hier schon die Grenzen <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

zeigen, da dem Verband nur wenig „harte“ Möglichkeiten offenstehen, wirksame<br />

Anreize zu setzen. Möglicherweise sollte verstärkt darüber nachgedacht werden, Umsetzungsmaßnahmen<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung öffentlich zu kommunizieren und<br />

dabei auch die Namen <strong>der</strong> betreffenden Firmen zu nennen. Dies könnte – unter Ausnutzung<br />

des so entstehenden Imagegewinns – für an<strong>der</strong>e Unternehmen ein Anlaß zur Nachahmung<br />

sein. Ein noch weitergehen<strong>der</strong> Schritt könnte sein, auch solche Unternehmen namentlich zu<br />

nennen, die die Selbstverpflichtung nicht umsetzen.<br />

Drastischere Sanktionsmöglichkeiten, wie sie teilweise <strong>von</strong> externer Seite gefor<strong>der</strong>t werden,<br />

dürften sich allerdings nur schwer mit <strong>der</strong> Natur <strong>von</strong> <strong>Verbände</strong>n vereinbaren lassen.<br />

2.3.2 Monitoring <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

Die Gestaltung des Monitorings einer Selbstverpflichtung ist ein wesentlicher Faktor, um eine<br />

ausreichende Transparenz sowohl innerhalb des Verbandes als auch gegenüber externen<br />

Anspruchsgruppen zu gewährleisten. Darüber hinaus kann ein solches System auch als<br />

wichtiger Anreiz für die Mitgliedsunternehmen dienen, <strong>der</strong>artige Regelungen umzusetzen.<br />

Entscheidend für die externe Akzeptanz <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> ist eine ausführliche Berichterstattung<br />

über die Fortschritte und die getroffenen Maßnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung.<br />

Ein Monitoringsystem ist zwar nicht <strong>der</strong> Garant für die öffentliche Akzeptanz<br />

einer Selbstverpflichtung, aber das Fehlen eines <strong>der</strong>artigen Systems stellt die Glaubwürdigkeit<br />

einer Selbstverpflichtung mit Sicherheit in Frage. Es ist zu prüfen, ob eventuell in Zukunft<br />

mehr Ressourcen für die Umsetzungskontrolle, Dokumentation und Außenkommunikation<br />

eingesetzt werden sollten, als es in <strong>der</strong> Vergangenheit <strong>der</strong> Fall war. Dazu gehört auch die<br />

Einrichtung ein internen Monitorings in den Unternehmen selbst, damit die Unternehmen in<br />

<strong>der</strong> Lage sind, für sich die Zielerreichung einer Selbstverpflichtung zu kontrollieren.<br />

Allerdings besteht bezüglich <strong>der</strong> externen Dokumentation die Möglichkeit, daß im Zuge einer<br />

intensiveren Berichterstattung gerade <strong>der</strong> Vorteil, <strong>der</strong> üblicherweise mit einer Selbstverpflichtung<br />

in Verbindung gebracht wird, verlorengehen könnte: In <strong>der</strong> Regel wird nämlich argumentiert,<br />

daß eine Selbstverpflichtung mit sehr viel geringerem bürokratischen Aufwand<br />

verbunden ist. Eine transparente Berichterstattung verlangt indes einen sehr viel höheren<br />

Aufwand, <strong>der</strong> ziemlich sicher auch mit einer vermehrten Bürokratie verbunden ist. Hier ist vor<br />

Abschluß einer Selbstverpflichtung zu prüfen, welcher Aufwand erfor<strong>der</strong>lich ist, um nach außen<br />

hin transparent und glaubwürdig zu sein.<br />

Zusätzlich spielt in diesem Zusammenhang eine Rolle, daß die Unternehmen im Rahmen einer<br />

transparenten Berichterstattung gefor<strong>der</strong>t sind, getroffene Maßnahmen möglichst aus-<br />

63


führlich zu dokumentieren; dabei können aber auch Geschäftsgeheimnisse tangiert sein.<br />

Auch dieser Trade-off zwischen Transparenz und Geheimnisschutz ist vor Abgabe einer<br />

Selbstverpflichtung zu prüfen.<br />

2.3.3 Arbeit des Verbandes<br />

a) Verhandlungsmandat und -spielraum des Verbandes<br />

Hier ist zu prüfen, ob <strong>der</strong> Verband unter Beachtung <strong>der</strong> Interessen seiner Mitglie<strong>der</strong> und des<br />

ökologischen Sachverhaltes, um den es geht, über ein faktisches Verhandlungsmandat und<br />

einen genügend großen Spielraum verfügt, um eine Selbstverpflichtung auszuhandeln. Dabei<br />

spielen sowohl verbandsexterne als auch -interne Faktoren eine wesentliche Rolle.<br />

Beispiele für verbandsinterne Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluß einer Selbstverpflichtung<br />

sind ausreichende personelle Kapazitäten, fachliche Kompetenz sowie die<br />

weitgehende Einigkeit darüber, daß eine <strong>der</strong>artige Regelung auch wirklich gewünscht wird.<br />

Hier ist insbeson<strong>der</strong>e <strong>von</strong> Bedeutung, ob die <strong>Verbände</strong> seitens ihrer Mitglie<strong>der</strong> ein faktisches<br />

Mandat haben, eine entsprechende Regelung auszuhandeln.<br />

Der letztgenannte Punkt war im Falle <strong>der</strong> Selbstverpflichtung zu Holz- und Bläueschutzmitteln<br />

<strong>von</strong> zentraler Bedeutung. Während einer <strong>der</strong> beteiligten <strong>Verbände</strong> bzw. seine Mitglie<strong>der</strong><br />

lange Zeit eine rechtliche Regelung präferierten, bevorzugte <strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Verband <strong>von</strong> Anfang<br />

an eine freiwillige Regelung. Die Unstimmigkeiten im Vorgehen wirkten sich auch nach <strong>der</strong><br />

Verständigung auf die Art <strong>der</strong> anzustrebenden Regelung nachteilig auf den zeitlichen Ablauf<br />

<strong>der</strong> Ausarbeitungsphase sowie die inhaltliche Klarheit <strong>der</strong> Selbstverpflichtung aus.<br />

Als Beispiele für verbandsexterne Aspekte seien an dieser Stelle die politische Lage und<br />

gute Kontakte zu den relevanten Ansprechpartnern in den Behörden angeführt. Die vorliegende<br />

Untersuchung ergab jedoch keinen Anlaß zu <strong>der</strong> Vermutung, daß hier wesentliche<br />

Defizite seitens <strong>der</strong> verbandlichen Tätigkeit bestehen.<br />

Zur Steigerung <strong>der</strong> öffentlichen Akzeptanz <strong>von</strong> freiwilligen <strong>Selbstverpflichtungen</strong> ist zu überlegen,<br />

ob eine Beteiligung <strong>von</strong> externen Anspruchsgruppen, wie z.B. Umweltverbänden, an<br />

<strong>der</strong> Ausarbeitung sinnvoll ist. Zwar wird auch <strong>von</strong> den Umweltverbänden selbst meist nicht<br />

die direkte Beteiligung an <strong>der</strong> Formulierung einer Selbstverpflichtung gefor<strong>der</strong>t, aber eine<br />

frühzeitige Konsultation und Diskussion mit externen Anspruchsgruppen könnte für eine Vergrößerung<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Akzeptanz einer Selbstverpflichtung för<strong>der</strong>lich sein.<br />

b) Umsetzungskapazitäten des Verbandes<br />

Um die Umsetzung einer Selbstverpflichtung adäquat begleiten zu können, ist zu klären, ob<br />

<strong>der</strong> Verband dafür über die notwendigen Ressourcen (finanziell wie personell) verfügt. Je<br />

kritischer die Umsetzungschancen sind, desto mehr aktives Umsetzungsmanagement ist<br />

erfor<strong>der</strong>lich, um die Selbstverpflichtung zum Erfolg zu führen. Dabei spielt es für das Umsetzungsmanagement<br />

wahrscheinlich keine so große Rolle, ob die entsprechenden personellen<br />

Kapazitäten verbandsintern geschaffen o<strong>der</strong> extern zugekauft werden.<br />

Dieses Problem zeigt sich insbeson<strong>der</strong>e im Falle <strong>der</strong> Selbstverpflichtung zur Erfassung und<br />

Bewertung <strong>von</strong> Stoffen: die fehlenden personellen Kapazitäten scheinen in diesem Falle ein<br />

64


sehr relevanter Engpaßfaktor zu sein. So gilt es, 1700 Mitgliedsunternehmen über die Regelung<br />

zu informieren, sie zu ihrer Umsetzung anzuhalten und entsprechende Hilfestellungen<br />

anzubieten.<br />

Viele Unternehmen wünschen sich im Rahmen dieser Selbstverpflichtung auch detailliertere<br />

Handlungsanweisungen und Hilfen des Verbandes, was auch wie<strong>der</strong>um einen entsprechenden<br />

Ressourceneinsatz bedeutet. Auch im Falle <strong>der</strong> Selbstverpflichtung zu Holz- und Bläueschutzmitteln<br />

wünschte sich ein Unternehmen eine detailliertere Umsetzungsanleitung.<br />

3. Schlußfazit und Empfehlung an den Verband<br />

Gemessen an <strong>der</strong> Zielsetzung <strong>der</strong> Untersuchung, nämlich <strong>der</strong> Beurteilung <strong>von</strong> ökologischer<br />

Effektivität und ökonomischer Effizienz <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong>, kann bezüglich <strong>der</strong> Aussagekraft<br />

<strong>der</strong> Studie zusammenfassend folgendes festgestellt werden:<br />

• Datenlage: Trotz hoher Bereitschaft <strong>der</strong> beteiligten Unternehmen, Behörden und <strong>Verbände</strong><br />

war es schwierig, die Effektivität und Effizienz <strong>der</strong> untersuchten <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

präzise zu bewerten. Die Gründe dafür liegen insbeson<strong>der</strong>e in folgenden Schwierigkeiten:<br />

Die Zuordnung <strong>von</strong> Maßnahmen und Kosten zu einer Selbstverpflichtung ist unscharf.<br />

Genauso unscharf bleiben die Möglichkeiten, Maßnahmen und Kosten für einen alternativen<br />

Referenzpfad zu bestimmen. Darüber hinaus ist teilweise das Ziel selbst unscharf,<br />

weil es nicht immer quantitativ bestimmt ist.<br />

• Breite <strong>der</strong> Studie: Einschränkend muß festgestellt werden, daß nur vier <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

detailliert untersucht wurden. Sie sind allerdings so unterschiedlich, daß die Vielfalt<br />

<strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> zumindest exemplarisch deutlich wird. Ob eine breiter angelegte<br />

empirische Untersuchung zu wesentlich an<strong>der</strong>en Ergebnissen gekommen wäre,<br />

sei dahingestellt.<br />

• Handlungsrelevanz: Neben dem Erkenntnisinteresse verfolgte die Studie ein Handlungsinteresse.<br />

Es galt, Empfehlungen abzuleiten zur Steigerung <strong>der</strong> Effektivität und Effizienz<br />

<strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong>. Hierin liegt nach Einschätzung des Instituts die Stärke<br />

<strong>der</strong> Studie. Die empirische Tiefe und Breite <strong>der</strong> Studie scheint hinreichend, um einen Katalog<br />

<strong>von</strong> erfolgsrelevanten Eckpunkten zu begründen, die helfen können, die Nutzung<br />

<strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> als Instrument <strong>der</strong> (verbandlichen) Umweltpolitik zu unterstützen.<br />

Die Empfehlung des Institutes an den Verband geht deshalb dahin, vor Abschluß künftiger<br />

<strong>Selbstverpflichtungen</strong> die in dieser Studie erarbeiteten Eckpunkte <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

kritisch zu prüfen. Sie eignen sich aus Sicht des Institutes sowohl für die Prüfung, ob eine<br />

Selbstverpflichtung für das zugrundeliegende Umweltproblem tatsächlich (aus Sicht des<br />

Verbandes) die geeignete Lösung ist, als auch als Gestaltungsdimensionen bzw. -kriterien<br />

für die Ausformulierung <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong>. Dazu könnte es hilfreich sein, in Anlehnung<br />

an die hier vorgeschlagenen Eckpunkte einen Leitfaden mit detaillierteren Erfolgskriterien<br />

zu entwickeln.<br />

In demokratisch verfaßten Marktwirtschaften wird das Unternehmensverhalten durch Markt<br />

und Wettbewerb sowie staatliche Regulierungen bestimmt. Unternehmen erbringen in diesem<br />

extern vorgegebenen Rahmen ihre Leistungen in Eigenverantwortung. In einem gewis-<br />

65


sen Ausmaß haben Unternehmen dabei einen Handlungsspielraum, eine über die unmittelbare<br />

wirtschaftliche Verantwortung hinausweisende gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen,<br />

die nicht vom Markt induziert o<strong>der</strong> durch Regulierung erzwungen ist. <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Verbände</strong>n können in bestimmten Fällen helfen, diese gesellschaftliche<br />

Verantwortung <strong>von</strong> Unternehmen zu bündeln und zu akzentuieren.<br />

Politik und Gesellschaft befinden sich dabei in einem offenen Lernprozeß, in dem das Instrument<br />

„Selbstverpflichtung <strong>von</strong> <strong>Verbände</strong>n“ im Wettbewerb mit an<strong>der</strong>en (Regulierungs-)<br />

Konzepten steht. Eine sorgfältige Konzeption und Umsetzung <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

dürfte dem Verband in diesem Prozeß helfen, im „Wettbewerb <strong>der</strong> Konzepte“ Lösungen auszuarbeiten,<br />

die effektiv, politisch stabil und wirtschaftlich effizient sind. Des weiteren können<br />

funktionierende und allgemein akzeptierte <strong>Selbstverpflichtungen</strong> die Wahrnehmung <strong>von</strong><br />

Selbstverantwortung auf seiten <strong>der</strong> Unternehmen zusätzlich stärken und so dazu beitragen,<br />

den wirtschaftlichen Wettbewerb selbst in Bahnen zu lenken, die dem Responsible-Care-<br />

Gedanken des Verbandes entsprechen.<br />

66


Teil B:<br />

Dokumentation des<br />

Abschlußworkshops<br />

am 19. März 2001<br />

67


I. Ziel und Ablauf des Workshops<br />

Im Rahmen eines Workshops am 19. März 2001 in den Räumen des VCI wurden die Ergebnisse<br />

<strong>der</strong> vorliegenden Untersuchung vorgestellt. Ziel des Workshops war es, die Vorgehensweise<br />

und Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung sowie die Vorschläge des Institutes hinsichtlich<br />

des Einsatzes und <strong>der</strong> Ausgestaltung <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> noch einmal gesamthaft<br />

in einem größeren Rahmen zu diskutieren und daraus erste Schlußfolgerungen für die weitere<br />

Verbandsarbeit mit <strong>Selbstverpflichtungen</strong> ableiten zu können.<br />

Eingeladen waren dazu die Personen, die im Rahmen <strong>der</strong> Studie befragt worden sind, sowie<br />

weitere Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik. Den Teilnehmern wurde die Zusammenfassung<br />

<strong>der</strong> Ergebnisse (<strong>der</strong> Teil A dieses Abschlußberichts) vor dem Workshop als<br />

Diskussionspapier zugeschickt. Darüber hinaus hatten im Januar 2001 die Befragten die<br />

Detailanalyse <strong>der</strong> jeweiligen Selbstverpflichtung zur Kommentierung zugeschickt bekommen.<br />

Insgesamt haben 112 Personen an <strong>der</strong> Veranstaltung teilgenommen. Eine Liste <strong>der</strong> Teilnehmer<br />

findet sich im Anhang.<br />

Der Ablauf des Workshops gestaltete sich wie folgt: Nach einer kurzen Einführung durch den<br />

Hauptgeschäftsführer des VCI, Herrn Dr. Wilfried Sahm, wurde zunächst die Vorgehensweise<br />

und Methodik <strong>der</strong> Studie durch das Institut vorgestellt. Anschließend folgte die Diskussion<br />

<strong>der</strong> Ergebnisse zu den einzelnen <strong>Selbstverpflichtungen</strong>. Dazu stellte jeweils zunächst das<br />

Institut die wichtigsten Ergebnisse zu einer Selbstverpflichtung vor; anschließend nahmen<br />

Personen zu den Ergebnissen Stellung, die zu <strong>der</strong> jeweiligen Selbstverpflichtung befragt<br />

worden sind, und es folgte eine kurze Diskussion im Plenum. Nach <strong>der</strong> Behandlung <strong>der</strong> einzelnen<br />

<strong>Selbstverpflichtungen</strong> stellte das Institut seine Schlußfolgerungen vor, die nach seiner<br />

Ansicht für den Einsatz und die Ausgestaltung <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> zu ziehen sind. Dazu<br />

sowie zu <strong>der</strong> Studie insgesamt haben anschließend drei externe Experten aus Wissenschaft,<br />

Politik und Umweltverbänden Stellung genommen. Daran schloß sich eine allgemeine<br />

Diskussion an. Prof. Herwig Hulpke <strong>von</strong> <strong>der</strong> Bayer AG gab abschließend seine Einschätzung<br />

ab zu Schlußfolgerungen und dem weiteren Vorgehen aus Sicht <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie.<br />

Der folgende Abschnitt 2 enthält die Texte <strong>der</strong> Kurzreferate, die zu den Ergebnissen <strong>der</strong> einzelnen<br />

<strong>Selbstverpflichtungen</strong> gehalten worden sind; jeweils im Anschluß an die Referate wird<br />

die Plenumsdiskussion zusammengefaßt.<br />

Abschnitt 3 beinhaltet zunächst die Texte <strong>der</strong> drei Referate, die zu den Ergebnissen und <strong>der</strong><br />

Studie insgesamt gehalten wurden und dokumentiert anschließend die wichtigsten Punkte<br />

<strong>der</strong> generellen Diskussion.<br />

69


II. Die Diskussion <strong>der</strong> einzelnen <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

Zunächst stellte das Institut für Umweltmanagement die wichtigsten Punkte hinsichtlich Vorgehensweise<br />

und Methodik <strong>der</strong> Untersuchung vor. Inhaltlich entsprachen diese Ausführungen<br />

dem Kapitel II des Endberichts <strong>der</strong> Studie. Zu diesen Ausführungen gab es keine weitere<br />

Diskussion.<br />

1. Selbstverpflichtungserklärung <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie zur Reduktion<br />

<strong>der</strong> energiebedingten CO2-Emissionen<br />

Zunächst stellte das Institut die wichtigsten Ergebnisse zu dieser Selbstverpflichtung vor. Inhaltlich<br />

entsprachen diese Ausführungen dem Teil A, Kapitel IV.2.1 des vorliegenden Berichts.<br />

Zu den Ergebnissen dieser <strong>Selbstverpflichtungen</strong> haben folgende Personen Stellung genommen:<br />

• MinRat Werner Ressing, Bundeswirtschaftsministerium, Bonn;<br />

• Dr.-Ing. Stephan Ramesohl, Wuppertal-Institut für Klima Umwelt Energie, Wuppertal;<br />

• Dipl.-Ing. Günther Keilitz, Wacker-Chemie GmbH, Burghausen.<br />

70


1.1 Kommentar I<br />

Werner Ressing<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Detailevaluation möchte ich hier zunächst noch etwas zur Genesis<br />

<strong>der</strong> Selbstverpflichtung sagen, da die diesbezüglichen Aussagen <strong>der</strong> Unternehmen –<br />

insbeson<strong>der</strong>e zur Rolle <strong>der</strong> Behörden, die <strong>von</strong> den Unternehmen als weitgehend passiv beschrieben<br />

werden – mich doch etwas verwun<strong>der</strong>t haben.<br />

Im Jahre 1990 kam es zum ersten Regierungsbeschluß zur CO2-Reduktion (vorgesehen war<br />

eine Reduktion um 25% gegenüber 1987). Damit verbunden war im Rahmen des Klimaschutzprogramms<br />

<strong>der</strong> Plan einer nationalen CO2-Abgabe: Der damalige Bundesumweltminister<br />

Töpfer schlug eine Abgabe <strong>von</strong> 10 DM pro Tonne CO2 vor. Dies stieß auf den Wi<strong>der</strong>stand<br />

<strong>der</strong> Wirtschaft, und es kam zu den ersten Vorschlägen zur CO2-Selbstverpflichtung,<br />

insbeson<strong>der</strong>e <strong>von</strong> seiten des BDI, des VCI, des DIHT und des VIK. Die Bundesregierung hat<br />

daraufhin intensiv mit <strong>der</strong> Wirtschaft über drei Jahre verhandelt, die Verhandlungen führten<br />

aber nicht zum Erfolg. Der Grund dafür war: Die Wirtschaft for<strong>der</strong>te <strong>von</strong> <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

damals, alle Pläne für eine kombinierte CO2-/Energiesteuer fallen zu lassen, und auch bei<br />

<strong>der</strong> EU für ein Ende <strong>der</strong> Diskussion o<strong>der</strong> zumindest für eine entsprechende Ausnahmeregelung<br />

zu sorgen. Dies konnte aber <strong>von</strong> <strong>der</strong> Bundesregierung nicht geleistet werden, weil sie<br />

Mitinitiator war eines international abgestimmten Vorgehens im Rahmen einer CO2-<br />

/Energiebesteuerung.<br />

1995, kurz vor dem Klimagipfel, kam es dann zu einer Initiative seitens <strong>der</strong> Bundesregierung:<br />

Der „Startschuß“ für die heutige Selbstverpflichtungserklärung war ein Schreiben des damaligen<br />

Staatssekretärs <strong>von</strong> Würzen an die Vorsitzenden <strong>von</strong> VDEW und VIK, mit dem ein Weg<br />

aus <strong>der</strong> Sackgasse versucht werden sollte. Die entscheidenden Sätze aus dem Schreiben<br />

sind: „Vorrangig ist an eine entsprechende ‚Selbstverpflichtungserklärung‘ <strong>der</strong> öffentlichen<br />

und industriellen Kraftwerksbetreiber [...] gedacht. Dies hätte den Vorteil, daß sich ein eventuelles<br />

ordnungsrechtliches Vorgehen im Rahmen einer 13. BImSchV o<strong>der</strong> einer WärmenutzungsVO<br />

vermeiden ließe“. Dies hat bewirkt, daß 1995 die erste Erklärung abgegeben wurde.<br />

Diese wurde sofort <strong>von</strong> den Umweltverbänden kritisiert als zu weich, weil das Ziel war,<br />

auf <strong>der</strong> Basis <strong>von</strong> 1987 den spezifischen Energieverbrauch „um bis zu 20%“ zu senken.<br />

Durch den Klimagipfel wurde das Ziel umgestellt auf das Basisjahr 1990, so daß dann 1996<br />

auf Druck <strong>der</strong> Regierung jeweils in Einzelgesprächen aktualisierte Erklärungen mit präzisierten<br />

Zielen abgegeben wurden.<br />

1996 wurde auch das Monitoringsystem eingeführt, das zwischen Regierung und BDI abgestimmt<br />

war. Gleichzeitig hat die Regierung klar gemacht, daß es keine Selbstverpflichtung<br />

ohne mögliche Sanktionsmechanismen geben werde: Damit blieb das „Damoklesschwert“<br />

<strong>der</strong> Einführung <strong>von</strong> Steuern o<strong>der</strong> <strong>von</strong> Ordnungsrecht (WärmenutzungsVO) bestehen.<br />

Nach dem Regierungswechsel wurde 1999 die Ökosteuer eingeführt. Damals stand die<br />

Selbstverpflichtung aufgrund <strong>der</strong> heftigen Reaktion <strong>der</strong> Wirtschaft auf <strong>der</strong> Kippe. Schließlich<br />

konnte durch reduzierte Steuersätze für die Wirtschaft ein Kompromiß erzielt werden. Entscheidend<br />

war dabei aber auch, daß die Selbstverpflichtung mit ein Grund war, <strong>von</strong> seiten<br />

<strong>der</strong> EU diese Steuerbegünstigung, die ja als Beihilfe gilt, zu genehmigen.<br />

71


Die Selbstverpflichtung wurde <strong>von</strong> <strong>der</strong> Bundesregierung immer auch als dynamischer Prozeß<br />

angesehen. Auf Vorschlag des BMWi wurde diese Selbstverpflichtung, wie auch international<br />

gefor<strong>der</strong>t, in einen politischen Vertrag gegossen, <strong>der</strong> dann nach intensiven Verhandlungen<br />

am 9. November 2000 unterzeichnet werden konnte. Dabei wurden die Ziele<br />

angepaßt:<br />

• es werden alle Kyoto-Gase einbezogen;<br />

• bis 2005 soll <strong>der</strong> spezifische Ausstoß um 28% gesenkt werden, bis 2012 um 35%;<br />

• die absoluten Emissionen sollen um nochmals jeweils 10 Mio. t bis 2005 und 2012 sinken.<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> Bundesregierung müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein, damit eine<br />

Selbstverpflichtung erfolgreich ist:<br />

• es müssen verläßliche Rahmenbedingungen für Politik und Wirtschaft herrschen. Damit<br />

ist auch die Herausbildung eines Vertrauensverhältnisses erfor<strong>der</strong>lich, da eine solche<br />

Selbstverpflichtung ja über mehrere Jahre laufen soll;<br />

• es darf keine Selbstverpflichtung ohne evtl. Sanktionsmechanismen geben;<br />

• es müssen anspruchsvolle Zielsetzungen vorliegen;<br />

• es muß ein unabhängiges transparentes Monitoring vorliegen. Hier ist noch einiges zu<br />

tun, aber wenn man den ersten Monitoring-Bericht für das Jahr 1996 mit dem aktuellen<br />

vergleicht, sieht man, daß eigentlich jährlich eine Verbesserung stattgefunden hat;<br />

• <strong>der</strong> Prozeß muß dynamisiert werden, d.h. es muß eine Zielanpassung vorgenommen<br />

werden, falls dies erfor<strong>der</strong>lich ist. Aus Sicht <strong>der</strong> Bundesregierung wird mit <strong>der</strong> Erklärung<br />

für die neue Klimavereinbarung für alle Branchen eine Zielanpassung erfolgen, auch im<br />

Hinblick auf die übrigen Kyoto-Gase.<br />

Wenn wir uns ansehen, wie die entsprechenden absoluten Emissionen gesunken sind, sieht<br />

man, daß innerhalb <strong>der</strong> Industrie <strong>der</strong> VCI den Löwenanteil hat mit insgesamt 21,5 Mio. t; des<br />

weiteren sieht man, daß im Grunde genommen in allen Bereichen eine absolute Senkung<br />

<strong>der</strong> CO2-Emissionen erfolgt ist, obwohl die Erklärungen einiger Sektoren nur den spezifischen<br />

Ausstoß betreffen.<br />

72


Entwicklung <strong>der</strong> CO2 -Em issionen in<br />

verschiedenen Sektoren <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

Feuerfest-Industrie<br />

Fliesen- und Plattenindustrie<br />

Zuckerindustrie<br />

Ziegelindustrie<br />

Kalkindustrie<br />

K a liin d u strie<br />

Textilindustrie<br />

Glasindustrie<br />

Zementindustrie<br />

Papierindustrie<br />

NE-Metallindustrie<br />

Chemischen Industrie<br />

Stahlindustrie<br />

0,3<br />

0,4<br />

0,6<br />

0,7<br />

2,2<br />

2,3<br />

1,7<br />

2,4<br />

2,9<br />

3,2<br />

1,5<br />

4,7<br />

5,5<br />

5,8<br />

5,3<br />

6,4<br />

9,8<br />

13,0<br />

10,7<br />

14,4<br />

12,0<br />

14,6<br />

73<br />

44,0<br />

65,5<br />

60,2<br />

69,9<br />

0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 80,0<br />

Mio. Tonnen<br />

Basis Jahr 1998<br />

Betrachtet man die drei großen Blöcke: Verkehr, Gebäudebestand und Industrie, so ist <strong>der</strong><br />

Industriesektor <strong>der</strong> einzige, in dem die CO2-Emissionen nachhaltig gesunken sind, und wo<br />

sie nach <strong>der</strong> Selbstverpflichtung auch weiter sinken werden. In den beiden an<strong>der</strong>en Bereichen<br />

sind die Emissionen noch gestiegen und werden vermutlich auch noch weiter steigen;<br />

insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Verkehr ist hier das Sorgenkind.<br />

Ganz kurz nochmal ein Blick auf die erreichte Senkung des CO2-Ausstoßes im Verhältnis<br />

zum Basisjahr 1990: die Industrie insgesamt hat ihre Emissionen auf 82,8% gegenüber 1990<br />

gesenkt, die chemische Industrie auf 75%.<br />

Entwicklung <strong>der</strong> CO2 -Emissionen in verschiedenen Sektoren<br />

<strong>der</strong> Selbstverpflichtung vom Basis Jahr (1990) bis 1998<br />

K a liin d u s trie<br />

S ta h lin d u strie<br />

Zementindustrie<br />

Papierindustrie<br />

Chemischen Industrie<br />

Glasindustrie<br />

VDEW<br />

N E -M e ta llin d u strie<br />

Industrie gesamt<br />

Fliesen- und Plattenindustrie<br />

T e xtilin d u strie<br />

Kalkindustrie<br />

Feuerfest-Industrie<br />

Zuckerindustrie<br />

Ziegelindustrie<br />

Basis Jahr<br />

31,9%<br />

67,2%<br />

70,8%<br />

74,3%<br />

75,0%<br />

75,4%<br />

77,1%<br />

82,2%<br />

82,8%<br />

85,7%<br />

86,1%<br />

89,6%<br />

90,6%<br />

94,8%<br />

95,7%<br />

0,0% 20,0% 40,0% 60,0% 80,0% 100,0%<br />

100,0%


Wie sieht daher die Zielgerade aus? Im Vergleich aller <strong>Verbände</strong> müssen wir sagen, daß einige<br />

ihr Ziel praktisch schon übererfüllt haben, einige sind noch weit <strong>von</strong> ihrem Ziel entfernt.<br />

Der VCI liegt dabei schon etwas unterhalb <strong>der</strong> Zielgeraden, d.h. er hat sein Ziel schon etwas<br />

übererfüllt. Bei „Business as usual“ wäre es wahrscheinlich nur zu einer Senkung des CO2-<br />

Ausstoßes um 8% bzw. – unter Berücksichtigung des Energieträgermixes – um 15-20% gekommen.<br />

Mio Tomnnen CO<br />

2<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

1990<br />

VCI Zielgerade (absolut)<br />

Ist 1990<br />

65,5 Mio t<br />

1995<br />

Ist 1998<br />

49,4 Mio t<br />

74<br />

1998<br />

2000<br />

Ziel 2005<br />

41,7 Mio t<br />

Fazit aus Sicht <strong>der</strong> Bundesregierung: Die Erfolge sprechen für sich. Entscheidend ist, daß<br />

neben <strong>der</strong> Setzung <strong>von</strong> anspruchsvollen Zielen diese Ziele auch erreicht werden o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>s<br />

gesagt: nur die Tore zählen.<br />

2005


1.2 Kommentar II<br />

Stephan Ramesohl<br />

Ausgangspunkt:<br />

Die Klimaschutzerklärung <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie muß ein dynamischer Prozeß <strong>der</strong><br />

kontinuierlichen Zielanpassung und -verschärfung im Rahmen einer zukunftsfähigen<br />

Entwicklung sein.<br />

Die Erklärung <strong>der</strong> deutschen Industrie zur Klimavorsorge steht im Kontext <strong>der</strong> nationalen<br />

CO2-Reduktionsverpflichtungen <strong>der</strong> Bundesrepublik im Rahmen des Kyoto-Protokolls. Die<br />

dort getroffenen Zielvereinbarungen sind dabei nur ein erster Schritt zu den unvermeidlichen,<br />

weitaus anspruchsvolleren Min<strong>der</strong>ungsnotwendigkeiten in den Industrielän<strong>der</strong>n, die <strong>der</strong><br />

IPCC auf –50% bis 2030 und –80% in 2050 gemessen am Niveau <strong>von</strong> 1990 beziffert. Die in<br />

<strong>der</strong> Klimaschutzerklärung <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie genannten Treibhausgas-<br />

Reduktionsziele sind damit kein Zweck an sich, <strong>der</strong> eine genaue Punktlandung erfor<strong>der</strong>t. Die<br />

induzierten Maßnahmen müssen vielmehr als längst überfälliger Einstieg in eine ressourcenschonende<br />

und öko-effiziente Produktionsweise im Rahmen einer zukunftsfähigen Entwicklung<br />

gesehen werden. Über die genannten Ziele hinaus müssen deshalb alle Möglichkeiten<br />

genutzt werden, um vorhandene Effizienzpotentiale zu erschließen, durch Innovation neue<br />

Handlungsräume zu schaffen und langfristig zukunftsfähige Produktionsstrukturen zu etablieren.<br />

Für die Diskussion <strong>der</strong> aktuellen Klimaschutzerklärung gilt damit:<br />

Die Leistung <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie kann nicht alleine daran gemessen werden, ob sie ihre<br />

„Hausaufgaben“ im Rahmen <strong>der</strong> Klimaschutzerklärung gemacht hat, son<strong>der</strong>n ebenfalls<br />

daran, inwieweit sie darüber hinaus aktiv an einer weiteren Senkung <strong>der</strong> Umweltwirkungen<br />

arbeitet. Die Klimaschutzerklärung muß also als ein dynamischer Prozeß <strong>der</strong> kontinuierlichen<br />

Zielanpassung und -verschärfung gesehen werden.<br />

Empirische Beobachtung:<br />

Bislang wenig Einfluß auf Investitionsplanungen, aber Stärkung <strong>der</strong> Rolle des Energieund<br />

Umweltmanagements im Unternehmen<br />

Die Untersuchung des Instituts für Umweltmanagement liefert interessante Einblicke in die<br />

Umsetzung <strong>der</strong> Klimaschutzerklärung in Unternehmen <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie. Die Aussagen<br />

bestätigen dabei die Ergebnisse einer empirischen Analyse <strong>von</strong> energiebezogenen<br />

<strong>Selbstverpflichtungen</strong> in Europa (KRARUP/RAMESOHL 2000, RAMESOHL/KRISTOF 2000):<br />

• Große Investitionen in die Energieversorgungsinfrastruktur und Produktionsprozesse werden<br />

<strong>von</strong> <strong>der</strong> Klimaschutzerklärung kaum bzw. gar nicht beeinflußt. Aufgrund <strong>der</strong> oft sehr<br />

hohen Kapitalbedarfe, langen Planungszeiten und ihrer strategischen Bedeutung werden<br />

bzw. wurden diese Maßnahmen unabhängig <strong>von</strong> <strong>der</strong> Erklärung geplant und durchgeführt.<br />

• In Einzelfällen zeigt sich, daß bei Investitionen, die zwar wirtschaftlich waren, aber auf <strong>der</strong><br />

"Kippe" standen, die Verpflichtung den letztendlichen Ausschlag gegeben hat, z.B. indem<br />

eine etwas längere Amortisationszeit als üblich akzeptiert wurde.<br />

Zusammenfassend kann damit festgehalten werden, daß die Klimaschutzerklärung in kurzbis<br />

mittelfristiger Perspektive wenig Einfluß auf eine Än<strong>der</strong>ung des Investitionsverhaltens<br />

75


ausübt. Die Erreichung <strong>der</strong> selbstdefinierten Ziele ist damit zwar ein rechnerischer Beitrag<br />

zum nationalen Klimaschutzziel, im Sinne des oben angesprochenen, dringend notwendigen<br />

Wandels <strong>der</strong> Produktionsstrukturen hin zu weniger Ressourcenverbrauch reicht diese Wirkung<br />

nicht aus.<br />

Vor diesem Hintergrund ist positiv zu bemerken, daß die Klimaschutzerklärung offensichtlich<br />

einen indirekten, langfristigen Effekt erwarten läßt: In den empirischen Analysen wurde beobachtet,<br />

daß die Verbandserklärung die Bedeutung des Themas Klimaschutz verstärkt und<br />

ein neues Bewußtsein für die Notwendigkeit <strong>von</strong> Reduktionsmaßnahmen entsteht. Fallbeispiele<br />

aus den Unternehmen zeigen, daß Energie- und Klimaschutzaspekte stärker als bisher<br />

in Entscheidungen miteinbezogen und eher ganzheitliche Bewertungen vorgenommen<br />

werden. Analog zu vergleichbaren Themen wie Arbeitsschutz etc. kann mit einer anhaltenden<br />

und weitreichenden Wirkung allerdings erst dann gerechnet werden, wenn Klimaschutz<br />

durch Mitarbeiterschulungen, Motivationsmaßnahmen usw. ein integraler Leitgedanke täglichen<br />

Handelns wird. Es gilt somit, die begonnen Aktivitäten weiterzuführen und zu verstetigen.<br />

Für eine Bewertung <strong>der</strong> „weichen“ Wirkungen <strong>der</strong> Klimaschutzerklärung muß dazu berücksichtigt<br />

werden, daß im Moment die Umsetzung <strong>der</strong> Erklärung im wesentlichen durch die<br />

wenigen, großen Unternehmen getragen wird, die den Energieausschuß des VCI bilden. Sie<br />

repräsentieren zwar den größten Teil des Branchenenergieverbrauchs, dennoch bleibt zu<br />

bemängeln, daß eine weitreichende Verbreitung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung in die gesamte<br />

Branche – z.B. in Verbindung mit dem Responsible-Care-Programm – noch nicht stattfand.<br />

Dies ist ein Defizit <strong>der</strong> bisherigen Umsetzung durch den Verband, und es stellt sich die prinzipielle<br />

Frage, inwieweit in einer heterogenen, wettbewerbsgeprägten und stark fragmentierten<br />

Branche wie <strong>der</strong> Chemieindustrie überhaupt kollektives Handeln organisiert werden<br />

kann.<br />

Schlußfolgerung:<br />

Lern- und Verbesserungsprozesse müssen organisiert und institutionalisiert werden.<br />

Angesichts <strong>der</strong> vorhandenen Schwachstellen muß die Wirkung <strong>der</strong> Klimaschutzerklärung<br />

durch kontinuierliche Lern- und Verbesserungsprozesse weiter verbessert werden. Auf Branchen-<br />

wie auf Bundesebene müssen die seit den ersten Monitoringberichten erkannten Defizite<br />

zügig eliminiert werden (KRISTOF ET AL. 1997). Die im November 2000 getroffene Vereinbarung<br />

zwischen Bundesregierung und Industrie ist hierzu ein erster Schritt, ohne die<br />

Realisierung durch anspruchsvolle Branchenerklärungen bleibt die Aktualisierung <strong>der</strong> Klimaschutzerklärung<br />

allerdings nur Makulatur. Da die Erfahrungen <strong>der</strong> Vergangenheit vor allem<br />

durch Zeitverzögerungen und unzureichende Reaktionen auf identifizierte Mängel geprägt<br />

sind, ist es erfor<strong>der</strong>lich,<br />

• klare und verbindliche Abläufe und Terminstrukturen zu etablieren, die den Prozeßfortschritt<br />

sichern, und<br />

• konkrete Festlegungen zu treffen, in welcher Form auf Abweichungen, Probleme und<br />

Zielverfehlungen zu reagieren ist.<br />

76


In diesem Sinne ist die Klimaschutzerklärung als ein Management-Tool zu organisieren, das<br />

wie analoge Systeme in <strong>der</strong> Unternehmenspraxis <strong>von</strong> stringenten Zielvorgaben, Zeitplänen,<br />

Controllingmechanismen und Revisionen geprägt wird (Abb. 1). Im Rahmen eines anspruchsvollen<br />

Management by Objectives bleibt die Flexibilität und Dezentralität des Instruments<br />

erhalten, während gleichzeitig die Suche nach Reduktionspotentialen vorangetrieben<br />

wird. Aufbauend auf den Management- und Controllingzyklen im Unternehmen bietet das<br />

allgemeine Monitoring dann die Möglichkeit für politisches Lernen (policy learning).<br />

Abb. 1: Organisation <strong>von</strong> Lern- und Verbesserungsprozesse im Rahmen <strong>der</strong> Klimaschutzerklärung<br />

Politikebene<br />

Definition <strong>der</strong><br />

Ziele und Rahmenbedingungen<br />

für<br />

Klimapolitik in<br />

<strong>der</strong> Industrie<br />

Interaktionsebene<br />

Unternehmensebene<br />

Verhandlung<br />

<strong>von</strong> Zielen und<br />

Abläufen<br />

Definition <strong>der</strong><br />

Unternehmensziele<br />

& Aktionspläne<br />

Revision <strong>der</strong><br />

Ziele und Rahmenbedingungen<br />

für<br />

Klimapolitik in<br />

<strong>der</strong> Industrie<br />

<strong>Evaluation</strong><br />

Monitoring<br />

Aktion<br />

77<br />

Neu-Verhandlung<br />

<strong>von</strong> Zielen und<br />

Abläufen<br />

Revision <strong>der</strong><br />

Unternehmensziele<br />

& Aktionspläne<br />

Revision <strong>der</strong><br />

Ziele und Rahmenbedingungen<br />

für<br />

Klimapolitik in<br />

<strong>der</strong> Industrie<br />

<strong>Evaluation</strong><br />

Monitoring<br />

Neue<br />

Aktion<br />

Fazit:<br />

Das Instrument birgt beson<strong>der</strong>e Chancen, die durch verstärktes Engagement noch erschlossen<br />

werden müssen.<br />

Die beson<strong>der</strong>en Chancen des Instruments <strong>der</strong> Klimaschutzerklärung liegen darin, in <strong>der</strong><br />

Branche eine anhaltende und letztlich selbstverstärkende Eigendynamik bei <strong>der</strong> Suche nach<br />

Handlungsmöglichkeiten anzustoßen. Die skizzierten Elemente eines Management-Tools<br />

sind dabei die Voraussetzung, den Impuls zu erhalten und durch die permanent wie<strong>der</strong>kehrenden<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen stetig neue Anreize für Maßnahmen zu setzen. Wenn dies gelingt,<br />

kann die Klimaschutzerklärung einen originären Beitrag zu Klima- und Umweltpolitik leisten,<br />

<strong>der</strong> in dieser Form <strong>von</strong> an<strong>der</strong>en Instrumenten nicht erreicht wird. Es ist deshalb eine große<br />

Herausfor<strong>der</strong>ung für den VCI, als Verband in Zusammenarbeit mit allen Mitgliedsunterneh-


men, die dafür notwendigen kontinuierlichen Lern- und Verbesserungsprozesse zu organisieren.<br />

Als konkrete Ansatzpunkte bieten sich u.a. folgende Aspekte an:<br />

• verstärkte Kommunikation <strong>der</strong> Initiative im gesamten Verband, insbeson<strong>der</strong>e mit Blick auf<br />

KMU;<br />

• explizite Bekenntnisse <strong>der</strong> einzelnen Mitgliedsfirmen zur Unterstützung <strong>der</strong> Verbandserklärung<br />

z.B. in Form schriftlicher Erklärungen;<br />

• explizite Kopplung mit existierenden Initiativen wie Responsible Care o<strong>der</strong> Öko-Audit/ISO14001,<br />

u.a. hinsichtlich <strong>der</strong> Zielvereinbarungen, Dokumentation etc.;<br />

• stärkeres Engagement des Verbandes als Koordinator <strong>von</strong> technologischen Diffusionsprozessen<br />

und Schwerpunktaktionen (z.B. Elektromotorenoffensive in Kooperation mit<br />

ZVEI).<br />

Mit Blick auf die eingangs formulierte strategische Fragestellung ist es neben <strong>der</strong> Weiterentwicklung<br />

<strong>der</strong> Klimaschutzerklärung zusätzlich erfor<strong>der</strong>lich, den Fokus <strong>der</strong> Aktivitäten systematisch<br />

auszuweiten. Für die Chemieindustrie als rohstoffintensiver Sektor bedeutet dies einerseits<br />

die Diskussion <strong>der</strong> Verknüpfungen <strong>von</strong> Energie- und Stoffströmen in <strong>der</strong> Produktion<br />

und den dort verborgenen Min<strong>der</strong>ungspotentialen. An<strong>der</strong>erseits müssen durch integrierte,<br />

branchenübergreifende Analysen die Möglichkeiten für ökoeffiziente Produkte und Dienstleistungen<br />

analysiert werden, bei denen die chemische Industrie z.B. in Form neuer Werkstoffe<br />

eine wichtige Rolle spielen wird.<br />

78


1.3 Kommentar III<br />

Günther Keilitz<br />

Die chemische Industrie hat sich verpflichtet, im Sinne <strong>der</strong> weltweiten Initiative Responsible<br />

Care und Sustainable Development zu handeln und den Schutz <strong>von</strong> Gesundheit und Umwelt<br />

sowie die Sicherheit <strong>von</strong> Mitarbeitern und Mitbürgern aus eigener Verantwortung kontinuierlich<br />

zu verbessern. Entscheidend dabei ist, daß sich „individuelles, gesellschaftliches, wirtschaftliches<br />

und politisches Handeln gleichrangig am ökologischen, ökonomischen und sozialen<br />

Gleichgewicht zu orientieren haben“ (Umweltpakt Bayern II).<br />

Im Energiebereich bezog sich die Selbstverpflichtung bisher auf eine Verbesserung <strong>der</strong><br />

Energieeffizienz und Reduktion <strong>der</strong> CO2-Emissionen. In ihrer weiterentwickelten Selbstverpflichtung<br />

hat die chemische Industrie auch die an<strong>der</strong>en im Kyoto-Protokoll genannten klimarelevanten<br />

Gase (N2O, CH4, HFCs, PFCs und SF6) eingeschlossen. Trotz <strong>der</strong> unbestritten<br />

großen Erfolge mit diesem Instrument wird die Selbstverpflichtung <strong>von</strong> Umweltverbänden<br />

und auch <strong>von</strong> manchen Politikern kritisch betrachtet. Man hört abwertende Äußerungen wie<br />

„Business as Usual“ o<strong>der</strong> gar „Mogelpackung“. Ich möchte dazu zwei Dinge sagen:<br />

1. Der Natur ist es gleichgültig, ob eine Selbstverpflichtung als „Business as Usual“ gesehen<br />

wird o<strong>der</strong> als „Mogelpackung“. Für die Natur zählen nur die absoluten Emissionswerte.<br />

2. Die deutsche Industrie hat ihre Hausaufgaben gemacht: die bis 2005 zugesagten CO2-<br />

Reduktionen sind bereits heute erreicht. Die chemische Industrie hat mit ihrer Verpflichtung,<br />

die absoluten CO2-Emissionen um 30% zu senken, einen beson<strong>der</strong>en Beitrag hierzu<br />

geleistet. Sie hat sich darüber hinaus Anfang 2001 in einer weiterentwickelten Selbstverpflichtung<br />

anspruchvolle neue Ziele gesteckt :<br />

• Die Reduzierung aller Treibhausgase um 45–50% im Zeitraum 1990 bis 2008/12;<br />

• Verbesserung <strong>der</strong> Energieeffizienz um 35–40% im gleichen Zeitraum.<br />

Trotz dieser großen Erfolge stellt sich die Frage nach <strong>der</strong> best practice: Ist Selbstverpflichtung<br />

wirklich das Mittel <strong>der</strong> ersten Wahl? Der VCI meint „ja“ und das möchte ich im Folgenden<br />

erläutern:<br />

Die chemische Industrie versteht unter Selbstverpflichtung nicht nur, mit einigen ausgewählten<br />

Projekten ein paar Tonnen CO2 zu sparen. Die Selbstverpflichtung zum umweltbewußten<br />

Handeln ist vielmehr als integraler Bestandteil einer neuen Unternehmenspolitik zu sehen.<br />

Selbstverpflichtung wurde in die Management-Instrumente integriert. Die Ergebnisse werden<br />

regelmäßig <strong>von</strong> externen Auditoren im Rahmen <strong>der</strong> integrierten Management-System-Audits<br />

(IMS) überprüft. Einige Chemiefirmen haben sich darüber hinaus auch nach <strong>der</strong> EG-Öko-<br />

Auditverordnung validieren lassen. Hierzu hat sich zum Beispiel auch die Firma Wacker im<br />

Rahmen des Umweltpakts Bayern verpflichtet. Die Validierung sämtlicher Standorte in <strong>der</strong><br />

BRD konnte bis Ende 2000 erfolgreich abgeschlossen werden.<br />

Trotz des dadurch erreichten hohen Umweltstandards ist aus meiner Sicht für ein nachhaltiges<br />

Handeln die Motivation und Einbeziehung <strong>der</strong> Mitarbeiter <strong>von</strong> entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung.<br />

In diesem Sinne werden zum Beispiel in <strong>der</strong> Wacker-Chemie Umweltziele in Mitarbei-<br />

79


tergesprächen kommuniziert und festgelegt. Die Zielerreichung geht gemäß <strong>der</strong> geltenden<br />

Betriebsvereinbarung damit unmittelbar in die Gehaltsfindung des einzelnen Mitarbeiters ein.<br />

Die Wacker-Chemie betreibt ein umfassendes Öko-Monitoring. Die Ergebnisse werden zu<br />

einem <strong>der</strong> Öffentlichkeit zugänglichen Umweltbericht zusammengefaßt. Ein regelmäßig<br />

stattfinden<strong>der</strong> Umwelttag gibt die Möglichkeit, diese Ergebnisse <strong>der</strong> Öffentlichkeit vorzustellen<br />

und zu diskutieren.<br />

Die Grundsätze <strong>der</strong> Selbstverpflichtung sind schließlich auch in die Planungsrichtlinien eingeflossen.<br />

So wird zum Beispiel jedes Projekt auf dem Genehmigungsweg hinsichtlich Energieeffizienz<br />

<strong>von</strong> <strong>der</strong> zentralen Fachstelle Energie geprüft. Hinsichtlich Umweltrelevanz benötigt<br />

es die Genehmigung <strong>der</strong> zentralen Umweltschutzabteilung.<br />

Aus <strong>der</strong> Vielzahl <strong>von</strong> Projekten, die zu Umweltverbesserungen geführt haben, möchte ich ein<br />

Beispiel herausgreifen, das eindrucksvoll die Bedeutung und beson<strong>der</strong>e Wirkung einer<br />

Selbstverpflichtung demonstriert:<br />

In einem exothermen <strong>chemischen</strong> Prozeß wird Kühlwasser zur Kühlung <strong>der</strong> Reaktoren eingesetzt.<br />

Das Kühlwasser erreicht am Austritt eine verhältnismäßig hohe Temperatur, die sich<br />

grundsätzlich noch energetisch verwerten ließe. So reifte bereits vor 12 Jahren die Idee, diese<br />

Abwärme zu nutzen und einen Heißwasserkreis zur Versorgung <strong>von</strong> Wärmeverbrauchern<br />

zu errichten.<br />

Das Projekt scheiterte damals an dem überraschend hohen Aufwand im Vergleich zur konventionellen<br />

Dampferzeugung im vorhandenen Dampfkraftwerk. Obwohl die Abwärme kostenfrei<br />

in die Investitionsrechnung eingesetzt wurde, ergab die ermittelte Brennstoffeinsparung<br />

nur eine Geldrückflußzeit <strong>von</strong> mehr als sieben Jahren. Außerdem standen soft-barriers<br />

– wie Bequemlichkeit und geringe Risikobereitschaft – dem Projekt entgegen. Der Betrieb<br />

war nicht bereit, ohne kommerziellen Nutzen zusätzliche Verantwortung zu übernehmen.<br />

Durch die Selbstverpflichtung än<strong>der</strong>te sich die Situation grundlegend: Über die soft-barriers<br />

wurde gar nicht mehr diskutiert, im Gegenteil, alle Beteiligten waren bemüht, eine optimale<br />

Lösung zu finden. Es blieb nur noch die Frage nach <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit. Und hier gelang<br />

ein gesamtheitlicher Ansatz, <strong>der</strong> schließlich zum Erfolg führte: Es wurde nicht nur die Brennstoffeinsparung<br />

für die vermiedene Dampferzeugung betrachtet, son<strong>der</strong>n die individuelle<br />

energetische Situation des gesamten Produktionsstandortes. So wurde nicht nur die vermiedene<br />

Kühlwassermenge zusätzlich in Ansatz gebracht, son<strong>der</strong>n auch die Tatsache, daß<br />

hierdurch notwendige Erweiterungsinvestitionen für die Kühlwasseranlagen geschoben werden<br />

konnten.<br />

Das Gesamtergebnis <strong>der</strong> ganzheitlichen Betrachtung brachte eine hervorragende Geldrückflußzeit<br />

<strong>von</strong> nur 2,79 Jahren! Das Projekt wurde realisiert. Es bringt heute eine CO2-<br />

Einsparung <strong>von</strong> ca. 15.000 t/a.<br />

Zusammenfassung:<br />

Ich habe versucht, die „beson<strong>der</strong>en Anstrengungen“ <strong>der</strong> Industrie an Beispielen <strong>der</strong> Wacker-<br />

Chemie zu erläutern. Als wichtigste Punkte möchte ich festhalten:<br />

80


• Jedes Projekt wird auf dem Genehmigungsweg unter Energieeffizienz und Ökogesichtspunkten<br />

geprüft.<br />

• Für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung <strong>von</strong> Investitionsrechnungen ist <strong>der</strong> ganzheitliche<br />

Ansatz entscheidend.<br />

• Bei wirtschaftlich etwa gleichwertigen Alternativen wird die ökologisch überlegenere Variante<br />

realisiert.<br />

• Der Erfolg liegt in <strong>der</strong> Hand <strong>der</strong> Mitarbeiter! Je<strong>der</strong> Mitarbeiter muß <strong>von</strong> <strong>der</strong> Notwendigkeit<br />

eines nachhaltigen Handelns überzeugt sein. Je<strong>der</strong> Mitarbeiter muß motiviert sein, seinen<br />

Beitrag hierzu zu leisten.<br />

• Responsible Care und Sustainable Development werden damit Teil <strong>der</strong> Firmenkultur. Responsible<br />

Care und Sustainable Development werden Business as Usual!<br />

81


1.4 Diskussion<br />

Die Ergebnisse <strong>der</strong> Studie werden zur Kenntnis genommen und nicht in Frage gestellt.<br />

Die Diskussion über die Selbstverpflichtung fokussierte sich vor allem auf das Ziel <strong>der</strong><br />

Selbstverpflichtung bzw. auf den Prozeß <strong>der</strong> Zielfindung. Die Tatsache, daß das Ziel <strong>der</strong><br />

Selbstverpflichtung erreicht wird, wurde <strong>von</strong> keinem Teilnehmer in Frage gestellt. Allerdings<br />

wird diskutiert, ob das Reduktionsziel sachgerecht sei. Hier wurde <strong>von</strong> seiten <strong>der</strong> Industrie<br />

auf folgende Aspekte hingewiesen<br />

• Bei <strong>der</strong> Zielformulierung dürfe <strong>der</strong> ökonomische Aspekt, vor allem unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> internationalen Dimension, nicht vernachlässigt werden.<br />

• Die Diskussion solle sich möglichst auf die Effektivität und Effizienz <strong>der</strong> abgeschlossenen<br />

Selbstverpflichtung fokussieren und nicht so sehr auf die Diskussion möglicher wünschbarer<br />

Ziele. Denn je diffuser die Ziele formuliert seien, desto schwieriger sei die Zielerreichung.<br />

Diesen Aspekten wurde entgegengehalten, daß gerade <strong>der</strong> permanente Zielsetzungs-, Controlling-<br />

und Revisionsprozeß als zentraler Bestandteil einer solchen Selbstverpflichtung angesehen<br />

werden müsse. Denn angesichts <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Reduktionen in den kommenden<br />

Dekaden seien dauernde Suchprozesse erfor<strong>der</strong>lich, bei denen ständig neu geprüft<br />

werden müsse, an welchen Stellen man mit <strong>der</strong> Reduktion noch weiterkommen könne; jede<br />

machbare Einsparung sei <strong>von</strong> Bedeutung.<br />

Neben den Zielen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung wurde auch die Bedeutung des politischen Vertrages<br />

diskutiert, den Herr Ressing in seinem Referat erwähnt hatte. Hierzu wurde darauf hingewiesen,<br />

daß das Abschließen eines politischen Vertrages zwar keine juristische, aber eine<br />

politische Bindewirkung habe. Zugleich dürfe die Politik das Heft aber nicht aus <strong>der</strong> Hand<br />

geben und müsse über Sanktionsdrohungen verfügen, da dann <strong>Selbstverpflichtungen</strong> im allgemeinen<br />

umso wirksamer seien.<br />

82


2. Selbstverpflichtung <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie zur Erfassung und Bewertung<br />

<strong>von</strong> Stoffen (insbeson<strong>der</strong>e Zwischenprodukte) für die Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Aussagefähigkeit<br />

Zunächst stellte das Institut die wichtigsten Ergebnisse zu dieser Selbstverpflichtung vor. Inhaltlich<br />

entsprachen diese Ausführungen dem Teil A, Kapitel IV.2.2, des vorliegenden Berichts.<br />

Zu den Ergebnissen dieser <strong>Selbstverpflichtungen</strong> haben folgende Personen Stellung genommen:<br />

• Dr. Christine Frank-Otto, BASF AG, Ludwigshafen;<br />

• Andreas Ahrens, Institut für Ökologie und Politik GmbH (ökopol), Hamburg.<br />

83


2.1 Kommentar I<br />

Christine Frank-Otto<br />

Die Selbstverpflichtung zur Datenlage gehandhabter Stoffe ist die bisher weitestreichende<br />

und umfassendste VCI-Selbstverpflichtung,<br />

• da jedes Mitgliedsunternehmen betroffen ist und<br />

• nicht nur Einzelwerte zu erfassen, son<strong>der</strong>n umfangreiche Aufgaben zu erfüllen sind.<br />

Zur Unterstützung wurden <strong>von</strong> seiten des VCI ein umfangreicher Leitfaden verteilt sowie Informationsveranstaltungen<br />

abgehalten.<br />

Die <strong>der</strong> VCI-Selbstverpflichtung zugrundeliegenden Vorgaben wurden detailliert mit dem<br />

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) abgestimmt. Die<br />

damalige Umweltministerin Frau Dr. Angela Merkel äußerte sich in <strong>der</strong> Pressemitteilung anläßlich<br />

<strong>der</strong> Übergabe <strong>der</strong> Selbstverpflichtung durch den VCI-Präsidenten Dr. Jürgen Strube<br />

wie folgt:<br />

„...Diese Anstrengung fügt sich nicht nur vorbildhaft in die Tätigkeiten im Rahmen <strong>der</strong> weltweiten<br />

Initiative Responsible Care ® - Verantwortliches Handeln <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie ein,<br />

son<strong>der</strong>n sie ergänzt auch die bestehenden rechtlichen Regelungen auf europäischer und<br />

deutscher Ebene und trägt damit wesentlich zur Verbesserung <strong>der</strong> Chemikaliensicherheit<br />

bei.“<br />

Die <strong>von</strong> <strong>der</strong> VCI-Selbstverpflichtung vorgeschriebene Datenerhebung und -qualität wird<br />

mittlerweile auch vom EU-Weißbuch Strategie für eine zukünftige Chemikalienpolitik bestätigt:<br />

• Das Weißbuch for<strong>der</strong>t sog. basic information für Stoffe > 1 t/a. Es ist da<strong>von</strong> auszugehen,<br />

daß sich diese mit den <strong>von</strong> <strong>der</strong> VCI-Selbstverpflichtung gefor<strong>der</strong>ten Daten weitgehend<br />

decken.<br />

• Das Weißbuch sieht – wie auch die VCI-Selbstverpflichtung – Screening-Tests und SAR<br />

für die Ermittlung <strong>von</strong> Daten vor.<br />

Für kleinere und mittlere Mitgliedsunternehmen stellt die VCI-Selbstverpflichtung eine höhere<br />

Belastung im Rahmen ihrer Produktsicherheitsaufgaben als bisher dar. Die geleisteten Arbeiten<br />

stellen jedoch eine Vorbereitung auf künftige Anfor<strong>der</strong>ungen des Weißbuches an<br />

Weiterverarbeiter dar.<br />

Die VCI-Selbstverpflichtung hat kein Pendant auf europäischer Ebene, d.h. seit Jahren besteht<br />

eine Mehrbelastung für die deutsche chemische Industrie im Vergleich zu europäischen<br />

Unternehmen.<br />

Das Weißbuch gleicht erstmals diese Ungleichbehandlung aus, indem EU-weite Vorgaben<br />

für hergestellte und/o<strong>der</strong> importierte Stoffe > 1 t/a bestehen.<br />

84


Gemäß <strong>der</strong> VCI-Selbstverpflichtung sollen innerhalb <strong>von</strong> fünf Jahren, d. h. bis September<br />

2002, Mindestdaten zu gehandhabten Stoffen erarbeitet sein.<br />

Die VCI-Selbstverpflichtung stellt jedoch kein statisches System dar, das hier seinen Abschluß<br />

finden wird. Auch über diesen Zieltermin hinaus werden die Mitgliedsunternehmen<br />

künftig die gleichen Ansprüche an die Datenlage neu hinzukommen<strong>der</strong> Stoffe anlegen.<br />

85


2.2 Kommentar II<br />

Andreas Ahrens<br />

Ziel <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

• Die betriebsinterne Verfügbarkeit <strong>der</strong> für den Schutz des Menschen und <strong>der</strong> Umwelt erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Informationen für hergestellte und zugekaufte Stoffe einschließlich intern gehandhabter<br />

Zwischenprodukte soll sichergestellt werden.<br />

• Kommentar: Das Ziel ist begrüßenswert, entspricht aber in erheblichem Umfang <strong>der</strong> geltenden<br />

Gesetzeslage im Arbeitnehmerschutz und bei <strong>der</strong> Klassifizierung und Kennzeichnung<br />

<strong>von</strong> Chemikalien.<br />

Das Ziel wurde unklar kommuniziert<br />

• Welcher Akteur wird aussagefähiger – Stoffhersteller o<strong>der</strong> auch Formulierer und Handel?<br />

• Worüber wird er aussagefähiger – Stoffeigenschaften o<strong>der</strong> Risiko in bestimmten Expositionsfällen?<br />

• Wozu sind die Aussagen nutzbar – Anlagensicherheit, Umweltschutz, Produktsicherheit?<br />

• Wem gegenüber wird er aussagefähiger – Nachbarschaft, Behörden, Kunden?<br />

• Welchen Grad an Sicherheit haben die Aussagen – Screeninglevel o<strong>der</strong> Bewertung?<br />

Akteursspezifische Umsetzung notwendig<br />

• Auf 1500 große Unternehmen in <strong>der</strong> EU entfallen 72% des Chemie-Umsatzes. Große<br />

Stoffhersteller verfügen über Datenzugangsmöglichkeiten und Managementkapazität, die<br />

eine Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung relativ leicht machen.<br />

• An<strong>der</strong>s ist die Situation für die 36.000 KMUs. Kleine Stoffhersteller, Formulierer und <strong>der</strong><br />

Chemikalienhandel benötigen externe Beratung durch den Verband o<strong>der</strong> beauftragte<br />

Dienstleister, um die Selbstverpflichtung umzusetzen.<br />

86


Der Verwendungszweck des Mindestdatensatzes<br />

muß definiert werden.<br />

Mindest-<br />

Datensatz<br />

Der Mindestdatensatz dient <strong>der</strong><br />

Identifikation möglicher Problem-bereiche<br />

und <strong>der</strong> Prioritätensetzung<br />

87<br />

S H E<br />

Management<br />

Product<br />

Stewardship<br />

Umfang des Mindestdatensatzes<br />

Kriterium VCI Lit Invitro<br />

QSAR<br />

P Ja<br />

B Ja<br />

Takut, Säuger Ja<br />

Takut, aquat Ja<br />

Tcarc + mut ?<br />

Trepro Nein<br />

Tendokrin Nein<br />

Nein<br />

Tsensi<br />

Erfor<strong>der</strong>liche Daten und Datenquellen<br />

invivo<br />

• Der Mindestdatensatz sollte Aussagen darüber erlauben, ob ein Stoffe PBT*-<br />

Eigenschaften o<strong>der</strong> CMR-Eigenschaften hat.<br />

• Die Daten können <strong>der</strong> Literatur entnommen werden. Vielfach sind auch ausreichend zuverlässige<br />

Invitro-Tests und/o<strong>der</strong> Quantitative Struktur-Wirkungsbeziehungen (QSAR)<br />

verfügbar. Auf neue Tierversuche sollte bei <strong>der</strong> Erhebung des Mindestdatensatzes, soweit<br />

möglich, verzichtet werden.


Mögliche Nutzung des Mindestdatensatzes<br />

• Erstinformation im Störfall;<br />

• Identifikation <strong>von</strong> Stoffen mit potentieller Besorgnis und Prioritätensetzung je nach erwartetem<br />

Expositionstyp;<br />

• Vorläufige Einstufung nach 67/548;<br />

• Vorläufige Risikoabschätzung.<br />

Mindestdatensatz über potentielle Exposition für jeden Stoff erfor<strong>der</strong>lich<br />

• Grundlegende Expositionstypen geben Orientierung:<br />

• Intermediate bei chemischer Produktion;<br />

• „Geschlossene“ industrielle Anwendungsprozesse;<br />

• „Geschlossene“ Prozeß-Produkt-Kette;<br />

• Offene Verwendung in Arbeits- und/o<strong>der</strong> Wohnumwelt und/o<strong>der</strong> natürlicher Umwelt;<br />

• Verwendung in Nahrung und auf <strong>der</strong> Haut.<br />

Anregungen zur Weiterentwicklung<br />

• Die Datenverwendung sollte praxisnah und klar definiert werden.<br />

• Zu jedem Stoff ist ein paralleler Mindestdatensatz zur potentiellen Exposition anzulegen.<br />

• Es sind Anleitungen zur Umsetzung in <strong>der</strong> betrieblichen Praxis (einschließlich Datenquellen)<br />

erfor<strong>der</strong>lich (Training, Beratung, Anreize).<br />

• Es sollte ein System zur Erfolgskontrolle entwickelt werden.<br />

Vorgeschlagenes Format für den Leistungsbericht<br />

• Definierter Datensatz und Methodik;<br />

• Anzahl und Größe <strong>der</strong> Unternehmen, die sich beteiligen (Statistik);<br />

• Anzahl <strong>der</strong> Stoffe > 1 t/a pro Unternehmen;<br />

• Datenverfügbarkeit pro Endpunkt im Minimaldatensatz pro Stoff und Unternehmen;<br />

• Die Entwicklung dieser Indikatoren kann <strong>der</strong> Leistungsmessung dienen.<br />

88


2.3 Diskussion<br />

Die Ergebnisse <strong>der</strong> Studie werden zur Kenntnis genommen und nicht in Frage gestellt.<br />

In <strong>der</strong> Diskussion war das Ziel <strong>der</strong> Selbstverpflichtung ein zentraler Punkt.<br />

Es wurden unterschiedliche Auffassungen darüber geäußert, was das Ziel <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

gewesen sei bzw. sein solle. Eine Auffassung war, daß die Selbstverpflichtung im<br />

wesentlichen die Generierung eines bestimmten Minimaldatensatzes vorsehe und daß alle<br />

weitergehenden Überlegungen, z.B. hinsichtlich <strong>der</strong> Mindestaussagefähigkeit, eher als problematisch<br />

anzusehen seien. Insbeson<strong>der</strong>e reiche <strong>der</strong> Mindestdatensatz nicht für eine Risikobewertung<br />

aus, son<strong>der</strong>n sei in erster Linie für eine Prioritätensetzung für die genauere<br />

Stoffbewertung sinnvoll. Diesbezüglich wurde auch erneut darauf hingewiesen, daß es unproduktiv<br />

sei, im Nachhinein über zusätzliche wünschbare Ziele zu sprechen. Die Ergebnisse<br />

<strong>der</strong> Studie hätten überdies gezeigt, daß schon dieser erste Schritt, die Erhebung eines begrenzten<br />

Datensatzes, mit Schwierigkeiten verbunden gewesen sei.<br />

Eine an<strong>der</strong>e Auffassung war, daß die Definition einer Mindestaussagefähigkeit als <strong>der</strong> wesentliche<br />

Punkt dieser Selbstverpflichtung anzusehen sei; dies habe es vor <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

nicht gegeben, so daß damit Maßstäbe gesetzt worden seien. In einem an<strong>der</strong>en<br />

Beitrag wurde aber auch vermerkt, daß bei <strong>der</strong> Selbstverpflichtung eine Vermischung <strong>der</strong><br />

Ziele stattgefunden habe: so sei es einerseits um die Aussagefähigkeit gegangen, an<strong>der</strong>erseits<br />

um das Schaffen einer gewissen Systematik für die interne Erfassung und Bewertung<br />

<strong>von</strong> Stoffdaten.<br />

In mehreren Beiträgen wurde darauf hingewiesen, daß es in erster Linie darauf angekommen<br />

sei, einen Prozeß anzustoßen, <strong>der</strong> zu Verbesserungen führe. Diesbezüglich wurde<br />

auch auf die Folgeaktivitäten in Unternehmen hingewiesen, die durch die Selbstverpflichtung<br />

angestoßen worden seien.<br />

Unverständnis wurde in einem Diskussionsbeitrag darüber geäußert, daß das Bundesumweltministerium<br />

nicht zu einer Stellungnahme im Rahmen <strong>der</strong> Untersuchung bereit gewesen<br />

sei, obwohl die Selbstverpflichtung mit dem Ministerium abgesprochen worden sei.<br />

Neben <strong>der</strong> Zieldefinition ging es in <strong>der</strong> Diskussion auch um einen kontinuierlichen Controlling-Prozeß,<br />

um zu gewährleisten, daß sowohl unternehmensintern als auch unternehmensextern<br />

Leistungsnachweise und Leistungskontrollen möglich sind. Diese seien wie<strong>der</strong>um<br />

die Basis für die erfolgreiche Umsetzung einer Selbstverpflichtung und die Schaffung <strong>von</strong><br />

Transparenz. Hier wurde einerseits auf den bestehenden Umsetzungsleitfaden verwiesen;<br />

an<strong>der</strong>erseits wurde darauf hingewiesen, daß ein solcher Leitfaden nicht den Dialog mit den<br />

Unternehmen und <strong>der</strong>en Beratung ersetze.<br />

89


3. Selbstverpflichtung zur Klassifizierung <strong>von</strong> Textilhilfsmitteln nach ihrer<br />

Gewässerrelevanz<br />

Zunächst stellte das Institut die wichtigsten Ergebnisse zu dieser Selbstverpflichtung vor. Inhaltlich<br />

entsprachen diese Ausführungen dem Teil A, Kapitel IV.2.3, des vorliegenden Berichts.<br />

Zu den Ergebnissen dieser <strong>Selbstverpflichtungen</strong> haben folgende Personen Stellung genommen:<br />

• Lothar Noll, Verband TEGEWA e.V., Frankfurt;<br />

• Dr. Harald Schönberger, freiberuflicher Umweltingenieur, Freiburg.<br />

90


3.1 Kommentar I<br />

Lothar Noll<br />

Ende <strong>der</strong> 80er und Anfang <strong>der</strong> 90er Jahre wurde die Öffentlichkeit und auch die Politik für die<br />

Frage sensibilisiert, ob <strong>von</strong> Bekleidungstextilien Gefahren für den Menschen und die Umwelt<br />

ausgehen können. Ursache hierfür waren Veröffentlichungen wie „Gift im Klei<strong>der</strong>schrank“,<br />

„Kleidungsgifte“ und Fernsehbeiträge wie „Die zweite Haut“ usw...<br />

Vor diesem Hintergrund hat sich die Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und <strong>der</strong><br />

Umwelt“ in <strong>der</strong> Legislaturperiode 1990 bis 1994 auch mit dem Bedürfnisfeld Textilien befaßt<br />

und in ihrem Abschlußbericht 1994 eine Reihe <strong>von</strong> Empfehlungen ausgesprochen. Eine dieser<br />

Empfehlungen war die Einrichtung einer Informationssammelstelle zur ökologischen<br />

Klassifizierung <strong>von</strong> Farb- und Textilhilfsmitteln national und in <strong>der</strong> EU.<br />

Die Umweltministerkonferenz des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> (UMK) hat diese Empfehlung aufgegriffen<br />

und das BMU gebeten, mit den <strong>Verbände</strong>n <strong>der</strong> THM-Hersteller und <strong>der</strong> Textilindustrie<br />

in Verhandlungen einzutreten mit dem Ziel, eine Zentralstelle/Informationssammelstelle<br />

zur Klassifizierung <strong>von</strong> Textilhilfsmitteln hinsichtlich ihrer gewässerökologischen Bedeutung<br />

einzurichten.<br />

Nach Bekanntwerden dieser Auffor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> UMK an das BMU hat <strong>der</strong> Verband TEGEWA<br />

unverzüglich Kontakt mit dem Gesamtverband <strong>der</strong> Deutschen Textilveredlungsindustrie (TVI-<br />

Verband) und den Umweltministerien <strong>der</strong>jenigen Län<strong>der</strong> aufgenommen, in denen die Textilveredlungsindustrie<br />

schwerpunktmäßig ansässig ist, dies sind Baden-Württemberg, Hessen,<br />

Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Sachsen-Anhalt.<br />

Ziel dieser Gespräche war, die Einrichtung einer Zentralstelle zu vermeiden, weil eine solche<br />

• einen unnötigen bürokratischen Aufwand und das Gegenteil <strong>von</strong> "Deregulierung",<br />

• einen Schritt in Richtung Zulassung und<br />

• eine Einschränkung <strong>der</strong> Produktentwicklung bei den Herstellern <strong>von</strong> Textilchemikalien<br />

bedeutet hätte.<br />

Die vom Verband vorgetragenen Argumente haben die UMK offensichtlich überzeugt: Die<br />

Empfehlung zur Einrichtung einer Zentralstelle wurde aufgegeben.<br />

Allerdings hat die UMK im Jahre 1995 dem BMU den Auftrag gegeben, zusammen mit den<br />

Län<strong>der</strong>n und den <strong>Verbände</strong>n TEGEWA und TVI eine ökologische Bewertung <strong>von</strong> Textilhilfsmitteln<br />

vorzunehmen, die es den Anwen<strong>der</strong>n ermöglicht, beson<strong>der</strong>s umweltverträgliche Produkte<br />

auszuwählen, insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich ihrer gewässerökologischen Bedeutung.<br />

Der Verband TEGEWA hat diesen Auftrag angenommen und zusammen mit dem TVI-<br />

Verband und den Behörden in eigener Initiative ein pragmatisches Thema zur Beurteilung<br />

<strong>der</strong> ökologischen Verträglichkeit <strong>von</strong> Textilhilfsmitteln erarbeitet, das<br />

• eine Zentralstelle und Behördenkontrolle entbehrlich macht,<br />

• auf vorhandenen Daten (Sicherheitsdatenblätter) aufbaut,<br />

91


• nicht zu einem „zahlenmäßigen ranking“ <strong>der</strong> THM führt und<br />

• nicht nur national, son<strong>der</strong>n auch europäisch eingeführt werden kann.<br />

Nach zweijährigen Beratungen hat <strong>der</strong> Verband im November 1997 dem BMU die "Selbstverpflichtung<br />

zur Klassifizierung <strong>von</strong> Textilhilfsmitteln nach ihrer Gewässerrelevanz" übergeben,<br />

in <strong>der</strong> er zusagt, seinen Mitgliedsfirmen zu empfehlen, die <strong>von</strong> ihnen hergestellten und<br />

in Verkehr gebrachten Textilhilfsmittel in die Abwasser-Relevanz-Stufen (ARS)<br />

• ARS I = wenig abwasserrelevant<br />

• ARS II = abwasserrelevant<br />

• ARS III = stark abwasserrelevant<br />

einzustufen.<br />

In Ergänzung zur Selbstverpflichtung des Verbandes TEGEWA hat <strong>der</strong> TVI-Verband ebenfalls<br />

eine Selbstverpflichtung abgegeben, in <strong>der</strong> er dem BMU gegenüber zusagt, seinen Mitgliedsfirmen<br />

zu empfehlen, nur noch solche Textilhilfsmittel zu verwenden, die nach dem<br />

Klassifizierungskonzept eingestuft sind, und dabei nach Möglichkeit solche zu bevorzugen,<br />

die weniger gewässerrelevant sind.<br />

Zum Stand <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung und dem Monitoring, das als ein wesentlicher<br />

"Baustein" <strong>der</strong> Selbstverpflichtung dem BMU gegenüber zugesagt worden ist, ist folgendes<br />

festzuhalten:<br />

• Januar 1999: Erhebung <strong>von</strong> Anzahl und Mengen <strong>der</strong> den ARS-Stufen zugeordneten und<br />

im Inland verkauften Textilhilfsmittel.<br />

• März 1999: Erster Bericht an das BMU über Ist-Zustand. Zu diesem ersten Bericht hat<br />

das BMU mitgeteilt, daß es durch die vom Verband TEGEWA ausgesprochene Selbstverpflichtung<br />

gelungen ist, einen positiven Trend zugunsten <strong>der</strong> Umwelt in Gang zu setzen.<br />

Das BMU hebt insbeson<strong>der</strong>e hervor, daß es den Anwen<strong>der</strong>n <strong>von</strong> Textilhilfsmitteln nun<br />

erst möglich ist, sich durch die Wahl des als wenig abwasserrelevant eingestuften Produktes<br />

umweltgerecht zu verhalten.<br />

• April 1999: Beginn <strong>der</strong> stichprobenartigen Überprüfung <strong>der</strong> Klassifizierung durch einen<br />

<strong>von</strong> TEGEWA benannten Experten (Monitoring). Von 33 THM herstellenden Unternehmen<br />

sind bislang 16 Firmen untersucht. Die Überprüfung <strong>von</strong> 9 Unternehmen erfolgt in diesem<br />

Jahr, die <strong>der</strong> verbleibenden 8 im Jahr 2002.<br />

Bei dem Monitoringverfahren hat sich gezeigt, daß<br />

• <strong>der</strong> Bekanntheitsgrad bei Kunden inzwischen sehr hoch ist,<br />

• die ARS einen wichtigen Faktor im Beschaffungswesen darstellen,<br />

• <strong>der</strong> ökologische Wettbewerb zwischen THM-Herstellern voll zum Tragen kommt,<br />

• die ARS-Einstufungen zur Bereinigung des Sortiments genutzt werden und<br />

• die Einstufung sämtlicher THM bereits Ende 2000 erfolgt war.<br />

92


• März 2001: Erster Bericht über die Wirksamkeit <strong>der</strong> Selbstverpflichtung an das BMU. In<br />

diesem Bericht werden dem BMU auch die Ergebnisse <strong>der</strong> weitergeführten Umfrage über<br />

die in Deutschland verkauften Anzahl und Mengen an THM mitgeteilt. Die Erhebung zeigt,<br />

daß die Mengen an ARS-III-Stoffen <strong>von</strong> 1997 bis zum Jahr 2000 um 67 %, die ARS-II-<br />

Stoffe um 20 % abgenommen haben, während die ARS-I-Stoffe einen Anstieg <strong>von</strong> 6 %<br />

aufweisen.<br />

Als Fazit ist festzuhalten, daß die TEGEWA-Mitgliedsfirmen die große Verantwortung, die sie<br />

mit <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung für das Image <strong>der</strong> gesamten Branche übernommen<br />

haben, erkannt und ernst genommen haben. Was bleibt, ist <strong>der</strong> Wunsch nach einer europäischen<br />

Harmonisierung, damit nicht weiterhin uneingestufte Textilhilfsmittel mit in <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

hergestellten Produkten konkurrieren können, die<br />

• entwe<strong>der</strong> den Makel einer ARS-III-Einstufung tragen o<strong>der</strong><br />

• aufgrund vorgenommener Rezepturumstellungen preislich unterlegen sind.<br />

Einen Ansatz hierfür bieten die im Rahmen <strong>der</strong> IPPC-Richtlinie (integrated pollution prevention<br />

control) zu ermittelnden „best verfügbaren Techniken“ (best available techniques – BAT)<br />

zur Reduzierung <strong>von</strong> Emissionen <strong>der</strong> wichtigsten Industrien. Die EU hat zugesagt, das TE-<br />

GEWA-Selbstverpflichtungskonzept als „Kandidaten“ für die BAT in die entsprechenden Dokumente<br />

aufzunehmen.<br />

93


3.2 Kommentar II<br />

Harald Schönberger<br />

Rahmenbedingungen nach Enquete-Kommission-Empfehlung 1994 u. UMK-Beschluß<br />

vom 12. Mai 1995<br />

• Ordnungsrechtliche Regelung auf Basis ChemG scheidet praktisch aus<br />

• Kräftegleichgewicht gegeben – Vereinbarung einer freiwilligen Selbstverpflichtung erfor<strong>der</strong>t<br />

hohes Maß an Konsens<br />

• Heterogenes Meinungsbild auf Industrie-und Behördenseite<br />

� hohes Maß an gemeinsamer Motivation und Kompromissbereitschaft unverzichtbar<br />

Erreichtes und weitere Entwicklung<br />

• Schritt in die richtige Richtung:<br />

• Reduzierung <strong>der</strong> ARS-III-Produkte allein positiviert die Selbstverpflichtung<br />

• Entwicklung angestoßen<br />

• Weitere Entwicklung sicherstellen:<br />

• Erster Bericht an das BMU bis 31. März 2001 – Standortbestimmung<br />

• Umsetzungskontrolle – auch bei Textilveredlungsbetrieben (Vorschlag: 50 Einsatzstofflisten<br />

auswerten)<br />

• Europäische Dimension – Aufnahme in „BREF Textile Industry“ als Anfang<br />

94


3.3 Diskussion<br />

Die Ergebnisse <strong>der</strong> Studie werden zur Kenntnis genommen und nicht in Frage gestellt.<br />

In <strong>der</strong> Diskussion wird diese Selbstverpflichtung übereinstimmend als ein Erfolg bezeichnet.<br />

Dafür sei, so ein Votum, die Klarheit des Zieles und <strong>der</strong> gemeinsame Wille zur Umsetzung<br />

entscheidend gewesen.<br />

In <strong>der</strong> Diskussion äußerte ein Vertreter des Umweltbundesamtes (UBA) den Wunsch, die<br />

Aussagekraft <strong>der</strong> Selbstverpflichtung zu präzisieren, auch durch Bereitstellung zusätzlicher<br />

Daten.<br />

Zusätzlich wurde auch nach <strong>der</strong> Bedeutung <strong>von</strong> Nichtverbandsmitglie<strong>der</strong>n gefragt. Hierzu<br />

wurde festgestellt daß Nichtverbandsmitglie<strong>der</strong> bei dieser Selbstverpflichtung keine allzu<br />

große Rolle spielten, da die Unternehmen des Verbandes den Markt zu ca. 95% abdecken<br />

würden.<br />

95


4. Selbstverpflichtung zu Mitteln zum Schutz <strong>von</strong> Holz gegen holzzerstörende<br />

und holzverfärbende Organismen<br />

Zunächst stellte das Institut die wichtigsten Ergebnisse zu dieser Selbstverpflichtung vor. Inhaltlich<br />

entsprachen diese Ausführungen dem Teil A, Kapitel IV.2.4, des vorliegenden Berichts.<br />

Zu den Ergebnissen dieser <strong>Selbstverpflichtungen</strong> haben folgende Personen Stellung genommen:<br />

• Dr. Josef-Theo Hein, Dyrup Deutschland GmbH, Mönchengladbach;<br />

• Dr. Hans Reifenstein, Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin<br />

(BgVV), Berlin.<br />

96


4.1 Kommentar I<br />

Josef-Theo Hein<br />

Die Auswirkungen <strong>der</strong> freiwilligen Selbstverpflichtung werden durchweg positiv beurteilt, sowohl<br />

<strong>von</strong> <strong>der</strong> Industrie als auch <strong>von</strong> den Behörden. Es ist gelungen, einen großen Schritt in<br />

Richtung Verbraucherschutz nach vorne zu gehen, ohne eine Monopolstellung für ein bestimmtes<br />

System zu manifestieren.<br />

Die Ausgangslage wurde 1994 durch einen Brief des damaligen Bundesgesundheitsamtes<br />

an alle Kunden <strong>der</strong> Farb- und Lackindustrie hervorgerufen, „nur noch RAL-Produkte zu verwenden“.<br />

Als Begründung wurde <strong>der</strong> riesige, große, graue Markt <strong>von</strong> mehr als 2000 Produkten angeführt.<br />

Zu dem damaligen Zeitpunkt wurden insbeson<strong>der</strong>e die Bläueschutz-Produkte und alle<br />

an<strong>der</strong>en Lasuren und Farben als grauer Markt ausgegrenzt, da diese kein RAL-<br />

Holzschutzmittel-Gütezeichen hatten. Diese Farben, Lasuren und Grundierungen konnten<br />

prinzipiell kein RAL-Gütezeichen haben, da hierfür überhaupt kein Bewertungsverfahren vorgesehen<br />

war. Dadurch wurde <strong>der</strong> Handel stark verunsichert. Die Initiative des Lackverbandes<br />

hat diesen Mißstand aufgezeigt und dafür gesorgt, daß eine freiwillige Selbstverpflichtung<br />

möglich wurde, um diesen angeblichen grauen Markt ein großes Stück vorwärts zu regulieren.<br />

Dabei stand für die Bläueschutzgrundierungen im Vor<strong>der</strong>grund, die Bestandteile eines Beschichtungssystems<br />

sind, ein vereinfachtes Registrierverfahren zu etablieren. Der Hintergrund<br />

war, den Verbraucherschutz sicherzustellen und die Methodik <strong>der</strong> Rahmenrezepturen<br />

zu nutzen, so wie es auch in <strong>der</strong> Biozid-Richtlinie vorgesehen ist. Ziel war ein einfaches, kostengünstigeres<br />

Verfahren, um eine breite Akzeptanz im Markt zu erhalten.<br />

Es muß hier jedoch deutlich herausgestellt werden, daß seitens des Ministeriums und <strong>der</strong><br />

Behörden ungleiche Maßstäbe gesetzt wurden, in <strong>der</strong> Art, daß das Registrierverfahren für<br />

die Bewertung durch die Behörden kostenpflichtig ist und die RAL-Gütegemeinschaft für ihre<br />

Mitglie<strong>der</strong> weiterhin eine kostenfreie Bewertung durch die Behörden erhält. Es wurde deutlich,<br />

daß ein privater Verein die Kosten nach Belieben rauf- o<strong>der</strong> runtersetzen kann, ohne<br />

dem Zwang durch eine neutrale Kontrolle zu unterliegen.<br />

Ein weiteres Manko war, das die Verabschiedung <strong>der</strong> Rahmenrezepturen durch alle Beteiligten,<br />

d.h. die komplette Bewertung, insgesamt zu einer mehrjährigen Verzögerung geführt<br />

hat, so daß insgesamt die in <strong>der</strong> freiwilligen Selbstverpflichtung vorgesehene Zeitspanne<br />

nicht realisiert werden konnte. Ich möchte hier nicht dem Einen o<strong>der</strong> dem An<strong>der</strong>en einen<br />

Schwarzen Peter zuschieben, son<strong>der</strong>n insgesamt ist dies ein nicht erfreuliches Ergebnis, da<br />

dadurch de facto die Registrierung zugunsten <strong>der</strong> RAL-Gütegemeinschaft über einen Zeitraum<br />

hinweg blockiert wurde. Dies ist aber nicht <strong>der</strong> Registrierstelle beim UBA anzulasten.<br />

Ein Monitoringverfahren zum positiven Ausloten <strong>der</strong> Umsetzung ist selbstverständlich notwendig.<br />

Das in diesem speziellen Fall, auf Wunsch des Bundesumweltministeriums, festgelegte Monitoringsystem<br />

hat keinen positiven „Steuerungseffekt“, da es als zusätzliche Hürde eher abschreckend<br />

wirkt. Die Firmen, die die freiwillige Selbstverpflichtung umsetzen, werden zu-<br />

97


sätzlich belastet und diejenigen, die nicht teilnehmen o<strong>der</strong> diese umgehen, haben keine Zusatzkosten<br />

und werden so belohnt.<br />

Insgesamt läßt sich durchweg ein positives Fazit ziehen, da durch diese freiwillige Selbstverpflichtung<br />

Industrie und Behörden gemeinsam gelernt haben, bestimmte Praktiken zu erproben<br />

und wir die Hoffnung haben, daß diese Arbeit und Vorleistung gewürdigt werden bei <strong>der</strong><br />

Umsetzung in ein nationales Biozidgesetz, sprich insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Erweiterung <strong>der</strong><br />

Chemikalien-Verbotsverordnung und den dann später notwendigen Verordnungen und Erlassen.<br />

Weiterhin kann konstatiert werden, daß dieser große, graue Markt in <strong>der</strong> vorhandenen dargestellten<br />

Form nicht existent ist, da eindeutige Marktforschungsergebnisse z.B. <strong>der</strong> GfK<br />

(Gesellschaft für Konsumforschung) belegen, daß ein Großteil <strong>der</strong> verkauften Produkte im<br />

Baumarkt und auch im Fachhandelsbereich den Maßgaben <strong>der</strong> freiwilligen Selbstverpflichtung<br />

entsprechen.<br />

Positiv läßt sich weiterhin vermerken, daß durch die freiwillige Selbstverpflichtung Aktionen<br />

und Interessen <strong>der</strong> Mitgliedsfirmen des Lackverbandes und <strong>der</strong> Deutschen Bauchemie, respektive<br />

<strong>der</strong> RAL-Gütegemeinschaft, irgendwie in gemeinsamen Zielen gebündelt werden<br />

können.<br />

Ich denke z.B. an die Abwasch- o<strong>der</strong> Auswaschversuche, die vom Umweltbundesamt gefor<strong>der</strong>t<br />

werden, o<strong>der</strong> die Berücksichtigung <strong>der</strong> freiwilligen Selbstverpflichtung bei <strong>der</strong> Umsetzung<br />

<strong>der</strong> europäischen Biozidgesetzgebung in nationales Recht.<br />

Trotz unterschiedlicher Standpunkte muß hier die Industrie unter dem Segel des VCI und mit<br />

Unterstützung <strong>der</strong> Behörden die Zukunft aktiv gestalten und dazu eignen sich freiwillige<br />

<strong>Selbstverpflichtungen</strong> besser als Gesetze.<br />

98


4.2 Kommentar II<br />

Hans Reifenstein<br />

Die Verwendung <strong>von</strong> Holzschutzmitteln ist in <strong>der</strong> Vergangenheit im Zusammenhang mit gesundheitsbezogenen<br />

Verbraucherschutzfragen heftig in <strong>der</strong> Öffentlichkeit diskutiert worden.<br />

Der Holzschutzmittelprozeß beim Landgericht Frankfurt hat verdeutlicht, daß eine nicht<br />

sachgerechte Verwendung <strong>von</strong> Holzschutzmitteln – insbeson<strong>der</strong>e in Innenräumen – zu Befindlichkeitsstörungen<br />

bis hin zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen bzw. Schädigungen<br />

führen kann. Die sichere Anwendung <strong>der</strong>artig kritischer Produkte ist somit <strong>von</strong> folgenden Bedingungen<br />

abhängig zu machen:<br />

Holzschutzmittel müssen<br />

• wirksam sein,<br />

• gesundheitlich und umweltbezogen unbedenklich sein,<br />

• sachgerecht und bestimmungsgemäß verwendet werden.<br />

Diese Bedingungen werden gegenwärtig in Deutschland in einigen Bereichen des <strong>chemischen</strong><br />

Holzschutzes, und zwar im Rahmen des Zulassungsverfahrens für Holzschutzmittel<br />

beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) und bei <strong>der</strong> Verleihung des RAL-Gütezeichens<br />

Holzschutzmittel durch die Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e. V., erfüllt. Mit diesen<br />

Prüfverfahren konnten grundlegende Normen des <strong>chemischen</strong> Holz- und Verbraucherschutzes<br />

durchgesetzt und ein hoher Stand an Anwen<strong>der</strong>- und Verbrauchersicherheit bei <strong>der</strong><br />

Verwendung <strong>von</strong> Holzschutzmitteln erreicht werden. Dennoch verbleiben erhebliche Kritikpunkte<br />

und Defizite im Verbraucherschutz, weil sich in Ermangelung gesetzlicher Regelungen<br />

für Holzschutzmittel neben den geprüften Produkten eine Vielzahl <strong>von</strong> Holzschutzmitteln<br />

auf dem Markt befindet, die nicht auf Wirksamkeit sowie gesundheitliche und umweltbezogene<br />

Unbedenklichkeit geprüft wurden und mangelhafte Kennzeichnungen, Warn- und Verwendungshinweise<br />

aufweisen.<br />

Mit <strong>der</strong> „Freiwilligen Selbstverpflichtung zu Mitteln zum Schutz <strong>von</strong> Holz gegen holzzerstörende<br />

und/o<strong>der</strong> holzverfärbende Organismen des Verbandes <strong>der</strong> Chemischen Industrie e. V.<br />

(VCI), <strong>der</strong> Deutschen Bauchemie e. V. und des Verbandes <strong>der</strong> Lackindustrie e. V. (VdL)“<br />

sollte in <strong>der</strong> Übergangsphase bis zur Umsetzung <strong>der</strong> europäischen Biozid-Richtlinie ein Beitrag<br />

zur Verbesserung des Verbraucher- und Umweltschutzes bei <strong>der</strong> Verwendung <strong>von</strong><br />

Holzschutzmitteln durch folgende Maßnahmen geleistet werden:<br />

• Keine Abgabe <strong>von</strong> Holzschutzmitteln an den Verbraucher zur vorbeugenden Anwendung<br />

in Innenräumen;<br />

• Begrenzung <strong>der</strong> Gebindegrößen für Holzschutzmittel mit bekämpfen<strong>der</strong> Wirkung;<br />

• eindeutige Kennzeichnung <strong>der</strong> Holzschutzmittel;<br />

• freiwillige amtliche Überprüfung <strong>der</strong> Holzschutzmittel – soweit sie nicht bereits einer Zulassungspflicht<br />

durch das DIBt unterliegen – im Rahmen <strong>der</strong> Gütesicherung nach RAL-GZ<br />

830;<br />

99


• freiwillige amtliche Überprüfung <strong>der</strong> Bläueschutzmittel im Rahmen eines Registrierverfahrens<br />

beim UBA;<br />

• Fremdüberwachung bzw. Stichprobenkontrolle <strong>der</strong> geprüften Produkte.<br />

Von allen beteiligten Kreisen wurde die Selbstverpflichtungserklärung <strong>der</strong> Industrie als ein<br />

praktikables Instrument <strong>der</strong> Deregulierung und beispielhaft für das Kooperationsprinzip zwischen<br />

Staat und Industrie gewürdigt. Beson<strong>der</strong>s hervorgehoben wurden die freiwillige Überprüfung<br />

<strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Holzschutzmittel, d.h. ein Nachweis ihrer Wirksamkeit sowie ihrer<br />

Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, und ihre verbrauchergerechte<br />

Kennzeichnung als ein entscheiden<strong>der</strong> Schritt zur Verbesserung des Verbraucherbzw.<br />

Innenraumschutzes.<br />

Die Einbeziehung des Handels in die Selbstverpflichtung <strong>der</strong> Hersteller wurde als wichtig angesehen,<br />

weil insbeson<strong>der</strong>e in den Bau- und Heimwerkermärkten nicht nur Holzschutzmittel<br />

bestimmter Hersteller, son<strong>der</strong>n auch Holzschutzmittel unter dem Namen <strong>von</strong> Handelsmarken<br />

verkauft werden. Deshalb wurde auch die Zusage des Groß- und Einzelhandels begrüßt, das<br />

Sortiment <strong>der</strong> angebotenen Holzschutzmittel auf die Einhaltung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung zu<br />

überprüfen und bei Abweichungen eine mögliche Anpassung <strong>der</strong> Produkte mit den beteiligten<br />

Herstellern und Lieferanten zu erreichen.<br />

Eine erste Zwischenbilanz <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung fällt aus <strong>der</strong> Sicht des<br />

Verbraucherschutzes unbefriedigend aus. Schon bei <strong>der</strong> Ausgestaltung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

traten die unterschiedlichen Interessen <strong>der</strong> beteiligten <strong>Verbände</strong> über Inhalt und Zielsetzung<br />

offen zutage. Obwohl die Selbstverpflichtung eindeutig auf eine Verbesserung des<br />

Anwen<strong>der</strong>- und Verbraucherschutzes bei <strong>der</strong> Verwendung <strong>von</strong> Holzschutzmitteln ausgerichtet<br />

werden sollte, versuchte <strong>der</strong> VdL, seine „holzschützenden Produkte“ <strong>von</strong> den klassischen<br />

Holzschutzmitteln durch eigene Produktdefinitionen abzugrenzen.<br />

Das mit einer gesundheitlichen Bewertung <strong>der</strong> Holzschutzmittel eingebundene BgVV konnte<br />

die strittigen Diskussionen <strong>der</strong> beteiligten <strong>Verbände</strong> über Holzschutzmittel- und Bläueschutzmitteldefinitionen<br />

und die Etablierung eines weiteren Prüfverfahrens für Bläueschutzmittel<br />

nicht nachvollziehen, zumal sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene Holzschutz-<br />

bzw. Bläueschutzmittel eindeutig definiert sind und Bläueschutzmittel problemlos einer<br />

Überprüfung nach den Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 830 hätten unterzogen<br />

werden können.<br />

Wenn auch mit dem beim UBA durchgeführten Registrierverfahren für Bläueschutzmittel<br />

unter Verwendung <strong>von</strong> Rahmenrezepturen erste Erfahrungen zur vereinfachten Bewertung<br />

<strong>von</strong> Biozid-Produkten im Hinblick auf die Umsetzung <strong>der</strong> Biozid-Richtlinie gesammelt werden<br />

konnten, zeichnet sich jedoch bisher keine wesentliche Verbesserung des Verbraucherschutzes<br />

bei <strong>der</strong> Verwendung dieser Produktgruppe ab. Von den ursprünglich für die Registrierung<br />

vorgesehenen 80 Produkten haben bisher nur 23 das Registrierverfahren beim<br />

UBA durchlaufen und da<strong>von</strong> konnte bei Stichprobenkontrollen in Baumärkten lediglich ein<br />

Produkt ausfindig gemacht werden, das zum Verkauf angeboten wurde und mit einer verbrauchergerechten<br />

Kennzeichnung versehen war.<br />

Kritisch ist zum Registrierverfahren für Bläueschutzmittel als Teil eines Beschichtungssystems<br />

zu bemerken, daß durch die in den Deckanstrichen teilweise enthaltenen filmschüt-<br />

100


zenden bioziden Wirkstoffe eine vereinfachte gesundheitliche und umweltbezogene Bewertung<br />

<strong>der</strong> Bläueschutzmittel unterlaufen wird. Bei den filmschützenden Wirkstoffen, die nicht<br />

Gegenstand <strong>der</strong> Selbstverpflichtung sind, handelt es sich oft um die gleichen Holzschutzmittelwirkstoffe<br />

mit gleichen o<strong>der</strong> höheren Konzentrationen, die in den Bläueschutzmitteln<br />

enthalten sind und somit zu erhöhten Biozid-Expositionen führen können. Die gesundheitliche<br />

Bewertung <strong>der</strong> Bläueschutzmittel als Teil eines Beschichtungssystems kann deshalb nur<br />

unter Einbeziehung des Biozidgehaltes <strong>der</strong> Deckanstriche verbrauchergerecht erfolgen. Die<br />

Nichtbeachtung <strong>der</strong> filmschützenden Wirkstoffe bei <strong>der</strong> gesundheitlichen Bewertung <strong>der</strong><br />

Holzschutzmittel bedarf einer Klärung bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung, weil ansonsten<br />

<strong>der</strong> Verbraucherschutz beim Umgang mit diesen Produkten in Frage gestellt wird.<br />

Etwa 70% <strong>der</strong> verbrauchernahen Holzschutzmittel werden gegenwärtig durch „holzschützende<br />

Produkte“ <strong>der</strong> Lackindustrie abgedeckt, während die eigentlichen Holzschutzmittel mit<br />

RAL-Gütezeichen nur mit etwa 30% vertreten sind.<br />

Stichprobenkontrollen in großen Baumärkten zeigten die bisherige unzureichende Umsetzung<br />

<strong>der</strong> Selbstverpflichtung auf:<br />

• Überwiegendes Angebot <strong>von</strong> „holzschützenden Produkten“ mit folgenden Mängeln:<br />

• kein amtlicher Nachweis <strong>der</strong> Wirksamkeit;<br />

• keine Prüfung auf gesundheits- und umweltbezogene Unbedenklichkeit;<br />

• mangelhafte bis irreführende Anwen<strong>der</strong>hinweise für den Verbraucher wie verharmlosende<br />

Angaben bzw. Hinweise z.B. „umweltfreundlich“, „gesundheitlich unbedenklich“,<br />

„nicht kennzeichnungspflichtig“, „für innen und außen“ u.a.;<br />

• kein o<strong>der</strong> nur geringes Angebot geprüfter Holzschutzmittel;<br />

• keine Kenntnis über das RAL-Gütezeichen Holzschutzmittel beim Verkaufspersonal;<br />

• Angebot <strong>von</strong> geprüften und nichtgeprüften Produkten des gleichen Herstellers.<br />

Im Fachhandel für den professionellen Anwendungsbereich werden dem Kunden dagegen<br />

geprüfte Holzschutzmittel mit qualifizierter Fachberatung für eine sachgerechte und bestimmungsgemäße<br />

Anwendung angeboten.<br />

Zusammenfassend kann aus <strong>der</strong> Sicht des BgVV festgestellt werden, daß die Zielstellung<br />

<strong>der</strong> Selbstverpflichtung bisher nicht erreicht wurde. Als Hauptursachen werden die unterschiedlichen<br />

Interessen <strong>der</strong> beteiligten <strong>Verbände</strong> bei <strong>der</strong> Vermarktung ihrer Produkte und<br />

auch die mangelhafte Unterstützung durch den Handel gesehen. Eine durchgreifende Verbesserung<br />

des Verbraucherschutzes bei <strong>der</strong> Anwendung <strong>von</strong> Holzschutzmitteln im „do-ityourself“-Bereich<br />

erscheint angesichts <strong>der</strong> undurchsichtigen Situation auf dem Holzschutzmittelmarkt<br />

gegenwärtig wenig realistisch, so daß einer ordnungspolitischen Regelung gegenüber<br />

<strong>der</strong> Selbstverpflichtung <strong>der</strong> Vorzug zu geben ist.<br />

101


4.3 Diskussion<br />

Die Ergebnisse <strong>der</strong> Studie werden zur Kenntnis genommen und nicht in Frage gestellt.<br />

Die Diskussion machte – wie auch die Aussagen <strong>der</strong> Referenten – deutlich, daß die Einschätzung<br />

über den Erfolg <strong>der</strong> Selbstverpflichtung sehr geteilt ist.<br />

Überdies wurde in <strong>der</strong> Diskussion die Frage aufgeworfen, wie <strong>der</strong> Umsetzungsstand <strong>der</strong><br />

Selbstverpflichtung sei, da dies auch nach den Ausführungen noch unklar sei. Hierzu wurde<br />

die Antwort gegeben, daß 42% <strong>der</strong> Industriemarken und 75% <strong>der</strong> Handelsmarken inzwischen<br />

entwe<strong>der</strong> im Registrierverfahren o<strong>der</strong> im RAL-Verfahren erfaßt seien.<br />

In einem Votum wurde die Frage aufgeworfen, ob denn nicht <strong>der</strong> Konsument selbst dafür<br />

verantwortlich sei, daß er die entsprechenden Produkte bekomme o<strong>der</strong> auch nicht bekomme.<br />

Dieser Ansicht wurde <strong>von</strong> an<strong>der</strong>en Teilnehmern wi<strong>der</strong>sprochen; je<strong>der</strong> Konsument habe<br />

ein Anrecht auf entsprechende Produktinformationen.<br />

Die Frage des Einbezug des Fachhandels wurde stark diskutiert. Es wurde darauf hingewiesen,<br />

daß es zwar diesbezügliche Absichtserklärungen gegeben habe, aber eine wirkliche Initiative<br />

nicht zustandegekommen sei.<br />

102


III. Schlußfolgerungen und allgemeine Diskussion<br />

Zunächst stellte das Institut die Schlußfolgerungen vor, die aus seiner Sicht für den Einsatz<br />

und die Ausgestaltung <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> zu ziehen sind. Inhaltlich entsprachen diese<br />

Ausführungen dem Teil A, Kapitel V, des vorliegenden Berichts.<br />

Dazu und zur Studie insgesamt sowie zum Instrument <strong>der</strong> Selbstverpflichtung allgemein haben<br />

die folgenden Personen Stellung genommen:<br />

• Dr. Klaus Rennings, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung;<br />

• Dr. Herlind Gundelach, Staatssekretärin im Hessischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft<br />

und Forsten;<br />

• Thomas Lenius, Chemiereferent beim Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland.<br />

103


1. Kommentar I: <strong>Evaluation</strong> freiwilliger <strong>Selbstverpflichtungen</strong> aus<br />

wirtschaftswissenschaftlicher Sicht<br />

Klaus Rennings<br />

a) Begrifflichkeit und Thesen<br />

Kooperationslösungen zeichnen sich dadurch aus, daß Unternehmen miteinan<strong>der</strong> o<strong>der</strong> mit<br />

Dritten (Staat, Öffentlichkeit) Absprachen treffen. In <strong>der</strong> deutschen Umweltpolitik dominieren<br />

Kooperationen in Form <strong>von</strong> ‘freiwilligen’ <strong>Selbstverpflichtungen</strong> und Vereinbarungen zwischen<br />

Unternehmen, Branchen o<strong>der</strong> <strong>Verbände</strong>n einerseits und dem Staat an<strong>der</strong>erseits.<br />

Der Versuch einer Einordnung ‘freiwilliger’ <strong>Selbstverpflichtungen</strong> <strong>der</strong> Wirtschaft im Umweltschutz<br />

(FSV) zeigt, daß die Unterschiede bzw. die Charakteristika im Vergleich zu traditionellen<br />

hoheitlichen Instrumenten wie Ordnungsrecht (z.B. eine Wärmenutzungsverordnung<br />

mit Vorschriften zum Einsatz bestimmter Technologien) und Abgaben (z.B. eine CO2-<br />

/Energiesteuer) in einem an<strong>der</strong>en Entscheidungsprozeß bei <strong>der</strong> Ziel- und Maßnahmenauswahl<br />

sowie in an<strong>der</strong>en Durchsetzungsmechanismen (Abschnitt b) liegen, aber nicht in einem<br />

typischen Wirkungsmechanismus auf die Konsum- und Investitionsentscheidungen <strong>der</strong> wirtschaftlichen<br />

Akteure (Abschnitt c). Daher können FSV auch nicht per se als „marktwirtschaftlich“<br />

o<strong>der</strong> „ökonomisch“ bezeichnet werden (Abschnitt d). Es resultiert eine skeptische Bewertung<br />

<strong>von</strong> FSV im allgemeinen sowie <strong>der</strong> Klimaschutzerklärungen im speziellen in bezug<br />

auf ihre Ordnungskonformität im Rahmen einer sozialen und ökologischen Marktwirtschaft<br />

(Abschnitt e).<br />

b) Hoheitlicher versus korporatistischer Gestaltungsrahmen<br />

‘Freiwillige’ Umweltschutzmaßnahmen weichen vom klassischen Muster des hoheitlich handelnden<br />

Staates, <strong>der</strong> die Ziele und Instrumente <strong>der</strong> Umweltpolitik durch den Erlaß <strong>von</strong><br />

Rechtsnormen festlegt, ab. Stattdessen tritt <strong>der</strong> Staat mit den Betroffenen in Verhandlungen<br />

über Schutzziele und Instrumentenwahl und nutzt dabei die Drohung, hoheitlich Normen zu<br />

erlassen, als Ausgangspunkt für das Aushandeln einer ‘freiwilligen’ Absprache.<br />

Im Gegensatz zum traditionellen hoheitlichen Handeln sucht <strong>der</strong> Staat – im Sinne des Kooperationsprinzips<br />

– eine Lösung über den Weg <strong>der</strong> Konsensbildung und begibt sich in ein<br />

Tauschverhältnis. Grundsätzlich lassen sich Kooperationslösungen nämlich als Tauschgeschäfte<br />

interpretieren, bei denen sich die Industrie eine ‘freiwillige’ Selbstverpflichtung zu einem<br />

bestimmten Verhalten auferlegt und <strong>der</strong> Staat als Gegenleistung auf eine Festschreibung<br />

des gewünschten Verhaltens verzichtet (MURSWIEK 1988:988). Für die staatliche Seite<br />

besteht <strong>der</strong> Preis für eine solche Absprache häufig in Abstrichen am anvisierten Schutzniveau<br />

(vgl. RENNINGS, BROCKMANN und BERGMANN 1996:199ff.).<br />

Ihr Verhandlungscharakter läßt es angemessen erscheinen, FSV nicht als Instrument <strong>der</strong><br />

Umweltpolitik zu bezeichnen, son<strong>der</strong>n als einen korporatistischen umweltpolitischen Gestaltungsrahmen,<br />

<strong>der</strong> sich vom klassischen hoheitlichen Gestaltungsrahmen unterscheidet. Ist<br />

<strong>von</strong> einem korporatistischen Ansatz die Rede, so ist auch leicht nachvollziehbar, daß sich die<br />

104


Diskussion um die Sinnhaftigkeit <strong>von</strong> FSV auf Fragen <strong>der</strong> Zielverwässerung und <strong>der</strong> Kontrollmöglichkeiten<br />

konzentriert hat.<br />

Es sollte aber nicht übersehen werden, daß im bisher dominierenden hoheitlichen Verfahren<br />

schon einige korporatistische Elemente vorzufinden sind, die <strong>von</strong> Lobby-Aktivitäten im Vorfeld<br />

<strong>von</strong> Verordnungen und Gesetzen bis zur Mitwirkung bei <strong>der</strong> konkreten Ausgestaltung<br />

<strong>von</strong> Technischen Anweisungen reichen. Insgesamt ist aber dennoch im Vergleich zu an<strong>der</strong>en<br />

Instrumenten die Mitwirkung <strong>der</strong> Wirtschaft größer. Dies bedeutet auch, daß die Wirtschaft<br />

einen deutlich stärkeren Einfluß auf den Grad <strong>der</strong> angestrebten Zielerreichung (Höhe<br />

und Zeitpunkt) und die Instrumentenwahl ausüben kann.<br />

Staatlicherseits sollte man sich darüber im klaren sein, daß die Verhandlungsbereitschaft <strong>der</strong><br />

Wirtschaft regelmäßig nur soweit reicht, wie ein wirtschaftliches Eigeninteresse besteht. Der<br />

Schutz <strong>der</strong> Umwelt ist für die betroffenen Unternehmen kein Wert an sich, son<strong>der</strong>n muß sich<br />

mit eigenen (wirtschaftlichen) Interessen decken. Daher ist da<strong>von</strong> auszugehen, daß FSV vor<br />

allem das Potential an sogenannten „No-Regrets“-Maßnahmen ausschöpfen, das heißt solcher<br />

Maßnahmen, die sich durch induzierte Kosteneinsparungen selbst finanzieren (siehe<br />

auch EEA 1997, Vol. 2:45f.). Diese Annahme wird durch die vom VCI in Auftrag gegebene<br />

Studie weitgehend bestätigt. Wo substantielle „No-Regrets“-Potentiale vorhanden sind, wie<br />

zum Beispiel im Klimaschutz, haben FSV durchaus ihre Berechtigung. Es sollte jedoch auch<br />

klar sein, daß an<strong>der</strong>e Instrumente wie Ökosteuern, Ordnungsrecht o<strong>der</strong> Emissions Trading<br />

zum Zug kommen müssen, wenn die Ziele über „No Regrets“ hinausgehen.<br />

Wesentlich an FSV ist die Tatsache, daß <strong>der</strong> Staat keine vertraglichen o<strong>der</strong> hoheitlichen<br />

Möglichkeiten hat, ihre Einlösung zu erzwingen. Er ist allein auf das Wohlverhalten <strong>der</strong> Unternehmerverbände<br />

und auf die Disziplin <strong>der</strong> den <strong>Verbände</strong>n angehörenden Unternehmen<br />

bzw. auf die Durchsetzungsfähigkeit <strong>der</strong> <strong>Verbände</strong> gegenüber ihren Mitglie<strong>der</strong>n angewiesen.<br />

Diese neigen, wie die Fallbeispiele <strong>der</strong> VCI-Studie zeigen, bei kostspieligen Maßnahmen dazu,<br />

eine Trittbrettfahrerposition einzunehmen.<br />

Es ist jedoch zu beachten, daß ein Ersatz für fehlende rechtliche Bindungen an ‘freiwillige’<br />

Zusagen darin bestehen kann, daß die Zusagen immer wie<strong>der</strong> neu verhandelt werden. Im<br />

Rahmen solcher „wie<strong>der</strong>holter Spiele“ können stabile Min<strong>der</strong>ungszusagen erreicht werden,<br />

die über ein Business as Usual hinausgehen (vgl. SCHMELZER 1996).<br />

„Wie<strong>der</strong>holte Spiele“ bedeuten, daß FSV als eine Kette sich aneinan<strong>der</strong>reihen<strong>der</strong> ‘freiwilliger’<br />

Zusagen organisiert werden, wie dies etwa bei den deutschen Klimaschutzerklärungen <strong>der</strong><br />

Wirtschaft <strong>der</strong> Fall ist. Durch solche revolvierenden <strong>Selbstverpflichtungen</strong>, die über ein Monitoring<br />

zudem einer ständigen Ziel- und Erfolgskontrolle unterliegen sollten, können die beteiligten<br />

Unternehmen untereinan<strong>der</strong> sowie gegenüber dem Staat und <strong>der</strong> Öffentlichkeit das<br />

Vertrauen aufbauen, das nötig ist, um Trittbrettfahrerprobleme zu überwinden und auch anspruchsvollere<br />

Zusagen auszusprechen.<br />

c) Wirkungsmechanismen<br />

In <strong>der</strong> Literatur werden FSV mitunter als „sonstige Instrumente“ neben die Kategorien „ordnungsrechtliche“<br />

und „ökonomische“ Instrumente eingestuft. Die Enquete-Kommission<br />

„Schutz des Menschen und <strong>der</strong> Umwelt“ zum Beispiel faßt informatorische, organisatorische<br />

105


und ‘freiwillige’ Maßnahmen zusammen als „Maßnahmen, die ein aktives Verhalten in Richtung<br />

eines vorbeugenden Umweltschutzes för<strong>der</strong>n, ohne daß dies gesetzlich vorgeschrieben<br />

ist.“ (ENQUETE-KOMMISSION 1994:667). Dies ist eine juristisch orientierte Abgrenzung.<br />

Aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht nehmen ökonomische und ordnungsrechtliche Instrumente<br />

bei gegebenen Präferenzen (Haushalte) und Technologien (Unternehmen) direkten<br />

(Ordnungsrecht) o<strong>der</strong> indirekten (ökonomische Instrumente) Einfluß auf die Wahlentscheidungen<br />

zwischen verschiedenen Handlungsoptionen. Informatorische Instrumente wirken<br />

persuasiv auf die Präferenzen und den Informationsstand <strong>der</strong> Haushalte und Unternehmer<br />

ein. Wie diese Einwirkung erfolgt, zeigt die nachstehende entscheidungsorientierte Systematisierung<br />

<strong>von</strong> MICHAELIS (1996:26). Er unterscheidet in:<br />

• Ordnungsrechtliche Instrumente: „Umweltpolitische Maßnahmen, die darauf abzielen, die<br />

Menge <strong>der</strong> zulässigen Alternativen zu begrenzen ...“.<br />

• Ökonomische Instrumente: „Umweltpolitische Maßnahmen, die darauf abzielen, die mit<br />

den einzelnen Alternativen verbundenen Nutzen bzw. Kosten zu beeinflussen ...“.<br />

• Informatorische bzw. suasorische Instrumente: „Umweltpolitische Maßnahmen, die darauf<br />

abzielen, die Informationen und Wertvorstellungen des Entscheidungsträgers zu beeinflussen<br />

...“.<br />

Mit Alternativen sind dabei die Handlungsoptionen zur Vermeidung <strong>von</strong> Umweltbelastungen<br />

gemeint, über die <strong>der</strong> betrachtete Entscheidungsträger, zum Beispiel ein Haushalt o<strong>der</strong> ein<br />

Unternehmen, verfügt.<br />

Aus dieser systematisierenden Einordnung wird deutlich, daß sowohl Ordnungsrecht und<br />

ökonomische Instrumente als auch informatorische Instrumente einen jeweils eigenen Charakter<br />

aufweisen. Eine eigenständige Einordnung <strong>von</strong> FSV ist hingegen nicht möglich. Der<br />

Grund liegt darin, daß FSV grundsätzlich nicht über einen eigenständigen Wirkungsmechanismus<br />

verfügen. Dieser ist vielmehr Verhandlungsergebnis; oft wird <strong>der</strong> Mechanismus zur<br />

Erreichung eines Ziels in <strong>der</strong> FSV auch gänzlich offen gelassen und erst in <strong>der</strong> Umsetzungsphase<br />

<strong>von</strong> den <strong>Verbände</strong>n und/o<strong>der</strong> den Unternehmen gewählt. So ist es vorstellbar, innerhalb<br />

einer FSV sowohl ökonomische Instrumente (z.B. Gebührensysteme) einzurichten als<br />

auch <strong>von</strong> (quasi) ordnungsrechtlichen Maßnahmen Gebrauch zu machen (z.B. brancheninterne<br />

technische Richtlinien). Auch informatorische Instrumente können zur Anwendung<br />

kommen.<br />

d) „Marktwirtschaftlichkeit“<br />

FSV werden ökonomische Vorteile zugesprochen, da zum Beispiel gegenüber pauschalierenden<br />

und unflexiblen Vorschriften des Ordnungsrechts Umweltschutzziele globaler festgelegt<br />

werden und die verpflichtenden Branchen selbst entscheiden können, mit welchen Mitteln<br />

sie diese Ziele erreichen (MURSWIEK 1988:988). Zur Frage <strong>der</strong> Effektivität, d.h. ob das<br />

gesetzte Ziel mit dem avisierten Instrumentarium auch erreicht wird, wurde bereits in Abschnitt<br />

b angemerkt, daß <strong>der</strong> Staat im Rahmen einer korporatistischen Politik u.U. Abstriche<br />

am angestrebten Zielniveau hinzunehmen hat. Aber auch die tatsächliche Umsetzung eines<br />

wie immer gewählten Umweltzieles innerhalb einer FSV ist durch das Trittbrettfahrerproblem<br />

106


gefährdet. Dieses Problem fällt umso stärker ins Gewicht, je inhomogener die Branche und<br />

je unüberschaubarer die Firmenanzahl ist. Diese Probleme werden in <strong>der</strong> Studie des Instituts<br />

für Umweltmanagement deutlich thematisiert, mit entsprechenden Empfehlungen an den<br />

VCI, <strong>der</strong> sich in <strong>der</strong>artigen Situation fragen muß, ob er gut beraten ist, sich überhaupt auf eine<br />

FSV einzulassen.<br />

Bliebe noch die Frage, ob FSV aufgrund <strong>der</strong> freien Instrumentenwahl ökonomische Vorteile<br />

zugesprochen werden können, sprich, ob sie effizient sind in dem Sinne, daß die Zielerreichung<br />

zu minimalen volkswirtschaftlichen Kosten erfolgt. In <strong>der</strong> umweltpolitischen Diskussion<br />

werden FSV jedenfalls mitunter als „marktwirtschaftliches“ o<strong>der</strong> „ökonomisches“ Instrument<br />

dargestellt, obwohl sie sich – wie im vorherigen Abschnitt erläutert – nicht <strong>von</strong> ihrer Natur her<br />

des Marktmechanismus als gesellschaftlichem Koordinationsverfahren bedienen und nicht<br />

notwendig am Gefüge <strong>der</strong> relativen Preise ansetzen. Diese Einschätzung rührt offenbar <strong>von</strong><br />

einer sprachlichen Assoziation her: Der Wirtschaft als dem wesentlichen unter Anpassungsdruck<br />

stehenden Akteur wird durch den korporatistischen Gestaltungsrahmen ein starkes<br />

Mitspracherecht in <strong>der</strong> Zielwahl und Maßnahmengestaltung eingeräumt (siehe Abschnitt b).<br />

Verhandlungen zwischen Staat und Wirtschaft führen aber nicht zwangsläufig zum Einsatz<br />

marktwirtschaftlicher Instrumente. Es ist eher zu erwarten, daß ein Verband Instrumente<br />

wählt, die sich innerhalb <strong>der</strong> Branche am leichtesten durchsetzen lassen.<br />

Wenn aber nicht <strong>von</strong> ökonomischen Instrumenten Gebrauch gemacht wird, bildet sich auch<br />

kein einheitliches Preissignal für die Umweltnutzung heraus, an dem die einzelnen Verbandsmitglie<strong>der</strong><br />

ihre Entscheidungen ausrichten könnten. Damit erscheint eine gesamtwirtschaftlich<br />

effiziente Allokation als keineswegs gesichert, son<strong>der</strong>n als eher unwahrscheinlich.<br />

Vor diesem Hintergrund ist beispielsweise die Aussage, daß <strong>Selbstverpflichtungen</strong> „die Ziele<br />

<strong>der</strong> Klimavorsorge viel effizienter erfüllen als eine Steuer o<strong>der</strong> Abgabe und diese überflüssig<br />

machen“ (DIHT 1995:9), kritisch zu betrachten.<br />

Die Erfahrung zeigt, daß es nur wenige Ausnahmen <strong>von</strong> FSV gibt, die auf marktkonforme<br />

preisliche Anreize zurückgreifen. Zu diesen Ausnahmen zählt <strong>der</strong> „Grüne Punkt“, <strong>der</strong> ökonomisch<br />

als Abgabe charakterisiert werden kann, die zur verursachungsgerechten Anlastung<br />

<strong>der</strong> Kosten beiträgt, die mit <strong>der</strong> Entsorgung <strong>von</strong> Verpackungen verbunden sind.<br />

e) Ordnungspolitische Bewertung<br />

Die Eignung eines Instrumentes läßt sich ordnungspolitisch danach beurteilen, ob es auf <strong>der</strong><br />

systematisch richtigen Ebene ansetzt. Nach HOMANN und PIES (1991:611) sind <strong>der</strong> „systematische<br />

Ort <strong>der</strong> Moral in einer Marktwirtschaft ... die Ordnungsregeln“. Das Handlungssystem<br />

<strong>von</strong> Marktwirtschaften, so die Argumentation, bestehe aus zwei Stufen: Spielregeln und<br />

Spielzügen. Während sich For<strong>der</strong>ungen nach umweltgerechtem Verhalten in den Spielregeln<br />

(z.B. Gesetzen) nie<strong>der</strong>schlagen müssen, sollten die Spielzüge (d.h. die Wettbewerbshandlungen<br />

<strong>der</strong> Unternehmen) in einer Marktwirtschaft allein an Effizienzkriterien ausgerichtet<br />

sein. Es wäre systematisch verfehlt, <strong>von</strong> einem im Wettbewerb stehenden Unternehmen zusätzliche<br />

– über bestehende gesetzliche Verpflichtungen hinausgehende – Umweltschutzleistungen<br />

zu verlangen und ihm damit wirtschaftliche Verluste o<strong>der</strong> gar den Ruin zu bescheren.<br />

„Angesichts dieser Problemstruktur“, so HOMANN und PIES (ebenda:612), „hilft nur eines:<br />

eine für alle Konkurrenten kollektiv verbindliche Festsetzung <strong>von</strong> Umweltstandards, sei es<br />

107


durch eine sanktionsbewehrte kollektive Selbstbindung <strong>der</strong> Unternehmer (Branchenvereinbarung),<br />

sei es durch den Staat.“<br />

Auch FSV ohne rechtliche Bindung können ordnungskonforme Lösungen darstellen, wenn<br />

sie an den Spielregeln ansetzen und es gelingt, trittbrettfahrendes Verhalten zu unterbinden.<br />

Da <strong>Verbände</strong> aber normalerweise über keine wirksamen Sanktionsmechanismen gegenüber<br />

ihren Mitglie<strong>der</strong>n verfügen, so daß keine verbindlichen Spielregeln vereinbart werden können,<br />

verlagert sich <strong>der</strong> Ansatz <strong>der</strong> Problemlösung zu den Spielzügen, also auf die systematisch<br />

falsche Ebene. Eine Ausnahme stellen FSV dar, die als wie<strong>der</strong>holte Spiele organisiert<br />

sind (siehe Abschnitt b).<br />

Generell ist das Ansinnen des Staates beim Einsatz „weicher“ Instrumente wie ‘freiwilliger’<br />

Umweltschutzmaßnahmen <strong>der</strong> Wirtschaft, die Einflußsphäre staatlicher Macht auf das notwendige<br />

Maß zu beschränken. Dies birgt aber die Gefahr in sich, die damit verbundene umweltpolitische<br />

Verantwortung mehr o<strong>der</strong> weniger preiszugeben. Zudem wird umweltpolitische<br />

Verantwortung in erster Linie an die Wirtschaft delegiert, so daß unter Verletzung des Kongruenzprinzips<br />

die Gefahr des Ausschlusses betroffener o<strong>der</strong> interessierter Dritter besteht,<br />

die im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen einbezogen worden wären (vgl. KOHL-<br />

HAAS/PRAETORIUS 1994:59). Ein Beispiel ist die Struktur des Dualen Systems Deutschland,<br />

die zumindest in den Anfängen zu relativ wenig Wettbewerb führte. Die damit einhergehenden<br />

Kosten in Form relativ hoher Nutzungsgebühren für den Grünen Punkt waren <strong>von</strong> Dritten,<br />

den Verbrauchern, zu tragen.<br />

Im Kern stellt die Kritik darauf ab, daß Unternehmen nur dann nachhaltig wirtschaften werden,<br />

wenn ein entsprechen<strong>der</strong> Ordnungsrahmen bzw. klare Politikvorgaben sie für dieses<br />

Verhalten belohnen bzw. eindeutige Rahmenbedingungen aufzeigen. Ein auf ‘freiwillige’ Lösungen<br />

setzen<strong>der</strong> Ansatz verzichtet dagegen weitgehend auf einen solchen Orientierungsrahmen,<br />

<strong>der</strong> erst ein an ökologischen Zielen orientiertes Such- und Entdeckungsverfahren in<br />

Gang setzen kann.<br />

f) Fazit<br />

‘Freiwillige’ <strong>Selbstverpflichtungen</strong> im allgemeinen und die Klimaschutzerklärungen <strong>der</strong> deutschen<br />

Wirtschaft im speziellen stellen weniger ein Instrument denn einen Gestaltungsrahmen<br />

<strong>der</strong> Umweltpolitik dar. Sie sind das Ergebnis <strong>von</strong> Verhandlungen zwischen Regierung<br />

und Wirtschaft. Ihr Verhandlungscharakter führt dazu, daß häufig Zeitverzögerungen und<br />

Zielverwässerungen festzustellen sind; oft wird kaum mehr als das versprochen, was ohnehin<br />

im Rahmen <strong>der</strong> betrieblichen Investitionszyklen geplant war. Zudem weisen FSV keinen<br />

typischen Wirkungsmechanismus auf die Konsum- und Investitionsentscheidungen <strong>der</strong> wirtschaftlichen<br />

Akteure auf und können daher auch nicht per se als „marktwirtschaftlich“ o<strong>der</strong><br />

„ökonomisch“ bezeichnet werden. Die Ordnungskonformität im Rahmen einer sozialen und<br />

ökologischen Marktwirtschaft ist insgesamt skeptisch zu sehen, da u.U. zuviel umweltpolitische<br />

Verantwortung vom Staat an die Wirtschaft delegiert wird und zudem die Gefahr <strong>von</strong><br />

Vereinbarungen zu Lasten Dritter besteht.<br />

Eine wichtige Einsatzbedingung für FSV besteht folglich darin, daß <strong>der</strong> Staat anspruchsvolle<br />

Ziele festlegt, die durch eine zu verhandelnde FSV zu erreichen sind, und sich als Drohung<br />

108


einen Rückgriff auf hoheitliche Maßnahmen stets vorbehält. Der Einsatz <strong>von</strong> ökonomischen<br />

Instrumenten im Rahmen <strong>von</strong> FSV ist in <strong>der</strong> Regel zu begrüßen, da dies die gesamtwirtschaftliche<br />

Effizienz <strong>der</strong> Umweltpolitik för<strong>der</strong>t. Die für FSV typischen Trittbrettfahrerprobleme<br />

können durch eine rechtliche Bindung <strong>der</strong> Zusagen o<strong>der</strong> – wenn dies beispielsweise wegen<br />

<strong>der</strong> großen Zahl betroffener Unternehmen kaum vertretbar erscheint – durch die Organisation<br />

<strong>von</strong> FSV als „wie<strong>der</strong>holte Spiele“ verringert werden. Unabhängig <strong>von</strong> diesen Vorschlägen<br />

sind gewisse Stärken <strong>von</strong> FSV, so auch <strong>der</strong> Klimaschutzerklärungen, dann zu erkennen,<br />

wenn sie einen Informationsaustausch zwischen Unternehmen anregen. In diesem Sinne<br />

können sie auch stets sinnvoll flankierend zu hoheitlichen Maßnahmen eingesetzt werden.<br />

109


2. Kommentar II: <strong>Evaluation</strong> <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Verbände</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>chemischen</strong> Industrie – Einschätzung <strong>der</strong> Politik<br />

Herlind Gundelach<br />

Zu diesem Thema fühle ich mich in doppelter Weise angesprochen, einmal als<br />

• Umweltpolitikerin und als<br />

• Politologin, <strong>der</strong>en Aufgabe es ist, Entwicklungen zu analysieren und Strukturen aufzuzeigen.<br />

Lassen Sie mich zunächst als Umweltpolitikerin sprechen. Die Umweltpolitik hat im Gegensatz<br />

zu den meisten an<strong>der</strong>en Politikfel<strong>der</strong>n eine relativ kurze Geschichte. Sie hat in den<br />

siebziger Jahren angefangen als Reparaturpolitik – Stichworte: Waldsterben, Gewässerverschmutzung,<br />

blauer Himmel an <strong>der</strong> Ruhr – mit den dafür geeigneten politischen Instrumenten<br />

und Techniken. Dies waren das Ordnungsrecht als das unmittelbar und am schnellsten<br />

wirkende politische Instrument sowie die sog. end-of-the-pipe-Technologien, d.h. nachgeschaltete<br />

Techniken. Ich erinnere an das Rieseninvestitionsprogramm <strong>der</strong> deutschen Wirtschaft<br />

zur Installierung <strong>der</strong> sog. Rauchgasentschwefelungsanlagen.<br />

In den neunziger Jahren, also nach rund 20 Jahren, waren allenthalben, in allen Umweltmedien,<br />

in Boden, Wasser und Luft, große Erfolge zu verzeichnen, auf die ich nicht im einzelnen<br />

eingehen möchte. Die Umweltpolitik war an einem Wendepunkt angekommen, ja man<br />

kann sogar <strong>von</strong> einem Paradigmenwechsel sprechen. Stand bislang die Nachsorge im Vor<strong>der</strong>grund,<br />

so wurde sie nun abgelöst <strong>von</strong> dem Grundsatz <strong>der</strong> Vorsorge. Auf <strong>der</strong> internationalen<br />

Ebene war dieser Paradigmenwechsel in Deutschland verbunden mit <strong>der</strong> 2. UN-<br />

Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro, auf <strong>der</strong> sich die internationale<br />

Staatenwelt auf das Leitbild <strong>der</strong> nachhaltigen Entwicklung verständigte und dies auch in ihrem<br />

Handlungsprogramm, <strong>der</strong> Agenda 21, nie<strong>der</strong>schrieb. Auch darin wird ausdrücklich auf<br />

den Gedanken <strong>der</strong> Vorsorge Bezug genommen.<br />

Vorsorge, d.h. Handeln mit Wirkung in die Zukunft hinein, ist für die Politik jedoch ungleich<br />

schwerer durchzusetzen als das klassische Ordnungsrecht, dies geht am besten in Kooperation<br />

mit den Betroffenen, mit den um ihre Prozesse und Techniken Wissenden. Insoweit<br />

hängen das Kooperationsprinzip und das Vorsorgeprinzip in <strong>der</strong> Umweltpolitik ganz eng zusammen.<br />

Und beide wie<strong>der</strong>um binden sich ein in das Prinzip <strong>der</strong> Subsidiarität, eines <strong>der</strong><br />

Grundprinzipien <strong>der</strong> Christlichen Soziallehre, <strong>von</strong> <strong>der</strong> die Umweltpolitik <strong>der</strong> CDU ganz wesentlich<br />

geprägt ist.<br />

<strong>Selbstverpflichtungen</strong> sind mit Sicherheit ein ganz wichtiges Instrument einer vorsorgenden<br />

Umweltpolitik, weil sie das Eigeninteresse, aber auch die Eigenverantwortung <strong>der</strong> Wirtschaft<br />

zusammenbinden mit <strong>der</strong> Aufgabe des Staates, eine Politik zur Erhaltung <strong>der</strong> natürlichen<br />

Lebensgrundlagen für die heutige wie für die kommenden Generationen zu gestalten und<br />

durchzusetzen.<br />

Soweit meine Aussagen als Umweltpolitikerin. Als Politologin bin ich gehalten, diese Entwicklung<br />

zu analysieren und sie unter dem Blickwinkel unverzichtbarer Anfor<strong>der</strong>ungen an ein<br />

demokratisches Gemeinwesen zu beurteilen.<br />

110


Vorausgeschickt, daß die Wirtschaft in <strong>der</strong> Regel immer erst dann zu dem Instrument <strong>der</strong><br />

<strong>Selbstverpflichtungen</strong> greift – wie die Erfahrung gezeigt hat –, wenn ordnungsrechtliche<br />

Maßnahmen drohen, d.h. wenn die Politik Handlungsbedarf ausgemacht hat, müssen an ein<br />

solches Instrument auch unter demokratietheoretischen Aspekten hohe Anfor<strong>der</strong>ungen gestellt<br />

werden.<br />

Dazu zählen ganz wesentlich die Rechte des Parlaments als das entscheidende Rechtsetzungs-<br />

und Kontrollorgan in einer parlamentarischen Demokratie. Alle Untersuchungen <strong>der</strong><br />

bisher abgeschlossenen <strong>Selbstverpflichtungen</strong> zeigen jedoch, daß diese in <strong>der</strong> Regel im<br />

stillen Kämmerlein zwischen wenigen ausgehandelt werden, auch auf Seiten <strong>der</strong> Wirtschaft<br />

sind meist nur die <strong>Verbände</strong> und große Unternehmen einbezogen, und oft sind es auch nur<br />

die, die am ehesten in <strong>der</strong> Lage sind, die <strong>Selbstverpflichtungen</strong> zu erfüllen – ich verweise<br />

auch auf die uns heute vorliegende Untersuchung – o<strong>der</strong> die zumindest den Löwenanteil<br />

stellen. Am Parlament jedoch gehen diese Verhandlungen in <strong>der</strong> Regel vorbei.<br />

Weil dieses Defizit nicht wegzudiskutieren und auch aus <strong>der</strong> Natur <strong>der</strong> Sache nicht aufhebbar<br />

ist, muß m.E. bei Abschluß, Durchführung und Monitoring um so mehr Wert auf Transparenz<br />

und Nachvollziehbarkeit gelegt werden. Insoweit kommt dem Controlling eine zentrale<br />

Bedeutung zu.<br />

Dies ist auch in <strong>der</strong> Zwischenzeit bei allen Beteiligten unbestritten. Das sog. Monitoring wird<br />

daher in <strong>der</strong> Regel unabhängigen Wissenschaftseinrichtungen übertragen, um Objektivität<br />

und Transparenz zu gewährleisten. Aber nicht nur das unabhängige Monitoring ist wichtig,<br />

um das entstandene „Demokratiedefizit“ zu heilen. Meines Erachtens sind hier noch zwei<br />

weitere Punkte wesentlich.<br />

Das sind zum einen Inhalt und Umfang <strong>der</strong> Selbstverpflichtung. Wenn hier nur business as<br />

usual o<strong>der</strong>, wie es in Fachkreisen heißt, nur sog. no-regret-Maßnahmen festgeschrieben<br />

werden, d.h. Ziele, die durch normalen technischen Fortschritt und die ohnehin geplanten Investitionszyklen<br />

sowieso erreicht worden wären, dann diskreditiert sich dieses Instrument auf<br />

Dauer selbst, denn dann wird es zu dem, dessen es <strong>von</strong> seinen Gegnern manchmal verdächtigt<br />

wird: <strong>der</strong> Versuch <strong>der</strong> Wirtschaft, sich so unbehelligt und komfortabel wie möglich<br />

aus dem umweltpolitisch Gebotenen herauszustehlen.<br />

Der zweite Punkt zielt auf die in aller Regel fehlenden Sanktionsmechanismen. Gemeint sind<br />

hier zum einen die innerverbandlichen Sanktionsmechanismen, d.h. den Unterzeichnern <strong>der</strong><br />

Vereinbarung auf Seiten <strong>der</strong> Wirtschaft fehlt die rechtliche o<strong>der</strong> tatsächliche Handhabe dem<br />

einzelnen Branchenunternehmen gegenüber, es auf die zugesagte Leistung zu verpflichten.<br />

Zum an<strong>der</strong>en fehlt auch <strong>der</strong> Politik <strong>der</strong> Sanktionsmechanismus, die Einhaltung <strong>der</strong> Zusage<br />

notfalls mit rechtlichen Mitteln durchzusetzen; sie kann allenfalls mit Ordnungsrecht drohen<br />

und es schließlich doch noch – dann allerdings unter erheblicher zeitlicher Verzögerung –<br />

zum Einsatz bringen. Soweit mir bekannt ist, gehen Überlegungen in <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft,<br />

die ebenfalls über <strong>Selbstverpflichtungen</strong> intensiv nachdenkt, dahin, hier ggf. mit<br />

dem Instrument öffentlich-rechtlicher Verträge zu arbeiten, in denen Konventionalstrafen<br />

o<strong>der</strong> ähnliches <strong>von</strong> vornherein festgelegt werden können.<br />

Mein Fazit heute ist: <strong>Selbstverpflichtungen</strong> können ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung<br />

umweltpolitischer Ziele sein, wenn sie folgende Merkmale aufweisen:<br />

111


• Zielintegrität, d.h. anspruchsvolle, über sog. no regret-Maßnahmen hinausgehende Zielvereinbarungen;<br />

• Unabhängiges Monitoring, das Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicherstellt;<br />

• Sanktionsmechanismen zumindest innerverbandlicher Art, die Trittbrettfahren auf Dauer<br />

verhin<strong>der</strong>n.<br />

112


3. Kommentar III<br />

Thomas Lenius<br />

a) Einführung<br />

„<strong>Selbstverpflichtungen</strong>“ galten Mitte <strong>der</strong> Neuziger Jahre als en vogue und entwickelten sich<br />

fast zum Dogma <strong>der</strong> Umweltpolitik. Der Staat sollte dabei unter dem Deckmantel einer Deregulierungsdebatte<br />

in <strong>der</strong> Umweltpolitik fast vollständig auf ordnungspolitische Handlungsansätze<br />

verzichten. Die Erfahrungen aus <strong>der</strong> Deregulierungseuphorie zeigen heute ihre Auswirkungen.<br />

Die Än<strong>der</strong>ungen des Genehmigungsrechtes Anfang <strong>der</strong> neunziger Jahre haben<br />

z.B. in Brandenburg zu etwa 50 größeren illegalen Abfallagern, <strong>der</strong>en Entsorgung rund 75<br />

Mio. DM kosten würde, geführt. Einer <strong>der</strong> Gründe war sicherlich, daß die aktuell vorgeschriebene<br />

baurechtliche Genehmigung nicht ausreichend ist, um illegalen Lagerbetrieb zu<br />

verhin<strong>der</strong>n. Die abfall- und immissionsschutzrechtliche Genehmigungsfreiheit wurde 1993<br />

eingeführt.<br />

Die Modeerscheinung „Selbstverpflichtung“ hat sich überlebt. So hat z.B. die „Selbstverpflichtung<br />

<strong>der</strong> Automobilindustrie zur umweltgerechten Altautoverwertung“ bei <strong>der</strong> inländischen<br />

umweltgerechten Verwertung <strong>von</strong> Altautos versagt. Der Monitoringbericht <strong>der</strong> ARGE<br />

Altauto vom April 2000 zeigte dementsprechend die Mängel <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung.<br />

Beide Beispiele zeigen, daß kein Weg an einer klaren Analyse, welches umweltpolitische Instrument<br />

das geeignete darstellt, vorbeigeht. Bei <strong>der</strong> Wahl des geeigneten Instrumentes <strong>der</strong><br />

Umweltpolitik muß immer das zu erreichende Ziel im Vor<strong>der</strong>grund stehen. Dabei ist die Wahl<br />

des Instrumentes auch <strong>von</strong> <strong>der</strong> Bedeutung des Schutzzieles abhängig. Bei Schutzzielen <strong>von</strong><br />

übergeordneter Bedeutung, die zu einer (in angemessenen Zeiträumen) nicht reversiblen<br />

Gefährdung führen, sind grundsätzlich ordnungsrechtliche o<strong>der</strong> marktorientierte Instrumente<br />

zu bevorzugen.<br />

b) Begriffsbestimmung<br />

Unter dem Sammelbegriff „<strong>Selbstverpflichtungen</strong> in <strong>der</strong> Umweltpolitik“ können drei Arten <strong>von</strong><br />

Instrumenten unterschieden werden, die <strong>der</strong>zeit in <strong>der</strong> allgemeinen umweltpolitischen Diskussion<br />

Verwendung finden:<br />

1. <strong>Selbstverpflichtungen</strong>;<br />

2. „freiwillige“ Vereinbarungen;<br />

3. öffentlich-rechtliche Verträge.<br />

Die Begriffe können unter dem Begriff korporatistische Instrumente zusammengefaßt werden.<br />

Als korporatistisch bezeichnet man solche umweltpolitischen Instrumente, bei denen <strong>der</strong><br />

Staat auf umweltrechtliche Handlungsoptionen aufgrund <strong>von</strong> Eigeninitiativen <strong>der</strong> Wirtschaft<br />

bzw. zugunsten <strong>von</strong> Verträgen o<strong>der</strong> Vereinbarungen mit <strong>der</strong> Wirtschaft verzichtet.<br />

113


ad 1) <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

Als <strong>Selbstverpflichtungen</strong> werden freiwillige Initiativen <strong>der</strong> Wirtschaft verstanden, bei denen<br />

keine Verhandlungen zwischen Staat und Wirtschaft stattfinden.<br />

Der Staat verzichtet hierbei nicht auf umweltpolitische Handlungsoptionen. Die Motivation<br />

<strong>der</strong> Wirtschaft zu solchen <strong>Selbstverpflichtungen</strong> liegt in <strong>der</strong> Regel in Marketinggesichtspunkten<br />

bzw. in <strong>der</strong> gesteigerten Akzeptanz des Unternehmens o<strong>der</strong> Wirtschaftszweiges in<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Meinung. Zudem kann die Wirtschaft hierdurch staatlichem Handeln zuvorkommen<br />

und dadurch umweltpolitische Handlungen überflüssig machen.<br />

<strong>Selbstverpflichtungen</strong> im oben beschriebenen Sinne stellen somit kein umweltpolitisches Instrument<br />

des Staates dar, da dieser am Zustandekommen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung nicht beteiligt<br />

ist.<br />

ad 2) „freiwillige“ Vereinbarungen<br />

Als „freiwillige“ Vereinbarungen <strong>der</strong> Wirtschaft werden Zusagen <strong>der</strong> Wirtschaft zur Umsetzung<br />

umweltpolitischer Ziele im Rahmen einer Vereinbarung mit staatlichen Stellen bezeichnet.<br />

Im Gegenzug zu den Zusagen <strong>der</strong> Wirtschaft verzichtet <strong>der</strong> Staat auf bestimmte umweltpolitische<br />

Handlungsoptionen. Solche Vereinbarungen werden in <strong>der</strong> Regel zwischen Staat und<br />

Wirtschaftsverbänden in übergreifenden umweltpolitischen Fragen abgeschlossen. Häufig<br />

sind sie nur in Einschränkung als „freiwillig“ zu bezeichnen, da die Wirtschaft solche Vereinbarungen<br />

meist nur abschließt, wenn ansonsten die Verabschiedung <strong>von</strong> strengeren Regelungen<br />

droht.<br />

ad 3) öffentlich-rechtliche Verträge<br />

Als öffentlich-rechtlicher Vertrag werden rechtsverbindliche, einklagbare Verträge zwischen<br />

staatlichen Stellen und Unternehmen o<strong>der</strong> Wirtschaftsverbänden verstanden.<br />

In diesem Vertrag gehen beide Beteiligte Verpflichtungen ein. Die Verpflichtung des Staates<br />

beinhaltet dabei in <strong>der</strong> Regel den (zeitlichen) Verzicht auf bestimmte umweltpolitische<br />

Handlungsoptionen. Der öffentlich-rechtliche Vertrag kann insbeson<strong>der</strong>e bei konkreten begrenzten<br />

Umweltproblemen, wie beispielsweise bei einem Vertrag zwischen einem Wirtschaftsunternehmen<br />

und einer Kommune, Anwendung finden.<br />

c) Beurteilung <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> und „freiwilligen“ Vereinbarungen<br />

Grundvoraussetzung für die Anwendung des Instrumentes ist, daß nicht das umweltpolitische<br />

Ziel, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Weg zur Zielerreichung Gegenstand <strong>der</strong> Verhandlungen ist. Die umweltpolitischen<br />

Ziele müssen, entsprechend den Zielfestlegungen bei ordnungsrechtlichen<br />

114


Instrumenten, im gesellschaftlichen Diskurs unter Wahrung demokratischer Prinzipien festgelegt<br />

werden.<br />

Durch die Anwendung <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> und „freiwilligen“ Vereinbarungen gibt <strong>der</strong><br />

Staat zeitweise umweltpolitische Handlungsoptionen auf. Nach Abschluß entsprechen<strong>der</strong><br />

Vereinbarungen werden sich weitergehende For<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Regel erst bei Scheitern<br />

o<strong>der</strong> bei Ablauf politisch durchsetzen lassen. Ferner hat die Erfahrung <strong>der</strong> Vergangenheit<br />

gezeigt, daß die Verhandlungen <strong>von</strong> <strong>der</strong> Wirtschaft häufig dazu mißbraucht wurden, um die<br />

umweltpolitischen Ziele, teilweise bis zur Unkenntlichkeit, aufzuweichen bzw. dringend notwendige<br />

Entscheidungen zum Teil um Jahre hinauszuzögern. Zudem unterliegen das Zustandekommen<br />

<strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> o<strong>der</strong> „freiwilligen“ Vereinbarungen hinsichtlich ihrer<br />

Angemessenheit nach <strong>der</strong> gegenwärtigen Vorgehensweise einer geringen demokratischen<br />

Kontrolle.<br />

d) Defizite <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> und „freiwilligen“ Vereinbarungen in <strong>der</strong> aktuellen<br />

Politik<br />

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist gegen eine Umweltpolitik, die<br />

<strong>Selbstverpflichtungen</strong> und „freiwillige“ Vereinbarungen pauschal als das geeignetste Mittel<br />

zur Lösung <strong>von</strong> Umweltproblemen versteht.<br />

<strong>Selbstverpflichtungen</strong> und „freiwillige“ Vereinbarungen sind in den meisten bisherigen Fällen<br />

aus folgenden Gründen abzulehnen:<br />

• Reduktionsversprechen (sofern solche Bestandteil <strong>der</strong> Vereinbarung waren) werden oft<br />

nicht eingehalten; <strong>Selbstverpflichtungen</strong> und „freiwillige“ Vereinbarungen werden oft nur<br />

zur Verzögerung <strong>von</strong> staatlichen Maßnahmen mißbraucht.<br />

• Fragen in bezug auf die Sanktionsmechanismen und das Monitoring bleiben häufig ungeklärt.<br />

• Interessen <strong>von</strong> gesellschaftlichen Gruppen, die nicht am Verhandlungsprozeß beteiligt<br />

sind, werden regelmäßig vernachlässigt.<br />

• <strong>Selbstverpflichtungen</strong> und „freiwillige“ Vereinbarungen können zu Wettbewerbsverzerrungen<br />

führen.<br />

• Häufig werden lediglich Umweltziele erreicht, die aufgrund des „normalen“ Strukturwandels<br />

ohnehin erreicht worden wären.<br />

e) BUND-Position zur Auswahl des geeigneten umweltpolitischen Instruments<br />

<strong>Selbstverpflichtungen</strong> und „freiwillige“ Vereinbarungen sind im Rahmen eines Policy Mix zur<br />

Lösung <strong>von</strong> Umweltproblemen nur dann akzeptabel, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:<br />

115


I. Allgemeines Verfahren <strong>der</strong> Erarbeitung einer umweltpolitischen Strategie<br />

1. Formulierung <strong>von</strong> Umweltzielen.<br />

2. Identifikation möglicher sinnvoller umweltpolitischer Instrumente zur Erreichung <strong>der</strong> Ziele.<br />

3. Bewertung <strong>der</strong> gefundenen Instrumente bezüglich ihrer ökologischen, ökonomischen und<br />

gesellschaftlichen Wirkungen.<br />

4. Auswahl des am besten geeigneten Instruments zur Erreichung <strong>der</strong> Umweltziele.<br />

II. Notwendige Vorbedingungen für akzeptable <strong>Selbstverpflichtungen</strong> und „freiwillige“ Vereinbarungen<br />

• Der Staat muß über glaubhafte Drohpotentiale verfügen. Bei negativem Verhandlungsergebnis<br />

müssen an<strong>der</strong>e Maßnahmen (z.B. Ordnungsrecht, Steuern) anwendbar sein. Dies<br />

bringt in vielen Fällen die Wirtschaft erst an den Verhandlungstisch und kann Verpflichtungen<br />

auf weitreichende Umweltziele ermöglichen.<br />

• Die Zahl <strong>der</strong> betroffen Wirtschaftsverbände muß klein, ihr Organisationsgrad hoch sein.<br />

• Juristische Einwände (z.B. Kartellrecht, EU-Recht) müssen überprüft werden.<br />

III. Verfahren <strong>der</strong> Erarbeitung <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

• Grundsätzlich ist das Einsatzgebiet „toxische Substanzen“ ungeeignet für den Einsatz <strong>von</strong><br />

<strong>Selbstverpflichtungen</strong> und „freiwilligen“ Vereinbarungen, da hier ordnungsrechtliche Eingriffe<br />

unerläßlich und zur Abwehr akuter, langfristiger und insbeson<strong>der</strong>e irreversibler Gefährdungen<br />

auch rechtlich vorgeschrieben sind.<br />

• Am Verhandlungsprozeß müssen alle betroffenen gesellschaftlichen Gruppen beteiligt<br />

werden (z.B. Verbraucher- und Umweltverbände).<br />

• Ergebnisse und Zwischenergebnisse des Verhandlungsprozesses müssen veröffentlicht<br />

und begründet werden, um eine öffentliche demokratische Kontrolle zu ermöglichen.<br />

IV.Inhalt <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

• Für die Erreichung <strong>von</strong> Zielen und Zwischenzielen muß ein exakt definierter Zeitrahmen<br />

erarbeitet werden. In <strong>der</strong> Vergangenheit hat sich gezeigt, daß ein überschaubarer zeitlicher<br />

Rahmen wesentlich zum Erfolg <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> und „freiwilligen“ Vereinbarungen<br />

beiträgt.<br />

116


• Ziele und Zwischenziele müssen quantifizierbar und überprüfbar sein. Wichtig ist hierbei,<br />

Ziele konkret in absoluten Zahlen festzulegen, um zu vermeiden, daß Verbrauchssteigerungen<br />

etc. die Emissionsreduktionen wie<strong>der</strong> „auffressen“.<br />

• Es müssen Sanktionsmöglichkeiten für den Fall <strong>der</strong> Nichterfüllung bestehen, die trotzdem<br />

eine zeitnahe Erreichung <strong>der</strong> Umweltziele ermöglichen.<br />

• Ein unabhängiges Monitoring gewährleistet die Überwachung des Erreichten und macht<br />

ein frühes Eingreifen bei Nichterfüllung möglich. Die Finanzierung des Monitoring muß<br />

Bestandteil <strong>der</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> und „freiwilligen“ Vereinbarungen sein.<br />

f) Fazit<br />

<strong>Selbstverpflichtungen</strong> und „freiwillige“ Vereinbarungen können als ein Instrument unter vielen<br />

einen Beitrag zur Lösung <strong>von</strong> Umweltproblemen leisten. Die Auswahl dieses Instrumentes<br />

muß sich jedoch an klar definierten Rahmenbedingungen orientieren. Die Auswahl des geeigneten<br />

Instrumentes muß hierbei insbeson<strong>der</strong>e auf einer fundierten Sachanalyse beruhen.<br />

117


4. Diskussion<br />

a) Bedeutung <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> und ihrer Ziele im allgemeinen<br />

In <strong>der</strong> Diskussion wurde sehr viel über die grundsätzliche Bedeutung <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

und ihre adäquaten Ziele diskutiert.<br />

In einem Votum wurde darauf hingewiesen, daß in einer globalisierten Welt Unternehmen<br />

mehr Regelverantwortung übernehmen müßten; demgegenüber sei das <strong>von</strong> Frau Gundelach<br />

beklagte Demokratiedefizit zu relativieren, da es um die relevanten Alternativen gehe. Eine<br />

Selbstverpflichtung müsse <strong>von</strong> den Unternehmen als Vermögenswert angesehen werden,<br />

<strong>der</strong> dafür stehe, daß die Branche glaubwürdig Versprechungen abgeben und einhalten könne;<br />

diese Glaubwürdigkeit müsse jedoch erarbeitet werden, daher müsse in <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

investiert werden. Wichtig sei es in diesem Zusammenhang auch, die Klarheit <strong>der</strong><br />

Kommunikation nach außen sicherzustellen. Hier wurde nochmals auf die Unklarheit bezüglich<br />

des Umsetzungsstandes <strong>der</strong> Selbstverpflichtung zu Holzschutzmitteln hingewiesen; eine<br />

solche Unklarkeit sei für die Kommunikation nach außen nicht hilfreich.<br />

In Zusammenhang mit den Zielen <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> wurde in einem Votum darauf<br />

verwiesen, daß das „Leistungscharisma“ <strong>von</strong> Zielen nicht unterschätzt werden solle. In<br />

<strong>Selbstverpflichtungen</strong> würden oft Dinge angestrebt, die sich über das Ordnungsrecht nicht<br />

erreichen ließen, unabhängig da<strong>von</strong>, welcher Druck hinter dem Ordnungsrecht stehe. Durch<br />

Druck alleine ließen sich insbeson<strong>der</strong>e komplexe Probleme nicht lösen, weshalb die Bedeutung<br />

<strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> nicht unterschätzt werden solle.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Ziele <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> wurde die For<strong>der</strong>ung geäußert, diese Ziele<br />

sollten über das Business as usual hinausgehen; verbunden mit einer größeren Transparenz<br />

sei dann auch das Demokratiedefizit hinnehmbar. Bei <strong>der</strong> Ausgestaltung <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

sei auch denkbar, daß erreichte Ziele einer Selbstverpflichtung bei Anwendung<br />

an<strong>der</strong>er umweltpolitischer Instrumente angerechnet werden könnten. Diese Kombination <strong>von</strong><br />

<strong>Selbstverpflichtungen</strong> mit an<strong>der</strong>en Instrumenten wurde auch <strong>von</strong> einem an<strong>der</strong>en Teilnehmer<br />

als sinnvoll erachtet.<br />

Bezüglich des Demokratiedefizits wurde <strong>von</strong> einem Teilnehmer festgestellt, daß es in an<strong>der</strong>en<br />

Län<strong>der</strong>n einen gesellschaftlichen Aushandlungsprozeß gebe, bei dem auch die Sanktionen<br />

bei Nichterreichen <strong>der</strong> Ziele gleich mitverhandelt würden.<br />

Ein Teilnehmer plädierte für Pragmatismus in <strong>der</strong> Diskussion um <strong>Selbstverpflichtungen</strong>. Sie<br />

sollten als ein Instrument <strong>von</strong> vielen diskutiert und nicht mit dem Anspruch ökologisch überragen<strong>der</strong><br />

Zielsetzungen befrachtet werden.<br />

b) Ziele einzelner <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

Neben <strong>der</strong> allgemeinen Diskussion wurde auch die Diskussion über die Ziele einzelner<br />

<strong>Selbstverpflichtungen</strong> noch einmal aufgegriffen.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> CO2-Selbstverpflichtung wurde geäußert, daß die Reduktion vor allem auf<br />

den Strukturwandel in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n und den Strukturwandel in <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong><br />

118


Industrie allgemein zurückzuführen sei. Demgegenüber habe die Selbstverpflichtung kaum<br />

Investitionsentscheidungen beeinflußt.<br />

Dem wurde <strong>von</strong> seiten eines Unternehmens stark wi<strong>der</strong>sprochen. In einem an<strong>der</strong>en Votum<br />

wurde darauf hingewiesen, daß auch in den alten Bundeslän<strong>der</strong>n die Emissionen gesunken<br />

seien.<br />

Ein an<strong>der</strong>er Teilnehmer warf die Frage auf, ob im Falle <strong>von</strong> Energie- o<strong>der</strong> CO2-Steuern nicht<br />

exorbitant hohe Steuersätze erfor<strong>der</strong>lich seien, um eine Reduktionswirkung zu erzielen, und<br />

daher die Selbstverpflichtung vorzuziehen sei. Dem wurde aber entgegengehalten, daß hohe<br />

Steuersätze nur ein theoretisches Problem seien, während sich empirisch keine Beispiele<br />

dafür finden ließen. Das Beispiel des amerikanischen Lizenzmarktes für SO2 zeige überdies,<br />

daß die Befürchtungen bezüglich <strong>der</strong> Kosten übertrieben gewesen seien: die Zertifikatspreise<br />

hätten nur ein Zehntel dessen betragen, was zunächst geschätzt worden sei. Die Einführung<br />

<strong>von</strong> Steuern und Zertifikaten erfolge schrittweise, so daß es zu Innovationen komme,<br />

die exorbitante Steuersätze vermieden. Überdies sollten Steuern und <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

nicht als Entwe<strong>der</strong>-O<strong>der</strong> diskutiert werden; die Einführung <strong>von</strong> Steuern könnte etwa an die<br />

Vorlage eines Selbstverpflichtungs-Konzeptes gebunden werden.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Selbstverpflichtung zu Zwischenprodukten berichtet ein Unternehmensvertreter,<br />

daß sich dadurch ein Ethos entwickelt habe, das über die Einzelprobleme bei Stoffen<br />

hinaus zu weiteren Entwicklungen und Prüfungen hinsichtlich <strong>der</strong> besseren Stoffnutzung und<br />

<strong>der</strong> Folgeentwicklung <strong>von</strong> Stoffen geführt habe. Ein an<strong>der</strong>er Unternehmensvertreter verweist<br />

darauf, daß das Hauptproblem weniger das Vorhandensein <strong>von</strong> Daten als vielmehr ihre<br />

Verfügbarkeit im Störfall gewesen sei. Hier sei durch die Selbstverpflichtung vieles ausgelöst<br />

worden. Ein an<strong>der</strong>er Teilnehmer führte allerdings an, daß es nicht nur um die Frage <strong>der</strong><br />

Verfügbarkeit ginge; oftmals seien Daten zu Zwischenprodukten tatsächlich schwierig zu bekommen.<br />

c) Monitoring<br />

Die Frage des Monitorings <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> spielte in <strong>der</strong> Diskussion ebenfalls eine<br />

wichtige Rolle.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> CO2-Selbstverpflichtung wurde <strong>von</strong> einem Teilnehmer darauf hingewiesen,<br />

daß ein quantitativ meßbarer Erfolg erzielt worden sei; die Ziele seien nicht nur erreicht, son<strong>der</strong>n<br />

auch übertroffen worden. Im Rahmen des Monitoring-Prozesses würden die erzielten<br />

Reduktionen quantifiziert und auch mit einzelnen Projekten belegt; demzufolge sei die Kritik<br />

am fehlenden Monitoring in diesem Falle gegenstandslos. Ein an<strong>der</strong>er Teilnehmer wies darauf<br />

hin, daß auch im Falle <strong>der</strong> Selbstverpflichtung zu Textilhilfsmitteln ein entsprechendes<br />

quantitatives Monitoring existiere.<br />

Hier wurde als Antwort darauf hingewiesen, daß sich die Kritik nicht auf die erzielten Reduktionen<br />

o<strong>der</strong> das Monitoring beziehe, son<strong>der</strong>n auf die Dokumentation <strong>der</strong> Maßnahmen. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

komme es Kritikern darauf an zu erfahren, was durch die Selbstverpflichtung an zusätzlichen<br />

Maßnahmen ausgelöst worden sei; dies werde vor allem dann als bedeutend angesehen,<br />

wenn mit <strong>der</strong> Selbstverpflichtung <strong>der</strong> Verzicht auf an<strong>der</strong>e umweltpolitische Instrumente<br />

gerechtfertigt werden solle.<br />

119


Ein an<strong>der</strong>er Teilnehmer wies in diesem Zusammenhang darauf hin, daß die chemische Industrie<br />

40% ihrer Reduktionen mit Maßnahmen belegen könne. Zwar wäre eine höhere Quote<br />

wünschenswert, aber sie liege schon höher als bei an<strong>der</strong>en <strong>Verbände</strong>n.<br />

d) Transparenz<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Schaffung <strong>von</strong> Transparenz zu <strong>Selbstverpflichtungen</strong> regte ein Teilnehmer an,<br />

ein Forum – evtl. im Internet – zu schaffen, in dem sowohl die <strong>Selbstverpflichtungen</strong> als auch<br />

die Berichterstattung dazu veröffentlicht werden. Berichte in mehrjährigem Abstand seien für<br />

die Schaffung <strong>von</strong> Transparenz nicht ausreichend. Werde sie hergestellt, steige auch die Akzeptanz<br />

<strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong>.<br />

Ein an<strong>der</strong>er Teilnehmer pflichtete grundsätzlich bei, daß Firmen, die eine Selbstverpflichtung<br />

umsetzen, etwa über das Internet erkennbar sein müßten. Die Frage sei aber, ob durch<br />

<strong>Selbstverpflichtungen</strong> immer eine Transparenz hergestellt werden könne; dies sei keineswegs<br />

immer erwünscht. So habe etwa <strong>der</strong>jenige, <strong>der</strong> als Erster einen Stoff klassifiziere, einen<br />

Marktnachteil; hier seien deshalb rechtliche Regelungen vorzuziehen. Nur dort, wo etwa<br />

Anbieter und Kunde ein gemeinsames Interesse haben, könne es zu erfolgversprechenden<br />

Vereinbarungen kommen. Dieser Meinung wurde aber entgegengehalten, daß die Klassifizierung<br />

<strong>von</strong> Stoffen auch ein Mittel sein könne, um auf den Markt Druck auszuüben.<br />

Die Frage <strong>der</strong> Transparenz war auch ganz allgemein ein wichtiger Diskussionspunkt, nicht<br />

nur im Zusammenhang <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong>: Ein Unternehmensvertreter wies darauf<br />

hin, daß in vielen Umweltberichten, die gemäß <strong>der</strong> CEFIC-Berichterstattungs-Richtlinie erstellt<br />

seien, bereits Transparenz hergestellt werde; oft würden die Umweltberichte aber nicht<br />

ausreichend analysiert. Ein an<strong>der</strong>er Teilnehmer hielt dem jedoch entgegen, daß bestimmte<br />

wichtige Fragen in Umweltberichten überhaupt nicht thematisiert würden.<br />

e) Ausländische Erfahrungen mit <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

Auch die Erfahrungen mit <strong>Selbstverpflichtungen</strong> im Ausland, insbeson<strong>der</strong>e Europa, wurden<br />

kurz diskutiert.<br />

Ein Vertreter <strong>der</strong> EU stellte fest, daß die Diskussion auf europäischer Ebene genauso kompliziert<br />

sei wie auf <strong>der</strong> nationalen Ebene. Einerseits würden die Ziele selbst diskutiert, an<strong>der</strong>erseits<br />

gehe es um das Spannungsfeld zwischen einem möglichen Demokratiedefizit und<br />

dem Bestreben, <strong>Selbstverpflichtungen</strong> nicht zu kompliziert auszugestalten. Das Europäische<br />

Parlament und <strong>der</strong> Europäische Rat hätten Bedenken dagegen angemeldet, daß die Europäische<br />

Kommission <strong>Selbstverpflichtungen</strong> gegenzeichne, daher werde jetzt eine Rahmenrichtlinie<br />

bzw. Rahmenvereinbarung für <strong>Selbstverpflichtungen</strong> entworfen, über die die Kommission<br />

im Sommer berichten werde. Insbeson<strong>der</strong>e werde es dabei um die Frage gehen, wie<br />

<strong>Selbstverpflichtungen</strong> in das europäische Rechtssystem eingebunden werden können, wenn<br />

zugleich ihre Effizienz erhalten bleiben solle.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Erfahrungen in an<strong>der</strong>en europäischen Län<strong>der</strong>n berichtet ein Teilnehmer hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> CO2-<strong>Selbstverpflichtungen</strong>, daß <strong>der</strong> VCI sich bemühe, auf <strong>der</strong> CEFIC-Ebene<br />

120


das deutsche Modell zu etablieren; zwar habe sich CEFIC ein Reduktionsziel gesetzt, allerdings<br />

fehle noch die Bereitschaft auf seiten des CEFIC, zu einer entsprechenden Vereinbarung<br />

mit <strong>der</strong> Europäischen Kommission bzw. dem Europäischen Parlament zu kommen. Bezüglich<br />

<strong>der</strong> Erfahrungen mit <strong>Selbstverpflichtungen</strong> in England und Holland wird folgendes berichtet:<br />

das englische Modell sei ähnlich wie das deutsche, nur weniger streng in den Zielsetzungen.<br />

Dagegen sei es um das holländische Modell sehr still geworden; dieses Modell habe<br />

zunächst bestimmte Ziele (Covenants) vorgesehen, nach <strong>der</strong>en Erreichung sollen nun Produktionsverfahren<br />

bezüglich ihres Energieverbrauchs bzw. CO2-Ausstoßes verglichen werden<br />

(benchmarking); die 10-15% besten Verfahren sollen dann <strong>von</strong> <strong>der</strong> Öko-Steuer ausgenommen<br />

werden. Dieses Modell stoße in <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie auf Probleme, weil es<br />

keine wirklich vergleichbaren Prozesse, son<strong>der</strong>n nur Unikate gebe.<br />

f) Abschließende Bemerkungen<br />

Paschen <strong>von</strong> Flotow, Institut für Umweltmanagement, stellt abschließend fest, daß die Studie<br />

zwei Zielebenen verfolgte: zum einen ein Erkenntnisziel und zum an<strong>der</strong>en ein Handlungsziel.<br />

Einerseits ging es darum, für den VCI und seine Mitglie<strong>der</strong> Erkenntnisse bezüglich <strong>der</strong> Effektivität<br />

und Effizienz <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> zu gewinnen. Der Erkenntnisgewinn <strong>der</strong> Studie<br />

liegt in hinreichend begründeten und differenzierten analytischen Ergebnissen, wenn auch<br />

die ursprünglichen Ziele einer Quantifizierung nur zum Teil erreicht werden konnten. Der Erkenntnisgewinn<br />

reicht allerdings aus, um hinsichtlich des zweiten Ziels – des Handlungsziels<br />

– Vorschläge zur Verbesserung <strong>der</strong> Effektivität und Effizienz abzuleiten: auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong><br />

Umsetzung, <strong>der</strong> Dynamisierung o<strong>der</strong> auch <strong>der</strong> Kommunikation <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong>.<br />

Möglicherweise könnten diese Handlungsempfehlungen auch dazu dienen, die Akzeptanz<br />

<strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> auf <strong>der</strong> politischen und gesellschaftlichen Ebene zu erhöhen und<br />

damit ihre Stabilität zu steigern. Dann könnte das ein Beispiel dafür werden, daß freie Gesellschaften<br />

neue Ideen <strong>der</strong> Regulierung erarbeiten, die auch einer freiheitlichen Gestaltung<br />

gerecht würden.<br />

Professor Dr. Herwig Hulpke, Bayer AG, nennt in seinen abschließenden Bemerkungen zwei<br />

Punkte, die durch die Studie für den VCI erbracht worden seien:<br />

• Die Studie habe dem Verband wertvolle empirische Hinweise für die Bewertung bereits<br />

abgeschlossener <strong>Selbstverpflichtungen</strong> gegeben<br />

• darüber hinaus habe sie hilfreiche Handlungsempfehlungen für den Abschluß zukünftiger<br />

<strong>Selbstverpflichtungen</strong> sowie wichtige Hinweise für die Überprüfung <strong>der</strong> politischen Position<br />

des Verbandes gegeben<br />

Für das weitere Vorgehen werden <strong>von</strong> Herrn Hulpke die folgenden zwei Punkte genannt:<br />

• Der Verband wird die Studienergebnisse veröffentlichen und den transparenten Dialog<br />

über den Instrumenteneinsatz fortsetzen.<br />

• Darüber hinaus soll aus den Ergebnissen <strong>der</strong> Studie ein Leitfaden erstellt werden.<br />

121


122


Anhänge<br />

123


124


Anhang 1: Mitglie<strong>der</strong> des Steuerkreises<br />

Dr. Frauke Druckrey (VCI, verantwortlich)<br />

Axel D. Angermann (VCI)<br />

Dr. Rüdiger Baunemann (VKE)<br />

Bernd Berressem (Fachverband <strong>der</strong> Photo<strong>chemischen</strong> Industrie e.V.)<br />

Peter Braun (VCI)<br />

Dr. Dietmar Eichstädt (VdL)<br />

Dr. Dieter Fink (VCI)<br />

Prof. Dr. Herwig Hulpke (Bayer AG)<br />

Dr. Petra Je<strong>der</strong> (VCI)<br />

Dr. Martin Kanert (Verband <strong>der</strong> Mineralfarbenindustrie e.V.)<br />

Hartmut Löschner (IG BCE)<br />

Lothar Noll (TEGEWA)<br />

Dr. Peter Olschewski (IKW)<br />

Dr. Jörg Rothermel (VCI)<br />

Dr. Jochen Rudolph (Degussa-Hüls AG)<br />

Norbert Schröter (Deutsche Bauchemie e.V.)<br />

Dr. Rudolf Staudigl (Wacker-Chemie AG)<br />

Dietrich Wittmeyer (VCI)<br />

125


Anhang 2: <strong>Selbstverpflichtungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Verbände</strong> <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie<br />

Verband Titel <strong>der</strong> Selbstverpflichtung Jahr<br />

IKW Angabe zusätzlicher Warnhinweise bei Geschirrspülmitteln 1980/89<br />

Deutsche Bauchemie<br />

Verzicht <strong>der</strong> Holzschutzmittelindustrie auf die Herstellung PCBhaltiger<br />

Mittel<br />

VdL Selbstverpflichtung über die Reduzierung <strong>der</strong> Anteile <strong>von</strong> Lösemitteln<br />

und Schwermetallverbindungen <strong>von</strong> Lacken und Farben<br />

126<br />

1984<br />

1984<br />

IKW, IPP Vereinbarung über hypochlorithaltige Haushaltsreiniger 1985<br />

VCI, IPP, IKW,<br />

IGA, IPS<br />

Anbringung kin<strong>der</strong>gesicherter Verschlüsse bei stark reizenden<br />

bzw. ätzenden Produkten<br />

VKE Verzicht auf den Einsatz polybromierter Diphenylether (PBDE) als<br />

Flammschutzmittel für Kunststoffe<br />

VdL Vereinbarung zur Verringerung umweltbelasten<strong>der</strong> Wirkstoffe in<br />

Unterwasserfarben für den Bootsanstrich<br />

IKW, IPP, IHO,<br />

TEGEWA<br />

IKW, IPP, IHO<br />

TEGEWA<br />

Zusage über den Verzicht auf Alkylphenolethoxylate (APEO) in<br />

Wasch- und Reinigungsmitteln<br />

Mitteilung <strong>der</strong> Rahmenrezepturen und sonstiger Angaben zur Umweltverträglichkeit<br />

<strong>von</strong> Wasch- und Reinigungsmitteln nach § 9<br />

WMG<br />

VCI Programm zur Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ableitung <strong>von</strong> Ammonium im<br />

Abwasser <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie<br />

VCI, Verband d.<br />

Dt. Chemikalien<br />

Groß- und Außenhandels<br />

Verband <strong>der</strong> Mineralfarbenindustrie<br />

1985<br />

1986<br />

1986<br />

1986<br />

1986<br />

1986<br />

Verhaltenskodex für die Ausfuhr <strong>von</strong> gefährlichen Chemikalien 1986<br />

Freiwillige Vereinbarung über die Herstellung und das Inverkehrbringen<br />

<strong>von</strong> Fingermalfarben<br />

IGA Erklärung über die Reduzierung des Einsatzes vollhalogenierter<br />

FCKW in Spraydosen<br />

IPP, IHO [FachvereinigungIndustriereiniger],<br />

TEGEWA<br />

1987<br />

1987<br />

Verzicht auf leichtflüchtige CKW in Wasch- und Reinigungsmitteln 1987<br />

IKW Deklaration <strong>der</strong> Inhaltsstoffe <strong>von</strong> Kosmetika nach dem amerikanischen<br />

CTFA-System<br />

IKW Verzicht auf Tierversuche für kosmetische Fertigprodukte sowie<br />

Veröffentlichung eines Leitfadens über Alternativmethoden<br />

1988<br />

1989/92


Verband Titel <strong>der</strong> Selbstverpflichtung Jahr<br />

IKW Ersatz des Weichspüler-Inhaltsstoffes DSDMAC durch schneller<br />

und besser abbaubare Substanzen<br />

VCI Selbstverpflichtung <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie zur stufenweisen<br />

Einstellung <strong>der</strong> Produktion vollhalogenierter FCKW<br />

VCI Selbstverpflichtung <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie zur Rücknahme und<br />

Verwertung <strong>von</strong> FCKW und Altölen aus Kälte- und Klimageräten<br />

127<br />

1990<br />

1990<br />

1990<br />

VCI Erklärung zur Reduzierung <strong>der</strong> Gewässerbelastung durch EDTA 1991<br />

VCI Vereinbarung zwischen <strong>der</strong> Gemeinde Rotterdam und dem Verband<br />

<strong>der</strong> Chemischen Industrie<br />

IKW Freiwillige Mitteilung <strong>der</strong> Rahmenrezepturen <strong>von</strong> Wasch- und Reinigungsmitteln<br />

an das BGA und die Informations- und Behandlungszentren<br />

für Vergiftungen<br />

IKW Empfehlungen zum Einsatz <strong>von</strong> Moschus-Xylol in kosmetischen<br />

Mitteln sowie in Wasch- und Reinigungsmitteln<br />

1991<br />

1993<br />

1993<br />

IHO Verzicht auf Großgebinde für Peressigsäure (PES) 1994<br />

IKW Code of Practice zur Gewährleistung <strong>der</strong> Verbrauchersicherheit<br />

bei Giebel-Karton-Verpackungen für Wasch- und Reinigungsmittel<br />

VCI Vereinbarung zwischen <strong>der</strong> Gemeinde Rotterdam und dem Verband<br />

<strong>der</strong> Chemischen Industrie<br />

Verband <strong>der</strong> Mineralfarbenindustrie,<br />

Verband<br />

<strong>der</strong> Druckfarbenindustrie<br />

1995<br />

1995<br />

Rohstoff-Ausschlußliste für Druckfarben und zugehörige Produkte 1996<br />

VCI Selbstverpflichtung <strong>der</strong> Hersteller <strong>von</strong> XPS zur Umstellung auf H-<br />

FCKW-freie Dämmplatten<br />

VCI Selbstverpflichtungserklärung <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie zur Reduktion<br />

<strong>der</strong> energiebedingten CO2-Emissionen<br />

IKW Selbstverpflichtung zur detaillierten Informationsweitergabe an<br />

Verbraucher- o<strong>der</strong> Umweltorganisationen bezüglich gentechnisch<br />

hergestellter Enzyme<br />

VCI Selbstverpflichtung <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie zur Erfassung und<br />

Bewertung <strong>von</strong> Stoffen (insbeson<strong>der</strong>e Zwischenprodukte) für die<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Aussagefähigkeit<br />

IKW Meldeverfahren kosmetischer Rahmenrezepturen an die Zentralstelle<br />

für Vergiftungen beim BgVV<br />

TEGEWA Selbstverpflichtung zur Klassifizierung <strong>von</strong> Textilhilfsmitteln nach<br />

ihrer Gewässerrelevanz<br />

1996<br />

1996<br />

1996<br />

1997<br />

1997<br />

1997


Verband Titel <strong>der</strong> Selbstverpflichtung Jahr<br />

IKW, europäischerEnzymverband<br />

AMFEP<br />

VCI, Deutsche<br />

Bauchemie, VdL<br />

Selbstverpflichtung <strong>der</strong> Waschmittelhersteller zur Auskunft gegenüber<br />

dem Umweltbundesamt über die in Wasch- und Reinigungsmitteln<br />

eingesetzten Enzyme<br />

Selbstverpflichtung zu Mitteln zum Schutz <strong>von</strong> Holz gegen holzzerstörende<br />

und holzverfärbende Organismen<br />

128<br />

1997<br />

1997<br />

IKW Code Umweltgerechtes Handeln 1997<br />

IKW Selbstverpflichtung <strong>der</strong> Waschmittelhersteller zur Kennzeichnung<br />

<strong>der</strong> Reichweite aller Waschmittel<br />

Fachverband<br />

<strong>der</strong> Photo<strong>chemischen</strong>Industrie<br />

Selbstverpflichtung zur Reduzierung schwer abbaubarer Komplexbildner<br />

in <strong>der</strong> Photobranche<br />

TEGEWA Selbstverpflichtung zum Verzicht auf den Einsatz <strong>von</strong> APEO in<br />

Polyacrylamid-Emulsionspolymeren zum Zwecke <strong>der</strong> Abwasserund<br />

Klärschlammbehandlung<br />

Deutsche Bauchemie<br />

1997<br />

1998<br />

1998<br />

Branchenregelung „Chromatarme Zemente und Produkte“ 1998


Anhang 3: Gesprächspartner in <strong>der</strong> Grobevaluation<br />

Dr. Rüdiger Baunemann (VKE)<br />

Bernd Berressem (Fachverband <strong>der</strong> Photo<strong>chemischen</strong> Industrie)<br />

Dr. Dietmar Eichstädt (Verband <strong>der</strong> Lackindustrie)<br />

Birgit Engelhardt (VCI)<br />

Dr. Dieter Fink (VCI)<br />

Dr. Robert Fischer (Verband <strong>der</strong> Mineralfarbenindustrie)<br />

Dr. Walter Gekeler (IHO)<br />

Matthias Ibel (IGA)<br />

Dr. Martin Kanert (Verband <strong>der</strong> Mineralfarbenindustrie)<br />

Dr. Michael Lulei (VCI)<br />

Prof. Dr. Franz Na<strong>der</strong> (VCI)<br />

Dr. Heinz Günter Nösler<br />

Lothar Noll (TEGEWA)<br />

Dr. Peter Olschewski (IKW)<br />

Norbert Schröter (Deutsche Bauchemie)<br />

Harthmuth Skalicky (VCI)<br />

Dietrich Wittmeyer (VCI)<br />

129


Anhang 4: Gesprächspartner in <strong>der</strong> Detailevaluation<br />

a) Selbstverpflichtungserklärung <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie zur Reduktion <strong>der</strong> energiebedingten<br />

CO2-Emissionen<br />

Unternehmen (mit 7 <strong>der</strong> kontaktierten Personen wurden Interviews durchgeführt)<br />

Dipl.-Ing. Horst-Heinrich Bieling<br />

BASF Aktiengesellschaft<br />

Ludwigshafen<br />

Dipl-Ing. Eberhard Kretschmer<br />

BSL Olefinverbund GmbH<br />

Merseburg<br />

Dr. Christof Bauer<br />

Degussa Hüls AG<br />

Hanau (Wolfgang)<br />

Dipl.-Ing. Heinrich Dietl<br />

SKW Trostberg AG<br />

Trostberg<br />

Dr. Wolfgang Kristof<br />

SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH<br />

Lutherstadt Wittenberg<br />

Behörden<br />

MinRat Werner Ressing<br />

Bundesministerium für Wirtschaft<br />

und Technologie<br />

Bonn<br />

Dr. Klaus Becker<br />

Umweltbundesamt<br />

Berlin<br />

130<br />

Dr. Detlef Schmitz<br />

Bayer AG<br />

Leverkusen<br />

Dipl.-Ing. Günter Keilitz<br />

Wacker-Chemie GmbH<br />

Burghausen<br />

Dipl.-Ing. Martin Sydow<br />

Schering AG<br />

Berlin<br />

Dipl.-Ing. Peter Hassel<br />

Rhodia Acetow GmbH<br />

Freiburg<br />

Dieter Bamberger<br />

Röhm GmbH Chemische Fabrik<br />

Darmstadt<br />

MR Franzjosef Schafhausen<br />

Bundesministerium für Umwelt,<br />

Naturschutz und Reaktorsicherheit<br />

Berlin<br />

Umweltverbände/-institute<br />

(mit 3 <strong>der</strong> kontaktierten Personen wurden Interviews durchgeführt)<br />

Susanne Hempen<br />

Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.<br />

Bonn<br />

Felix Matthes<br />

Öko-Institut e.V.<br />

Berlin<br />

Matthias Seiche<br />

BUND e.V.<br />

Berlin<br />

Stephan Ramesohl<br />

Wuppertal-Institut<br />

Wuppertal


) Selbstverpflichtung <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie zur Erfassung und Bewertung <strong>von</strong><br />

Stoffen (insbeson<strong>der</strong>e Zwischenprodukte) für die Verbesserung <strong>der</strong> Aussagefähigkeit<br />

Unternehmen (ausführliche Interviews)<br />

Dr. Klaus Reucker<br />

Weilburger Lackfabrik<br />

Weilburg<br />

Ingo Schmieschek<br />

Schramm Lacke GmbH<br />

Offenbach am Main<br />

Dr. Christine Frank-Otto<br />

BASF AG<br />

Ludwigshafen<br />

Dr. Hans-Jürgen Wiegand<br />

Degussa-Hüls AG<br />

Marl<br />

Dr. Andrea Paetz<br />

Bayer AG<br />

Leverkusen<br />

131<br />

Dr. Bernd Mertschenk<br />

SKW Trostberg<br />

Trostberg<br />

Dr. Friedhelm Bartnik<br />

Henkel KgaA<br />

Düsseldorf<br />

Dr. Rainer Neuhaus<br />

Rütgers Organics GmbH<br />

Mannheim<br />

Dr. Frank Engel<br />

Wacker Chemie GmbH –<br />

Burghausen<br />

Kleine und mittlere Unternehmen (aus den folgenden 20 Adressen wurden zufällig 13<br />

Unternehmen für telefonische Kurzinterviews ausgewählt)<br />

Dr. Reinhard Müller<br />

Dow Deutschland Inc.<br />

Rheinmünster<br />

Herr Langhammer, Herr Burcheister<br />

Siegwerk Druckfarben GmbH & Co KG<br />

Siegburg<br />

Herr Dr. Breitbach<br />

Stockhausen GmbH & Co. KG<br />

Krefeld<br />

Frau H. Hochscherf<br />

DESOWAG GmbH & Co. KG<br />

Rheinberg<br />

Herr Wegner UMS<br />

Worlée-Chemie GmbH<br />

Lauenburg<br />

Herr Dr. Jakob<br />

Dr. Th. Böhme KG<br />

Chemische Fabrik GmbH & Co<br />

Geretsried<br />

Herr Dr. W. Matthias Bühler<br />

Grünau Illertissen GmbH<br />

Illertissen<br />

Julia Szincsák<br />

Follmann & Co<br />

Gesellschaft für Chemiewerkstoffe<br />

und Verfahrenstechnik mbH & Co KG<br />

Minden<br />

Ulrich Busch<br />

Bakelite AG<br />

Duisburg<br />

Dr. Thomas Brenner<br />

Deutsche Amphibolin-Werke<br />

<strong>von</strong> Robert Murjahn GmbH & Co KG<br />

Ober-Ramstadt<br />

Karl-Heinz Diehl<br />

Schülke & Mayr GmbH<br />

Nor<strong>der</strong>stedt<br />

Herr Funk<br />

StoCretec GmbH<br />

Stühlingen<br />

Florian Schramm<br />

Coates Screen Inks GmbH<br />

Wie<strong>der</strong>hold Siebdruckfarben<br />

Nürnberg<br />

Erhardt Fiebiger<br />

Zschimmer & Schwarz GmbH & Co<br />

Chemische Fabriken<br />

Lahnstein


Ingo Najda<br />

Hercules GmbH<br />

Bad Sobernheim<br />

Herr Dr. Kuhlmann<br />

Ashland-Südchemie-Kernfest GmbH<br />

Werk Wülfrath<br />

Wülfrath<br />

Udo Nebendahl<br />

CONDEA Chemie GmbH<br />

Brunsbüttel<br />

132<br />

Frau Hiltrud Meyer<br />

Remmers Bauchemie GmbH<br />

Löningen<br />

Dr. Marc Hombeck<br />

BODE CHEMIE GmbH & Co<br />

Hamburg<br />

Dr. Günther Hahn<br />

Goldschmidt AG<br />

Essen<br />

Behörden (ausführliche Interviews)<br />

(mit 3 <strong>der</strong> kontaktierten Personen wurden Interviews durchgeführt)<br />

Dr. Wilfried Mahlmann<br />

Bundesministerium für Umwelt,<br />

Naturschutz und Reaktorsicherheit<br />

Bonn<br />

Dr. Helmut Klein<br />

Bundesministerium für Arbeit<br />

und Sozialordnung<br />

Bonn<br />

Dr. Jan Ahlers<br />

Umweltbundesamt<br />

Berlin<br />

Dr. Rainer Meffert<br />

Ministerium für Umwelt und Forsten des<br />

Landes Rheinland-Pfalz<br />

Mainz<br />

Dr. Goedecke, Dr. Arndt<br />

Bundesanstalt für Arbeitsschutz<br />

und Arbeitsmedizin<br />

Dortmund<br />

Dr. Horst Neidhard<br />

Umweltbundesamt<br />

Berlin<br />

Prof. Dr. Gun<strong>der</strong>t-Remy<br />

BgVV<br />

Berlin<br />

Vollzugsbehörden und BG-Chemie (telefonische KurzInterviews)<br />

Herr Dr. Hänsler<br />

Bayerisches Landesamt f. Umweltschutz<br />

Augsburg<br />

Herr Dr. Siglmüller<br />

Gewerbeaufsichtsamt München-Land<br />

München<br />

Herr Dr. Thom<br />

Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg<br />

Oldenburg<br />

Frau März, Frau Schenk<br />

Landratsamt Bad Tölz-Wolfrathshausen<br />

Bad Tölz<br />

Herr Fuhrmann<br />

Staatliches Amt für Arbeitsschutz<br />

Mönchengladbach<br />

Mönchengladbach<br />

Herr Manz<br />

Staatliches Umweltamt Krefeld<br />

Krefeld<br />

Herr Dr. Bartels<br />

Berufsgenossenschaft Chemie<br />

Heidelberg<br />

Frau Dr. Stahlberg<br />

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt<br />

Neustadt<br />

Herr Kremeskoetter<br />

Landesumweltamt Essen<br />

Essen<br />

Herr Strobel<br />

Landratsamt Neu-Ulm<br />

Sachgebiet Immissionsschutz<br />

Neu-Ulm<br />

Frau Notthoff, Frau Jorg<br />

Staatliches Amt für Arbeitsschutz Essen<br />

Essen<br />

Frau Parensen<br />

Staatliches Umweltamt Itzehoe<br />

Itzehoe


Umweltverbände (mit 3 <strong>der</strong> kontaktierten Personen wurden Interviews durchgeführt)<br />

Susanne Hempen<br />

Naturschutzbund Deutschland e.V.<br />

Bonn<br />

Manfred Krautter<br />

Greenpeace e.V.<br />

Hamburg<br />

Andreas Ahrens<br />

ökopol<br />

Institut für Ökologie und Politik GmbH<br />

Bremen<br />

(befragt als Vertreter des WWF)<br />

133<br />

Dr. Michael Rieß<br />

BUND e.V.<br />

Bremen<br />

Rainer Grießhammer<br />

Öko-Institut Freiburg<br />

Freiburg<br />

Justus <strong>von</strong> Geibler<br />

Wuppertal-Institut<br />

Wuppertal<br />

c) Selbstverpflichtung zur Klassifizierung <strong>von</strong> Textilhilfsmitteln nach ihrer Gewässerrelevanz<br />

Unternehmen<br />

Dr. Ulrich Sewekow<br />

Bayer AG<br />

Leverkusen<br />

Dr. Kaspar Schlüter<br />

Cognis Deutschland GmbH<br />

Düsseldorf<br />

Hubert Knörzer<br />

CHT R. Beitlich GmbH<br />

Tübingen<br />

Dr. Hans-Ludwig Panke<br />

Clariant GmbH<br />

Frankfurt<br />

Dr. Werner Streit<br />

BASF AG<br />

Ludwigshafen<br />

Robert Puk<br />

Ciba Spezialitätenchemie<br />

Pfersee GmbH<br />

Langweid<br />

Peter Thölen<br />

Thor-Chemie GmbH<br />

Speyer<br />

Behörden (mit 3 <strong>der</strong> kontaktierten Personen wurden Interviews durchgeführt)<br />

Bernd Mehlhorn<br />

Umweltbundesamt<br />

Berlin<br />

Frank Tiedtke<br />

Staatliches Umweltamt Minden<br />

Minden<br />

Dr. Horst Fischer<br />

Umweltbundesamt<br />

Berlin<br />

Herr Ministerialrat Dr. Kraus<br />

Bundesministerium für Umwelt<br />

Bonn<br />

Frau Dr. Paulini<br />

Umweltbundesamt<br />

Berlin<br />

Harald Schönberger<br />

Regierungspräsidium Freiburg<br />

Freiburg<br />

Herr Dr. Platzeck<br />

BgVV<br />

Berlin


Umweltverbände/-institute<br />

(mit 2 <strong>der</strong> kontaktierten Personen wurden Interviews durchgeführt)<br />

Dr. Michael Rieß<br />

BUND<br />

Bremen<br />

Susanne Hempen<br />

Naturschutzbund Deutschland e.V.<br />

Bonn<br />

134<br />

Dr. Rainer Grießhammer<br />

Öko-Institut e.V.<br />

Freiburg<br />

Kunden(-verbände)/Handel<br />

(mit 4 <strong>der</strong> kontaktierten Personen wurden Interviews durchgeführt)<br />

Herr Dr. Aretz<br />

Otto-Versand Hamburg GmbH & Co.<br />

Hamburg<br />

Dr. Hartmut Reetz<br />

Gesamtverband <strong>der</strong> deutschen<br />

Textilveredlungsindustrie e.V.<br />

Eschborn<br />

Ulf Köppe<br />

Textilveredlung<br />

an <strong>der</strong> Wiese GmbH<br />

Lörrach<br />

Dreilän<strong>der</strong>eck<br />

Textilveredlungs GmbH<br />

Kreuzmattstr. 2<br />

79664 Wehr<br />

Frau Heinrichs<br />

Karstadt AG<br />

Essen<br />

Dr. Karen Schmidt<br />

Klaus Steilmann GmbH & Co. KG<br />

Damen- u. Mädchenbekleidung<br />

Bochum<br />

Herr Dipl.-Ing. W. Janas<br />

HKS Textil-Dienste GmbH<br />

Bad Säckingen<br />

Herr R.B. Smeets<br />

KBC Manufaktur Koechlin<br />

Baumgartner & Co. GmbH<br />

Lörrach<br />

Textil-Veredlung Wehr GmbH<br />

Industriestraße 30<br />

79664 Wehr<br />

d) Selbstverpflichtung zu Mitteln zum Schutz <strong>von</strong> Holz gegen holzzerstörende und<br />

holzverfärbende Organismen<br />

Unternehmen<br />

Verband <strong>der</strong> Lackindustrie e.V. Deutsche Bauchemie e.V.<br />

Dr. Ulrich Platzeck<br />

Dr. Hans-Günter Seltmann<br />

Deutsche Amphibolin-Werke<br />

MC-Bauchemie Müller GmbH & Co.<br />

v. Robert Murjahn GmbH & Co.KG<br />

Ober-Ramdstadt<br />

Essen<br />

Ulrich Ditzen<br />

Eckart Krogoll<br />

DESOWAG GmbH<br />

Kulba-Bauchemie GmbH & Co. KG<br />

Rheinberg<br />

Ansbach-Brodswinden<br />

Ernst Häring<br />

Frau Dr. Schmidt-Sonnenschein<br />

Akzo Nobel Deco GmbH<br />

Bayer AG<br />

Köln<br />

Leverkusen


Dr. Josef-Theo Hein<br />

Dyrup Deutschland GmbH<br />

Mönchengladbach<br />

135<br />

Dr. Volker Barth<br />

Rüttgers Organics GmbH<br />

Mannheim<br />

Behörden (mit 4 <strong>der</strong> kontaktierten Personen wurden Interviews durchgeführt)<br />

MinRat Dr. Wilfried Mahlmann<br />

Bundesministerium für Umwelt,<br />

Naturschutz und Reaktorsicherheit<br />

Bonn<br />

Uwe-Jens Lucks<br />

Umweltbundesamt<br />

Berlin<br />

Dr. rer. nat. Dieter Rudolph<br />

Bundesanstalt für Materialforschung<br />

und -prüfung (BAM)<br />

Berlin<br />

Christine Däumling<br />

Umweltbundesamt<br />

Berlin<br />

Dr. Hans Reifenstein<br />

Bundesamt für gesundheitlichen<br />

Verbraucherschutz und Veterinärmedizin<br />

Berlin<br />

Umweltverbände/-institute<br />

(mit 2 <strong>der</strong> kontaktierten Personen wurden Interviews durchgeführt)<br />

Dr. Rainer Grießhammer<br />

Öko-Institut e.V.<br />

Freiburg<br />

Susanne Hempen<br />

Naturschutzbund Deutschland e.V.<br />

Bonn<br />

Dr. Michael Rieß<br />

BUND e.V.<br />

Bremen<br />

Kunden(-verbände) (mit 4 <strong>der</strong> kontaktierten Personen wurden Interviews durchgeführt)<br />

Holger Haring<br />

Bundesinnungsverband des deutschen<br />

Maler- und Lackiererhandwerks<br />

Frankfurt<br />

Wilfried Ristau<br />

Bundesverband Deutscher Heimwerker-,<br />

Bau- und Gartenfachmärkte e.V. (BHB)<br />

Bonn<br />

Herr Botschen<br />

Obi-Systemzentrale<br />

Wermelskirchen<br />

Herr Plümer<br />

Bundesverband Großhandel Heim & Farbe<br />

e.V.<br />

Haan<br />

Heinz-Karl Jenisch<br />

Bundesverbandes Farben- und<br />

Tapetenhandel e.V.<br />

Frankfurt<br />

Eike Gehrts<br />

Verband <strong>der</strong> Fenster- und Fassadenhersteller<br />

Frankfurt am Main<br />

Bodo Tegethoff<br />

Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong><br />

Verbraucherverbände e.V. (AgV)<br />

Bonn<br />

Herr Dr. Bau<strong>der</strong><br />

toom BauMarkt GmbH<br />

Köln (Braunsfeld)<br />

Frau Jäger<br />

HORNBACH<br />

Baumarkt-Aktiengesellschaft<br />

Bornheim bei Landau/Pfalz


Anhang 5: Fragebogen für die Detailevaluation<br />

(Bsp.: CO2-Selbstverpflichtung; Fragebogen Unternehmen)<br />

Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Fragebogen richtet sich an die Unternehmen <strong>der</strong><br />

<strong>chemischen</strong> Industrie und soll dazu dienen, Erfahrungen im Einsatz <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong><br />

zu evaluieren. Hintergrund dieser Untersuchung ist, daß:<br />

• <strong>Selbstverpflichtungen</strong> nicht nur in Deutschland, son<strong>der</strong>n auch auf europäischer Ebene<br />

zunehmend eingesetzt werden, dabei aber<br />

• keine umfassende Analyse und Bewertung <strong>der</strong> Begleitumstände, Maßnahmen, Wirkungen<br />

und insbeson<strong>der</strong>e des Erfolges <strong>von</strong> <strong>Selbstverpflichtungen</strong> vorliegt.<br />

Die Studie, die vom BGB-Vorstand des VCI in Auftrag gegeben wurde, hat zum Ziel, aufgrund<br />

<strong>der</strong> Befragung und <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Befragung, die Möglichkeiten (und Grenzen) für<br />

den weiteren Einsatz <strong>von</strong> freiwilligen Vereinbarungen/Selbstverpflichtungserklärungen<br />

– auch im Hinblick auf die politische Diskussion im Bereich des Klimaschutzes – zu überprüfen.<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> Unternehmen dürfte insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Untersuchungsaspekt „ökonomische<br />

Effizienz/ökologische Effektivität“ freiwilliger Vereinbarungen <strong>von</strong> Interesse sein. Dabei geht<br />

es um die Frage, ob die Abgabe einer freiwilligen Erklärung unter Kosten-/Nutzen-<br />

Gesichtspunkten in jedem Fall die beste Lösung darstellt o<strong>der</strong> ob Alternativen bestehen, bei<br />

denen <strong>der</strong> gleiche bzw. ein größerer Nutzen ggf. mit einem geringeren Aufwand erreicht<br />

worden wäre.<br />

Vor diesem Hintergrund hoffen wir auf Ihre Unterstützung, insbeson<strong>der</strong>e was die Angaben zu<br />

Kosten/Erträgen angeht, die im Rahmen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung angefallen sind. Alle Daten<br />

und Informationen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und<br />

– auch an den Verband – nur in anonymisierter Form weitergegeben. Für Ihre Bemühungen<br />

möchten wir Ihnen bereits im voraus danken.<br />

Name des Interviewers:<br />

Name <strong>der</strong> Firma:<br />

Name des Gesprächspartners:<br />

Position des Gesprächspartners:<br />

Ort des Gesprächs:<br />

Datum des Gesprächs:<br />

Beginn: Ende:<br />

136


Glie<strong>der</strong>ung des Gesprächsleitfadens:<br />

I. Allgemeine Fragen<br />

II. Maßnahmen und Konsequenzen<br />

III. Umfeld <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

IV. Einschätzung des Erfolges<br />

__________________________________________________________________________<br />

I. Allgemeine Fragen<br />

1. Seit wann sind Sie persönlich in die Selbstverpflichtung involviert?<br />

2. Welchem Verband bzw. welchen <strong>Verbände</strong>n gehört Ihr Unternehmen an?<br />

a)VCI ❏<br />

b)___________________ ❏<br />

3. Wie hoch ist <strong>der</strong> jährliche Umsatz Ihres Unternehmens?<br />

4. Wieviele Mitarbeiter beschäftigt das Unternehmen?<br />

II. Maßnahmen und Konsequenzen<br />

5. Hat die Selbstverpflichtung die Investitionsentscheidungen Ihres Unternehmens beeinflußt<br />

und wenn ja, wie?<br />

a) Ja, bei Investitionen wird immer die CO2-ärmste/energiesparendste<br />

Technik gewählt ❏<br />

b) Ja, bei Investitionen wird bei weitgehen<strong>der</strong> Kostengleichheit die<br />

CO2-ärmste/energiesparendste Technik gewählt ❏<br />

c) Ja, _____________________________________ ❏<br />

d) Nein ❏<br />

e) weiß nicht ❏<br />

6. Was waren aus Ihrer Sicht die wichtigsten konkreten Maßnahmen, die Ihr Unternehmen<br />

im Zuge <strong>der</strong> Selbstverpflichtung umgesetzt hat?<br />

M1)<br />

M2)<br />

M3)<br />

M4)<br />

137


7. Welche Vermin<strong>der</strong>ungen an CO2-Emissionen bzw. an bezogenen/verbrauchten Energiemengen<br />

hat Ihr Unternehmen im Rahmen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung durch die o.g. Maßnahmen<br />

erreicht (Prozent)?<br />

M1)<br />

M2)<br />

M3)<br />

M4)<br />

8. Haben sich bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> genannten Maßnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

unerwartete Schwierigkeiten für Ihr Unternehmen ergeben?<br />

M1 M2 M3 M4<br />

a) Ja, technische Schwierigkeiten ❏ ❏ ❏ ❏<br />

b) Ja, hohe Umsetzungskosten ❏ ❏ ❏ ❏<br />

c) Ja, ________________________ ❏ ❏ ❏ ❏<br />

d) Nein, keine unerwarteten Schwierigkeiten ❏ ❏ ❏ ❏<br />

e) Nein, überhaupt keine Schwierigkeiten ❏ ❏ ❏ ❏<br />

f) weiß nicht ❏ ❏ ❏ ❏<br />

9. Haben sich die oben genannten im Rahmen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung durchgeführten Maßnahmen<br />

wirtschaftlich gelohnt? (Begründung)<br />

M1 M2 M3 M4<br />

a) Ja ❏ ❏ ❏ ❏<br />

b) Nein ❏ ❏ ❏ ❏<br />

c) unentschieden ❏ ❏ ❏ ❏<br />

10. Hat Ihr Unternehmen die sich aus <strong>der</strong> Teilnahme an <strong>der</strong> Selbstverpflichtung bzw. aus<br />

möglichen Alternativen insgesamt ergebenden Aufwendungen/Erträge vorher kalkuliert?<br />

a) Ja ❏<br />

b) Nein ❏<br />

c) weiß nicht ❏<br />

11. Liegen die sich aus <strong>der</strong> Teilnahme an <strong>der</strong> Selbstverpflichtung für Ihr Unternehmen ergebenden<br />

Aufwendungen/Erträge insgesamt innerhalb des kalkulierten Rahmens?<br />

a) Ja ❏<br />

b) Nein ❏<br />

c) weiß nicht ❏<br />

138


12. Haben sich die im Zuge <strong>der</strong> Selbstverpflichtung durchgeführten Maßnahmen für Ihr Unternehmen<br />

wirtschaftlich insgesamt gelohnt? (Begründung)<br />

a) Ja ❏<br />

b) Nein ❏<br />

c) weiß nicht ❏<br />

13. Ist es bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung zu Innovationen in Ihrem Unternehmen<br />

gekommen?<br />

a) Ja ❏, welche:<br />

b) Nein ❏<br />

c) weiß nicht ❏<br />

14. Gab es weitere positive o<strong>der</strong> negative Konsequenzen <strong>der</strong> Selbstverpflichtung für Ihr Unternehmen?<br />

a) Ja, Imageeffekte ❏<br />

b) Ja, verbesserte Behördenkontakte ❏<br />

c) Ja, personeller Aufwand ❏<br />

d) Ja, organisatorischer Aufwand ❏<br />

e) Ja, _____________________ ❏<br />

f) Nein ❏<br />

g) weiß nicht ❏<br />

15. Wäre aus Sicht Ihres Unternehmens ggf. eine konkrete Vorgabe <strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong><br />

Selbstverpflichtung durchzuführenden Maßnahmen erwünscht gewesen? (Begründung)<br />

a)Ja ❏<br />

b)Nein ❏<br />

c)unentschieden ❏<br />

16. Könnten Sie uns zu den aufgrund <strong>der</strong> Selbstverpflichtung durchgeführten Maßnahmen<br />

Daten/Unterlagen (evtl. auch zu Kosten und Nutzen) überlassen?<br />

a) Ja ❏<br />

b) Nein ❏<br />

17. Bei welchem Ansprechpartner wären gegebenenfalls weitere diesbezügliche Daten zu<br />

erhalten?<br />

139


18. Hätte Ihr Unternehmen die aufgrund <strong>der</strong> Selbstverpflichtung durchgeführten Maßnahmen<br />

ohnehin (auch ohne Bestehen <strong>der</strong> freiwilligen Erklärung) umgesetzt? (Begründung)<br />

a) Ja ❏<br />

b) Nein ❏<br />

c) unentschieden ❏<br />

19. Hat die Selbstverpflichtung Ihr Unternehmen über die ohnehin durchgeführten Maßnahmen<br />

hinaus zu zusätzlichen Aktivitäten veranlaßt?<br />

a) Ja ❏ welche: _______________________________<br />

b) Nein ❏<br />

c) weiß nicht ❏<br />

20. Hat sich Ihr Unternehmen mit den möglichen Konsequenzen einer Öko-Steuer ohne<br />

Ausnahmeregelungen auseinan<strong>der</strong>gesetzt?<br />

a)Ja ❏<br />

b)Nein ❏<br />

c)weiß nicht ❏<br />

21. Welche Maßnahmen hätte Ihr Unternehmen im Falle einer solchen Öko-Steuer ohne<br />

Ausnahmeregelung durchgeführt?<br />

M1<br />

M2<br />

M3<br />

M4<br />

22. Wie beurteilen Sie die möglichen Wirkungen einer solchen Steuerlösung ohne Ausnahmeregelung<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> CO2-Emissionen bzw. <strong>der</strong> verbrauchten Energiemengen Ihres<br />

Unternehmens im Vergleich zur Selbstverpflichtung? (Begründung)<br />

a)mehr CO2/Energie gespart ❏<br />

b)etwa gleich große Wirkung ❏<br />

c)weniger CO2/Energie gespart ❏<br />

d)unentschieden ❏<br />

23. Wäre eine Öko-Steuer ohne Ausnahmeregelung für Ihr Unternehmen im Vergleich zur<br />

Selbstverpflichtung wirtschaftlich vorteilhafter gewesen? (Begründung)<br />

a)Ja ❏<br />

b)Nein ❏<br />

c)unentschieden ❏<br />

140


24. Hätten Sie die Öko-Steuer ohne Ausnahmeregelung gegenüber <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

vorgezogen? (Begründung)<br />

a)Ja ❏<br />

b)Nein ❏<br />

c)unentschieden ❏<br />

Umfeld <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

25. Warum wurde die Selbstverpflichtung Ihrer Meinung nach abgeschlossen?<br />

a) Lösung eines Umweltproblems ❏<br />

b) Erzielen eines Imageeffektes ❏<br />

c) Reaktion auf äußeren Druck ❏<br />

d) Erzielung eines internationalen Wettbewerbsvorteils ❏<br />

e) Abwendung einer Ökosteuer ❏<br />

f) Erzielung ökonomischer Vorteile ❏<br />

g) _______________________ ❏<br />

h) weiß nicht ❏<br />

26. Ist Ihr Unternehmen an <strong>der</strong> Ausarbeitung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung beteiligt gewesen?<br />

a) Ja ❏<br />

b) Nein ❏<br />

c) weiß nicht ❏<br />

27. Gab bzw. gibt es hausinterne Wi<strong>der</strong>stände gegenüber einer Teilnahme an <strong>der</strong> freiwilligen<br />

Selbstverpflichtung?<br />

a) Ja ❏<br />

b) Nein ❏<br />

c) weiß nicht ❏<br />

28. Falls dies <strong>der</strong> Fall ist, wie sehr behin<strong>der</strong>n diese hausinternen Wi<strong>der</strong>stände Ihrer Meinung<br />

nach die erfolgreiche Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung (Begründung)?<br />

a) Starke Behin<strong>der</strong>ung ❏<br />

b) Geringe Behin<strong>der</strong>ung ❏<br />

c) Keine Behin<strong>der</strong>ung ❏<br />

d) unentschieden ❏<br />

141


29. Was waren die Hauptinteressen Ihres Unternehmens bei <strong>der</strong> Ausarbeitung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung?<br />

a) Lösung eines Umweltproblems ❏<br />

b) Erzielen eines Imageeffektes ❏<br />

c) Reaktion auf äußeren Druck ❏<br />

d) Erzielung eines internationalen Wettbewerbsvorteils ❏<br />

e) Abwendung einer Ökosteuer ❏<br />

f) Erzielung ökonomischer Vorteile ❏<br />

g) _______________________ ❏<br />

h) weiß nicht ❏<br />

30. Gab es Zielkonflikte zwischen den Interessen Ihres Unternehmens und dem VCI in bezug<br />

auf die Selbstverpflichtung, und wenn ja, welche?<br />

a) Ja ❏, welche:<br />

b) Nein ❏<br />

c) unentschieden ❏<br />

31. Wurden die Interessen Ihres Unternehmens in bezug auf die Selbstverpflichtung vom VCI<br />

ausreichend berücksichtigt und wenn nein, was hätte man besser machen können?<br />

a) Ja ❏<br />

b) Nein ❏, besser wäre gewesen:<br />

c) unentschieden ❏<br />

32. Welche Rolle hat <strong>der</strong> Verband bei <strong>der</strong> Ausarbeitung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung Ihrer Meinung<br />

nach übernommen?<br />

a) Initiation <strong>der</strong> freiwilligen Selbstverpflichtung ❏<br />

b) Koordination des Ausarbeitungsprozesses ❏<br />

c) Maßgebliche Gestaltung des Ausarbeitungsprozesses ❏<br />

d) Maßgebliche Gestaltung <strong>der</strong> Inhalte <strong>der</strong> Selbstverpflichtung ❏<br />

e) keine ❏<br />

f) weiß nicht ❏<br />

33. Sind Sie im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Ausarbeitung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung mit <strong>der</strong> Rolle<br />

des Verbandes zufrieden? (Begründung)<br />

a) Ja ❏<br />

b) Nein ❏<br />

c) unentschieden ❏<br />

142


34. Welche Rolle hat <strong>der</strong> Verband bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung Ihrer Meinung<br />

nach übernommen?<br />

a) Informationsveranstaltungen für Unternehmen ❏<br />

b) Beratung <strong>der</strong> Firmen ❏<br />

c) Information <strong>der</strong> Behörden ❏<br />

d) Organisation des Monitoring ❏<br />

e) Information <strong>der</strong> Öffentlichkeit ❏<br />

f) ❏<br />

g) keine ❏<br />

h) weiß nicht ❏<br />

35. Sind Sie im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung mit <strong>der</strong> Rolle<br />

des Verbandes zufrieden? (Begründung)<br />

a) Ja ❏<br />

b) Nein ❏<br />

c) unentschieden ❏<br />

36. Welche Rolle haben die Behörden bei <strong>der</strong> Ausarbeitung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung Ihrer<br />

Meinung nach übernommen?<br />

a) Initiation <strong>der</strong> freiwilligen Selbstverpflichtung ❏<br />

b) Koordination des Ausarbeitungsprozesses ❏<br />

c) Maßgebliche Gestaltung des Ausarbeitungsprozesses ❏<br />

d) Maßgebliche Gestaltung <strong>der</strong> Inhalte <strong>der</strong> Selbstverpflichtung ❏<br />

e) ❏<br />

f) keine ❏<br />

g) weiß nicht ❏<br />

37. Sind Sie im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Ausarbeitung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung mit <strong>der</strong> Rolle<br />

<strong>der</strong> Behörden zufrieden? (Begründung)<br />

a) Ja ❏<br />

b) Nein ❏<br />

c)unentschieden ❏<br />

143


38. Welche Rolle haben die Behörden bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung Ihrer Meinung<br />

nach übernommen?<br />

a) Informationsveranstaltungen für Unternehmen ❏<br />

b) Beratung <strong>der</strong> Firmen ❏<br />

c) Organisation des Monitoring ❏<br />

d) Information <strong>der</strong> Öffentlichkeit ❏<br />

e) ❏<br />

f) keine ❏<br />

g) weiß nicht ❏<br />

39. Sind Sie im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung mit <strong>der</strong> Rolle<br />

<strong>der</strong> Behörden zufrieden? (Begründung)<br />

a) Ja ❏<br />

b) Nein ❏<br />

c) unentschieden ❏<br />

40. Wurde die Selbstverpflichtung Ihrer Ansicht nach <strong>von</strong> <strong>der</strong> Politik ausreichend gewürdigt?<br />

(Begründung)<br />

a) Ja ❏<br />

b) Nein ❏<br />

c) unentschieden ❏<br />

41. Gibt es Ihrer Einschätzung nach Unternehmen, die nicht zur Umsetzung <strong>der</strong> Selbstverpflichtung<br />

beitragen?<br />

a) Ja, inländische Firmen, die im Verband sind ❏<br />

b) Ja, inländische Firmen, die nicht im Verband sind ❏<br />

c) Ja, ausländische Firmen ❏<br />

d) Nein ❏<br />

e) weiß nicht ❏<br />

42. Wie sehr stellen diese Unternehmen Ihrer Meinung nach die erfolgreiche Umsetzung <strong>der</strong><br />

Selbstverpflichtung in Frage?<br />

a) in hohem Maße ❏<br />

b) unentschieden ❏<br />

c) in geringem Maße ❏<br />

d) gar nicht ❏<br />

144


43. Wäre Ihrer Meinung nach eine Beteiligung <strong>von</strong> Umweltverbänden bei <strong>der</strong> Ausarbeitung<br />

<strong>der</strong> Selbstverpflichtung sinnvoll gewesen? (Begründung)<br />

a) Ja ❏<br />

b) Nein ❏<br />

c) unentschieden ❏<br />

44. Denken Sie, daß das Instrument <strong>der</strong> Selbstverpflichtung zur Behandlung dieses Umweltproblems<br />

international aufgegriffen wird?<br />

a) Ja, weltweit ❏<br />

b) Ja, auf europäischer Ebene ❏<br />

c) Ja, in einzelnen Län<strong>der</strong>n ❏<br />

d) Nein ❏<br />

e) unentschieden ❏<br />

45. Würden Sie es begrüßen, wenn das Instrument <strong>der</strong> Selbstverpflichtung international aufgegriffen<br />

wird?<br />

a) Ja, weltweit ❏<br />

b) Ja, auf europäischer Ebene ❏<br />

c) Ja, in einzelnen Län<strong>der</strong>n ❏<br />

d) Nein ❏<br />

e) unentschieden ❏<br />

IV. Einschätzung des Erfolges<br />

46. Halten Sie die Selbstverpflichtung für sinnvoll? (Begründung)<br />

a) Ja ❏<br />

b) Nein ❏<br />

c) unentschieden ❏<br />

47. Wie beurteilen Sie den Erfolg <strong>der</strong> Selbstverpflichtung insgesamt?<br />

a) erfolgreich ❏<br />

b) unentschieden ❏<br />

c) nicht erfolgreich ❏<br />

145


48. Wie beurteilen Sie den Erfolg <strong>der</strong> Selbstverpflichtung unter ökonomischen, ökologischen<br />

und Imagegesichtspunkten?<br />

erfolgreich unentschieden nicht erfolgreich<br />

a) Ökonomie ❏ ❏ ❏<br />

b) Ökologie ❏ ❏ ❏<br />

c) Image in <strong>der</strong> Öffentlichkeit ❏ ❏ ❏<br />

d) Image in <strong>der</strong> Politik ❏ ❏ ❏<br />

49. Welcher dieser Erfolgsindikatoren ist nach Ihrer Einschätzung am bedeutendsten?<br />

a) Ökonomie ❏<br />

b) Ökologie ❏<br />

c) Image in <strong>der</strong> Öffentlichkeit ❏<br />

d) Image in <strong>der</strong> Politik ❏<br />

Vielen Dank für Ihre wertvolle Mitarbeit!<br />

146


Anhang 6: Tagesordnung des Workshops vom 19. März 2001<br />

Frankfurt, VCI, Karlstraße 21, 13. Stock, Raum 1 und 2<br />

Mo<strong>der</strong>ation: Dr. Frauke Druckrey, VCI<br />

Prof. Dr. Herwig Hulpke, Bayer AG<br />

Dr. Jochen Rudolph, Degussa AG<br />

10.30 Begrüßung<br />

Dr. Wilfried Sahm, VCI<br />

10.45 Vorstellung <strong>der</strong> Methodik und <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Studie<br />

Dr. Paschen <strong>von</strong> Flotow, Dr. Johannes Schmidt, Institut für Umweltmanagement<br />

11.30 Kommentare zu den Ergebnissen <strong>der</strong> Studie <strong>von</strong> seiten <strong>der</strong> Befragten einschließlich<br />

kurzer Diskussionen im Plenum<br />

• Selbstverpflichtungserklärung <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie zur Reduktion <strong>der</strong><br />

energiebedingten CO2-Emissionen:<br />

MinRat Werner Ressing, Bundeswirtschaftsministerium<br />

Dr. Stephan Ramesohl, Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt, Energie<br />

Günther Keilitz, Wacker-Chemie GmbH<br />

• Selbstverpflichtung <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie zur Erfassung und Bewertung<br />

<strong>von</strong> Stoffen (insbeson<strong>der</strong>e Zwischenprodukte) für die Verbesserung <strong>der</strong> Aussagefähigkeit:<br />

Dr. Christine Frank-Otto, BASF AG<br />

Andreas Ahrens, ökopol (consultant to WWF)<br />

• Selbstverpflichtungserklärung zur Klassifizierung <strong>von</strong> Textilhilfsmitteln (THM)<br />

nach ihrer Gewässerrelevanz:<br />

Lothar Noll, TEGEWA<br />

Dr. Harald Schönberger<br />

• Selbstverpflichtung zu Mitteln zum Schutz <strong>von</strong> Holz gegen holzzerstörende<br />

und holzverfärbende Organismen:<br />

Dr. Josef-Theo Hein, Dyrup Deutschland GmbH<br />

Dr. Hans Reifenstein, BgVV<br />

13.00 Mittagspause<br />

14.00 Schlußfolgerungen aus <strong>der</strong> Sicht des Institutes<br />

Dr. Paschen <strong>von</strong> Flotow, Dr. Johannes Schmidt, Institut für Umweltmanagement<br />

14.30 Externe Einschätzungen und Kommentare mit anschließen<strong>der</strong> Diskussion im<br />

Plenum<br />

• Wissenschaft: Dr. Klaus Rennings, ZEW<br />

• Politik: Dr. Herlind Gundelach, Staatssekretärin im hessischen<br />

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten<br />

• Umweltverbände: Thomas Lenius, BUND e.V.<br />

16.00 Einschätzungen und weiteres Vorgehen aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> <strong>chemischen</strong> Industrie<br />

Prof. Dr. Herwig Hulpke, Bayer AG<br />

16.30 Ende des Workshops<br />

147


Anhang 7: Teilnehmer des Workshops vom 19. März 2001<br />

Titel Vorname Nachname Unternehmen ADR-Ort<br />

Andreas Ahrens Institut für Ökologie und Politik GmbH - Ökopol Hamburg<br />

Waldemar Bahr IG Bergbau, Chemie, Energie Hannover<br />

Dr.-Ing. Klaus Bartels BG-Chemie Heidelberg<br />

Dr. Volker Barth Rütgers Organics GmbH Mannheim<br />

Dr. Friedhelm Bartnik Henkel KGaA Düsseldorf<br />

Wolfgang Baur Umweltministerium Baden-Württemberg Stuttgart<br />

Dr. Klaus Becker Umweltbundesamt Berlin<br />

Dr. Wolf-Rüdiger Bias BASF AG Ludwigshafen<br />

Wolfgang Blümel Verband <strong>der</strong> Chemischen Industrie e. V. Berlin<br />

Anke Borchardt Verband <strong>der</strong> Chemischen Industrie e. V. Frankfurt<br />

Dr. Joachim Born Merck KGaA Darmstadt<br />

Dipl.-Ing. Eberhard Bre<strong>der</strong>eck Verband <strong>der</strong> Chemischen Industrie e. V. Frankfurt<br />

Ulrich Busch Bakelite AG Duisburg<br />

Dr. Hans Certa CONDEA Chemie GmbH Marl<br />

Dr. Andreas Dally Evangelische Akademie Loccum Rheburg-Loccum<br />

Hans F. Daniel Verband <strong>der</strong> Chemischen Industrie e.V. Frankfurt<br />

Christine Däumling Umweltbundesamt Berlin<br />

Birgit Dette Öko-Institut e.V. Darmstadt<br />

Dr. Frauke Druckrey Verband <strong>der</strong> Chemischen Industrie e.V. Frankfurt<br />

Volker Ebert Wacker - Chemie GmbH Burghausen<br />

Dipl.-Ing. Ulrike Egert Kapp-Chemie GmbH Miehlen<br />

Dr. Dietmar Eichstädt Verband <strong>der</strong> Lackindustrie e.V. Frankfurt<br />

Dr. Dieter Fink Verband <strong>der</strong> Chemischen Industrie e.V. Frankfurt<br />

Dr. Manfred Finzenhagen Bayer AG Leverkusen<br />

Dr. Christine Frank-Otto BASF AG Ludwigshafen<br />

Gerd Fuchs Arbeitsgemeinschaft für Umweltfragen e. V. Bonn<br />

Dr. Winfried Golla Verband <strong>der</strong> Chemischen Industrie e. V. Baden-Baden<br />

Dr. Volker Golzke Bayer AG Leverkusen<br />

Peter Graßmann Deutsche Bauchemie e. V. Frankfurt<br />

Dipl.-Chem. Helga Griethe Süd - Chemie AG<br />

Hessisches Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft<br />

Moosburg<br />

Dr. Herlind Gundelach und Forsten Wiesbaden<br />

Dr. Peter Hardt Stockhausen GmbH & Co. KG Krefeld<br />

Dr. Udo Hartmann DaimlerChrysler AG Stuttgart<br />

Dipl.-Ing. Peter Hassel Rhodia Acetow AG Freiburg<br />

Rolf-D. Häßler Institut für Umweltmanagement GmbH Oestrich-Winkel<br />

Dr. Josef-Theo Hein Dyrup Deutschland GmbH Mönchengladbach<br />

Michael Hertz ISP Marl GmbH Marl<br />

Marion Hitzeroth Verband <strong>der</strong> Chemischen Industrie e.V. Frankfurt<br />

Dr. Günter Hollmann Dow Deutschland Inc. Stade<br />

Prof. Dr. Herwig Hulpke Bayer AG Leverkusen<br />

Petra Jahn-Stahnecker BASF AG Ludwigshafen<br />

Jochen Jantsch Dow Deutschland Inc. Schwalbach<br />

Dipl.-Ing. Günter Keilitz Wacker-Chemie GmbH Burghausen<br />

Dr.-Ing. Thomas Kellerhoff Degussa AG Hanau<br />

Dr. Helmut Klein Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Bonn<br />

Dipl.-Ing. Hermann Köhler Verband <strong>der</strong> Chemischen Industrie e. V. Frankfurt<br />

Dipl.-Ing. Eberhard Kretschmer BSL Olefinverbund GmbH Merseburg<br />

Dr. Wolfgang Kristof SKW Stickstoffabrik Piesteritz GmbH Lutherstadt Wittenberg<br />

RA Claudia Kurz Verband <strong>der</strong> Chemischen Industrie e. V. Frankfurt<br />

Dr. Hartmut Lang BASF AG Berlin<br />

Dr. Rainer Langenberg Bayer AG Leverkusen<br />

Heike Leitschuh-Fecht Frankfurt<br />

Thomas Lenius BUND e.V. Berlin<br />

Dr. Sabine Lindner Arbeitsgemeinschaft PVC und Umwelt e.V. Bonn<br />

Dr. Ursula Lohmann Verband <strong>der</strong> Chemischen Industrie e. V. Ludwigshafen<br />

Uwe-Jens Lucks Umweltbundesamt Berlin<br />

148


Dr. Holger Mahr-George BASF AG Ludwigshafen<br />

Dr. Mang Regierungspräsidium Darmstadt Darmstadt<br />

Dr. Rudolf Maul Ciba Spezialitätenchemie Lampertheim GmbH Lampertheim<br />

RA Carola Maute-Stephan Verband <strong>der</strong> Chemischen Industrie e. V. Baden-Baden<br />

Bernd Mehlhorn Umweltbundesamt Berlin<br />

Dr. Lothar Meinzer BASF AG Ludwigshafen<br />

Michael Mersmann IG Bergbau, Chemie, Energie, Hannover<br />

Dr. Klaus Mittelbach Bundesverband <strong>der</strong> Deutschen Industrie Berlin<br />

Ingo Najda Hercules GmbH Bad Sobernheim<br />

Dipl.-Kfm. Lothar Noll Verband TEGEWA e.V. Frankfurt<br />

Dr. Matthias Peters Verband <strong>der</strong> Chemischen Industrie e. V. Hannover<br />

Dr. Reinhard Quick Verband <strong>der</strong> Chemischen Industrie Brüssel<br />

Dr. Stephan Ramesohl Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt, Energie Wuppertal<br />

Dipl.-Ing. Detlef Reese 3M Deutschland GmbH Neuss<br />

Dipl.-Ing. Hartmut Reetz TVI-Verband e.V. Eschborn<br />

Dr. Hans Reifenstein BgVV Berlin<br />

Dr. Klaus Rennings Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung Mannheim<br />

MinRat Werner Ressing Bundeswirtschaftsministerium Bonn<br />

Dipl.-Soz. Julia Roloff Internationales Hochschulinstitut Zittau Zittau<br />

Dr. Gerd Romanowski Verband <strong>der</strong> Chemischen Industrie e.V. Frankfurt<br />

Dr. Roland Römer Dr. Th. Böhme KG Geretsried<br />

Dr. Thomas Roth Verband <strong>der</strong> Chemischen Industrie e.V. Frankfurt<br />

Dr. Jörg Rothermel Verband <strong>der</strong> Chemischen Industrie e.V. Frankfurt<br />

Dr. rer. nat. Dieter Rudolph Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Berlin<br />

Dr. Jochen Rudolph Degussa AG Frankfurt<br />

Dr. Wilfried Sahm Verband <strong>der</strong> Chemischen Industrie e.V. Frankfurt<br />

Dr. Frank Andreas Schendel Bayer AG Leverkusen<br />

Klaus Schindler Ciba Spezialitätenchemie AG Basel<br />

Dr. Kaspar Schlüter Cognis Deutschland GmbH Düsseldorf<br />

Dr. Jürgen Schmickler Verband <strong>der</strong> Chemischen Industrie e.V. Düsseldorf<br />

Dr. Johannes Schmidt Institut für Umweltmanagement GmbH Oestrich-Winkel<br />

Dr. Roland Schmierer Clariant Verwaltungsges. mbH Sulzbach<br />

Dr. Detlef Schmitz Bayer AG Leverkusen<br />

Gabriele Schnei<strong>der</strong> Industrievereinigung Chemiefaser e.V. Frankfurt<br />

Dr. Harald Schönberger Regierungspräsidium Freiburg Freiburg<br />

Dipl.-Ing. Norbert Schröter Deutsche Bauchemie e.V. Frankfurt<br />

Dr. Hans-Peter Schwenzfeier PolymerLatex GmbH & Co KG Marl<br />

Dr. Eberhard Seifert Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie Wuppertal<br />

Achim Seitz Institut für Umweltmanagement GmbH Oestrich-Winkel<br />

Dr. Birgit Sewekow Bayer AG Leverkusen<br />

Dr. Ulrich Sewekow Bayer AG Leverkusen<br />

Dipl.-Ing. Hartmuth Skalicky Verband <strong>der</strong> Chemischen Industrie e.V. Frankfurt<br />

Dr. Manfred Spindler Degussa AG<br />

Verband des Deutschen Chemikalien-Groß- und<br />

Frankfurt<br />

Dipl.-Volksw. Peter Steinbach Außenhandels e.V. Köln<br />

Prof. Dr. Ursula Stephan Halle<br />

Dr. Andreas Suchanek Katholische Universität Eichstätt Ingolstadt<br />

Dipl.-Ing. Martin Sydow Schering AG Berlin<br />

Frank Tiedtke Staatliches Umweltamt Minden Minden<br />

Dr. Susanne Trebert-Haeberlin Deutsche Shell Chemie GmbH Eschborn<br />

Dr. Bernd Vogler Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V. Wiesbaden<br />

Dr. Paschen <strong>von</strong> Flotow Institut für Umweltmanagement GmbH Oestrich-Winkel<br />

Justus <strong>von</strong> Geibler Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt, Energie Wuppertal<br />

Dr. Horst <strong>von</strong> Holleben Verband <strong>der</strong> Chemischen Industrie e.V. Frankfurt<br />

Tobias Weidemann Verband <strong>der</strong> Chemischen Industrie e.V. Frankfurt<br />

Stefan Weis IG Bergbau, Chemie, Energie Hannover<br />

Dipl.-Volksw. Dietrich Wittmeyer Verband <strong>der</strong> Chemischen Industrie e.V. Frankfurt<br />

149


Literaturverzeichnis<br />

DIHT (1995), Klimaschutzpolitik - Globale Strategien und nationale Anstrengungen zur Vermin<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> CO2-Emissionen. Bonn.<br />

EEA [EUROPEAN ENVIRONMENT AGENCY] (1997), Environmental Agreements: Environmental<br />

Effectiveness. Vol. 1 und Vol. 2 (Case Studies), Environmental Issues Series No. 3, Kopenhagen.<br />

ENQUETE-KOMMISSION „SCHUTZ DES MENSCHEN UND DER UMWELT“ DES DEUTSCHEN<br />

BUNDESTAGES (Hrsg.) (1994), Die Industriegesellschaft gestalten - Perspektiven für einen<br />

nachhaltigen Umgang mit Stoff- und Materialströmen. Bonn.<br />

ENVIRONMENTAL LAW NETWORK INTERNATIONAL (ELNI, Hrsg., 1998): Environmental Agreements:<br />

The Role and Effect of Environmental Agreements in Environmental Policies. Cameron<br />

May.<br />

GROHE, R. (1999): „<strong>Selbstverpflichtungen</strong> und Vereinbarungen im Umweltschutz“. Gewerbearchiv<br />

HOMANN, KARL / PIES, INGO (1991), „Wirtschaftsethik und Gefangenendilemma“. In: WiSt,<br />

Jg. 20, Heft 12, S. 608-614.<br />

KHANNA, M., QUIMIO, W.R.H., BOJILOVA, D. (1998): „Toxics Release Information: A Policy<br />

Tool for Environmental Protection“. Journal of Environmental Economics and Management,<br />

Bd. 36, S. 243-266.<br />

KNEBEL, J., WICKE, L., MICHAEL, G. (1999): <strong>Selbstverpflichtungen</strong> und normersetzende Umweltverträge<br />

als Instrumente des Umweltschutzes. Berlin: Erich Schmidt.<br />

KOHLHAAS, MICHAEL /PRAETORIUS, BARBARA (1994), <strong>Selbstverpflichtungen</strong> <strong>der</strong> Industrie zur<br />

CO2-Reduktion. Berlin.<br />

KONAR, S., COHEN, M.A. (1997): „Information As Regulation: The Effect of Community Right<br />

to Know Laws on Toxic Emissions“. Journal of Environmental Economics and Management,<br />

Bd. 32, S. 109-124.<br />

KRARUP, S., RAMESOHL S. (2000): Voluntary Agreements in Energy Policy – Implementation<br />

and Efficiency; The Final Report from the project Voluntary Agreement – Implementation<br />

and Efficiency (VAIE). AKF Forlaget, Copenhagen. http: // www.akf.dk/vaie<br />

KRISTOF K., RAMESOHL S., SCHMUTZLER T. (1997): "Die aktualisierte Erklärung <strong>der</strong> deutschen<br />

Wirtschaft zur Klimavorsorge - Große Worte, keine Taten?" Wuppertal-Paper Nr. 71<br />

März 1997, Wuppertal Institut für Klima Umwelt Energie, Wuppertal<br />

LAUTENBACH, S., STEGER, U., WEIHRAUCH, P. (1992): Evaluierung freiwilliger Branchenabkommen<br />

im Umweltschutz: Ergebnisse eines Gutachtens und Workshops. Köln: BDI.<br />

MICHAELIS, PETER (1996), Ökonomische Instrumente in <strong>der</strong> Umweltpolitik. Heidelberg.<br />

MURSWIEK, DIETRICH (1988), „Freiheit und Freiwilligkeit im Umweltrecht“. In: Juristen Zeitung,<br />

43. Jg., Heft 21, S. 985-993.<br />

NORDHAUS, W. (1991): „To slow or not to slow? The economics of the greenhouse effect“.<br />

Economic Journal, Bd. 101, Nr. 407, S. 920-937.<br />

O.V. (1998): Position des VCI zu <strong>Selbstverpflichtungen</strong> als Instrument <strong>der</strong> Umweltpolitik. mimeo,<br />

Frankfurt: Verband <strong>der</strong> Chemischen Industrie.<br />

RAMESOHL, S. AND K. KRISTOF (2000): Voluntary Agreements – Implementation and Efficiency.<br />

The German Country Study. Case studies in the sectors of cement and glass. Wuppertal<br />

Institute for Climate Environment Energy, Wuppertal.<br />

150


RENNINGS, K., ET AL. (1996): Nachhaltigkeit, Ordnungspolitik und freiwillige Selbstverpflichtung:<br />

Ordnungspolitische Grundlagen für eine Politik <strong>der</strong> Nachhaltigkeit und das Instrument<br />

<strong>der</strong> freiwilligen Selbstverpflichtung im Umweltschutz. Heidelberg: Physica.<br />

RENNINGS, KLAUS / BROCKMANN, KARL LUDWIG / BERGMANN, HEIDI (1996), „Ordnungspolitische<br />

Bewertung freiwilliger <strong>Selbstverpflichtungen</strong> <strong>der</strong> Wirtschaft im Umweltschutz“. In:<br />

Klaus Rennings et al. (Hrsg.), Nachhaltigkeit, Ordnungspolitik und freiwillige Selbstverpflichtung.<br />

Heidelberg, Teil II (S. 131-292).<br />

SCHMELZER, DIRK (1996), Voluntary Agreements in Environmental Policy: Negotiating Emission<br />

Reductions. Europa Universität Viadrina, Frankfurt (O<strong>der</strong>), Fakultät für Wirtschaftswissenschaften,<br />

Working Paper No. 68.<br />

151

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