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Sprache & Kultur - Die Niederlande und die ... - Lerende Euregio

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M a t e r i a l i e n <strong>Die</strong> <strong>Niederlande</strong> <strong>und</strong> <strong>die</strong> Niederländer<br />

Politisches System <strong>und</strong> Verwaltungsaufbau<br />

Das Königreich der <strong>Niederlande</strong>, so <strong>die</strong> amtliche Bezeichnung, besteht aus den <strong>Niederlande</strong>n, den<br />

Niederländischen Antillen <strong>und</strong> Aruba. Staatsoberhaupt der <strong>Niederlande</strong> <strong>und</strong> der überseeischen Gebiete<br />

ist <strong>die</strong> Königin. <strong>Die</strong> <strong>Niederlande</strong> selbst sind in 12 Verwaltungseinheiten (Provinzen) eingeteilt.<br />

<strong>Die</strong> Monarchie<br />

Im Gegensatz zu anderen westeuropäischen Monarchien ist <strong>die</strong> Königin (bzw. der König) als Staatsoberhaupt<br />

zugleich Mitglied der Regierung. <strong>Die</strong> Befugnisse der Monarchin sind in der Verfassung<br />

festgelegt, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Verteilung der Regierungsbefugnisse zwischen der Königin <strong>und</strong> den übrigen staatlichen<br />

Organen regelt. Verantwortlich für das Handeln der Regierung gegenüber dem Volk <strong>und</strong> seinen<br />

Volksvertretern sind jedoch der Ministerpräsident <strong>und</strong> <strong>die</strong> Minister, nicht der Monarch.<br />

Traditionell an jedem dritten <strong>Die</strong>nstag im September (Prinsjesdag) verliest <strong>die</strong> Königin <strong>die</strong> Thronrede,<br />

in der sie <strong>die</strong> Pläne der Regierung für das kommende Jahr darlegt. Bei der Regierungsbildung berät<br />

sich <strong>die</strong> Königin mit allen zur Bildung der neuen Regierung beteiligten Parteien. Wenn bei den Wahlen<br />

keine absolute Mehrheit erzielt worden ist, kann <strong>die</strong> Königin einen sog. informateur bestellen, der<br />

prüft, welche Parteien zur Zusammenarbeit bereit sind. Danach ernennt <strong>die</strong> Königin einen formateur,<br />

der mit der Regierungsbildung beauftragt ist. <strong>Die</strong> neuen Minister werden durch königlichen Erlass berufen<br />

<strong>und</strong> von der Königin vereidigt. <strong>Die</strong> Königin steht zudem in ständigem persönlichen Kontakt mit<br />

dem Ministerpräsidenten, den Kabinettsmitgliedern sowie führenden Persönlichkeiten aus Wirtschaft<br />

<strong>und</strong> Gesellschaft, um über Gesetzesneuerungen <strong>und</strong> andere wichtige Belange des Zusammenlebens<br />

informiert zu sein.<br />

<strong>Die</strong> repräsentative Demokratie<br />

Das Parlament<br />

Das Parlament (Staten-Generaal) besteht aus zwei Kammern, der Eerste Kamer <strong>und</strong> der Tweede Kamer,<br />

<strong>die</strong> auf vier 4 Jahre gewählt werden. <strong>Die</strong> Erste Kammer, der Senat (in etwa vergleichbar mit dem<br />

B<strong>und</strong>esrat), hat 75 Mitglieder, <strong>die</strong> von den Mitgliedern der Provinciale Staten (Provinzparlamente) gewählt<br />

werden. <strong>Die</strong> Zweite Kammer, das Abgeordnetenhaus, entspricht dem deutschen B<strong>und</strong>estag.<br />

<strong>Die</strong> insgesamt 150 Abgeordneten werden vom Volk per Verhältniswahl allgemein, unmittelbar, frei,<br />

gleich <strong>und</strong> geheim gewählt.<br />

Gesetzgebungsverfahren<br />

Der zuständige Minister berät im Ministerrat über den neuen Gesetzentwurf. Stimmt der Ministerrat<br />

<strong>die</strong>sem zu, wird er der Königin zugeleitet, dem Staatsrat zur Stellungnahme vorgelegt <strong>und</strong> von dort<br />

mit einer Begründung des Ministers der Zweiten Kammer zugestellt. <strong>Die</strong> Abgeordneten der Zweiten<br />

Kammer haben das Initiativrecht <strong>und</strong> können Gesetzesvorlagen entwerfen, <strong>die</strong> dann zur endgültigen<br />

Beschlussfassung an <strong>die</strong> Erste Kammer weitergeleitet werden. <strong>Die</strong> Erste Kammer hat kein Initiativrecht;<br />

allerdings kann sie Gesetzesentwürfen der Zweiten Kammer ihre Zustimmung verweigern <strong>und</strong><br />

<strong>die</strong>se zur Überarbeitung zurückverweisen. Wenn beide Kammern das Gesetz angenommen haben,<br />

wird es von der Königin <strong>und</strong> dem zuständigen Minister unterzeichnet <strong>und</strong> im Staatsgesetzblatt veröffentlicht,<br />

bevor es wenig später in Kraft tritt.<br />

Politische <strong>Kultur</strong><br />

Aufgr<strong>und</strong> der historisch bedingten engen Bindung der Niederländer an <strong>die</strong> jeweilige religiöse oder<br />

weltanschauliche Gemeinschaft entstand ein Staatsverständnis, dass den übergeordneten Staat als<br />

Beschützer sah – <strong>und</strong> zum Teil noch immer sieht. Da der Staat für <strong>die</strong> Umverteilung der Steuergelder<br />

verantwortlich war, gewährte er jeder Glaubens- <strong>und</strong> weltanschaulichen Gemeinschaft Spielraum <strong>und</strong><br />

Sicherheit. <strong>Die</strong> Erhaltung eines gut funktionierenden zentralen Staatskörpers lag also im Interesse aller<br />

Gruppen.<br />

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