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an der Schule Niederlenz

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<strong>Schule</strong> Nie<strong>der</strong>lenz<br />

Willkommen <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

Nie<strong>der</strong>lenz<br />

Informationen für Eltern<br />

Schuljahr 2009/2010


Inhalt<br />

Herzlich willkommen <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> Nie<strong>der</strong>lenz ..........................................................................2<br />

Schulpflege .....................................................................................................................................4<br />

Rechte und Pflichten <strong>der</strong> Eltern ...................................................................................................5<br />

Org<strong>an</strong>igramm <strong>Schule</strong> Nie<strong>der</strong>lenz .................................................................................................8<br />

Kommunikation mit <strong>der</strong> <strong>Schule</strong>....................................................................................................8<br />

Klassenlehrpersonen Schuljahr 2009/2010 .................................................................................8<br />

Klassenlehrpersonen Schuljahr 2009/2010 .................................................................................9<br />

Ferienpl<strong>an</strong> für die Schuljahre 2009/10 bis 2013/14....................................................................10<br />

Ferienverlängerungen/Urlaubsgesuche.................................................................................10<br />

Religiöse Feiertage..................................................................................................................11<br />

Absenzen/Urlaube ...................................................................................................................11<br />

Schulordnung..............................................................................................................................12<br />

für die <strong>Schule</strong> Nie<strong>der</strong>lenz............................................................................................................12<br />

gültig ab 1.8.2009 ........................................................................................................................12<br />

Merkblatt Schulversicherung .....................................................................................................14<br />

Schularzt / Schulzahnarzt ...........................................................................................................15<br />

Zusätzliche Angebote, För<strong>der</strong>massnahmen und Beratungsstellen.........................................15<br />

Unterricht Deutsch als Zweitsprache DaZ (Kin<strong>der</strong>garten, Primarschule, Oberstufe) .........15<br />

Kurse in Heimatlicher Sprache und Kultur HSK (ab 2. Schuljahr) .......................................15<br />

Schulbibliothek ........................................................................................................................15<br />

Aufgabenhilfe...........................................................................................................................15<br />

Logopädie ................................................................................................................................16<br />

Schulpsychologischer Dienst (SPD) Regionalstelle Aarau, Aussenstelle Lenzburg..........16<br />

Mittagstisch..............................................................................................................................16<br />

Religionsunterricht konfessionell ..........................................................................................16<br />

Suchtprävention Aargau .........................................................................................................16<br />

Musikschule Nie<strong>der</strong>lenz..............................................................................................................17<br />

Schulsozialarbeit Nie<strong>der</strong>lenz......................................................................................................18<br />

„Läuse gehen um in <strong>der</strong> Klasse Ihres Kindes“ .....................................................................19<br />

Zu Fuss zum Kin<strong>der</strong>garten und zur <strong>Schule</strong> – Schritte zur Persönlichkeitsentwicklung <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong>...........................................................................................................................................20<br />

Bildungsportal des K<strong>an</strong>tons Aargau..........................................................................................21<br />

Mittagstisch für Kin<strong>der</strong> in Nie<strong>der</strong>lenz..............................................................................................22<br />

Elterninfo 1. Schultag_09.doc 1


Herzlich willkommen <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> Nie<strong>der</strong>lenz<br />

Unser Leitbild ist eine Orientierungshilfe für die Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen,<br />

Lehrer und Eltern <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> Nie<strong>der</strong>lenz<br />

Damit zeigen wir die Werte und Tätigkeiten unserer <strong>Schule</strong> auf. Das Leitbild weist uns den Weg, den<br />

wir gemeinsam gehen.<br />

Die <strong>Schule</strong> Nie<strong>der</strong>lenz umfasst Kin<strong>der</strong>garten, Primarstufe mit zwei Kleinklassen, Sekundarstufe 1 mit<br />

Real- und Sekundarklassen sowie eine Kleinklasse.<br />

Lehrerschaft, Schulleitung und Schulpflege tragen gemeinsam die Ver<strong>an</strong>twortung für Unterricht,<br />

Lebensqualität, Zusammenarbeit und Werthaltung <strong>an</strong> unserer <strong>Schule</strong>.<br />

Auf Anfor<strong>der</strong>ungen und Probleme reagieren wir direkt und kompetent. Mit offenem Unterricht<br />

ermöglichen wir ein friedliches und toler<strong>an</strong>tes Nebenein<strong>an</strong><strong>der</strong> verschiedener Kulturen. Wir bieten den<br />

Kin<strong>der</strong>n durch die Methodenfreiheit <strong>der</strong> Lehrpersonen optimale Lernch<strong>an</strong>cen.<br />

Lehrerschaft, Schulleitung und Schulpflege Nie<strong>der</strong>lenz<br />

Elterninfo 1. Schultag_09.doc 2


Schulorg<strong>an</strong>isation<br />

Schulleiter<br />

Carlo Ott Tel. 062 885 40 21<br />

Schulhaus Rössligasse schulleitung@schulenie<strong>der</strong>lenz.ch<br />

Schulverwaltung Tel. 062 885 40 20, Fax 062 885 40 29<br />

Tina Dorer schulsekretariat@schulenie<strong>der</strong>lenz.ch<br />

Schulhaus Rössligasse Montag - Freitag Vormittag, Montag Nachmittag<br />

Stufenleiter <strong>Schule</strong> Nie<strong>der</strong>lenz<br />

(Kin<strong>der</strong>garten, Primarschule, Oberstufe)<br />

Stef<strong>an</strong> Allem<strong>an</strong>n Tel. 062 885 40 22<br />

Schulhaus Rössligasse stufenleitung@schulenie<strong>der</strong>lenz.ch<br />

Musikschulleiter<br />

H<strong>an</strong>s Bin<strong>der</strong> Tel. 062 885 40 27<br />

Schulhaus Rothbleicherain musikschule@schulenie<strong>der</strong>lenz.ch<br />

Schulsozialarbeiterin Tel. 062 885 40 24<br />

Helen Zahno Tel. 079 749 25 15<br />

Schulhaus Rössligasse schulsozialarbeit@schulenie<strong>der</strong>lenz.ch<br />

Hauswarte<br />

Alois Brunner , Schulhaus Rössligasse Tel. 079 341 17 64<br />

alois.brunner@schulenie<strong>der</strong>lenz.ch<br />

Ueli Maurer, Schulhaus Rothbleicherain Tel. 079 632 89 29<br />

ueli.maurer@schulenie<strong>der</strong>lenz.ch<br />

Elterninfo 1. Schultag_09.doc 3


Schulpflege<br />

Name<br />

Präsidium<br />

Heiri Zobrist (Stv. S<strong>an</strong>dra Wild)<br />

Hübelweg 10<br />

P 062 891 54 34, G 058 586 14 03<br />

heiri.zobrist@schulenie<strong>der</strong>lenz.ch<br />

Vizepräsidium<br />

S<strong>an</strong>dra Wild (Stv. D<strong>an</strong>iel Rischgasser)<br />

Herrengasse 28<br />

P 062 891 23 31<br />

s<strong>an</strong>dra.wild@schulenie<strong>der</strong>lenz.ch<br />

Matthias Frei (Stv. Monika Kirchhofer)<br />

Parkweg 3<br />

P 062 896 17 54<br />

matthias.frei@schulenie<strong>der</strong>lenz.ch<br />

Monika Kirchhofer (Stv. Matthias Frei)<br />

Buchenweg 12<br />

P 062 891 90 59<br />

monika.kirchhofer@schulenie<strong>der</strong>lenz.ch<br />

D<strong>an</strong>iel Rischgasser (Stv. Heiri Zobrist)<br />

Lerchenweg 3<br />

P 062 892 20 19, G 056 200 21 54<br />

d<strong>an</strong>iel.rischgasser@schulenie<strong>der</strong>lenz.ch<br />

Ressort<br />

• Gesamtleitung<br />

• Führung Schulleitung<br />

• Fin<strong>an</strong>zen<br />

• Weiterbildung Schulpflege<br />

• Kontaktperson zu Behörden<br />

• Personelles<br />

• PR und Information<br />

• Unterstufe 1. bis 3. Klasse<br />

• KK US<br />

• Musikschule<br />

• <strong>Schule</strong>ntwicklung<br />

• Qualitätsentwicklung<br />

• Soziales + Schulsozialarbeit<br />

• Oberstufe<br />

• KK OS<br />

• Sprachheilverb<strong>an</strong>d/Logopädie<br />

• Disziplinarwesen<br />

• Gesundheit und Sport<br />

• Dorfgeischt<br />

• Kin<strong>der</strong>garten<br />

• Infrastruktur<br />

• Betrieb und Org<strong>an</strong>isation<br />

• Informatik<br />

• Mittelstufe 4. + 5. Klasse<br />

• KK MS<br />

Elterninfo 1. Schultag_09.doc 4


Rechte und Pflichten <strong>der</strong> Eltern<br />

Aus: Schulgesetz des K<strong>an</strong>tons Aargau<br />

Mit dem Eintritt des Kindes in die erste Klasse entstehen für die Eltern neue Pflichten und sie<br />

erhalten Rechte, welche die <strong>Schule</strong> betreffen. Nachfolgend ein kurzer Überblick <strong>der</strong> wichtigsten<br />

Rechte und Pflichten im Schulalltag.<br />

Eltern haben das Recht, den Unterricht ihrer Kin<strong>der</strong> zu besuchen und Einsicht in die Probearbeiten<br />

und Hefte zu nehmen.<br />

Sie haben ein Anhörungs- und Beschwer<strong>der</strong>echt, wenn sie mit einem Entscheid <strong>der</strong> Schulpflege<br />

nicht einverst<strong>an</strong>den sind. Der Entscheid <strong>der</strong> Behörde k<strong>an</strong>n beim Schulrat des Bezirks Lenzburg<br />

<strong>an</strong>gefochten werden. Das betrifft im Schulwesen insbeson<strong>der</strong>e Rückversetzungen, Einweisungen<br />

in Kleinklassen, Einschulungsklassen und Son<strong>der</strong>schulen. Gerade bei solch wichtigen<br />

Entscheiden ist es wichtig, dass <strong>Schule</strong> und Elternhaus die Ver<strong>an</strong>twortung gemeinsam<br />

übernehmen. Um einen Entscheid fällen zu können, <strong>der</strong> für das Kind einen persönlichen Einschnitt<br />

in sein Leben und seine Schulkarriere bedeutet, braucht es die Mithilfe und Unterstützung <strong>der</strong><br />

Eltern.<br />

Aktivitäten <strong>der</strong> <strong>Schule</strong>, welche über den schulischen Zweck hinaus in die elterliche Sorge o<strong>der</strong> in<br />

Grundrechte <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> eingreifen, bedürfen entwe<strong>der</strong> einer gesetzlichen Grundlage o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Einwilligung <strong>der</strong> Eltern. Ohne die Einwilligung <strong>der</strong> Eltern sind zum Beispiel Impfungen, von <strong>der</strong><br />

<strong>Schule</strong> ver<strong>an</strong>lasste Abklärungen beim Schul-psychologischen Dienst o<strong>der</strong> die Teilnahme <strong>an</strong><br />

Lagern o<strong>der</strong> mehrtägigen Schulreisen nicht möglich.<br />

Die <strong>Schule</strong> vermittelt den stufengerechten Unterrichtsstoff gemäss dem Bildungsauftrag des<br />

K<strong>an</strong>tons Aargau.<br />

Die Lehrerschaft ist aber auf die Erziehungsarbeit <strong>der</strong> Eltern <strong>an</strong>gewiesen sowie auf die<br />

Bereitschaft, die Ver<strong>an</strong>twortung für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung des Kindes zu<br />

übernehmen. Damit die <strong>Schule</strong> ihren Bildungsauftrag erfüllen k<strong>an</strong>n, braucht es eine konstruktive<br />

Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und <strong>Schule</strong>.<br />

§ 35 Schulgesetz Grundsatz<br />

Die öffentlichen <strong>Schule</strong>n erfüllen ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag in Zusammenarbeit und in<br />

gemeinsamer Ver<strong>an</strong>twortung mit den Eltern<br />

Besuchsrecht<br />

§ 36, Schulgesetz<br />

1 Die Schüler, beziehungsweise ihre Eltern o<strong>der</strong> Pflegeeltern sind in regelmässigen Abständen<br />

über den St<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Schülerleistungen zu unterrichten.<br />

2 Die Eltern haben das Recht, den Unterricht ihrer Kin<strong>der</strong> zu besuchen, Lehrer und Behörden<br />

stehen in Kontakt mit ihnen und informieren sie über das Schulgeschehen.<br />

Mitwirkungspflicht<br />

§ 36a, Schulgesetz<br />

1 Die Eltern beziehungsweise Pflegeeltern (Erziehungsberechtigte) haben die Pflicht, <strong>an</strong><br />

Elternver<strong>an</strong>staltungen o<strong>der</strong> Gesprächen teilzunehmen, die von <strong>der</strong> Schulpflege, <strong>der</strong><br />

Elterninfo 1. Schultag_09.doc 5


Schulleitung o<strong>der</strong> einer Lehrperson<br />

<strong>an</strong>geordnet werden.<br />

2 Bleiben die Eltern beziehungsweise Pflegeeltern den von <strong>der</strong> Schulpflege, <strong>der</strong> Schulleitung<br />

o<strong>der</strong> einer Lehrperson <strong>an</strong>geordneten Elternver<strong>an</strong>staltungen o<strong>der</strong> Gesprächen unentschuldigt<br />

fern, können sie von <strong>der</strong> Schulpflege unter Androhung von Strafe vorgeladen werden<br />

Beschwer<strong>der</strong>echt/Anhörungsrecht<br />

§ 24, Abs.2 Verordnung über die Volksschule<br />

Die Eltern haben Anspruch auf eine Begründung <strong>der</strong> Entscheide, die ihr Kind betreffen, sowie das<br />

Recht auf Einsicht in die betreffenden Akten.<br />

§ 75 Schulgesetz<br />

Gegen Beschlüsse, Entscheide und Strafverfügungen <strong>der</strong> Schulpflege k<strong>an</strong>n innert 20 Tagen von<br />

<strong>der</strong> Zustellung <strong>an</strong> Beschwerde beim Schulrat des Bezirkes geführt werden.<br />

Schulversäumnisse<br />

§ 37 Schulgesetz<br />

1 Die Eltern beziehungsweise Pflegeeltern sind ver<strong>an</strong>twortlich, dass ihr schulpflichtiges Kind die<br />

<strong>Schule</strong> regelmässig besucht.<br />

2 Bei vorsätzlichem unentschuldigtem Fernhalten des Kindes von <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> bis höchstens drei<br />

Schultage werden die Eltern beziehungsweise Pflegeeltern von <strong>der</strong> Schulpflege gemahnt und<br />

im Wie<strong>der</strong>holungsfall mit einer Busse bestraft.<br />

5. Sofern das Fernhalten länger als drei Schultage dauert, erstattet die Schulpflege von<br />

Amtes wegen Straf<strong>an</strong>zeige beim Bezirksamt und nötigenfalls Meldung <strong>an</strong> die<br />

Vormundschaftsbehörde gemäss Art. 307 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs.<br />

Zuständigkeiten <strong>Schule</strong> - Erziehungsberechtigte<br />

Eltern<br />

Erziehungsauftrag<br />

Recht und Pflicht zu<br />

Fürsorge, Erziehung,<br />

Unterhalt, Ausbildung<br />

(Art 301/302 ZGB)<br />

Vorr<strong>an</strong>g in den<br />

Bereichen<br />

Religion Politik, Ethik,<br />

Moral, persönliche<br />

Werthaltungen<br />

Im Zentrum steht<br />

das Wohl des Kindes<br />

Partnerschaftliche<br />

Zusammenarbeit<br />

(Art. 302 ZGB)<br />

<strong>Schule</strong><br />

Bildungsauftrag<br />

sozialer Auftrag<br />

Recht und Pflicht zu<br />

Vermittlung von<br />

schulischen Kenntnissen<br />

und Fertigkeiten.<br />

Unterstützung <strong>der</strong> Familie<br />

in ihrem Erziehungsauftrag<br />

Vorr<strong>an</strong>g in den Bereichen<br />

Unterrichtsgestaltung<br />

Unterrichtsmethoden<br />

Unterrichtsinhalte - im<br />

Rahmen des Lehrpl<strong>an</strong>es<br />

Informieren - unterstützen Informieren - unterstützen<br />

Elterninfo 1. Schultag_09.doc 6


Die Eltern beziehungsweise Pflegeeltern sind mit einer Busse von mindestens Fr. 600.- bis<br />

höchstens Fr. 1’000.-, im Wie<strong>der</strong>holungsfall mit einer Busse von mindestens Fr. 1’000.- bis<br />

höchstens Fr. 2’000.- zu bestrafen.<br />

Unterrichtsbesuch; Dispensation; Urlaub<br />

§ 38 Schulgesetz<br />

1 Die Schüler sind zu regelmässigem Unterrichtsbesuch verpflichtet. Auf Ersuchen <strong>der</strong> Eltern<br />

haben sie Anspruch auf einen freien Schulhalbtag pro Quartal.<br />

2 Auf schriftliches Begehren <strong>der</strong> Inhaber <strong>der</strong> elterlichen Gewalt k<strong>an</strong>n ein Schüler von einzelnen<br />

Lektionen dispensiert werden.<br />

3 Aus wichtigen Gründen k<strong>an</strong>n ein Schüler auf schriftliches Begehren <strong>der</strong> Inhaber <strong>der</strong> elterlichen<br />

Gewalt vom Unterricht für kurze Zeit beurlaubt werden.<br />

Schulleitung Nie<strong>der</strong>lenz<br />

30.05.06<br />

Elterninfo 1. Schultag_09.doc 7


Org<strong>an</strong>igramm <strong>Schule</strong> Nie<strong>der</strong>lenz<br />

Abwarte Steuergruppe Q-M<strong>an</strong>agement Schulverwaltung Schulsozialarbeit<br />

Stufenleitung<br />

Kin<strong>der</strong>garten<br />

<strong>Schule</strong> Nie<strong>der</strong>lenz<br />

Gemein<strong>der</strong>at<br />

Schulpflege (5 Mitglie<strong>der</strong>)<br />

Schulleitung<br />

Stufenleitung<br />

Primarschule<br />

Kommunikation mit <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

Stufenleitung<br />

Oberstufe<br />

Stufenleitung<br />

Musikschule<br />

Verlauf Kontaktaufnahme mit <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

Sie haben ein Anliegen <strong>an</strong> die <strong>Schule</strong> in Sachen Unterricht,<br />

Lernen, Urlaub…<br />

Klassenlehrer<br />

Rücksprache<br />

1 2 3 4<br />

Wenn Gespräch mit<br />

KL nicht weiterführt<br />

Stufenleitung<br />

Rücksprache<br />

Wenn Gespräch mit<br />

STL nicht weiterführt<br />

Schulleitung<br />

Rücksprache<br />

Schulpflege<br />

Wenn Gespräch mit<br />

SLT nicht weiterführt<br />

Elterninfo 1. Schultag_09.doc 8


Klassenlehrpersonen Schuljahr 2009/2010<br />

Kin<strong>der</strong>garten<br />

Kin<strong>der</strong>garten Breite Eveline Schnei<strong>der</strong> */ Myriam Beg-Schnei<strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong>garten Friedmatt Maja Schibli* / Nicole Gautschi<br />

Kin<strong>der</strong>garten Herrengasse Nicole Reber*/ Eva Keller<br />

Kin<strong>der</strong>garten Steinler Yvonne Hurni<br />

Primarstufe<br />

1. Klasse a Yol<strong>an</strong>da Fisch* / Christine Laviola<br />

1. Klasse b Kathrin Kohler* / Sara Schelker<br />

2. Klasse a Lili Flückiger<br />

2. Klasse b Doris Schärer<br />

3. Klasse a Annette L<strong>an</strong>dis<br />

3. Klasse b Bea Haller* / S<strong>an</strong>dra Hauser<br />

4. Klasse a Isabelle Mathieu* / Lisa Nauli<br />

4. Klasse b Markus Jehle<br />

5. Klasse a Denise Engler* / Ursula Pestalozzi<br />

5. Klasse b Michael Amstutz<br />

Kleinklasse Unterstufe Thomas Pellicioli* / Barbara Wehrli<br />

Kleinklasse Mittelstufe Thomas Stirnem<strong>an</strong>n<br />

Deutsch als Zweitsprache (DaZ) S<strong>an</strong>dra Nogueira / Sabina Gunzinger<br />

Musikgrundschule Ursula Bischof<br />

Oberstufe<br />

1. Real D<strong>an</strong>iel Angelini<br />

2. Real Thoby Heiniger<br />

3. Real D<strong>an</strong>iel Sägesser<br />

4. Real Martin Helfenstein* / Sus<strong>an</strong>ne Merkofer<br />

1. Sek Stef<strong>an</strong> Allem<strong>an</strong>n* / Milva Domeniconi<br />

2. Sek Ramona Hol<strong>der</strong>egger<br />

3. Sek Marlène Flammer<br />

4. Sek Willi Kälin* / Catherine Maurer<br />

Kleinklasse Oberstufe Hugo Eggspühler<br />

* Klassenlehrer/in<br />

Elterninfo 1. Schultag_09.doc 9


Ferienpl<strong>an</strong> für die Schuljahre 2009/10 bis 2013/14<br />

Letzter Schultag Erster Schultag<br />

vor den Ferien nach den Ferien<br />

Beginn des Schuljahres 2009/10 10. August 2009<br />

Herbstferien 25. September 2009 19. Oktober 2009<br />

Weihnachtsferien 18. Dezember 2009 04. J<strong>an</strong>uar 2010<br />

Sportferien 22. J<strong>an</strong>uar 2010 08. Februar 2010<br />

Frühlingsferien 09. April 2010 26. April 2010<br />

Sommerferien 08. Juli 2010 09. August 2010<br />

Beginn des Schuljahres 2010/11 9. August 2010<br />

Herbstferien 24. September 2010 18. Oktober 2010<br />

Weihnachtsferien 23. Dezember 2010 10. J<strong>an</strong>uar 2011<br />

Sportferien 28. J<strong>an</strong>uar 2011 14. Februar 2011<br />

Frühlingsferien 08. April 2011 26. April 2011<br />

Sommerferien 07. Juli 2011 08. August 2011<br />

Beginn des Schuljahres 2011/12 8. August 2011<br />

Herbstferien 23. September 2011 17. Oktober 2011<br />

Weihnachtsferien 23. Dezember 2011 09. J<strong>an</strong>uar 2012<br />

Sportferien 27. J<strong>an</strong>uar 2012 13. Februar 2012<br />

Frühlingsferien 13. April 2012 30. April 2012<br />

Sommerferien 12. Juli 2012 13. August 2012<br />

Beginn des Schuljahres 2012/13 13. August 2012<br />

Herbstferien 28. September 2012 22. Oktober 2012<br />

Weihnachtsferien 21. Dezember 2012 07. J<strong>an</strong>uar 2013<br />

Sportferien 25. J<strong>an</strong>uar 2013 11. Februar 2013<br />

Frühlingsferien 12. April 2013 29. April 2013<br />

Sommerferien 11. Juli 2013 12. August 2013<br />

Beginn des Schuljahres 2013/14 12. August 2013<br />

Herbstferien 27. September 2013 21. Oktober 2013<br />

Weihnachtsferien 20. Dezember 2013 06. J<strong>an</strong>uar 2014<br />

Sportferien 24. J<strong>an</strong>uar 2014 10. Februar 2014<br />

Frühlingsferien 04. April 2014 22. April 2014<br />

Sommerferien 10. Juli 2014 11. August 2014<br />

Schulfreie Tage, soweit diese bek<strong>an</strong>nt sind:<br />

Ostermontag, 1.- Mai-Nachmittag, Pfingstmontag, Auffahrt Donnerstag/Freitag,<br />

Chlausmarktnachmittag (in <strong>der</strong> Regel <strong>der</strong> zweite Donnerstag im Dezember).<br />

Ferienverlängerungen/Urlaubsgesuche<br />

Auf ein begründetes, schriftliches Gesuch <strong>der</strong> Eltern <strong>an</strong> die Schulpflege, k<strong>an</strong>n einem Kind einmal in<br />

<strong>der</strong> Unter-/Mittelstufe und einmal in <strong>der</strong> Oberstufe eine Ferienverlängerung bewilligt werden.<br />

Nie<strong>der</strong>lenz, im März 09<br />

Elterninfo 1. Schultag_09.doc 10


Religiöse Feiertage<br />

Dispensationen <strong>an</strong> religiösen Feiertagen sind in <strong>der</strong> Verordnung Volksschule § 12,3 klar geregelt:<br />

"Schüler, <strong>der</strong>en Eltern als Angehörige einer Religionsgemeinschaft beson<strong>der</strong>e Feiertage achten,<br />

werden auf schriftliches Gesuch des Inhabers <strong>der</strong> elterlichen Gewalt durch die Schulpflege vom<br />

Unterricht dispensiert. Der versäumte Lehrstoff und die Hausaufgaben sind nachzuarbeiten."<br />

Eine Zusammenstellung <strong>der</strong> hohen Feiertage verschiedener Religionen und ihrer Daten findet sich<br />

als PDF auf <strong>der</strong> Website des Volksschulamts des K<strong>an</strong>tons Zürich. Einen laufend aktualisierten<br />

Kalen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Religionen und viele Informationen und weiterführende Links zu verschiedenen<br />

religiösen Gemeinschaften finden Sie auf <strong>der</strong> Webseite <strong>der</strong> Informationsstelle Inforel.<br />

Die Broschüre "Religionen und ihre Feste. Ein Leitfaden durch das interkulturelle Schuljahr" und<br />

ein interkultureller Kalen<strong>der</strong> für <strong>Schule</strong>n können beim Lehrmittelverlag des K<strong>an</strong>tons Aargau bestellt<br />

werden.<br />

Absenzen/Urlaube<br />

Ihr Kind ist kr<strong>an</strong>k und k<strong>an</strong>n nicht zur <strong>Schule</strong> gehen<br />

Melden Sie Ihr Kind bei Schulbeginn beim Klassenlehrer o<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> ab. Fehlt ein Kind,<br />

versuchen wir Sie zu erreichen. Falls wir Sie nicht erreichen, informieren wir die Regionalpolizei,<br />

die weitere Schritte d<strong>an</strong>n weitere Schritte unternimmt.<br />

Die Klassenlehrpersonen sind befugt, aus Gründen, die nicht im Voraus durch geeignete<br />

org<strong>an</strong>isatorische Massnahmen in die unterrichts-, bzw. schulfreie Zeit gelegt werden können,<br />

zusätzlich einen Urlaub von höchstens einem Tag pro Semester zu gewähren.<br />

Urlaubsgesuche sind mindestens 2 Wochen vor dem Urlaub, <strong>der</strong> Klassenlehrperson, abzugeben.<br />

Gegebenenfalls werden sie direkt <strong>an</strong> die Schulleitung weitergeleitet.<br />

Für Ferienverlängerungen gilt folgende Regelung:<br />

• Der freie Halbtag gemäss § 38.1 Schulgesetz k<strong>an</strong>n vor allen Ferien eingesetzt<br />

werden.<br />

• Weitere Ferienverlängerungen werden zweimal pro Schullaufbahn bewilligt<br />

(1 x Unter-/Mittelstufe, 1 x Oberstufe).<br />

Elterninfo 1. Schultag_09.doc 11


Vorwort<br />

Schulordnung<br />

für die <strong>Schule</strong> Nie<strong>der</strong>lenz<br />

gültig ab 1.8.2009<br />

Unsere Schulordnung bildet die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben und ein<br />

erfolgreiches Lernen <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong>.<br />

Die <strong>Schule</strong> Nie<strong>der</strong>lenz bietet dir alle Möglichkeiten, dich frei zu entfalten und mit Freude täglich<br />

neu zu lernen. Dies funktioniert aber nur, wenn du die Regeln kennst und dich dar<strong>an</strong> hältst.<br />

Dein Verhalten als Schülerin o<strong>der</strong> Schüler innerhalb und ausserhalb <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> trägt zum guten<br />

Ruf <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> bei.<br />

Respekt<br />

Ich achte und respektiere meine Mitschülerinnen, Mitschüler und Erwachsene. Ich bin hilfsbereit<br />

und bemühe mich, Konflikte rasch und fair zu lösen. Gewalt in Wort und Tat lehne ich ab. Ich<br />

übernehme Ver<strong>an</strong>twortung für mich. Ich remple und lärme nicht herum. Ich grüsse alle Personen<br />

auf dem Schulweg und dem Schulareal.<br />

Schulweg<br />

Ich komme grundsätzlich zu Fuss in die <strong>Schule</strong>. Rollschuhe, Rollerblades, Skateboards,<br />

Kickboards etc. bleiben zu Hause. Falls ich als Oberstufenschüler mehr als 1 km Luftlinie vom<br />

Schulhaus weg wohne, darf ich mit meinem Velo zur <strong>Schule</strong> fahren. Mein Velo stelle ich auf den<br />

dafür vorgesehenen Plätzen ab. Das Mitbringen von Fahrrä<strong>der</strong>n zu Unterrichtszwecken wird von<br />

<strong>der</strong> Lehrperson <strong>an</strong>geordnet. Ich bin besorgt, dass das Fahrrad fahrtüchtig ist.<br />

Pausen / Schulareal<br />

Ich bleibe während den Unterrichtszeiten auf dem Schulareal.<br />

Pausenplatz Schulhaus Rothbleicherain: Zum Pausenplatz gehören nördlich des Schulhauses<br />

<strong>der</strong> Kiesplatz, die Rasenplätze und <strong>der</strong> Spielplatz, <strong>der</strong> Kiesplatz unter <strong>der</strong> Linde südwestlich des<br />

Hauses sowie die Arena und <strong>der</strong> Holzschnitzelplatz. Während den grossen Pausen begebe ich<br />

mich ins Freie. Diese Regelung gilt auch bei Regen- und Schneefall.<br />

Pausenplatz Schulhaus Rössligasse: Zum Pausenplatz gehört das gesamte Areal um das<br />

Schulhaus herum mit Ausnahme des unteren Parkplatzes und des Areals auf Seite des Biotops.<br />

Die grossen Pausen verbringe ich im Freien; bei schlechter Witterung in einer <strong>der</strong> beiden<br />

Eing<strong>an</strong>gshallen. Ob die Pause draussen o<strong>der</strong> drinnen verbracht wird, entscheidet die<br />

Pausenaufsicht. Der Velokeller gehört nicht zum Pausenplatz und ist auch kein Aufenthaltsort<br />

während <strong>der</strong> Freizeit.<br />

Elterninfo 1. Schultag_09.doc 12


Sorgfalt<br />

Ich trage Sorge zu mir, meinem Schulmaterial und zum Schulhaus. Wenn ich etwas beschädige,<br />

stehe ich für den Schaden gerade. Ich trage dazu bei, dass unser Schulareal sauber bleibt. Ich<br />

werfe Abfälle in die dafür vorgesehenen Abfallkörbe.<br />

Schulbeginn/Eingänge<br />

Die Schulordnung gilt während den allgemeinen Unterrichtszeiten: Die Unterrichtszeiten <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Schule</strong> Nie<strong>der</strong>lenz dauern am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 07.30 Uhr bis 18.00<br />

Uhr, am Mittwoch von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr.<br />

Schulbeginn: Ich bin pünktlich in <strong>der</strong> <strong>Schule</strong>, betrete das Schulhaus beim ersten Gong und bin<br />

beim zweiten Gong im Klassenzimmer. Ich betrete und verlasse das Schulhaus durch die dafür<br />

bezeichneten Eingänge.<br />

Gar<strong>der</strong>oben: Bei Turnstunden unmittelbar nach <strong>der</strong> grossen Pause, begebe ich mich erst nach<br />

<strong>der</strong> Pause in die Gar<strong>der</strong>obe.<br />

Verschiedenes<br />

Ich unterlasse das Rauchen und den Genuss von Alkohol und Drogen. Ich nehme keine Waffen<br />

o<strong>der</strong> waffenähnlichen Gegenstände mit in die <strong>Schule</strong>. Ich benütze auf dem Schulareal we<strong>der</strong> mein<br />

H<strong>an</strong>dy noch <strong>an</strong><strong>der</strong>e elektronische Geräte.<br />

Genehmigt <strong>an</strong> <strong>der</strong> Schulpflegesitzung vom 2. Juli 2009 (ersetzt die Ausgabe vom 3. Juli 2008)<br />

H. Zobrist C. Ott<br />

Präsident <strong>der</strong> Schulpflege Schulleiter<br />

Elterninfo 1. Schultag_09.doc 13


Merkblatt Schulversicherung<br />

Elterninfo 1. Schultag_09.doc 14


Schularzt / Schulzahnarzt<br />

Der schulärztliche Dienst überwacht die gesundheitlichen Verhältnisse <strong>an</strong> den <strong>Schule</strong>n. Er<br />

führt bei den Kin<strong>der</strong>n Untersuchungen durch. Diese dienen dazu, gesundheitliche Störungen<br />

wie Hör-, Seh- und Sprachfehler o<strong>der</strong> Haltungs- und Bewegungsstörungen rechtzeitig<br />

festzustellen.<br />

Falls sich bei einem Kind ein Befund ergibt, informiert <strong>der</strong> Schularzt die Eltern und<br />

bespricht mit ihnen das weitere Vorgehen.<br />

Vom 1. bis zum 9. Schuljahr erhalten Schülerinnen und Schüler jedes Jahr einen Gutschein.<br />

Damit können sie bei einem Zahnarzt ihrer Wahl ihre Zähne kontrollieren lassen.<br />

Zusätzliche Angebote, För<strong>der</strong>massnahmen und<br />

Beratungsstellen<br />

Unterricht Deutsch als Zweitsprache DaZ (Kin<strong>der</strong>garten, Primarschule, Oberstufe)<br />

Kin<strong>der</strong>, <strong>der</strong>en Erstsprache nicht Deutsch ist, lernen im Kin<strong>der</strong>garten im alltäglichen Umg<strong>an</strong>g<br />

mit den <strong>an</strong><strong>der</strong>en Kin<strong>der</strong>n und mit <strong>der</strong> Lehrerin Deutsch. Wenn es in einer Klasse mehrere<br />

<strong>an</strong><strong>der</strong>ssprachige Kin<strong>der</strong> hat, werden sie zusätzlich im Unterricht Deutsch als Zweitsprache<br />

geför<strong>der</strong>t. An<strong>der</strong>ssprachige Kin<strong>der</strong>, die direkt in die <strong>Schule</strong> eingeschult werden o<strong>der</strong> die während<br />

<strong>der</strong> obligatorischen Schulzeit einreisen, erhalten ein<br />

Jahr l<strong>an</strong>g intensiven Deutschunterricht. Anschliessend <strong>an</strong> den Kin<strong>der</strong>garten o<strong>der</strong> <strong>an</strong> den<br />

intensiven Deutschunterricht werden die Schülerinnen und Schüler noch während weiteren 2 - 3<br />

Jahren durch Deutsch-Stützunterricht beim Erwerb <strong>der</strong> deutschen Sprache unterstützt.<br />

Das Angebot gilt auf allen Stufen <strong>der</strong> Volksschule.<br />

Kurse in Heimatlicher Sprache und Kultur HSK (ab 2. Schuljahr)<br />

Die Kurse in Heimatlicher Sprache und Kultur werden von den Botschaften, Konsulaten und<br />

Elternvereinigungen <strong>an</strong>geboten. Der Besuch dieser Kurse wird sehr empfohlen, denn es ist<br />

wichtig, dass die Kin<strong>der</strong> auch in ihrer Muttersprache geför<strong>der</strong>t werden und ihr Wissen über<br />

das Herkunftsl<strong>an</strong>d ihrer Eltern vertiefen. An den Kursen in Heimatlicher Sprache und<br />

Kultur nehmen nur diejenigen Kin<strong>der</strong> teil, die von den Eltern <strong>an</strong>gemeldet werden.<br />

Schulbibliothek<br />

Die Schulbibliothek ist in <strong>der</strong> Gemeindebibliothek integriert. Die Benützung ist für Kin<strong>der</strong>gartenkin<strong>der</strong>,<br />

Schüler und Schülerinnen gratis.<br />

Aufgabenhilfe<br />

Die Aufgabenhilfe steht allen Kin<strong>der</strong>n gegen einen Unkostenbeitrag von CHF 3.- pro Besuch offen.<br />

Die Kin<strong>der</strong> werden beim Lösen von Aufgaben betreut, aber die Aufgabenhilfe ist kein<br />

Nachhilfeunterricht. Nähere Auskünfte erteilt Brigitt Angelini, Steinbrüchliweg 37, 5600 Lenzburg, Tel.<br />

062 891 37 86.<br />

Elterninfo 1. Schultag_09.doc 15


Logopädie<br />

Der Logopädie-Unterricht unterstützt und begleitet Kin<strong>der</strong> mit Sprachschwierigkeiten. Die<br />

Therapie erfolgt nach entsprechen<strong>der</strong> Abklärung. Nähere Auskünfte erteilt die Logopädin Monika<br />

Schmid, Lochackerweg 9, 5702 Nie<strong>der</strong>lenz, Tel. 062 891 64 22.<br />

Schulpsychologischer Dienst (SPD) Regionalstelle Aarau, Aussenstelle Lenzburg<br />

Der SPD führt Schulabklärungen durch und bietet unentgeltlich Hilfestellung bei<br />

Schulproblemen und Erziehungsfragen. Adresse: Poststrasse 4, 5600 Lenzburg,<br />

Tel. 062 835 40 00, E-Mail spd.aarau@ag.ch.<br />

Mittagstisch<br />

Der Verein „Mittagstisch Nie<strong>der</strong>lenz“ org<strong>an</strong>isiert im alten Gemeindehaus <strong>an</strong> <strong>der</strong> Hauptstrasse 20 einen<br />

Mittagstisch.<br />

Nähere Infos gibt es unterMittagstisch_nie<strong>der</strong>lenz@hotmail.com.<br />

Religionsunterricht konfessionell<br />

Der konfessionelle Religionsunterricht ist Sache <strong>der</strong> jeweiligen Kirche. Auskunft geben die<br />

zuständigen Pfarrämter.<br />

Suchtprävention Aargau<br />

Wie k<strong>an</strong>n ich mein Kind unterstützen und stärken? Wie ist mit dem Konsum von Medien<br />

umzugehen? Was tun, damit Alkohol nicht zum Problem wird? – Wir zeigen Ihnen auf, was für<br />

Faktoren Ihr Kind schützen und geben Ihnen Grundinformationen zu verschiedensten Themen<br />

rund um die Sucht. http://www.suchthilfe-ags.ch<br />

Gruezi Träff<br />

Jeden Mittwoch von 9 - 11 Uhr treffen sich fremdsprachige Frauen zum Deutsch-Lernen. Damit<br />

alle profitieren, wird in verschiedenen Gruppen gearbeitet: Basiskurs, Anfänger, Fortgeschrittene<br />

(siehe Anlässe). Es geht dabei um Verstehen, Sprechen, Lesen, Schreiben, Fragen, Antworten,<br />

um das gemeinsame Kennenlernen und um das Leben in <strong>der</strong> Schweiz. Kleinkin<strong>der</strong> bis 4 Jahre<br />

dürfen mitkommen und werden unterdessen beim Spielen betreut. So lernen sie <strong>an</strong><strong>der</strong>e Kin<strong>der</strong><br />

kennen und werden mit unserer Sprache vertraut. .Am Schluss treffen sich alle zum Kaffee- o<strong>der</strong><br />

Teetrinken. Selbstverständlich sind auch Frauen ohne Kin<strong>der</strong> herzlich willkommen.<br />

Beitrag pro Morgen Fr 4,-. Anmeldung nicht nötig. Anfragen bei 062 891 45 35<br />

www.weltoffenes-nie<strong>der</strong>lenz.ch/html/gruezi-treff.html<br />

Elterninfo 1. Schultag_09.doc 16


Musikschule Nie<strong>der</strong>lenz<br />

An <strong>der</strong> Musikschule in Nie<strong>der</strong>lenz bieten wir folgende Möglichkeiten zum Musizieren:<br />

Instrumentalunterricht Eintritt ab Primarschule Oberstufe<br />

Einzelunterricht 25 Minuten Klasse Elternbeitrag* Elternbeitrag*<br />

Sopr<strong>an</strong>blockflöte 1. Fr. 490.- Fr. 300.-<br />

Alt-/Tenor-/Bassflöte 3. Fr. 490.- Fr. 300.-<br />

Violine/Bratsche 1. Fr. 490.- Fr. 300.-<br />

Klavier 2. Fr. 490.- Fr. 300.-<br />

Querflöte 3. Fr. 490.- Fr. 300.-<br />

Gitarre (E-Gitarre möglich ab<br />

Oberstufe) 3. Fr. 490.- Fr. 300.-<br />

Trompete, Cornet, Posaune 3. Fr. 490.- Fr. 300.-<br />

Schlagzeug 3. Fr. 490.- Fr. 300.-<br />

Akkordeon, Schwyzerörgeli 3. Fr. 490.- Fr. 300.-<br />

Keyboard 3. Fr. 490.- Fr. 300.-<br />

* pro Semester<br />

Eintrittsalter nach Absprache mit <strong>der</strong> Musiklehrperson auch früher möglich.<br />

Zweitinstrument: Der Semesterbeitrag beträgt immer Fr. 490.- (keine Subvention mehr vom<br />

K<strong>an</strong>ton).<br />

Zusammenspiel für Fortgeschrittene (50 Minuten pro Woche)<br />

Schüler, die <strong>an</strong> unserer <strong>Schule</strong> den Instrumentalunterricht besuchen, können ohne zusätzliche<br />

Kosten in einem Ensemble mitspielen. Der Kurs wird ab 5 Teilnehmer-Innen durchgeführt.<br />

• B<strong>an</strong>d<br />

• Bläserensemble<br />

• Gemischtes Ensemble<br />

Lehrlinge bezahlen Fr. 540.- pro Semester<br />

Erwachsene nach Absprache<br />

Musikschulleiter<br />

H<strong>an</strong>s Bin<strong>der</strong>, Rothbleicherain 2, 5702 Nie<strong>der</strong>lenz, Sprechstunde: Freitag 9 – 10<br />

Uhr, Tel. 062 885 40 27, E-Mail: musikschule@schulenie<strong>der</strong>lenz.ch<br />

Elterninfo 1. Schultag_09.doc 17


Schulsozialarbeit Nie<strong>der</strong>lenz<br />

WEGE AUS DER KRISE<br />

KINDER UND JUGENDLICHE IM UMFELD DER SCHULE<br />

EIN ANGEBOT DER SCHULSOZIALARBEIT NIEDERLDENZ<br />

Für die Eltern<br />

• unverbindliche neutrale Beratung<br />

• wenn Schwierigkeiten mit dem Kind/ Jugendlichen auftauchen<br />

• Vermittlung bei Konflikten<br />

• Information und Möglichkeit <strong>der</strong> Vernetzung<br />

• alle Gespräche sind streng vertraulich<br />

Für die Lehrpersonen<br />

• Interventionen und Projekte in Klassen<br />

• Beratung und Unterstützung bei Konflikten<br />

• Entlastung bei Problemen bei sozialer Indikation<br />

• alle Gespräche sind streng vertraulich<br />

Schulsozialarbeit<br />

• ist ein Angebot <strong>der</strong> Jugendhilfe <strong>der</strong> Gemeinde<br />

• richtet sich <strong>an</strong> Schüler/Innen, Eltern und Lehrpersonen<br />

• arbeitet mit Fachstellen zusammen<br />

• trägt zum Schulklima und <strong>der</strong> Schulkultur bei<br />

• entlastet die Lehrpersonen<br />

• alle Gespräche sind streng vertraulich<br />

Was Eltern, Lehrpersonen und Betroffene beschäftigt, k<strong>an</strong>n aufgedeckt und geklärt werden.<br />

Wir suchen nach Lösungs<strong>an</strong>sätzen, ich informiere über<br />

Fachstellen.<br />

Helen Zahno, Sozialarbeiterin FH<br />

Rössligasse<br />

5702 Nie<strong>der</strong>lenz<br />

Tel. 062 885 40 25<br />

Mobile 079 749 25 15<br />

schulsozialarbeit@schulenie<strong>der</strong>lenz.ch<br />

Erreichbar MO; DI; DO g<strong>an</strong>ztags<br />

Elterninfo 1. Schultag_09.doc 18


„Läuse gehen um in <strong>der</strong> Klasse Ihres Kindes“<br />

Ansteckung – Erkennen – Beh<strong>an</strong>deln<br />

• Keine P<strong>an</strong>ik, wenn in <strong>der</strong> Klasse Ihres Kindes Läuse festgestellt wurden!<br />

• Diese kleinen Krabbeltierchen sind zwar un<strong>an</strong>genehm aber harmlos.<br />

Sauber o<strong>der</strong> nicht, den kleinen Insekten ist je<strong>der</strong> behaarte Kopf willkommen!<br />

Wie kommt m<strong>an</strong> zu Läusen?<br />

Läusebefall hat nichts mit m<strong>an</strong>geln<strong>der</strong> Hygiene zu tun! Auch tägliches Haarwaschen gar<strong>an</strong>tiert nicht, dass<br />

Sie o<strong>der</strong> Ihr Kind von Läusen verschont bleiben.<br />

Läuse sind gute Kletterer, sie turnen von Haar zu Haar, deshalb erfolgt die Übertragung durch<br />

• direkten Kopf zu Kopf Kontakt.<br />

• seltener ist die Ansteckung durch den Austausch von Mützen, Bürsten, Kleidungsstücken,<br />

Stofftieren. Auch auf Polstermöbeln fühlen sich Läuse für einige Stunden wohl, um d<strong>an</strong>n wie<strong>der</strong> auf<br />

einen behaarten Kopf zu wechseln.<br />

Auf Gegenständen stirbt die Laus spätestens nach 48 Stunden <strong>an</strong> Nahrungsm<strong>an</strong>gel. Aber Vorsicht die<br />

Nissen (Eier) <strong>der</strong> Läuse überleben bei Zimmertemperatur und schlüpfen nach ca. einer Woche aus!<br />

Wie erkenne ich einen Befall?<br />

Läuse sind kleine Blutsauger, ähnlich wie Mücken spritzen sie beim Saugen eine Flüssigkeit in die Haut,<br />

die Juckreiz verursacht. Oft fällt den Eltern das häufige „am Kopf kratzen“ <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> auf. Es können<br />

ekzemartige Ausschläge am Haar<strong>an</strong>satz und hinter den Ohren auftreten.<br />

• Läuse sieht m<strong>an</strong> selten, auch wenn m<strong>an</strong> den Kopf gut untersucht. Sie sind sehr flink und fliehen<br />

bei<br />

Lichteinfall sofort ihn den Schatten. Ausserdem passen sie sich farblich <strong>an</strong> ihre haarige Umgebung<br />

<strong>an</strong>.<br />

• Die Nissen hingegen kleben gewinkelt am Haar<strong>an</strong>satz und sind gut sichtbar beim Durchkämmen<br />

mit einem feinzinkigen Kamm. Beson<strong>der</strong>s hinter den Ohren o<strong>der</strong> am Haar<strong>an</strong>satz im Nacken.<br />

• Nissen sind weiss bis bräunlich und etwa so gross wie eine Bleistiftspitze. Im Gegensatz zu<br />

Schuppen<br />

kleben sie fest <strong>an</strong> den Haaren und lassen sich nicht abstreifen.<br />

• Scheiteln Sie die Haare im Abst<strong>an</strong>d von ca. 2 cm, so muss <strong>der</strong> g<strong>an</strong>ze Kopf abgesucht werden.<br />

• Eine einzige Nisse ist beweisend für den Befall. Der Kopf muss zwingend beh<strong>an</strong>delt werden!<br />

• Wenn in <strong>der</strong> Klasse Ihres Kindes Läuse aufgetreten sind, untersuchen Sie es während eines Monats<br />

einmal wöchentlich weiter, auch wenn sie beim ersten Untersuch nichts gefunden haben!<br />

Wie muss ich auf einen Befall reagieren?<br />

Untersuchen Sie in jedem Fall auch alle <strong>an</strong><strong>der</strong>en Familienmitglie<strong>der</strong>. Es ist ratsam alle Mitglie<strong>der</strong><br />

zu beh<strong>an</strong>deln.<br />

• Informieren Sie die Lehrerin o<strong>der</strong> die Kin<strong>der</strong>gärtnerin sofort.<br />

• Die Hausärztin/Apotheke wird Ihnen ein geeignetes, dem Alter <strong>der</strong> Befallenen entsprechendes,<br />

Anti-Laus-Mittel abgeben.<br />

• Führen Sie die Beh<strong>an</strong>dlung genau nach Vorschrift aus. Die Haare dürfen nicht trockengeföhnt<br />

werden. Nach <strong>der</strong> Anwendung eines Anti-Laus-Mittels dürfen die Haare einige Tage nicht mehr<br />

gewaschen werden.<br />

• Behalten Sie das Kind bis nach <strong>der</strong> ersten Beh<strong>an</strong>dlung zu Hause.<br />

• Die Beh<strong>an</strong>dlung muss im Abst<strong>an</strong>d von 7 – 10 Tagen wie<strong>der</strong>holt werden. (Aus den Nissen<br />

können nach einer Woche fortpfl<strong>an</strong>zungsfähige Läuse schlüpfen!)<br />

• Waschen Sie die Bettwäsche, Mützen, Schals usw. bei 60°. Stofftiere o<strong>der</strong> Kleidungsstücke, die<br />

nicht bei hohen Temperaturen gewaschen werden können, stecken Sie für ca. 24 Stunden in den<br />

Gefrierschr<strong>an</strong>k. Polstermöbel sollten gut staubgesaugt werden.<br />

Die Läuseplage wird nur beendet, wenn alle Familienmitglie<strong>der</strong> sich konsequent und gleichzeitig<br />

<strong>der</strong> Beh<strong>an</strong>dlung unterziehen.<br />

Hinweis: Zu Beginn jedes Schuljahres wird eine Lauskontrolle durchgeführt.<br />

Elterninfo 1. Schultag_09.doc 19


Zu Fuss zum Kin<strong>der</strong>garten und zur <strong>Schule</strong> – Schritte zur<br />

Persönlichkeitsentwicklung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong> werden selbstständig, können im wahrsten Sinne des<br />

Wortes ihre eigenen Schritte machen. Als Mitfahrer im Auto<br />

bleiben Kin<strong>der</strong> passiv, als Fussgänger erleben sie aktiv ihre<br />

Umwelt und lernen, selbst Ver<strong>an</strong>twortung im Strassenverkehr zu<br />

übernehmen.<br />

� Helfen Sie Ihrem Kind dabei, sich im Strassenverkehr immer<br />

besser zurechtzufinden.<br />

Kin<strong>der</strong> bauen Freundschaften zu <strong>an</strong><strong>der</strong>en Kin<strong>der</strong>n auf, sie<br />

können sich vor und nach <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> o<strong>der</strong> dem Kin<strong>der</strong>garten<br />

gegenseitig ihre Erlebnisse erzählen. Kin<strong>der</strong>, die ihre Schulkameraden erst in <strong>der</strong> Klasse treffen,<br />

können sich nicht so schnell auf ihre Arbeit konzentrieren.<br />

� Geben Sie Ihrem Kind Kontakt- und Kommunikationsmöglichkeiten.<br />

Kin<strong>der</strong> sind umweltbewusst. Sie fahren gern mit Bus, Bahn und dem Fahrrad.<br />

� Ermöglichen Sie Ihrem Kind diese Erfahrungen und unterstützen Sie eine<br />

umweltbewusste Verkehrsmittelwahl.<br />

Kin<strong>der</strong> trainieren sicheres und bewusstes Verkehrsverhalten, wenn sie mit ihren Eltern<br />

gemeinsam den Dorfteil und den Schulweg "erlaufen". Sie lernen Gefahren einzuschätzen und<br />

üben g<strong>an</strong>z konkret, wie sie sich möglichst sicher verhalten können.<br />

� Üben Sie mit Ihrem Kind den Schulweg zu Fuss und später mit dem Rad, so vermin<strong>der</strong>n Sie<br />

Unfallrisiken.<br />

Kin<strong>der</strong> laufen und bewegen sich gerne. Das Mitfahren im Auto schränkt die Bewegungsfähigkeit<br />

<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> ein, lässt sie bequem werden und Anstrengungen vermeiden.<br />

� Helfen Sie Ihrem Kind dabei, die Freude <strong>an</strong> <strong>der</strong> Bewegung und dem Laufen zu erhalten und<br />

auszubauen.<br />

Kin<strong>der</strong> werden wach und fit. Wer sich auf dem Schulweg bewegen darf, zappelt weniger im<br />

Unterricht.<br />

� Unterstützen Sie die Gesundheit Ihrer Kin<strong>der</strong>: Bewegung im Freien tut gut.<br />

Mein Schulweg (ohne Auto) Mein Schulweg (mit Auto)<br />

Elterninfo 1. Schultag_09.doc 20


Bildungsportal des K<strong>an</strong>tons Aargau<br />

Das umf<strong>an</strong>greiche Informations<strong>an</strong>gebot im BKS-Bildungsportal ist nach den verschiedenen<br />

Zielgruppen geglie<strong>der</strong>t. www.ag.ch/bks/de/pub/bildung.php<br />

Sie finden hier u.a. alles für Eltern und SchülerInnen<br />

• Abschlusszertifikat Volksschule<br />

(Testlauf)<br />

• Adressen <strong>Schule</strong>n und Behörden<br />

• Begabtenför<strong>der</strong>ung<br />

• Berufe im Gesundheitswesen<br />

• Berufs- und Laufbahnberatung<br />

• Berufsbildung/Lehre<br />

• Berufswahlschule<br />

• Bezirksschule<br />

• Bildungskleeblatt<br />

• Bildungswege<br />

• Blockzeiten<br />

• Brücken<strong>an</strong>gebote<br />

• Diplommittelschule /<br />

Wirtschaftsmittelschule<br />

• Einschulung<br />

• Elternbildung Aargau<br />

• Englisch <strong>an</strong> <strong>der</strong> Primarschule<br />

• Fachhochschule<br />

• Feriendaten<br />

• Fr<strong>an</strong>zösisch <strong>an</strong> <strong>der</strong> Primarschule<br />

• Grund- und Basisstufe<br />

• Inspektorat Volksschule<br />

• Integrative Schulung<br />

• Integrierte Heilpädagogik<br />

•<br />

... und zum Schluss noch dies<br />

• Interkulturelle Erziehung<br />

• Jugendför<strong>der</strong>ung (Fachstelle Jugend)<br />

• Jugendpsychologischer Dienst<br />

• Jugendsportcamps<br />

• Kin<strong>der</strong>garten<br />

• Kleinklasse<br />

• Lehrlingsberatung<br />

• Leistungstests<br />

• LENA Lehrstellennachweis<br />

• Mittelschule<br />

• Primarschule<br />

• Promotionen und Übertritte<br />

• Realschule<br />

• Schüleraustausch<br />

• Schulpsychologischer Dienst<br />

• Schulsozialarbeit<br />

• Schulsport<br />

• Sekundarschule<br />

• Son<strong>der</strong>schulung, Heime<br />

• Stipendien<br />

• Studien- und Laufbahnberatung<br />

• Tagesstrukturen<br />

• Unterstützende Massnahmen im<br />

Einzelfall<br />

Noch mehr über Kin<strong>der</strong>garten und <strong>Schule</strong> gibts in <strong>der</strong> vierteljährlich erscheinenden<br />

Dorfzeitung „Dorfgeischt“ sowie unter www.nie<strong>der</strong>lenz.ch.<br />

Elterninfo 1. Schultag_09.doc 21


Mittagstisch<br />

Mittagstisch Nie<strong>der</strong>lenz Mitglied Dachverb<strong>an</strong>d Mittagstische Aargau<br />

www.mittagstisch-nie<strong>der</strong>lenz.ch<br />

Mittagstisch für Kin<strong>der</strong> in Nie<strong>der</strong>lenz<br />

Was ? Mittagessen mit Betreuung<br />

W<strong>an</strong>n ? Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 11-13.15 Uhr<br />

Wo ? Altes Gemeindehaus (ehemals Kin<strong>der</strong>garten)<br />

Wer ? Kin<strong>der</strong>garten und Schüler/Innen <strong>der</strong> Unter-, Mittel- und Oberstufe<br />

Wie viel ? Mitglie<strong>der</strong>: Mittagessen mit Betreuung 12.- (Gäste 14.-)<br />

Betreuung ab 11 Uhr + 4.-<br />

Wie ? Anmeldungen und Auskünfte bei B. Zwicky-Müller<br />

062/892 24 48 od. mittagstisch_nie<strong>der</strong>lenz@hotmail.com<br />

www.mittagstisch-nie<strong>der</strong>lenz.ch<br />

H<strong>an</strong>dy während <strong>der</strong> Betriebszeit: 077/428 32 39<br />

Elterninfo 1. Schultag_09.doc 22

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