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Therapiezieländerung und Therapiebegrenzung in der ...

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7 <strong>Therapiezielän<strong>der</strong>ung</strong> <strong>und</strong> <strong>Therapiebegrenzung</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Intensivmediz<strong>in</strong><br />

2.2.4. Der aktuell nicht e<strong>in</strong>willigungsfähige Patient ohne bzw. ohne wirksame<br />

Patientenverfügung <strong>und</strong> ohne juristischen Stellvertreter<br />

Wenn <strong>der</strong> Patient nicht e<strong>in</strong>willigungsfähig ist, ke<strong>in</strong>e wirksame Patientenverfügung vorliegt <strong>und</strong><br />

ke<strong>in</strong> Stellvertreter (Bevollmächtigter o<strong>der</strong> Betreuer) bekannt ist, muss umgehend e<strong>in</strong>e Betreuung<br />

beantragt werden.<br />

In <strong>der</strong> Notfallsituation <strong>und</strong> bis zur Bestellung des Betreuers treffen Ärzte stellvertretend die<br />

Entscheidung im S<strong>in</strong>ne des Patienten. In diesem Fall s<strong>in</strong>d - soweit möglich –<br />

Behandlungswünsche o<strong>der</strong> <strong>der</strong> mutmaßliche Patientenwille zu ermitteln. Anhaltspunkte können<br />

etwa aus früheren Äußerungen zu Krankheit, Leiden <strong>und</strong> Sterben o<strong>der</strong> aus mediz<strong>in</strong>ischen<br />

Entscheidungen des Patienten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vergangenheit gezogen werden. Dazu werden Angehörige<br />

<strong>und</strong> an<strong>der</strong>e nahestehende Personen befragt. Falls ke<strong>in</strong>e verwertbaren Informationen über den<br />

mutmaßlichen Patientenwillen e<strong>in</strong>geholt werden können, sollen Ärzte die <strong>in</strong>dizierten<br />

lebenserhaltenden Maßnahmen <strong>und</strong> alle Maßnahmen zur Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung e<strong>in</strong>es schweren o<strong>der</strong><br />

irreversiblen ges<strong>und</strong>heitlichen Schadens durchführen.<br />

2.3. Therapiezielf<strong>in</strong>dung<br />

Die Vere<strong>in</strong>barung von Therapiezielen ist e<strong>in</strong> wesentlicher Bestandteil <strong>der</strong> PatientArzt-Beziehung.<br />

Von beson<strong>der</strong>er Bedeutung ist dies für Patienten mit zweifelhafter Prognose <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Intensivmediz<strong>in</strong>. Welches Therapieziel im Spektrum zwischen maximal möglicher<br />

Lebensverlängerung <strong>und</strong> Zulassen des Sterbens soll verfolgt werden?<br />

Bei Aufnahme des Patienten auf <strong>der</strong> Intensivstation muss zunächst darauf vertraut werden, dass<br />

aus Sicht des zuweisenden Arztes e<strong>in</strong> erreichbares Therapieziel existiert. Deshalb steht<br />

zunächst die Sicherung <strong>und</strong> Aufrechterhaltung <strong>der</strong> Vitalfunktionen mit dem Therapieziel<br />

„Lebenserhaltung“ im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong>.<br />

In <strong>der</strong> Folge verschafft sich <strong>der</strong> Intensivmediz<strong>in</strong>er e<strong>in</strong> möglichst umfassendes Bild vom<br />

Patienten. Hierbei werden neben Anamnese <strong>und</strong> Bef<strong>und</strong>en das anerkannte Fachwissen <strong>und</strong><br />

patientenbezogene, <strong>in</strong>dividuelle Faktoren (z.B.: bekannte Behandlungspräferenzen, persönliche<br />

Werthaltungen, religiöse E<strong>in</strong>stellung, Alter) berücksichtigt. Daraus ergeben sich bei Patienten mit<br />

zweifelhafter Prognose <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel unterschiedliche Therapieziele. Diese können <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Tendenz eher kurativ o<strong>der</strong> eher palliativ ausgerichtet se<strong>in</strong>.<br />

Alle an <strong>der</strong> Behandlung Beteiligten müssen geme<strong>in</strong>sam klären, ob die Therapieziele glaubhaft<br />

erreicht werden können.

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