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NATURSPIEGEL Heft 3 2012 - NABU Krefeld/Viersen

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<strong>NABU</strong> aktiv<br />

Wärmedämmung<br />

und Artenschutz Grundsätzlich ist die<br />

energetische Sanierung<br />

von Gebäuden eine sinnvolle<br />

Investition in den<br />

Klimaschutz. Sie sichert<br />

heimische Arbeitsplätze<br />

im Handwerk und führt<br />

Ohne eine weitgehende Sanierung<br />

des Altbaubestandes wären auch die<br />

nationalen und internationalen Verpflichtungen<br />

zum Klimaschutz, zu<br />

der sich die Bundesrepublik Deutschland<br />

bekannt hat, nicht einzuhalten.<br />

Aus diesem Grunde existieren eine<br />

ganze Reihe von Fördermöglichkeiten<br />

(zum Beispiel zinsgünstige Kredite),<br />

um den „energetischen Sanierungsstau“<br />

schnell zu beheben.<br />

� Konfliktsituation<br />

Insbesondere bei der Wärmedämmung<br />

kommt es aber zu massiven<br />

Konflikten mit den Belangen des<br />

Artenschutzes. Durch die Dämmung<br />

gehen alle Nischen und Hohlräume,<br />

die bisher den Gebäude bewohnenden<br />

Arten als Brutplatz gedient haben,<br />

ersatzlos verloren. Dies geschieht oft<br />

unwissentlich und unbemerkt, da die<br />

Konfliktsituation den meisten Immobilienbesitzern<br />

zunächst nicht bewusst<br />

und die Existenz von Brutplätzen<br />

am eigenen Gebäude nicht<br />

bekannt ist. Landes- und bundesweit<br />

betrachtet gehen so jedes Jahr zehn-<br />

Niststeine beim Einbau<br />

8 <strong>NATURSPIEGEL</strong> 3/<strong>2012</strong><br />

tausende (!) von Brut- und Quartiermöglichkeiten<br />

für Haussperling,<br />

Hausrotschwanz, Mauersegler und<br />

diversen Fledermausarten verloren.<br />

� Artenschutzrecht<br />

Die Bundesrepublik Deutschland und<br />

somit auch Nordrhein-Westfalen sind<br />

aber nicht nur durch nationale und<br />

international Vereinbarungen, Abkommen<br />

und Gesetze zum Klimaschutz<br />

verpflichtet, sondern auch zum<br />

Artenschutz!<br />

Alle wildlebenden Vögel (mit Ausnahme<br />

der verwilderten Haustauben)<br />

gehören nach dem Bundesnaturschutzgesetz<br />

zu den geschützten und<br />

Fledermäuse zu den streng geschützten<br />

Arten. Ihre Fortpflanzungs-, Ruheund<br />

Schlafstätten sind ganzjährig<br />

geschützt, sofern es sich um standorttreue<br />

Tiere handelt, was für die „Gebäudebrüter“<br />

zutrifft. Die Quartiere<br />

der Tiere dürfen daher nicht zerstört<br />

oder verschlossen werden – auch nicht<br />

während der Abwesenheit. Ist im<br />

Rahmen einer Modernisierung oder<br />

bei einem Gebäudeabriss das Ver-<br />

durch einen niedrigeren<br />

Energieverbrauch zu<br />

einer spürbaren Entlastung<br />

der Haushaltskasse<br />

von Hauseigentümern<br />

und Mietern.<br />

schließen oder Beseitigen einer Fortpflanzungs-,<br />

Ruhe- und Schlafstätte<br />

erforderlich, so ist vorab eine entsprechende<br />

Befreiung (Ausnahmegenehmigung)<br />

bei den örtlichen Naturschutzbehörden<br />

einzuholen. Erst diese<br />

Befreiung legitimiert die Beseitigung<br />

eines Neststandortes oder eines Fledermausquartiers<br />

in einem Zeitrahmen,<br />

wo sich aktuell weder Eier noch<br />

lebende Tiere befinden dürfen. Die<br />

Ausnahmegenehmigung ist in der<br />

Regel mit einer verbindlichen Auflage<br />

zur Schaffung von Ersatzquartieren<br />

verbunden, die einen räumlichen<br />

Bezug zum Eingriffsort haben müssen.<br />

� Vollzugsdefizite<br />

Die gesetzlichen Grundlagen zum<br />

Schutz der „Gebäudebrüter“ sind gegeben,<br />

es mangelt aber am Vollzug.<br />

Dies liegt unter andrem daran, dass<br />

die finanzielle und personelle Situation<br />

vieler Unterer Landschaftsbehörden<br />

nur unzureichend ist. Hinzu<br />

kommt, dass dem Gebäudebrüterschutz<br />

innerhalb der zuständigen<br />

Behörden nicht die Aufmerksamkeit<br />

zu Teil wird, die ein so bevölkerungsreiches<br />

Bundesland wie NRW verdient.<br />

Letzteres trifft übrigens auch für<br />

viele Orts- und Kreisgruppen der verschiedenen<br />

Naturschutzverbände zu.<br />

Es wird daher im Gebäudebrüterschutz<br />

vielerorts nach dem Motto<br />

verfahren<br />

„Wo kein Kläger, da kein Richter“.<br />

Dies will heißen, dass Behörden<br />

nur dann aktiv werden, wenn ihnen<br />

zu Sanierungsmaßnahmen konkrete<br />

Hinweise auf Gebäudebrüter zugetragen<br />

werden. Diese Form des reagie-

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