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Schnupper- und Kurzfreizeit Wüsthäuser Gutshof in Hüffenhardt

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Teilnahmebed<strong>in</strong>gungen Freizeiten<br />

Kosten für Freizeiten<br />

Sachkosten<br />

Sachkosten s<strong>in</strong>d gr<strong>und</strong>sätzlich vom Teilnehmer selbst zu tragen. In den Sachkosten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel,<br />

sofern nicht anders beschrieben, folgende Leistungen enthalten: Unterkunft <strong>und</strong> Verpflegung,<br />

Freizeitmaterial, Reisekosten, Fahrzeuge vor Ort, Versicherungen, E<strong>in</strong>tritte usw.<br />

Personalkosten<br />

Die Personalkosten können entweder über die verschiedenen Budgets oder als Selbstzahler<br />

beglichen werden.<br />

Selbstzahler mit erhöhtem Hilfebedarf müssen e<strong>in</strong>en Zuschlag <strong>in</strong> Höhe von 15� pro Tag<br />

zahlen.<br />

Hausbesuche<br />

Müssen zur Freizeitvorbereitung Hausbesuche durchgeführt werden, rechnen wir diese als<br />

E<strong>in</strong>zelbetreuung über die nächste Offene-Hilfen-Rechnung ab.<br />

Hilfsmittel<br />

Benötigte Hilfsmittel müssen auf die Freizeit mitgegeben werden. In e<strong>in</strong>igen Häusern ist es möglich<br />

von e<strong>in</strong>em externen Sanitätshaus e<strong>in</strong> Pflegebett zu leihen. Diese Kosten muss dann der<br />

Teilnehmer tragen. Es wird Ihnen dann <strong>in</strong> Rechnung gestellt.<br />

Nachtwache<br />

Die Offenen Hilfen s<strong>in</strong>d nicht <strong>in</strong> der Lage, e<strong>in</strong>e Nachtwache bereitzustellen!<br />

Medikamentene<strong>in</strong>gabe<br />

Bitte beachten Sie, dass wir ohne ärztliche Verordnung ke<strong>in</strong>e Medikamente verabreichen dürfen, auch<br />

ke<strong>in</strong>e frei verkäuflichen Präparate oder Salben.<br />

Wegen der Bedarfsmedikation benötigen wir auch dann e<strong>in</strong>e ärztliche Erklärung, wenn ke<strong>in</strong>e<br />

regelmäßigen Medikamente e<strong>in</strong>genommen werden.<br />

Bitte geben Sie die Medikamente vor der Abfahrt mit Orig<strong>in</strong>alverpackung <strong>und</strong> Beipackzettel bei uns<br />

ab. Bitte beachten Sie, dass die Medikamente <strong>in</strong> ausreichender Menge <strong>und</strong> niemals genau auf die<br />

Anzahl der Tage abgezählt mitgeben, denn es kann immer se<strong>in</strong>, dass z.B. e<strong>in</strong>e Tablette herunterfällt.<br />

Regelung für Wohnheimbewohner<br />

Selbstzahler, die im Wohnheim oder der AWGs der Lebenshilfe S<strong>in</strong>sheim wohnen, zahlen nur die<br />

Sachkosten. Die Personalkosten werden durch das Wohnheim abgedeckt.<br />

Bewohner anderer Wohnheime zahlen den Selbstzahlerpreis.<br />

Rücktritt durch den Teilnehmer<br />

Abmeldungen können nur schriftlich erfolgen. Bei Stornierung e<strong>in</strong>er gebuchten Reise wird e<strong>in</strong>e<br />

Bearbeitungsgebühr von 10,00 � <strong>in</strong> Rechnung gestellt. Bei Rücktritt von e<strong>in</strong>er gebuchten<br />

Freizeit/Reise bis 30 Tage vor Reisebeg<strong>in</strong>n hat der Teilnehmer e<strong>in</strong>e pauschale Stornogebühr <strong>in</strong> Höhe<br />

von 5% der Sachkosten zu zahlen. Danach erhöht sich die Stornogebühr wie folgt:<br />

- Bei Rücktritt zwischen dem 29. <strong>und</strong> 22. Tag vor Reisebeg<strong>in</strong>n auf 12% der Sachkosten.<br />

- Bei Rücktritt zwischen dem 21. <strong>und</strong> 15. Tag vor Reisbeg<strong>in</strong>n auf 35% der Sackosten.<br />

- Bei Rücktritt zwischen dem 14. <strong>und</strong> 7. Tag vor Reisebeg<strong>in</strong>n auf 60 % der Sachkosten.<br />

- Bei Rücktritt ab dem 6.Tag vor Reisebeg<strong>in</strong>n auf 90 % der Sachkosten.<br />

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