Download - Extranet der Berchtesgadener Land
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisevermittlungen<br />
In Ergänzung <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts in den §§ 651 (a-k) des Bürgerlichen<br />
Gesetzbuches werden nachfolgende Reisebedingungen zwischen Gast und <strong>der</strong> <strong>Berchtesgadener</strong> Tourismus<br />
GmbH als Reiseveranstalter für die im Prospekt aufgeführten Pauschalreisen vereinbart.<br />
1. Abschluss des Reisevertrages<br />
1.1 Mit <strong>der</strong> Anmeldung bietet <strong>der</strong> Gast dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund <strong>der</strong> ihm<br />
in den Prospekten genannten Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an. Die Anmeldung kann<br />
schriftlich, mündlich o<strong>der</strong> fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmel<strong>der</strong> auch für alle in<br />
<strong>der</strong> Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für <strong>der</strong>en Vertragsverpflichtung <strong>der</strong> Anmel<strong>der</strong> wie für seine<br />
eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende geson<strong>der</strong>te Verpflichtung durch ausdrückliche<br />
und geson<strong>der</strong>te Erklärung übernommen hat. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei o<strong>der</strong><br />
unverzüglich nach Vertragsschluss wird <strong>der</strong> Reiseveranstalter dem Kunden eine Reisebestätigung sowie eine<br />
Rechnung für die zu erbringenden Reiseleistungen aushändigen.<br />
1.2 Weicht <strong>der</strong> Inhalt <strong>der</strong> Reisebestätigung vom Inhalt <strong>der</strong> Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des<br />
Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf <strong>der</strong> Grundlage<br />
dieses neuen Angebotes zustande, wenn <strong>der</strong> Reisende innerhalb <strong>der</strong> Bindungsfrist dem Veranstalter die<br />
Annahme erklärt.<br />
2. Bezahlung<br />
2.1 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von fünfzehn Prozent (15%) des Reisepreises fällig, die<br />
binnen 10 Tage ab Zugang <strong>der</strong> Rechnung eingehend beim Reiseveranstalter zu bezahlen ist. Der Restbetrag ist<br />
spätestens vier Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Maßgeblich ist dabei <strong>der</strong> Zahlungseingang beim<br />
Veranstalter. Bei Vertragsabschluss innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn ist <strong>der</strong> Kunde zur sofortigen<br />
Zahlung des<br />
gesamten Betrages verpflichtet.<br />
2.2 Der Reisepreis-Sicherungsschein im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB (Insolvenzschutz gegen Konkurs des<br />
Reiseveranstalters) wird dem Kunden mit <strong>der</strong> Reisebestätigung/Rechnung ausgehändigt. Die Reiseunterlagen<br />
werden mit Eingang <strong>der</strong> Restzahlung unverzüglich ausgehändigt bzw. zugesandt.<br />
2.3 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt <strong>der</strong><br />
Reisepreis 75 Euro nicht, so darf <strong>der</strong> volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins<br />
verlangt werden.<br />
2.4 Der Reisepreis kann mit den Zahlungsarten Bank-Überweisung o<strong>der</strong> Scheck sowie über Kreditkarten in<br />
Euro beglichen werden. Bei Vorliegen einer Abbuchungsermächtigung des Kunden wird <strong>der</strong> jeweilige Betrag<br />
direkt eingezogen.<br />
3. Leistungen des Reiseveranstalters<br />
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt<br />
und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in <strong>der</strong> Reisebestätigung. Die Prospektangaben sind für den<br />
Reiseveranstalter bindend. Der Veranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten,<br />
erheblichen und unvorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Prospektangaben zu<br />
erklären, über die <strong>der</strong> Reisende vor <strong>der</strong> Buchung selbstverständlich informiert wird. Nebenabreden und<br />
Son<strong>der</strong>wünsche, die den Umfang <strong>der</strong> vertraglichen Leistungen verän<strong>der</strong>n, sind in die Reiseanmeldung und<br />
Reisebestätigung aufzunehmen.<br />
3.2 Ausdrücklich im Prospekt als vermittelt beschriebene Leistungen unterliegen nicht <strong>der</strong> Haftung des<br />
Veranstalter. Im Falle einer Reisevermittlung ist eine Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht<br />
Vorsatz o<strong>der</strong> grobe Fahrlässigkeit vorliegen o<strong>der</strong> zugesicherte Eigenschaften fehlen.<br />
4. Leistungs- und Preisän<strong>der</strong>ungen<br />
4.1 Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des<br />
Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wi<strong>der</strong> Treu und<br />
Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Abweichungen nicht erheblich sind<br />
und diese den Gesamtzuschnitt <strong>der</strong> gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und für den Reisenden unter<br />
Berücksichtigung <strong>der</strong><br />
Interessen des Veranstalters nicht unzumutbar sind.<br />
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geän<strong>der</strong>ten Leistungen mit Mängeln<br />
behaftet sind.<br />
4.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsän<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> -abweichungen<br />
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung o<strong>der</strong><br />
einen kostenlosen Rücktritt anbieten.<br />
4.4 Im Fall einer erheblichen Än<strong>der</strong>ung einer wesentlichen Reiseleistung ist <strong>der</strong> Reisende berechtigt, ohne<br />
Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten o<strong>der</strong> die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu<br />
verlangen, wenn <strong>der</strong> Reiseveranstalter in <strong>der</strong> Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus<br />
seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach <strong>der</strong> Erklärung des<br />
Reiseveranstalters über die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.<br />
4.5 Während <strong>der</strong> Reise nicht in Anspruch genommene Leistungen können nicht erstattet werden. Es kann<br />
keine detaillierte Rechnung über die einzelnen Leistungseinheiten erstellt werden.<br />
5. Rücktritt und Umbuchung<br />
5.1 Der Gast kann je<strong>der</strong>zeit vor Reisebeginn von <strong>der</strong> gebuchten Reise zurücktreten. Maßgeblich ist <strong>der</strong> Zugang<br />
<strong>der</strong> Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dies muss schriftlich geschehen.