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Mitgliedermagazin 1/2012 - Raiffeisenbank Oldenburg eG

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S€PA - Es wird konkret<br />

Im Februar 2014 wird es einen einheitlichen Endtermin für die Abschaltung der<br />

bisherigen nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren in Euro geben.<br />

Aufgrund des neuen S€PA-Verfahrens müssen sich in Kürze Firmen-<br />

wie Privatkunden mit diesem Thema auseinandersetzen.<br />

Änderungen bei Überweisungen<br />

Spätestens ab Februar 2014 können Sie bei Auslandsüberweisungen<br />

nur noch die neue IBAN mit der BIC als Bankverbindung<br />

verwenden. Für Transfers im Inland gilt eine Übergangsfrist<br />

bis 2016. Im Gegenzug fällt die bisherige deutsche<br />

Bankleitzahl und auch die europäische Bankleitzahl BIC weg.<br />

Die IBAN enthält zwei Buchstaben als Kürzel für das jeweilige<br />

Land (Deutschland=DE) und setzt sich meist aus einer zweistelligen<br />

Prüfziffer, der bisherigen Bankleitzahl und der Kontonummer<br />

zusammen. Ihre IBAN und BIC finden Sie auf Ihren<br />

Kontoauszügen oder auf der Rückseite Ihrer VR-BankCard. Sie<br />

sollten bereits heute bei Bekanntgabe Ihrer Kontoverbindung<br />

neben Ihrer Kontonummer und Bankleitzahl auch die IBAN<br />

und BIC mit angeben. So lassen sich spätere Fehler durch die<br />

automatische Konvertierung vermeiden.<br />

Bereits heute können Ihnen Firmen, bei denen Sie einkaufen,<br />

vorgedruckte Überweisungsträger übersenden, die nach dem<br />

neuen Verfahren vorausgefüllt sind. Diese Überweisungsträger<br />

können Sie auch in unseren SB-Terminals durch die Belegleser<br />

erfassen lassen.<br />

Änderungen bei Lastschriften<br />

Sie haben mit Unternehmen eine Lastschriftvereinbarung oder<br />

möchten eine neue Vereinbarung treffen? Diese Unternehmen<br />

werden vermehrt eine S€PA-Lastschrift von Ihnen anfordern.<br />

Hierbei muss Ihnen die sogenannte Gläubiger-ID des Unternehmens<br />

und eine Mandatsreferenz mitgeteilt werden. Diese<br />

Angaben müssen auf der jeweiligen Lastschrift erfasst werden.<br />

Das Mandat ist das Pendant zur bislang bekannten Einzugsermächtigung.<br />

Allerdings muss es künftig immer schriftlich<br />

vorliegen. Der Zahlungsempfänger verteilt dafür Mandatsnummern.<br />

Dadurch lassen sich die Einverständniserklärungen zum<br />

Lastschriftverfahren zuordnen.<br />

Firmenkunden und Vereine finden unter www.raiba-oldenburg.de<br />

im Bereich Firmenkunde/Zahlungsverkehr weitere<br />

Information zum Thema S€PA.<br />

Sind Sie Vorstandsmitglied eines Vereins?<br />

Zieht Ihr Verein zum Beispiel Beiträge per Lastschrift ein? Informieren<br />

Sie sich zusammen mit Ihrem Kassenwart auf unserem<br />

VR-Forum aktuell S€PA (speziell für Vereine) am 23. Mai <strong>2012</strong><br />

um 19 Uhr in der Geschäftsstelle in Eversten. Wir nehmen<br />

Ihre Anmeldung gerne unter 0441 9502-341 oder auf unserer<br />

Homepage unter www.raiba-oldenburg.de entgegen.<br />

PIN-Selbstwahl<br />

Jeder Mensch ist anders. Deshalb verdienen Sie als Besitzer der VR-BankCard<br />

eine PIN, die genau wie Sie ist: individuell. Seit Februar <strong>2012</strong> können Sie die PIN<br />

für Ihre VR-BankCard selbst wählen. Die Möglichkeit der PIN-Selbstwahl besteht<br />

für VR-BankCards mit einer Gültigkeit bis mindestens 2013, Mastercards ab dem<br />

Verfallmonat 10/2015 und für VISA Cards ab Verfallmonat 6/2015. Dieser Service<br />

macht den Einsatz Ihrer VR-BankCard noch bequemer. Sie können Ihre PIN an<br />

freigeschalteten Automaten der Volksbanken <strong>Raiffeisenbank</strong>en unter dem<br />

Menüpunkt "PIN verwalten" ändern. Die Sorgfaltspflicht für VR-BankCard und<br />

PIN gilt ebenfalls für Ihre individuelle PIN. Verwenden Sie bitte keine einfache<br />

Zahlenkombination oder persönliche Daten wie Ihr Geburtsdatum!<br />

Positives Rating<br />

Die Ratingagentur Standard & Poor´s (S&P) hat das Rating<br />

für die genossenschaftliche FinanzGruppe um eine Stufe von<br />

A+ auf AA- angehoben. Der Ausblick ist stabil. Damit erhält<br />

die genossenschaftliche FinanzGruppe von S&P die höchste<br />

Bonitätseinschätzung unter Deutschlands Banken, die nicht in<br />

Staatsbesitz sind.<br />

Konkret erhält die genossenschaftliche FinanzGruppe ausgehend<br />

von einem Ankerrating der deutschen Finanzbranche von<br />

A- jeweils eine Heraufstufung für das nachhaltige und diversifizierte<br />

Geschäftsmodell und eine solide Kapitalausstattung.<br />

Positiv wird zudem die Refinanzierung durch das Privatkundengeschäft<br />

gewertet. Dieses Verbundrating gilt für alle Institute,<br />

die der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der<br />

Volksbanken und <strong>Raiffeisenbank</strong>en (BVR) angeschlossen sind.<br />

Hierzu gehören die Volksbanken und <strong>Raiffeisenbank</strong>en, aber<br />

auch Spezialinstitute wie die Bausparkasse Schwäbisch-Hall.<br />

BVR-Vorstandsmitglied Gerhard Hofmann dazu: "Auch im<br />

dritten Jahr der Finanzmarktkrise unterstreicht die Einschätzung<br />

der Ratingagentur die Leistungsfähigkeit, Stabilität<br />

und Vertrauenswürdigkeit der genossenschaftlichen<br />

FinanzGruppe." Weitere Informationen zu diesem Thema<br />

unter www.bvr.de/rating<br />

Reform bei der<br />

Riester-Rente<br />

Staatlich geförderte Riester-Rentenverträge, die ab Beginn<br />

<strong>2012</strong> abgeschlossen werden, dürfen als möglichen Auszahlungsbeginn<br />

der Riester-Rente frühestens das vollendete 62.<br />

Lebensjahr vorsehen. Wurde der Vertrag für die Riester-Rente<br />

bis Ende 2011 abgeschlossen, kann der Auszahlungsbeginn für<br />

die Riester-Rente schon ab dem (vollendeten) 60. Lebensjahr<br />

mit voller staatlicher Förderung und ohne Rückzahlung von<br />

Zulagen beginnen. Zudem wurde ein Mindestbeitrag für alle<br />

Riester-Rente-Zulagenberechtigten eingeführt. Betroffen sind<br />

diejenigen Riester-Sparer, die über ihren Ehepartner mittelbar<br />

(nicht direkt) zulagenberechtigt sind. Das betrifft vor allem<br />

nicht berufstätige Ehepartner von Riester-Sparern. Sie mussten<br />

bisher in der Regel auf ihren eigenen Riester-Vertrag keinen<br />

Mindestbeitrag einzahlen, um die staatliche Zulage zu bekommen.<br />

Der Eigenbeitrag beträgt mindestens 60 Euro im Jahr<br />

(also fünf Euro pro Monat). Nur so kann man die volle Zulagen<br />

erhalten.<br />

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