Mitgliedermagazin 1/2012 - Raiffeisenbank Oldenburg eG
Mitgliedermagazin 1/2012 - Raiffeisenbank Oldenburg eG
Mitgliedermagazin 1/2012 - Raiffeisenbank Oldenburg eG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
6<br />
S€PA - Es wird konkret<br />
Im Februar 2014 wird es einen einheitlichen Endtermin für die Abschaltung der<br />
bisherigen nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren in Euro geben.<br />
Aufgrund des neuen S€PA-Verfahrens müssen sich in Kürze Firmen-<br />
wie Privatkunden mit diesem Thema auseinandersetzen.<br />
Änderungen bei Überweisungen<br />
Spätestens ab Februar 2014 können Sie bei Auslandsüberweisungen<br />
nur noch die neue IBAN mit der BIC als Bankverbindung<br />
verwenden. Für Transfers im Inland gilt eine Übergangsfrist<br />
bis 2016. Im Gegenzug fällt die bisherige deutsche<br />
Bankleitzahl und auch die europäische Bankleitzahl BIC weg.<br />
Die IBAN enthält zwei Buchstaben als Kürzel für das jeweilige<br />
Land (Deutschland=DE) und setzt sich meist aus einer zweistelligen<br />
Prüfziffer, der bisherigen Bankleitzahl und der Kontonummer<br />
zusammen. Ihre IBAN und BIC finden Sie auf Ihren<br />
Kontoauszügen oder auf der Rückseite Ihrer VR-BankCard. Sie<br />
sollten bereits heute bei Bekanntgabe Ihrer Kontoverbindung<br />
neben Ihrer Kontonummer und Bankleitzahl auch die IBAN<br />
und BIC mit angeben. So lassen sich spätere Fehler durch die<br />
automatische Konvertierung vermeiden.<br />
Bereits heute können Ihnen Firmen, bei denen Sie einkaufen,<br />
vorgedruckte Überweisungsträger übersenden, die nach dem<br />
neuen Verfahren vorausgefüllt sind. Diese Überweisungsträger<br />
können Sie auch in unseren SB-Terminals durch die Belegleser<br />
erfassen lassen.<br />
Änderungen bei Lastschriften<br />
Sie haben mit Unternehmen eine Lastschriftvereinbarung oder<br />
möchten eine neue Vereinbarung treffen? Diese Unternehmen<br />
werden vermehrt eine S€PA-Lastschrift von Ihnen anfordern.<br />
Hierbei muss Ihnen die sogenannte Gläubiger-ID des Unternehmens<br />
und eine Mandatsreferenz mitgeteilt werden. Diese<br />
Angaben müssen auf der jeweiligen Lastschrift erfasst werden.<br />
Das Mandat ist das Pendant zur bislang bekannten Einzugsermächtigung.<br />
Allerdings muss es künftig immer schriftlich<br />
vorliegen. Der Zahlungsempfänger verteilt dafür Mandatsnummern.<br />
Dadurch lassen sich die Einverständniserklärungen zum<br />
Lastschriftverfahren zuordnen.<br />
Firmenkunden und Vereine finden unter www.raiba-oldenburg.de<br />
im Bereich Firmenkunde/Zahlungsverkehr weitere<br />
Information zum Thema S€PA.<br />
Sind Sie Vorstandsmitglied eines Vereins?<br />
Zieht Ihr Verein zum Beispiel Beiträge per Lastschrift ein? Informieren<br />
Sie sich zusammen mit Ihrem Kassenwart auf unserem<br />
VR-Forum aktuell S€PA (speziell für Vereine) am 23. Mai <strong>2012</strong><br />
um 19 Uhr in der Geschäftsstelle in Eversten. Wir nehmen<br />
Ihre Anmeldung gerne unter 0441 9502-341 oder auf unserer<br />
Homepage unter www.raiba-oldenburg.de entgegen.<br />
PIN-Selbstwahl<br />
Jeder Mensch ist anders. Deshalb verdienen Sie als Besitzer der VR-BankCard<br />
eine PIN, die genau wie Sie ist: individuell. Seit Februar <strong>2012</strong> können Sie die PIN<br />
für Ihre VR-BankCard selbst wählen. Die Möglichkeit der PIN-Selbstwahl besteht<br />
für VR-BankCards mit einer Gültigkeit bis mindestens 2013, Mastercards ab dem<br />
Verfallmonat 10/2015 und für VISA Cards ab Verfallmonat 6/2015. Dieser Service<br />
macht den Einsatz Ihrer VR-BankCard noch bequemer. Sie können Ihre PIN an<br />
freigeschalteten Automaten der Volksbanken <strong>Raiffeisenbank</strong>en unter dem<br />
Menüpunkt "PIN verwalten" ändern. Die Sorgfaltspflicht für VR-BankCard und<br />
PIN gilt ebenfalls für Ihre individuelle PIN. Verwenden Sie bitte keine einfache<br />
Zahlenkombination oder persönliche Daten wie Ihr Geburtsdatum!<br />
Positives Rating<br />
Die Ratingagentur Standard & Poor´s (S&P) hat das Rating<br />
für die genossenschaftliche FinanzGruppe um eine Stufe von<br />
A+ auf AA- angehoben. Der Ausblick ist stabil. Damit erhält<br />
die genossenschaftliche FinanzGruppe von S&P die höchste<br />
Bonitätseinschätzung unter Deutschlands Banken, die nicht in<br />
Staatsbesitz sind.<br />
Konkret erhält die genossenschaftliche FinanzGruppe ausgehend<br />
von einem Ankerrating der deutschen Finanzbranche von<br />
A- jeweils eine Heraufstufung für das nachhaltige und diversifizierte<br />
Geschäftsmodell und eine solide Kapitalausstattung.<br />
Positiv wird zudem die Refinanzierung durch das Privatkundengeschäft<br />
gewertet. Dieses Verbundrating gilt für alle Institute,<br />
die der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der<br />
Volksbanken und <strong>Raiffeisenbank</strong>en (BVR) angeschlossen sind.<br />
Hierzu gehören die Volksbanken und <strong>Raiffeisenbank</strong>en, aber<br />
auch Spezialinstitute wie die Bausparkasse Schwäbisch-Hall.<br />
BVR-Vorstandsmitglied Gerhard Hofmann dazu: "Auch im<br />
dritten Jahr der Finanzmarktkrise unterstreicht die Einschätzung<br />
der Ratingagentur die Leistungsfähigkeit, Stabilität<br />
und Vertrauenswürdigkeit der genossenschaftlichen<br />
FinanzGruppe." Weitere Informationen zu diesem Thema<br />
unter www.bvr.de/rating<br />
Reform bei der<br />
Riester-Rente<br />
Staatlich geförderte Riester-Rentenverträge, die ab Beginn<br />
<strong>2012</strong> abgeschlossen werden, dürfen als möglichen Auszahlungsbeginn<br />
der Riester-Rente frühestens das vollendete 62.<br />
Lebensjahr vorsehen. Wurde der Vertrag für die Riester-Rente<br />
bis Ende 2011 abgeschlossen, kann der Auszahlungsbeginn für<br />
die Riester-Rente schon ab dem (vollendeten) 60. Lebensjahr<br />
mit voller staatlicher Förderung und ohne Rückzahlung von<br />
Zulagen beginnen. Zudem wurde ein Mindestbeitrag für alle<br />
Riester-Rente-Zulagenberechtigten eingeführt. Betroffen sind<br />
diejenigen Riester-Sparer, die über ihren Ehepartner mittelbar<br />
(nicht direkt) zulagenberechtigt sind. Das betrifft vor allem<br />
nicht berufstätige Ehepartner von Riester-Sparern. Sie mussten<br />
bisher in der Regel auf ihren eigenen Riester-Vertrag keinen<br />
Mindestbeitrag einzahlen, um die staatliche Zulage zu bekommen.<br />
Der Eigenbeitrag beträgt mindestens 60 Euro im Jahr<br />
(also fünf Euro pro Monat). Nur so kann man die volle Zulagen<br />
erhalten.<br />
7