Anlage zu AVB: DRG-Entgelttarif - Kreisklinik Ebersberg GmbH
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3 <strong>Kreisklinik</strong> <strong>Ebersberg</strong> gemeinnützige <strong>GmbH</strong><br />
5. Sonstige Entgelte für Leistungen gemäß § 7 FPV 2013<br />
Für die Vergütung von Leistungen, die noch nicht von den <strong>DRG</strong>-Fallpauschalen und Zusatzentgelten<br />
sachgerecht vergütet werden, hat die Klinik gemäß § 6 Abs. 1 KHEntgG mit den <strong>zu</strong>ständigen Kostenträgern<br />
folgende fall- bzw. tagesbezogene krankenhausindividuelle Entgelte vereinbart:<br />
Tagesgleiche Pflegesätze für teilstationäre Behandlungen nach § 6 Abs. 1 S. 1 KHEntgG:<br />
Tagesklinik Hämatologie und Onkologie 430,00 €<br />
Tagesgleiche Pflegesätze für besondere Einrichtungen nach § 17 b Abs. 1 S. 15 KHG:<br />
Palliativmedizin 395,78 €<br />
Können für die Leistungen nach <strong>Anlage</strong> 3a FPV 2013 auf Grund einer fehlenden Vereinbarung noch<br />
keine krankenhausindividuellen Entgelte abgerechnet werden, sind für jeden Belegungstag 600,00 €<br />
ab<strong>zu</strong>rechnen. Können für die Leistungen nach <strong>Anlage</strong> 3b FPV 2013 auf Grund einer fehlenden Vereinbarung<br />
noch keine krankenhausindividuellen Entgelte abgerechnet werden, sind für jeden Belegungstag<br />
300,00 € ab<strong>zu</strong>rechnen.<br />
Wurden in der Budgetverhandlung für das Jahr 2013 für Leistungen nach <strong>Anlage</strong> 3a FPV 2013 keine<br />
Entgelte vereinbart, sind auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 Satz 3 KHEntgG für jeden Belegungstag<br />
450,00 € ab<strong>zu</strong>rechnen.<br />
6. Zu- und Abschläge gem. § 7 Abs. 1 Ziffer 4 KHEntgG und sonstige<br />
Gemäß § 17a KHG berechnet die Klinik einen krankenhausindividuellen Zuschlag je voll- und teilstationärem<br />
Fall <strong>zu</strong>r Finanzierung der Ausbildungskosten.<br />
Der Ausbildungs<strong>zu</strong>schlag beträgt gegenwärtig 67,55 € je Fall.<br />
Ferner berechnet die Klinik gem. § 17b Abs. 1 Satz 4 und 6 KHG folgende Zuschläge / Abschläge:<br />
Zuschlag für die Aufnahme einer medizinisch notwendigen Begleitperson nach § 17b Abs. 1 Satz 4<br />
KHG<br />
in Höhe von 45,00 € pro Tag.<br />
Dieser Zuschlag ist von der wahlweisen Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson nach Ziffer<br />
15 Buchst. e.) <strong>zu</strong> unterscheiden.<br />
7. Qualitätssicherungs<strong>zu</strong>schläge nach § 7 Abs. 1 Ziffer 7 KHEntgG<br />
Qualitätssicherungs<strong>zu</strong>schlag 0,89 € für vollstationäre Fälle<br />
Qualitätssicherungs<strong>zu</strong>schlag Schlaganfall 3,10 € in besonderen Fällen<br />
TEMPIS-Zuschlag 191,30 € in besonderen Fällen<br />
8. Zuschläge <strong>zu</strong>r Finanzierung von Selbstverwaltungsaufgaben<br />
<strong>DRG</strong>-System<strong>zu</strong>schlag nach § 17b Abs. 5 KHG für jeden ab<strong>zu</strong>rechnenden voll- und teilstationären<br />
Krankenhausfall<br />
in Höhe von 1,10 €<br />
Zuschlag für die Finanzierung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen<br />
nach § 139a i. V. m. § 139c SGB V und für die Finanzierung des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
nach § 91 SGB V i. V. m. § 139c SGB V für jeden an<strong>zu</strong>rechnenden Krankenhausfall<br />
in Höhe von 1,13 €.<br />
<strong>Kreisklinik</strong> <strong>Ebersberg</strong> GF: Stefan Huber HRB 139270 Kreissparkasse München Mitglied der<br />
gemeinnützige <strong>GmbH</strong> St.Nr. 114/114/50076 Amtsgericht München Starnberg <strong>Ebersberg</strong> Gesundheit Oberbayern<br />
Vors. AR: Gottlieb Fauth USt-ID DE 131205049 www.klinik-ebe.de BLZ 70250150 Kto. 2626 <strong>GmbH</strong>