SICHERHEITSDATENBLATT - Diotrol
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<strong>SICHERHEITSDATENBLATT</strong><br />
entsprechend 91/155/EWG und SDBV(CH)<br />
DIOTROL HOLGRUND Nr. : 75525/27<br />
Datum / überarbeitet am : 07/03 Seite 2 von 4<br />
6. Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung<br />
Personenbezogene :<br />
Vorsichtsmassnahmen<br />
Umweltschutz- :<br />
massnahmen<br />
Verfahren zur :<br />
Reinigung/Aufnahme<br />
7. Handhabung und Lagerung<br />
Handhabung<br />
Hinweise zum sicheren :<br />
Umgang<br />
Aufgrund des Anteils organischer Lösemittel von Zündquellen fernhalten und<br />
Raum gut lüften. Dämpfe nicht einatmen. Schutzvorschriften (siehe Kapitel 7<br />
und 8) beachten.<br />
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Bei der Verschmutzung von Flüssen,<br />
Seen, Abwasserleitungen oder Erdreich entsprechend den örtlichen Gesetzen<br />
die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.<br />
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde,<br />
Kieselgur, Vermiculite) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen<br />
Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln. Vorzugsweise<br />
mit Reinigungsmittel säubern, möglichst keine Lösemittel benutzen.<br />
Die Bildung entzündlicher und explosionsfähiger Lösemitteldämpfe in der Luft<br />
und ein Überschreiten der MAK-Grenzwerte vermeiden. Das Material nur an<br />
Orten verwenden, bei denen offenes Licht, Feuer und andere Zündquellen<br />
ferngehalten werden. Das Material kann sich elektrostatisch aufladen. Beim<br />
Umfüllen ausschliesslich geerdete Leitungen verwenden. Das Tragen antistatischer<br />
Kleidung inkl. Schuhwerk wird empfohlen. Funkensicheres Werkzeug<br />
verwenden. Kontakt mit den Augen und der Haut vermeiden. Dämpfe<br />
und Spritznebel nicht einatmen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.<br />
Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Kapitel 8. Gesetzliche Schutz- und<br />
Sicherheitsvorschriften befolgen.<br />
Lösemitteldämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich über dem Boden<br />
aus. Dämpfe bilden zusammen mit Luft ein explosives Gemisch.<br />
Hinweise zum Brandund<br />
Explosionsschutz<br />
Lagerung<br />
:<br />
Anforderungen an : Lagerräume müssen den nationalen Vorschriften entsprechend explosions-<br />
Lagerräume und Behälter geschützt sein. Rauchen verboten. Unbefugten Personen ist der Zutritt untersagt.<br />
Geöffnete Behälter sorgfältig verschliessen und aufrecht lagern, um<br />
jegliches Auslaufen zu verhindern. Behälter nicht mit Druck leeren, kein<br />
Druckbehälter !<br />
Zusammenlagerungs- : Von stark sauren und alkalischen Materialien sowie Oxidationsmitteln fern-<br />
hinweise<br />
halten.<br />
Weitere Angaben zu : Lagerung an einem kühlen, trockenen und gut gelüfteten Ort. Vor Hitze und<br />
den Lagerbedingungen direkter Sonneneinstrahlung schützen. Von Zündquellen fernhalten. Hinweis<br />
auf dem Etikett beachten. Gesetzliche Lagervorschriften beachten. Siehe<br />
auch Kapitel 15.<br />
8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen<br />
Technische Schutzmassnahmen :<br />
Für gute Lüftung sorgen. Dies kann durch lokale Absaugung oder allgemeine Abluft erreicht werden. Falls<br />
dies nicht ausreicht, um die Lösemitteldampfkonzentration unter den MAK-Grenzwerten zu halten, muss<br />
ein geeignetes Atemschutzgerät getragen werden.<br />
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten :<br />
CAS-Nr. Bezeichnung MAK-Wert Einheit<br />
8006-64-2 Terpentinöl 100 ppm<br />
64742-88-7 White Spirit 400 ppm<br />
Die angegebenen Werte sind den bei der Erstellung gültigen Listen (z.B. TRGS 900 für die Bundesrepublik<br />
Deutschland oder MAK-Liste der SUVA für die Schweiz) entnommen.<br />
<strong>Diotrol</strong> Holzgrundierung.DOC/VSLF/SA/7.2.94/REV 07/03 Seite 2