Hochzeitsmagazin Bremen
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016<br />
S T A N D E S A M T<br />
Foto: Amy Walters - Fotolia.com<br />
Rechtliche Hinweise<br />
Anmeldung zur Eheschließung | Sprechzeiten des Standesamtes | Ansprechpartner | Familienname der Ehepartner<br />
Anmeldung zur Eheschließung<br />
Zuständig für die Anmeldung der<br />
Eheschließung ist das Standesamt<br />
des Ortes, in dem einer der Verlobten seinen<br />
gemeldeten Wohnsitz hat. Die Anmeldung<br />
der Eheschließung kann frühestens sechs<br />
Monate vor der standesamtlichen Trauung<br />
erfolgen. Die Anmeldung gilt dann exakt bis<br />
zum Eheschließungstermin.<br />
Es dürfte jedoch ausreichen, die Eheschließung<br />
ca. 2-3 Monate vor dem Eheschließungstermin<br />
anzumelden. Eine Reservierung<br />
des Wunschtermins ist jedoch schon<br />
vorher möglich.<br />
Welche Unterlagen bei der Anmeldung<br />
der Eheschließung vorzulegen sind, hängt<br />
von den persönlichen Verhältnissen der Verlobten<br />
(Familienstand, Staatsangehörigkeit,<br />
Vorehen usw.) ab. Bitte erkundigen Sie sich<br />
deshalb rechtzeitig vor der Anmeldung der<br />
Eheschließung, welche Unterlagen Sie hierfür<br />
beschaffen müssen.<br />
Bei Eheschließungen mit Auslandsbeteiligung,<br />
d.h. einer der Verlobten besitzt oder<br />
beide besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit,<br />
ist in jedem Fall eine persönliche<br />
Vorsprache der Verlobten erforderlich. Die<br />
Besonderheiten des Einzelfalles können so<br />
besser ausführlich besprochen werden.<br />
Wenn Sie allein, ohne Ihren zukünftigen<br />
Ehepartner, zur Anmeldung der Eheschließung<br />
kommen, bringen Sie bitte eine ausgefüllte<br />
Vollmacht mit. Der entsprechende<br />
Vordruck wird Ihnen vom Standesamt gern<br />
zur Verfügung gestellt oder kann aus dem Internet<br />
ausgedruckt werden.<br />
Wenn nach erfolgter Prüfung durch den<br />
Standesbeamten keine Ehehindernisse bekannt<br />
geworden sind, kann die Eheschließung<br />
erfolgen.<br />
Sprechzeiten des Standesamtes<br />
S ie<br />
erreichen uns Mo., Di., Do. von<br />
07.30 Uhr – 15.00 Uhr, Mi., Fr.<br />
von 07.30 Uhr – 12.00 Uhr. In dieser Zeit<br />
können sich die heiratswilligen Paare (möglichst<br />
nach vorheriger Terminvereinbarung)<br />
persönlich an die Standesbeamten und Standesbeamtinnen<br />
des Standesamtes <strong>Bremen</strong>-<br />
Nord wenden.<br />
Wegen der durchzuführenden Eheschließungen<br />
ist am Freitag die telefonische Erreichbarkeit<br />
eingeschränkt.<br />
Familienname der Ehepartner<br />
B ei<br />
der Eheschließung kann sich<br />
der Geburts- oder Familienname<br />
ändern. Nach deutschem Recht sind derzeit<br />
die nachfolgend aufgeführten Möglichkeiten<br />
der Namensführung gegeben: Jeder Partner<br />
behält den Namen, den er zum Zeitpunkt<br />
der Eheschließung führt.<br />
Eine weitere Möglichkeit besteht in der<br />
Wahl eines gemeinsamen Ehenamens. Dies<br />
kann der Geburtsname oder der zum Zeitpunkt<br />
der Eheschließung geführte Name der<br />
Frau oder des Mannes sein. Sollten sich die<br />
Ehepartner für diese Möglichkeit entscheiden,<br />
kann derjenige, dessen Name nicht<br />
Ehename geworden ist, diesem seinen Geburtsnamen<br />
oder den zum Zeitpunkt der<br />
Eheschließung geführten Namen voranstellen<br />
oder anfügen.<br />
Weiterführende Fragen zum Namensrecht<br />
beantwortet gern Ihr zuständiges Standesamt.<br />
Ansprechpartner der<br />
Eheschließungsabteilung<br />
Standesamt <strong>Bremen</strong>-Nord<br />
Weserstr. 75 | 28757 <strong>Bremen</strong><br />
Standesamt<strong>Bremen</strong>-Nord@Stadtamt.<strong>Bremen</strong>.de<br />
Herr Schött, Tel. 361-7077<br />
kschoett@stadtamt.bremen.de