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Hochzeitsmagazin Bremen

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016<br />

S T A N D E S A M T<br />

Foto: Amy Walters - Fotolia.com<br />

Rechtliche Hinweise<br />

Anmeldung zur Eheschließung | Sprechzeiten des Standesamtes | Ansprechpartner | Familienname der Ehepartner<br />

Anmeldung zur Eheschließung<br />

Zuständig für die Anmeldung der<br />

Eheschließung ist das Standesamt<br />

des Ortes, in dem einer der Verlobten seinen<br />

gemeldeten Wohnsitz hat. Die Anmeldung<br />

der Eheschließung kann frühestens sechs<br />

Monate vor der standesamtlichen Trauung<br />

erfolgen. Die Anmeldung gilt dann exakt bis<br />

zum Eheschließungstermin.<br />

Es dürfte jedoch ausreichen, die Eheschließung<br />

ca. 2-3 Monate vor dem Eheschließungstermin<br />

anzumelden. Eine Reservierung<br />

des Wunschtermins ist jedoch schon<br />

vorher möglich.<br />

Welche Unterlagen bei der Anmeldung<br />

der Eheschließung vorzulegen sind, hängt<br />

von den persönlichen Verhältnissen der Verlobten<br />

(Familienstand, Staatsangehörigkeit,<br />

Vorehen usw.) ab. Bitte erkundigen Sie sich<br />

deshalb rechtzeitig vor der Anmeldung der<br />

Eheschließung, welche Unterlagen Sie hierfür<br />

beschaffen müssen.<br />

Bei Eheschließungen mit Auslandsbeteiligung,<br />

d.h. einer der Verlobten besitzt oder<br />

beide besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit,<br />

ist in jedem Fall eine persönliche<br />

Vorsprache der Verlobten erforderlich. Die<br />

Besonderheiten des Einzelfalles können so<br />

besser ausführlich besprochen werden.<br />

Wenn Sie allein, ohne Ihren zukünftigen<br />

Ehepartner, zur Anmeldung der Eheschließung<br />

kommen, bringen Sie bitte eine ausgefüllte<br />

Vollmacht mit. Der entsprechende<br />

Vordruck wird Ihnen vom Standesamt gern<br />

zur Verfügung gestellt oder kann aus dem Internet<br />

ausgedruckt werden.<br />

Wenn nach erfolgter Prüfung durch den<br />

Standesbeamten keine Ehehindernisse bekannt<br />

geworden sind, kann die Eheschließung<br />

erfolgen.<br />

Sprechzeiten des Standesamtes<br />

S ie<br />

erreichen uns Mo., Di., Do. von<br />

07.30 Uhr – 15.00 Uhr, Mi., Fr.<br />

von 07.30 Uhr – 12.00 Uhr. In dieser Zeit<br />

können sich die heiratswilligen Paare (möglichst<br />

nach vorheriger Terminvereinbarung)<br />

persönlich an die Standesbeamten und Standesbeamtinnen<br />

des Standesamtes <strong>Bremen</strong>-<br />

Nord wenden.<br />

Wegen der durchzuführenden Eheschließungen<br />

ist am Freitag die telefonische Erreichbarkeit<br />

eingeschränkt.<br />

Familienname der Ehepartner<br />

B ei<br />

der Eheschließung kann sich<br />

der Geburts- oder Familienname<br />

ändern. Nach deutschem Recht sind derzeit<br />

die nachfolgend aufgeführten Möglichkeiten<br />

der Namensführung gegeben: Jeder Partner<br />

behält den Namen, den er zum Zeitpunkt<br />

der Eheschließung führt.<br />

Eine weitere Möglichkeit besteht in der<br />

Wahl eines gemeinsamen Ehenamens. Dies<br />

kann der Geburtsname oder der zum Zeitpunkt<br />

der Eheschließung geführte Name der<br />

Frau oder des Mannes sein. Sollten sich die<br />

Ehepartner für diese Möglichkeit entscheiden,<br />

kann derjenige, dessen Name nicht<br />

Ehename geworden ist, diesem seinen Geburtsnamen<br />

oder den zum Zeitpunkt der<br />

Eheschließung geführten Namen voranstellen<br />

oder anfügen.<br />

Weiterführende Fragen zum Namensrecht<br />

beantwortet gern Ihr zuständiges Standesamt.<br />

Ansprechpartner der<br />

Eheschließungsabteilung<br />

Standesamt <strong>Bremen</strong>-Nord<br />

Weserstr. 75 | 28757 <strong>Bremen</strong><br />

Standesamt<strong>Bremen</strong>-Nord@Stadtamt.<strong>Bremen</strong>.de<br />

Herr Schött, Tel. 361-7077<br />

kschoett@stadtamt.bremen.de

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