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Hochzeitsmagazin Bremen

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022<br />

S T A N D E S A M T<br />

Ein Jahr im Voraus<br />

D ie<br />

Planung einer Hochzeit wirft<br />

viele Fragen auf. Nicht selten ist<br />

die Frage des „Wann“ von zentraler Bedeutung.<br />

Unterschiedliche Überlegungen können<br />

bei der Auswahl des richtigen Termins<br />

eine Rolle spielen. Vielen Paaren ist ein besonderes<br />

Datum wichtig, weil sie sich vor<br />

Jahren an diesem Tag kennen gelernt haben,<br />

andere messen der „Schnapszahl“ als Glücksbringer<br />

eine besondere Bedeutung bei. Wiederum<br />

andere gehen eher pragmatisch vor<br />

und legen den Trautermin auf einen Tag, an<br />

dem möglichst viele Gäste Zeit haben. Plötzlich<br />

scheint eben dieser eine Tag für die standesamtliche<br />

Trauung genau der Richtige zu<br />

sein.<br />

Mit dem Datum der standesamtlichen<br />

Trauung steht und fällt die gesamte weitere<br />

Planung der Hochzeit. Räumlichkeiten müssen<br />

gemietet und Gäste eingeladen werden.<br />

Und immer gilt: Je eher desto besser. Nicht<br />

Planen Sie rechtzeitig mit Bedacht<br />

selten sind beliebte Location über Monate<br />

hinweg an Wochenenden ausgebucht.<br />

Damit den Paaren möglichst viel Zeit zur<br />

Vorbereitung ihrer Hochzeit zur Verfügung<br />

steht, bietet das Standesamt <strong>Bremen</strong>-Nord<br />

seinen Paaren einen besonderen Service an.<br />

Entweder telefonisch oder per Online-Anmeldung<br />

können sie ihren Wunschtermin<br />

beim Standesamt vormerken lassen. Wer sich<br />

online anmelden möchte, sollte wie folgt<br />

vorgehen: Unter ist der Suchbegriff „Standesamt“<br />

einzugeben und <strong>Bremen</strong>-Nord auszuwählen.<br />

Unter Dienstleistungen erscheint<br />

im linken Navigator „Eheschließungen,<br />

Schritt 1a: Online-Voranmeldungen“. Bitte<br />

folgen Sie den weiteren Hinweisen. Es ist<br />

eine Sache der Fairness, einen reservierten<br />

Termin, der nicht benötigt wird, rechtzeitig<br />

wieder abzusagen.<br />

Durch die Anmeldung zur Eheschließung,<br />

bei der ein persönliches Erscheinen beider<br />

Partner erforderlich ist, wird die Reservierung<br />

dann verbindlich bestätigt. Siehe<br />

Rechtliche Hinweise ab Seite 16. Dabei st<br />

folgendes zu beachten:<br />

Die formelle Anmeldung der Eheschließung<br />

ist nach personenstandsrechtlichen<br />

Vorschriften für jede Eheschließung verbindlich.<br />

Sie darf laut Gesetzgeber frühestens<br />

sechs Monate vor der standesamtlichen Trauung<br />

erfolgen.<br />

Vom Grundsatz her bedeutet das: Paare,<br />

die den frühesten möglichen Termin zur Anmeldung<br />

wählen, also ihre Eheschließung<br />

auf den Tag genau ein halbes Jahr vorher anmelden,<br />

müssen innerhalb dieser Frist heiraten.<br />

Ansonsten ist die Frist nicht gewahrt,<br />

die Anmeldung verfällt. Sollte, aus welchem<br />

Grund auch immer, die Trauung später stattfinden,<br />

ist die Eheschließung erneut anzumelden.<br />

Die Kosten der Anmeldung wären<br />

dann erneut zu entrichten. ■<br />

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