Hochzeitsmagazin Bremen
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022<br />
S T A N D E S A M T<br />
Ein Jahr im Voraus<br />
D ie<br />
Planung einer Hochzeit wirft<br />
viele Fragen auf. Nicht selten ist<br />
die Frage des „Wann“ von zentraler Bedeutung.<br />
Unterschiedliche Überlegungen können<br />
bei der Auswahl des richtigen Termins<br />
eine Rolle spielen. Vielen Paaren ist ein besonderes<br />
Datum wichtig, weil sie sich vor<br />
Jahren an diesem Tag kennen gelernt haben,<br />
andere messen der „Schnapszahl“ als Glücksbringer<br />
eine besondere Bedeutung bei. Wiederum<br />
andere gehen eher pragmatisch vor<br />
und legen den Trautermin auf einen Tag, an<br />
dem möglichst viele Gäste Zeit haben. Plötzlich<br />
scheint eben dieser eine Tag für die standesamtliche<br />
Trauung genau der Richtige zu<br />
sein.<br />
Mit dem Datum der standesamtlichen<br />
Trauung steht und fällt die gesamte weitere<br />
Planung der Hochzeit. Räumlichkeiten müssen<br />
gemietet und Gäste eingeladen werden.<br />
Und immer gilt: Je eher desto besser. Nicht<br />
Planen Sie rechtzeitig mit Bedacht<br />
selten sind beliebte Location über Monate<br />
hinweg an Wochenenden ausgebucht.<br />
Damit den Paaren möglichst viel Zeit zur<br />
Vorbereitung ihrer Hochzeit zur Verfügung<br />
steht, bietet das Standesamt <strong>Bremen</strong>-Nord<br />
seinen Paaren einen besonderen Service an.<br />
Entweder telefonisch oder per Online-Anmeldung<br />
können sie ihren Wunschtermin<br />
beim Standesamt vormerken lassen. Wer sich<br />
online anmelden möchte, sollte wie folgt<br />
vorgehen: Unter ist der Suchbegriff „Standesamt“<br />
einzugeben und <strong>Bremen</strong>-Nord auszuwählen.<br />
Unter Dienstleistungen erscheint<br />
im linken Navigator „Eheschließungen,<br />
Schritt 1a: Online-Voranmeldungen“. Bitte<br />
folgen Sie den weiteren Hinweisen. Es ist<br />
eine Sache der Fairness, einen reservierten<br />
Termin, der nicht benötigt wird, rechtzeitig<br />
wieder abzusagen.<br />
Durch die Anmeldung zur Eheschließung,<br />
bei der ein persönliches Erscheinen beider<br />
Partner erforderlich ist, wird die Reservierung<br />
dann verbindlich bestätigt. Siehe<br />
Rechtliche Hinweise ab Seite 16. Dabei st<br />
folgendes zu beachten:<br />
Die formelle Anmeldung der Eheschließung<br />
ist nach personenstandsrechtlichen<br />
Vorschriften für jede Eheschließung verbindlich.<br />
Sie darf laut Gesetzgeber frühestens<br />
sechs Monate vor der standesamtlichen Trauung<br />
erfolgen.<br />
Vom Grundsatz her bedeutet das: Paare,<br />
die den frühesten möglichen Termin zur Anmeldung<br />
wählen, also ihre Eheschließung<br />
auf den Tag genau ein halbes Jahr vorher anmelden,<br />
müssen innerhalb dieser Frist heiraten.<br />
Ansonsten ist die Frist nicht gewahrt,<br />
die Anmeldung verfällt. Sollte, aus welchem<br />
Grund auch immer, die Trauung später stattfinden,<br />
ist die Eheschließung erneut anzumelden.<br />
Die Kosten der Anmeldung wären<br />
dann erneut zu entrichten. ■<br />
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