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Protokoll 17.09.2012.pdf - Stadt Neuenburg am Rhein

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<strong>Stadt</strong> <strong>Neuenburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong><br />

___________________________________________________________<br />

Thomas Benz<br />

Ulrich Bölk<br />

Markus Boll<br />

Ralf Brändle<br />

Iris Buck<br />

Hans Gerwig<br />

Prof. Dr. Rudi Grunau<br />

Niederschrift Nr. 7/2012<br />

über die öffentliche Gemeinderatssitzung<br />

<strong>am</strong> 17. September 2012 (Beginn 19.35 Uhr; Ende 21.15 Uhr)<br />

in <strong>Neuenburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong> - Sitzungssaal des Rathauses<br />

Vorsitzender: Bürgermeister Joachim Schuster<br />

Zahl der anwesenden ordentlichen Mitglieder 21 (Normalzahl 25 Mitglieder)<br />

Es fehlten entschuldigt:<br />

Kurt Erhardt (berufl. verhindert)<br />

Dietmar Lösch (berufl. verhindert)<br />

Gerd Müller (krank)<br />

Hans Winkler (berufl. verhindert)<br />

N<strong>am</strong>en der anwesenden ordentlichen Mitglieder:<br />

Gustav Günther<br />

Ewald H<strong>am</strong>burger<br />

Dr. Bernd Heitzmann<br />

Andreas Hirsch<br />

Christoph Klein<br />

Jost Meyen<br />

Silvana Müller<br />

Schriftführer: Dieter Branghofer<br />

Sonstige Verhandlungsteilnehmer:<br />

Doris Reese<br />

Eugen Sänger<br />

Gerhard Speck<br />

Markus Strub<br />

Egbert Studer<br />

Peter Wettengel<br />

Christoph Ziel<br />

Es fehlten nicht entschuldigt:<br />

FBL Peter Müller Herr Grandel, DB-Netz AG (TOP 2)<br />

FBL Martin Weber Herr Selz, ZRF (TOP 2)<br />

TL Martin Bächler Herr Pit Müller (TOP 3)<br />

TL Cornelia Müller<br />

Nach Eröffnung der Verhandlung stellte der Vorsitzende fest, dass<br />

Seite 111<br />

1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 12. September 2012 ordnungsgemäß eingeladen worden<br />

ist;<br />

2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung <strong>am</strong> 14. September 2012 ortsüblich<br />

bekannt gemacht worden ist;<br />

3. das Kollegium beschlussfähig ist.<br />

Zur Unterzeichnung der Niederschrift bestimmte <strong>Stadt</strong>räte gem. § 38 Abs. 2 GemO:<br />

Egbert Studer und Peter Wettengel


Tagesordnung<br />

112. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 7/2012<br />

1. Bürgerfragen/Die Verwaltung informiert<br />

2. Ertüchtigung der Bahnstrecke Müllheim-<strong>Neuenburg</strong>;<br />

Planfeststellungsverfahren, Vorstellung der Entwurfsplanung<br />

3. Neugestaltung Parkplatz Rebstraße; Vergabe der Landschaftsbauarbeiten<br />

4. Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Umgehungsstraße Zienken“;<br />

Aufstellungsbeschluss<br />

5. 3. Änderung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Am<br />

Klemmbach“ bezüglich der Zulässigkeit von Werbeanlagen;<br />

Einleitungsbeschluss<br />

6. Erlass einer Veränderungssperre für die 3. Änderung des Bebauungsplanes<br />

mit örtlichen Bauvorschriften „Am Klemmbach“ bezüglich der Zulässigkeit von<br />

Werbeanlagen<br />

7. Ges<strong>am</strong>tfortschreibung des Regionalplanes Südlicher Oberrhein;<br />

Antrag der <strong>Stadt</strong> Heitersheim auf Aufstufung als Unterzentrum<br />

8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Neuenburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong>;<br />

Vergabe der Planungsleistungen


113. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 7/2012<br />

1. Bürgerfragen/Die Verwaltung informiert<br />

Es sind 40 Besucher anwesend. Fragen aus der Bürgerschaft erfolgen keine.<br />

Bürgermeister Joachim Schuster weist auf die Informationsveranstaltung der Bahn<br />

<strong>am</strong> 20.09.2012 in Steinenstadt und das „Höhner“-Konzert <strong>am</strong> 22.09.2012 im<br />

<strong>Stadt</strong>haus hin.


114. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 7/2012<br />

2. Ertüchtigung der Bahnstrecke Müllheim-<strong>Neuenburg</strong>;<br />

Planfeststellungsverfahren, Vorstellung der Entwurfsplanung<br />

I. Sachvortrag<br />

Die Verwaltung legt folgende Vorlage vor:<br />

Befangenheit prüfen<br />

Nach § 18 Abs. 4 GemO haben die Ratsmitglieder vor Beginn der Beratung<br />

dem Vorsitzenden die Befangenheit anzuzeigen.<br />

Sachvortrag<br />

Die Région Alsace, das Réseau Ferré de France, das Land Baden-<br />

Württemberg, der Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg, die DB Netz AG<br />

und DB Station Service haben im Jahr 2008 vereinbart, den<br />

Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zwischen Mulhouse und Müllheim zu<br />

reaktivieren.<br />

Die DB Netz AG, Regionalbereich Südwest, Schwarzwaldstraße 86, 76137<br />

Karlsruhe plant deshalb die Ertüchtigung der bestehenden Strecke 4314<br />

Müllheim - <strong>Neuenburg</strong> für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV)<br />

zwischen dem Bahnübergang an der <strong>Neuenburg</strong>er Straße in Auggen und dem<br />

Bahnübergang an der Basler Straße in <strong>Neuenburg</strong>. Die DB Netz AG hat beim<br />

Eisenbahn-Bundes<strong>am</strong>t einen Antrag auf Planfeststellung nach § 18<br />

Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) gestellt. Das Regierungspräsidium<br />

Freiburg führt nun für das Bauvorhaben das Anhörungsverfahren durch.<br />

Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist die Ertüchtigung der<br />

Gleisinfrastruktur inklusive Anpassung der Oberleitung zur Erhöhung der<br />

Geschwindigkeit auf 100 km/h zwischen Strecken-km 1,2 und km 3,4. Die<br />

Oberleitung ist der geänderten Gleislage und Geschwindigkeit anzupassen,<br />

bei Bedarf und in Teilen neu zu erstellen. Die Oberleitungsmaste werden<br />

entlang der Baustrecke (km 1,340 bis km 3,620) so aufgestellt, dass sie einen<br />

Abstand von ca. 40 - 75 m zueinander und zu besteh-enden Masten haben.<br />

Zudem werden entlang der ges<strong>am</strong>ten Baustrecke neue Kabel verlegt.<br />

Betroffen sind die Gemarkungen der Gemeinde Auggen sowie der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Neuenburg</strong>.<br />

Auf der Gemarkung Auggen wird <strong>am</strong> Bauanfang im Bereich des<br />

Bahnüberganges an der <strong>Neuenburg</strong>er Straße (km 1,351) die<br />

Bahnübergangssicherungsanlage erneuert und die Straße im Bereich der<br />

Räumstrecke aufgeweitet.<br />

Gemarkung <strong>Neuenburg</strong>: Eine 80 m lange und 1,50 m hohe Lärmschutzwand<br />

ist entlang der Gleise im Bereich zwischen dem Silcherweg und dem<br />

Haydnweg in <strong>Neuenburg</strong> (ca. Bau-km 2,875 bis ca. 2,955) geplant. Die<br />

Eisenbahnüberführung über den Klemmbach (km 3,005) soll versetzt werden<br />

und ca. vier Meter südlich in der neuen Gleisachse errichtet werden. Im<br />

Einzelnen sollen innerhalb des Bahnhofs <strong>Neuenburg</strong> zur Verbesserung der


115. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 7/2012<br />

Fahrbahn- und Stationsinfrastruktur drei Abschnitte des durch-gehenden<br />

Hauptgleises neu trassiert, neue Anbindungen der übrigen Gleise und ein<br />

Lückenschluss hergestellt werden. Weiter soll in <strong>Neuenburg</strong> das mechanische<br />

Stell-werk durch ein elektronisches Stellwerk ersetzt werden. Betrieblich und<br />

signal-technisch ist der Bahnhof <strong>Neuenburg</strong> mit Ein- und Ausfahrsignalen,<br />

Vorsignalen, einer ferngestellten Weiche, erforderlichen Gleis- und<br />

Bahnhofsschlüsselsperren und Rangiersignalen zu planen. Zudem wird der<br />

Bahnhof <strong>Neuenburg</strong> barrierefrei ausgebaut. Der Bahnsteig <strong>am</strong> Gleis 1 wird mit<br />

einer Systemhöhe von 55 cm und einer Länge von 210 m hergestellt. Am<br />

Bahnübergang Basler Straße in <strong>Neuenburg</strong> (km 3,575) wird die<br />

Bahnübergangssicherungsanlage erneuert und der östliche Gehweg<br />

abgesetzt neu hergestellt. Außerdem soll in der Basler Straße in <strong>Neuenburg</strong><br />

eine Abbiegespur eingerichtet und infolge davon der Bahnübergang verbreitert<br />

werden.<br />

Als weitere Einzelmaßnahmen entlang der Strecke sind u.a. der Rückbau von<br />

Weichen und Gleisen sowie der Neubau von Weichen und<br />

Gleisentwässerungen geplant. Bestandteil der Planung sind neben den<br />

Maßnahmen im Gleisbereich auch die Durchführung von<br />

landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen auf Grundstücken im Rand- und<br />

Nahbereich der Trasse. Auf der Gemarkung Müllheim ist auf einer ca. 3 ha<br />

großen Fläche im Geländezwickel der Bahnlinie Karlsruhe - Basel sowie der<br />

Strecke Müllheim - <strong>Neuenburg</strong> eine Biotopgestaltungsmaßnahme vorgesehen.<br />

Die Strecke Müllheim - <strong>Neuenburg</strong> - Mulhouse ist Bestandteil des Konzepts<br />

Breisgau-S-Bahn 2020. Im Rahmen dieses Konzepts ist die Führung einer<br />

stündlichen S-Bahn-Linie Endingen - Riegel - Emmendingen - Freiburg Hbf -<br />

Müllheim - Mulhouse vorgesehen. Tagsüber (6.00 Uhr - 22.00 Uhr) ist von 31<br />

Zügen des Schienenpersonennahverkehrs, 4 Zügen des<br />

Schienenpersonenfernverkehrs (TGV) sowie 4 Zügen des<br />

Schienengüterverkehrs auszugehen. Nachts (22.00 Uhr - 6.00 Uhr) sind 6<br />

Züge des Schienenpersonennahverkehrs vorgesehen. Die Strecke 4314<br />

Müllheim - <strong>Neuenburg</strong> - <strong>Neuenburg</strong> Grenze (<strong>Rhein</strong>mitte) - (Bantzenheim -<br />

Mulhouse) zweigt in Müllheim von der <strong>Rhein</strong>talbahn Mannheim - Konstanz<br />

(Strecke 4000) als eingleisige, elektrifizierte Nebenbahn ab.<br />

Die DB Netz AG wird die Antragsunterlagen in der Sitzung erläutern.<br />

Das Inhaltsverzeichnis, der Erläuterungsbericht, das Bauwerksverzeichnis, die<br />

Übersichtskarte sowie zwei Lagepläne sind beigefügt. Die weiteren Unterlagen<br />

können bei Frau Müller eingesehen werden.<br />

Beschlussantrag<br />

Der Gemeinderat wird gebeten im weiteren Verfahren, eine Stellungnahme<br />

zum Planfeststellungsverfahren „Ertüchtigung der Bahnstrecke 4314<br />

Müllheim-<strong>Neuenburg</strong>“ abzugeben.


II. Beschluss<br />

116. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 7/2012<br />

Herr Grandel und Herr Selz stellen die Entwurfsplanung mittels einer Powerpoint-<br />

Präsentation vor.<br />

Dem Beschlussantrag wird einstimmig entsprochen.


117. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 7/2012<br />

3. Neugestaltung Parkplatz Rebstraße; Vergabe der<br />

Landschaftsbauarbeiten<br />

<strong>Stadt</strong>rätin Iris Buck zeigt Befangenheit an und begibt sich in den Zuhörerbereich.<br />

An der Beratung und Beschlussfassung wirkt sie nicht mit.<br />

I. Sachvortrag<br />

Die Verwaltung legt folgende Vorlage vor:<br />

Sachvortrag<br />

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat in seiner Sitzung <strong>am</strong><br />

23.07.2012 der Genehmigungsplanung für die Neugestaltung des<br />

Parkplatzes in der Rebstraße zugestimmt. Das Architekturbüro Pit Müller<br />

hat die Landschaftsbauarbeiten öffentlich ausgeschrieben. Insges<strong>am</strong>t<br />

haben 12 Firmen ein Leistungsverzeichnis angefordert. Zum<br />

Eröffnungstermin <strong>am</strong> 07.08.2012 lagen 6 Angebote vor. Nach Prüfung<br />

und Wertung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge:<br />

1. Fa. Reger, <strong>Neuenburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong> € 230.529,89<br />

2. Bieter € 241.680,05<br />

3. Bieter € 246.015,74<br />

4. Bieter € 248.068,34<br />

5. Bieter € 310.427,02<br />

6. Bieter € 312.309,61<br />

Die Firma Reger, <strong>Neuenburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong>, wird vom Büro Pit Müller zur<br />

Vergabe vorgeschlagen. Die Kostenberechnung enthält für die<br />

ausgeschriebenen Leistungen einen Ansatz in Höhe von € 242.603,16.<br />

D<strong>am</strong>it wird der Kostenansatz um € 12.073,27 unterschritten.<br />

Herr Pit Müller steht für Fragen in der Sitzung zur Verfügung.<br />

Beschlussantrag<br />

Der Gemeinderat wird gebeten, der Auftragsvergabe der<br />

Landschaftsbauarbeiten an die Firma Reger, <strong>Neuenburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong>, zum<br />

Angebotspreis von<br />

€ 230.529,89 zu vergeben.<br />

Finanzielle Auswirkungen: Ja, € 230.529,89<br />

Haushaltsstelle: 2.6150.940000-007<br />

Haushaltsmittel vorhanden: Für die Umsetzung 2012 sind Mittel vorhanden,<br />

Restarbeiten und Abrechnungen erfolgen im Jahr<br />

2013,<br />

Restmittel werden für den Haushalt 2013<br />

angemeldet.<br />

überplanmäßige Ausgabe: Nein<br />

außerplanmäßige Ausgabe: Nein


II. Beschluss<br />

118. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 7/2012<br />

Der Gemeinderat erhebt den Beschlussantrag einstimmig zum Beschluss.<br />

Mit der Baumaßnahme soll baldmöglichst begonnen werden. Die Fertigstellung ist<br />

zum Ende des Jahres 2012 geplant.<br />

Die Förderung der Maßnahme wird noch konkret dargestellt.


119. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 7/2012<br />

4. Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Umgehungsstraße<br />

Zienken“; Aufstellungsbeschluss<br />

I. Sachvortrag<br />

Die Verwaltung legt folgende Vorlage vor:<br />

Befangenheit prüfen<br />

Nach § 18 Abs. 4 GemO haben die Ratsmitglieder vor Beginn der Beratung<br />

dem Vorsitzenden die Befangenheit anzuzeigen.<br />

Sachvortrag<br />

Die Umgehungsstraße Zienken wurde nicht in den Generalverkehrsplan<br />

aufgenommen. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Neuenburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong> hat für den Antrag in den<br />

Generalverkehrsplan bereits alternative Trassen untersucht und die<br />

Planunterlagen erarbeitet.<br />

Diese wurden mit den Behörden besprochen, den Landwirten erläutert und der<br />

Bevölkerung in einer Informationsveranstaltung vorgestellt und diskutiert.<br />

Der Gemeinderat hat sich danach dafür ausgesprochen, die Variante 1 an<br />

weiter zu verfolgen.<br />

Im Bebauungsplanverfahren soll nun erneut die Diskussion für die<br />

unterschiedlichen Bewertungen der Varianten eröffnet werden.<br />

Im Flächennutzungsplan war bereits eine Trasse für die Umgehungsstraße im<br />

östlichen Bereich dargestellt. Die jetzige Variante 1 an weicht davon ab, ist<br />

aber aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.<br />

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat in seiner Sitzung <strong>am</strong> 10.09.2012<br />

die Angelegenheit behandelt und schlägt dem Gemeinderat vor, die Einleitung<br />

des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Umgehungsstraße<br />

Zienken“ zu beschließen, um Planungsrecht für eine Umgehungsstraße zu<br />

schaffen.<br />

Die Abgrenzung des Bebauungsplanes ist dem beigefügten Auszug aus dem<br />

Flächennutzungsplan mit Darstellung der Variante 1 an zu entnehmen.<br />

Beschlussantrag<br />

Der Gemeinderat wird gebeten, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung<br />

des Bebauungsplanes „Umgehungsstraße Zienken“ zu beschließen.


II. Beschluss<br />

120. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 7/2012<br />

Bürgermeister Joachim Schuster stellt ausführlich dar, was die <strong>Stadt</strong> <strong>Neuenburg</strong> <strong>am</strong><br />

<strong>Rhein</strong> bislang in Sachen „Umgehungsstraße Zienken“ unternommen hat. Er macht<br />

deutlich, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Neuenburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong> mit der Aufstellung des<br />

Bebauungsplanes Planungsrecht schaffen will, die Umgehungsstraße aber nicht<br />

bauen wird. Gefordert ist hierbei das Land Baden-Württemberg. Die <strong>Stadt</strong> wird sich<br />

um Interessensbeiträge bemühen und die Maßnahme unterstützen.<br />

Zunächst muss noch abgewartet werden, ob die aktuellen weiteren Bemühungen der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Neuenburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong> und des Regierungspräsidiums Freiburg doch noch zu<br />

einer Aufnahme in den Maßnahmenplan führen.<br />

Bürgermeister Schuster macht deutlich, dass sich Gemeinderat und Verwaltung aus<br />

den unterschiedlichen Interessenslagen der beiden Initiativen heraushalten werde<br />

und bittet gleichzeitig um eine sachliche Diskussion. Er erinnert daran, dass die<br />

Umgehungsstraße vor dem Verkauf der Grundstücke im Neubaugebiet bereits im<br />

Flächennutzungsplan ausgewiesen war<br />

<strong>Stadt</strong>rat Prof. Dr. Rudi Grunau unterstreicht die Notwendigkeit einer Umfahrung. Die<br />

Tatsache, dass das Projekt auf Platz 36 von insges<strong>am</strong>t 750 Maßnahmen steht, zeigt<br />

eindeutig, dass ein Bedarf besteht, so <strong>Stadt</strong>rat Prof. Dr. Grunau. Der Gemeinderat<br />

hat diese Maßnahme daher seit vielen Jahren unterstützt.<br />

Der Gemeinderat erhebt den Beschlussantrag der Verwaltung einstimmig zum<br />

Beschluss.


121. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 7/2012<br />

5. 3. Änderung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Am<br />

Klemmbach“ bezüglich der Zulässigkeit von Werbeanlagen;<br />

Einleitungsbeschluss<br />

<strong>Stadt</strong>rat Christoph Ziel zeigt Befangenheit an und begibt sich in den<br />

Zuhörerbereiche. An der Beratung und Beschlussfassung wirkt er nicht mit.<br />

I. Sachvortrag<br />

Die Verwaltung legt folgende Vorlage vor:<br />

Befangenheit prüfen<br />

Nach § 18 Abs. 4 GemO haben die Ratsmitglieder vor Beginn der Beratung<br />

dem Vorsitzenden die Befangenheit anzuzeigen.<br />

Sachvortrag<br />

Der Bebauungsplan „Am Klemmbach“ setzt für Werbeanlagen folgendes fest:<br />

Werbeanlagen (§ 74 (1) Nr. 2 LBO)<br />

Im Mischgebiet (MI) sind Werbeanlagen nur bis zur Traufhöhe und einer<br />

maximalen Fläche von 4 m² zulässig.<br />

Im eingeschränkten Gewerbegebiet (GEE), Sondergebiet SO 1 „großflächiger<br />

Einzelhandel (Lebensmittelmarkt)“, Sondergebiet SO 2 „großflächiger<br />

Einzelhandel (Lebensmittelmarkt)“ und Sondergebiet SO 3 „großflächiger<br />

Einzelhandel (Fachmarkt)“ sind Werbeanlagen bis zu einer Größe von max.<br />

10 m² zulässig. Diese dürfen die max. festgesetzte Gebäudehöhe von 12,00 m<br />

nicht überschreiten. Fahnen als Werbeanlagen sind ohne<br />

Größenbeschränkung zulässig.<br />

Schrille und kurzzeitig wechselnde Lichteffekte, selbstleuchtende sowie<br />

bewegliche Schrift- und Bildwerbung sind ausgeschlossen.<br />

Frei stehende Werbeanlagen sind nicht ausgeschlossen.<br />

Im Rahmen des Änderungsverfahrens sollen freistehende Werbeanlagen,<br />

außer Pylone und Fahnen, ausgeschlossen werden.<br />

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat in seiner Sitzung <strong>am</strong> 10.09.2012<br />

die Angelegenheit behandelt und schlägt dem Gemeinderat vor, die Einleitung<br />

des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes mit örtlichen<br />

Bauvorschriften „Am Klemmbach“ bezüglich der Zulässigkeit von<br />

Werbeanlagen zu beschließen.<br />

Beschlussantrag<br />

Der Gemeinderat wird gebeten, die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung<br />

des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Am Klemmbach“<br />

bezüglich der Zulässigkeit von Werbeanlagen zu beschließen.


II. Beschluss<br />

122. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 7/2012<br />

Dem Beschlussantrag wird einstimmig entsprochen.


123. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 7/2012<br />

6. Erlass einer Veränderungssperre für die 3. Änderung des<br />

Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Am Klemmbach“<br />

bezüglich der Zulässigkeit von Werbeanlagen<br />

<strong>Stadt</strong>rat Christoph Ziel zeigt Befangenheit an und begibt sich in den<br />

Zuhörerbereiche. An der Beratung und Beschlussfassung wirkt er nicht mit.<br />

I. Sachvortrag<br />

Die Verwaltung legt folgende Vorlage vor:<br />

Befangenheit prüfen<br />

Nach § 18 Abs. 4 GemO haben die Ratsmitglieder vor Beginn der Beratung<br />

dem Vorsitzenden die Befangenheit anzuzeigen.<br />

Sachvortrag<br />

Der Bebauungsplan „Am Klemmbach“ soll dahingehend geändert werden,<br />

dass freistehende Werbeanlagen, außer Pylonen und Fahnen,<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Zur Sicherung der Planung im Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes<br />

mit örtlichen Bauvorschriften „Am Klemmbach“ im Bereich der Max-<br />

Schweinlin-Straße ist es erforderlich, eine Veränderungssperre nach den<br />

Vorschriften des Baugesetzbuches zu erlassen. Die beigefügte Satzung ist zu<br />

beschließen.<br />

Beschlussantrag<br />

Die Verwaltung beantragt, den beigefügten Entwurf der Satzung für die<br />

Veränderungssperre für den Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes<br />

mit örtlichen Bauvorschriften „Am Klemmbach“ im Bereich der Max-<br />

Schweinlin-Straße als Satzung zu beschließen.<br />

II. Beschluss<br />

Der Gemeinderat erhebt den Beschlussantrag einstimmig zum Beschluss.


124. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 7/2012<br />

7. Ges<strong>am</strong>tfortschreibung des Regionalplanes Südlicher Oberrhein;<br />

Antrag der <strong>Stadt</strong> Heitersheim auf Aufstufung als Unterzentrum<br />

I. Sachvortrag<br />

Die Verwaltung legt folgende Vorlage vor:<br />

Sachvortrag<br />

Die Verbandsvers<strong>am</strong>mlung des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein hat<br />

<strong>am</strong> 19.07.2007 den Beginn der Arbeiten für die Fortschreibung des<br />

Regionalplanes Südlicher Oberrhein beschlossen. Der Regionalplan ist das<br />

zentrale planerische Instrument zur verbindlichen Koordination der<br />

Raumentwicklung in der Region. Im Rahmen der Fortschreibung werden die<br />

aktuellen Rahmenbedingungen überprüft.<br />

Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> Heitersheim hat in seiner Sitzung <strong>am</strong> 24.07.2012<br />

entschieden einen Antrag auf Aufstufung zum Unterzentrum zu stellen.<br />

Der Regionalverband Südlicher Oberrhein hat nun um Stellungnahme zum<br />

Antrag der <strong>Stadt</strong> Heitersheim auf Ausweisung als Unterzentrum gebeten.<br />

Die Zus<strong>am</strong>menfassung des Antrages zur Aufstufung zum Unterzentrum ist<br />

beigefügt.<br />

Beschlussantrag<br />

Der Gemeinderat wird gebeten, dem Antrag der <strong>Stadt</strong> Heitersheim auf<br />

Aufstufung zum Unterzentrum im Rahmen der Fortschreibung des<br />

Regionalplanes zuzustimmen und dem Regionalverband Südlicher Oberrhein<br />

zu empfehlen, die Ausweisung eines Doppelzentrums <strong>Neuenburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong> -<br />

Heitersheim zu prüfen.<br />

II. Beschluss<br />

Der Beschlussantrag wird einstimmig entsprochen.


125. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 7/2012<br />

8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Neuenburg</strong> <strong>am</strong><br />

<strong>Rhein</strong>; Vergabe der Planungsleistungen<br />

I. Sachvortrag<br />

Die Verwaltung legt folgende Vorlage vor:<br />

Sachvortrag<br />

Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Neuenburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong> hat in seiner Sitzung <strong>am</strong><br />

24.09.2007 die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Neuenburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong> und die weitere Vorgehensweise beschlossen.<br />

Dabei wurde festgelegt, dass als Grundlage des integrierten<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklungsprogr<strong>am</strong>ms Zukunftswerkstätten zu unterschiedlichen<br />

Themen des stadtgemeinschaftlichen Lebens durchgeführt werden sollen.<br />

Zwischenzeitlich wurden folgende Zukunftswerkstätten durchgeführt:<br />

- Wirtschaftsentwicklung <strong>Neuenburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong> (27.06.2007)<br />

- F<strong>am</strong>ilienfreundliches <strong>Neuenburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong> (17.11.2007)<br />

- VISION 2025 Unsere <strong>Stadt</strong>. Ihre Werte. Ihr Weg zum <strong>Rhein</strong> (18.10.2008)<br />

- Arbeit, Soziales, Ehren<strong>am</strong>t (18.07.2009)<br />

- „<strong>Stadt</strong>entwicklung / <strong>Stadt</strong>geschichte“ (14.11.2009)<br />

- „Fortschreibung des Flächennutzungsplanes/ Entwicklung der <strong>Stadt</strong>teile<br />

Zienken, Grißheim, Steinenstadt“ (23.07.2011)<br />

- Landesgartenschau (22.10.2011)<br />

- Demografiesensible Kommunalpolitik (15.09.2012)<br />

In der Gemeinderatssitzung <strong>am</strong> 21.05.2012 wurde die städtebauliche<br />

Klimaschutzrichtlinie beschlossen. Auf diesen Grundlagen soll nun der<br />

Flächennutzungsplan fortgeschrieben werden. Die Planungsleistungen sollen<br />

an das Büro FSP <strong>Stadt</strong>planung, Freiburg, vergeben werden.<br />

Die Kosten werden unter anderem aufgrund der angenommenen<br />

Einwohnerzahl im Zieljahr und den tatsächlich ausgewiesenen Bauflächen<br />

bzw. den anderen darzustellenden Flächen abgerechnet und werden in den<br />

nächsten Jahren anfallen. Die vorläufige Kostenermittlung beträgt €<br />

135.685,35.<br />

Beschlussantrag<br />

Der Gemeinderat wird gebeten, der Vergabe der Planungsleistungen für die<br />

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Neuenburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong><br />

an das Büro FSP <strong>Stadt</strong>planung zuzustimmen.<br />

II. Beschluss<br />

Der Gemeinderat erhebt den Beschlussantrag einstimmig zum Beschluss.


126. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 7/2012<br />

Der Bürgermeister: Der Schriftführer: Die Gemeinderäte:

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