Elternbrief - Das Willibald-Gluck-Gymnasium
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art werden, und zwar telefonisch oder per Mail unter<br />
schulpsychologie@wgg-neumarkt.de sowie<br />
schulberatung @wgg-neumarkt.de .<br />
die Zentrale Schulberatungsstelle für die Oberpfalz, Weinweg 2,<br />
93049 Regensburg; Tel. 0941/22036, Fax 0941/22037;<br />
E-Mail: buero@sbopf.de<br />
Internet:<br />
http://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/oberpfalz/in<br />
dex.asp<br />
Persönliche Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung.<br />
der Drogenkontaktlehrer des <strong>Willibald</strong>-<strong>Gluck</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s, Herr<br />
StR Linzmaier, an den sich Eltern und Schüler wenden können.<br />
die Lotsin im Übertrittsverfahren, die an das WGG abgeordnete<br />
Grundschullehrerin Frau Andrea Fügl, und zwar in allen Angelegenheiten,<br />
die sich aufgrund des erfolgten Übertritts in die 5. Klasse des<br />
<strong>Gymnasium</strong>s („Gelenkklasse“) ergeben.<br />
Die Berufsberatung erfolgt durch Herrn Barginda von der Arbeitsagentur<br />
Regensburg (Kontakt auch über die Oberstufenkoordinatoren und die Arbeitsagentur<br />
Neumarkt/OPf.), die Studienberatung durch die Oberstufenkoordinatoren<br />
in Zusammenarbeit mit den Universitäten und der Arbeitsagentur.<br />
Bitte zögern Sie nicht, diese Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen.<br />
3.7 Verhalten bei Unfällen<br />
Für die Regelung von Unfällen, die unter die Bestimmungen der gesetzlichen<br />
Schulunfallversicherung fallen - das sind im Wesentlichen Unfälle, die<br />
Ihrem Kind beim Schulbesuch und auf dem Schulweg zustoßen -, bitte ich<br />
Sie, der Schule behilflich zu sein,<br />
indem Sie das im Sekretariat erhältliche Formular für die Unfallmeldung<br />
binnen drei Tagen ausfüllen und im Sekretariat abgeben,<br />
indem Sie dem behandelnden Arzt mitteilen, dass es sich um einen<br />
Schulunfall handelt.<br />
Unser Sicherheitsbeauftragter, Herr StR Fuchs, wird Sie bzw. Ihr Kind gerne<br />
bei der Abfassung der Unfallmeldung unterstützen.<br />
Diese Schulunfallversicherung gilt nicht für Freizeit und Ferien.<br />
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie nachdrücklich ersuchen, darauf<br />
hinzuwirken, dass Ihre Kinder, wenn sie mit dem Fahrrad zur Schule fahren,<br />
einen Fahrradschutzhelm aufsetzen.<br />
Darüber hinaus ist unbedingt darauf zu achten, dass das Fahrrad funktionstüchtig<br />
ist, vor allem das Fahrradlicht, das insbesondere in den Win-