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Elternbrief - Das Willibald-Gluck-Gymnasium

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art werden, und zwar telefonisch oder per Mail unter<br />

schulpsychologie@wgg-neumarkt.de sowie<br />

schulberatung @wgg-neumarkt.de .<br />

die Zentrale Schulberatungsstelle für die Oberpfalz, Weinweg 2,<br />

93049 Regensburg; Tel. 0941/22036, Fax 0941/22037;<br />

E-Mail: buero@sbopf.de<br />

Internet:<br />

http://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/oberpfalz/in<br />

dex.asp<br />

Persönliche Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung.<br />

der Drogenkontaktlehrer des <strong>Willibald</strong>-<strong>Gluck</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s, Herr<br />

StR Linzmaier, an den sich Eltern und Schüler wenden können.<br />

die Lotsin im Übertrittsverfahren, die an das WGG abgeordnete<br />

Grundschullehrerin Frau Andrea Fügl, und zwar in allen Angelegenheiten,<br />

die sich aufgrund des erfolgten Übertritts in die 5. Klasse des<br />

<strong>Gymnasium</strong>s („Gelenkklasse“) ergeben.<br />

Die Berufsberatung erfolgt durch Herrn Barginda von der Arbeitsagentur<br />

Regensburg (Kontakt auch über die Oberstufenkoordinatoren und die Arbeitsagentur<br />

Neumarkt/OPf.), die Studienberatung durch die Oberstufenkoordinatoren<br />

in Zusammenarbeit mit den Universitäten und der Arbeitsagentur.<br />

Bitte zögern Sie nicht, diese Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen.<br />

3.7 Verhalten bei Unfällen<br />

Für die Regelung von Unfällen, die unter die Bestimmungen der gesetzlichen<br />

Schulunfallversicherung fallen - das sind im Wesentlichen Unfälle, die<br />

Ihrem Kind beim Schulbesuch und auf dem Schulweg zustoßen -, bitte ich<br />

Sie, der Schule behilflich zu sein,<br />

indem Sie das im Sekretariat erhältliche Formular für die Unfallmeldung<br />

binnen drei Tagen ausfüllen und im Sekretariat abgeben,<br />

indem Sie dem behandelnden Arzt mitteilen, dass es sich um einen<br />

Schulunfall handelt.<br />

Unser Sicherheitsbeauftragter, Herr StR Fuchs, wird Sie bzw. Ihr Kind gerne<br />

bei der Abfassung der Unfallmeldung unterstützen.<br />

Diese Schulunfallversicherung gilt nicht für Freizeit und Ferien.<br />

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie nachdrücklich ersuchen, darauf<br />

hinzuwirken, dass Ihre Kinder, wenn sie mit dem Fahrrad zur Schule fahren,<br />

einen Fahrradschutzhelm aufsetzen.<br />

Darüber hinaus ist unbedingt darauf zu achten, dass das Fahrrad funktionstüchtig<br />

ist, vor allem das Fahrradlicht, das insbesondere in den Win-

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