12.02.2013 Aufrufe

(2007-2) Steuerermäßigungen bei Handwerkerleistungen

(2007-2) Steuerermäßigungen bei Handwerkerleistungen

(2007-2) Steuerermäßigungen bei Handwerkerleistungen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

44<br />

Wolfgang Paqué<br />

STEUERBERATER<br />

Hafenstraße 211<br />

27568 Bremerhaven<br />

Telefon (04 71) 53077<br />

Telefax (04 71) 53153<br />

info@wolfgang-paque.de<br />

www.wolfgang-paque.de<br />

Treuhand<br />

Geeste-Contor<br />

wird derzeit gestaltet<br />

Günter Brandt<br />

Steuerberater<br />

vereidigter Buchprüfer<br />

Kreuzstraße 1<br />

Bremerhaven<br />

Telefon (0471) 92466-0<br />

Telefax (0471) 9246666<br />

Uwe Heitmann<br />

Steuerberater<br />

Borriesstraße 1<br />

27570 Bremerhaven<br />

Telefon (04 71) 92202-0<br />

Telefax (04 71) 9220213<br />

Wir beraten Sie gern<br />

STEUERBÜRO<br />

CLAUS PLÖNGES<br />

Zu den Eichen 3 · 27619 Schiffdorf<br />

Telefon 04706/94 99-0<br />

steuerbuero-ploenges@nord-com.net<br />

ImmoTips 2/<strong>2007</strong><br />

<strong>Steuerermäßigungen</strong> <strong>bei</strong><br />

<strong>Handwerkerleistungen</strong><br />

Schwarzar<strong>bei</strong>t zählt <strong>bei</strong> einem Großteil der<br />

Bevölkerung als Kavaliersdelikt. Schätzungen<br />

zu folge beläuft sie sich auf einen Umsatz<br />

von rund 70 Milliarden Euro. Um dem<br />

Entgegenzuwirken und das Handwerk zu<br />

fördern hat der Staat das Gesetz zur steuerlichen<br />

Förderung von Wachstum und Beschäftigung<br />

verabschiedet. Ab 2006 werden<br />

nun <strong>Handwerkerleistungen</strong> unter bestimmten<br />

Voraussetzungen <strong>bei</strong> der Ermittlung<br />

der persönlichen Einkommensteuer<br />

bis zu einem bestimmten Höchstbetrag<br />

mindernd berücksichtigt.<br />

Welche Aufwendungen wurden bislang<br />

berücksichtigt und was ist neu?<br />

In der Vergangenheit konnten bislang schon<br />

Aufwendungen für so genannte haushaltsnahe<br />

Dienstleistungen berücksichtigt werden<br />

(§ 35a Abs.2 Satz 1 Einkommensteuergesetz).<br />

Dies sind Aufwendungen, die der Steuerpflichtige<br />

in der Regel in seinem Haushalt<br />

auch selber ausführen könnte, für die aber<br />

eine Dienstleistungsagentur oder ein selbständiger<br />

Dienstleister in Anspruch genommen<br />

wird (z.B. Gartenar<strong>bei</strong>t, Reinigung der<br />

Wohnung oder Pflege von Angehörigen).<br />

Ab dem Jahr 2006 ist nunmehr neu die<br />

Möglichkeit der steuerlichen Berücksichtigung<br />

von <strong>Handwerkerleistungen</strong> hinzugekommen,<br />

wenn es sich da<strong>bei</strong> um Renovierungs-,<br />

Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen<br />

handelt (§ 35a Abs. 2 Satz2<br />

EStG). In diesen Fällen ist der Steuerpflichtige<br />

meist auf Fachkräfte angewiesen.<br />

Was zählt zu den <strong>Handwerkerleistungen</strong>?<br />

Das Bundesministerium für Finanzen<br />

(BMF) hat in einem Schreiben dazu Stellung<br />

genommen, welche handwerklichen Leistungen<br />

unter anderem gemeint sind:<br />

● Ar<strong>bei</strong>ten an Innen- und Außenwänden,<br />

● Ar<strong>bei</strong>ten am Dach, an der Fassade, an Garagen,<br />

o. ä.,<br />

● Reparatur oder Austausch von Fenstern<br />

und Türen,<br />

● Streichen / Lackieren von Türen, Fenstern<br />

(innen und außen), Wandschränken,<br />

Heizkörpern und -rohren,<br />

● Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen<br />

(z.B. Teppichboden, Parkett, Fliesen,<br />

● Reparatur, Wartung oder Austausch von<br />

Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen,<br />

● Modernisierung oder Austausch der Einbauküche,<br />

● Modernisierung des Badezimmers,<br />

● Reparatur und Wartung von Gegenständen<br />

im Haushalt des Steuerpflichtigen<br />

(z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler,<br />

Herd, Fernseher, Personalcomputer),<br />

● Maßnahmen der Gartengestaltung,<br />

● Pflasterar<strong>bei</strong>ten auf dem Wohngrundstück<br />

Weiterhin werden auch so genannte Kontrollaufwendungen<br />

anerkannt:<br />

● Gebühr für den Schornsteinfeger,<br />

● Kontrolle von Blitzschutzanlagen,<br />

● Wartung des Personenaufzugs, etc.<br />

Weitere berücksichtigungsfähige Aufwendungen<br />

sind Leistungen für Hausanschlüsse,<br />

wie Kabel für Strom oder Fernsehen, sowie<br />

Aufwendungen, die Zuleitungen zum<br />

Haus oder zur Wohnung betreffen.<br />

Aufwendungen, die Betriebsausgaben oder<br />

Werbungskosten darstellen, werden nicht<br />

berücksichtigt. Auch darf es sich nicht um<br />

Aufwendungen handeln, die im Rahmen einer<br />

Neubaumaßnahme entstanden sind.<br />

Wer kann die Ermäßigung in Anspruch<br />

nehmen?<br />

Die Aufwendungen müssen für den eigenen<br />

Haushalt (Haus, Eigentumswohnung oder<br />

Mietwohnung) im Inland entstanden sein.<br />

Da<strong>bei</strong> ist der Steuerpflichtige der Auftraggeber.<br />

Ab dem Jahr 2006 ist auch in den Fällen,<br />

in denen Wohnungseigentümergemeinschaften<br />

Auftraggeber sind, eine Steuerermäßigung<br />

für den jeweiligen Wohnungseigentümer<br />

möglich, wenn die Aufwendungen<br />

für ihn gesondert ausgewiesen sind.<br />

Wie hoch ist die Steuerermäßigung?<br />

Insgesamt können jährlich 20 % der geleisteten<br />

Aufwendungen als Steuerermäßigung<br />

berücksichtigt werden, höchstens jedoch<br />

600,– ¤. Das heißt, dass Aufwendungen<br />

von maximal 3.000,– ¤ steuerlich berücksichtigt<br />

werden. Da<strong>bei</strong> bedeutet der<br />

Begriff Steuerermäßigung, dass sich die<br />

festgesetzte Einkommensteuer, die sich<br />

anhand des zu versteuernden Einkommens


ergibt, um maximal 600,– ¤ reduziert und<br />

der Steuerpflichtige somit weniger Einkommensteuer<br />

zu zahlen hat.<br />

Pro Haushalt wird der Höchstbetrag nur<br />

einmal gewährt, d. h., dass sowohl Eheleute<br />

als auch zwei in einem Haushalt lebende Alleinstehende<br />

den Freibetrag nur einmal in<br />

Anspruch nehmen können.<br />

Beispiel: In einem Einfamilienhaus wird<br />

in 2006 ein neues Küchenfenster eingebaut.<br />

Die Lohnkosten betragen laut<br />

Rechnung 1.000,– ¤.<br />

Aufwendungen:<br />

1.000,– ¤ zzgl. 16 % MwSt. = 1.160,–¤<br />

Steuerermäßigung:<br />

20 % von 1.160,– ¤ = 232,–¤<br />

Welche Aufwendungen sind begünstigt<br />

und welche Nachweise müssen erbracht<br />

werden?<br />

Als Steuerermäßigung wird ausschließlich<br />

das Entgelt für die Ar<strong>bei</strong>tsleistung (Lohnanteil)<br />

einschließlich der in Rechnung gestellten<br />

Maschinen- und Fahrtkosten und einschließlich<br />

der Mehrwertsteuer anerkannt.<br />

Sämtliche Materialkosten (bspw. Farbe,<br />

Teppich, Fliesen, etc.) können nicht berücksichtigt<br />

werden. Der Anteil der Ar<strong>bei</strong>tskosten<br />

muss sich eindeutig und gesondert aus<br />

der Rechnung ergeben. Schätzungen sind<br />

nicht zulässig. Bis 31.12.2006 ist es jedoch<br />

ausreichend, wenn <strong>bei</strong> einem Einheitspreis<br />

in der Rechnung ein Zusatz erfolgt, der z.B.<br />

die Materialkosten beziffert.<br />

Die Begleichung der Rechnung muss unbar<br />

erfolgen. Bei Abgabe der Einkommensteuererklärung<br />

ist neben der Handwerkerrechnung<br />

auch der Beleg des Kreditinstituts<br />

(Kontoauszug) einzureichen, aus dem die<br />

Zahlung der Rechnung hervorgeht. Barzahlungen<br />

werden vom Finanzamt grundsätzlich<br />

nicht anerkannt.<br />

Für die Berücksichtigung der Aufwendungen<br />

im Jahr 2006 muss sowohl die Handwerkerleistung<br />

als auch die Zahlung im Jahr<br />

2006 erfolgt sein. Bei regelmäßig wiederkehrenden<br />

Ausgaben jedoch (z.B. Reinigung<br />

des Treppenhauses), die bis zu zehn Tage<br />

nach dem 31.12.2006 geleistet worden sind,<br />

wird die Steuerermäßigung noch in 2006<br />

anerkannt.<br />

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften,<br />

die Auftraggeber für eine Handwerkerleistung<br />

sind, müssen sich die geleisteten Beträge<br />

aus der Jahresabrechnung ergeben.<br />

Da<strong>bei</strong> sind die genauen steuerbegünstigten<br />

Ar<strong>bei</strong>tsleistungen anzugeben, die für den<br />

jeweiligen Wohnungseigentümer angefallen<br />

sind. Hat die Wohnungseigentümerge-<br />

Wir bringen die Dinge auf den Punkt<br />

meinschaft einen Verwalter für die Wahrnehmung<br />

Ihrer Interessen beauftragt, gelten<br />

die gleichen Voraussetzungen.<br />

Der Verwalter hat dann eine Bescheinigung<br />

über den Anteil des jeweiligen Eigentümers<br />

zu erbringen.<br />

Bei Mietern einer Wohnung müssen sich die<br />

Aufwendungen ebenfalls aus der Jahresabrechnung<br />

oder aus einer Bescheinigung des<br />

Vermieters ergeben. Da<strong>bei</strong> müssen die Leistungen<br />

unbar aus den vom Mieter gezahlten<br />

Nebenkosten beglichen worden sein.<br />

Fazit<br />

Die Möglichkeit, Aufwendungen für so genannte<br />

haushaltsnahe Dienstleistungen<br />

steuerermäßigend zu berücksichtigen, stellt<br />

für den Steuerpflichtigen einen guten Anreiz<br />

dar, seine Steuerzahllast zu reduzieren. Es sei<br />

jedoch darauf hingewiesen, dass daneben<br />

auch für anderweitige Aufwendungen, z. B.<br />

haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse,<br />

<strong>Steuerermäßigungen</strong> in Anspruch genommen<br />

werden können. Da<strong>bei</strong> ist es in jedem<br />

Fall ratsam, ein Beratungsgespräch mit dem<br />

Steuerberater zu suchen, um alle steuerlichen<br />

Möglichkeiten auszuschöpfen.<br />

FIDES Treuhandgesellschaft Unterweser<br />

WP/StB/RA Harald Krämer / Dipl.-Bw. Anika Maurer<br />

FIDES Treuhandgesellschaft<br />

Unterweser<br />

Zweigniederlassung der<br />

FIDES Treuhandgesellschaft KG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

Kaistraße 5-6<br />

27570 Bremerhaven<br />

T: +49 471 92 44 50<br />

F: +49 471 92 44 533<br />

bremerhaven@fides-treuhand.de<br />

www.fides-treuhand.de<br />

45

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!