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Interessenverbände im Umbruch - Demokratiezentrum Wien

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<strong>Interessenverbände</strong> <strong>im</strong> <strong>Umbruch</strong><br />

AUFBAU UND FUNKTIONSWEISE DER SOZIALPARTNERSCHAFT<br />

Die österreichische Sozialpartnerschaft<br />

gilt seit Jahrzehnten als besonders erfolgreiches<br />

Modell für kooperative Beziehungen<br />

zwischen Arbeitnehmer- und<br />

Arbeitgeberverbänden sowie staatlichen<br />

Akteuren. Die <strong>im</strong> internationalen Vergleich<br />

überdurchschnittlich positive Entwicklung<br />

zentraler volkswirtschaftlicher<br />

Indikatoren wie Arbeitslosenrate, Wirtschaftswachstum<br />

und Inflation und insbesondere<br />

die niedrige Streikrate werden<br />

zu einem Gutteil ihrem Wirken zugeschrieben.<br />

Zentrales Gremium der Sozialpartnerschaft<br />

ist die 1957 gegründete Paritätische<br />

Kommission für Preis- und Lohnfragen<br />

(PKPL). Ihre Trägerverbände sind<br />

der ÖGB, die Arbeiterkammern, die<br />

Wirtschaftskammern und die Landwirtschaftskammern.<br />

Jeder Verband entsendet<br />

eine gleiche Anzahl von Dele-<br />

14<br />

gierten in die Vollversammlung der PKPL;<br />

Beschlüsse werden grundsätzlich nur<br />

auf der Grundlage von Einst<strong>im</strong>migkeit<br />

gefasst. An der Vollversammlung nehmen<br />

auch Regierungsmitglieder teil (den<br />

Vorsitz führt der Bundeskanzler), alles<br />

ohne St<strong>im</strong>mrecht.<br />

Zunächst nur mit dem Unterausschuss<br />

für Preise ausgestattet, wurde die PKPL<br />

<strong>im</strong> Laufe der Zeit um den Lohnunterausschuss<br />

(1962), den Beirat für Wirtschafts-<br />

und Sozialfragen (1963) sowie<br />

den Unterausschuss für internationale<br />

Fragen (1992) erweitert. Sowohl der<br />

Preis- als auch der Lohnunterausschuss<br />

haben in den neunziger Jahren deutlich<br />

an Bedeutung verloren; vor allem <strong>im</strong><br />

Preisunterausschuss hat sich nach dem<br />

EU-Betritt Österreichs der Schwerpunkt<br />

von der Marktkontrolle zur Marktbeobachtung<br />

verlagert.<br />

Struktur der Paritätischen Kommission für Preis- und Lohnfragen<br />

formelle<br />

Entscheidung<br />

informelle<br />

Entscheidung<br />

Vorentscheidung<br />

Preisunterausschuss<br />

(1957)<br />

Arbeiterkammern<br />

Österreichischer<br />

Gewerkschaftbund<br />

Vollversammlung der<br />

Paritätischen Kommission<br />

„Präsidentenvorbesprechung“ der<br />

Präsidenten der vier Verbände<br />

Lohnunterausschuss<br />

(1962)<br />

Beirat für<br />

Wirtschafts- und<br />

Sozialfragen<br />

(1963)<br />

Unterausschuss<br />

für internationale<br />

Fragen<br />

(1992)<br />

Landwirtschaftskammern*<br />

Handelskammern<br />

* Die Gegenüberstellung suggeriert eine Symmetrie von Arbeitnehmerverbänden und Arbeitgeberverbänden, was in<br />

Bezug auf die Rolle der Landwirtschaftskammern nicht korrekt wäre. „Die Landwirtschaftskammern“, schreibt Rupert<br />

Dollinger, „spielen in reinen Arbeitnehmerfragen schon lange keine wirkliche Rolle mehr; vielmehr hat sich als vierter<br />

Partner neben den beiden Interessenvertretungen der Arbeitnehmer und der Wirtschaftskammer schon längst die<br />

Industriellenvereinigung als freier Verband etabliert“ (in: Der Standard, 17./18. Dez. 1994).<br />

Quelle: Anton Pelinka, Modellfall Österreich? Möglichkeiten und Grenzen der Sozialpartnerschaft, <strong>Wien</strong> 1981, S. 8<br />

(aktualisiert).<br />

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