14.02.2013 Aufrufe

Kündigung - Siemens Dialog - IG Metall

Kündigung - Siemens Dialog - IG Metall

Kündigung - Siemens Dialog - IG Metall

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

(*wird ab dem 25. Lebensjahr berechnet)<br />

Außertarifliche Mitarbeiter/innen<br />

(Vertragsgruppen AT und FK)<br />

Die beiderseitige <strong>Kündigung</strong>sfrist beträgt während der ersten 6 Monate der Beschäftigung einen Monat zum Ende<br />

jedes Kalendermonats, danach 3 Monate zum Ende jedes Kalendermonats. Darüber hinaus gelten die<br />

gesetzlichen <strong>Kündigung</strong>sfristen (Vertragsbedingungen AT: Pkt. 12; FK: Pkt. 11).<br />

Besondere <strong>Kündigung</strong>sschutzbestimmungen<br />

Betriebliche Bestandsschutzgarantie:<br />

In der <strong>Siemens</strong> AG, bei Infineon und bei FSC darf Mitarbeiter/ innen mit mindestens 25-jähriger Dienstzeit<br />

grundsätzlich aus betriebsbedingten Gründen nicht ordentlich gekündigt werden.<br />

Für Arbeiter/innen und Angestellte im Tarifkreis:<br />

Bei mindestens 10 Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Mindestalter von 55 Jahren oder mindestens 15<br />

Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Mindestalter von 50 Jahren, kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber<br />

nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt nur dann vor, wenn z.B. eine fristlose<br />

<strong>Kündigung</strong> möglich wäre. Betriebsbedingte <strong>Kündigung</strong>en fallen nicht darunter und sind damit nicht zulässig.<br />

Nur bei Teil- bzw. Betriebsstilllegungen ist die <strong>Kündigung</strong> zum Zeitpunkt der endgültigen Stilllegung im<br />

Zusammenhang mit einem Sozialplan zulässig.<br />

Für Schwerbehinderte<br />

Schwerbehinderte sind alle Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50% oder ihnen<br />

Gleichgestellte. Die <strong>Kündigung</strong> des Arbeitsverhältnisses eines/r Schwerbehinderten durch den Arbeitgeber bedarf<br />

der vorherigen Zustimmung der Hauptfürsorgestelle. Sie holt eine Stellungnahme des zuständigen Arbeitsamtes,<br />

des Betriebsrates und der Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten ein (Schwerbehindertengesetz § 15 und §<br />

17).<br />

Für Frauen in Schwangerschaft und Mutterschutz<br />

Die <strong>Kündigung</strong> einer Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach<br />

der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der <strong>Kündigung</strong> die Schwangerschaft oder<br />

Entbindung bekannt war oder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der <strong>Kündigung</strong> mitgeteilt wird<br />

(Mutterschutzgesetz § 9), es sei denn, die Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes liegt ausnahmsweise vor<br />

Für Mütter oder Väter in der Elternzeit<br />

(Erziehungsurlaub)<br />

Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist,<br />

höchstens jedoch 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit und während der Elternzeit nicht kündigen. In besonderen<br />

Fällen, wie Stilllegung oder Verlagerung des Betriebs oder einer Betriebsabteilung und wenn keine<br />

Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in einem anderen Teil des Unternehmens für den/die Arbeitnehmer/in möglich<br />

ist, ist die <strong>Kündigung</strong> nach Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamts zulässig (Bundeserziehungsgeldgesetz §18).<br />

Der besondere <strong>Kündigung</strong>sschutz gilt auch für Teilzeitarbeit während der Elternzeit. Ebenso für Beschäftigte, die<br />

ohne Elternzeit in Anspruch zu nehmen bei ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leisten und Anspruch auf<br />

Erziehungsgeld haben oder nur deshalb nicht haben, weil das Einkommen die Einkommensgrenzen übersteigt.<br />

Der Anspruch auf <strong>Kündigung</strong>sschutz besteht nicht, solange kein Anspruch auf Elternzeit besteht.<br />

Stand: August 2005

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!