Studienordnung Diplomstudiengang Musiklehrer - Hochschule für ...
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<strong>Studienordnung</strong><br />
der <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> Musik Freiburg im Breisgau<br />
<strong>für</strong> den Diplom-Studiengang <strong>Musiklehrer</strong> in Verbindung mit der<br />
Prüfungsordnung <strong>für</strong> den Diplom-Studiengang <strong>Musiklehrer</strong> vom 13.03.2000<br />
§ 1<br />
Präambel<br />
Die <strong>Studienordnung</strong> der <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> Musik Freiburg i.Br. legt die<br />
Grundregeln des Studiums im Diplom-Studiengang <strong>Musiklehrer</strong> fest. Sie enthält die<br />
da<strong>für</strong> von der <strong>Hochschule</strong> als unerläßlich erachteten Studienbestandteile. Die daraus<br />
gewonnene Übersicht gibt dem Studenten die Möglichkeit, das Studium innerhalb<br />
dieses Rahmens in eigener Verantwortung zu gestalten. Die Freiheit der Lehre bleibt<br />
davon inhaltlich unberührt.<br />
Die männlichen Personenbezeichnungen in dieser <strong>Studienordnung</strong> gelten ebenso <strong>für</strong><br />
Personen weiblichen Geschlechts.<br />
§ 2<br />
Voraussetzung, Aufgabe und Abschluß des Studiums<br />
(1) Voraussetzung eines Diplom-Studiums ist, daß der Bewerber nach<br />
a) seiner Begabung<br />
b) seiner Vorbildung und<br />
c) seiner Konstitution<br />
<strong>für</strong> den gewählten künstlerischen Beruf geeignet ist. Diese Eignung wird in der<br />
Aufnahmeprüfung entsprechend den Bestimmungen der Immatrikulationssatzung<br />
der <strong>Hochschule</strong> festgestellt.<br />
(2) Aufgabe des Studiums ist, daß der Student<br />
a) seine musikalischen Fähigkeiten (wie z.B. musikalisches Gehör und<br />
Gedächtnis, Rhythmusgefühl, Stilempfinden, schöpferische Vorstellungskraft)<br />
und sein Interpretationsvermögen entwickelt,<br />
b) seine Instrumental- oder Gesangstechnik entwickelt,<br />
c) die Literatur seines Hauptfachs und nach Möglichkeit auch die der<br />
anderen Bereiche kennenlernt und eine breite musikalische Allgemeinbildung<br />
erwirbt,<br />
e) ein fundiertes Wissen und breite Erfahrung in Musikpädagogik und<br />
Fachmethodik/ -didaktik erwirbt.<br />
(3) Den Abschluß des Studiums bildet die Diplom-Prüfung.<br />
Einzelheiten regelt die Prüfungsordnung <strong>für</strong> den Diplom-Studiengang<br />
<strong>Musiklehrer</strong>.<br />
§ 3
Studienberatung<br />
Hingewiesen wird auf die regelmäßige, studienbegleitende, fachliche Beratung der<br />
Studierenden durch Studienkommission und Fachgruppen; am Ende des 2. Semesters<br />
soll diese Studienberatung ausdrücklich stattfinden.<br />
§ 4<br />
Hauptfächer des Diplomstudiums<br />
(1) Hauptfächer des Diplomstudiums sind:<br />
Querflöte, Blockflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Horn, Trompete,<br />
Posaune, Tuba, Schlagzeug, Violine, Viola, Violoncello, Gambe, Kontrabass,<br />
Cembalo/Fortepiano, Gitarre, Laute, Harfe, Klavier, Orgel und Komposition/<br />
Musiktheorie. Das Hauptfach Orgel kann nur in Kombination mit dem<br />
Studiengang "Kirchenmusik (B)" belegt werden. Das Hauptfach Gesang kann<br />
erst nach einer Zwischenprüfung ab dem 5. Semester belegt werden.<br />
(2) Nur als zweites Hauptfach ist möglich<br />
a) Musiktheorie<br />
b) Gehörbildung<br />
c) Rhythmik<br />
d) Elementare Musikpädagogik<br />
Das Studium eines zweiten und weiterer Hauptfächer setzt eine bestandene<br />
Aufnahmeprüfung <strong>für</strong> diese Fächer und die Zulassung voraus.<br />
§ 5<br />
Wahlpflichtfächer<br />
(1) Wahlpflichtfächer sollen das Studium im Hinblick auf die Berufspraxis erweitern<br />
und akzentuieren. Das Studium erstreckt sich auf 4 aufeinanderfolgende<br />
Semester und muß spätestens im 5. Semester aufgenommen werden.<br />
Studierende eines 2. Hauptfaches oder des Zusatzfaches Dirigieren sind vom<br />
Wahlpflichtfach befreit.<br />
(2) Wahlpflichtfächer sind:<br />
a) Kammermusik bzw. Ensemble<br />
b) Liedgestaltung <strong>für</strong> Studenten im Hauptfach Klavier<br />
c) Musik und Bewegung<br />
2
d) Improvisation<br />
e) Arrangieren.<br />
Die Wahlmöglichkeiten richten sich nach der verfügbaren Lehrkapazität.<br />
Die Wahlpflichtfächer werden mit 4 benoteten (Semester-) Leistungsnachweisen abgeschlossen.<br />
(3) Das Wahlpflichtfach Kammermusik bzw. Ensemble kann bei einem<br />
Kammermusiklehrer oder einem anderen Hauptfachlehrer belegt werden. Für<br />
mindestens 1 Semester soll der Unterricht nicht im eigenen Hauptfachbereich<br />
stattfinden. Ausnahmen sind reine Streicher-, Bläser- oder Gesangsensembles.<br />
Für Studenten mit dem Hauptfach Klavier beinhaltet das Wahlpflichtfach<br />
Korrepetition in Instrumentalklassen und Mitwirkung an deren Vortragsabenden.<br />
(4) Das Wahlpflichtfach Liedgestaltung wird beim Fachvertreter <strong>für</strong> Liedgestaltung<br />
belegt. Der Studierende arbeitet mit einem oder verschiedenen Sängern jeweils<br />
in Duo-Formation zusammen. Das Fach beinhaltet Korrepetition in den<br />
Gesangsklassen und Mitwirkung an deren Vortragsabenden.<br />
(5) Das Wahlpflichtfach Musik und Bewegung wird in der Fachgruppe Rhythmik<br />
belegt.<br />
Es ist wie folgt gegliedert:<br />
1. Semester: Liederarbeitung und Bewegungsgestaltung<br />
2. Semester: Elementare instrumentale Improvisation<br />
3. Semester: Rhythmisch-metrische Übungen<br />
4. Semester: Erarbeitung und Gestaltung von komponierter und<br />
improvisierter Musik.<br />
(6) Das Wahlpflichtfach Improvisation wird <strong>für</strong> Studierende mit Hauptfach Klavier<br />
durch Erweiterung des 2-semestrigen Pflichtunterrichtes um weitere 2 Semester<br />
Einzelunterricht angeboten. Studierende anderer Hauptfächer belegen die<br />
Schwerpunkte<br />
(7)<br />
- elementare Improvisationsformen<br />
- Stilkopien<br />
- Jazz und jazzverwandte Musik.<br />
Das Wahlpflichtfach "Szenischer Grundkurs" wird im Rahmen des Angebotes<br />
"Künstlerische Ausbildung" Hauptfach Operngesang).<br />
§ 6<br />
Pflichtfächer<br />
(1) Zur Erfüllung der in § 2 genannten Ziele des Studiums dienen folgende<br />
Pflichtfächer:<br />
3
1. Hauptfach<br />
2. Zweites Hauptfach, Wahlpflichtfach oder Zusatzfach Dirigieren<br />
3. Kammermusik/Korrepetition/Ensemble<br />
4. Klavier mit Ausnahme Hauptfach Gitarre bzw. Laute (Studenten im<br />
Hauptfach Blockflöte oder Gambe können wahlweise Cembalo belegen)<br />
5. Gehörbildung I (melodisches und rhythmisches Hören)<br />
6. Gehörbildung II (harmonisches Hören)<br />
7. Musiktheorie<br />
8. Musikwissenschaft<br />
9. Musikpädagogik<br />
10. Methodik des Hauptfachs einschließlich des Nachweises von mindestens<br />
8 Lehrproben<br />
11. Hospitationspraktikum an einer Musikschule<br />
12. Instrumentenkunde<br />
13. Musikermedizin<br />
14. Improvisation <strong>für</strong> Studenten im Hauptfach Klavier<br />
15. Spieltechniken und Notation zeitgenössischer Musik im Hauptfach Klavier<br />
16. Für Studenten im Hauptfach Gesang: Ensemblesingen oder Chor<br />
17. Sprecherziehung <strong>für</strong> Studenten im Hauptfach Gesang<br />
18. Italienisch <strong>für</strong> Studenten im Hauptfach Gesang<br />
19. Kinder- und Jugendstimmbildung <strong>für</strong> Studenten im Hauptfach Gesang<br />
20. Generalbassspiel <strong>für</strong> Studenten im Hauptfach Orgel, Cembalo, Gitarre,<br />
Laute, Gambe und Blockflöte<br />
21. Generalbassspiel und Partiturspiel <strong>für</strong> Studenten im 2. Hauptfach<br />
Musiktheorie<br />
22. Gehörbildung III <strong>für</strong> Studenten im 2. Hauptfach Musiktheorie.<br />
(2) Alle Studierenden hospitieren nach ihrem ersten Semester im Fach Methodik in<br />
einer da<strong>für</strong> vorgesehenen Musikschule der Region Freiburg. Im Einzelfall können<br />
bei Vorliegen von Gründen, die vom Studierenden nicht zu vertreten sind, die<br />
Hospitationen auch später stattfinden. Die Hospitationen finden als<br />
Kompaktpraktikum in den Semesterferien statt.<br />
Das Praktikum umfasst 30 Unterrichtsstunden, die auf mindestens zwei Wochen<br />
verteilt werden. Es erstreckt sich nicht nur auf die Hospitation des Einzel- und<br />
Gruppenunterrichts im Hauptfach, sondern auch auf Ensembleunterricht,<br />
Musikalische Früherziehung / Grundausbildung und weitere Fächer. Über das<br />
Hospitationspraktikum ist ein Testat vorzulegen. Weitere Einzelheiten regelt die<br />
Ordnung des Hospitationspraktikums.<br />
(3) Im übrigen siehe hinsichtlich der Zweiten Hauptfächer Musiktheorie,<br />
Gehörbildung, Rhythmik und Elementare Musikpädagogik die Tabelle in der<br />
Anlage.<br />
(4) Die wöchentliche Unterrichtszahl <strong>für</strong> die Fächer ist aus der Tabelle in der Anlage<br />
ersichtlich.<br />
§ 7<br />
Zusatzfächer<br />
4
Das Fach Dirigieren ist als Zusatzfach zugelassen.<br />
§ 8<br />
Empfohlene Fächer<br />
(1) Die Studenten haben grundsätzlich Zugang zu allen öffentlichen Lehrveranstaltungen<br />
in der <strong>Hochschule</strong> (Vorlesung, ständige und temporäre Kurse<br />
etc.). Der Besuch anderer Lehrveranstaltungen ist nur als Gast nach<br />
Rücksprache mit dem betreffenden Hochschullehrer möglich.<br />
(2) Den Studenten werden folgende Lehrveranstaltungen angeboten und empfohlen:<br />
a) Rhythmik / EMP<br />
b) Akustik<br />
c) Instrumentation und Partiturkunde<br />
d) Historische Aufführungspraxis<br />
e) Interpretation <strong>für</strong> Studenten Hauptfach Gesang<br />
f) Körper- und Atemschulung <strong>für</strong> Studenten im Hauptfach Gesang<br />
g) Unterrichtspraktisches Klavierspiel <strong>für</strong> Studenten im Hauptfach Gesang<br />
h) Klavier oder Cembalo <strong>für</strong> Studenten des Hauptfaches Gitarre oder Laute.<br />
§ 9<br />
Allgemeine Hinweise<br />
(1) Für die Übersicht und den Nachweis des Studiums ist das Studienbuch<br />
vorgesehen. Das Studienbuch ist im eigenen Interesse des Studenten sorgfältig<br />
zu führen.<br />
(2) Über alle Fragen inhaltlicher Art geben die Hochschullehrer der betreffenden<br />
Fächer Auskunft. Für Fragen im Zusammenhang mit den einzelnen Studiengängen<br />
sind die Studienkommissionen zuständig.<br />
§ 1O<br />
Die tabellarischen Übersichten in der Anlage sind Bestandteil der <strong>Studienordnung</strong>.<br />
§ 11<br />
Diese <strong>Studienordnung</strong> wurde vom Senat der <strong>Hochschule</strong> am 02.02.2000 beschlossen.<br />
Sie tritt am 01.04.2000 in Kraft. Die <strong>Studienordnung</strong> vom 18.03.1996 tritt damit außer<br />
5
Kraft.<br />
Kandidaten, die sich beim Inkrafttreten dieser <strong>Studienordnung</strong> im 3. oder einem höheren<br />
Fachsemester befinden, können die in der <strong>Studienordnung</strong> vom 18.03.1996 verlangten<br />
Testate und Nachweise erbringen, sofern sie nach den Bedingungen der<br />
Prüfungsordnung <strong>für</strong> den Studiengang Diplom-<strong>Musiklehrer</strong> vom 24.01.1996 geprüft<br />
werden.<br />
Freiburg, den 13. März 2000<br />
<strong>Hochschule</strong><br />
<strong>für</strong> Musik Freiburg i. Br.<br />
- Die Rektorin –<br />
6<br />
(Prof. Dr. Mirjam Nastasi)