15.02.2013 Aufrufe

Studienordnung Diplomstudiengang Musiklehrer - Hochschule für ...

Studienordnung Diplomstudiengang Musiklehrer - Hochschule für ...

Studienordnung Diplomstudiengang Musiklehrer - Hochschule für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Studienordnung</strong><br />

der <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> Musik Freiburg im Breisgau<br />

<strong>für</strong> den Diplom-Studiengang <strong>Musiklehrer</strong> in Verbindung mit der<br />

Prüfungsordnung <strong>für</strong> den Diplom-Studiengang <strong>Musiklehrer</strong> vom 13.03.2000<br />

§ 1<br />

Präambel<br />

Die <strong>Studienordnung</strong> der <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> Musik Freiburg i.Br. legt die<br />

Grundregeln des Studiums im Diplom-Studiengang <strong>Musiklehrer</strong> fest. Sie enthält die<br />

da<strong>für</strong> von der <strong>Hochschule</strong> als unerläßlich erachteten Studienbestandteile. Die daraus<br />

gewonnene Übersicht gibt dem Studenten die Möglichkeit, das Studium innerhalb<br />

dieses Rahmens in eigener Verantwortung zu gestalten. Die Freiheit der Lehre bleibt<br />

davon inhaltlich unberührt.<br />

Die männlichen Personenbezeichnungen in dieser <strong>Studienordnung</strong> gelten ebenso <strong>für</strong><br />

Personen weiblichen Geschlechts.<br />

§ 2<br />

Voraussetzung, Aufgabe und Abschluß des Studiums<br />

(1) Voraussetzung eines Diplom-Studiums ist, daß der Bewerber nach<br />

a) seiner Begabung<br />

b) seiner Vorbildung und<br />

c) seiner Konstitution<br />

<strong>für</strong> den gewählten künstlerischen Beruf geeignet ist. Diese Eignung wird in der<br />

Aufnahmeprüfung entsprechend den Bestimmungen der Immatrikulationssatzung<br />

der <strong>Hochschule</strong> festgestellt.<br />

(2) Aufgabe des Studiums ist, daß der Student<br />

a) seine musikalischen Fähigkeiten (wie z.B. musikalisches Gehör und<br />

Gedächtnis, Rhythmusgefühl, Stilempfinden, schöpferische Vorstellungskraft)<br />

und sein Interpretationsvermögen entwickelt,<br />

b) seine Instrumental- oder Gesangstechnik entwickelt,<br />

c) die Literatur seines Hauptfachs und nach Möglichkeit auch die der<br />

anderen Bereiche kennenlernt und eine breite musikalische Allgemeinbildung<br />

erwirbt,<br />

e) ein fundiertes Wissen und breite Erfahrung in Musikpädagogik und<br />

Fachmethodik/ -didaktik erwirbt.<br />

(3) Den Abschluß des Studiums bildet die Diplom-Prüfung.<br />

Einzelheiten regelt die Prüfungsordnung <strong>für</strong> den Diplom-Studiengang<br />

<strong>Musiklehrer</strong>.<br />

§ 3


Studienberatung<br />

Hingewiesen wird auf die regelmäßige, studienbegleitende, fachliche Beratung der<br />

Studierenden durch Studienkommission und Fachgruppen; am Ende des 2. Semesters<br />

soll diese Studienberatung ausdrücklich stattfinden.<br />

§ 4<br />

Hauptfächer des Diplomstudiums<br />

(1) Hauptfächer des Diplomstudiums sind:<br />

Querflöte, Blockflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Horn, Trompete,<br />

Posaune, Tuba, Schlagzeug, Violine, Viola, Violoncello, Gambe, Kontrabass,<br />

Cembalo/Fortepiano, Gitarre, Laute, Harfe, Klavier, Orgel und Komposition/<br />

Musiktheorie. Das Hauptfach Orgel kann nur in Kombination mit dem<br />

Studiengang "Kirchenmusik (B)" belegt werden. Das Hauptfach Gesang kann<br />

erst nach einer Zwischenprüfung ab dem 5. Semester belegt werden.<br />

(2) Nur als zweites Hauptfach ist möglich<br />

a) Musiktheorie<br />

b) Gehörbildung<br />

c) Rhythmik<br />

d) Elementare Musikpädagogik<br />

Das Studium eines zweiten und weiterer Hauptfächer setzt eine bestandene<br />

Aufnahmeprüfung <strong>für</strong> diese Fächer und die Zulassung voraus.<br />

§ 5<br />

Wahlpflichtfächer<br />

(1) Wahlpflichtfächer sollen das Studium im Hinblick auf die Berufspraxis erweitern<br />

und akzentuieren. Das Studium erstreckt sich auf 4 aufeinanderfolgende<br />

Semester und muß spätestens im 5. Semester aufgenommen werden.<br />

Studierende eines 2. Hauptfaches oder des Zusatzfaches Dirigieren sind vom<br />

Wahlpflichtfach befreit.<br />

(2) Wahlpflichtfächer sind:<br />

a) Kammermusik bzw. Ensemble<br />

b) Liedgestaltung <strong>für</strong> Studenten im Hauptfach Klavier<br />

c) Musik und Bewegung<br />

2


d) Improvisation<br />

e) Arrangieren.<br />

Die Wahlmöglichkeiten richten sich nach der verfügbaren Lehrkapazität.<br />

Die Wahlpflichtfächer werden mit 4 benoteten (Semester-) Leistungsnachweisen abgeschlossen.<br />

(3) Das Wahlpflichtfach Kammermusik bzw. Ensemble kann bei einem<br />

Kammermusiklehrer oder einem anderen Hauptfachlehrer belegt werden. Für<br />

mindestens 1 Semester soll der Unterricht nicht im eigenen Hauptfachbereich<br />

stattfinden. Ausnahmen sind reine Streicher-, Bläser- oder Gesangsensembles.<br />

Für Studenten mit dem Hauptfach Klavier beinhaltet das Wahlpflichtfach<br />

Korrepetition in Instrumentalklassen und Mitwirkung an deren Vortragsabenden.<br />

(4) Das Wahlpflichtfach Liedgestaltung wird beim Fachvertreter <strong>für</strong> Liedgestaltung<br />

belegt. Der Studierende arbeitet mit einem oder verschiedenen Sängern jeweils<br />

in Duo-Formation zusammen. Das Fach beinhaltet Korrepetition in den<br />

Gesangsklassen und Mitwirkung an deren Vortragsabenden.<br />

(5) Das Wahlpflichtfach Musik und Bewegung wird in der Fachgruppe Rhythmik<br />

belegt.<br />

Es ist wie folgt gegliedert:<br />

1. Semester: Liederarbeitung und Bewegungsgestaltung<br />

2. Semester: Elementare instrumentale Improvisation<br />

3. Semester: Rhythmisch-metrische Übungen<br />

4. Semester: Erarbeitung und Gestaltung von komponierter und<br />

improvisierter Musik.<br />

(6) Das Wahlpflichtfach Improvisation wird <strong>für</strong> Studierende mit Hauptfach Klavier<br />

durch Erweiterung des 2-semestrigen Pflichtunterrichtes um weitere 2 Semester<br />

Einzelunterricht angeboten. Studierende anderer Hauptfächer belegen die<br />

Schwerpunkte<br />

(7)<br />

- elementare Improvisationsformen<br />

- Stilkopien<br />

- Jazz und jazzverwandte Musik.<br />

Das Wahlpflichtfach "Szenischer Grundkurs" wird im Rahmen des Angebotes<br />

"Künstlerische Ausbildung" Hauptfach Operngesang).<br />

§ 6<br />

Pflichtfächer<br />

(1) Zur Erfüllung der in § 2 genannten Ziele des Studiums dienen folgende<br />

Pflichtfächer:<br />

3


1. Hauptfach<br />

2. Zweites Hauptfach, Wahlpflichtfach oder Zusatzfach Dirigieren<br />

3. Kammermusik/Korrepetition/Ensemble<br />

4. Klavier mit Ausnahme Hauptfach Gitarre bzw. Laute (Studenten im<br />

Hauptfach Blockflöte oder Gambe können wahlweise Cembalo belegen)<br />

5. Gehörbildung I (melodisches und rhythmisches Hören)<br />

6. Gehörbildung II (harmonisches Hören)<br />

7. Musiktheorie<br />

8. Musikwissenschaft<br />

9. Musikpädagogik<br />

10. Methodik des Hauptfachs einschließlich des Nachweises von mindestens<br />

8 Lehrproben<br />

11. Hospitationspraktikum an einer Musikschule<br />

12. Instrumentenkunde<br />

13. Musikermedizin<br />

14. Improvisation <strong>für</strong> Studenten im Hauptfach Klavier<br />

15. Spieltechniken und Notation zeitgenössischer Musik im Hauptfach Klavier<br />

16. Für Studenten im Hauptfach Gesang: Ensemblesingen oder Chor<br />

17. Sprecherziehung <strong>für</strong> Studenten im Hauptfach Gesang<br />

18. Italienisch <strong>für</strong> Studenten im Hauptfach Gesang<br />

19. Kinder- und Jugendstimmbildung <strong>für</strong> Studenten im Hauptfach Gesang<br />

20. Generalbassspiel <strong>für</strong> Studenten im Hauptfach Orgel, Cembalo, Gitarre,<br />

Laute, Gambe und Blockflöte<br />

21. Generalbassspiel und Partiturspiel <strong>für</strong> Studenten im 2. Hauptfach<br />

Musiktheorie<br />

22. Gehörbildung III <strong>für</strong> Studenten im 2. Hauptfach Musiktheorie.<br />

(2) Alle Studierenden hospitieren nach ihrem ersten Semester im Fach Methodik in<br />

einer da<strong>für</strong> vorgesehenen Musikschule der Region Freiburg. Im Einzelfall können<br />

bei Vorliegen von Gründen, die vom Studierenden nicht zu vertreten sind, die<br />

Hospitationen auch später stattfinden. Die Hospitationen finden als<br />

Kompaktpraktikum in den Semesterferien statt.<br />

Das Praktikum umfasst 30 Unterrichtsstunden, die auf mindestens zwei Wochen<br />

verteilt werden. Es erstreckt sich nicht nur auf die Hospitation des Einzel- und<br />

Gruppenunterrichts im Hauptfach, sondern auch auf Ensembleunterricht,<br />

Musikalische Früherziehung / Grundausbildung und weitere Fächer. Über das<br />

Hospitationspraktikum ist ein Testat vorzulegen. Weitere Einzelheiten regelt die<br />

Ordnung des Hospitationspraktikums.<br />

(3) Im übrigen siehe hinsichtlich der Zweiten Hauptfächer Musiktheorie,<br />

Gehörbildung, Rhythmik und Elementare Musikpädagogik die Tabelle in der<br />

Anlage.<br />

(4) Die wöchentliche Unterrichtszahl <strong>für</strong> die Fächer ist aus der Tabelle in der Anlage<br />

ersichtlich.<br />

§ 7<br />

Zusatzfächer<br />

4


Das Fach Dirigieren ist als Zusatzfach zugelassen.<br />

§ 8<br />

Empfohlene Fächer<br />

(1) Die Studenten haben grundsätzlich Zugang zu allen öffentlichen Lehrveranstaltungen<br />

in der <strong>Hochschule</strong> (Vorlesung, ständige und temporäre Kurse<br />

etc.). Der Besuch anderer Lehrveranstaltungen ist nur als Gast nach<br />

Rücksprache mit dem betreffenden Hochschullehrer möglich.<br />

(2) Den Studenten werden folgende Lehrveranstaltungen angeboten und empfohlen:<br />

a) Rhythmik / EMP<br />

b) Akustik<br />

c) Instrumentation und Partiturkunde<br />

d) Historische Aufführungspraxis<br />

e) Interpretation <strong>für</strong> Studenten Hauptfach Gesang<br />

f) Körper- und Atemschulung <strong>für</strong> Studenten im Hauptfach Gesang<br />

g) Unterrichtspraktisches Klavierspiel <strong>für</strong> Studenten im Hauptfach Gesang<br />

h) Klavier oder Cembalo <strong>für</strong> Studenten des Hauptfaches Gitarre oder Laute.<br />

§ 9<br />

Allgemeine Hinweise<br />

(1) Für die Übersicht und den Nachweis des Studiums ist das Studienbuch<br />

vorgesehen. Das Studienbuch ist im eigenen Interesse des Studenten sorgfältig<br />

zu führen.<br />

(2) Über alle Fragen inhaltlicher Art geben die Hochschullehrer der betreffenden<br />

Fächer Auskunft. Für Fragen im Zusammenhang mit den einzelnen Studiengängen<br />

sind die Studienkommissionen zuständig.<br />

§ 1O<br />

Die tabellarischen Übersichten in der Anlage sind Bestandteil der <strong>Studienordnung</strong>.<br />

§ 11<br />

Diese <strong>Studienordnung</strong> wurde vom Senat der <strong>Hochschule</strong> am 02.02.2000 beschlossen.<br />

Sie tritt am 01.04.2000 in Kraft. Die <strong>Studienordnung</strong> vom 18.03.1996 tritt damit außer<br />

5


Kraft.<br />

Kandidaten, die sich beim Inkrafttreten dieser <strong>Studienordnung</strong> im 3. oder einem höheren<br />

Fachsemester befinden, können die in der <strong>Studienordnung</strong> vom 18.03.1996 verlangten<br />

Testate und Nachweise erbringen, sofern sie nach den Bedingungen der<br />

Prüfungsordnung <strong>für</strong> den Studiengang Diplom-<strong>Musiklehrer</strong> vom 24.01.1996 geprüft<br />

werden.<br />

Freiburg, den 13. März 2000<br />

<strong>Hochschule</strong><br />

<strong>für</strong> Musik Freiburg i. Br.<br />

- Die Rektorin –<br />

6<br />

(Prof. Dr. Mirjam Nastasi)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!