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Krefelder Friedhöfe

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Stichworte<br />

Ruhezeit<br />

Die Ruhezeit beträgt für Särge und Urnen<br />

bei Erwachsenen einheitlich 30 Jahre.<br />

Grabstätten für Kinder bis zu 6 Jahren sind<br />

mit einer Ruhezeit von 20 Jahren belegt.<br />

Bei Reihen grab stätten werden die Beiset -<br />

zungsfelder nach Ablauf der letzten<br />

Ruhezeit komplett eingeebnet.<br />

Verzicht<br />

Auf das Nutzungsrecht von Grabstätten<br />

kann jederzeit verzichtet werden. Die<br />

Grab stätte fällt in diesem Fall an die<br />

Stadt Krefeld zurück. Nach der Einebnung<br />

und Raseneinsaat wird die weitere Pflege<br />

der Grabstätte bis zum Ablauf der Ruhe -<br />

zeit gegen eine entsprechende Gebühr<br />

von der Stadt Krefeld übernommen.<br />

Verlängerung<br />

Bei einer weiteren Beisetzung in eine vorhandene<br />

Grabstätte muss das Nut zungs -<br />

recht bis zum Errei chen der 30-jährigen<br />

Ruhezeit verlängert werden.<br />

Darüber hinaus ist eine Verlängerung des<br />

Nutzungsrechts jederzeit um mindestens 5<br />

Jahre möglich.<br />

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